Úterý 27. listopadu 1923

In Böhmen, Mähren und Schlesien bestehen derzeit zusammen 777 Minderheitsschulen mit ungefähr 1540 Klassen. Die Deutschen haben an dieser Summe einen verschwindend kleinen Anteil, da nur 12 deutsche Minderheitsschulen mit 33 Klassen bestehen. Es ist für niemanden ein Zweifel, daß die èechischen Minderheitsschulen schwach besucht sind und daß die offiziellen Erhebungsdaten nicht immer stimmen. Es hat schon die Inspektionsreise des Min. Dr. Šrobár ergeben, daß viele èechische Minderheitsschulen unter der im Ministerium angegebenen Zahl besucht sind. Daß ein großer Teil der èechischen Minderheitsschulen unter 40 Kinder zählt, ist eine Tatsache, denn seit 1921 ist bisher jede Minderheitsschule auf Grund des Ausnahmsparagraphen des Gesetzes vom 3. April 1919 errichtet worden. Ich kann verraten, daß wir über diese Verhältnisse Erhebungen gepflogen haben, die zwar nicht offiziös sind, für deren Richtigkeit wir uns aber einsetzen, denn auch die offiziösen Erhebungen beruhen auf den Zahlen der èechischen Lehrer und diese stimmen laut Šrobár oft nicht. Nicht nur unter 40 Kinder zählen diese Schulen, ein Großteil sogar unte, 20. Von ca. 150 Schulen, über die wir Nachricht haben, sind 38 von weniger als 20 Kindern besucht. Wenn man nun die deutschen Kinder in Abrechnung bringt, die in diesen Schulen sitzen, oder wenn man jene Kinder abschreibt, die nach § 1 des Minderheitsschulgesetzes eigentlich gar nicht in diese Schulen gehören, steigert sich die Zahl dieser sehr schwach besuchten Schulen sehr stark. Es ist also die überwiegende Zahl der èechischen Minderheitsschulen für eine so geringe Kinderzahl errichtet, die unter normalen gesetzlichen Verhältnissen nie eine Minderheitsschule rechtfertigen würde. Ich will einige Beispiele geben. Typisch ist der Fall von Buchau im Bezirk Luditz. Von 11 diese Schule tatsächlich besuchenden Kindern sind 3 von èechischer Muttersprache, davon 1 Kind, das erst am 7. Jänner 1924 5 Jahre alt sein wird. Fünf Kinder sind einwandfrei deutscher Nationalität und drei aus gemischter Ehe. Diese drei Kinder wohnen aber vier Kilometer weit entfernt. In Chiesch, Bezirk Luditz, sind an der einklassigen Schule 22 Kinder, von denen 12 einwandfrei deutsch sind und eines aus gemischter Ehe; nur 13 Kinder sind aus der Gemeinde selbst, die übrigen wohnen 3 bis 7 Kilometer entfernt. In Stìdra, Bez. Luditz, sind unter 20 Kindern 6 deutsch und vier aus gemischter Ehe, nur 7 sind aus der Gemeinde selbst, es wurde aber ein eigenes Schulhaus gebaut. An der Bürgerschule in Scheles, Bezirk Podersam, sind 120 Kinder, darunter allerdings nur ein deutsches und vier aus gemischter Ehe, aber aus den Bezirken Jechnitz, Luditz, Podersam, Kralowitz, ja sogar Pilsen, bis 40 km weit kommen die Kinder in diese Schule. In Tschernowier, Bezirk Landskron, wurde erst jüngst eine Minderheitsschule errichtet, aber noch nicht eröffnet. In der ganzen Gemeinde, die mir gut bekannt ist, weil sie in meinem Wahlkreis liegt, sind 5 Kinder, die für diese Schule in Betracht kommen, alle übrigen mußten aus der weiten Umgebung geholt werden, werden aber auch die Zahl von 10 nicht übersteigen.

Der Herr Minister hat in seiner Interpellationsbeantwortung 6 èechische Schulen mit angeblich weniger als 20 Kindern angeführt. Durch unsere Erhebungen läßt sich diese Zahl in sehr schöner Weise erhöhen.

Es wird weiterhin der § 1 des Gesetzes überhaupt nicht berücksichtigt. Es werden nicht nur die Kinder aus einer einzigen Gemeinde, wie es im Gesetze heißt, genommen, sondern aus dem weitesten Umkreis, auch mehr als 4 km, auch wenn sie nicht zur Schulgemeinde gehören, der drei- bis vierjährige Durchschnitt wird überhaupt nicht festgestellt.

Es werden aber auch zur Errichtung von èechischen Minderheitsschulen Kinder aus Ortschaften und Gemeinden herangezogen, die eigene èechische Schulen haben oder in schon bestehende derartige Schulen einen näheren und besseren Weg hätten; oder es werden èechische Schule errichtet in Orten, in deren unmittelbarster Nähe bereits èechische Schulen bestehen. Ich will auch dafür einige Beispiele geben. In Wöllsdorf, einer Sprachgrenzgemeinde des Bezirkes Senftenberg, ist eine Schule errichtet worden mit 31 Kindern 21 Kinder davon sind aber aus Pastvina und Vitanov, einer Schulgemeinde mit eigener èechischer Schule. Wöllsdorf, die überwiegend deutsche Gemeinde aber, mußte eine èechische Schule bekommen und Hand in Hand damit wird jetzt die politische Vereinigung von Wöllsdorf mit Pastvina und Vitanov betrieben. Wir sehen sonnenklar das Èechisierungsbestreben. In Hartmanitz, Bezirk Schüttenhofen: 22 Kinder, davon 11 deutsch, 2 aus gemischter Ehe. Von diesen 22 Kindern sind 15 Kinder aus Köhlendorf, Koischitz und Zwislau, sie haben eine eigene Schule in Zwislau, an der sie vorbeigehen müssen! Unterteschau, Bez. Schüttenhofen: 54 Kinder, 24 davon aus fremden Gemeinden, darunter Petrowitz, wo eine eigene fünfklassige èechische Schule ist, für die ein neues Gebäude mit einem Bauaufwand von 1 1/2 Millionen Kè errichtet wurde. In Deslawen, Bezirk Podersam: 23 Kinder. Die èechische Schule in Èista ist 2 1/2 km entfernt, die deutsche Schule in Deslawen wurde aufgelassen, beschlagnahmt, obwohl dieser Ort eine deutsche Majorität hat. In Czalositz, Bezirk Leitmeritz: 33 Kinder, bei der Eröffnung der Schule wurden 23 Kinder aus Groß-Czernosek gezählt, wo eine eigene èechische Minderheitsschule besteht. Gemeinde Zwolle, Bezirk Luditz: 22 Kinder, davon 10 aus Rabenstein, Frauenhof, wo eine eigene èechische Minderheitsschule besteht. Auborsko, Bezirk Klattau: 28 Kinder, 8 aus Auborsko, 20 aus Putzerried und Aichen. Putzerried hat eine eigene èechische Schule, Aichen gehört zu Janowetz an der Angel, wo eine eigene èechische Schule besteht. Die deutsche Schule in Auborsko wurde aufgelassen, die Wohnräume des Lehrers wurden ohne Aufschub binnen 3 Tagen beschlagnahmt, der Lehrer steht ohne Wohnung da und hat kein Rechtsmittel gegen einen solchen Vorgang.

In vielen Fällen erreicht die Zahl der eine èechische Mininderheitsschule besuchenden Kinder nicht einmal 20, also eine Zahl, bei der deutsche Schulen wohl ausnahmslos schon der Auflösung anheimfallen. Ich verweise auf Buchau, 11 Kinder, Kamaik, Bezirk Leitmeritz, 6 Kinder, Enzowan, 9 Kinder, Kumerau, Bezirk Luditz, 12 Kinder, Sattel, bei Neustadt a. M. 13 Kinder, Neustadt an der Tafelfichte, Bezirk Friedland, 18 Kinder, Laubendorf bei Polièka 12 Kinder. Laubendorf hängt mit Polièka so zusammen, wie Weinberge mit Prag. Ich frage Sie, hat es einen Sinn für die Kinder dort eine eigene Minderheitsschule zu bauen, wenn sie die èechische Schule in Polièka vor der Nase haben? Mallnitz, Bezirk Saaz, 12 Kinder die deutsche Schule wurde bei 15 Kindern aufgelassen, Blumendorf, Bezirk Deutsch-Brod, 14 Kinder, eine ursprünglich stark besuchte Schule, die Kinder wurden aber zur Errichtung der èechischen Schule in Mukendorf ausgeschult; Maxdorf in Mähren 6 Kinder, Morbes bei Mödritz 7 Kinder, die nächste Schule in Nebovid 20 Minuten, bei jeder Witterung gangbar, Hobitschau, 8 Kinder, Tereschau, 15 Kinder, die deutsche Expositur mit 28 Kindern wurde aber aufgelassen, u. s. w.

2- oder 3klassige èechische Minderheitsschulen bestehen bei einer Kinderzahl, welche den Bestand dieser Klassen nach § 7, Abs. 2 des kleinen Schulgesetzes überhaupt nicht rechtfertigen würden. Deutsche Schulen würden unter diesen Verhältnissen reduziert werden. Es existiert in Seidenschwanz, Bezirk Gablonz, eine 2klassige Schule für 41 Kinder in Grottau, Bezirk Reichenberg, eine 3klassige für 79 Kinder, in Grottau eine 2klassige Bürgerschule für 35 Kinder, in Grulich eine 2klassige Minderheitsschule für 44 Kinder, in Gradlitz eine 2klassige mit 34 Kindern, in Harrachsdorf-Neuwelt eine 2klassige für 44 Kinder u. s. w.

Die Minderheitsschulenfrage ist für uns Deutsche auch ein sehr schmerzlicher Punkt deswegen, weil èechische Minderheitsschulen heute in einem Ausmaße von deutschen Kindern besucht werden, das über das Erträgliche hinausgeht. Diese Kinder sollten doch laut § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919 überhaupt nicht für èechischen Minderheitsschulen in Betracht kommen, sie dürfen nach dem Gesetze für diese Schulen auch nicht gezählt werden, und doch erreicht gerade nur mit Hilfe der deutschen Schulkinder ein großer Teil der èechischen Schulen die nötige Zahl von 20 und darüber. Ich will darüber einige Beispiele geben. In Zwickau bei Deutsch-Gabel haben wir eine Kinderzahl von 23, darunter 10 deutsche und 6 aus gemischter Ehe, in Schüttenitz bei Leitmeritz sind von 37 Kindern 17 deutsche und 12 aus gemischter Ehe, in Kaltenbrunn bei Neubistritz sind unter 21 Kindern 12 einwandfrei deutsche und 9 aus gemischter Ehe, in Metzling bei Bischofteinitz unter 23 Kindern 14 rein deutsche und 7 aus gemischter Ehe, in Schlukkenau unter 27 Kindern 16 rein deutsche und 7 aus gemischter Ehe. In Türmau am Südrand der Schönhengster Sprachinsel, Bez. Mähr.-Trübau, ist eine èechische Minderheitsschule, nachdem eine Sprengel-Bürgerschule wegen mangelnder Opferwilligkeit der èechischen Gemeinden nicht errichtet werden konnte. Diese èechische Minderheits-Bürgerschule kann sich nur halten, weil sie von 33 einwandfrei deutschen Kindern, deren Namen ich nennen kann, aus dem anschließenden deutschen Schönhengster Gebiet besucht wird.

Bei der Errichtung èechischer Minderheitsschulen wird fast immer eine maßlose Agitation unter den deutschen Kindern und Eltern entfaltet. Selbst Abgeordnete auf der Gegenseite scheuen sich nicht, hier mitzuwirken. Vielfach wird überhaupt nicht gesagt, daß es sich um die Errichtung einer èechischen Schule handelt, sondern nur um den èechischen Sprachunterricht. Da die Eltern den begreiflichen Wunsch haben, daß ihre Kinder èechisch lernen, willigen sie ein. Diese Zustimmung wird aber bereits als Anmeldung zur èechischen Schule gerechnet. In vielen Fällen wird die wirtschaftliche Not der Eltern ausgenützt und ihnen Versprechungen gemacht, die unentgeltliche Beistellung der Lehrmittel, Kleider, Schuhe, Wäsche ja sogar Ferienreisen nach Prag und anderen èechischen Orten. Zum großen Teil werden diesi Versprechungen auch gehalten. Ich frage, woher stammen diese Mittel, welche den Minderheitsschulen für solche Zwecke zur Verfügung gestellt werden? Warum läßt man den deutschen Schulen nicht auch solche Gaben zukommen? Warum muß dort den ganzen Sachaufwand die Gemeinde tragen, während für die èechische Schule der Staat aus Steuergeldern so lukrative und überflüssige Zuwendungen machen kann.

Auf wirtschaftlich Abhängige wird natürlich ein großer Druck ausgeübt; den deutschen Angestellten, Eisenbahnern und Gendarmen wird mit Versetzung und Entlassung gedroht. Ich erwähne hier den Namen jenes Herrn Øebík von der Olmützer Eisenbahndirektion, der uns die ganze Nordbahstrecke im deutschen Gebiet für èechische Zwecke knutet. Das sind Sachen, von denen die Schulverwaltung vielleicht nichts weiß, aber auf die sie, wenn wir sie aufmerksam machen. Rücksicht nehmen muß. Agitatoren auf èechischer Seite sind nicht immer unabhängige private Elemente. Nein, gerade staatliche Angestellte en tfalten die größte Tätigkeit. Finanzer, Bahnbedienstete, Lehrer, ja sogar Beamte der Verwaltungsbehörde wetteifern darin. Hier gilt die Agitation als gute Tat. Wenn aber dann ein deutscher Lehrer den beeinflußten Kindern und Eltern rät, sie mögen den Versprechungen nicht folgen, wird er sofort in Disziplinaruntersuchung gezogen. Vielfach sind die Fälle, wo beim Landesschulrat über solche Anzeigen unter unmöglicher Androhungen Untersuchungen angestellt wurden. Ich gebe zu, daß speziell in Böhmen der Chef des Landesschulrates immer sehr vorsichtig in der Beurteilung solcher Fälle war. Aber es ist traurig, daß es so weit kommen kann. Es werden auch sonst unsere deutschen Lehrer wegen jeder Kleinigkeit, die nur halbwegs an eine politische Betätigung grenzt, in Untersuchung gezogen: der eine weil er irgendwo parteimäßig organisiert ist, der andere wegen einer Rede bei der Sonnwendfeier, der dritte, weil er Feuerwehrhauptmann ist und bei der Feier dieses Vereines gesprochen hat. Kurz, man sucht auf diese Weise unsere deutschen Lehrer von jeder Betätigung für ihr Volk fernabzuhalten, während auf èechischer Seite der Lehrer einer Minderheitsschule der Exponent des Èechentums sein muß und von ihm geradezu verlangt wird, daß er agitatorisch wirkt. Wie kann diese ungleiche Behandlung von der Schulverwaltung gerechtfertigt werden? Jeder Staatsbürger hat das gleiche Recht auf politische Betätigung und keine disziplinären Schranken dürfen ihn hier hindern.

Ich will jetzt ein typisches Beispiel für den Erfolg einer solchen maßlosen Agitation in einem einwandfrei erhobenen Fall, für dessen Zahlen ich garantiere, anführen. In Ei dlitz, Bezirk Komotau, wurde am 15. November eine èechische Minderheitsschule eröffnet. Unter den deutschen Eltern in Eidlitz und den benachbarten Orten Bielentz und Prièapl wurde eine beispiellose Werbung leider mit folgendem beschämenden Erfolg entfaltet. Aus Eidlitz sind eingetreten 6 Kinder èechi scher Eltern, 6 Kinder aus gemischten Ehen und 26 Kinder deutscher Eltern. Aus Prièapl sind eingetreten 2 Kinder èechischer Eltern, kein Kind aus gemischter Ehe und 10 Kinder deutscher Eltern; aus Bielentz sind eingetreten 2 Kinder èechischer Eltern, 3 Kinder aus gemischten Ehen und 8 Kinder deutscher Eltern. So zählt also die èechische Volksschule in Eidlitz 10 Kinder èechischer Eltern, 9 Kinder aus gemischten Ehen und 44, sage: vier undvierzig einwandfreier deutscher Nationalität. Ich kann auf Wunsch den Namen aller dieser Kinder anführen. In Rauden, Bezirk Zwittau, Mähren, besteht die Schulgemeinde aus Ober- und Niederrauden. Und deswegen ist zwischen beiden Ortsteilen seit der Errichtung ein Streit wegen des Bestandortes in der Schule. Die letzte Volkszählung im Jahre 1921 hat ergeben, daß in Ober- und Niederrauden kein einziger Èeche wohnt. Einige Deutsche aus Oberrauden ließ en sich bereden, das Gesuch um eine èechische Minderheitsschule ein zubringen. In der ganzen Gemeinde ist kein einziges èechisches Kind. Ich konstatiere, daß trotz Vorsprache, trotz Aufklärungen, Vorerhebungen wegen Beschlagnahme des Schullokales gepflogen wurden und, wie ich vorgestern erfahren habe, die Räumlichkeiten tatsächlich beschlagnahmt worden sind. In Fichtenbach, Bezirk Taus, haben wir kein einziges èechisches Kind. In Haselbach, Bezirk Taus, einer Schule mit überwiegend deutschen Kindern, wurde heuer eine zweite Klasse eröffnet, in Weißenbach, Bezirk Weitra, ein rein deutsches Gebiet, besteht die èechische Minderheit aus 6 Finanzern, von denen 4 verheiratet sind und drei Kinder haben, die jedoch im ersten Lebensjahre stehen. Eine èechische Kommission nahm aber 21 deutsche Kinder in das Verzeichnis auf. Einige Kinder wurden aus den benachbarten Gemeinden aus gemischten Ehen herangezogen. Das sind aber gemischte Ehen, wo die Familiensprache deutsch ist. Für diese Ki nder, welche alle deutsch sind, wurde trotz Protestes eine eigene èechische Minderheitsschule errichtet. So ist es in Kreibitz, Bezirk Warnsdorf, so ist es in Nixdorf. Dort sind 13 deutsche Kinder in dieser Minderheitsschule und als der Ortsschulrat unter Zugrundelegung der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes, daß Kinder nur in die Schule ihrer Nationalität gehören, die Eltern aufforderte, die deutschen Kinder in die deutsche Schule zu schicken, wurden er und sein Vorsitzender vom Bezirks- und Landesschulrat zur Verantwortung gezogen.

Ich frage, wie ist das möglich, daß solche Sachen vorkommen und daß auf solche Weise agitiert wird? Alle deutschen Kinder gehören nach Anschauung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes, gestützt auf das Minderheitenschutzgesetz, in die Schule ihrer Muttersprache. Wir machen aber die Erfahrung, daß alle Kinder aus gemischten Fhen ohne weiters als Èechen angesehen werden. In Mähren wird zur Auffüllung der Minderheitsschulen das Reklamationsverfahren benützt und die Kinder nach erfolgter Reklamation sofort in die èechische Schule gezählt, ohne Rücksicht darauf, ob sie diese Schule wirklich besuchen.

Notwendige deutsche Minderheitsschulen werden nicht errichtet, trotz Vorhandensein aller Bedingungen des § 1. Sehr lehrreich sind da die Verhältnisse an den Rändern der Sprachgrenze, so z. B. am Südrand der Schönhengster Sprachinsel in Mähren. Das sind Sachen, über die ich dem Herrn Minister einen großen Brief geschrieben habe. (Výkøiky na levici.) In Deutsch-Brodek, dem Hauptort der kleinen Deutsch-Brodeker Sprachinsel, besteht eine èechische Minderheitsbürgerschule, obzwar eine Stunde davon in Konitz und drei Stunden davon in Gewitsch auch èechische Bürgerschulen bestehen. Die gesetzmäßig angeforderte deutsche Bürgerschule wurde dem deutschen Orte Deutsch-Brodek nicht bewilligt. Die èechische Bürgerschule ist nun die aufgeklappte Mausefalle für dieses blutarme deutsche Völkchen in dieser unfruchtbaren rauhen Gegend. 1 1/2 Stunden davon wurde in dem großen deutschen Grenzort Kornitz eine èechische Minderheitsschule errichtet, in welche die Kinder aus der ganzen Umgebung selbst aus Orten mit èechischen Schulen mit der Eisenbahn zusammengeführt werden. Drei Viertelstunden weiter in Türnau ist die deutsche seit 1905 bestehende Schule aufgelöst worden und trotzdem heute noch 33 rein deutsche Kinder vorhanden sind, nicht wieder eröffnet worden. Die Schule in Türnau, das wissen wir, ist ein Geßlerhut, vor dem die Schulverwaltung ihre Reverenz macht. Eine halbe Stunde weiter ist der reindeutsche Ort Rostitz. Dort wurde den im Wege der Bodenreform angesiedelten èechischen Kolonisten sofort eine Minderheitsschule errichtet, obzwar in nächster Nähe, eine halbe Stunde weiter, in Türnau die èechische Volksschule sich befindet. Und so geht es im ganzen Schönhengster Sprachgrenzgebiet, so geht es in der Budweiser Sprachinsel, so in der Iglauer Sprachinsel, so geht es auf unserer ganzen weiten Sprachgrenze.

Und diese Dinge geschehen, trotzdem der Oberste Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7. Juni 1922, Z. 6762, ausdrücklich seiner Anschauung Ausdruck gegeben hat, es sei ein selbstverständlicher Grundsatz, daß jedes Kind in die Schule seiner Nationalität gehört. Dieser Grundsatz gilt nicht allein für Mähren, weil das Erkenntnis des Obersten Verwaltungsgerichtshofes eine mährische Schule betrifft, sondern nach dem allgemein giltigen Verfassungsgesetz und nach dem Minderheitsschutzgesetz gilt er für alle Länder der Èechoslovakischen Republik. Wird dieser Grundsatz für die èechischen Schulen in Anspruch genommen, so muß er ebenso auch für die Minderheiten des Staates gelten. Wir können daher auch in Böhmen in jenen Fällen, wo deutsche Kinder èechische Minderheitsschulen besuchen, das Reklamationsverfahren für uns in Anspruch nehmen. Darf daher ein Ortsschulrat, wie der in Nixdorf, den ich vorhin erwähnt habe, als er die deutschen Eltern auffordern ließ, ihre Kinder aus den èechischen Schulen herauszunehmen, vom Bezirks- und Landesschulrat einen Verweis bekommen? Im Gegenteil. Die Behörde muß den Forderungen der deutschen Ortsschulräte Gehör geben, sonst ist der Beweis der Parteilichkeit erbracht. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)

Bezüglich der Feststellung der Nationalität hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof seine Meinung oft geäußert, daß insbesondere die Abstammung für die Nationalität ganz gleichgiltig sei. Das Ministerium geht aber an diesen Entscheidungen auch in den Interpellationsbeantwortungen achtlos vorüber.

Es ist ein sehr unerquickliches Kulturbild, das sich da vor unseren Augen entrollt hat. Ich verschließe mich durchaus nicht den Gründen, die zur Errichtung von Minderheitsschulen führen. Wenn wir für unsere deutschen Minderheiten die Minderheitsschulen verlangen, müssen wir nach dem Prinzip der demokratischen Gereichtigkeit solche auch den èechischen Minderheiten zuerkennen. Aber, meine Herren, diese Minderheitsschulgründungen gingen in einer Überhastung, in einem vollständigen Mangel an wirtschaftlicher Ökonomie und Einteilung, in Mißachtung der deutschen Rechte und Ansprüche vor sich, daß Vernunft zu Unsinn und Wohltat zur Plage wurde, daß durch diese Ihre unglückselige Schulpolitik bei uns Deutschen über alle Parteien und Fraktionen hinaus eine Einigung herbeigeführt wurde, die Einheitlichkeit des bitteren Bewußtseins des ungeheueren Unrechts, das am härtesten gerade unsere Kleinen und Armen trifft, weil diese den vielen Schikanierungen der Unterbehörden am schutzlosesten gegenüberstehen. Was auf dem Gebiete der Reklamationen, der Überprüfung der Kinder, der Bestrafungen, der Zitierungen zu den Bezirkshauptmannschaften, jede Woche und zweimal in der Woche unter Steigerung der Geldstrafen von 30 auf 50, auf 200 bis 500 Kronen, was mit der Verhinderung des Privatunterrichtes trotz seiner gesetzmäßig uneinschränkbaren Rechte von allen Instanzen gelei tet wurde, von den niederen durch offenkundige Brüskierung und Vergewaltigung, von den höheren durch stille Duldung, darüber wäre stundenlang zu sprechen. Besonders kraß sind hier die Verhältnisse im Hultschiner Ländchen, wo trotz des Ausfalles der Gemeindewahlen nicht eine einzige öffentliche Schule besteht und die uns versprochene private immer noch nicht erlaubt worden ist. An dem gewalttätigen Vorgehen des èechischen Bezirksschulinspektors für Hultschin, auf das hier nicht näher eingegangen werden kann, gehen die Oberbehörden schweigend vorbei. Die Antwort des Herrn Ministers auf unseere Interpellation befriedigt durchaus nicht. Besondere Weisungen in dieser Hinsicht sind nötig, damit den Übergriffen endlich ein Ende bereitet werde.

Unter solchen Verhältnissen richtet sich selbstverständlich der Blick von uns Deutschen mit Sehnsucht nach anderen Republiken, deren Völker nicht von mitteleuropäischer Kultur durchdrängt sind wie wir beide Völker hier, und die doch dem Schulwesen ihrer viel kleineren und viel weniger kompakten Minderheiten mit einer Schonung und mit einer Akkuratesse entgegenkommen, für die wir hierzulande wenig Beispiele finden. Wir blicken nach Finnland - Herr Kollege Dr. Holitscher hat uns von seiner Ferienreise sehr interessante Berichte gebracht - wo ein Elftel der Bevölkerung schwedisch ist, doch nirgends so geschlossen wohnt wie wir Deutschen in Nordböhmen oder Westböhmen oder in Nord- oder Südmähren, wo aber keine Behörde die Eltern hindert, die Kinder in eine finnische oder schwedische Schule zu schicken, wo sechs finnische und zwei schwedische Lehrerbildungsanstalten bestehen, wo 102 finnische und 42 schwedische Mittelschulen mit 32.000 finnischen und 9000 schwedischen Schülern existieren, wo die beiden Sprachen im Parlament glechberechtigt sind, der Präsident in beiden Sprachen enunziert, die Texte der Gesetze und Verordnungen in beiden Sprachen autentisch sind, wo jeder Schwede das Recht seiner Muttersprache vor Gericht und Behörden hat, kurz wo das Recht beider Völker identisch ist. Bei uns aber ist diese Identität zu einer schreienden Diskrepanz geworden. Ähnlich ist es bekanntlich in Esthland, wo einzig die Eltern bestimmen, in welcher Sprache ihr Kind erzogen werden soll, und wenn sie sich nicht einigen, der Vater bestimmt, welcher Nationalität das Kind ist, nicht aber eine Behörde. Ähnlich sind die Verhältnisse in Dänemark. Ich kann hier nicht auf das nähere eingehen. Ich hoffe aber, bis wieder Herr Professor Holger Andersen kommt und in der èechischen Völkerbundliga einen Vortrag hält, so wird er wieder über diese idealen Verhältnisse in Dänemark zu Ihnen sprechen.

Ich möchte mich nur noch über eine Angelegenheit, über die bereits mein deutscher Herr Vorredner gesprochen hat, äußern, u. zw. über eine Frage, die unsere heurigen Ferien so schwer gestört hat, die Neregelung der Agenda beim mährischen Landesschulrat, die für uns gleichbedeutend ist mit der Außerkraftsetzung der deutschen Sektion. Ich möchte nur darauf verweisen, daß der Herr Minister und auch der Herr Präsident der mährischen politischen Landesverwaltung behaupten, daß die Änderung der administrativen Einteilung des Landesschulrates zur Vorbereitung der Gaueinteilung geschehen mußte. Es ist unbedingt nicht zu rechtfertigen, daß die Gaueinteilung, von der viel gesprochen, aber nichts getan wird, ausgerechnet mit dem Schulwesen beginnen müßte, weil die Durchführung gerade in der Schulverwaltung gar keiner längeren Vorbereitung bedarf und daher mühelos durchzuführen ist. Das Schulwesen hatte ja seit jeher seine eigene, durch keine andere Materie beschwerte Verwaltung, während naturgemäß bei der politischen Verwaltung infolge der Vielheit der Agenda eine solche Änderung viel schwerer durchzuführen ist. Aber abgesehen davon, entspricht die Neueinteilung in Brünn, wie sie jetzt mit den vier Abteilungen angeordnet wurde, überhaupt nicht der nach dem Gesetze vorgesehenen Gaueinteilung in Mähren. Die Gaueinteilung in Mähren sieht 5 Gaue und dies mit Einschließung Schlesiens vor. Es kann also hier von einer umfassenden Vorbereitung der Gaueinteilung gar nicht gesprochen werden, weil eine solche ja auch das Ende des schlesischen Landesschulrates mit sich bringen müßte. Es hälte also, wenn man wirklich von der Gaueinteilung sprechen will, das Schulwesen in den Bezirken Freudenthal, Freiwaldau, Weidenau, Jauernig und Hennersdorf dem deutschen Schulbezirk Olmütz, somit der für diesen Gau bestimmten Abteilung 3 zugeteilt werden müssen. Und ebenso die übrigen Bezirke Schlesiens dem Gau Mähr. Ostrau und somit der Abteilung 4. Weiters hätte eine fünfte Abteilung für den Gau Ungarisch-Hradisch geschaffen werden müssen. Aber auch noch weiter sehen wir Umstände, die den Grenzen der Gaueinteilung vollständig widersprechen. Die Einteilung der Schulbezirke ist in Mähren mit der Regierungsverordnung vom 21. März 1921, Nr. 185 Slg. erfolgt. Danach gehören die deutschen Schulen im Feldsberger Gebiet, sowie der deutsche Bezirk Pohrlitz zum Schulbezirk Nikolsburg, der zum Gau Iglau gehört nd somit der Abteilung 1 unterstellt wurde. Tatsächlich gehört Feldsberg zum Gau Ung.-Hradisch und Pohrlitz zum Gau Brünn, ohne daß die Zuweisung zu den diesen Gauen entsprechenden Abteilungen erfolgt wäre. Umgekehrt gehört der Bezirk Mährisch-Kromau mit seinen deutschen Schulen zum Schulbezirk Brünn, während der ganze Bezirk zum Gau Iglau gehört, ohne daß auf diese Einteilung bei Neuregelung der administrativen Verhältnisse im Landesschulrat Rücksicht genommen worden wäre. Weiters ist auch jeder dieser neuen Abteilungen ein Ressort für das gesamte Land zugewiesen.

Es ist also unrichtig, die vom Ministerium verfügte Änderung der Einteilung mit der Vorbereitung der Gaueinteilung zu begründen. Die Gründe liegen ganz wo anders. Der geringe uns noch verbliebene Rest unserer nationalen Selbstverwaltung auf dem Gebiete des Schulwesens sollte verschwinden. Man sagt uns immer: Daran wurde gar nicht gerüttelt, am Bestande der deutschen Sektion sei doch gar nichts geändert worden. Allerdings, das Gremium der deutschen Landesschulratssektion besteht oder, besser gesagt, der Torso dieses Gremiums besteht ja noch. Aber was nützt das, wenn die ganze Administrative in die Hände andersnationaler Beamten gelegt wird und auf Gnade und Ungnade ihnen ausgeliefert wird! In jeder Schulsache ist die Vorbereitung, Vorerhebung und Prüfung des ganzen Materials die Hauptsache. Wenn diese lässig oder verzögert betrieben wird, ist die Existenz des ganzen Gremiums von keinem Wert. Bei der deutschen Sektion hatte man noch die Gewähr, daß die Erledigung der Akten doch nicht absichtlich verzögert oder mißgünstig behandelt werden wird. Heute steht aber Iles in Brünn unter der Oberhoheit des Ministerialrates Dr. Beran, dessen Macht ist es unterworfen, was überhaupt in die Sitzungen des Gremiums kommt. Wie die Agenda in den Landesschulräten geführt wird, wird ja ein Großteil derselben laufend erledigt und die Sitzung von den Entscheidungen im Nachhinein verständigt. Was nützt da ein Einspruch, wenn die Erledigung schon draußen ist! Von den Angelegenheiten, die die größte Mißstimmung unter der deutschen Bevölkerung in Mähren hervorgerufen haben, von den Reklamationen und Kinderbestrafungen, erfährt eine solche Sitzung der deutschen Sektion überhaupt nichts und dieses Ressort ist gerade bei der Neueinteilung einer rein èechischen Abteilung zugewiesen worden.

Wir können also mit der Erklärung des Herrn Ministers, daß sich die früheren Zustände in nichts geändert haben, nicht einverstanden sein. Das Gesetz vom 27. November 1905 hat sein Gutes in Mähren gewirkt, es hat die Reibungsflächen zwischen den beiden Nationalitäten kolossal eingeschränkt. Wir protestieren auf das schärfste dagegen, daß dieser letzte Rest unserer Selbstverwaltung uns durch diese einfache Verordnung, die so ganz nebenbei im "Vìstník" des Schulministeriums abgedruckt wurde, genommen wurde.

Ein trauriges Kapitel ist das deutsche Privatschulwesen. Warum wird jeder Fall der Errichtung einer deutschen Privatvolksschule als ein Politikum betrachtet, wo doch verfassungsmäßig das uneingeschränkte Recht dazu besteht? Die Kompetenz der deutschen Sektion ist hier ausgeschaltet, da ohne Bewilligung des Präsidiums solche Angelegenheiten nie in die Sitzung kommen. Trotz verschiedener Zusagen haben wir hier nur neue Verzögerungen und Verschleppungen und die kleinlichsten Beanständungen der Räumlichkeiten und Baulichkeiten, so in Altenberg, Röscha, Deslawen, Silberberg, Benetzko, Schönbrunn-Hammergrund, Hultschin.

Das sind Dinge, mit denen wir ohne viel Erfolg den Schulbehörden immer und immer wieder in den Ohren liegen. Das Material ist unerschöpflich. Es gibt noch viele Kapitel in dem dicken Bande des Schulvoranschlages, über die zu reden wäre. Ich möchte hier nur das Ersuchen an den Chef der Unterrichtsverwaltung richten, bei den Titeln 10 "Künste" und 11 "Volksbildung" zu beweisen, was er ja in einzelnen Fällen tatsächlich bewiesen hat, daß er Achtung hat vor dem ernsten Streben auf der Gegenseite und daß wir auf Grund unser Leistungen auf höhere Gegenleistungen des Staates Anspruch haben als bisher. Unsere Theater, unsere Museen, über die ich sehr genau im Ausschuß gesprochen habe, unser allgemeines Bildungswesen, in welchem sehr ernst und rüstig gearbeitet wird, und besonders unsere Schriftsteller und Künstler, denen es nicht zum Besten geht, haben ein Anrecht auf staatliche Unterstützung. Ein Viktor Heeger, ein Volksschriftsteller im wahrsten Sinne des Wortes, der darf nicht von staatlichen Unterstützungen ausgeschlossen bleiben, weil er nur ein Dialektdichter ist, und so mancher andere darf auch nicht ausgeschlossen bleiben, weil ihm auch einmal das Malheur passiert ist, daß er die "Wacht am Rhein" mitgesungen hat oder weil sein Vater ein Führer der Deutschen irgendwo war oder weil er einmal ein überquellendes deutsch-nationales Gedicht verfaßt hat. Es ist nicht nötig, daß sich so peinliche Sachen wiederholen, wie bei dem viel erörterten Staatspreis. Die Unterrichtsverwaltung muß den Mut aufbringen, in solchen Dingen den aufbegehrenden kulturlosen Chauvinismus im eigenen Lager ruhig links liegen zu lassen. Unsere Schriftsteller können im Inland schwer Werke erscheinen lassen, weil wir eben nicht viele leistungsfähige Verlage haben. Als das über die Grenzländer herrübergequollene und noch dazu landschaftlich und stammheitlich zersplitterte Randdeutschtum verfügen wir nicht über die glückliche kulturelle Konzentration, wie sie das kompakt massierte èechische Volkstum hat, das in der glücklichen Lage ist, daß ethisches Volkstum und kulturelles Volkstum sich decken. Wir sind von unserem kompakt massierten Mutterorganismus jenseits der Grenze kulturell immer abhängig, mag uns das Schicksal wohin immer hingesplittert haben. Es bedeutet Kurzsichtigkeit oder bösen Willen, wenn uns aus diesen Verhältnissen der Vorwurf einer Unvollkommenheit unseres Kulturwesens gemacht wird.


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