Ètvrtek 11. záøí 1924

Wir verlangen daher, daß diese Frage nicht vom politischen, sondern vom rein wirtschaftlichen Standpunkt betrachtet wird. Wenn ich mit wenigen Worten in die Materie dieser Vorlage eingehe, will ich die Worte meiner geehrten Vorredner nicht oft wiederholen, sondern möchte speziell auf den § 4 des Gesetzes hinweisen, der da sagt, daß nur bei einem Vermögen bis zu 25.000 Kronen und bis zum Höchstbesitze von 100.000 Kronen Nominale Kriegsanleihe die Möglichkeit der Umwandlung ohne Aufzahlung besteht. Unsere Anschauung geht dahin, daß diese Bestimmung zu enge Grenzen enthält und daß bei den heutigen Verhältnissen eine Einkommengrenze, das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 1923 u. zw. mit mindestens 30.000 Kronen, als Grundlage anzunehmen wäre. (Místopøedseda Buøíval pøevzal pøedsednictví.)

Ich mache darauf aufmerksam, daß bei dieser Bestimmung und bei Annahme dieses Paragraphen in vielen Fällen ein Mann oder eine Familie, die am 1. März 1919 25.000 Kronen besessen haben, im heutigen Zeitpunkt vielleicht Großkapitalist oder Millionär geworden ist und weil er damals 25.000 ronen hatte, gibt man ihm noch für sein Reichwerden eine Prämie und er darf die in seinem Besitz befindliche Kriegsanleihe bis zu 100.000 Kronen ohne Aufzahlung einlösen. Umgekehrt kann ich darauf verweisen, daß zu jener Zeit vielleicht irgendein kleiner Gewerbetreibender, was in den meisten Fällen zugetroffen hat, mit seinem ganz geringen Besitz, der tatsächlich nicht mehr als 25.000 Kronen wert war, infolge der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse heute an den Bettelstab gekommen ist. Dieser Mann ist von der Wohltat dieses Gesetzes ausgeschlossen. Finden Sie das für eine gerechte und moralische Lösung? Ich glaube nein. Wir verlangen deshalb, daß zumindest, wenn die Anträge von Seite der Opposition die bezüglich des Einkommens gestellt wurden, nicht angenommen werden sollten, man den Vermögensstand vom 1. Jänner 1924 zur Grundlage nehmen soll.

Im § 13 finden wir, daß dort heute bloß eine 3%ige Verzinsung für die Ersatzpapiere bestimmt ist. Im früheren Entwurf, dem sogenannten Beneš-Entwurf, der ja nicht in dieses Haus gekommen ist waren 3 1/2% vorgesehen. Weiters bestraft man jene armen Leute die leider auf die IV. Staatsanleihe nicht zuzeichnen und zuzahlen konnten. Man bestraft sie damit, daß die Verzinsung mit nur 3% erst am 1. Januar 1925 beginnen soll, wo hingegen diejenigenn, die früher zuzeichnen konnten, die Verzinsung schon vom 1. Jänner 1921 genießen. Wir müssen deshalb verlangen, daß auch in diesem Falle einerseits eine Erhöhung des Zinsflußes, andererseits ein früherer Termin der Zinsenzahlung angesetzt werde. Ich möchte dabei wohl die eine Frage an die hohe Regierung und auch an den Herrn Finanzminister richten: Was kosten denn der Regierung die Auslandsanleihen an Zinsen? Bekommt sie diese Anleihen mit 3, 4 oder vielleicht 5%? Ich glaube nicht. Es werden dafür bestimmt horrend hohe Zinsen gezahlt werden, anstatt durch die Bezahlung einer Inlandsanleihe Vertrauen zum Staate zu erwecken und einen höheren Zinsfuß zu bewilligen. Man sieht da ganz deutlich, daß eigentlich die Finanzpolitik dieses Staates nicht die richtige ist, sondern vollkommen verkehrt angefaßt wurde. Das Gesetz enthält, wenn man über all die verschiedenen Paragraphen sprechen wollte, eine Menge von Kautschuckparagraphen und es wäre notwendig, daß man sich in manchen Fällen präziser ausdrücken würde. So liesst man öfter "Der Finanzminister kann". Ich möchte hier besonders betonen beim "kann der Finanzminister das bewilligen", daß es in solchen heiklen Fällen, wo eine Entscheidung tatsächlich notwendig ist, angezeigt wäre, wenn an Stelle des Wortes "kann" stehen wurde "hat" dies zu veranlassen. Ich möchte wohl auch darauf verweisen, obwohl ich kein Finanzfachmann bin, daß in dem Momente, wo diese Umwandlung der Kriegsanleihe durchgeführt sollte, wir ja alle wissen, daß die Kriegsanleihebesitzer heute das Geld dringendst benötigen und das Papier eventuell auf den Markt werfen werden, daß also das heute ohne dies schon stark gedrückte Staatspapier noch weiter sinken wird. Es kann weit unter die Hälfte des Nennwertes kommen und dann ist dem Staate die Möglichkeit gegeben, dieses Papier für einen billigen Preis zurückzubekommen. Der Staat hat dabei eigentlich, wenn er die Einlösung vornimmt, fast gar keine Auslagen zu verzeichnen, im Gegenteil, er hätte in diesem Falle durch die Zurücknahme des Papieres doch nur einen Vorteil, wenn die Bezahlung der Kriegsanleihe mit den Reparationen in Verbindung gebracht wird, was wohl beabsichtigt sein dürfte.

Ein besonderer Passus, der wieder in dieser Vorlage steht betrifft die Lombardschuld. Es sind hier soviele Personen ausgeschlossen, die natürlich unter die Wohlfahrt dieses Gesetzes fallen und die vielleicht durch rücksichtsloseste Eintreibung der Lombardschuld durch die Banken dem Ruin zugeführt werden. Ob dies Vorteile für den Staat bietet, mag wohl dahingestellt bleiben. Das Gesetz spricht in einem Paragraphen auch von einer Bestrafung, wenn die nicht umgewechselten oder eingelösten Kriegsanleihen nicht abgeführt werden. Nun, hier möchte ich betonen, daß diese Bestätigungen für die abgelieferte Kriegsanleihe ja tatsächlich von den Kriegsanleihebesitzern aufbewahrt werden müssen, die wie schon betont worden ist, für sie als Wertpapier gilt. Wir betrachten diese Gesetzesvorlage nicht als eine neue Gesetzesvorlage, als eine endgiltige Regelung der Kriegsanleihefrage, sondern als eine Novelle und Ergänzung des § 12 des alten Gesetzes.

Ich möchte jetzt noch vielleicht ganz kurz auf etwas aufmerksam machen, was sich in diesem Staate abspielt, und verweise besonders auf die Revisionskommissionen, die rückständige Steuern, oder besser gesagt, Steuern, die im alten österreichischen Staat in den Jahren 1914 bis 1918 nicht zur Vorschreibung gekommen wären, heute rücksichtslos einheben und nachträglich einfordern. Ich glaube somit auch sagen zu können, daß, wenn der Staat sich anmaßt, die im alten österreichischen Staate niemals zur Vorschreibung gelangten Steuern einzufordern, er doch auch die Pflicht hätte, gerechterweise die Kriegsanleihe voll und ganz einzulösen. Ich bin auch überzeugt, daß sich nicht nur bei den Deutschen, bei den Slovaken, Magyaren, sondern wie ich schon erwähnte, auch bei den Èechen Kriegsanleihe befindet. Ich bin aber auch davon fest überzeugt, daß diese Kriegsanleihebesitzer, die durch dieses Gesetz nicht berücksichtigt werden, sich zu wehren wissen und nichts unterlassen werden, um neuerdings die Frage aufzurollen, damit das ihnen zustehende Recht auf gerechte Einlösung der Kriegsanleihe, die sie seinerzeit unter Zwang zeichnen mußten, zuteil werde. Wir wissen aber auch, daß alle Abgeordneten der Opposition heute keine Macht besitzen, um eine Änderung, bzw. Verbesserung dieser Vorlage herbeizuführen. Gerade wir als deutsche Abgeordnete der Opposition werden daher nichts unversucht lassen, um den uns zustehenden Einfluß auf die Gesetzgebung und die Macht im Staate zu erreichen und zu sichern. Das deutsche Volk hat seine Pflichten und wir sind verpflichtet, auch dafür zu sorgen, daß es in seine ehrlichen und bürgerlichen Rechte der Gleichberechtigung eingesetzt werden. Sie wissen, sehr geehrte Herren, oder werden vernehmen, daß die deutsche Arbeitsgemeinschaft Anträge eingebracht hat. Wir erwarten soviel Einsicht von Seiten der Regierungsmehrheit, daß sie diesen Anträgen zustimmen. Sollten aber tatsächlich alle diese Anträge zur Ablehnung kommen, dann begehen Sie ein Verbrechen an den Kriegsanleihebesitzern und die Verantwortung für diese Sache tragen Sie nur selbst.

Ich bin verpflichtet, namens meiner Partei zu erklären, daß ich infolge dieser nicht vollständigen Lösung der Kriegsanleihe für dieses Gesetz nicht stimmen kann. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl Bobka (viz str. 1331 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Niemand wird leugnen, daß das dem Hause vorliegende Gesetz über die Novellierung der Kriegs anleihe sowie die weiteren Finanz- und Wirtschaftsvorlagen ursächlich mit der ganzen gegenwärtigen Wirtschaftslage dieser Republik im Zusamenhang stehen. Wir wollen dabei nicht in Abrede stellen, daß von allem Anfang an, von der Regierung gegen die Rückwirkung des Krieges auf die Wirtschaft angekämpft wurde und daß Maßnahmen getroffen wurden, um jene möglichst abzuschwächen. Wir wissen, daß insbesondere der verstorbene Finanzminister dr. Rašín Gefahren der Entwicklung vorausgesehen hat, daß er in seiner Art vorzusorgen bemüht war. Wir können aber nicht anerkennen, daß der bisherige Weg zu einem glücklichen Ende führte, sondern müssen feststellen, daß gerade Rašín doch in mancher Hinsicht sich nicht freimachen konnte, von der Denkungsart des Kriegsgeistes und des Umsturzes und daß er demnach Entscheidungen traf, welche aus politischer Leidenschaft heraus, eine Art von Revanche darstellten, die gegen seine nationalen und politischen Feinde gerichtet waren.

Da die Kriegsanleihe, meiner Ansicht nach, keine politische Frage ist, so will ich das politische zunächst nicht berühren, muß aber feststellen, daß gerade in der Wirtschaft sich eben dieser gekennzeichnete Geist der Unversöhnlichkeit und Feindseligkeit in geradezu erschreckender Weise gezeigt hat, u. zw. in der Folgeerscheinung jener Gesetze, insbesondere der Kriegsanleihe, welche gerade unsere deutsche Wirtschaft außerordentlich hart treffen sollte, welche aber letztenendes auch den Staat treffen mußten. Dabei muß ich hervorheben, daß man heute nicht nur in der èechischen Presse, sondern auch an sehr hoher Stelle von der Notwendigkeit spricht, diesen Geist der Unversöhnlichkeit und Revanche aus der Gesetzgebung auszumerzen und bei allen Maßnahmen nicht nur zu bedenken, ob der vermeintliche Gegner geschädigt wird, sondern ob nicht folgerichtig und natürlich aus diesem Schaden, den er erleidet, auch Schäden und Gefahren für diesen Staat entstehen. Man beginnt also doch an manchen Stellen einzusehen, daß die Unversöhnlichkeit vielleicht Augenblickserfolge zu erzielen vermag, daß aber die weiteren Auswirkungen dieser Erfolge kein erfreuliches Bild für die Zukunft zeigen. Leider ist dieser Geist der Erkenntnis noch nicht bis vor die Tore der Regierung gelangt, denn sonst wäre es unmöglich, daß sie uns neuerdings mit einer Vorlage kommt, die wiederum zu den schwersten Enttäuschungen gehört, die wir selbst in diesem Hause erlebt haben, und die Tausende und Tausende von Menschen, deren Schicksal von diesem Gesetzentwurf abhängt, um den letzten Rest ihrer Hoffnungen beraubt.

Selbst èechische Blätter hatten jetzt den Mut gehabt, zu sagen, was wir bereits 1920 und 1922 gesagt haben, daß eine befriedigende Bereinigung der Kriegsanleihefrage den Zweck haben soll, der Bedrohung des regelmäßigen Ganges unseres Wirtschaftslebens ein Ende zu machen. Ich frage nun, hat man bei Bearbeitung dieser Novelle auf diese Frage Rücksicht genommen? Was haben wir verstanden und was verstehen wir unter der "Bedrohung des regelmäßigen Ganges unseres Wirtschaftslebens"? Der Anteil der Vorkriegsschuld der alten Monarchie wurde von der Èechoslovakischen Republik übernommen, dagegen wird die Übernahme der von alten Staaten während des Krieges bei seinen Bürgern aufgenommenen Schulden, soweit sie auf èechoslovakische Staatsbürger entfallen, abgelehnt. Der Bürger hat aber beide unter Garantie des Staates und zwar unter sehr weitgehender Garantie gezeichnet, ohne einen Unterschied zwischen staatlichen Vorkriegs- und Kriegspapieren zu machen. Nun sieht dieser Bürger, daß es eine zweifache Garantie des Staates zu geben scheint, daß er sogar für die eine Art der Erfüllung seiner bürgerlichen Pflicht hart bestraft wird. Aber selbst wenn Sie die menschliche Seite dieser Frage ablehnen, so erwägen Sie nüchtern, ob ein solcher hart getroffener Staatsbürger seinen Glauben an den Wert des Staatspapieres wieder erlagen kann, bevor sie den Sicherheitswert des Staatspapiers überhaupt wieder anerkannt und in sein Recht gesetzt haben und ich frage Sie, warum mußte der Staats bisher im Inlande Zwangsanleihen auflegen und im Ausland unter drückendsten Bedingungen Kredit suchen? Wohl nur deshalb, weil die Aussicht für Inlandsanleihen zu gering ist. Auch auf Ihre Volkszugehörigen wirkt eben diese Entwurzelung des Glaubens an das Staatspapier. Ganz vermochten Sie die Kriegsanleihe eben nicht aus den Händen der èechischen Besitzer vor dem Zusammammenbruch zu ziehen, denn auch Ihre Volkszugehörigen glaubten an die Sicherheit dieses Papieres und nun können es auch Ihre Leute nicht begreifen, daß Ihnen ein so garantiertes Papier wertlos geworden sein soll. Aber auch die, welche die Kriegsanleihen rechtzeitig abgestoßen haben, haben ihr Vertrauen zum Staatspapier nicht wieder finden können, denn sonst würde die Regierung wohl lieber billigen Inlandskredit als teueren Auslandskredit suchen. Können Sie sich denn nicht vor stellen, um wieviel mehr auch Ihre Leute im Kriege gelitten und gedarbt hätten, wenn der österreichische Staat sich nicht in der Form von Kriegsanleihen Geld beschafft hätte? Dieses Geld wurde nicht bloß für Kanonen und Munition verwendet, sondern die Gesamtbevölkerung wurde davon ernährt, Industrie und Gewerbe in Gang gesetzt und beschäftigt und Hunderttausende von Familien erhalten und schließlich sollten Sie auch bedenken, daß Sie nur durch die Kriegsanleihen, die eben das Bargeld abschöpften, 1918 eine immerhin noch ganz ansehende Geldwährung übernommen haben, aus welcher Sie dann die èechoslovakische Valuta aufbauen konnten. Befreien Sie sich deshalb von dem Wahne, daß die Kriegsanleihezeichner nur zur Verlängerung des Krieges beigetragen haben. Stellen Sie zunächst das Vertrauen zu den Staatspapieren wieder her. Ohne Vertrauen gibt es kein Sparen, ohne Sparkapital keine gesunden Grundlagen des Wirtschaftslebens. Gerade im Zeitpunkt des Wiederaufbaues, indem sich ganz Europa befindet, benötigen auch Sie außer politischer Ruhe Arbeitsfreudigkeit und Arbeitsmöglichkeit. Ohne diese wirtschaftsfördernden Bestandteile der öffentlichen Meinung gibt es keine gesunden Grundlagen des Wirtschaftslebens und keinen Wideraufbau.

Und noch auf eine Frage Ienke ich ganz besonders Ihre Aufmerksamkeit. Die öffentlichen Geldanstalten, über deren große wirtschaftliche Bedeutung Sie wohl keinen Zweifel hegen, könnten erst durch eine gründliche Lösung des Kriegsanleiheproblems in die Lage versetzt werden, ihre Mission im Dienste der Privat-, Volks- und Staatswirtschaft zu erfüllen. Heute herrscht vielerort begreiflicherweise ein Mißtrauen gegen die Volkskreditanstalten, ein Mißtrauen, das in nichts anderem begründet ist, als in der durch die Kriegsanleihen geschaffenen Lage. Aber diese Lage würde sofort zugunsten der gesamten Volkswirtschaft, der Sparsamkeit und des Kreditswesens geändert werden, wenn die Frage der Kriegsanleihen anders bereinigt würde als sie in dies em Gesetzentwurf geregelt wird. Ich frage nun: Ist bei Beratung der Vorlagen auf diesen Punkt irgendwie Rücksicht genommen worden oder ist nicht vielmehr diese Vorlage weit entfernt jene Lösung zu bieten, wie sie aus rein wirtschaftlichen Gründen unbedingt notwendig gewesen wäre?

So wird, wie ich bereits festgestellt, nichts an den Grundsätzen der bisherigen Regelung geändert und tausenden Einzelpersonen die letzte Hoffnung geraubt, daß endlich die primitivsten Grundsätze der Menschlichkeit zur Geltung kommen.

Eine derartige Vernichtung der in der Kriegsanleihe angelegten Ersparnisse muß eine jahrzehntenlange Schädigung des Sparsystems und des Spargedankens erwarten lassen.

Auch für die Sparkassen bleiben die schädigenden Bestimmungen des bisherigen Gesetzes im wesentlichen erhalten. An der Zuzeichnungspflicht wird nichts geändert und es beschränkt sich der Entwurf lediglich auf einige Erleichterungen, auf die aber in Wirklichkeit kein Anspruch vorhanden ist, da alle Begünstigungen, die die Vorlage zu bieten imstande ist, in Bezug auf ihre Gewähr ng dem freien Ermessen des Finanzministeriums anheim gestellt sind. Aber auch die übrigen Bestimmungen der Novelle fordern zur allerschärfsten Kritik und Ablehnung heraus. So bedeutet das starre Nein in der Frage der Vermögensgrenze geradezu eine Katastrophe für tausende und tausende Menschen. Und was sind bei der heutigen Geldentwertung 25.000 K für ein Vermögen, um so mehr, als in dieses Vermögen auch die Kriegsanleihe mit 40 oder nach den glänzenden Zugeständnissen mit 30% eingerechnet werden sollen? Gibt es denn überhaupt Menschen, die in die Lage kommen, von diesem Gesetze Gebrauch zu machen, oder sind auch Sie nicht davon überzeugt, daß diese Vermögensgrenze eine ganz gewöhnliche Fopperei der Kriegsanleihebesitzer darstellt? Auch in ihren Kreisen, selbst von Rašín und Ihrem Herrn Finanzminister wurde wiederholt erklärt, daß 25.000 K für die heutige Zeit keine Bedeutung haben. Es muß deshalb in letzter Stunde gefordert werden, daß diese Grenze entweder bedeutend erhöht oder, was noch vernünftiger wäre, daß die Vermögensgrenze durch eine Einkommensgrenze in der Mindesthöhe der gegenwärtigen Vermögensgrenze ersetzt werde. Dasselbe gilt von der Höhe der Kriegsanleihe, die zum Umtausch ohne Zuzeichnung angenommen wird. Auch da muß gefragt werden, wieso einer dazukommt, auf den Umtausch verzichten zu müssen, weil er zufällig einige Tausende über die gesetzlich festgelegte Grenzhöhe besitzt. Daß gerade diese überaus harten Bestimmungen auch in èechischen Kreisen große Beunruhigung hervorgerufen haben, das zeigt ein Artikel der "Tribuna" vom 10. d. M., in dem es heißt: "Die Härte der neuen Regelung der Kriegsanleihefrage liegt nicht nur in ihrem ganzen Systeme, sondern hautpsächlich in dem Mangel der Abstufung in jener Kategorie, welcher durch den neuen Antrag Erleichterungen gewährt werden sollen. Damit jemand einen Gewinn aus dem neuen Gesetz haben könne, muß er eine mit Lombard belastete Kriegsanleihe haben, denn wenn jemand am 1. März 1919 kein anderes Vermögen als 100.000 K Kriegsanleihe besaß, gehört er nicht in die Kategorie der Unbemittelten, weil seine Kriegsanleihe in dem Bekenntnis zur Vermögensabgabe mit 40.000 Kè eingesetzt ist. Er hat also ohne Barerlag keinen Anspruch auf die 3%igen Titres. Ein anderer, dessen Vermögen - einschließlich der Kriegsanleihe, deren er 90.000 K lombardiert hatte - 24.000 Kè betrug, hat Anspruch auf eine Erleichterung und erhält für seine Kriegsanleihe ohne Zuzahlung 67.500 Kè, nom. des 3%igen Titres. Hatte aber derselbe Mensch Kriegsanleihe um 110.000, gehört er überhaupt nicht in diese Kategorie und ist gezwungen, IV. Staatsanleihe mit einer Zuzahlung von 82.500 Kè bar zu zeichnen. Darin liegt die unbegreifliche Härte, welche freilich leicht zu beheben wäre: Entweder bestimmt das Gesetz, daß die ersten 100.000 Nom. Kriegsanleihe in jedem Falle ohne Zuzahlung in 3% igen Titres umzuwandeln ist, und dies bis zur Grenze etwa einer halben Million Kriegsanleihe, oder es ist möglich, die zuzahlungsfreie Konversion abzustufen, von 75% bei den ersten, 66% bei den zweiten, 50% bei den dritten hunderttausend usw., wobei es notwendig ist, den Rest für die IV. Staatsanleihe zu zeichnen. Dadurch würde an den Bestimmungen der Härte entgegengetreten, welche entschieden ungerecht sind. Die Sache wäre zwar komplizierter, aber es geht doch um das Schicksal kleiner und mittlerer Leute."

Ich glaube, ich brauche diesen Auslassungen nichts mehr hinzuzufügen und will mich nur im Zusammenhang damit mit einem Artikel des "Venkov" beschäftigen, in dem es heißt, daß die Bestimmung, daß nur Hunderttausend anerkannt werden, in der richtigen Voraussetzung aufgenommen wurde, daß derjenige, der über 100.000 zeichnete, Spekulant war. Ich warne davor, sich diese Anschauung für die Zukunft zu eigen zu machen, dem sie könnte bei Zeichnung künftiger Anleihen sehr leicht zu einem gefährlichen Präjudiz werden, wenn eben jeder Zeichner über 100.000 nur ein elender Spekulant ist.

Auch über die Rentabilität der eventuellen Zuzeichnung ist in diesem Hause schon gesprochen werden. Vor mir liegt ein Artikel, der dies sehr bezeichnend vor Augen führt. Es heißt darin: "Eine Aussiger Firma schreibt uns: Zum Artikel Kriegsanleihe und Staatsanleihe erlauben wir uns Ihnen im Interesse der Allgemeinheit unsere Erfahrungen bekannt zu geben: Wir haben am 9. Mai 1924 225.000 Kronen Nominale Kriegsanleihe zum Umtausch auf Staatsanleihe angemeldet und am 8. Juli 1924 hiefür bar 174.009.54 Kronen eingezahlt; am 8. August 1924 wurde dieser Umtausch seitens des staatlichen Kommissärs genehmigt, wovon wir am 14. August 1924 verständigt wurden. Am 21. und 22. August 1924 haben wir die Staatsanleihe zum Kurse von 61.30 und 62.25 bezw. 39.75 und 40 verkauft und erhielten hiefür abzüglich Spesen und Provision den Betrag von 173.401 Kronen ausgezahlt. Wir erhielten also für die Kriegsanleihe nicht nur nichts, sondern verloren außer den Zinsen für das investierte Kapital noch einen Betrag von 608.54 Kronen.

Beispiellos sind wohl auch die Bestimmungen des § 13, nach denen die Verzinsung der Ersatzpapiere mit 3% ab 1. Jänner 1925 bezw. 1. Juli 1924 erfolgen soll, während der letzte Entwurf eine solche von 3 1/2% ab 1. Jänner 1921 vorsah. Gerade in dieser Bestimmung spiegelt sich der ganze Haß wieder, wie er namentlich von einer Partei der "Pìtka" in geradezu infernaler Weise geübt wird. Tausende kleiner Leute sollen um die paar Kronen Zinsen gebracht werden, nur weil die Gesetzesnovelle vom Jahre 1922 keine Mehrheit gefunden hat.

Daß uns auch die übrigen Bestimmungen, namentlich die über die Lombardfrage, in keiner Weise befriedigen kann, da auch hier gerade der Mittelstand am schwersten getroffen ist, ja durch die zu erwartenden Maßnahmen seiner Lombardgläubiger der vollständigen Vernichtung entgegensieht, ist selbstverständlich. Auch hier bedeutet das starre Nein der Regierung eine furchtbare wirtschaftliche Katastrophe.

Ich sagte schon, daß sich die Machthaber dieses Staates von dem Wahne befreien sollen, daß die Kriegsanleihebesitzer nur aus Feindschaft gegen das èechische Volk und zu dem Zweck gezeichnet haben, um den Krieg zu verlängern. Meine sehr geehrten Herren! Wir sehen, daß Sie nicht alle Kriegsanleihezeichner als Kriegsverlängerer bezeichnen, denn auch bei dieser Novelle ist ein Punkt zu finden, wo gerade die letzten Kriegsanleihezeichner, die Zeichner der IX., noch gar nicht aufgelegten Staatsanleihe dafür belohnt werden, daß sie damals noch Kriegsanleihe gezeichnet haben, indem sie sozusagen ein privilegiertes Papier, verzinsbar ab 1. Juli 1921 erhalten, während die Zeichner der übrigen 8 Kriegsanleihen einfach dafür bestraft werden, daß sie gezeichnet haben.

Verehrte Anwesende! Wir haben, trotzdem wir mit dem ganzen Gesetz unzufrieden sind, doch eine große Reihe von Abänderungsanträgen eingebracht, und es wird an Ihnen liegen, jetzt zu überprüfen, ob doch nicht eine oder die andere Härte dieses Gesetzes beseitigt werden kann. Sie haben nun Gelegenheit, bei Bereinigung der Kriegsanleihefrage gleichzeitig einen Wendepunkt ihrer inneren Politik herbeizuführen und eine politisch aufgemachte jedoch rein virtschaftliche Frage auch rein wirtschaftlich zu erledigen. Sie aber kommen mit einem Entwurf, den Sie vorher niemandem von uns gezeigt, und dies trotz vieler vorhergegangener Zusicherungen, den Sie der Wirtschaft verschwiegen und den Sie als den letzten Entwurf bezeichnen. Für uns kann natürlich die letzte Frage gar nicht diskutabel sein, denn dieser Entwurf ist für uns nichts anderes als eine Novelle des alten Kriegsanleihegesetzes, der lediglich die Regelung der im § 12 vorgesehenen Kriegsanleihebesitzer im Auge hat, was, wie festgestellt wurde, in der erbärmlichsten Weise geschehen ist, während die übrigen Kriegsanleihebesitzer zu elenden Bettlern gemacht werden. Wir stehen deshalb nach wie vor auf dem Standpunkt, daß es früher oder später zu einer gerechten, aber dann erst endgiltigen Lösung der Kriegsanleihefrage kommen muß. Gegen die Art und Weise aber, wie die Kriegsanleihefrage sowohl im Ausschuß als auch in diesem Hause behandelt wurde und wie dabei namentlich wir Deutschen behandelt wurden, lege ich den schärfsten Protest ein und es ist selbstverständlich, daß wir aus allen diesen Gründen namentlich dann, wenn es nicht gelingt, Sie davon zu überzeugen, daß noch eine ganze Menge Abänderungen erforderlich sind, um eine entsprechende Verbesserung dieses Gesetzes herbeizuführen, gegen diese Vorlage stimmen müssen. (Potlesk na levici.)

4. Øeè posl. Kuraka (viz str. 1336 tìsnopisecké zprávy):

azbukou

5. Øec posl. Schuberta (viz str. 1338 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Frage der Kriegsanleihe wird aus diesem Hause nicht verschwinden, ehe dieselbe nicht eine entsprechende gerechte Regelung findet. Was Sie uns bieten, sind dürftige Brosamen. In der Politik gibt es keine "endgiltige" Lösung, wie Sie behaupten, und deshalb werdenwir auch weiter für die restlose Anerkennung der Kriegsanleihe und für die Befreiung vom Lombard, den der Staat zu übernehmen hat, eintreten.

Über Nacht wurde diese Vorlage eingebracht. Man hat uns überrumpelt und das Versprechen nicht eingehalten, diese Vorlage uns zuvor zur Einsicht und Wohlmeinung vorzulegen. Diese Vorlage ist eine Unaufrichtigkeit ärgsten Stiles und soll auch das Ausland irreführen. Sie täuschen sich, wenn Sie glauben, daß die Kriegsanleihe bloß die Deutschen so schwer trifft. Nein, Tausende Ihrer eigenen Volksgenossen harren ebenfalls mit Bangen der restlosen Einlösung der Kriegsanleihe. In unserem Klub können Sie Briefe èechischer Parteien lesen, die uns mit eindringlichen Worten beschwören, die Lösung möglichst rasch zu fördern. Ich wäre besonders neugierig, wie sich der èechische Anleiheschutzverband zu dieser Frage verhält und ob er mit dieser ungenügenden Lösung auch zufriedengestellt ist. Diese Vorlage wird den Forderungen der Mittelstände nicht im geringsten gerecht. Sie haben die Aktiven des alten Österreich übernommen, die Übernahme der Passiven verweigern Sie kurzweg. Es kann aber einmal eine Zeit kommen, wo Sie, gedrängt durch die Macht der Verhältnisse - Sie sind ein Pufferstaat uns vielleicht eine günstige Lösung anbieten werden, wo wir aber dieses Angebot nicht mehr als gutes Entgegenkommen werden werten können. Durch diese Vorlage werden Sie das Vertrauen der Staatsbürger nicht erreichen und damit dem Staate selbst den denkbar schlechtesten Dienst erweisen. Wenn Sie Ihre Valuta dauernd schützen wollen, dann dürfen Sie nicht mit einer solchen Vorlage kommen, denn durch diese wird auch Ihr Kredit im Auslande, den Sie notwendig brauchen, wohl dauernd untergraben. Schon das Interesse des Staates allein sollte Sie bewegen, nach dieser Richtung hin gerecht vorzugehen.

Die Kriegsanleihefrage ist keine nationale Frage. Wir haben sie nie und niemals als eine nationale Frage angesehen. Sie ist zwar eine wirtschaftliche Frage, gewiß, aber sie ist noch vielmehr eine eminente Staatsfrage. Zu dieser einzig richtigen Auffassung können Sie sich jedoch noch nicht emporringen. Diese schlechte Vorlage ist aber auch ein augenscheinlicher Beweis, daß Ihnen an einer Milderung der nationalen Gegensätze nichts gelegen ist und daß Sie eine Annäherung an die Deutschen und die anderen Minoritäten dieses Staates nicht wünschen und nicht suchen. Ihre Parole scheint auch weiter der unfruchtbare Kampf zu sein, in dem sich ja bis jetzt leider die besten Männer beider Völker erschöpften. Das Gewaltsystem der "Pìtka" soll nach wie vor restlos aufrecht bleiben und die Minoritäten politisch und finanziell niederhalten.

Wir konstatieren, daß die Banken in der Lombardfrage ein größeres Entgegenkommen zeigten als die Regierung, die es nicht verstanden hat, dieses Entgegenkommen der Banken in der Novelle auch auszuwerten. Es war dies umsomehr eine Kurzsichtigkeit und schwere Unterlassung, als ja der Staat hiebei finanziell nicht in Mitleidenschaft gezogen worden wäre. Das Schicksal vieler Sparkassen hängt nach dieser Vorlage einzig vom Willen des Finanzministeriums ab. In vielfacher Richtung schädigt man die Kriegsanleihebesitzer, man verlangt von den meisten Zuzahlungen, gibt ihnen ein wertarmes Papier, vorenthält ihnen rückläufig die Zinsen und krönt dieses Werk noch dadurch, daß man bei der Vermögensabgabe nochmals die bedauernswerten Opfer zu übermäßigen Zahlungen verpflichtet.

Gerade in der Verzinsungsfrage gibt es eine wesentliche Verschlechterung gegen früher. So blutwenig respektieren Sie das Wort des Staatsoberhauptes, des Präsidenten, der einer humanen Lösung der Kriegsanleihe wiederholt das Wort gesprochen hat.

Ich rufe Ihnen zu: Nicht Waffen, nicht Bündnisse und Vertäge sichern den Bestand eines Staates. Die Waffen können versagen, Bündnisse und Verträge, die werden geschlossen, um gebrochen zu werden. Der Bestand eines Staates ist vor allem nur dann gesichert, wenn derselbe alle seine Bürger als vollwertig behandelt, ihnen ihre Recht nicht vorenthält. Auch zu dieser Auffaßung bekennen Sie sich gegenwärtig noch nicht.

Nicht allein als Sprecher meiner Partei, sondern auch als Vertreter des Pilsner Gaues, der nach statistischen Ausweisen mit Kriegsanleihepapieren stark gesättigt ist, fühle ich mich bewogen, zu dieser Vorlage Stellung zu nehmen. Die Rechtsgründe unserer Forderung auf volle Einlösung der Anleihen, auf deren volle nachträgliche Zinsenvergütung, auf die Nichtverbindung mit der vierten Staatsanleihe - diese Rechtsgründe liegen für uns klar und offen. Es hieße, bereits vielfach Gesagtes wiederholen, wenn ich sie anführen wollte, aber auch das bloße Naturrecht, das Naturrecht, das auch der schlichte, einfache Mann versteht, spricht für die Anerkennung der Anleihen.

Man schwärmt in der gegenwärtigen Zeit so viel von sozialer Gerechtigkeit auch in dieser Frage. An schönen Worten ist diesbezüglich kein Mangel, aber die Taten, sie fehlen. Die Vorlage ist bis in die kleinsten Falten ihrer Bestimmungen ungerecht und daher ist sie im wahren Sinne des Wortes unsozial. Sie schafft nicht Werte, sie zerstört Werte, sie drückt z. B. den Lombardschuldern den Bettelstab in die Hand. So soll eine gerechte Vorlage einer wahren Volksvertretung nie und nimmer beschaffen sein. Bei der Gegenseite des Hauses ist die Sache ein nacktes Politikum und daher ist bei dieser Vorlage das soziale Gewissen nicht Pate gestanden. Wir hofften anfänglich, daß Sie ihre ursprüngliche Anschauung revidieren werden. Schon das Schwanken in Ihrer Anschauung, schon die zu Tage tretende Unentschlossenheit und Ratlosigkeit sowie andererseits die Hast, mit der Sie die Vorlage in diesen zwei Tagen durchpeitschen wollen, verrät sichtbar und deutlich die Schwäche Ihrer Position und vielleicht auch ein mehr oder minder schlechtes Gewissen. Über die Schar jener, die auf Hypotheken zeichneten, spricht das Gesetz überhaupt nicht. Hier hätten besondere Ausnahmen eintreten sollen und nicht nur Ausnahmen, die für den Lombard allein festgelegt sind. Dieses kaudinische Joch können wir Deutschen bei kühler vorurteilsloser Erwägung nicht passieren. Die Enteignung unseres Geldes ist damit erledigt, es fehlt noch die völlige Enteignung unseres Bodens, dann ist Ihr Sieg komplett, Ihre Rache ist dann vollbracht. Sämtliche deutschen Werte in diesem Staate sind dann der Konfiskation verfallen. Bei den Eisenbahnobligationen planen Sie, wie allmählich durchsickert, etwas ähnliches und auch die Sache der Vorkriegsrenten die Manipulation bei deren Einlösung etc. ist ja nicht einwandfrei.


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