Středa 10. září 1924

Místopředseda dr. Hruban (zvoní): Žádám pana řečníka, aby skončil, poněvadž velmi překročil ustanovený čas.

Posl. Patzel (pokračuje): Es tut mir leid, aber in so einer Frage muß es einem wenigstens vergönnt sein, in den wichtigen Punkten seinen Standpunkt darzulegen. Wir meinen, es wäre zweckmäßiger und der gesamten Wirtschaft im Staate zuträglicher, die Kriegsanleihefrage durch eine gedeihliche, auf die Interessen der Zeichner Rücksicht nehmende Lösung aus der Welt zu schaffen, als durch Zuschlüsse für verkrachte Banken das Vertrauen in den öffentlichen Kredit angeblich zu stärken. Mit der Kriegsanleihefrage wird das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat mutwillig und böswillig untergraben. Nicht aus politischen Gründen, sondern aus sachlichen Gründen ist es uns unmöglich, einem solchen Gesetz unsere Zustimung zu geben. (Souhlas na levici.)

4. Řeč posl. Kostky (viz str. 1286 těsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Es ist sehr viel in der Öffentlichkeit darüber gesprochen worden, seit dem die Unglücksangelegenheit der Kriegsanleihe über den Häuptern der Bürger schwebt, ob es sich dabei um eine Frage der großen Politik oder um eine Frage der reinen Wirtschaft handle. Ich bin der Ansicht, daß es sich hier nicht um eine rein wirtschaftliche und auch nicht um eine rein politische Frage handelt, und ich stimme auch dem Herrn Finanzminister nicht zu, der meines Wissens im Budgetausschuß diese Frage als eine rein wirtschaftliche Frage bezeichnet hat. Ich glaube, es handelt sich - und das ist wiederholt gesagt worden - hier um eine Frage der Staatsmoral. Und ich muß sagen, daß man diese Staatsmoral bei Behandlung der ganzen Frage schwer verletzt hat, denn wenn man weiß, daß wirklich Tausende und Abertausende der Staatsbürger durch eine Angelegenheit betroffen sind, hat eine Regierung und haben auch die Mehrheitsparteien die Verpflichtung, den ordnungsmäßigen Weg einzuhalten. Sie sehen aber den ordungsmäßigen Weg, wie er in diesem Parlament immer vor sich geht: ein Diktat wird hinausgegeben und es kümmert sich niemand mehr darum, man weiß nicht einmal, ob damit, abgesehen von allen moralischen Bedenken, nicht auch die größte Unklugheit in politischer Beziehung geschieht. Es hieße ja wahrhaftig die Zeit vertrödeln, wenn man hier nochmals davon reden wollte, daß eigentlich das Unmoralische, ja geradezu Verbrecherische darin besteht, daß man den Bürgersinn und seine Opferwilligkeit soweit verletzt, daß man von einem alten Staat zwar alle Aktiven übernimmt, aber den Staatsbürgern gegenüber die Verpflichtungen desselben ninicht anerkennt. Es ist wohl dargeliehene Arbeit etwas anderes ist die Kriegsanleihe nicht und darum muß die Frage in der genauesten Weise erwogen werden.

Aber etwas anderes ist auch meiner Ansicht nach politisch unklug an dieser Gesetzgebung: wir haben gehört - und auch das ist von maßgebender Seite, dem Finanzministerium, betont worden - daß es sich um ein einheitliches Gesetzeswerk handle, daß alle diese 8 finanzpolitischen Vorlagen als eine Einheit aufzufassen seien. Nun ja, ich gebe zu, sie sind einheitlich in der schlechten Durcharbeitung, in dem Chauvinismus, der darin liegt, aber nicht einheitlich in der Klugheit, die darin liegen sollte. Denn was erfährt heute die Welt vom čechoslovakischen Staat, wenn sie diese 8 Vorlagen zu gleicher Zeit in die Hand bekommt? Zuerst einmal, daß der čechoslovakische Staat die Kriegsanleihe, sagen wir es deutsch und richtig heraus, nicht mehr anerkennen will, daß er sie also nullifizieren, als nichtig erklären will, daß er die Beträge nicht anerkennt, die die Staatsbürger als Arbeit dem Staate vorgeschossen haben. Das steht ziemlich klar und deutlich in dieser Vorlage darin. Weiters ist die Sache doch ganz klar und deutlich, daß sich niemand entschließen wird, die Nachzeichnung durchzuführen, wenn er ein Papier in die Hand bekommt, das er nur mit 62, und ein zweites Papier, das er nach der Notierung vor wenigen Tagen um 39ˇ75, zusammen also für 101ˇ75 Kč verkaufen kann, d. h. also mit anderen Worten, - und es steht heute in allen Zeitungen mit Ausnahme der čechischen zu lesen, es hat also jedermann darauf acht gegeben - man bekommt für seine Kriegsanleihe bestenfalls heute einen Wert von 1 Kč 75 h. Nun, meine Herren, das wäre ja vom Standpunkte der Nullifizierung ganz berechtigt, aber es wird das Ausland sich auch fragen: "Ja, was geht denn in dem Staate vor?" Die reichsdeutsche Kriegsanleihe, also die Kriegsanleihe eines Landes, das durch den Krieg sicherlich schwer betroffen ist, das große Provinzen hergeben mußte, das in seinen Ernährungs- und Finanzverhältnissen die allerschwerste Krise des letzten Jahrhundertes, kann man sagen, durchgemacht hat, die Kriegsanleihe dieses Landes wird heute mit einem Goldprozent bewertet, d. h. also: der Kriegsanleihebesitzer bekommt dort für 100 Mark 8 čechoslovakische Kronen, und die Čechoslovakei, das Vertrauen der Bürger, der čechischen wie deutschen Staatsbürger mißachtend, geht nur so weit, daß sie als Ersatzpapier 1 Krone 75 h, also ungefähr ein Kč-Prozent gibt. Die Kriegsanleihe im besiegten Land zu der im Siegerland verhält sich demnach wie 8 zu 1. Das wird doch vom Ausland jedenfalls sehr merkwürdig beurteilt werden und kann uns nicht in den besten Geruch bringen. Darum muß man auch solche Dinge mit in Betracht ziehen und darauf auch die Gesetzgebung aufbauen. Aber die einheitliche Gesetzgebung geht soweit, daß nun in demselben Augenblick auch der Staat - nun sagen wir nicht als Kridatar, aber - als sehr schlechter Zahler denjenigen gegenüber erscheint, die ihm Ware geliefert haben. Ich glaube, es ist im internationalen Recht doch üblich, daß man die Ware bezahlt. Es hat sich in letzter Zeit zwar Rumänien dagegen vergangen, auch andere Länder, aber man hat diese Länder als östliche Länder bezeichnet. Und wir finden jezt mit der Kriegsanleihevorlage als einheitli ches Gesetzgebungswerk die Zahlung der alten Heeresforderungen mit 20, bezw. 10 oder 9 Prozent des Wertes. Auch das ist für die Finanzgebahrung des Staats sicherlich kein gutes Zeichen. Wenn ein östlicher Gläubiger so handeln würde, würde man sagen, daß es dort so üblich ist, aber in einem mitteleuropäischen Staat müßte man doch andere Grundsätze befolgen. Wir hören zu gleicher Zeit, daß wir einen oder sogar zwei Sanierungsfonde für verkrachte Geldinstitute brauchen. Gewiß auch eine notwendige Sache, nur paßt sie nicht in die Einheitlichkeit dieser ganzen Vorlagen hinein; und endlich bekommen wir noch die famose Mehlvorlage auf den Tisch, die uns mit Deutlichkeit beweist, daß der Staat mit allen seinen Bürgern Krieg führt. Nach außen führt er nicht Krieg, daher führt die Staatsverwaltung gewiß mit der gesamten Bürgerschaft im Staate Krieg, wenn sie zu solchen Mitteln der Kriegsernährung greifen muß. Darum behaupte ich, daß jetzt die unglückseligste Zeit ist, um eine derartige Nullifizierungsvorlage wirklich ins Werk zu setzen.

Die Vorlage im gegenwärtigen Moment ist aber auch unklug und das Ansehen des Staates geradezu vernichtend in Bezug auf die Innenpolitik. Sagen wir das ganz offen und deutlich von dieser Stelle aus: Wir sind ja Oppositionsparteien und haben uns gewiß um den innersten Sinn der Staatspolitik nicht so zu kümmern, wie die Majoritätsparteien. Ja, aber wir sind gewiß auch Bewohner dieses Staates, die an seiner Wirtschaft und Finanzpolitik mitinteressiert sind, die die Steuern mitzahlen und alles das mittragen müssen, was in diesem Staate innerpolitisch schlecht gemacht wird; und es ist innerpolitisch durchaus unklug, eine derartige Vorlage heute vorzulegen. Denn meine sehr verehrten Anwesenden, um was handelt es sich denn bei dieser Vorlage? Sie haben bereits im Jahre 1920 zugegeben, daß Sie die allerkleinsten Zeichner mit einem gewissen ganz geringfügigen Betrag abfinden wollen. Es bleibt heute nach dem Motivenbericht im ganzen ein Betrag von vier Milliarden Kronen riegsanleihe unerledigt. Alles übrige ist bereits in irgendeiner Form erledigt, der Staat hat dafür eine gewisse Nachzeichnung bekommen und hat damit auch die Verpflichtung übernommen, die alte Kriegsanleihe zu verzinsen. Diese Zahl von vier Milliarden ist noch zweifelhaft. Ich hätte mich darüber sehr gefreut, es ist aber auch hier unterlassen worden, uns eine ziffermäßige Grundlage für die Lösung der Kriegsanleihefrage zu geben; gerade die Finanzverwaltung des Staates muß völligen Aufschluß darüber haben; und sie haben uns weder im Budgetausschuß, wo ich auch aufmerksamer Zuhörer war, obzwar ich nicht Mitglied bin, noch hier im Hause, noch im ersten Bericht eine deutliche und klare Statistik vorgelegt. Es ist aber nicht widersprochen worden, daß dem Geldbetrage nach von diesen vier Milliarden sich ungefähr 30 Prozent auf die allerkleinsten Zeichner beziehen: Wenn man sie nach der Personenzahl rechnet, dürfen wir, es ist das schon wiederholt betont worden, auf eine viel höhere Ziffer kommen, wir kommen da auf 60 bis 70 Prozent der Kriegsanleihebesitzer.

Zugegeben also, die Staatsverwaltung will sie mit 75 Prozent abfinden, so bleibt im ganzen der Betrag von drei Milliarden unerledigt. Davon entfallen dem Betrage nach 30 Prozent auf die kleinsten Zeichner und sicherlich noch 20 % auf die Gemeinden, Fonde und öffentlichen Körperschaften. Denn da sind ziemlich große Zeichnungen - immer dem Betrage nach - vorgenommen worden; es bleiben also zum Schluße 1.500 Millionen Kronen unerledigt, die eine gewisse Mittelschichte der Bevölkerung betreffen. Wenn wir nun den Weg der Beruhigung gehen wollten, müßte man sagen: In diesem Falle bekommt der Betreffende vielleicht nicht mehr als der andere Nachzeichner für sein Kriegsanleihepapier, höchstens ein dreiprozentiges Papier, wir könnten sogar auch mit einem zweiprozentigen Papier kalkulieren; vielleicht wäre da unter der Bevölkerung eine gewisse Beruhigung zu erzielen. Ich sage: Ein dreiprozentiges Papier würde hier eine Ziffer von 45 Millionen Kronen im Jahr ausmachen, das bedeutet 0ˇ3 Prozent oder 0ˇ2 Prozent des ganzen Staatshaushaltes. Um Gottes Willen, wollen wir denn wirklich nicht den politischen Weg gehen und zur Beruhigung beitragen? Sie müßten ja sofort diesen Weg einschlagen und sich sagen, daß es sich wirklich um eine Lapalie handelt und daß es außerdem eine politische Unklugkeit ist, nochmals die ganze Bevölkerung aufzureizen und aufzurühren und nicht den Weg zu suchen, der zur Beruhigung führt. Ein Prozent der Militärauslagen würde wahrhaftig genügen, die armen Kriegsanleihebesitzer, die nicht nachzeichnen können, zu befriedigen, denn das sind die eigentlichen Opfer, abgesehen von solchen, die dem Staat heute nichts mehr bewilligen wollen. Denn die meisten Leute sind nicht imstande, den Betrag, den sie damals als Kriegsanleihe gezeichnet haben, nochmals in seiner Gänze aufzubringen. Sie sind es physisch und finanziell nicht, ganz abgesehen von der Verwertungsmöglichkeit des Papieres. Man redet nun hier jahrelang von der gerechten Lösung der Kriegsanleihefrage und ich weiß auch, daß ein Kanzlerwort gefallen ist, die gerechte Lösung werde nicht kleinlich sein, die von höchster Stelle versprochen ist, es hat auch ein ehemaliger Minister, der an der ganzen Finanzvorlage sehr beteiligt ist, selbst gesagt, daß eine gerechte Lösung der Kriegsanleihefrage das einzige Mittel zur Hebung des Staatskredites wäre. Und trotz alledem heute in dieser Vorlage doch der Faustschlag für tausende und abertausende Menschen, welche zu den kleinsten Zeichnern gehören und die Nachzahlung nicht vornehmen können! Betrachten Sie einmal die Vertreter der landwirtschaftlichen Gruppen. Der kleinste Bauer, der nicht etwa durch Schulden überlastet ist, überschreitet ja die 25.000 Kč Grenze, wenn er einen Bestand, ein kleines Häuschen hat, das kann er doch nicht belasten, weil er kein Darlehen drauf bekommt. Nennen Sie den Gewerbetreibenden, der nicht ein Betriebskapital von 25.000 Kronen braucht. Das ist ja eine Grenze nach unten, wie wir sie überhaupt nicht ziehen dürfen. Die Vorlage geht sogar so weit, daß sie noch Kriegsanleihe in die untere Grenze von 25.000 Kronen einrechnen will. Nehmen wir einen Rentner an, der sein ganzes Leben gespart hat, um sich ein kleines Kapital zu schaffen, von dessen Zinsen er und später seine Frau leben können, wenn sie einmal Witwe wird, er hätte bei diesem Kapital 1500 Kronen jährlich zu verzehren. Dies ist nicht einmal für die Allerärmsten, die im Besitze von Kriegsanleihe sind, ausreichend. Auch hier haben wir große Schwierigkeiten im Entwurf selbst verborgen, die Sie bei der ersten Abfassung nicht genügend gewürdigt haben. Denn wenn es heißt: in die 25.000 Kronen Vermögensgrenze ist Kriegsanleihe mit 40 % einzurechnen, und wenn zu gleicher Zeit gesagt wird, daß der Umtausch für die Kleinsten bis zu 100.000 Kronen möglich ist, so bitte ich um Auskunft für folgenden Fall: Ich besitze 100.000 Kronen Kriegsanleihe, habe keine Schulden und gehöre, mit 40 % bewertet nicht zu den kleinsten Leuten. Es ist also eigentlich, um es deutsch zu sagen, eine Augenauswischerei. Wenn man jemandem sagt, er bekomme 100.000 Kronen Kriegsanleihe eingelöst, dabei aber irgendeine Klausel ist, derzufolge die 100.000 Kronen Anleihe nicht zur Wirks amkeit kommen können, ist das eine Rabulistik, die in einem solchen Gesetz nicht Platz haben soll, und es ist ein grober Fehler dieses Gesetzes, wenn solche Bestimmungen darin enthalten sind. Wir haben uns deshalb einmütig entschlossen, den Vorschlag zu machen, man solle statt der Vermögenseine Einkommensgrenze wählen. Es freut mich, daß alle Parteien, die sich auf deutscher Seite mit dieser Frage befaßt haben - auf čechischer Seite scheint man sich überhaupt nicht dafür zu interessieren - in dieser Frage vollständig einig gehen. Damit ist natürlich auch noch die Schwierigkeit überwunden, die Vermögensabgabetermine wieder heranziehen zu müssen; da sind wir auch vollständig einig mit den Herren von der sozial-demokratischen Partei. Ich habe 30.000 Kronen Einkommen oder mehr. Habe ich das nicht, gehöre ich zu den kleinsten Leuten, die dieser Begünstigung teilhaftig werden müssen.

Wir haben sehr schwere Lücken in dem Gesetzentwurf. Der Tragweite der ganzen Lombardfragen scheint man sich bis zum heutigen Tage nicht vollständig bewußt zu sein und sie auch vom staatspolitischen Gesichtspunkte nicht richtig einzuschätzen. Ich kann ja ganz offen die Mitteilung machen, daß die Verhandlungen mit einer ganzen Reihe on Banken bei der Vorerledigung dieser ganzen Frage dazu geführt haben, daß die Banken die Übernahme sämntlicher Lombarde bis 30.000 Kronen Einkommen erklärt haben. Ja, warum macht denn die Regierung nicht davon Gebrauch? Warum hat sie die Klausel in das Gesetz aufgenommen, daß dies nur bis zu 20.000 Kronen Kriegsanleihe, für mehr nicht gilt? Sie könnte doch in diesem Falle gerade dem Staate Geld zuführen, indem sie einfach auf diese Zusage der Banken eingeht und sagt: ihr übernehmet einen Lombard bis 30.000 Kronen Einkommen und werdet diese Lombarde in irgendeiner Weise zur Nachzeichnung verwenden, oder wir werden diese Geschäfte regeln, denn derartige Geschäfte zwischen den den Banken und der Regierung sind sehr häufig und werden wahrscheinlich auf die mannigfachste Weise zu regeln sein. Das ist ein grober Fehler. Es muß auch als grober Fehler des vorliegenden Gesetzentwurfes bezeichnet werden, der niemals unsere Zustimmung finden kann, daß man keine klare Präzision dafür geschaffen hat: welche Kriegsanleihe man eigentlich als Kleinster zum Umtausch verwenden kann. Es steht im Entwurfe wohl, wieviel zum Umtausch vorgelegt werden kann? Es könnte aber sehr leicht geschehen, daß einmal die Behörden das Gesetz irgendwie so interpretieren, daß man den Gesamtbesitz des Betreffenden an Kriegsanleihe in Betracht zieht und sagt, er habe im ganzen mehr Kriegsanleihe besessen, könne also nicht als Minderbemittelter den Nominalbetrag von 100.000 Kronen zum Umtausch anwenden. Darin besteht keine völlige Klarheit, und ich weiß nicht, ob diejenigen, welche das Gesetz interpretieren werden, immer den Passus im Motivenbericht des Abgeordnetenhauses finden werden, wo ganz versteckt davon die Rede ist. Wie sie die Behandlung der Privaten, die nicht nachzeichnen können, benennen wollen, muß ich dem geehrten Ermessen der Mehrheitsparteien überlassen. Bei mir heißt es Enteignung, wenn ich demjenigen einen Besitz überhaupt wegnehme, der nicht imst ande ist, die Forderungen, die der Staat an ihn stellt, zu erfüllen. Es ist eine Enteignung, eine Beraubung, ein Herauswerfen aus seinem Besitz. Der Mann will die Sache in irgendeiner Weise für sich flüssig machen, er muß es tun, weil er es zu seinem Betrieb braucht, und kann es nicht machen, weil seine Mittel dazu nicht reichen. (Předsednictví převzal místopředseda dr. inž. Botto.) Darum ist der § 27 des vorliegenden Gesetzes durchaus nicht zureichend, wo man den zweiten Absatz auch wiederum auf eine Grenze abgestimmt hat und ich glaube von 125.000 Kronen Kriegsanleihe und 50.000 Kronen Vermögen spricht. Dasselbe gilt natürlich auch für die Institute, Fonde und Gemeinden, denn alle diese Grenzen sind ja in der Praxis ungeheuer schwer zu handhaben. Es ist immer ein Grenzfall da, und derjenige, der um ein Kleines über die Grenze hinaus ist, kommt in die großen Schwierigkeiten des Gesetzes hinein und muß die Härten desselben tragen, obzwar er, wie auch der Herr Vorredner ausgeführt hat, sehr häufig bei der Kriegsanleihezeichnung und in in jenem Augenblicke, wo man z. B. die Vermögensabgabe bewertet hat, einen ganz anderen Vermögensstand aufzuweisen hat, als heute.

Eine sehr wichtige Frage, die meiner Ansicht nach nicht präzise durchdacht worden ist, ist der Zusammenhang der Kriegsanleihe mit der Vermögensabgabe und mit den Kriegssteuern. Diese beiden Fragen sind so ungeheuer wichtig, daß wir heute einen großen Konflikt haben. Auf der einen Seite wehren sich gegen die Vorlage diejenigen, die die Nachzeichung bereits durchgeführt haben, und auf der anderen Seite wehren sich diejenigen, die die Nachzeichnung nicht durchführen können. Denn diejenigen, die die Nachzeichnung durchgeführt haben, müssen Vermögensabgabe leisten. Nun ist die Vermögensabgabe dem Werte nach höher, als der Wert des Kriegsanleihepapieres. Ich habe ausgerechnet, daß das Kriegsanleihepapier ungefähr - heute scheint es ein kleinwenig in die Höhe gegangen zu sein unter den Einflüssen, die die Vorlage, in der letzten Zeit, vielleicht auch unter den Einflüssen, die das Finanzministerium selbst ausgeübt hat eine Krone an Wert hat. Wenn ich nun in die Vermögensabgabe den Bestand einrechne, so kann ich eventuell vom diesem mit 1% zu bewertenden Vermögensbestand eine 3-10 %tige Vermögensabgabe bezahlen. Wie das vereinbar ist, das verstehe ich nicht. Ich verstehe aber sehr wohl die Proteste, die heute von denen erhoben werden, die da sagen: "Ja wenn einer überhaupt nicht zeichnet, wenn er sein Papier verfallen läßt, so würde es in die Vermögensabgabe nicht eingerechnet. Ich habe aber gezeichnet, und sitze jetzt da mit meinem Papier, das ein Prozent vom Nominalwert an innerem Wert hat und soll Vermögensabgabe leisten." Das ist ein Widersinn, der von der Finanzverwaltung vor der Erledigung und vor der Einbringung dieses Gesetzes in genauer Weise hätte erhoben werden sollen. In gleicher Weise hätte die Frage der Kriegssteuern auch von der Finanzverwaltung behandelt werden sollen, denn die Krieganleihe wurde in den versteuerbaren Reingewinn überall mit 40 Prozent eingerechnet, und wo das nicht geschehen ist, kamen in der letzten Zeit Revisionskommissionen und haben diese Einrechnungen vorgenommen und der Betreffende muß heute noch Kriegssteuern dafür leisten, auch wenn er nicht imstande ist, die Kriegsanleihe nachzuzeichnen, oder sie einmal zu verwerten.

Es ist nicht weiter notwendig darauf hinzuweisen, daß auch das Gesetz, das seinerzeit Herr Minister Dr. Beneš eingebracht hat, in den Prozentsätzen günstiger war, als das vorliegende Gesetz und daß doch den Krie anleihebesitzern in keiner Weise durch das Gesetz nachgetragen werden darf, daß sie auf die unglückselige Gesetzgebung in diesem Staate durch vier Jahre haben warten müssen, vom Jahre 1920 bis zum Jahre 1924. Es wird ihnen heute gesagt: "Ja, Ihr bekommt die Zinsen, aber erst im nächsten Jahre." Das ist ja doch nicht ihre Schuld! Also, es ist auch hier wieder zu sagen, daß der arme Teufel zweimal geschoren wird, einmal, indem man ihm ein schlechtes Papier gibt und indem man noch sagt: "Es ist Deine Schuld, aß wir Dir erst heute die Zinsen für Dein Papier bezahlen." Das ist der Charakter eines Almosens, den man dadurch der Kriegsanleihe gibt, und ist wiederum anderseits dadurch deutlich charakterisiert, daß sich eigentlich die Nichtigkeits erklärung, die Nullifizierung, als Grundsatz der ganzen Vorlage darstellt. Man will diese Papiere als nichtig erklären, man will den Besitzern durch die Gesetzgebung gar nicht die Möglichkeit geben, daß sie sie verwerten können, und darum eine dera rtige Gesetzgebung.

Hohes Haus! Der Krieg hat gewiß den Eigentumsbegriff sehr ins Schwanken gebracht. Das geben wir alle zu und ich bin der Meinung, daß wir heute vielleicht ganz bolschewisierte Länder haben, wo der Eigentumsbegriff überhaupt nicht mehr gilt. Andererseits gibt es aber auch halbbolschewisierte Länder, und ich glaube gerade der Herr Vorredner hat si ch darüber nicht zu beklagen, denn diese Tendenz kommt in diesem Gesetze deutlich zum Ausdruck. Man geht den Weg weiter, der mit der Bodenenteignung angefangen hat, der sich auf kulturelle Werte und jetzt auch immer weiter auf wirtschaftliche Werte wirft. Mein enteignet, man nimmt den Besitzern das Betreffende einfach weg, erklärt es für null und nichtig. Man nannte das bisher ganz anders, aber nicht mit einem Rechtsbegriff, der im bürgerlichen Gesetzbuch enthalten ist, sondern im Strafgesetzbuch. Der Grundirrtum, den die Machthaber dieses Staates hier begangen haben, liegt in der Interpretation des Artikels 205 des Friedensvertrages. Es heißt dort: Der Nachfolgestaat übernimmt aus den Kriegschulden des alten Österreich keine Lasten, wenn er nicht selbst den Abstempelungs- und Ersatzoperationen ausdrücklich diese Bedeutung gegeben hat. Sie haben den Abstempelungsoperationen die Bedeutung gegeben, daß Sie dadurch keine Lasten übernehmen. Ich glaube aber, daß unsere Finanzverwaltung sehr häufig in die Lage kommen wird und schon gekommen ist, daß ihr sehr daran gelegen wäre, irgendwelche Lastenbeträge als Posten in der Abrechnung bei der Reparation miteinsetzen zu können und darum behaupte ich: Es ist der Kardinalfehler, daß man hier diese Interpretation vorgenommen hat. Es ist eine scheinheilige Lösung, wenn man sagt: wir machen es. Gesetze ausarbeitet, die den Bürgern des Staates dann tatsächlich solche Werte gibt, wie es die Staatsanleihe ist; das ist eine durchaus pharisäische Lösung und ich muß offen gestehen, daß ich sie als unmoralisch bezeichne.

Meine sehr verehrten Herren! Wir haben heute die Kriegsanleihefrage, ohne jedes Gefühlsargument, nur nüchtern, behandelt, denn einem solchen sind Sie offenbar in keiner Weise zugänglich, Sie gehen nicht den Weg der allgemeinen Versöhnung, sondern Sie wollen hier selbst eine gute Innen- und Finanzpolitik derartig chauvinistischen Absichten und einer derartig chauvinistischen Voreingenommenheit opfern. Es ist ihre Sache, wie Sie da vorgehen wollen. Aber ich weiß und betone es hier, daß derjenige, der Haß sät, Haß ernten muß! Sie aber sprechen weiter davon, es sei dies eine endgültige Lösung der Kriegsanleihefrage. Ich glaube, Sie werden sich irren. Der Artikel 205 verpflichtet die Machthaber dieses Staates und die Majoritätsparteien, ein Zertifikat auch über das Nichtbezahlte auszufertigen. Das Zertifikat wird von uns verwahrt werden als Dokument der Schuld derjenigen, die dieses Gesetz heute beschlossen haben und es soll unser unermüdliches Bestreben sein, daß wir auf dem Boden dieses Staates dieses Zertifikat zu einem Wertpapier umwandeln. (Potlesk na levici.)

5. Řeč posl. dr. Korlátha (viz str. 1290 těsnopisecké zprávy):

Tisztelt hölgyeim és uraim! A parlament elé beterjesztett pénzügyi törvényjavaslatok teljes és hiteles szövegét a közlés késedelmes volta miatt alig ismerem, azonban már azokból a kivonatokból is, amelyek a sajtóban eddig is megjelentek, megállapítható, hogy ezek a törvényjavaslatok a legnagyobb mértékben szakszerütlenek, rosszhiszemüek, igazságtalanok és oly nagy mértékben alkalmasak a közvetlenül érdekelt publikum megtévesztésére, mint a milyenre a modern pénzügyi életben eddig még példa nem volt.

A hadíkölcsön-javaslat szerint a volt hadikölcsöntulajdonos úgyszólván semmit sem kap. Még ha a rendkívül súlyos és végeredményben csupán a kormányhatalom szeszélyétől függő azon feltételeknek, melyek az 1920, junius 24.-én kelt törvényben részletesen fel vannak sorolva, mindenben meg is felelne és még ha az ellenértékül kapott úgynevezett kártalanítási kötvényt forgalomképesnek tételeznénk fel, - aminthogy bizonyára nem lesz az - még úgy is ezen kötvények értéke legjobb esetben sem éri el azon kamatveszteség összegét, melyet a tulajdonos az 1919. évtől számított öt év alatt szenvedett. Azonban ki kell emelnünk, hogy ezen kalkuláció mellett a hadikölcsön tulajdonosa a tőkét teljesen elveszítette; ezzel szemben csupán a legutóbbi öt év elveszített szelvény-ellenértékének megfelelő értékü kártalanítási kötvényt kap, azonban ezt is minden valószínüség szerint olyan kötvényekben, melyeket forgalomképesség hiányában bizonyára sem értékesíteni, sem lombardirozni nem lesz képes. Ez a "nesze semmi, fogd meg jól", még egy csomó rendkívül körülményes utánjárást kíván és egyébként is súlyos előfeltételhez van kötve, melyek közül kiragadom az állampolgárság előfeltételét, mint amelyhez a közismert szlovenszkói és ruszinszkói viszonyoknál fogva nem kell további kommmmentár. A kormány tehát azt a nagy semmit, amit a szerencsétlen hadikölcsöntulajdonos kisembereknek, végeredményében saját tetszésétől függőleg csupán annak fogja nyujtani, aki politikai vagy egyéb okokból nincs felvéve a proskribáltak listájára.

Azok, akiknek 25.000 koronánál nagyobb vagyonuk van, tehát oly társadalmi rétegek is, melyek a legnagyobb túlzással sem mondhatók nagytőkéseknek, végleg nem kapnak semmit.

Azok, akiknek vagyondézsmaköteles vagyonuk nem volt, kötelesek igazolni, hogy a hadikölcsönök letételének idejében nem volt meg a 25.000 Kč összegü vagyonuk, amely igazolás sikere - eltekintve annak körülményességétől - végeredményben ismét a hatóságok jóindulatától függ és ily módon a legszegényebb néposztály is ujból ki van téve a kormányhatalom kényének-kedvének. (Úgy van!)

Az uj törvényjavaslat legméltánytalanabb intézkedése az, hogy a hadikölcsönöknek a kártalanítási kötvényekre való kicserélését jogvesztő terminushoz köti és így a szerencsétlen kis emberek egész tömegének minden reményét elvágja úgy, hogy ez a kérdés valaha ís kedvezőbben lesz megoldva. Az eddigi törvények legalább csupán provizoriumot képeztek, a jelenlegi definitivumot akar alkotni. A külföld elött viszont a kormány azt a szemfényvesztő látszatot akarja kelteni, hogy a hadikölcsön-kérdés Csehszlovákiában a hadikölcsönök "beváltása" utján megoldotta és ezen megoldásnál a legnagyobb mértékben "demokratikusan" és "szociálisan" járt el, amennyiben a "beváltást" minimális vagyoni cenzushoz kötötte. A külföld ennek a hallatlan szemfényvesztésnek az eddigi tapasztalataim szerint bizonyára teljes mértékben be fog dülni.

A hadikölcsön-lombard megoldásánál a kormány kiváló gavallérnak mutatkozott a nemzetiségi kisebbségi pénzintézeteknek, azaz a német és magyar bankoknak zsebére. Itt az történt ugyanis, hogy a cseh intézetek a lombard fedezetül szolgáló hadikölcsön-állományt - a hatóságok jóakaratu elnézése mellett, illetőleg a hatóságok jóakaratából folyó oda nem figyelése folytán - privilegizált módon már korábban átkonvertálták a IV. államkölcsön kötvényeire. Ezt a körülményt ugyan bizonyítani nem lehet, azonban meglehetősen köztudomásu. A német és magyar bankok ezt a becsempészést nem tették, mert nem is merték megtenni, így tehát most az ő zsebük rovására megy kizárólag a kormány tiszteletre méltó gavallériája.

Nem akarom itt részletesen kifejteni, hogy milyen felháborító, egy az egész civilizált világban elfogadott jogszabályt, hogy tudniillik az adós az adósságáért nem csupán a "fedezetül" adott kézizálog erejéig, hanem azon túlmenőleg, egész vagyonával is szavatol, egyszerüen áttörni azon szimpla okból, minthogy az momentán, taktikai okokból és nemzetiségi soviniszta momentumokból célszerünek látszik. Ellenben rá kell mutatnom arra, hogy a kormány itt egy csapással két legyet akar ütni. A külföldi közvélemény elött ez az intézkedés úgy lesz majd feltüntetve, mint amely valami nagyszerüen szociális és demokratikus, tudniillik amely intézkedés a szegény adósok mindent felülmuló védelme, a túltengő bankokracia ellen. A külföld elött tudniillik óvatosan el lesz hallgatva az a körülmény, hogy a gavaléria a cseh bankokat nem érinti. Másfelöl pedig a kormány ezzel az intézkedéssel egy hatalmasat üt a német és magyar bankokon, különösen pedig az utóbbiakon, amelyek ezen intézkedés által átlagosan alaptőkéjüknek legkevesebb egyötöd részét egyszerüen elveszítik. Teszi pedig ezt a kormány kvázi junktimban a betétvédelmi és reviziós törvénnyel; az fog ugyanis történni, hogy a hatóságok által megfelelően instruált revizorok egyszerüen konstatálni fogják, hogy az általuk megvizsgált egyes nemzeti intézeteknél az alaptőkének circa egyötöde, vagy ahol megfelelő rezerva volt, úgy a rezervát arányos módon felemésztő veszteség van, amely veszteség tulajdonképen egyszerre az alaptőke és a rezerva megrenditése nélkül egyetlen intézetnél sem lesz leirható és ezen revizori jelentés alapján a pénzügyminiszterium a jogosultság látszatával fogja megvonhatni a bankoktól a betétgyüjtési jogot és így a bankokat, különösen pedig a neki nem tetsző egyes intézeteket egyszerüen megöli. Ezen nyílvánvaló junktim folytán a pénzügyminiszterium egy harmadik legyet is üt, tudniillik közvetett úton egyszerüen megsemmisítheti a nemzeti kisebbségek bankjait.


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