Eine weitere Bestimmung sagt: "Wenn sich der Arbeiter gegen den Arbeitgeber beleidigend oder grob benimmt." Wir wissen, daß in vielen, vielen Fällen der Verkehr zwischen dem vorgesetzten Unternehmer und dem Arbeiter sich sehr häufig nicht in wirklichem Anstand und in ruhiger Art abwickelt; sehr häufig wird der Arbeiter grob angefahren, er wird durch grobe Redensarten provoziert. Wenn er sich dann zu denselben oder ähnlichen Äußerungen hinreißen läßt, so hat er sich eben gegenüber dem Unternehmer grob und beleidigend benommen. Es heißt weiter: "Wenn er sich ohne Grund weigert, Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm aufgetragen sind". Es kommt sehr häufig vor, daß Arbeiter und Angestellte zu Arbeiten kommandiert werden, die nicht in ihr Fach schlagen und die sie unter Umständen zurückweisen müssen. Wir sehen also, wie gefährlich diese Bestimmungen sind, wie sie den Anlaß bieten zu allerhand Sekaturen und wie sie überhaupt nur zugeschnitten sind, im Interesse der industriellen und landwirtschaftlichen Arbeitsgeber. All diese Gründe, die hier angeführt werden, sind unklar. Sie können verschiedenartig ausgelegt werden. Wir beantragen daher die Streichung dieser Paragraphen, denn für Hunderte und Tausende von Industriearbeitern und Industrieangestellten werden diese neuen Bestimmungen von verheerender Wirkung sein. Denn es gibt in der Industrie eine ungeheure Anzahl von Angestellten und Arbeitern, die wohl ehedem bei dem betreffenden Unternehmer, bei dem sie beschäftigt waren, die sogenannte Dienst- oder Deputatwohnung hatten, die aber dadurch, daß der Betrieb eingestellt wurde, sich anderweitig Beschäftigung suchen mußten, die nun heute tatsächlich andere Dienst- oder Arbeitsverhältnisse eingegangen sind, aber trotzdem noch in der ehemaligen Dienst- oder Deputatwohnung wohnen. Das trifft zu bei Angestellten und Arbeitern in Textil- und in Glasbetrieben, in der Porzellanindustrie, kurz und gut in allen großen und bedeutenden Industrien. Gerade durch die Betriebseinstellung waren Angestellte und Arbeiter gezwungen, sich neue Arbeitsverhältnisse zu suchen. Sie konnten aber gleichzeitig nicht neue Wohnungen finden und mußten deshalb in ihren ehemaligen Dienst- und Deputatwohnungen wohnen.
Das Gesetz will zwei Fliegen mit einem Schlage treffen. Erstens gibt es den Mieterschutz fast vollständig auf und in zweiter Linie bringt es einen beträchtlichen Teil der Arbeiter und Angestellten wieder ganz unter die Fuchtel der Unternehmer. Die Folgen werden sich bald einstellen. Es ist bedauerlich, daß der Mieterschutz in so rapider Weise abgebaut wird. Es ist klar - wir werden es bald sehen - daß der neue Zustand furchtbare Folgen mit sich bringen wird. Es ist zu sagen, daß die alten Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches eben ungenügend sind, daß diese Bestimmungen nicht ausreichend sind, daß früher ein Mieterschutz überhaupt nicht bestanden hat, der Mieterschutz erst eine Folge des Krieges, eine vom sozialen Standpunkte aus tatsächlich außerordentlich begrüß enswerte Einrichtung war. Es wäre zu wünschen, daß er in die Gesetzgebung verankert werde. Das Ziel der bürgerlichen Partei ist wohl die gänzliche Beseitigung des Mieterschutzes. Für den Staat stellt sich die Sache einigermaßen anders dar. Die Regierenden, die die Verantwortung tragen, sollten sich zur ganzen Frage doch anders stellen. Denn es ist eine Rohheit, eine Brutalität, wenn Staatsbürger von den Bütteln des Staates auf die Straße gesetzt werden, es ist eine Kultur-, eine Rechtsschande, ist eines Kultur- und Rechtsstaates unwürdig.
Die bürgerlichen Redner haben heute wiederholt bedauert, daß die Wohnungsnot noch besteht, daß nicht genügend gebaut wurde. Wir konnten aber in den vier Jahren nach dem Umsturze die Erfahrung machen, daß gerade Vertreter der bürgerlichen Parteien in den verschiedenen Vertretungskörperschaften in jeder Hinsicht und jeder Zeit den Bau von Wohnungen verhindert haben. Gerade sie haben am allerwenigsten Ursache, hier Krokodilstränen zu weinen. Wir beantragen diie alte Fassung der bis jetzt bestandenen Ordnung herzustellen. (Souhlas a potlesk na levici.)
8. Øeè posl. Schälzkyho (viz str. 152 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Jedesmal, wenn ein Mieterschutz- oder Baugesetz in Verhandlung stand, haben wir unseren Standpunkt zur Wohnungsfrage dargelegt und namentlich auf die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bauförderung besonders durch die Regierung hingewiesen. Die Wohnungsfürsorge ist derzeit eine der wichtigsten sozialen Aufgaben. Solange die Wohnungsnot im Staate besteht - und wer wollte behaupten, daß sie nicht besteht - ist auch der Weiterbestand des Mieterschutzgesetzes unerläßlich. In den Debatten im Ausschuß wurde darauf hingewiesen, daß am Lande draußen, in den Dörfern die Wohnungsnot nicht mehr vorhanden sei. Das entspricht wohl nicht den Tatsachen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß das Mieterschutzgesetz abgebaut werden muß, aber nur nach Maßgabe der herabgeminderten Wohnugsnot. Bei der Behandlung des Mieterschutzgesetzes ist aber derzeit besonders die wirtschaftliche Lage der Arbeiterschaft, die unter der Wirtschaftskrise leidet, sowie die Notlage der Beamten, die durch den Gehaltsabbau so sehr betroffen sind, zu berücksichtigen. Andererseits aber muß des kleineren und mittleren Hausbesitzerstandes dabei gedacht werden. Eine Ursache der Wohnungsnot ist auch der Umstand, daß heute in einer Reihe von Städten viele Wohnungen gerade von den Angehörigen der Hausbesitzer auf Grund des Mieterschutzgesetzes in Anspruch genommen werden, die in früheren Jahren vermietet waren. Diese kleinen Mietwohnungen fehlen jetzt und die Hausbesitzer überlegen es sich's selbstverständlich, um einen geringen Mietbetrag diese Wohnungen zu ver mieten und sicher auch um den verschiedenen Unannehmlichkeiten bei der Vermietung auszuweichen. Das ist auch noch mit eine Ursache der Wohnungsnot.
Wenn wir von diesem Gegenstande sprechen, müssen wir vor allem feststellen, und das wurde auch von den meisten Rednern erwähnt, daß die Wohnungsfürsorge von Seite der Regierung bisher unzureichend gewesen ist. Die Wohnungsnot besteht namentlich in den Städten, in den Industrieorten, sie besteht aber auch auf dem flachen Lande. Unsere Klage, die wiederholt bei jeder derartigen Gelegenheit erhoben wurde, geht dahin, daß von Seite des Staates den Ansuchen um Bauunterstützung nicht in gewünschtem Maße oder überhaupt nicht entsprochen wurde. Wir haben die Empfindung, daß da mit zweierlei Maß gemessen wird. Alle Anträge, die von deutscher Seite gestellt wurden, daß die Regierung verpflichtet werde, einen nach Nationen spezifizierten Bericht über die in den letzten Jahren gewährten Subventionen und übernommenen Staatsgarantien herauszugeben, blieben unbeachtet. Ja, man hört, daß bisher noch keine deutsche Baugenossenschaft wirklich in den Besitz der ihr zugesagten Garantie gelangt ist. Wenn man noch die Schwierigkeiten der Kreditbeschaffung bedenkt, die durch die Finanzpolitik dieses Staates, besonders aber durch die Nichteinlösung der Kriegsanleihe hervorgerufen wurden, so begreift man, daß der Anreiz zum Bauen in den weitesten Kreisen herabgemindert wurde.
Das vorliegende Gesetz wurde in langwierigen Verhandlungen innerhalb der Koalition vereinbart und bildet ein schwer zustandegekommenes Kompromiß. Daher haben auch die Koalitionsparteien beschlossen, kein Jota daran ändern zu lassen. Schon im Ausschuß mußten wir uns davon überzeugen, daß jeder Abänderungsantrag von vornherein ein Schlag ins Wasser ist. Was es da noch für einen Zweck haben soll, Abänderungsanträge zu stellen, weiß ich nicht. Auf einige harte Bestimmungen dieses Gesetzes, die zum Teil auch von anderen Rednern berührt wurden, möchte ich hinweisen. Wenn im § 1 festgesetzt ist, daß der Mieter gekündigt werden kann, wenn er nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 24 Stunden die Miete nicht zahlt, so ist diese Bestimmung sehr hart, wenn man bedenkt, daß gerade in der Zeit der jetzigen Arbeitslosigkeit eine Möglichkeit der Bezahlung eventuell nicht vorhanden sein kann.
Wir werden daher für jene Anträge, die eine längere Frist vorsehen, stimmen. Wie auch bei diesen doch nur wirtschaftliche und soziale Fragen betreffenden Gesetzen die nationalen Bestrebungen mitspielen, geht aus der Bestimmung in der Vorlage über außerordentliche Maßnahmen der Wohnungsfürsorge hervor, wonach am 19. August von Staatsbeamten bewohnte Wohnungen nur den Beamten vermrmietet werden dürfen, die die Behörde anzeigt; damit hat natürlich die Regierung die beste Gelegenheit, èechische Beamte in deutsche Gebiete zu versetzen und ihnen Wohnungen zu sichern. Wiederholt wurde betont, daß die Wohnungsnot durch das Mieterschutzgesetz und die Beschränkung des Hausbesitzes nicht behoben wird. Vor allem handelt es sich darum, die private Bautätigkeit anzuregen, und das begegnet gerade in der Zeit der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage und der teueren Bauweise, der Schwierigkeit der Kreditbeschaffung usw. großen Hindernissen. Wenn wir die Erstellung neuer Wohnungen verlangen, müssen wir in erster Reihe den Staat an seine Pflicht mahnen, für seine Beamten und Ämter Wohnungen zu erstellen. Das Bauprogramm, das die Regierung vorgewiesen hat, zeigt, wie wenig unseren Wünschen und Forderungen da entsprochen wird. Für Wohnungsbauten sind die Summen beschränkt, während man für Kasernbauten und andere unproduktive Aufwendungen Mittel immer zur Verfügung hat. Freilich müßte auch ein großes Gewicht auf die Herabsetzung der Baukosten und auf die Beschaffung billiger Kredite gelegt werden. Schließlich ist auch der Gedanke in ernste Erwägung zu ziehen, daß durch Schaffung eines Baufondes größere Mittel zum Bauen zur Verfügung gestellt werden. Nicht zu übersehen ist die Notwendigkeit der Herabminderung der Steuerlast. Die kleinen Hausbesitzer verlangen besonders die Aufhebung der Bestimmungen über die Vermögenszuwachsabgabe, mindestens aber Weglassung des 60%igen Zuschlages bei der Bemessung des Nachkriegswertes, dann eine größere Zahl von Raten zur Abzahlung der Vermögensabgabe. Sie verlangen vor allem die Herabsetzung oder die Auflassung der Hauszinssteuer, die ja zu den Veranlagungskosten in gar keinem Verhältnisse steht.
Nochmals möchte ich betonen, daß wir als das beste Mittel, die Wohnungsnot zu beheben, eine intensive Förderung der Bautätigkeit betrachten, wobei der Staat in erster Linie die Initiative zu ergreifen hätte. (Potlesk na levici.)