Pátek 24. listopadu 1922

Zu der Verfolgung unserer Schulen kommt in letzter Zeit auch die Verfolgung der deutschen Lehrerschaft. Nachrichten, die hinzukamen, lassen erkennen, daß man auch der deutschen Lehrerschaft die starke Hand des Staates zeigen will. Gegen eine große Anzahl deutscher Lehrer wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet, sei es wegen Äußerungen, die sie in der Öffentlichkeit getan haben, oder sei es wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer politischen Partei. (Hört! Hört!) Meine Herren! Man beginnt diese Verfolgung der deutschen Lehrerschaft bisher noch ziemlich versteckt. Man versetzt solche deutsche Lehrer, die entweder den Fehler machten, in der Öffentlichkeit eine Äußerung zu tun oder einer politischen Partei anzugehören, man versetzt sie immer noch auf Grund eines alten bestehenden Landesgesetzes aus dem Jahre 1875 aus sogenannten Dienstesrücksichten. Aber aus all diesen Versetzungen ist zu ersehen, daß man insbesondere solche Lehrer versetzt, die in der Öffentlichkeit irgendwie tätig gewesen sind. Und alle diese Versetzungen, die bisher verfügt worden sind, sind ihrer Natur nach strafweise Versetzungen. Die deutschen Lehrer, die bisher strafweise versetzt wurden und zwar aus sogenannten Dienstesrücksichten, sind insofern völlig rechtlos, weil sie sich nicht einmal zu rechtfertigen vermögen, weil das Präsidium des Landesschulrates nicht verpflichtet ist, die Gründe anzugeben, aus welchen die Versetzung aus Dienstesrücksichten erfolgte. Gegen diese Gewaltmaßnahmen, gegen diese hinterlistige Art, gegen diese Verbannungen nach sibirischem Muster muß sich die deutsche Lehrerschaft auf das Fntschiedenste auflehnen und sie wird dabei auf unseren Schutz und unsere Unterstützung rechnen können. Wie weit die Behörden schon heute gehen zu müssen glauben, zeigt folgender Vorfall: Im Hohenelber Bezirk wurden einige Lehrer wegen Zugehörigkeit zu einer politischen Partei versetzt. Der Lehrerverein dieses Bezirkes protestierte gegen diese Versetzung und die Funktionäre dieses Vereines, der Obmann und die Schriftführerin unterzeichneten diesen Protest. Wegen dieser Unterzeichnung wird nun sogar auch der Obmann und die Schriftführerin des Hohenelber Lehrervereines in Disziplinaruntersuchung gezogen und versetzt. Das ist wohl ein er dergewalttätigsten Eingriffe in die Freiheit der Meinungsäußerung nicht nur einzelner Personen, sondern auch von Körperschaften. In der Zeit der dunkelsten Reaktion sind solche Eingriffe wohl nicht vorgekommen. Heute werden diese Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1875 gegen diese Lehrer ausgenützt. Heute vollziehen sich Versetzungen aus Dienstesrücksichten nur an Einzelnen. Es ist aber schon zu erkennen, daß in dem Ganzen ein System liegt und daß diese Versetzungen der deutschen Lehrerschaft in nächster Zeit an Umfang zunehmen sollen, wie u. a. auch in letzter Zeit die Versetzungen deutscher Eisenbahner und Postler-an Umfang zugenommen haben. Es ist auch hier die Absicht erkennbar, die auf eine Schädigung der deutschen Schule hinausläuft. Es ist sicher, meine Herren, und ganz klar, daß man der deutschen Schule und der Verbindung der deutschen Lehrerschaft mit dem Volke durch dieses Durcheinanderwürfeln und Versetzen immer und immer wieder einen Schaden zufügen will. Aber der Regierung wird es niemals gelingen, die Lehrerschaft etwa durch dieses System von Versetzungen ganz vom Volke loszulösen und der Regierung wird es niemals gelingen, in den Lehrern eine andere Meinung zu erzeugen als etwa jene Meinung es ist, die das ges amte deutsche Volk heute erfüllt. Der Lehrer hat in der Vergangenheit viel zu sehr gelernt, sich zum Vertreter der Gefühle, Ideen und Meinungen seines Volkes zu machen. Ich wiederhole unsere Meinung, daß man alles nur zu dem Zwecke unternimmt, so gut als möglich das auf der Friedenskonferenz gegebene Versprechen in Bezug auf die möglichste Erleichterung der Entwicklung des Schulwesens der Minderheitsnationen im Staate zu brechen.

Nun scheint man zum letzten Schlag ausholen zu wollen. Man will entgegengesetzt der Forderung der Deutschen nach Selbstverwaltung für das deutsche Schulwesen, der Forderung nach Übertragung der Sorge für die Errichtung von Schulen und Erhaltung derselben durch die Nation, Forderungen, die wir Deutschen schon im Jahre 1890 und später bei den Ausgleichsverhandlungen im Jahre 1908 vertreten haben, den letzten Rest von Selbständigkeit auf dem Gebiete des Schulwesens in der Form der Auflösung der selbständigen nationalen Abteilungen der Landeschulräte nehmen.

Es bleibt abzuwarten, ob gerade der Unterrichtsminister Bechynì hiezu seine Hand bieten wird. Wir aber verlangen: selbständige nationale Abteilungen im Landeschulrat unter eigenen Vizepräsidenten, damit so tatsächlich jener Zustand aufrecht erhalten bleibt, der in jahrzehntelangem Bestande sich als erfolgreich erwiesen hat. Der Versuch, das deutsche Schulwesen unter ausschließlich èechische Verwaltung zu bringen, würde, wie vor etwa drei Jahrzehntenzu geradezu grenzenlosen Reibereien führen. Dieser Versuch würde aber auch, glaube ich, alle deutschen Parteien ohne Unterschied zum schärfsten Kampfe bestimmen. Dem deutschen Volke in der Èechoslovakischen Republik muß das uneingeschränkte Recht auf die Verwaltung seines Schulwesens zugestanden werden.

Ich habe noch einige andere Fragen zu behandeln. Ich urgiere zunächst beim Ministerium für Schulwesen und Volkskultur die Durchführungsverordnung zum Gesetze vom 13. Juli 1922 über die Rechtsverhältnisse der Lehrerschaft, ebenso so wie ich schon die Durchführungsverordnung zum kleinen Schulgesetz urgiert habe. Auch hier sind 4 Monate verflossen, ohne daß die Durchführungsverordñung herausgekommen wäre. Die Arbeit muß gemacht werden, wenn nicht wieder große Hindernisse in der Durchrechnung sich ergeben sollen.

Bei dieser Gelegenheit mache ich auf die Unhaltbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes aufmerksam, insbesondere der Bestimmungen über die Rechtsverhältnisse der Bürgerschullehrer, und der an Volks- und Bürgerschulen wirkenden Stellvertreter. Wir erinnern an die Senatsent schließung vom 13. Juli 1922, welche lau tet: "Die Regierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf betreffend die zu friedenstellende Regelung der Bezüge der Bürgerschullehrerschaft einzubringen."

Nach § 2 des Gesetzes vom 13. Juli 1922 werden die Bürgerschullehrer aus der Gruppe B ausgeschieden und in die Gruppe C eingereiht mit Zurechnung von 3 Jahren für die Vorrückung in eine höhere Gehaltsstufe und die Zeitvorrückung. Der Unterschied in den Bezügen der Bürgerschullehrerschaft und der Volksschullehrer schaft ist aufgrund dieser Bestimmungen ein sehr geringer geworden. Es muß dadurch der Anreiz zur fachlichen Fort bildung verloren gehen. Das muß korrigiert werden durch die Wiedereinreihung der Fachlehrerschaft in die Gruppe B.

Harte Ungerechtigkeiten beinhaltet das Gesetz vom 13. Juli 1922 auch für die an Volks- und Bürgerschulen wirkenden stellvertretenden Lehrer. Auch hier muß eine Korrektur erfolgen. Wir haben diesbezüglich Anträge eingebracht und hoffen, daß diesen Anträgen eine Beachtung geschenkt werde. Auf Grund der in der letzten Zeit seitens des Präsidiums des Landesschulrates verfügten Schuldrosselungen sind in den einzelnen Bezirken einer Unzahl von Lehrern, insbesondere jüngeren Lehrern, zum Teil aber auch älteren Lehrern, die Stellen genommen worden. Eine große Anzahl von Lehrern sind demnach brotlos geworden. Für diese Lehrer muß während der Zeit der Unmöglichkeit in irgend einer Schule Dienst zu tun - für die meisten bedeutet das auch den Entgang aller Bezüge ebenso gesorgt werden, wie für die Arbeitslosen überhaupt und wir haben hier auf die Regelung der Arbeitslosenunterstützung auch für die Lehrer hinzuweisen und ersuchen das Ministerium für soziale Fürsorge hier die nötigen Verfügungen zu erlassen.

Da diese Lehrkräfte noch nicht die Lehrbefähigungsprüfung ablegen konnten, betrifft das meist sehr junge Lehrkräfte, die auch noch nicht in Rangsklassen und Gehaltsstufen eingereiht sind. Sie beziehen aus diesem Grunde weder Wartegebühren noch andere Diensteinkünfte. Bei den sehr spärlichen Neuanstellungen müssen zuerst die älteren, auf Wartegebühren gesetzten Lehrkräfte berücksichtigt werden. Die Zahl dieser Lehrkräfte ist aber so groß, daß es sehr lange dauern wird, ehe sie wieder alle im Schuldienste angestellt sein werden. Es ist diesen Lehrern auch nicht möglich, einen anderen, ihrer Vorbildung angemessenen Erwerb zu finden, da infolge der Wirtschaftskrise unserer heimischen Industrie die Exportmöglichkeit vollständig unterbuden ist und viele Hunderte von Glas- und Metallwarenarbeitern arbeitslos sind - das gilt insbesondere von meinem Bezirk. - Als völlig erwerbslos fallen sie den oft selbst arbeitslosen Eltern oder Anverwandten zur Last.

Sie erheben aus diesem Grunde mit vol lem Rechte Anspruch auf die durch das Gesetz vom 10. Dezember 1918, Nr. 63, ge schaffene und durch das Gesetz vom 12. August 1921, Nr. 322, neu geregelte Ar beitslosenunterstützung. Der Anspruch für diese stellenlosen Lehrer ist gegeben, da die im § 1 des letztgenannten Gesetzes erwähn ten Bedingungen voll gegeben sind: a) Als nichteingereihte Lehrer im Anfangsdienste unterliegen sie auf Grund des Gesetzes und nach den Weisungen des Landesschulrats erlasses vom 10. Feber 1920, Zahl II 8329/2-L. S. R. Z. 117.027 ai. 1919 der Krankensversicherungspflicht. b) Da sie bereits im Schuldienste Verwendung gefun den hatten, waren sie vom hiesigen Be zirksausschusse auch bei der Bezirkskran kenkassa ordnungsgemäß als Mitglieder angemeldet worden. Die Beiträge sind bis zum Tage ihrer Entlassung aus dem Schul dienste regelmäßig im Abzugswege einge hoben und an die erwähnte Krankenkassa abgeführt worden. c) Sie sind durch Ent lassung beschäftigungslos geworden, haben das bisherige Einkommen verloren und sind außerstande, bei den herrschenden Verhält nissen einen ihrer Vorbildung entsprechen den Erwerb zu finden. Aus allen diesen Gründen hat für diese arbeitslos geworde nen Lehrer seitens des Ministeriums für soziale Fürsorge eine Auslegung des bestehenden Arbeitslosenunterstützungsgesetzes in der Richtung zu erfolgen, daß wie arbeitslosen Arbeitern auch den arbeits losen Lehrern die Arbeitslosenunter stützung in Hinkunft gegeben wird.

Ich habe noch ein Wort für die Ruhe ständler zu sagen. Die Bezüge der Ruhe ständler wurden geregelt durch die Gesetze vom 17. Dezember 1919 und vom 3. März 1921. Die Not blieb jedoch bestehen. Hun derte von pensionsreifen Lehrern und Staatsbeamten traten deshalb nicht in den Ruhestand, weil sie ein Auslangen mit ihren Ruhe enüssen nicht finden. Daraus ergeben sich aber für den Beamten und Lehrernach wuchs schwere Störungen, mehr noch im deutschen Gebiete als im èechischen, weil zum Beispiel im deutschen Gebiete infolge der ungeheueren Schuldrosselungen etwa 1 1/2 Tausend deutscher Schulklassen ge schlossen worden sind, wodurch sich die Verhältnis se noch verschärften. So hat die schlechte Wirtschaftslage der Ruheständler bewirkt, daß die pensionsreifen nicht in den Ruhestand treten konnten. Es ist hier zu fordern, daß die Pensionistenfrage gelöst wird, und zwar in der Weise, daß sie gehaltliche Gleichstellung mit den Aktiven erfahren, andererseits die Unterschiede zwischen Alt- und Neupensionisten ausgeglichen werden.

Bei diesem Anlasse wäre auch noch eines anderen Standes Erwähnung zu tun, der ebenso notleidend ist wie der Stand der Pensionisten, das ist der Stand der Kindergärtnerinnen. Seit Jahren führen dieselben einen harten Kampf um ihre materielle Besserstellung, deren Ziel die Einreihung in die D-Gruppe der Staatsbeamten ist. Es schien im Vorjahre die Möglichkeit zu bestehen, die Frage der Kindergärtnerinnen zu lösen, bis zu dem Augenblick, da die Regelung dieser Frage zu einem Kompetenzstreit zwischen dem Ministerium für Schulwesen und dem Ministerium für soziale Fürsorge führte. Dieser Kompetenzstreit kann aber nicht jahrelang dauern. Es ist äußert notwendig, daß dieser Streit ein Ende finde, damit der schwer bedrängte Stand der Kindergärtnerinnen endlich die- Erfüllung seiner Wünsche erhält.

Es gäbe eine Menge weiterer Fragen zu behandeln, die aus Anlaß der Stellungnahme zum Budget etwa deutschen Rednern zur Behandlung geeignet erschienen. Wir müssen jedoch in allen unseren Reden das Schwergewicht auf unsere nationalpolitischen Schulfragen und Klagen legen. Wir haben hier nur das eine zu sagen, daß Sie insolange keine Ruhe schaffen werden, insolange Sie in den Methode der Ungerechtigkeit und Einseitigkeit der Behandlung des Schulwesens beider Völker fortfahren werden.

Ich betone hier insbesondere im Namen meiner Partei, daß wir nicht müde werden des Kampfes gegen jede unmoralische Seite der Tätigkeit der èechoslovakischen Behörden, des èechoslovakischen Staates gegen die Deutschen als Minderheitsnation, sowie gegen andere Minderheitsnationen, der den Widerstandsgeist um so ärger machen wird. Dieser Widerstandsgeist, der immer greifbarere Formen der Organisation annimmt, auch von Minderheitsnation zu Minderheitsnation, wird endlich stark genug werden, Sie in Ihrem einseitigen Vorgehen erliegen zu machen. Wir haben uns um die Ruhe der Èechoslovakischen Republik nicht zu kümmern. Die Gestaltung derselben ist in den Händen der èechischen Parteien, der Regierenden dieses Staates. Aber wir sagen, daß Ruhe nimmer kommen kann, bei Anhalten des augenblicklichen Systems, dessen wir besonders im Augenblick der Budgetberatungen bewußt uns werden. Und wir lassen Sie nicht im Unklaren, daß unsere Nerven standhalten werden, bis zu dem Tage, da uns Erfüllung unserer berechtigten Forderungen in Bezug auf die Klage über das deutsche Schulwesen geworden ist, die Erfüllung unserer Forderung nach Selbstverwaltung für das deutsche Schulwesen. (Souhlas a potlesk na levici.)

6. Øeè posl. Wenzela (viz str. 1111 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die gegenwärtige Wirtschaftskrise hat selbstverständlich nicht nur der Industrie furchtbar geschadet, sondern auch in das gesamte Gewerbsleben tiefstörend eingegriffen. Wenn wir uns dabei ernstlich fragen, wie die Regierung dem Gewerbe in der schwierigen Zeit geholfen hat, so kommen wir zu der Überzeugung, daß viele Dinge nur versprochen wurden, daß wohl eine ganze Menge von Interpellationen teils persönlicher, teils schriftlicher Art an den maßgebenden Stellen niedergelegt wurden. Wir sehen wohl, daß eine große Menge Protestversammlungen vor allem in den Randgebieten abgehalten wurden, die ihre Verbitterung und ihre furchtbaren Erfahrungen im Wirtschaftsleben des Gewerbes und des Handels zum Ausdruck brachten. Interessant ist vor allem der Aufruf der Regierung, welcher am 6. September 1922 an die Bevölkerung gerichtet wurde. Ich muß ganz besonders, weil im Augenblicke, als dieser Aufruf erfolgte, dem Gewerbestande durch diesen Aufruf weniger genützt als geschadet wurde, auf eine Tatsache aufmerksam machen, die im Allgemeinen von der Regierung viel zu wenig verfolgt wird und wohl auch teilweise schlecht aufgefaßt wird. Wir sehen da in diesem Aufruf besondere Worte und Sätze geprägt, die an den Gewerbestand gerichtet sind. Diese Sätze lauten: "Die sittliche Kraft des Bürgertums muß erwa chen, die Konsumentem müssen billigere Einkaufsquellen aufsuchen und dadurch auf die Preisherabsetzung einwirken. Der Geschäftsmann und Gewerbetreibende ist zu belohnen, der billig einkauft und billig verkauft". So wurde mit ähnlichen Schlag worten in dem Aufruf der Regelung am 6. September operiert. Dabei wurde noch besonders hingewiesen, daß die Preisver einbarungen insbesondere der Gewerbe genossenschaften einer neuerlichen Revi sion unterzogen werden sollen - obzwar es im Gewerbsleben noch nie zu einer rechtlich festgefügten Preisvereinbarung gekommen ist und eine solche Abmachung buchstäb lich nirgends bestanden hat, so erhalten dennoch heute die Genossenschaften und die Handelsgremien Zuschriften von den poli tischen Bezirksverwaltungen mit der ener gischen Aufforderung, die gewerbliche Kartellierung für gewerbliche Erzeugnisse, so heißt es in diesem Aufrufe, aufzugeben. In keiner Gewerbegenossenschaft, das muß heute hier besonders festgestellt werden, bestand bisher ein gewerbliches Kartell, ein Syndikat oder ein Trust. Ich muß ge rade von dieser Stelle aus feststellen, daß die Kartellierung und Vertrustung mehr in der Industrie zu finden ist. Die Banken, vor allem der Živnokonzern haben es musterhaft verstanden, sich die gesamte Industrie untertan zu machen und wenn es auch im Aufruf der Regierung hieß, es solle der Versuch gemacht werden, den Zinsfuß herabzusetzen, haben die Banken und insbesondere der Živnokonzern statt, dessen musterhaft verstanden, die indu striellen Betriebe zu vertrusten. Dieses Geld regiert das gesamte Wirtschaftsleben in diesem freien Staat. Die Vertrustung und Kartellierung brachte es mit sich, hö here Zölle einzuführen. Je höher der Zoll, desto größer ist ja der Extraprofit der Börsenjobber. Aber den kleinen Gewerbe treibenden wird gedroht, daß die Genos senschaften sofort aufgelöst werden und alle dem - Wuchergericht überantwortet werden, insoweit eine Preiskartellierung in dieser Form bestehen würde.

Hochansehnliche Anwesende! Es muß doch festgestellt werden, daß im Gewerbeleben es eigentlich im wesentlichen nur einen freien Wettbewerb gibt. Es ist bezeichnend, daß man das Butterweib, welches mit dem Buckelkorb vom Gebirge herunterkommt, oder den kleinen Geschäftsmann, der eine unerschwingliche Regie hat, mit Vorliebe vor das Wuchergericht zerrt und durch Polizei, Gendarmerie und Wucherpolizei in jeder Form schikaniert. Die Regierung selbst befaßt sich mit Vorliebe mit allen diesen kleinen Buckelkorbweibern und kleinen Händlern, die bekanntlich von der Hand in den Mund leben und doch nur nach ihrer Not handeln, weil sie durch die Wirtschaftskrise vielleicht gezwungen sind, irgendeinen Handelsbetrieb wieder in die Hand zu nehmen, da sie irgendwo vielleicht ganz einfach auf das Pflaster geworfen wurden.

Und heute sehen wir alle mit klarem Auge, daß das ganze Lebenselement der kapitalistischen Wirtschaftsordnung und das ganze System nicht nur seitens der Regierung, sondern auch in der Gesetzgebung und vor allem in der Nationalversammlung zum Ausdruck kommt und den Kampf vor allem anderen gegen den kleinen Gewerbsmann bedeutet. Diese ungeheuere Macht ist in wenigen Händen vereinigt und die 5 Köpfe der führenden Parteien in diesem Hause sind gewiß - wir können es alltäglich im Wirtschaftsleben beobachten - die getreuen Vasallen des Bankkapitals geworden. Rašín und Kramáø sind die Drahtzieher dieser kapitalistischen Wirtschaft und von einem Tisch aus, der sich in irgendeinem Bankpalais befindet, wird allein alles regiert und reguliert. Die Herren Minister - ich muß das ganz offen aussprechen - sitzen mit einer Gruppe von Abgeordneten neben diesen Bankkönigen, in warmer Liebe um fangen. Und mit so warmer Liebe kom mandieren sie nicht nur die denkunfähigen Massen in politischer Art, sie kommandie ren auch leidenschaftlich gern die bank kapitalistischen Interessen. Sie sieht man sie, die Herren Minister und ihre Traban ten, die Zügel in der Hand, in Ehrfurcht und Ehrerbietung vor dem Götzen Mam mon und Kapital sich tummeln. Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles. In zwischen werden Tausende kleiner Exi stenzen, wird die Arbeiterschaft brutal mit einem Fußtritt aufs Pflaster geworfen und höhnisch knarrend schließen sich dann die Tore, wo sie einstens zur Arbeit aus- und eingingen. Der Winter vor der Türe, keine Kohle im Haus, frierend und hungernd warten sie ihres Schicksals. Aber nach dem Kommando des Kartelles, des Banktrustes, der obersten Hundert, müssen die Löhne abgebaut werden, die selbstver ständlich eng mit dem Preisabbau zusammenhängen. Nach diesem Kommando wurde die Krone emporgeschraubt, so daß es überhaupt unmöglich war, für die Zu kunft Arbeit und fertige Waren ins Aus land zu bringen. Was könnten wir heute mit der hohen Valuta aus dem Ausland alles billig bekommen! Statt Einfuhr von billigen Waren diktiert man höhere Zölle. Statt Zufuhr von billigen Waren haben wir strenge Einfuhrverbote. Statt Freiheit in diesem Staate wurde förmlich eine chinesische Mauer um diesen Zwergstaat gebaut.

Inzwischen sitzen in den Prunkpalästen der goldenen Stadt Prag die paar Geldmagnaten zur Beratung mit ihren politischen Freunderln zusammen und wissen sehr gut, daß nur allein von ihren Beschlüssen das Schicksal von Millionen Menschen abhängt. Von ihren Beschlüssen allein hängt es ab, ob die Tore der Fabriken geöffnet oder geschlossen werden, nur allein nach ihrem Willen beleben sich die Arbeitsstätten oder zieht Totenstille ein. Wo einst die Hämmer dröhnten und die Maschinen surrten, muß alles ruhig sein, wenn sie es wünschen. Ist es nicht heute so, - und es ist wiederholt bewiesen worden - daß man die Kleinen hängt und die Großen frei walten und schelten läßt? Was ist Preisvereinbarung? Ist der Regierung nicht bekannt, was ein Trust, ein Kartell, ein Syndikat bedeutet? Wir fragen heute: Ist der Regierung nicht bekannt, daß viele Industriebetriebe nur ein Verkaufsbüro besitzen und von dort aus den ganzen Absatz der Waren allein besorgen und nur mit einheitlichen kartellierten Preisen ihre Absatzgebiete bedienen? Es liegt klar zutage, daß es sich hier nicht um den freien ehrlichen reellen Wettbewerb handelt. Wenn es den gewerblichen Gewerbegenossenschaften gesetzlich ver boten ist, verbindliche Preistarife auf Grund des § 113 der Gewerbeordnung auf zustellen, warum duldet man seitens der Regierung eine solche unerhörte Ausbeutung? Gibt es denn nur Gesetze für die Buckelkorbhändler, für Hausierer und für den kleinen Handwerker?

Wir rollen hier die Frage auf. Leben wir denn hier in einem Rechtsstaat, der nur die Kleinen hängen will, die nur das nackte Leben fristen, und eine gewisse bankkapitalistische Clique kann ungestört Gesetz und Recht mißbrauchen? Als es früher keine Kartelle gab und die freie reelle Konkurrenz, der freie Wettbewerb sich vorzüglich bewährte, da war es einmal möglich, die Waren zu verbilligen. Heute sind die gesamten Waren schon von der Urerzeugung aus verteuert. Die Banken nehmen ihre Riesengewinne und die Rohmaterialien kommen schon verteuert durch die kartellierte Preisvereinbarung in den Besitz des kleinen Handwerkers. Es hieß einstens einmal: Handwerk hat einen goldenen Boden! und: Jeder ist seines Glückes Schmied! Diese Auffassung stimmt schon lange nicht mehr. Heute muß festgestellt werden, daß die gegenwärtige Wirtschaftskrise weiter nichts ist, als der gelungene Versuch, eine Reservearmee von Arbeitslosen zu schaffen. Man wollte vor der Tür fünf Arbeitslose bettelnd um Arbeit sehen, wenn man einen unzufriedenen Arbeiter herauswirft. Man tut heute so, als wenn diese Krise, die mit der küntltlichen Hinaufschraubung zur Edelkrone erzielt wurde, eine allgemeine Krise sei, bedenkt aber dabei nicht, daß man sie mit einem gewissen System verschärft hat. Wir sehen heute, wie wenige Menschen durch die Kartellierung, durch die Vertrustung sich ungezählte Reichtümer sammeln und die Masse des Volkes in Elend, Kummer und stetiger Sorge, elend umkommt.

Welcher Wahnsinn darin liegt, daß man allein das Bankkapital ungestört walten und schalten läßt, und die Politik in diesem Freistaate lediglich danach einrichtet, zeigen unsere gegenwärtigen Verhältnisse. Erst wird eine indirekte Steuer um die andere gebracht, dann wird die Krone emporgeschraubt, und dann wird nur dem kleinen Gewerbetreibenden mit drakonischen Androhungen der Lohnabbau durch den Preisabbau vorgeschrieben. Der Arbeiter und der Handwerker darf jetzt nur um jenen Betrag arbeiten, wie es die Großindustrie vorschreibt. Man verstand es vorzüglich, die Magazine der Fabriken schnell zu füllen und die Absatzgebiete zu sperren, dadurch, daß man die Krone im Werte steigen ließ. Die inländische Schuhindustrie verstand es, die Magazine zu füllen, um auf dem Markt eine Stockung eintreten zu lassen. Baa er öffnete den Reigen. Arbeiter flogen dort aufs Pflaster, oder waren gezwungen, um 50 % billiger zu arbeiten. Heute steht der kleine Schuhmachermeister vielleicht mit seinem arbeitslosen Gesellen vor der Aus lage in seinen zerrissenen Schuhen, und wundert sich, wer ihn zum Proleten gemacht hat. Der Schneidermeister steht frierend, ohne Winterrock im ersten Schnee vor der Auslage, in der die Anzüge hängen, die er vielleicht selbst gemacht hat. Der Maurer muß sein Weib in die Gebäranstalt schicken, weil die Kinder der zahlreichen Familie nicht zusehen können, wie die Mutter einem neuen unfreien Erdenbürger in diesem herrlichen Freistaate in dem eingepferchten Raum des Elends das Leben schenkt. Manche Woh nung hat der Maurer gebaut, sein Mädel oder der Junge, sie wollten schon lange den Bund der Ehe schließen, doch es geht nicht; trotzdem der Vater als Maurer keine Arbeit hat, sie finden kein Obdach. Der Maurer sucht Arbeit, findet aber trotz der Wohnungsnot keine. Unsere Schuhmacher und Schneider müssen heute bereits zerlumpt durch die Straßen gehen, weil infolge der hohen Valuta alles den Be darf von auswärts deckt. So geht es in allen gewerblichen Unternehmungen. Einstens gab es keine so enge Grenzen, heute istes so "daß sich eng im Raume die Dinge stoßen".

Das Kartellwesen diktiert die Preise. Die industriellen Gruppen, die früher ein mal mit einander in ehrlichem freien Wett bewerbe sich um den Kunden bewarben, genießen durch die gegenwärtige Regie rung den größten Schutz. Man läßt die Kartelle, die Trusts und die Syndikate schalten und walten und sieht zu, wie sie sich zum Kampfe gegen den Kunden, gegen den Preisabbau kartellieren. Ohne mit einer Wimper zu zucken, duldet man die Vertrustung und Syndikalisierung durch die Banken, die heute noch ihre 14 bis 15fachen Reingewinne zu verzeichnen haben. Vom Abbau des Zinsfußes ist keine Spur. Früher kämpfte die Industrie um den Absatz, heute wird nur gegen die Rechte und die Früchte, welche die Revolution brachte, gekämpft. Der Sinn des Kartelles und der Vereinigung ist die Macht des Geldes, um allein nur einen ein heitlichen Preis zu erzielen, zur Beherrschung des Marktes, der Preisregelung, der Festsetzung einesMindestpreises, unter dem kein Mitglied dieses Kartelles ver kaufen darf.

Bis heute hat die Regierung noch nichts Wesentliches unternomme. Das statisti sche Amt verschweigt die Vielgestaltigkeit der Kartelle und deren Anzahl. Bei der Herstellung von Massengütern, wie z. B. Eisen, Stahl, Zucker, Papier und hunder ten anderer Warengattungen können wir Kartelle finden. In der Eisenindustrie ist ein System eingerissen, welches beinahe einem Raubsystem gleichkommt. Es wurde festgestellt, daß ein Waggon Eisen vom Urproduzenten bis zum Konsumenten von 7000 bis 12.000 K verteuert wird, sodaß eine riesenhafte Verteuerung durch den Zwischenhandel stattfindet, ganz beson ders aber durch die Kartelle, sodaß es direkt unmöglich wird, vom Eisenkartell jene Eisensorten zu beziehen, die man für den Bedarf braucht.

Meine Verehrten! So sehen wir, daß die Industrie sich ruhig kartellieren darf und daß da keine so drakonischen Massregeln erfolgen, wie es heute auf Druck der Regierung mit dem Gewerbestande der Fall ist. Es wurde mir erst gestern abend von einer Friseurgenossenschaft gesagt, daß in der politischen Expositur in Böhm.-Kamnitz mit brutaler Diktatur seitens des Vorsitzenden der dortigen Gewerbegruppe aufgetragen wurde, vor allem anderen die Preise abzubauen; und selbst als durch die Buchführung klar nachgewiesen wurde, daß weder die Steuern, noch die Miete, noch die Löhne, noch sonst etwas im Preise zurückgegangen ist und daß es sich im Friseurgewerbe nur um den nackten Arbeitslohn handle, half das alles nichts. Man muß sich immer wieder darüber wun dern, daß immer nur auf den Kleinen ein Druck ausgeübt wird, der doch die teueren Rohmaterialien kaufen muß. Der gesamte Gewerbe- und Handelsstand ist heute lediglich nur für den ehrlichen reellen Wettbewerb. Es mag vielleicht einzelne Ausnahmen geben, so ähnlich, wie es viel leicht in jeder Berufsgruppe überall typische Verbrecher gibt. Der ehrliche Handwerker und Gewerbetreibende ist grundsätzlicher Gegner der Kartellierung, der Syndikate und der Trustdiktatur. Die Gewerbeordnung hebt ja bekanntlich den § 114 b) mit der Betonung des sittlichen Willens des reellen fr eien Wettbewerbes hervor, indem dieser § 114 fordert, daß die Gewohnheiten, Gebräuche und Neuerungen, welche dem reellen Wettbewerb unter den Genossenschaftsmitgliedern im Wege stehen, beseitigt werden.

Der ehrliche Wettbewerb soll also die Richtschnur sein! Aus diesem Grunde rief die gesamte Gewerbebewegung schon lange nach einem Gesetz, durch welches mit gutem Erfolg der unlautere Wettbewerb bekämpft werden sollte. Ich brachte bereits einmal einen solchen Gesetzentwurf im Hause ein, aber damals wurde mir gesagt, daß dieses Gesetz in seiner Art schwer übersetzt werden könne. Wir erhielten jetzt in den genossenschaftlichen und gewerblichen Organisationen den neuen Gesetzentwurf der Regierung gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieser Gesetzentwurf stellt ein sehr langwieriges System dar, das vor allen anderen Dingen nicht geeignet ist, klare Begriffe über den unlauteren Wettbewerb festzustellen. Wir aus der Gewerbebewegung wünschen vor allem die Klarstellung dieses Begriffes. Wir haben kein Vertrauen, daß durch eine Menge verschiedener Instanzen, wie sie der Entwurf auf Grund des Washingtoner Übereinkommens vorschlägt, Klarheit geschaffen werden wird, wir glauben, daß der lendenlahme Amtsschimmel sein Ziel erreichen wird.

Meine Herren, ich kenne die Gewerbe bewegung nicht nur als Politiker, ich bin auch praktischer Mitarbeiter in der gesamten Gew rbegenossenschaftsbewegung. Ich stehe mitten in diesen Organisationen. Wir benötigen ein Gesetz gegen den un lauteren Wettbewerb, welches nicht nur gegen den Gesichtspunkt der Bestialität des gemeinen, brutalen unlauteren Wett bewerbes eingestellt ist, und wo ein jeder Strolch vielleicht mitberaten kann, sondern wir wollen ein solches Gesetz, durch das der kleine und mittlere Geschäftsmann reelle Hilfe findet. Die allseitige Sicherung und Möglichkeit zur Durchführung irgend eines Geschäftes ist unbedingt notwendig, das Prinzip von Treu und Glauben muß wieder zu Ehren kommen. Wir wollen scharf umgrenzt wissen, was unlauterer Wettbewerb ist. Wir müssen ein Gesetz haben, welches sich klar gegen die be trügerischen Machenschaften im Geschäftsverkehr ausspricht. Wir verlangen klare Bestimmungen über die Begriffe "unlauterer Wettbewerb" und "unlautere Handlungen im Geschäftsverkehr", über unlautere Reklame, Ausverkaufswesen, Be stechung der Angestellten, das sogenannte Anschwärzen der Geschäfte, Mißbrauch fremder Geschäftsbezeichnungen und Verrat von Geschäftsgeheimnissen.

Es muß aber auch endlich einmal dazu kommen, daß es unter den Begriff des unlauteren Wettbewerbes gehört, und daß ein Unternehmer oder Gewerbetreibender nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb geahndet werden kann, wenn er mit Absicht die in sozialer Hinsicht getroffenen Vereinbarungen mit der Arbeiterschaft, mit den Gehilfen und den Lehrlingen schändet. Die Schändung der sozialen und vertragsgemäßen Abmachun gen mit der Arbeiterschaft und Gehilfen schaft zu bestrafen, ist gewiß ein rechtli ches Verlangen, es soll mit unter den Begriff des unlauteren Wettbewerbes ein bezogen werden. Wie ich schon festgestellt habe, bekämpft die gesamte Gewerbe bewegung die Kartellierung industrieller- Erzeugnisse. Ebenso ist der Gewerbestand auch ein Gegner der Kartellierung gewerblicher Erzeugnisse. Heute sehen wir wohl in den Mitteilungen des statistischen amtes alle möglichen Statistiken, was z. B. ein Arbeiter mit einer vierköpfigen Familie benötigt, wenn er in Prag lebt, wir sehen den Lebenshaushalt, in Ziffern ausgedrückt, sehen, was ein Staatsbeamter braucht, wir sehen da alle möglichen Statistiken, nur eines vermißt bisher der Gewerbestand: das ist eine Statistik, durch die endlich einmal der breiten Öffentlichkeit klar gemacht wird, wie enorm hoch die Regie ist, wie die Verrechnung der allgemeinen Geschäftskosten, der Steuern, der Miete, der Zinsen für das Betriebskapital, der Löhne, der Abnutzung der Geschäfts- und Werkstätteneinrichtungen, der Heizung und Beleuchtung, des Kraftverbrauches und aller der anderen Dinge ausschaut. Wenn heute die geistige und manuelle Arbeiterschaft durch die Beweise der Statistik immer mehr zu dem notwendigen Begriff des ehernen Lohn- und Gehaltsgesetzes kommt, so muß es doch auch ein gesetzlich festgelegtes System der einheitlichen Kalkulation geben.

Heute wird oft die Zeit der Arbeitslosigkeit oder die Zeit einer Teuerung oder der Lohnabbau dazu benützt, um ohne Logik und ohne Überzeugung auf den kleinen Produzenten zu hetzen. Man überlastet dann ganz unnötiger Art die Wucher ämter. Ich stehe mit meiner Partei grund sätzlich auf dem Boden der sozialen Ge rechtigkeit. Wir müssen dahin kommen, daß jeder Laie durch die amtliche Stati stik, durch die Einführung einer gerech ten einheitlichen Kalkulation für den Ge werbestand selbst beurteilen lernt, ob die Handwerksware zu teuer oder zu billig ist.

Aus diesem Grunde verlangt die ge samte Gewerbe- und Genossenschafts bewegung mit vollem Recht die Ergänzung des § 114 b) dahingehend, daß nicht nur das Gesetz die Lohnverträge der Arbeiter schaft und die der Gehilfenschaft fest legen darf, sondern es muß in jeder außer ordentlichen Hauptversammlung der Ge nossenschaft die gesetzliche Möglichkeit hiezu vorhanden sein.

Die Löhne für den Lehrling, für den Meister, für den Gehilfen sind ent sprechend mit in die Ware einzukalkulie ren; es muß ein System festgelegt werden, das auch von den politischen Behörden, von den Gewerkschaften, von den Wucherämtern, von den diversen Ministerien anerkannt werden müßte. Das System der Verrechnung der allgemeinen Geschäftskosten auf die Arbeitslöhne, sodann die Verrechnung auf die Arbeitszeit oder auch die Verrechnung auf Material und Löhne müßte durch praktische Beispiele veröffentlicht werden, und den Genossenschaften als einheitliche Richtlinie dienen.

Mir ist bekannt, daß in gewissen ge werblichen Berufen heute 30 bis 100 % Regie auf die Lohnsumme aufgerechnet werden muß, ja sogar 150 bis 200 %; dann meint oft der Laie, daß sei unmöglich; selbst beim Wucheramt, wenn irgend jemand aus Laienkreisen oder selbst aus Fachkreisen diesbezüglich als Sachverständiger einvernommen wird, bestehen in dieser Hinsicht furchtbare Auffassungen. Ich persönlich als Gewerbetreibender und die nationalsozialistische Partei stehen auf dem Standpunkte, daß, wenn die sozialen Einrichtungen des Arbeiterstandes in ihrer Form grundsätzlich erhalten bleiben sollen, wenn alle diese Dinge nicht in un lauterem Wettbewerb, im Konkurrenz kampf darniedergedrückt werden sollen, es eine gewisse systematische Ordnung auch in dieser Richtung auf gesetzlicher Grundlage geben muß. Wir haben in dieser Krise und schon früher gesehen, daß, wenn es den Arbeitern schlecht geht, es auch den Handwerkern nicht gut geht. Wenn durch die Konkurrenz die Existenzbedingungen des Handwerkerstandes, des kleinen Meisters gefährdet werden, der auch nichts anderes ist als ein kleiner Arbeiter, müssen wir verlangen, daß im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb voll da für gesorgt wird, daß die Sabotage der Unternehmer, die die soziale Ordnung untergraben, ebenso bestraft werden muß, wie die Tat jenes, der irgendeinen Schwindel in der Geschäftsgebarung unter nimmt.

Ich muß bedauern, daß ich eine Menge von Dingen hier nicht zum Ausdruck bringen kann, da die fortwährende Mahnung des Vorsitzenden mich drängt, zum Schlusse zu kommen. Ich freue mich, daß heute gerade in vorgerückter Stunde der Herr Minister für Handel und Gewerbe bei meinen Ausführungen zugegen ist, und ich hoffe, daß er meine Ausführungen zumindest zur Kenntnis nimmt, um zur Überzeugung zu kommen, daß viele ein gelaufene Gesuche und Interpellationen der Gewerbegenossenschaften jedenfalls dringend sind und endlich einmal erledigt werden müssen. (Souhlas na levici.)

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