Pátek 24. listopadu 1922

Die staatliche Kunstgewerbeschule in Prag kann nach ihrem Lehrprogramm, das begreiflicherweise die Pflege der èechischen, bezw. slowakischen Kunst in erste Reihe stellt, für die Deutschen gar nicht mehr in Betracht kommen und die Expe rimente, die mit den Fachschulen durch Verlegung oder Auflassung beabsichtigt sind, können doch auch nur dazu beitragen, daß die Bedeutung der deutschen An stalten im Verhältnis zu den èechischen zurückgedrängt wird. Ein Beispiel hiefür bot die vom 15. Oktober bis 15. November im Kunstgewerbemuseum in Prag stattgehabte Fachschulausstellung. Anstatt die Leistungen der einzelnen Schulen systematisch geordnet vorzuführen, sodaß der Besucher den Lehrgang und die Absichten, sowie die Erfolge jeder Schule hätte wahrnehmen können, bot die Ausstellung das Bild einer großen Möbelhandlung, die außerdem mancherlei Schmuckgegenstände enthielt; nur einige èechische und zwei deutsche Fachschulen hatten besondere Räume zur Verfügung; die Arbeiten der so hochstehenden deutschen Fachschulen für Keramik (wie Znaim und Teplitz), für Glas (wie Haida und Steinschönau) und anderer deutscher Fachschulen waren als Schmuck in den Abteilungen der èechi schen Fachschulen oder mit èechischen Arbeiten untermischt in Vitrinen aufgeteilt, und nur derjenige, der von vornherein die deutschen Fachschulen kennt und der außerdem den nur èechischen Katalog lesen kann, konnte mit Mühe die Erzeugnisse der deutschen Fachschulen herausfinden.

Dieselbe Tendenz der Verschleierung der deutschen Leistungen waltet vor auch bei den zahlreichen Auslandsausstellungen, die vom Staate selbst mit großem Aufwand veranstaltet werden. Alle diese Ausstellun gen wurden gewissermaßen incognito in szeniert, sodaß die èechoslovakischen Staatsbürger gewöhnlich erst nach Eröffnung oder Beendigung davon Kenntnis er hielten. Diese Unternehmungen hatten wohl den Zweck, dem Auslande gewisser maßen die rein èechoslovakische künstle rische Kultur vor Augen zu führen, was ja bis zu einem gewissen Grade begreiflich ist, da es den Machthabern als notwendig erscheinen mußte, sich dem Auslande als Kulturvolk ersten Grades erst vorzustellen, was wir Deutschen eigentlich nicht mehr nötig haben, da unsere künstlerische Kul tur sich als Teil der großen deutschen Kul tur entwickelt hat. Würden diese staatlichen Veranstaltungen aus privaten Mitteln bezahlt, so wäre gar nichts dagegen einzuwenden, nachdem aber Steuergelder hiefür verwendet werden, von welchen ein nicht geringer Teil deutschen Ursprungs ist, so ist man wohl berechtigt, zu fragen, warum bei repräsentativen Ausstellungen der Kunst im Staate nicht auch die anderen Nationalitäten sichtbar herangezogen werden.

Dieselbe Tendenz der Zurückdrängung deutscher Leistungen ist wahrnehmbar bei allen Staatsaufträgen, Bauten und anderen künstlerischen Unternehmungen, sie ist wahrnehmbar bei allen staatlichen Wettbewerben, nachdem noch niemals in das Preisgericht auch nur ein deutscher Juror einbezogen wurde. Ja, sie ist auch wahrnehmbar in den Absichten des Dr. Kramáø bezüglich der Einrichtung der neu zu errichtenden Staats-Galerie, der jede nationale Trennung der Kunstwerke, welche Trennu- ng in allen Galerien der Welt als Selbstverständlichkeit gilt, verschwinden machen möchte, um wie er meint, ein einheitliches Bild herzustellen, in Wirklichkeit wohl aber um vor den Fremden den Eindruck hervorzurufen, daß in der Èechoslovakei nur èechische Kunst vorhanden sei.

Die Subventionierung der künstlerischen Unternehmungen, einzelner Künstler sowie staatliche Ankäufe erfolgen in einer Weise, daß von einer unberechtigten und großen Zurücksetzung der deutschen Kunst gesprochen werden kann. Wenn vielleicht jemand einwenden wollte, daß die Leistungen der deutschen Kunst im èechoslovakischen Staate im Verhältnis zur èechischen Kunst geringwertig seien und er sich darauf berufen möchte, wie wenige deutsche Künstler im Staate leben, so sei dem ent gegengehalten, daß die Leistungen der Deutschen nicht allein darin, was innerhalb der Staatsgrenzen selbst gearbeitet wird, sondern in der Leistung aller Deutschen bestehen, die Böhmen, Mähren oder Schlesien ihre Heimat nennen, wie es ja auch die Èechen für sich immer gehalten haben; es sind unglückliche Verhältnisse, die viele zwingen, ihre Existenz anderswo und besonders in Deutschland zu suchen, aber auch diese Leistungen gehören mit zu uns, weil alle diese Künstler sich als Hei matszugehörige betrachten. Eine Staats leitung, die von anderen Gesichtspunkten ausginge, wie die hiesige, würde es mit Stolz dem ferneren Auslande gegenüber feststellen, was alles an künstlerischen Kräften dem Staate entsprossen ist und diese nicht verleugnen. Für die meisten wird es ein Novum sein, wenn ich die Namen der hauptsächlichsten Vertreter der deutschen Kunst anführe, die Böhmen, Mähren und Schlesien hervorgebracht haben und die nicht innerhalb dieses Staates leben:

Die Professoren der Akademie bildender Künste in Wien:

Oberbaurat Architekt Leopold Bauer, Maler Rudolf Jettmar, Medailleur Richard Placht, Wiener Münze.

Die Professoren der Kunstgewerbeschule in Wien:

Maler Hofrat Alfred Roller, Maler Berthold Löffler, der berühmte Architekt Regierungsrat Josef Hoffman, Bildhauer Anton Hanak, Bildhauer Franz Barwig und Bildhauer Michael Powolny.

Die Professoren der Akademie bildender Künste in Wien:

Maler Emanuel Hegenbarth, Maler Richard Miller, Maler-Radierer Waltee Klemm, Professor an der Kunsthochschule in Weimar: Maler Professor Adolf Hölzel von der Kunsthochschule in Stuttgrat; Maler-Radierer Emil Orlik, Professor an der Kunstgewerbeschule in Berlin; Maler Karl-Otto Czeschka, Professor an der Kunstgewerbeschule in Hamburg; Maler- Radierer Hugo Steiner, Professor an der Buchgewerbeakademie in Leipzig; Bildhauer Hugo Lederer in Berlin, Architekt Rudolf Bitzen in Dresden. Ferner die Maler Richard Teschner in Wien, Alfred Ku bin in Wernstein am Inn (O.-Oe.), Georg Kars in Paris, Willy Nowak in Secham (Salzburg), Max Oppenheimer, Ferdinand Staeger in München, Karl Thiemann in Dachau bei München.

Jüngst verstorben: Hofrat Franz Rump ler, Prof. a. d. Akademie bildender Künste in Wien, der berühmte Maler Gustav Klimt in Wien und Bildhauer Prof. Franz Metz ner in Berlin, und gar viele, die alle An sehen im Auslande erlaangt haben. Bis ein mal alle diese Künstler mit ihren Werken in der Modernen Galerie vertreten sein werden, dann können wir mit Ruhe die Beurteilung des Standes unserer künstlerischen Kultur jedem Unparteiischen lassen.

Zum Schlusse noch die deutsche Akade mie für Musik und darstellende Kunst in- Prag. Bei Übereichung des Gesuches um Einstellung einer Subvention für das Jahr 1923 hat die Musikakademie im März d. J. ersucht, mit Rücksicht auf die wirtschaft lichen Verhältnisse und die künstlerischen Aufgaben dieser Anstalt, an der Männer von Weltruf tätig sind, die bisherige Sub vention von 300.000 Kè auf 500.000 Kè zu erhöhen. Die ausführliche Begründung dieses Ansuchens hat es nicht vermocht, die Einsicht der obersten Schul- und Kul turbehörde zu erwecken, sodaß auch in diesem Jahre nur 300.000 Kè zur Verfü gung stehen. Das frühere ausgezeichnete Konservatorium, das beiden Nationen ge dient hat, hat mit dem Umsturze ein Ende gefunden und seine Fortsetzung, das staat liche Konservatorium für Musik und dra matische Kunst, steht nur dem èechischen Volke offen; der Staat erhält aber trotz dem noch ein èechisches Konservatorium in Brünn. Wenn die Deutschen nicht eine eigene gleichwertige Anstalt geschaffen hätten, hätten sie überhaupt keine Schule, in die sie ihre musikalisch begabten jungen Leute schicken könnten.

Der Staat hat in kultureller Hinsicht seine Pflicht gegen die Deutschen in völ lig ungenügenden Maße erfüllt. Das Prager Konservatorium empfängt im Ganzen 2 1/2 Millionen Kronen und das Brünner 2.2 Millionen Kronen aus Staatsmitteln; dagegen ist die Bewilligung von 300.000 Kè für die deutsche Musikakademie als durchaus unzureichend und ungenügend zu bezeichnen, zumal der Voranschlag dem ebenso jungen Konservatorium in Brünn für das Jahr 1923 einen um 494.364 höheren Betrag widmet, während die deutsche Musikakademie nicht um eine Krone mehr empfängt. Es ist also klar, daß auch hierin mit zweierlei Maß zugemessen wird. Wir klagen die Mehrheit daher des Mißbrauches ihrer Gewalt und des Vorenthaltens der deutschen Steuergelder bei der Kunstfürsorge an.

Schließlich sei hier noch unsere Forderung nach Umwandlung der "Gesellschaft zur Förderung deutscher Wissenschaft, Kunst und Literatur in Böhmen" in eine "Deutsche Akademie der Wissenschaften" vorgebracht, nachdem die Verbindung mit der Akademie der Wissenschaften in Wien gelöst worden ist.

So ist denn aus dem Budget unwiderleglich die parteiische Haltung und die Pflichtverletzung der Mehrheit uns gegenüber bewiesen. Diese Mehrheit zeigt sich auf dem erhabenen Gebiete der Kulturpflege höherer Ordnung unwürdig des ethischen Mandates, das ihr die Welt übertrug, als sie ihr die Bildung eines eigenen Staates unter Einverleibung vieler Millionen anderer Zunge gestattete. Die Versprechungen, die bei der Gründung des Staates abgegeben worden sind und die das Oberhaupt des Staates mehrmals wiederholt hat, wurden nicht eingelöst. Kulturell bedeutet die politische Entwicklung der letzten 4 Jahre für uns einen schweren Rückschritt. Was uns an Bildungsstätten geraubt wurde, ist uns nicht ersetzt worden und der Geist, in dem hier regiert wird, nimmt uns die Hoffnung für eine bessere Zukunft. Unser wissenschaftliches und kulturelles Leben höherer Ordnung verdorrt. Unser Volk wird sichtbar provinzialisiert und trivialisiert. Sein Geist, der früher so hochgerichtet und lebendig gewesen ist, wird durch den Anblick des triumphierenden Unrechtes immer mehr erniedrigt und gelähmt. Das gesamte Gemeinwesen wird in ferner er Zukunft die Folgen davon zu tragen haben. (Potlesk na levici.)

5. Øeè posl. Simma (viz str. 1083 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Wir haben keine Veranladsung, uns in unserer Stellungnahme zu dem Budget 1923 eines anderen Tones zu bemühen, als jenes, der unsere Reden zum vorjährigen Staatsvoranschlag und zu vielen anderen Dingen, die hier im Hause behandelt worden sind, charakterisierte. Wir sind noch nicht um ein Jota zum Besseren in diesem Staate gekommen. Deshalb bleibt unsere Aufgabe die Kritik, die freilich nicht immer wohlwollend sein kann. Kollege Patzel hat in der Generaldebatte den Staatsvoranschlag vom Standpunkte meiner Partei im Allgemeinen behandelt. Ich spreche hier zum Kapitel: Ministerium für Schulwesen und Volkskultur.

Auf keinem anderen Gebiete zeigt sich so offensichtlich die Hintansetzung- und Benachteiligung, der wir Deutschen im Staate ausgesetzt sind, wie gerade bei diesen Kapitel. Wir haben im Hause als Deutsche in unzähligen Reden und Bemerkungen darauf aufmerksam gemacht, meist nur mit dem Erfolge, daß eine geradezu verletzende Mißachtung den Beschwerden entgegengebracht wurde. Ich erinnere nur an die große Schuldebatte, die vor nicht zu langer Zeit aus Anlaß einer von den deutschen Parteien eingebrachten dringlichen Interpellation abgeführt wurde, die für uns aber nicht den geringsten Erfolg bedeutete, weil wohl unsere Klagen und Beschwerden angehörtwurden, aber in die Prüfung des von uns uns gesammmelten und zur Verfügung gestellten Materials ist nicht eingegangen worden. Es ist angesichts dieser Zustände eine Ironie, auch nur im Friedensvertrag zu lesen, der gewiß kein Dokument der Sittlichkeit ist, der vielmehr die schrifliche Niederlegung der geübten und noch zu übenden Brutalitäten gegenüber besiegtegn Völkern darstellt, der aber dennoch an Richtlinien, Bestimmungen und Weisungen nicht das enthält, wornach in Bezug auf das deutsche Schulwesen im Gebiete der Èechoslovakischen Republik gehandelt wird. Ich verweise auf den Minderheitsschutzvertrag zwischen den alliierten und assoziierten Hauptmächten einerseits und der Èechoslovakischen Republik andererseits, abgeschlossen in St. Germain en Laye am 10. September 1919. Dieser Vertrag ist, ich wiederhole, kein Dokument der Sittlich keit, er gibt uns in seinen Bestimmungen über den Minderheitsschutz nur das, was man etwa Kolonialvölkern, über die man eine Tyrannis errichtet, gibt. Umsommehr ist bezeichnend für die Lage der Deutschen in der Èechoslovakischen Republik, daß nicht einmal dieses Mindestmaß an Rech ten uns zugekommen ist während des Be standes des Staates, noch scheinbar in der Folge zukommen soll. Es ist ein böser Hohn auf die Tatsächlichkeiten, wenn wir im Artikel 9 des Friedensvertrages lesen müs sen: "Was das öffentliche Schulwesen anbe langt, wird die èechoslovakische Regierung in den Städten und Bezirken, in denen ein beträchtlicher Bruchteil èechoslovakischer Staatsangehöriger anßäsig ist, die eine andere als die èechische Spra che sprechen, angemessene Erleichterung gewähren, um sicherzustellen, daß den Kindern dieser èechoslovakischen Staatsangehörigen der Unterricht in ihrer eigenen Sprache erteilt wird." Wir haben in der Zeit des Bestan des dieses Staates die angemessenen Erleichterungen zu verspüren beko mmen! Wandern Sie mit mir hinaus in die deut schen Orte und Städte! Überall, wohin wir kommen mögen, werden Sie erbitterte Menschen finden, erbittert nicht zuletzt über die kulturelle Drangsalierung, die sich in unsäglicher Weise an ihnen austobt. Wir haben bei der vorerwähnten Kulturdebatte den ganzen Jammer in Zahlen ausgedrückt, der schon dem Laien die Leiden des deut schen Schulwesens in der Èechoslovakischen Republik in seiner ganzen Entsetz lichkeit darstellt. Damals resümierten wir das Ergebnis der Schuldrosselungspolitik dieses Staates bis Ende 1921 in Böhmen mit etwa 61 gggedrosselten Schulen und 715 edrosselten Klassen; in Mähren mit 111 gedrosselten Schulen und 547 gedrosselten Klassen, in Schlesien mit 21 vernichteten Schulen und 1106 geschlossenen Klassen, zusammen in den drei Ländern Böhmen, Mähren und Schlesien resümierten wir damals: 193 vernichtete Schulen und seit dem Bestand dieses Staates bis zu jenem Termin 1368 vernichtete deutsche Schulklas sen. Hiezu kam im Augenblick der seinerzeit abgeführten Kulturdebatte nach den neuen Verfügungen des Landesschulrates eine Zahl von 185 gedrosselten Klassen in Böhmhmen, 200 in Mähren und 30 in Schlesien, so daß wir schon damals als Gesamtergebnis der Schuldrosselung in diesem Staate die Summe von 1783 vernichteten deutschen Klassen verzeichnen konnten.

Seither ist aber im Staate nicht geruht worden, wir haben, um nur einen Fall zu erwähnen, den Fall meines Vertretungsbezirkes Gablonz an der Neisse, am 1. November 1922 seitens des Präsidiums des Landesschulrates einen neuen Auftrag zur Schließung weiterer 25 deutschen Schulklassen bekommen, also eine Verfügung, die ganz jungen Datums ist. Nach dieser letzten Verfügung des Landesschulrates sieht das Schulwesen im Gablonzer Bezirk gegenüber den Verhältnissen von 1918 folgendermassen aus: Die Gemeinde Albertsdorf, die im 1918 eine 6klassige Schule besaß, hat jetzt nur mehr eine dreiklassig organisierte Schule, Antonienwald hat bis heute noch die dreiklassige Schule, hat also bisher noch keine Änderung erfahren, die Schule in Brand wurde von einer 2klassigen in eine lklassige verwandelt, Dessendorf aus einer 6klassigen in eine 4klassige.

Des weiteren stelle ich Zahlen gegenüber, wie sie in den Jahren 1918 und 1922 gegolten haben: In Gablonz, Kronenstraße wurde die 5klassige Schule vom Jahre 1918 im Jahre 1922 in eine 4klassige verwandelt, die Schule in Gablonz a./N. in der Falkengasse aus einer 9klassigen in eine 6klassige, die Schule in der Priessnitzgasse aus einer 8klassigen in eine 6klassige, die Schule in der Bräuhausgasse aus einer 7klassigen in eine 5klassige, die Schule in Grünthal aus einer 3- in eine 2klassige, in Grünwald aus einer 6- in eine 5klassige, in Hennersdorf aus einer 2- in eine lklassige, in Johannisberg aus einer 6- in eine 5klassigie, in Kleinsemmering aus einer 3- in eine 2klassige, in Josefsthal aus einer 6- in eine 4klassige, in Kukan aus einer 7- in eine 5klassige, in Luxdorf aus einer 2- in eine lklassige, in Marienberg aus einer 3- in eine 2klassige, in Marschowitz aus einer 2- in eine 1 klassige, in Obermaxdorf wurde die 5klassige belassen, in Untermaxdorf aus einer 6- in eine 3klassige, in Mittelmorchenstern aus einer 5- in eine 3klassige, die Morchen sterner Volksschule aus einer 10- in eine 6klassige, die lklassige Schule in Neustück wurde belassen, in Neudorf die 5klassigge in eine 4klassige, in Oberpolaun die 3- in eine 2klassige, die Volksschule in Unterpolaun aus einer 6- in eine 5klassige, in Prosch witz aus einer 7- in eine 4klassige, in Pu letschnei aus einer 3- in eine 2klasige, in Radl aus einer 5- in eine 3klassige, die Volksschule in Reichenau aus einer 6- in eine 5klassige, in Reiditz wurde die lklassi ge Schule aufgelassen, in Reinowitz aus einer 3- in eine 2klassige, in Schlag aus einer 4- in eine 3klassige, in Böhm. Schum burg wurde die lklassige aufgelassen, in Sch umburg bei Gablonz die 4- in eine 2klas sige verwandelt, in Schwarzfluß die 2- in eine lklassige, in Seidenschwanz die 7- in eine 6klassige, in Prichowitz aus einer 3 in eine 2klassige, in Ober-Tannwald aus einer 6- in eine 3klassige, die Volksschule in Unter-Tannwald aus einer 5- in eine 3klassige, in Tiefenbach aus einer 6- eine 3klassige, in Wiesenthal aus einer 7- eine 6klassige, in Wurzelsdorf aus einer 3- eine 2klassige, Nusnitz aus einer 3- eine 1klassige, im Schumburg a./D. aus einer 7- eine 4klassige.

Das ist das Bild aus einem einzigen, mei nem eigenen Bezirk, aus dem mir selbstverständlich auch die Details bekannt sind. Aber ähnlich wie in diesem Bezirke ist es auch in allen anderen deutschböhmischen Bezirken. Das Facit der Tätigkeit der èe chischen Schuldrosselungspolitik ist also in meinem Heimatsbezirk folgende: Es sind seit dem Jahre 1918 2 Schulen voll kommen aufgelassen worden und es wurden vernichtet und geschlossen seit dem Jahre 1918 73 Klassen, das sind 35 % des Besitzstandes an Schulen und Klassen, den wir im Jahre 1918 verzeichnen konnten. Das Schulwesen sank also in meinem Bezirk von 210 Klassen in 1918 auf 137 Klas sen im Jahre 1922. Es sind nicht alle Fäl e, die ich hier angeführt habe, begründet, wie das so oft erwähnt wird. Eben hier in demselben Kreise fällt die gedrosselte 2klassige Schule im Gablonzer Bezirk, für die selbst nach Auffassung des Präsidenten des Landesschulrates eine liberalere Hand habung zurecht gelegt werden sollteWir haben z. B. laut in den letzten Tagen gekommener Verfügung in Luxdorf aus einer zweiklassigen eine einklassige ma chen müssen, obwohl die Schule über 66 Schüler verfügt, ferner in Wustnej eine dreiklassige in eine zweiklassige verwandelt, obwohl sie 63 Kinder aufweist, in Swarow aus einer 3klassigen eine ein klassige bei 65 Kindern, in Brand aus einer zweiklassigen eine einklassige bei 63 Kin dern und in Schwarzfluß aus einer zwei klassigen eine einklassige bei 51 Kindern. Das sind fünf krasse Fälle, für die nach der Versicherung des Präsidenten des Landes schulrates selbst Ausnahmsverfügungen getroffen werden sollten, welche Versicherung aber nicht eingehalten wurde.

Weitere krasse Fälle sind: der Fall der Schule in Morchenstern, die aus einer zehn klassigen in eine sechsklassige verwandelt wurde, obwohl heute noch 280 Schüler vor handen sind, der Fall der Schule in Ober polaun, die aus einer drei- in eine zwei klassige verwandelt wurde trotz Vorhan densein einer Schülerzahl von 101 Kindern, der Schule in Johannesberg, die aus einer sechs- in eine fünfklassige verwandelt wurde bei einer Schülerzahl von 227 und Schumburg bei Gablonz, die aus einer vierklassigen in eine zweiklassige bei einer Schülerzahl von 107 Kindern verwandelt wurde, ferner der Fall der Schule Tiefenbach, die aus einer fünfklassigen in eine dreiklassige verwandelt wurde, obwohl sie 158 Schüler aufweist. In Dessendorf, in welcher Schule zwei von 6 Klassen geraubt wurden, obwohl sie 176 Schüler aufweist, und endlich Kukan eine Schule, die mit 226 Schülern fünfklassig gemacht wurde und ebenfalls 7 Klassen besaß.

Meine Damen und Herren! Bei einer solchen Schülerzahl, wie die Schülerzahlen, die ich hier genannt habe, werden èechische Minderheitsschulen in den geschlossenen deutschen Siedlungsgebieten lustig errichtet. Das ist eben das für die deutsche Bevölkerung ganz besonders Krasse, daß neben den deutschen Schulen, die nach den Drosselungen in fast allen Klassen eine erheblich große Schülerzahl aufweisen, èechische Minderheitsschulen im deutschen Gebiet bestehen, an die ganz andere Maßstäbe angelegt werden. Es ist ganz klar, daß die betroffenen Orte die Berichtigung der Verfügungen des Landschulrates vorneh men wollen und sich zumindest um eine Korrektur dieser Verfügungen bemühen. Deputation auf Deputation kam nach Prag und solcher Art wurden den deutschen Bürgern dieses Staates Kosten als indirekte Steuer bereitet, zu Verluste an Zeit und Arbeit; trotzdem verzichten die Bewohner der deutschen Orte eben nicht auf das Mit tel der Deputation, weil sie kein Mittel un versucht lassen wollen, um ihre Klassen zu retten. Oftmals gibt man ihnen Verspre chungen, um die unangenehmen Dränger abzuweisen, Versprechungen, die allerdings dann öfter nicht gehalten werden. Ich habe in den letzten Wochen alle Dienstage und Freitage lediglich solche Schuldeputationen geführt, ich habe solcher Art einen prakti schen Einblick in den Jammer bekommen, den Sie uns bereiten, der nicht dazu angetan sein kann, uns mit dem Staate irgend wie zu verbinden, der nur immer wieder neuen Groll schafft, mit dem Sie wohl fertig zu werden glauben. Ich zweifle aber, ob Sie imstande sein werden, solche Tätig keit in aller Zukunft zu treiben gegen uns und die anderen Minderheitsnationen. Schon ereignen sich im Staate Dinge, die den èechischen Parteien, wenn sie nur halbwegs bei Besinnung wären, als be denklich erscheinen müßten. Der èechische Staat kommt aber scheinbar zur nötigen Besinnung nicht, die Raschheit Ihres poli tischen Aufstieges machte Sie geistig ge stört und Sie verüben Gewalttätigkeiten, die sich zum Fluch für den neuen Staat gestalten werden. Ich komme nochmals auf den Friedensvertrag zurück. Derselbe hat in den Minderheitsschutzbestimmungen in Bezug auf die Erhaltung der kulturellen Unterrichtsanstalten nationaler Minder heiten Folgendes: "In Städten und Bezir ken, in denen ein beträchtlicher Bruchteil èechoslovakischer Staatsangehöriger an säßig ist, die einer Minderheit nach Rasse oder Sprache angehört, wird dieser Min derheit ein angemessener Anteil an den Beträgen zum Nutzen und zur Verwen dung zugesichert, welche für Erziehung und Wohltätigkeitszwecke aus öffentlichen Fonden im Staats-, Gemeinde- oder anderen Voranschlägen ausgeworfen werden." Diesen angemessenen Anteil haben wir beim Studium der Voranschläge dieses Staates immer recht eigentümlich gefunden. Und ich gebe an der Hand des Staatsvoranschlages für das Jahr 1923 eine Illustration dieses angemessenen Anteils, der den deutschen kulturellen Anstalten für dieses Jahr zukommen soll. So sind im Voranschlag 1923 voranschlagt, z. B. für die èechische Universität in Prag 19,936.717, für die èechische Universität in Brünn 24,324.448, für die èechische katholische theologische Fakultät in Olmütz 472.000, für die èechische evangelische Fakultät in Prag 308.137, für die èechische Tierarzneischule in Brünn 5,867.674, für die èechische Technik in Prag 16,802.324 Kronen, für die èechische Technik in Brünn 6,973.900, für die Berghochschule in Pøíbram 2,524.831, endlich für die landwirtschaftliche Hochschule in Brünn 3,752.251 Kronen, für alle èechischen Hochschulen zusammen 82,739.789 K. Dahingegen sind im Staatsvoranschlag für 1923 ausgewiesen: Für die deutsche Universität in Prag 12,184.588, für die deutsche Technik in Prag 6,516.152, für die deutsche Technik in Brünn 4,882.234, zusammen also für alle deutschen Hochschulen 23,633.074. Nach diesen Zahlen entfällt auf die deutschen Hochschulen ein Fünftel des gesamten Hochschulaufwandes, oder, mit den èechischen Hochschulen verglichen, ein Viertel der Aufwendungen, die für diese bereitgestellt sind. Wir erhalten demnach um reichlich 50 % weniger, als wir unserer Bevölkerungsziffer nach Anspruch hätten. Bei den Zuwendungen für die Mittelschulen zeigt sich derselbe angemessene Anteil. Von 107 Millionen für die Mittelschulen entfallen auf die deutschen 17 und auf die èechischen 93 Millionen. Die Deutschen erhalten also etwa 16% des Aufwandes für die Mittelschulen. Für 28 èechische Lehrerbildungsanstalten werden 5 Millionen und für 12 Deutsche 3 Millionen Kronen verausgabt. Für staatliche und vom Staate unterstützte Handelsschulen werden, u. zw. für 19 deutsche Anstalten 2 Millionen, für 61 èechische 19 Millionen veranschlagt, für Fachschulen und Frauenerwerbschulen erhalten die Deutschen 8 und die Èechen 16 Millionen. Wie der angemessene Anteil bei den gemeinsamen Aufwendungen aus sieht, vermögen wir leider nicht zu kon trollieren. Wenn das Verhältnis für die Deutschen bei den Lehrerbildungsanstal ten und den Fachschulen einigermaßen entsprechend erscheint, so erklärt sich das aus ganz natürlichen Ursachen, zum Teil aber auch aus der Lage unseres Siedlungs gebietes, das ja auch in den Randgebieten vielfach eine höhere Anzahl von Volks schulen niederer Ordnung erforderte, anderseits aus der gewerblichen und indus triellen Entwicklung unseres an landwir schaftlichen Bodenschätzen gegenüber dem èechischen Binnenlande weniger reichlich bedachten Randgebiete. Zu den genannten Ziffern kommt der Kostenauf wand für das èechische Minderheitsschul wesen, das im Jahre 1922 48 Millionen be trug und 1923 sich mit 55 Millionen im Staatsvoranschlag findet, also um 7 Millio nen Kronen höher für 1923, ein Beweis dafür, daß auch im künftigen Jahre mit der Errichtung èechischer Trutzschulen im geschlossenen deutschen Siedlungsgebiete weitervorgegangen werden soll. Hiezu kommt noch die harte Sprache des Inve stitionsprogramms, das 124 Millionen für èechische Schulbauten, hingegen nur 6 Mil lionen für deutsche Schulbauten verzeich net. Alles in allem erhalten wir Deutsche von dem gesamten Schulaufwande etwa 61 Millionen, die Èechen hingegen 332 Millio nen. Also für das deutsche Schulwesen werden vom gesamten Schulaufwand 16% bereitgestellt, während sogar nach dem Er gebnis der èechischen Volkszählung die Deutschen in den Sudetenländern 31% der gesamten Bevölkerung ausmachen. Das ist eine grenzlose Verleugnung unserer Rechte. Aber was kümmern Sie sich um unsere Rechte! Die Herren Regenten die ses Staates haben augenblicklich die Macht in der Hand und diese nützen sie in der ihnen gegebenen Weise zur Korrek tur der Lüge vom Nationalstaate aus, die man sich in Paris zurecht gelegt hat. Skrupellos scheut man selbst vor dem schändlichsten nicht zurück, wie etwa vor dem Verbote der Weiterführung der ge drosselten deutschen Schulklassen und Schulen auf eigene Kosten der Minder heitsnationen. Man scheut auch nicht vor dem Bruch eines Gesetzes zurück, wenn nur der Zweck die Mittel heiligt. Ich skizziere hier eine Praxis in der Anwendung des kleinen Schulgesetzes, wie sie in der letzten Zeit vorgekommen ist. Im § 7, Abs. 2 des sogenannten kleinen Schulgesetzes, heißt es ausdrücklich: die Bestimmungen der § § 5, 1. und 2. Absatz, § 6, 1. und 2. Absatz, und § 7, 1. Absatz, dürfen nicht dazu verwendet werden, bereits errichtete Klassen aufzuheben oder zusammenzuziehen, wenn durch die Auflassung oder Vereinigung die Schülerzahl in einer Klasse über 60 steigen würde. Wenn uns das kleine Schulgesetz in schulreformatorischer und freiheitlicher Beziehung nichts bedeutet, so war es gerade wegen dieser Bestimmung uns einigermaßen akzeptabel. Bei klarer Anwendung des § 7, Abs. 2., wäre uns eine Unmenge von Korrekturen der in der Zeit nach Verlautbarung des kleinen Schulgesetzes erlassenen Schulund Klassensperrungen möglich gewesen und es wäre eine gewisse Beruhigung im Schulkampfe eingetreten. Aber das durfte nicht sein. Die juristische Spitzfindigkeit der èechoslovakischen Schulbehörden bringt es zuwege, den § 7, Abs. 2., zu ignorieren. Man wendet ihn nur an bei definitiven Klassen, keineswegs aber bei, nehmen wir an 20 und noch mehr Jahre bestehenden Paralellklassen oder provisorischen Klassen, weil man solche als nicht errichtet betrachtet. Solche Juristerei zu verstehen, fällt freilich einem ehrlichen Menschen schwer. So existiert trotz des Willens des Gesetzgebers nicht die Zahl 60, sondern fortgesetzt die Zahl 75 als Höchstzahl für die Klassen. Diese Tatsache ist eine Blasphemie auf das Parlament als Gesetzgeber. Wir verlangen die Durchführungsverordnung zum kleinen Schulgesetz, da gerade der zweite Absatz des § 7 in dem Sinn ausgelegt werden muß, daß die Zahl 60 als Höchstzahl für alle bestehenden Klassen zu gelten hat, gleichgültig, ob definitive oder nicht definitive. Die Durchführungsverordnung läßt nun seit dem 13. Juli 1922 bezw. seit dem Tage der Verlautbarung des kleinen Schulgesetzes am 21. August 1922 auf sich warten. Es ist zumindesteine Saumseligkeit von Seiten des Ministeriums zu nennen, wenn die Durchführungsverordnung zu einem Gesetz 4 Monate braucht, um zu erscheinen. Soll diese Klarstellung zum § 7, Abs. 2., nicht erfolgen, wäre der Beweis für die Absicht geliefert, daß Sie die Vernichtung des deutschen Schulwesens provozieren wollen, denn es gilt nicht, daß hier mit gleichem Maß zwischen Deutschen und Èechen gemessen wird, weil für die Èechen ganz andere Gesetze gelten, weil èechische Minderheitsschulen mit ganz anderen Ziffern bestehen, meine Herren, weil die èechischen Minderheitsschulen oftmals in demselben Ort gegenüber den deutschen öffentlichen Schulen eine viel geringere Schülerzahl aufzuweisen haben. Wir sind auch auf eine Weiterführung des Ringens um die Erhaltung unserer Schulen gerüstet. Wir lassen Sie nicht darüber im Zweifel, daß wir bei unseren Klagen auch nicht an den Grenzen dieses Staates haltmachen werden, weil unsere Klagen über die Mißhandlung des deutschen Schulwesens innerhalb der Grenzen dieses Staates ungehört verhallen. Wir haben ein Mittel, über die Grenzen dieses Staates mit unseren Klagen hinauszugehen, und zwar ein legislatives Mittel, weil Sie auf Grund der Bestimmungen des Friedensvertrages zu einer anderen Behandlung des deutschen Schulwesens in diesem Staate kommen müßten, als Sie tatsächlich gekommen sind. Ich zitiere bei diesem Anlaß den Ar t. 14 des Friedensvertrages: "Die Èechoslovakische Republik stimmt zu, daß jedes Mitglied des Rates des Völkerbundes das Recht haben soll, die Aufmerksamkeit des Rates auf jede Verletzung oder Gefahr einer Verletzung irgend einer Verpflichtung zu lenken, und daß der Rat in einer Weise vorgehen und solche Weisungen geben kann, die ihm im gegebenen Falle geeignet und wirksam erscheinen könnten." Wir werden diesen Artikel des Friedensvertrages dazu benützen, um unsere Klagen auch vor den Völkerbund zu bringen und es wird sich ein Mitglied des Völkerbundrates finden, der auf die Gewalttätigkeit, die dem Schulwesen in diesem Staat angetan wird, hinweist als auf eine gröbliche Verletzung der Bestimmungen des Friedensvertrages über den Minderheitenschutz. Wir werden auf diese Weise versuchen, aus der Gerichtsbarkeit des Staates herausgehen. Der Èechoslovakische Staat wird dann noch mehr ins Unrecht gesetzt, als er heute schon ins Unrecht gesetzt worden ist. Und es wird ihm die gegen die deutsche Kultur gerichtete Arbeit keineswegs von Nutzen für das Prestige sein, wie andererseits auch das Gründertum auf dem Gebiete des èechischen Schulwesens ohne Nutzen sein wird, weil es in seiner Raschheit und seinem Umfang ganz einfach Unnatur ist. Der Minister Bechynì mag dieses Gefühl gehabt haben, als er in der Sitzung des Budgetausschusses vom 10. November 1922 über die Gefahr einer Überproduktion èechischen Intelligenzproletariats sprach. Sie pressen heute alles in Ihre Mittelschulen, es muß nicht immer das beste Material sein, das sich da konzentriert. Wir sind über die Ergebnisse der Lern- und Lehrtätigkeit in den èechischen Mittelschulen informiert. Wären wir es nicht gewesen, würden uns die Mitteilungen des Ministeriums für Volksschulwesen und Volkskultur Nr. 11 vom 15. November 1922 hierüber belehrt haben, die in dem informativen Teil Mitteilung machen von dem starken Mißerfolg an der böhmischen Staatsrealschule in Žižkov. Diese Staatsrealschule in Žižkov steht nicht allein als Anstalt mit Mißerfolgen unter den èechischen Anstalten da. Kollege Patzel hat mit Recht von einer Treibhauskultur der èechischen Schulen gesprochen. Die èechischen Anstalten, die in so großer Zahl in den letzten Jahren aus dem Boden gestampft wurden, im Gegensatz zur Vernichtung vieler deutscher Anstalten haben weder die notwendige geistige Vor bereitung jener Klassen, für die sie bestimmt sind, noch die richtige Vorbereitung der Lehrkräfte aufzuweisen. Das würde uns natürlich nicht berühren, wenn sich der Prozeß der èechischen Neugründungen auf dem Gebiete des Schulwesens nicht auf Kosten des deutschen Schulwesens vollzöge. Ich lege gegen diese Einseitigkeit namens meiner Partei schärfsten Protest ein.


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