Støeda 10. záøí 1924

Der § 12 des Gesetzes über die vierte Staatsanleihe vom 24. Juni 1920, Sammlung Zahl 417, ließ die Frage des Schicksals derj enigen Kriegsanleihebesitzer offen, die aus irgend einem Grunde die Umwandlung der Kriegsanleihe durch Zuzahlung von Staatsanleihe nicht vornahmen, nicht vornehmen wollten, wie die Herren Bürokraten, die ehedem schwarzgelben und jetzt weiß-blau-roten Bürokraten aus dem Finanzministerium sagen; nicht vornehmen konnten, wie die Menschen sagen, die in Wahrheit die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Gebiete kennen. Offen blieb das Schicksal derjenigen, die nicht ein vermögensabgabepflichtiges Vermögen von über 25.000 Kè haben. Wir haben recht lange warten müssen, bis diese offiziell zugegebene und gewollte Lücke im Gesetz geschlossen werden sollte. Wir haben einmal im Jahre 1921 eine Vorlage erlebt, die zwar das Licht der Öffentlichkeit auf dem Wege der Presse, aber niemals das Licht des Parlamentes erblickt hat. Wir haben im Jahre 1922 eine Vorlage verhandelt, die, weil sie von uns Deutschen bekämpft und schließlich aus anderen Gründen auch von zwei Parteien der Regierungsmehrheit angefochten wurde, in der berühmten Nacht- und Morgensitzung fiel, zurückgezogen wurde. Wohl wäre es besser, auch diese Vorlage würde zurückgezogen werden und man würde sich noch einmal, aber gründlich mit der Frage befassen, ehe man das Grab schaufelt, das man damit schaufeln will. Wir haben schon 1920 und 1922 den führenden Männern der èechischen Mehrheit eindringlich gesagt, daß es für den Staat, wenn es auch im Augenblick scheinbar ein paar Hundert Millionen Zinsen mehr kosten würde, vorteilhafter wäre, sich mit uns zusammensetzen und eine Lösung der Kriegsanleihe zu finden, für die auch wir stimmen könnten, wenngleich unter Wahrung unseres grundsätzlichen Standpu nktes, mit Rücksicht auf die Rettung tausender kleiner Existenzen, weil das wohl für den Staat etwas anderes wäre. Aber es scheint so, daß man nicht will. Die Herren aus den Regierungsparteien haben die Macht der Mehrheit hinter sich, die Macht einer Mehrheit, die heute tatsächlich sittlich nach dem Ausgang der letzten Gemeindewahlen nicht mehr zurecht besteht, aber sie haben nicht die Macht, soziales Unrecht in Recht zu verwandeln. Schon die Art der Durchpeitschung der Vorlage im Hause, daß man den Rednern bei einer Vorlage, die den letzten Strich setzen will unter die Entscheidung über das Schicksal von 8 bis 9 Milliarden Volksvermögen, 30 Minuten Redezeit bestimmt, daß man im Ausschuß die Vorlage durchpeitschen ließ ohne die Möglichkeit der Beratung über sächliche Abänderungsvorschläge, das kennzeichnet die Verhältnisse in diesem Staate. Fast wäre besser, die Herren von den Majoritätsparteien würden sich einigen, mit einem Oktroi die Verfassung aufzuheben und die ganze gesetzgebende Gewalt in die Hände eines fünfgliedrigen Ausschusses der Mehrheitsparteien zu legen, damit von der Komödie dieses angeblich parlamentarischen Demokratismus der demokratische Mantel endlich herabgerissen würde. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Hruban.)

Die Vorlage, die wir verhandeln, d. h. bei der wir Deutschen und wohl auch andere oppositionelle Abgeordnete 5 Minuten vor der 12. Stunde noch einmal, wenn wir auch wissen vergeblich, sachlich unsere Einwendungen vorbringen, während die Herren von den Majoritätsparteien schon entschlossen sind, das Fallbeil über den Nacken der unglücklichen Kriegsanleihebesitzer niedersausen zu lassen, fußt auf dem unglückseligen Engliš-Gesetz vom Jahre 1920, das in seiner Anlage verfehlt ist. Heute geben auch Angehörige der Mehrheitsparteien, èechische Volkswirtschaftler, die in ihrer Nation und vielleicht sogar darüber hinaus immerhin einen geachteten Namen haben, zu, daß das Engliš-Gesetz und alles, was man darauf weiterbaut, verfehlt ist. Man hat aber nicht den Mut, diese Erkenntnis offen auszusprechen und daraus seine Folgerungen abzuleiten. So kommt es denn, daß der gedruckte Bericht des Budgetausschusses es nicht einmal übernimmt, die Vorlage zu vertreten, und daß er, wie auch der Herr Berichterstatter heute mündlich, die Ablehnung aller in Ausschuß gestellten Abänderungsanträge nicht damit begründet, daß sie undurchführbar wären, nicht damit, daß sie dem Gefühl der sozialen Gerechtigkeit widersprechen würden, sondern daß sie einen Einbruch in die Grundsätze bedeuten würden, die bisher bei der Lösung der Kriegsanleihefrage beachtet wurden. Man gibt damit implicite zu, daß man auch von Ihrem Standpunkt manches als verfehlt anerkennen muß, daß man aber vor sich selbst nicht die Zivilkourage hat, dem auch Ausdruck zu geben. Man kommt uns, wenn man privat darüber spricht, mit Gründen des politischen Prestiges, die geltend sein sollen. Diese Gründe des politischen Prestiges führen dazu, daß der brutale, vom Vernichtungswillen getragene Eigensinn obsiegen muß über wirtschaftliche Vernunft.

Dann noch ein Bemerkung. Die Herren sagen es uns so oft, und auch der Herr Finanzminister hat uns im Ausschuß gebeten, wir möchten es so machen wie er, wir möchten die Frage nicht vom nationalen, sondern vom rein wirtschaftlichen Gesichtspunkte beurteilen. Trotzdem wird immer in der ihm nahestehenden Presse die Sache so dargestellt, als wenn es hauptsächlich eine Angelegenheit der Deutschen oder der deutschen Siedlungsgebiete wäre. Aber ich meine, heute hat diese Argumentation kein Recht mehr, sich auf die Straße zu wagen, eine Argumentation, die sich darauf beruft, daß man auf die volle Anerkennung und blanke Volleinlösung der Kriegsanleihe entweder per extensum oder in Einzelheiten für die kleineren Besitzer und öffentlichrechtlichen Körperschaften deswegen nicht eingehen könne, weil die Ursachen der Zeichnung der Kriegsanleihe bestimmte gewesen wären. Diese Argumentation kann sich wohl heute nicht mehr auf die Straße wagen, angesichts der Tatsache, daß man in das Gesetz Bestimmungen bringt, die nach öffentlich aufgezeigten Mitteilungen auch èechischer Blätterstimmen nichts anderes als Wohlfahrtsbestimmungen für das allnationale èechische Institut der Živnostenská banka darstellen, daß man ferner andere Gesetze bringt in einer Form, die zeigt, daß man nicht die kleinen Gläubiger befriedigen will, sondern daß man in erster Reihe an die Viertelmilliarde zum Schutz der Škodawerke mit der Živnobanka denkt. Denn es ist uns auf unsere Frage im Ausschuß nicht gesagt worden, auf welche Anstalten sich die Bestimmungen über die Begünstigung jener Banken und Anstalten beziehen, die bereits bei der Wiener Postsparkassa vor dem Zusammenbruch aus freiwilligem österreichischen Überpatriotismus Beträge erlegt hatten auf die noch nicht zur Ausschreibung gelangte IX. österreichische Kriegsanleihe, und welche Anstalten sich darunter befinden. Man hat nicht den Mut gehabt, uns das zu sagen, weil man zugeben müßte, wer damals die begeisterten österreichischen Geschäftspatrioten waren.

Die Grundfehler in der Behandlung des Kriegsanleiheproblems, und das geben heute Menschen zu, die heute noch im èechoslovakischen Staat als èechische Volkswirtschaftler einen Namen haben, sind hauptsächlich drei: Erstens einmal die ewige, bis zum Überdruß wiedergeleierte staatsrechtliche Fiktion von der angeblichen moralischen Nichtverpflichtung der Èechoslovakischen Republik zur Einlösung der österreichischen und ungarischen Kriegsanleihen; zweitens der mißglückte Versuch, daß man den Kriegsanleihebesitzern, denen man für ihre Papiere die Anerkennung als èechoslovakische Staatspapiere, bezw. den Eintausch gegen solche zusagt, zu èechoslovakischen Staatsgläubigern zu machen, d. h. zu Zeichnern der vierten èechoslovakischen Staatsanleihe; und drittens, wenn man schon einmal die Staatstreue dieser Staatsbürger, die an und für sich mit Staatsschuldpapieren belastet sind, auf die Probe stellen wollte, der Versuch, bei diesen Menschen als Grundlage für ihre Verpflichtung, für den Zwang zur Zeichnung von Staatsanleihen eine schematische Formel eines wirklichen oder vermeintlichen Vermögens als Unterbau zu nehmen und für diesen Besitz eine ziemlich belanglose unzureichende Höhe festzustellen.

Die Vorlage, die wir verhandeln und die die endgiltige Lösung der Kriegsanleihe sein soll, gibt sich als Ausfüllung einer Lücke des Junigesetzes des Jahres 1920 und soll, wie uns der Herr Berichterstatter erzählt hat - ich weiß nicht, ob er selbst daran glauben kann, faßt würde ich denken, daß nicht - in vielen Dingen gegenüber der früheren Vorlage und dem jetzigen Zustand eine wesentliche Verbesserung darstellen. Gern würden wir eine wirkliche Verbesserung dankbar begrüßen, wenn wir sie nur finden würden. Und wenn schon gegenüber dem jetzigen Rechtszustande und auch gegenüber den Vorlagen aus den Jahren 1921 und 1922 wirkliche Verbesserungen enthalten sind, dann ist in der Vorlage auch schon ein Haken enthalten, der sie sofort wieder zur bösartigen Fußangel von Tausenden dieser kleinen Menschen macht. Vor allem hält sie an dem Gedanken fest, daß nur diejenigen Staatsbürger dieser begünstigten Übernahme ihrer Kriegsanleihe ohne Zuzeichnung von neuer èechoslovakischer Staatsanleihe teilhaftig werden können, die ein abgabepflichtiges Vermögen bis zu 25.000 Kronen haben, gemessen an dem Besitz des Jahres 1919. Das ist die Belassung des alten Zustandes. Daß die Vorlage aber auch eine Verschlechterung bedeutet, liegt darin, daß die früheren Gesetze und Vorlagen diesen Leuten ein dreieinhalbprozentiges Staatspapier gaben, die jetzige Vorlage nur ein dreiprozentiges, und während die früheren Vorlagen die Aufnahme des Zinsendienstes - und das wäre vielleicht weniger für Private, als für öffentliche Körperschaften von einschneidender Wichtigkeit - mit einem früheren Tage vorgesehen haben, sieht die jetzige die Aufnahme des Zinsendienstes erst für den Anfang des Jahres 1925 vor. Es gibt auch hier besonders Privilegierte, das sind die tapferen èechisch-nationalen Banken, die aus bravem österreichischen Hurrah-Patriotismus bereits telefonisch bei der Wiener Postsparkassa auf die noch nicht ausgeschriebene neunte österreichische Anleihe Zeichnungen vorgenommen haben. Deren Papiere werden schon vom 1. Jänner 1921 verzinst. Die Meinungen über den Wert solcher Bestimmungen, und darüber ob es gut und moralisch ist, einzelne Banken so wohltuend herauszugreifen, können geteilt sein; wahrscheinlich ist die Auffassung von politischer und finanzieller Staatsmoral auf der rechten Seite dieses Hauses eine andere als in unseren Reihen, aber der Unterschied ist so sinnfällig, daß man wohl mit vollem Recht von Staatsmoral mit doppeltem Boden reden kann. Und nun ist es charakteristisch: die Kleinsten, die man angeblich begünstigen will, die nicht mehr als 25.000 Kronen Vermögen haben, kriegen das schlechteste Papier, mit dem sie gar nichts anzufangen wissen, während man doch weiß, daß diese Ärmsten geradezu mit Inbrunst auf den Tag gewartet haben, wo die Versprechungen nicht nur des österreichischen Staates, sondern auch der Živnostenská banka mit dem Herrn Dr. Preis und Konsorten, die damals glänzend deutsch verstanden und unser deutsches Sprachgebiet mit Tausenden und Abertausenden Prospekten überschwemmten, erfüllt werden sollen. Sie hofften, daß sie endlich einmal Bargeld oder Bargeldersatz, entweder Geld oder Geldeswert in die Hand bekommen oder etwas, was sie verkaufen können, wie man einen Stiefel oder eine Hose oder Kartoffel verkauft. Diese erhalten nun ein unverlosbares dreiprozentiges Papier, das ihnen kaum jemand um ein paar Heller abnehmen rd. Dann kommt die Presse, die dem Finanzminister nahe steht, wie zum Beispiel die "Národní Demokracie" usw., und übergießt diese armseligen unglückliche Menschen mit Spott und Hohn und sagt, das sei die äußerste Grenze des Entgegenkommens. Tieferer, wurzelloserer, erbarmungsloserer Zynismus war im wirtschaftlichen Leben kaum jemals erhört. Auch die Bestimmungen, die für andere wohltätig sein sollen - darüber werden wir noch reden - sind an das berühmte "kann" gebunden, das in diesem Staate allmächtiger Regent ist, an die Vollmacht, die man der Regierung und dem Finanzministerium in allen Dingen erteilt. Aber, hat uns der Herr Finanzminister im Ausschuß gesagt, so schlecht ist denn doch die Vorlage nicht, als sie die deutschen Herren machen. Die Regierung habe wirkliche Rücksicht genommen auf die kleinen Leute, die ein dreiprozentiges Staatspapier erhalten. Ich habe gut zugehört: der Herr Finanzminister hat die Vorlage so gut gekannt, daß er im Ausschusse uns sagte, daß diejenigen, die das dreiprozentige Staatspapier erhalten, damit Steuern zahlen können. So gut kennt er die Vorlage, daß er nicht weiß, daß man mit diesem Papier Steuern nicht zahlen kann, sondern höchstens Vermögensabgabe, wenn man so unglücklich ist, Kriegsanleihe zu haben und dieselben mit 40% bewertet erhält.

Der Herr Finanzminister hat gesagt, die Vorlage bedeute einen sehr großen Fortschritt bei der Behandlung der Lombardschuldner, sie enthalte eine Begünstigung der Pfandschuldner, während wir doch wissen, daß sie für die kleinen Lombardschuldner nur einen Verlust ihrer Einlagen bedeutet. Wir hatten, da sich die Herren schon einmal auf die Pflicht aller Staatsbürger, Staatsanleihe zu zeichnen, festgelegt haben, von Seiten der Verbände und der deutschen Parlamentarer seit Jahr und Tag eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht über die Bedingungen, unter denen man einem Teil der Kriegsanleihebesitzer es ermöglichen sollte, Staatsanleihe zu zeichnen, unter Bedingungen natürlich, die den wirklichen Einkommens- und Besitzverhältnissen Rechnung tragen. Ich erinnere mich z. B., daß zahlreiche Sparkassen weil man doch so gern von der Widerwilligkeit deutscher Sparkassen zur Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten spricht entsprechende Vorschläge gemacht haben und unsere deutschen Sparkassen haben auch finanztechnisch geschulte Leute, die vielleicht technisch und wirtschaftlich sogar tüchtiger sind, als manche Herren, die auf den Regierungsbänken sitzen und aus dem Finanzministerium hinaus einen Wust von wirtschaftlichen Gesetzen in die Öffentlichkeit schleudern -, Vorschläge, die Zeichnungen für die Sparkassen in einem solchen Maße festzusetzen, daß der Gesamtbesitz der Sparkassen an Staatspapieren 70 von 100 ihrer Einlagen nicht übersteigen darf. Ich meine, das erscheint denn doch als eine ziemlich weitreichende Grenze und als ein großes Entgegenkommen für den Fall, daß der Staat auf die wirtschafliche Lage und die Lebensbedürfnisse der Sparkassen Rücksicht nehmen will.

Von all den Gedanken, die lange genug besprochen und in der Öffentlichkeit erörtert wurden, hat sich die Regierung gar nichts zu eigen gemacht. Es hat die Regierung schon vor zwei Jahren gesagt, es handle sich hauptsächlich um den Schutz der kleinen Leute, die angeblich zahlenmäßig 70% ausmachen. Was erhalten diese kleinen Leute in Wirklichkeit? Ein 3%iges nichtverlosbares Papier, das ihrem Wunsch nach Bargeld oder Geldwert kaum entspricht. Ich muß sagen, diese Vermögensgrenze von 25.000 Kronen gleicht einem Prokrustesbett. Man legt die Steuerzahler hinein und wer einen Heller mehr hat, dem wird der wirtschaftliche Fuß, oder besser gesagt, der wirtschaftliche Kopf abgehackt ohne Rücksicht darauf, ob ein wirtschaftlicher Torso oder eine wirtschaftliche Leiche übrigbleibt. Das köstlichste aber ist, daß weder die Regierungsleute, noch der Herr Berichterstatter selbst eine klare Auskunft darüber geben können, wie es sich im Zusammenhänge mit dem Komplex zwischen den 25.000 Kronen Vermögen und der Bewertung des Kriegsanleihebesitzes bei Bemessung dieses Ausmaßes verhält, nach welchem die Staatsbürger unter dieses Gesetz fallen würden. Weder das Finanzministerium, noch der Berichterstatter können, wie gesagt, auf diese klare Frage klipp und klar Antwort geben. Und dann wird als Stichtag der Vermögensgrenze der Stichtag der Vermögensabgabe gewählt, ein Tag, der mehr als 5 1/4 Jahre hinter uns liegt und seit dem nicht nur in währungstechnischer und währungs-politischer Beziehung, sondern auch in Bezug auf die Verteilung der Besitzverhältnisse wie überall, so auch in diesem Staate die einschneidendsten Veränderungen vor sich gegangen sind. Wir haben es erlebt, daß Leute verarmt sind, die damals einen großen Besitz hatten, während wir andererseits erlebten, daß Leute, die damals mit durchgesessenen Hosen und alten Kaninchenfellen über die Grenze hereinkamen, heute Millionäre sind, die, wenn sie rechtzeitig èechoslovakische Anleihe gezeichnet hatten, nun die Möglichkeit besitzen, nach diesem Gesetz als begünstigte Staatsbürger behandelt zu werden, wie z. B. die Herren Grey und Konsorten, die bei èechoslovakischen Ministern ein und ausgegangen und dessen Gäste gewesen sind. Das sind die Herren, die von der Wohltat des Gesetzes Gebrauch machen könnten.

Der Herr Berichterstatter hat besonders darauf hingewiesen, daß ein großer Vorzug des Gesetzes gegenüber den Vorlagen vom Jahre 1921 und 1922 darin liegt, daß die Grenze des Besitzes an Kriegsanleihen, die für die Begünstigung nach diesem Gesetze, also für die Umwandlung der Papiere in èechoslovakische Staatsanleihe ohne Zuzahlung entscheidet, von 70.000 auf 100.000 erhöht wurde. Es ist richtig, daß dies ein Vorzug des Gesetzes, wenn auch ein kleiner und bescheidener, ist. Das muß zugegeben werden. Aber bei wenn kommt diese Grenze in Frage? Es dürfte wenig Privatpersonen, wenig einzelne Existenzen, wenig Menschen mit einem kleinen Einkommen, mit einem Besitz, der, sagen wir, einen Wert zwischen 10.000 und 20.000 Kronen hatte, geben, die zwischen 70.000 und 100.000 K Kriegsanleihe gezeichnet haben. Diese Grenze für die Begünstigung dieses Vermögensstandes gilt hauptsächlich für öffentlich-rechtliche Körperschaften; ercheinen diese dabei aber wirklich begünstigt? Gibt es für sie einen wirklichen Vorteil? Viele kleine Gemeinden, nicht nur mittlere haben unter dem Zwang der damaligen Verhältnisse, vielleicht auch bewogen durch die Überredungskunst der Živnostenská Banka und anderer, die den Leuten Gewinnstmöglichkeiten in den rosigsten schwarzgelben Farben vor Augen führten, bedeutende Summen an Kriegsanleihe gezeichnet. Ich erwähne nur z. B. Gemeinden im Erzgebirge, deren Bevölkerung durchschnittlich nicht übertrieben mit Reichtum gesegnet ist und die dem Boden nur hart einen kärglichen Ertrag abringen kann, um mit schwerer Mühe leben zu können. So zum Beispiel die Gemeinde Bärringen mit 2.506 Einwohnern nach der Volkszählung vom Jahre 1921 im politischen Bezirk Neudek. Gerichtsbezirk Platten. Diese Gemeinde hat nicht weniger als 600.000 Kronen Kriegsanleihe gezeichnet. Diese Gemeinde fällt also nicht unter die Begünstigung nach diesem Gesetz. Für sie gibt es zweierlei: Da in starker Teil der Kriegsanleihe auch lombardiert ist, so gibt es für sie nur die Mögli chkeit, daß sie zuzahlt. Da übersehen nun die Anhänger der Zuzahlungstheorie, daß es nicht dasselbe ist, ob man Kriegsanleihe damals zeichnete, in Raten, in einem Zeitraum von fast 5 Jahren, wobei sehr häufig - auch ein Schwindel der ganzen Zinspolitik, die die Menschen zu Sklaven des Zinskapitals macht - immer zeichnen konnte, indem man die frühere Kriegsanleihe dabei mitverwendete, was ja eigentlich ein Selbstbetrug und ein volkswirtschaftlicher Schwindel war, während die Menschen jetzt dafür auf einmal, mit einem Schlagedenselben Betrag an Staatsanleihe zeichnen sollen. Wenn die Gemeinden nun diese Möglichkeit nicht haben, dann verfallen ihre Papiere, aber wie sie aus den Verpflichtungen gegenüber den Banken herauskommen sollen, dieses Rätsel hat der Finanzminister selbst bis zum heutigen Tage noch nicht gelöst. Eine andere Gemeinde, bei der damals ein bischen mehr gearbeitet wurde, Abertham, in demselben Bezirke, eine Gemeinde mit 3512 Einwohnern, hat 6 Millionen Kriegsanleihe gezeichnet und der wirtschaftlich nicht gar so starke Gerichtsbezirk Platten hat 12 Millionen altösterreichischer Kronen für Kriegsanleihen aufgebracht. Das Rätsel, wie diese Menschen nun Staatsanleihe zuzeichnen sollen, wird der Finanzminister vielleicht erst dann lösen können, wenn er einmal die Güte hätte, sich mit der Eisenbahn oder mit dem èechoslovakischen Staatsautomobil in diese Gegenden zu begeben, um die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Menschen sich anzusehen. Oder man muß glauben, die Staatsverwaltung sei von einem satanischen, teuflischen Willen befallen, bewußt diese Gemeinden und Bezirke verarmen zu lassen, sie bewußt zur Verarmung zu drängen, damit dann von Prag aus die Živnostenská banka und das èechische Finanzkapital seine Hand auf diese Randgebiete legen kann.

Die Pfandschuldner sind nach diesem Gesetzentwurf begünstigt. Das sagt der Motivenbericht, das sagt der Finanzminister. In dem Gesetze ist für die Pfandgläubiger die Verpflichtung zur Entgegennahme von Ersatzschuldverschreibungen ausgesprochen als vollständige Bezahlung der mit der Kriegsanleihe sichergestellten Kapitalsschulden, aber nur bis 20.000 Kronen Nominale und bis 30.000 Kronen Einkommen. Es gibt sogar die Möglichkeit, beim Pfandgläubiger oder bei der Bank oder Sparkassa - mich interessiert hauptsächlich der Fall der Banken, die mir ja die weniger sympathische Kapitalseinrichtung sind - die Abschreibung der Zinsen zu fordern, aber nur bis zu 10.000 Kronen Nominale und bis zu 15.000 Kronen Einkommen. Wer mehr Einkommen hat, der muß trotz der Abschreibung der Kriegsanleihe die Zinsen zahlen, zumindest die bisher aufgelaufenen Zinsen. Der aber, der gar nicht zeichnen kann, der aus Gründen der kalten Beurteilung seines Eigentums, seiner Tasche, von der Wohltat auch dieses Gesetzes keinen Gebrauch machen kann, der muß natürlich seinen Kriegsanleihebesitz verfallen lassen. Die Ärmsten sind aber dann durch den allmächtigen Finanzminister gezwungen, den Banken die Beträge zu schenken, die sie bar eingezahlt haben.

Ein einzelner aus dem Leben gegriffener Fall soll den Widersinn dieser angeblichen Begünstigung der Pfandschuldner bezeugen. Es hat einer 2400 Kronen Kriegsanleihe Nominale und ist darauf 1800 Kronen schuldig, also ein kleiner Kriegsanleihebesitzer. Der wird natürlich seit Jahr und Tag von der Bank gedrängt, endlich einmal Ordnung zu machen und auch die Zinsen zu bezahlen. Der Mann fällt nach seinem Vermögensstand unter die Wohltat dieses Gesetzes. Wie sieht nun diese Wohltat aus? Auf seine 2400 Kronen Nominale Kriegsanleihe bekommt er ein èechoslovakisches unverlosbares 3%iges Staatspapier auf 1800 Kronen. Davon erhält er 3% Zinsen. 1800 Kronen ist er der Bank schuldig und die Bank verlangt von ihm 5% oder 5 1/2% Zinsen. So sieht die Sache aus; wenn er sich mit der Bank nicht in Gutem einigt, kann er trotz der Wohltat des Gesetzes noch jahrelang, solange dieses Papier besteht, solange es nicht durch eine Konversion, einen neuen gesetzgeberischen Akt aus der Welt geschafft ist, alljährlich auf die Zinsen draufzahlen. Er muß roboten und schuften, um seine Zinsen zahlen zu können und der èechoslovakische Finanzminister nennt das voll blutigen Hohns eine Wohltat für die kleinen Kriegsanleihebesitzer! Er hat freilich noch eine andere Wahl. Er kann seine Kriegsanleihepapiere verfallen lassen!

Eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes ist jene Bestimmung des Gesetzes, wonach auch die Kriegsanleihe auf Rentenbücher der Postsparkasse umgewandelt werden kann. Es tut mir leid, es sagen zu müssen: Diese kleinen Kriegsanleihenbesitzer wären dieser Wohltat nicht teilhaftig geworden, wenn man nicht moralisch dazu gezwungen wäre dadurch, daß auch die Živno und die drei anderen privilegierten Banken, deren Namen wir gerne amtlich erfahren würden, weil in der Öffentlichkeit soviel darüber gesprochen wurde, dieser Begünstigung teilhaftig werden sollen. Die Sparkassen und Gemeinden werden bezüglich der Pfandschuld außerordentlich begünstigt, wird behauptet. Die Sparkassen, bei denen Gemeinden Lombardschuldner sind, erhalten die Begünstigung der privilegierten Zeichnung. Bei anderen Schuldnern können Sparkassen auch diese Begünstigung erhalten, aber es heißt, der Herr Finanzminister "kann", und dieses "kann" des Herrn Finanzministers ist für uns ein Punkt des Angriffes, weil es eine Ungeheuerlichkeit ist, wenn durch ein Gesetz ein Recht, das man dem Staatsbürger geben will, lediglich an die Willkür eines Ministeriums oder eines einzelnen Menschen gebunden wird. Es wäre, wollte man mit disem Gesetze wirklich einen wirtschaftlichen, einen sozial-politischen Fortschritt machen, selbstverständlich, daß man jedem diesen gesetzlichen Anspruch auf die Begünstigung zuerkennen müßte. Ja, sagt man, die Gemeinden, Wohltätigkeitsanstalten und so weiter werden doch als juristische Personen betrachtet, die bezüglich ihres ganzen Vermögens nicht der Vermögensgrenze unterliegen, also als begünstige Personen erscheinen. Aber auch für die Gemeinden und Wohltätigkeitsanstalten gilt die Grenze von 100.000 Kronen. Ja, es kommt noch etwas hinzu. (Místopøedseda dr. Hruban zvoní.) Ja, ich weiß, daß meine Redezeit abgelaufen ist, aber ich bitte den Herrn Vorsitzenden, vielleicht doch ein wenig liberal zu sein, damit ich zu Ende sprechen kann.

Místopøedseda dr. Hruban (zvoní): Raète pokraèovati.

Posl. Patzel (pokraèuje): Fast noch schlimmen sind, aber jene Gemeinden daran, die, dem Drängen der Finanzverwaltung folgend, in der Zwischenzeit auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1920 IV. Staatsanleihe gezeichnet haben. Denn die Kriegsanleihe, die sie seither unter Zuzahlung in IV. Staatsanleihe umgewandelt haben, wird ihnen bei der Bemessung dieser 100.000 Kronen-Grenze nicht eingerechnet. Die werden also für ihre Bravheit gegenüber der Finanzverwaltung doppelt bestraft. Und das wird ein Gesetz des Fortschrittes genannt, wie dies oft von Seite der èechoslovakischen Finanzverwaltung behauptet wird, die meint, die Èechoslovakische Republik könne doch unmöglich die Großkapitalisten begünstigen, um ihnen die Gewinste, die sie schon im Kriege gemacht haben, in der Form der Volleinlösung der Kriegsanleihe noch einmal zu geben. Nun, ich habe keine Ursache, die Bankiers zu verteidigen, ich habe keine Ursache, die Großindustrie zu verteidigen. Aber auch ohne in den Verdacht zu komm en, für diese Leute zu plädieren, darf man doch auf Folgendes hinweisen: Es hat der mittlere Erzeuger - und auf den mittleren und kleinen Kriegsanleihebesitzer kommt es mir vor allem an - seinerzeit über stetes Andrängen der Finanzverwaltung und getreulich die Prospekte respektierend, nicht bloß deutscher, sondern auch èechischer Banken, wie der Živno, Kriegsanleihe gezeichnet; man hat gedrängt, unter Berufung darauf, daß er nur dann Heereslieferungen erhalten könne. Dann hat der Mann Heereslieferungen gemacht, die ist ihm der Staat schuldig geblieben, und dann kam der Umsturz. Der Staat übernahm die Menschen und Uniformen und Sc uhe, übernahm die Kasernen, übernahm das gelieferte Heu und Stroh und die Lebensmittel, alles per extensum und intensum. Aber die Bezahlung der Heereslieferungen hat er bis zum heutigen Tage den Leuten verweigert, hat ihnen 50% von den Forderungen mit dem politischen Revolver in der Hand abgezwackt, zwackt ihnen von diesen 50 % mit einer anderen Gesetzvorlage, die auch auf der Tagesordnung des hohen Hauses ist, eine weitere Hälfte ab und die Kriegsanleihen, sagt er, kann er ihnen auch nicht honorieren. Über diese Art von politischer Moral haben wir unsere eigene Meinung, aber dabei hat man das Gefühl, als wenn die Finanzkünstler in dem Staat nicht rechnen könnten oder die Menschen, die sie angeblich zur Zeichnung der vierten Staatsanleihe heranziehen, gar nicht dazu haben wollten, denn etwas übersehen die Herrschaften. Es gibt hier Menschen in diesem Staat, die vierte Staatsanleihe seither gezeichnet haben, der Not gehorchend, nicht aus eigenem Trieb, nicht aus Abneigung gegen die èechoslovakische Finanzverwaltung sich sträubend, sondern aus klarer wirtschaftlicher Erkenntnis, die gezeichnet haben, weil man wie in österreichischen Staat sagte: Du mußt Staatsanleihe zeichnen, sonst wirst du keine Hosen oder Stiefel für die èechoslovakische Heeresverwaltung liefern. Die Sparkassen werden mit dem politischen Revolver gedrängt, zu zeichnen, weil man ihnen nicht die Bewi igung für Kommunaldarlehen erteilt hätte, für wichtige volkswirtschaftliche Anlagen und dgl. mehr. Und der Finanzminister glaubt dann, daß die anderen auch èechoslovakische Staatsanleihe zeichnen werden, wenn man heute dasselbe Papier viel billiger bekommt; die kleinen Menschen, die vielleicht die paar tausend Kronen hätten zum Zuzeichnen, wären Narren, wenn sie die Kriegsanleihe zur Einlösung brächten und Staatsanleihe zeichnen würden, wenn man um den Betrag, den man zuzeichnen müßte, mehr als das doppelte an Wertpapieren an der Börse kaufen kann, weil das Papier, das auf 75 Kronen lautet, um 30 bis 32 Kronen jeden Tag zu haben ist. Auf die Weise wird man weder den Kredit des Staates, noch auch den Sparsinn des Staatsbürgers heben, für dessen Hebung man außerordentliche Anstrengungen macht, für dessen Hebung man eine ganze Anzahl von Gesetzen eingebracht hat, die auch noch zur Annahme kommen sollen. Eine ganze Reihe von Staatsbürgern wird nach diesem Gesetz noch mehr als bisher den Banken ausgeliefert werden. Darüber will ich doch noch ein Wort sagen, daß das Vorgehen der Großbanken gegenüber den kleinen Kriegsanleihebesitzern, den Lombardzeichern, geradezu ungeheuerlich war und daß die Finanzverwaltung alle Ursache hätte, wenn nicht das Bankenkapital eigentlich der wirkliche Leiter der Finanzverwaltung wäre, die kleinen Steuerträger zu schützen. Bisher hat die Rechtsprechung der Èechoslovakischen Republik, die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes und des Obersten Verwaltungsgerichtshofes da und dort manchen Steuerträger davor geschützt, von den Banken, die ja damals mit den Kriegsanleihen ein glänzendes Geschäft gemacht haben, in seinen Lebensinteressen getroffen zu werden. Nach der Perfektionierung dieses Gesetzes wird der geringfügige Schutz, den bis zum heutigen Tag die Rechtsprechung manchen solchen Besitzern, auch manchen Gemeinden gegeben hatte, aufhören und dann wird man sehen, ob die Finanzverwaltung sich vollkommen dieser Form der endgiltigen Lösung der Kriegsanleihen wirklich bewußt war. Die Dinge stehen so: Ein großer Teil der mittleren und der größte Teil der kleineren Besitzer wird gezwungen sein, ob sie wollen oder nicht - weil sie nicht die Mittel haben, zuzuzeichnen und weil das Gesetz ihnen, wenn sie ein Lombardoder ein Pfandschuldner sind, nur Verpflichtungen auferlegt, auch wenn ihnen der Staat scheinbar ein Geschenk macht mit der Einlösung ihrer Kriegsanleihepapiere - die Kriegsanleihe verfallen zu lassen. Da ist es nun eigenartig, daß die nichteingelöste Kriegsanleihe nicht nur verfällt, sondern die èechoslovakische Finanzverwaltung sogar die Ablieferungspflicht für diese vorsieht, so daß man auch noch, wenn man, da man schon dafür nichts bekommt, wenigstens seine Wohnung damit tapeziert, um sie warm zu machen, mit Strafe belegt wird. Das einzige, was die èechoslovakischen Gesetzestechniker ausgezeichnet können - offenbar aus ihrer Erfahrung als Saboteure gegenüber dem alten Staat heraus - ist, alle Gesetze mit einem Stacheldrahtzaun drakonischer Strafbestimmungen zu umgeben. Das tut die Finanzverwaltung angesichts der Tatsache, daß sie zugeben muß, daß sie nicht leugnen kann, daß heute oder morgen, wenn diese endgiltige Regelung Gesetz geworden sein wird, der Reparationskommission gegenüber mit Milliarden von österreichischen Kriegsanleihepapieren aufwarten wird, um sie geltend zu machen bei der Bewertung jener Ansprüche, welche die Reparationskommission gegenüber diesem Staate hat. Die Finanzverwaltung erklärt immer wieder, auch diese Lösung der Kriegsanleihefrage werde dem Staate starke finanzielle Opfer auferlegen. Man hat ein Finanzgesetz so vortreflich ausgearbeitet, daß man uns zwar sagt, daß angeblich nach der Verordnung vom Jahre 1919 rund 5 Milliarden Kriegsanleihe im Inland verzeichnet wurden, daß noch eine ganze Reihe Kriegsanleihen dazu kämen, die èechoslovakischen Staatsbürgern gehören und sich damals im Ausland befanden, ferner, daß bei dem Kurs von 75 % zur Zuzeichnung 2500 Millionen Kriegsanleihe verwendet wurden. Man sagt, daß die ganze Höhe der Staatsschuld, die aus der Kriegsanleihe erfließen wird, 8 bis 9 Milliarden umfassen wird. Man sagt uns aber nicht wirklich, welche angebliche finanzielle Mehrbelastung der Staatsverwaltung aus diesem Gesetz erfließt, weil man damit Versteck spielen will. Man untergräbt auf diese Weise das Vertrauen des Staatsbürgers zum Staatskredit und zum Staat nicht nur der Deutschen, sondern auch der Èechen, wenn diese vielleicht auch weniger reden, weil sie sich fürchten vor dem Chauvinismus der èechischen Gasse und vor den Blättern der Partei des Herrn Finanzministers; es sind dies auch heute noch genug èechische Bauern im Innern Mährens, dann slovakische Bauern und Gewerbetreibende. Auß erdem kommt man uns mit einer Reihe anderer Vorlagen, darunter mit den beiden Fondsvorlagen, die die Volkswirtschaft mit etlichen Millionen belasten, um, wie man sagt, das Vertrauen in den Staatskredit und in den Kredit der öffentliche Geldinstitute zu heben. Wir meinen, hier wären die Millionen, die man dort für notleidende Institute hergibt, für verkrachte Bankinstitute, statt daß man die Verwaltungsräte einsperrt und ihr Vermögen beschlagnahmt, viel besser angebracht.


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