Ètvrtek 29. listopadu 1923

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 234. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 29. listopadu 1923 dopol.

1. Øeè posl. dr. Medingera (viz str. 933 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der beschlagnahmte landwirtschaftliche Boden in Böhmen, Mähren und Schlesien beträgt 733.489 ha (15·65 % der Gesamtfläche), zu dieser kommen noch 1,594.113 ha (50%) sonstiger Fläche hinzu. Bisher wurden den Anspruchberechtigten zugewiesen: auf Grund des langjährigen Kleinpächtergesetzes 97.979 ha, ferner auf Grund des § 63 des Zuteilungsgesetzes (Zwangspacht) bisher in Böhmen und Mähren, also ohne Schlesien, 58.463 ha. Ferner wurde bei Baugrundstücken der Abverkauf bei 6304 ha bereits durchgeführt, respektive bewilligt, hingegen fehlen Angaben über das Ergebnis der R (versteuerte Grundstücke)-Aktion. Ferner wurden nach den Veröffentlichungen des Bodenamtes bis 1922 gemäß dem vorgeschriebenen Zuteilungsverfahren 45.065 ha landwirtschaftlichen Bodens in Böhmen, Mähren und Schlesien zugeteilt. Zu erwähnen sind schließlich die vom Bodenamt genehmigten Verkäufe ganzer Besitzungen. Nach einer Denkschrift der Regierung an den Völkerbund wurden bis Ende 1922 21.522 ha verkauft.

Wir ersehen also, daß bis Ende 1922 bereits 229.333 ha, d. i. 31·3% der beschlagnahmten Landwirtschaftsfläche ihren Wirtschafter, respektive ihren Eigentümer geändert haben. Hierzu kommen noch ca 120.000 ha beschlagnahmter landwirtschaftlicher Fläche, die den bisherigen Eigentümern auf Grund der jetzigen Gesetze verbleiben müssen, weiters ca. 80.000 ha, die im Jahre 1923 zur Aufteilung gelangten, respektive verkauft wurden, so daß bereits mehr als 58·5% der beschlagnahmten landwirtschaftlichen Fläche vom Bodenamt in Böhmen, Mähren und Schlesien bearbeitet erscheinen.

Den Bodenreformggesetzen unterliegen in der Republik 1,221.800 ha landwirt. Fläche, 181.500 ha Weiden, 2,522.200 ha Wald und sonstiger Fläche, zusammen also 3,925.500 ha. Nehmen wir als Vorkriegswert des landwirtschaftlichen Bodens durchschnittlich 3000, der Weiden 500, des Waldes 1500 Goldkronen, so beträgt der Wert dieser Liegenschaften mehr als 7 1/2 Milliarden Goldkronen. Hiezu kommen noch 59 Zuckerfabriken, 239 Bierbrauereien und 409 Spiritusfabriken, deren Wert gering mit 1/2 Milliarde beziffert werden kann.

Der Friedenswert der in Böhmen, Mähren und Schlesien vom Bodenamte bisher wie oben erwähnt bearbeiteten landwirtschaftlichen Flächen samt Zubehör beträgt daher zumindest 1·2 Milliarden Goldkronen, d. h. ca. 8 Milliarden heutiger Papierkronen. Diese Summen zeigen, ein wie beträchtlicher Teil unseres Volksvermögens dem Bodenamte heute anvertraut ist. Trotzdem hat das Bodenamt bisher dem Parlamente noch keine Rechnung vorgelegt, obwohl das Parlament nach dem Gesetze das einzige Kontroll- und Aufsichtsorgan des Bodenamtes ist. Der Verwaltungsausschuß des Bodenamtes, dem noch immer kein Minderheitenvertreter angehört, dessen gesetzliche Funktionsperiode seit August 1922 abgelaufen ist, den das willkürlich zusammengesetzte Revolutionsparlament seinerzeit gewählt hat, dieser Verwaltungsausschuß, dessen Präsident Abg. Laube ist, soll das Verbindungsglied zwischen Bodenamt und Parlament sein, er soll das Kontrollorgan bilden! Wir können ihn natürlich aus den obenaeführten Gründen nicht als dieses Kontrollorgan auffassen, umsomehr als die seinerzeitigen Ernennungen in den Verwaltungsausschuß nach dem Ergebnis der Gemeindewahlen 1919 erfolgten, das sich bei den heurigen Gemeindewahlen bereits vollkommen geändert zeigte.

Jedes private Unternehmen muß jährlich Rechnung legen. Umwieviel mehr hat dieser Pflicht ein staatliches Unternehmen nachzukommen, dessen Händen ein Großteil des Volksvermögens anvertraut ist. Wir wissen, daß der Unterschied zwischen dem Preise, den das Bodenamt bei Enteignungen an den alten Eigentümer zahlt und dem Preis, den der Kleinhäusler, der Bauer u. dergl. für die Zuteilung zahlen muß, enorm ist; in Chlumetz z. B. zahlte das Bodenamt 2500 Kè pro ha, erhielt aber 5000 Kè; auf einer Schwarzenberg’schen Herrschaft zahlte es 900 Kè, rehielt aber 4000 Kè. Der Gewinn, den das Bodenamt also aus den Taschen der Enteigneten wie der neuen Besitzer zieht, muß viele Millionen betragen. Jedes andere Vermittlungsbureau würde mit einem Bruchteil von Spesen arbeiten. Es ist eben das gesamte System verfehlt.

Das heurige Budget weist für das Bodenamt an ordentlichen Ausgaben 29,579.000 Kè, an außerordentlichen 53,742.000 Kè, insgesamt 83,321.000 Kè, an ordentlichen Einnahmen 92,342.000 Kè, mithin einen Überschuß von 9,021.000 Kè aus. Vergleichen wir ihn mit dem vorjährigen Voranschlag, der an ordentlichen Ausgaben 430,260.000 Kè, an außerordentlichen 7,881.000 Kè, insgesamt 438.141.000 Kè, an Einnahmen 461,964.000 Kè, somit Überschuß 23,823.000 Kè ausweist, so erkennen wir, daß im heurigen Jahre diese Ersparnisse des Bodenamtes nicht etwa deshalb eintreten, weil seine Tätigkeit eingeschränkt würde, sondern weil die Rechnungslegung in uns unbekannter Weise geändert wurde. Wir wissen über die finanziellen Gebahrungen des Bodenamtes nichts. Wir wissen nur, daß ein Innenkolonisationsfond besteht, dem der Staat 20,000.000 Kè beisteuerte, wir wissen, daß ein Entschädigungsfond vorhanden ist, dem der Staat im heurigen Jahre 50,000.000 Kè borgt. Aus den Zeitungen entnehmen wir, daß der Fond für die Versorgung der Güterbeamten beim Bodenamt bereits 48,856.000 Kè zählt: wie diesse Fonds verwaltet und verwendet werden, wissen wir nicht. Einen Rechnungsabschluß hat das Bodenamt noch nicht vorgelegt, obwohl das Parlament ihm auf meinen Antrag hin einen solchen vor 2 Jahren aufgetragen hat. Die Budgetierung ist so verschleiert, daß niemand aus ihr klug werden kann. Es handelt sich bei der Bodenreform um Milliardenbeträge. Wir wissen aber, daß eine wirkliche Kontrolle bei der jetzigen Fassung der Gesetze ausgeschlossen ist. Ein Beispiel: ca. 10.000 ha landwirtschaftlicher Fläche hat das Bodenamt im Jahre 1922 in Form von Restgütern behalten müssen, da sich für diese kein Käufer fand, sie sind eben als lebensunfähige Wirtschaftseinheiten übrig geblieben. Sie sind oft nur auf ein Jahr verpachtet, so in Doxan, Chlumec, Zlonic, Hrottovic. Wir wissen nicht, wie ihre Preisbestimmung erfolgte; wir wissen nicht, mit welchen Mitteln das Bodenamt sie den enteigneten Besitzern bezahlt hat; wir wissen nicht, mit welchen Werten sie den Staat belasten; wir wissen nicht, welche Erträgnisse die Güter dem Staate liefern. Beim Bodenamt sehen wir, daß es etwas, was es für eine Bodenreform hält, durchführt, wir wissen aber nur, daß diese Art von Bodenreform einen wirtschaftlichen Verfall verursachen muß. Alles andere, die wirtschaftlichen Erwägungen des Bodenamtes, der Fortschritt oder der Rückgang der Produktion dadurch, die finanzielle Gebahrung - darüber herrscht vollkommene Unklarheit. Die Heimlichkeit, mit der das Bodenamt immer neue Konskriptionslisten vorbereitet, ferner die Verletzung aller parlamentarischen Pflicht dadurch, daß man den Verwaltungsausschuß aus dem Revolutionsparlament durch 3 1/2 Jahre nach dessen Auflösung immer wieder weiter bestehen läßt, das alles zusammen zeigt, daß man eben sehr viel zu verbergen hat. Ich begreife ein Parlament nicht, dem sein Ruf und der Ruf seines Staates so gleichgiltig sind, daß es diese Zustände duldet. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Schälzkyho (viz str. 938 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die Èechoslovakische Republik weist sehr oft mit stolzem Behagen auf ihre sozialpolitischen Errungenschaften hin. Vorigen Donnerstag kam der Vizedirektor des internationalen Arbeitsamtes in Genf Herr Butler nach Prag, um die sozialpolitischen Einrichtungen der Republik kennen zu lernen und um den dritten Beisitzer für das Bureau des internationalen Arbeitsamtes auszuwählen. Bei dieser Gelegenheit erklärte er einem Ausfrager der Prager Regierungspresse unter anderem, die Èechoslovakische Republik gehört unzweifelhaft zu jenen Staaten, die auf dem Gebiete der sozialen Reformen in verhältnismäßig kurzer Zeit die größten Fortschritte gemacht haben und deren soziale Einrichtungen für viele Staaten ein leuchtendes Vorbild bilden müssen. Wenn Herr Butler längere Zeit die sozialen Gesetze sowie deren Durchführung hätte studieren können, so wäre sein Urteil etwas zurückhaltender gewesen. Gerade die Besprechung des Staatsvoranschlages gibt uns wieder Gelegenheit, nicht nur auf die sozialen Mißstände hinzuweisen, sondern auch die krasse Benachteiligung und Zurücksetzung der Minderheiten in diesem Staate, und besonders des deutschen Volkes auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge und der öffentlichen Wohlfahrtspflege aufzuzeigen.

Es ist einleuchtend, daß ein Staat, der jährlich für unproduktive Militärausgaben und Auslandspropaganda zur Beinflussung der öffentlichen Meinung Milliarden braucht, trotz des natürlichen Reichtums und der Arbeitsfreudigkeit seiner Bürger die Aufwendungen für eine großzügige moderne Socialreform und öffentliche Wohlfahrtspflege auf ein Mindestmaß herabsetzen muß. Wenn wir bedenken, daß die Aufwendungen für das Ministerium für nationale Verteidigung 13·5%, für die soziale Fürsorge 4·6%, für das öffentliche Gesundheitswesen ebensoviel wie für das Ministerratspräsidium, nämlich 1% betragen, ist es uns klar, nach welcher Hinsicht die so besprochenen Sparmaßnahmen der Regierung abzielen. Die Ausgaben für das öffentliche Gesundheitswesen wurden gegenüber dem Jahre 1923 um 47,402.000 Kè gekürzt. In einer Zeit, in der sich die Nachwirkungen des Krieges gerade auf diesem Gebiete in so erschreckender Weise zeigen, würde jedermann eine weitherzige reichliche Fürsorge begrüssen, um der Verwahrlosung der Jugend durch großzügige Maßnahmen zu begegnen, Unterernährung und Volkskrankheiten zu bekämpfen und zu sorgen, daß die Jugend gesund und kräftig emporwachse. Daher muß auch eine Herabminderung der Ausgaben des Ministeriums für soziale Fürsorge für Zwecke der Jugendfürsorge für das Jahr 1924 um mehr als 9 Millionen arge Bedenken erregen, wo die bisherigen Aufwendungen für diese Zwecke schon unzureichend waren. Während die Not der Zeit nach einer erhöhten öffentlichen Fürsorge für die Jugend, für Mutter - und Säuglingsschutz u. s. w. ruft, wobei aber die privaten Fürsorgeeinrichtungen bis zum äußerstenn vergeblich bemüht sind, den vielseitigen Anforderungen zu entsprechen, wird die Post "Subventionen" um 50%, d. s. 6 Millionen, gekürzt. Die Regierung scheint anzunehmen, daß die private Fürsorgetätigkeit, die dem Staate ohnedies einen beträchtlichen Teil seiner Verpflichtungen abnimmt, allein diese Aufgabe übernehmen werde. Diese Streichungen werden besonders die deutschen Fürsorgeeinrichtungen zu spüren bekommen. Obwohl die Regierung nach dem Staatsvertrage von St. Germain vom 10. September 1919 verpflichtet ist, bei der Aufwendung von staatlichen Mitteln die verschiedenen Nationen entsprechend zu berücksichtigen, muß öffentlich festgestellt werden, daß die èechoslovakische Regierung die Deutschen hiebei in schreiendsten Maße verkürzt und jedes Verlangen, der Öffentlichkeit einen detaillierten Bericht über die den einzelnen Nationen zugewendeten Subventionen aus Staatsmitteln vorzulegen bisher unberücksichtigt läßt. Der Grund ist ersichtlich. Trotzdem stellen wir in einigen Resolutionsanträgen wiederum dieses Verlangen an die Regierung.

Wie diese Berücksichtigung bisher aussieht, ersieht man z. B. aus einer Zusammenstellung der deutschen Landeskommission für Kinderschutz und Jugendfürsorge. Die Landeskommission sowie 29 Bezirksfürsorgestellen in Mähren erhielten für das Jahr 1921 149.700 Kronen und für das Jahr 1922 147.000 Kè. Das Gesundheitsministerium widmete für das Jahr 1921 für diese Einrichtungen 18.800 Kronen, während es für das Jahr 1922 für die deutsche Jugendfürsorge in Mähren keinen Heller übrig hatte, trotzdem auf diesem Gebiets Vorbildliches geleistet wurde. Nur ein Beitrag von 10.000 Kronen für die Aktion "Kinder aufs Land" wurde der Landeskommission überwiesen. In Schlesien erhielten z. B. vom Ministerium für soziale Fürsorge die èechische Landesstelle und die èechischen Bezirksstellen für Kinderschutz und Jugendfürsorge 392.840 Kronen an Subventionen, während die deutschen Landesstellen und alle Bezirksstellen zusammen 123.900 Kronen erhielten. Vom Gesundheitsministerium erhielten die èechischen Bezirksjugendfürsorgestellen in Schlesien 63.760 Kronen, die deutschen Jugendfürsorgestellen 17.300 Kronen, wo selbst nach der èechischen Volkszählung trotz aller Vergewaltigung 40 % Deutsche angenommen werden mußten. Damit ist wohl das nationale Unrecht deutlich genug gekennzeichnet. Nach diesem Schlüssel können sich die deutschen Jugendfürsorgestellen wohl ein Bild machen, wie die deutschen Ansuchen im nächsten Jahre werden berücksichtigt werden, wo die Ausgaben für die Jugendfürsorge im Gesundheitsministerium ein Drittel gekürzt erscheinen. Bezeichnend für die Berücksichtigung der Deutschen auf diesem Gebiete ist auch, daß die Deutschen bisher noch keine Hebammenschule besitzen. Da für diese Zwecke ein um 292.000 Kronen erhöhter Betrag eingesetzt ist, stellen wir die Forderung, daß auch die Deutschen, der Bevölkerungszahl entsprechend, berücksichtigt und die Schulung deutcher Hebammen in deutschen Anstalten in der allernächsten Zeit ermöglicht wird.

Wie das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen die körperliche Ertüchtigung des heranwachsenden Geschlechtes und die Pflege des Turnens fördert, geht daraus hervor, daß der vorjährige Betrag von 6 Millionen auf 3,800.000 Kronen herabgesetzt wurde, während in anderen Staatswesen hiefür alljährlich steigende Summenaufgewendet werden. Für die Turn- und Sportvereine wurde der Betrag von 2·5 Millionen auf 1,650.000 Kronen, für Werbetätigkeit, Studienzwecke und wissenschaftliche Arbeiten von 100.000 auf 75.000 Kronen herabgemindert. Während das èechische Turnwesen aller Richtungen einen gewaltigen Aufschwung nimmt und der Plan besteht, eine èechische Hochschule für Leibesübungen zu errichten, müssen die Deutschen, obwohl diese Subventionen zum großen Teile aus deutschen Steuergeldern stammen, mit einigen Brosamen vorlieb nehmen, die ihnen manchmal hingeworfen werden, damit man sagen kann, es sei niemand ausgeschlossen worden. Wenn der Minister für offentliches Gesundheitswesen in Haushaltungsauschuß erklärt hat, daß 150 deutsche Turnvereine in diesem Jahre und 25, die im vorigen Jahre darum ansuchten, unterstützt wurden, sind damit unsere Anklagen noch lange nicht wiederlegt, da erst festgestellt werden muß, wieviel diese deutschen Turn- und Sportvereine an Subventionen erhielten und wieviele èechische Vereine, und mit welchen Beträgen diese unterstützt wurden. Die Öffentlichkeit und namentlich die deutschen Steuerträger haben wohl das Recht, zu verlangen, daß man auch über diese Subventionspraxis, über die den Turn- und Sportvereinen gewährten Subventionen einen Bericht gebe, aus dem auf Grund des Staatsvertrages von St. Germain der auf die einzelnen Nationen entfallende Anteil ersichtlich ist.

Wenn der Vizepräsident des internationalen Arbeitsamtes in Genf, Herr Butler, bei seiner Anwesenheit in Prag Gelegenheit bekommen hätte, manche soziale Einrichtung der Èechoslovakischen Republik und die Durchführung sozialer Gesetze eingehende zu studieren, wenn er sich z. B. im Prager Landesamt für Kriegsbeschädigtenfürsorge hätte überzeugen können, wie heute noch tausende und abertausende armer Kriegsopfer auf die Anweisungen der ihnen gesetzlich bereits seit den Jahren 1920 und 1922 zustehenden Renten warten müßen, hätte er sicher nicht gesagt, daß diese soziale Einrichtung für viele Staaten ein leuchtendes Vorbild lifern muß. Mit den Fürsorgegesetzen allein ist den armen Kriegsopfern nicht gedient, wenn diese trotz im Hause angenommener Resolutionsanträge nicht durchgeführt werden. Bei Waisenrenten von 400 Kronen, bei Witwenrenten von 600 bezw. 900 Kronen jährlich, bei einer Beschränkung der Gesamtbezüge auf 200 Kronen monatlich, also weit unter dem Existenzminimum, kann von einer vorbildlichen Fürsorge nicht gesprochen werden. Wohl weist man darauf hin, daß die Summe für die Kriegsbeschädigten gegenüber dem Jahre 1923 eine Erhöhung um 77 Millionen erfahren hat, vergißt aber hinzuzufügen, daß diese Summe beiweitem nicht ausreichen kann, um die ganzen Rückstände, die der Staat noch den Kriegsbeschädigten bei Durchführung der Gesetzesnovelle schuldet, zu bezahlen.

Wie auch bei diesem Kapitel gespart werden mußte, beweist z. B. die Streichung von 3,300.000 Kè bei der charitativen Fürsorge, die für die moderne Kriegsbeschädigtenfürsorge besonders wichtig ist. Das Versprechen des Herrn Ministers Habrman, auf eine andere Weise die Kriegsbeschädigten zu entschädigen, ist ein zu leichtes Pflaster. Aus diesen Streichungen folgen die ganz unleidlichen Schwierigkeiten, die man den Invaliden bei Darlehen behufs Gründung einer Existenz macht. Solange das Einstellungsgesetz, von dem Herr Minister Habrman am 10. November 1923 erklärte, daß es bereits die legislative Abteilung des Ministeriums ausarbeitet, nicht da ist, hat die charitative Fürsorge ein weites Betätigungsfeld und muß mit bedeutend höheren Beträgen dotiert werden. Während weiterhin die Amputiertenfürsorge um 1 1/2 Millionen herabgesetzt wurde, fanden die Personalausgaben für die sozialärztlichen Kommissionen mit 4,054.000 Kè eine Erhöhung um 1,134.000 Kè. Die begründeten Befürchtungen der Kriegsbeschädigten suchte der Herr Minister Habrman in seiner Rede am 10. November 1923 bei einer Kundgebung der èechischen Invaliden mit der Versicherung zu zerstreuen, daß diese sozialärztlichen Kommissionen nicht den Zweck hätten, den finanziellen Aufwand für die Kriegsbeschädigten künstlich herabzumindern, sondern eine gerechte Verteilung desselben zu unterstützen. Es ist aber unglaublich, wie die Erwerbsfähigkeit der Kriegsbeschädigten oft eingeschätzt und namentlich die an Tuberkulose Kranken behandelt werden. Daher ist es wohl eine billige Forderung, die ich mir auch in einem Resolutionsantrage zu stellen erlaube, daß zu all diesen Überprüfungsausschüßen Vertreter der Invalidenverbände herangezogen werden und keine Ent cheidung der Landesberufungskommission gefällt werde, wenn nicht die Beschwerdeführer der Kommission vorgestellt werden. Aus Akten läßt sich doch nicht der Gesundheitszustand und der Grad der Erwerbsunfähigkeit feststellen. Die Sparmaßnahmen bei den Gehalten der öffentlichen Angestellten und die immer wieder auftauchenden Gerüchte von einer bevorstehenden Streichung der Teuerungszulagen bei den Staatsbeamten, trotz der unvermindert anhaltenden Teuerung der wichtigsten Bedarfsartikel, lassen in den Kreisen unserer Kriegsbeschädigten die Befürchtung laut werden, daß die Regierung die 50%ige Teuerungszulage auf Grund des Gesetzes vom 20. Dezember 1922, worin die Regierung im Verordnungswege diese Möglichkeit geboten wird, eines schönes Tages streichen könnte. In einem solchen Falle wären Tausende Familien, die auf diese kleinen Beträge zur Fristung ihrer Existenz angewiesen sind, dem Elend preisgegeben. Zu einem solchen Schritt ist, wie jeder billig Denkende zugestehen wird, ganz und gar keine Berechtigung gegeben. Ebenso wenden wir uns bei der noch herrschenden Teuerung gegen eine etwa beabsichtigte Herabsetzung der Einkommensgrenze, die in anderen Staaten überhaupt nicht festgesetzt ist, weil nach richtiger Auffassung den Kriegsbeschädigten die Rente für die im Dienste des Staates erlittene Schwächung der Gesundheit oder Verstümmelung des Körpers gebührt.

Viele Klagen hört man von den Invaliden, denen eine Tabaktrafik verliehen wurde, wegen Streichung der Rente aus angeblich zu hohem Einkommen. Dem berechtigten Verlangen, die ganz bedeutenden Regiekosten von den Einnahmen in Abzug zu bringen, wird nicht entsprochen. Dafür nimmt ihnen das Finanzministerium noch 10% des Gewinnes ab. Es will fast den Anschein haben, daß diejenigen, die bestrebt sind, sich und ihre Familien möglichst durch eigene Arbeit zu erhalten oder besser fortzubringen, anderen gegenüber zurückgesetzt werden. Es ist auch ein Zeichen besonderen Wohlwollens den Invaliden gegenüber, wenn, wie es in den letzten Tagen vorkommen ist, das Landesamt die Kündigung der unverzinslichen Darlehen androht, wenn diese nicht an bestimmten Tagen in größeren Monatsraten zurückgezahlt werden, obwohl das Landesamt durch die Lebensversicherung, die die Invaliden bei Gewährung des Darlehens eingehen und für die sie zahlen müssen, gedeckt wäre. Derartige Härten sollten wohl vermieden werden.

Da bei der Überweisung der Renten an die èechoslovakischen Kriegsbeschädigten, die in Deutschland leben, bei den traurigen Valutaverhältnissen die Kriegsbeschädigten ganz ungeheuere Verluste, oft doppelt soviel, als sie ausgezahlt erhalten, erlitten haben, stellen wir an die Regierung das Ersuchen, ehestens zu veranlassen, daß diesen der Fehlbetrab ehestens in effektiven èechischen Kronen nachgezahlt wird. So z. B. erhielt ein Kriegsbeschädigter - ich will nur auf ein Beispiel aus der Fülle der vorliegenden Beispiele hinweisen - am 22. August 1923 eine Nachzahlung für 24 Monate im Betrage von 2.760 Kè und bekam dafür damals 17 Millionen Mark, sodaß er nach damaligen Markkurs einen Verlust von mehr als 2.260 Kè erlitt. Er ist also um seine Rentengebühr von fast zwei Jahren betrogen worden. Ich finde kein Wort, um das Vorgehen der Geldinstitute zu kennzeichnen, die sich an den Blutkreuzern der Kriegsbeschädigten bereichern wollen. Auf dieses Unrecht und auf diese schreiende Not möchte ich ganz besonders den Herrn Minister für soziale Fürsorge aufmerksam machen und um eheste Abhilfe ersuchen.

Von deutscher Seite wurde wiederholt das Verlangen gestellt, daß eine entsprechende Anzahl deutscher Beamter in den staatlichen Kriegsbeschädigtenämtern angestellt werde. Aber wie überall bei allen Unternehmungen dieses Staates, muß auch auf diesem, man möchte meinen, nur humanitären Gebiete, der èechische Chauvinismus sich ausleben. Und doch ist es klar, daß namentlich die Ansuchen deutscher Kriegsbeschädigter deshalb so schleppend behandelt werden, weil die Beamten wegen mangelhafter Kenntnis der deutschen Sprache diese Ansuchen immer wieder zurückstellen. Bei solchen Mißständen darf man wohl nicht zu laut von dem sozialen Geiste sprechen, der in diesem Staate weht. Die Versprechungen, die man den Kriegsopfern so oft schon gegeben hat, möge man endlich durchführen, erfüllen und ihnen eine menschenwürdige Existenz sichern.

Beim Kapitel "soziale Fürsorge" möchte ich noch auf die Arbeitslosenfürsorge kurz hinweisen. Es braucht wohl nicht erst gesagt zu werden, daß die beste Arbeitslosenfürsorge die Beschaffung von Arbeit und Verdienst ist. Aber bei der herrschenden Wirtschaftskrise und der überhandnehmenden Arbeitslosigkeit ist eine staatliche Arbeitslosenunterstützung unerläßlich. Die Regierung berichtet in ihren Ausweisen nur immer von den staatlich unterstützten Arbeitslosen. Es wäre aber dringend notwendig, einmal auch die staatlich nicht unterstützten Arbeitslosen, deren Zahl eine ganz ungeheuer große ist, festzustellen. Dazu gehören besonders die Arbeitslosen des Gewerbe- und Handelsstandes und die als Saisonarbeiter bezeichneten, die man oft nur deswegen so bezeichnet, damit man ihnen die Arbeitslosenunterstützung nicht geben muß, ferner die Ausgesteuerten und alten Leute. Da würde man erst sehen, welches Elend in den weitesten Kreisen herrscht und wie völlig unzureichend die staatliche Arbeitslosenfürsorge ist. Es ist eine traurige Tatsache, daß viele Behörden bei der Zuerkennung der Arbeitslosenunterstützung zu rigoros vorgehen und Ansuchen und Rekurse oft in dringenden und wirklich berechtigten Fällen mit der einfachen, aber harten Begründung abweisen, daß das Gesetz vom 12. August 1921 hiezu nicht die Möglichkeit bietet. Wo heute eine Arbeitsmöglichkeit im Auslande nicht vorhanden ist, die Wirtschaftskrise so viele Opfer fordert, ja viele in Deutschland lebende Staatsangehörige vor der Not und dem Hunger in die Heimat flüchten, muß die Regierung ganz anders eingreifen. Die Mängel des Arbeitslosenunterstützungsgesetzes wurden wiederholt aufgezeigt und eine Reform wäre dringend notwendig. Wir wünschen, daß die Arbeitslosenversicherung in Verbindung mit der Sozialversicherung geschaffen würde. Wie es aber den Anschein hat, wird man uns mit der Sozialversicherung noch lange vertrösten. Bisher haben wir von der Sozialversicherung nur immer erneuerte Versprechungen der Regierung und eine unvollständige Vorlage ohne Motivenbericht gehabt. Wir wollen endlich einmal eine ernste Behandlung erleben. Dringend notwendig wäre eine energische Inangriffnahme von Notstandsarbeiten, deren Durchführung im beschleunigten Verfahren bewilligt werden sollte, nicht aber, wie es Brauch ist, derartige Ansuchen der Gemeinden und Bezirke bei den verschiedenen Referenten und Ämtern unerledigt liegen zu lassen. Wenn die Gemeinden sehen würden, daß die Regierung tatsächlich Notstandsarbeiten fördert und mit der Anweisung der Subventionen und der Beiträge nicht solche Schwierigkeiten macht, möchte viel mehr in Angriff genommen und der Not der Arbeitslosen gesteuert werden.

Daß auch die Bautätigkeit seitens der Gemeinden, Genossenschaften und Privaten ganz anders in Angriff genommen würde, wenn der Erlangung der Subventionen nicht diese unendlichen Schwierigkeiten gemacht werden würden, wenn die Erledigung der Gesuche nicht oft Jahre brauchte, wie es bei uns Deutschen der Fall ist, ist ebenfalls klar.

Also ein leuchtendes Vorbild sind die sozialen Einrichtungen dieses Staates keineswegs. Bei dem herrschenden System, das uns Deutsche auf allen Gebieten zurücksetzt und keine, auch nicht die geringste unserer nationalen Forderungen bisher bewilligt, müssen wir gegen den Staatsvoranschlag stimmen. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Schustera (viz str. 954 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Das Post- und Telegraphenwesen ist in jedem Staate ein außerordentlich wichtiger Faktor. Wir haben nun im Staatsvoranschlag zu prüfen, ob das Post- und Verkehrswesen in unserem Staate den gestellten Anforderungen entspricht, ob es seinen Aufgabenkreis vollkommen erfüllt und auf der Höhe der Zeit steht. Es muß aber leider gesagt werden, daß unsere postalischen Einrichtungen nach jeder Richtung hin sehr viel zu wünschen übrig lassen. Es ist allerdings richtig, daß nach Schaffungg des republikanischen Staatswesens gerade auf diesem Gebiete sehr einschneidende Veränderungen platzgreifen mußten, die nicht innerhalb einer kurzen Spanne Zeit restlos zu bewaltigen waren, aber trotz dieses Umstandes gibt es eine Reihe schwerer Mängel, die nicht sein müßten und bei ernstlichen guten Willen zu beseitigen wären. Vor allem sind unsere Posttarife viel zu hoch und stehen in schreiendem Widerspruch zu der von der Regierung der Bevölkerung gepredigten Deflationspolitik. Vor allem ist das Brief- und Paketporto und das Porto für Drucksorten u. s. w., fast dreimal und noch darüber hinaus so hoch als in anderen Staaten. Ebenso verhält es sich mit den Telegrammspesen. Aus der versprochenen Herabsetzung der Tarife ist bisher deshalb nichts geworden, weil der derzeitige schon durch Sparmaßnahmen gedrosselte Aufwand dies angeblich nicht verträgt. Nach Mitteilungen des Herrn Ministers würde eine Verbilligung des gewöhnlichen Briefportos um nur 20 Heller, schon einen Ausfall von 78 Millionen Kronen bedeuten und schon dies allein brächte den Haushaltungsplan des Postministeriums ins Wanken. Ein Kapitel für sich sind die Expreßbriefe. Abgesehen von den vielen Beschwerden hinsichtlich der Beförderung muß gesagt werden, daß die Post, die mit diesen Briefen keine weitere Beschwernisse als die außertourliche Zustellung hat, sich dafür eine Krone bezahlen läßt und an Aufwand hiefür dem bestellenden Briefträger oder Postdiener nur 5 Heller gewährt. Da diese Zustellung innerhalb der sonstigen dienstlichen Verpflichtungen erfolgt, so verdient die Post an den Expreßgebühren rein 95 Heller, resp. Prozent. Nachdem für die Paketzustellung 2 Kronen, für sonstige Sendungen zumindestens je eine Krone eingehoben wird und der bestellende Postbedienstete nur 50, bzw. 30 Heller erhällt, so macht auch hier die Post ein sehr lohnendes Geschäft. Aber auch bei den Bestellungen auf dem Lande, ganz gleichgiltig, ob es sich um Telegramme, Expreßbriefe, Pakete und dgl. handelt, wird der doppelte Betrag dessen eingehoben, was man dem die Arbeit tatsächlich verrichtenden Besteller zubilligt, und daß ein solcher Gewinn die Volkswirtschaft sehr schädigt, ist wohl eine unbestrittenen Tatsache. Aber man erbringt den Beweis, daß man sparen will, und deshalb werden insbesondere in deutschen Gebieten eine Anzahl von Postämtern gesperrt, weitere Sperrungen werden noch in Aussicht gestellt. Diese Ämtersperrung hat schon einen Umfang angenommen, der dem Post- und Verkehrswesen gefährlich wird, und der den schärfsten Einspruch herausfordert. Man hat vor einigen Jahren in den ländlichen Gebieten eine große Anzahl von Steuerämtern gesperrt und darauf hingewiesen, daß die Steuern mittels Posterlagscheins bei den Postämtern eingezahlt werden. Die Steuerämter sind aufgelassen, nun läßt man die Postämter, eines um das andere auf, und es ist die Frage, wo nun die Bürger des Staates ihre Verpflichtungen an Staatsabgaben entrichten sollen, wobei noch die Frage aufzuwerfen ist, was das Finanzministerium dem Postministerium dafür gewährt, daß es nun in seinem Wirkungskreis einen Teil der Steueragenda zu erfüllen hat.

Aber auch unsere telephonische Einrichtungen sind nicht nur sehr kostspielig, sondern fordern auch zur schärfsten Kritik heraus. Der Ausbau des staatlichen Telephonnetzes läßt noch sehr viel zu wünschen übrig. Der telephonische Verkehr gibt zu mehr als berechtigten Klagen reichlich Anlaß. Die Entösterrreicherung, insbesondere in den deutschen Gebieten, hat es mit sich gebracht, daß man heute über Gebühr lange warten muß, bis sich das Amt meldet, und infolge unrichtiger Verbindungen ergibt sich eine unerschöpfliche Quelle erregter Auseinandersetzungen zwischen den Telephonstationen und den Abonnenten. Infolge der langen Wartedauer bei Ferngesprächen häufen sich die "dringenden" Gespräche, deren ebensolange Wartedauer zur Einführung der "Blitzgespräche" geführt hat. Wie sich auf diesem Gebiete die Verhältnisse entwickelt haben, soll an folgenden Zahlen aufgezeigt werden. In den Jahren 1912 bis 1914 kamen auf 100 ei fache telephonische Gespräche 4 "dringende", bis Ende 1918 hat sich die Zahl auf 30 erhöht, um i. J. 1920 den Höchststand mit 120 zu erreichen. Seit diesem Zeitpunkte ist alllerdings die Ziffer auf 90 zurückgegangen, womit keineswegs bewiesen wird, daß die telephonischen Verhältnisse besser wurden, sondern der zahlenmäßige Rückgang ist auch hier wie bei vielen anderen Dingen ein Ausdruck der Wirtschaftskrise. Im umgekehrten Verhältnisse bewegen sich die Kosten des Telephons. Abonnementsgebühren, Instandhaltung, Kosten für Umlegungen, Reparaturen und dergleichen sind bis auf das Zehnfache das Preises im Jahre 1918 angestiegen. Außerdem werden seit 1920 bei Neuanlagen und Ausbau der Abonnementstellen sehr beträchtliche Baukosten eingehoben, die man heuer noch um 50% steigerte. Im Jahre 1920 wurde die Telephonanleihe beschlossen und auch durchgeführt. Allerdings hat die Postverwaltung bis zum heutigen Tage keinen Aufschluß darüber gegeben, ob der hereingebrachte Betrag der Telephonanleihe ausschließlich zum Ausbau des staatlichen Telephonnetzes verwendet wurde. Sie hat auch noch keine Auskunft darüber gegeben, in welcher Höhe überhaupt die Telephonanleihe hereingebracht worden ist. Allerdings hat man sehr viel Mittel für den Ausbau von Radiostationen aufgewendet. Diese Radiostationen sind jedoch heute restlos dem staatlichen Verkehre vorbehalten. Private haben auf dieses Verständigungsmittel heute kein Anrecht. Man braucht kein Gegner des Fortschrittes zu sein, aber wenn der Staat Radioeinrichtungen, die keinerlei Erträgnis abwerfen, nur für sich in Anspruch nimmt, so ist es etwas selbstverständliches, daß die sonstigen Verkehrsmittel, vor allem das Telephon, besser ausgebaut werde.


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