Pátek 24. listopadu 1922

Stivín kollégám egy nyilatkozatában egyszer megjegyezte, hogy az iskola kérdést ceruzával a kézben, zöld asztalnál kell elintézni. Kérdem tehát a többségi pártokat, hajlandók-e végre e kérdés felszámolására?

De megjegyzem már most, hogy a sok üres beszédbõl elég volt. Pártunk elhatározta, hogy nem tûri továbbra is azt, hogy a demokracia igéivel kérkedjenek, közben pedig berendezzék a reakció nemzetiségi elnyomásának klaszikus országát. Mi a világ proletariátusának nyílvánosságához fordulunk az össz s rendelkezésünkre álló adatokkal és ezeket memorandum alakjában hozzuk a világ összes munkáspártjai tudomására. Mi ezt nem fenyegetésnek mondjuk, hanem szocialista kötelességünknek tartjuk, mert szocialista kötelességünk az, hogy a hazugságok eme rendszerének összedöntéséhez hozzájáruljunk.

Amíg a cseh szinházak állami szubvenciókat kapnak, addig a magyar színházat rossz kerületi beosztással megölik. Amíg sok ezer gyermek iskolába nem járhat, mert nincs iskola, addig a kormány kaszárnyákat építtet; amikor a tanítók éheznek, akkor a kormány a csendõrséget szaporítja; amikor az állam és egyház szétválasztásáról beszélnek, akkor a kormány 54 milliót ad felekezeti célokra.

Minthogy ezen kormány íránt bizalommal nem viseltetem, a költségvetést nem szavazom meg. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. dr. Petersilky (viz str. 1053 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wenn die Behandlung des Budgets im allgemeinen die vielleicht wichtigste Arbeit des Parlaments bedeutet, da sie die Aufstellung der Staatsbilanz darstellt, so beansprucht derjenige Teil des Voranschlages, welcher das Schul- und Kultuswesen betrifft, ein ganz besonderes Interesse. Ist ja die Bildungshöhe eines Staates nicht so sehr zu beurteilen nach dem, was er für die rein materielle Seite bietet, sondern nach der Pflege, die er den geistigen Interessen widmet. Diese werden aber vornehmlich von zwei Anstalten gepflegt, in der Schule und in der Kirche. Demgemäß muß die Beurteilung des Kultusbudgets von einem doppelten Standpunkt vorgenommen werden, von dem des Unterrichts und von dem des Kultus.

Was die Schule anbelangt, wollen wir mit jener Anstalt beginnen, in welcher die Kleinsten gebildet werden, mit den Kindergärten. Von hier aus tönt uns ein Ruf der Klage entgegen, denn dort schaltet und waltet eine Erziehergruppe, die einen überaus anstrengenden, verantwortungsvollen Beruf auszuführen hat, und doch dafür wenig Dank erntet. Es ist wirklich schwer, die Kleinsten des Volkes mit Hingebung und Selbstverleugnung jahraus und jahrein zu hegen und zu pflegen und dabei Hunger und Sorge und Not wegen des allzukleinen Gehaltes zu leiden; und es wäre wirklich nur eine Tat der einfachen Gerechtigkeit und Menschlichkeit, wenn man die Forderungen der Kindergärtnerinnen erfüllte, mit den Handarbeitslehrerinnen gleichgestellt zu werden. Denn die Kindergärtnerin steht der Handarbeitslehrerin in der Bürgerschule keineswegs nach an Vorbildung und die wöchentlichen dienstlichen Pflichtstunden, die sie zu halten hat, sind nicht weniger, als die der Handarbeitslehrerin. Die Meinung, für die Kindergärtnerinnen lasse sich ein Gehaltsgesetz analog dem der Bürgerschulhandarbeitslehrerinnen nicht schaffen, weil verschiedene Faktoren Erhalter der Kindergärten sind, ist nicht stichhältig; denn manche von den Gemeinden und Fabrikanten haben bereits aus eigenem Antrieb und in Erkenntnis der trostlosen Verhältnisse der Kindergärtnerinnen diese bereits den Handarbeitslehrerinnen gleichgestellt und würden sich deshalb einem Gesetze, das ein solches Verhältnis obligatorisch macht, nicht widersetzen. Wo aber der Erhalter, mag er nun eine Privatperson oder eine Gemeinde, oder ein Verein sein, wegen Mangels an Mitteln nicht die Möglichkeit hat, das Gleiche zu tun, dort muß der Staat, der ja ein Interesse daran hat, daß die vorschulpflichtige Jugend nicht der Gasse überlassen bleibt, helfend eingreifen. Freilich wäre es notwendig, daß einmal die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Unterrichts inisterium und dem Ministerium für soziale Fürsorge geschlichtet werden, deren jedes die Kindergärten für seinen Wirkungskreis beansprucht.

Von den Kindergärten wenden wir uns nun zur Volksschule, jener Anstalt, in wel cher das geistige Leben eines Volkes so recht begründet wird. Wer die Volksschule pflegt oder drosselt, der nährt oder tötet die Seele einer Nation. In diesem Punkte können wohl die Deutschen kein Lied des Dankes dem Lande singen, in dem sie wohnen müssen. Ihre berechtigten Klagen darüber finden aber im Inland taube Ohren, und wenn die Deutschen in Aus übung ihres guten Rechtes und ihrer Pflicht sich an jenes Forum wenden, das als Wächter des Völkerrechtes angesehen wird, an den Völkerbund oder an die öffentliche Meinung des Auslandes, dann beklagt sich der Herr Außenminister, wie er es im Budgetausschuß getan hat, über Feindliche und illoyale Agitation der Deut schen im Ausland gegen diesen Staat. Dann fühlt sich der Herr Minister bemüßigt, ein eigenes Memoire den fremden Staaten vorzulegen, freilich nicht allen, sondern nur jenen, bei denen er auf ganz besondere Sympathie hoffen zu können glaubt. Es lohnt sich wirklich der Mühe, ein wenig einzugehen auf die Art, wie er die Beschwerden des deutschen Volkes über die Behandlung ihres Volksschulwesens zu widerlegen sucht. Der Herr Außenminister beruft sich zunächst auf den Geist der Schulgesetzgebung im alten Österreich und sagt: "Ebenso wie es in der alten Monarchie nicht die Deutschen, vielm hr im Gegenteil die nichtèechischen Nationen waren, die Ursache hatten, sich zu beklagen, so kann man sich auch vorstellen, daß die Schulgesetze nicht gegen die Deutschen gerichtet waren. Die Grundsätze des Reichsvolksschulgesetzes waren meist denen günstig, die sie einst erlassen hatten, das heißt, also gerade den gegenwärtigen nationalen Minderheiten". Auf diese Behauptung müssen wir wohl antworten, daß ihr erster Teil vollständig unrichtig ist. Die historische Entwicklung des Schulwesens im alten Österreich hat sich vom Jahre 1848 an stets auf den Grundsätzen der Gleichberechtigung aller Nationen und der Landessprachen vollzogen. Die Schulgesetze, die seit jener Zeit erlassen wurden, insbesondere das Reichsvolksschulgesetz und die daraus erflossenen Landesgesetze sind daher durch aus keine Gesetze, die zur Schaffung einer deutschen Schulhegemonie und Unterdrückung der Schulen anderer Völker geeignet waren. Das Reichsvolksschulgesetz speziell enthält keine einzige Bestimmung, die zu Ungunsten anderer Nationen hätte ausgelegt werden können; im Gegenteil sind alle Bestimmungen, insbesondere die Rechte über die zwangsweise Schulerrichtung, für alle Nationen gleich grundlegend und auch durch die entfernteste Gesetzesauslegung nicht nur für die deutsche Schule anwendbar. Es ist die Schuld der Èechen und insbeson ere der èechischen Gemeinden, das Reichsvolksschulgesetz lange sabotiert zu haben und so in der Entwicklung ihres Volksschulwesens zurückgeblieben zu sein. Der Herr Minister geht dann über auf die èechische Gesetzgebung auf dem Gebiete der Schule; er vergleicht sie mit der österreichischen und sagt bezüglich des Reichsvolksschulgesetzes: "Es ist bezeichnend, daß dieses Gesetz keine Bestimmungen über di Minderheitsschulen enthält, oder über den Schutz der Nationalität der Kinder in der Schule, trotzdem im Art. 19 des Verfassungsgesetzes vom 21. Dezember 1867, Nr. 142, eine allgemeine Bürgschaft gegeben worden war". Darauf antworten wir: Die erste Behauptung ist unrichtig. Damals gab es in Österreich kein Minderheitsschulenproblem. Das Streben der Èechen und der übrigen nichtdeutschen Nationen ging auf die Gleichberechtigung in der Sprache aus. Auch von èechischer Seite war niemals die Rede von den Minderheitsschulen und der Notwendigkeit ihrer Errichtung, und es konnte auch nicht sein, da es damals keine einzige bedeutungsvolle Minderheit im deutschen Sprachgebiete gegeben hat. Diese Minderheiten entstanden durchwegs alle erst nach 1867, angelockt durch den Bergbau und das Wachsen der Industrie in deutschen Siedlungsgebieten. Auch die zweite Behauptung des Memoires ist unrichtig. § 6 des Reichsvolksschulgesetzes enthält genaue Bestimmungen über die Unterrichtssprache und den Unterricht in einer zweiten Landessprache innerhalb der durch das Gesetz gezogenen Grenzen. Diese Grenzen sind durch Art. 19 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, Nr. 142, gegeben, der die Gleichberechtigung aller Nationen und Sprachen feststellt.

Und über die Schulgesetzgebung in der Èechoslovakei sagt der Herr Minister Dr. Beneš, und zwar über das Gesetz vom 3. April 1919, weiters: "Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 dieses Gesetzes über die Errichtung von Schulen sind gerade im Geiste des Art. 9 des Friedensvertrages gehalten. Denn sie gestatten gerade die Errichtung von Schulen für die Minderheiten". Darauf antworten wir: Diese Behauptung ist geradezu ein Hohn. Der Art. 9 des Friedensvertrages hat den Schutz der Minderheitsvölker im èechoslovakischen Staate zum Zweck. Aufgrund der § § 1 und 2 des genannten Gesetzes sind bisher nur èechische Schulen errichtet worden, über 700 mit weit über 1500 Klassen. Die 12 deutschen Minderheitsschulen sind alte, bereits in Städten mit èechischer Mehrheit bestandene Schulen, die vom Staate übernommen wurden. Diese Gesetze wurden daher nur für die Èechen, also in gesamtstaatlicher Hinsicht für die nicht als Minderheitsvölker anzusehende Nation, angewendet. Es ist daher in seiner praktischen Anwendung kein Minderheitsschutzgesetz, sondern im Gegenteil ein Majoritätsförderungsgesetz.

Der Herr Außenminister sagt weiters: "Die Deutschen haben vermöge der Bestimmungen des Gesetzes vom 3. April 1919 das Recht, solche Schulen überall zu errichten, wo die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Parteimäßige oder nationale Erwägungen haben bei den bisherigen Errichtungen keine Rolle gespielt. Die unparteiische Handlungsweise der èechischen Regierung und Schulbehörde ist dadurch bewiesen, daß überall, wo die gesetzlichen Bedingungen zutrafen, Schulen errichtet wurden, ohneVorurteil, ob es sich um deutsche oder èechische Schulen gehandelt hat." Darauf antworten wir: Die deutschen Ansuchen um Errichtung von staatlichen Minderheitsschulen werden stets abgewiesen, trotzdem die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Bisher ist noch keine einzige deutsche Minderheitsschule über ein Ansuchen errichtet worden, zum Beispiel in Braunbusch im Bezirk Taus, Albrechtsried im Bezirk Schüttenhofen, Jaromin bei Berlau, Bezirk Krumau, Nerethein bei Olmütz, Kreutzendorf-Lodenitz bei Olmütz, Jaktar bei Troppau. Das ist der Beweis für die unparteiische Schulerrichtung der Èechen.

Der Herr Minister sagte weiter: "Die Unterrichtssprache an Minderheitsschulen muß die gleiche sein wie die Muttersprache der Kinder". Was besagt die offizielle Statistik? Laut der offiziellen Statistik sind sehr viele deutsche Kinder in den èechischen Minderheitsschulen, in manchen sogar die Mehrzahl. Trotzdem ist die Unterrichtsprache rein èechisch und nicht gemischt, der Nationalität der Kinder entsprechend. In deutschen Minderheitsschulen wurde den Schulleitern durch einen Ministerialerlaß verboten, èechische Kinder aufzunehmen, auch wenn sie schon jahrelang vorher die deutsche Schule besucht hatten.

Der Herr Minister behauptet weiter: "Die entscheidenden Gründe für die Er richtung èechischer Minderheitsschulen waren bloß materielle, das heißt, neue Schulen wurden nirgends anderswo errichtet als dort, wo die gesetzlichen Bedingun gen zutrafen. Im alten Österreich hingegen wurde für die Deutschen in jeder Gemein de eine Schule eröffnet, selbst wenn die Zahl der Kinder bei weitem nicht den durch Gesetz festgesetzten Bedingungen entsprach". Darauf antworten wir: Alle seit dem Jahre 1920 und wahrscheinlich auch ein Großteil der schon früher errichteten èechischen Minderheitsschulen sind nicht aufgrund der normalen gesetzlichen Bestimmungen der § § 1 und 2 der Minder heitsschulgesetzes errichtet worden. Aus den Mitteilungen des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur, in welchem die Errichtung aller Minderheitsschulen veröffentlicht würde, ist zu ersehen, daß alle seit dem Jahre 1920 errichteten èechischen Minderheitsschulen ausnahmslos aufgrund des § 5 dieses Gesetzes errichtet wurden. DieserGesetzesparagraph gestattet die Errichtung solcher Schulen ausnahms weise aus gewichtigen Gründen auch bei einer kleineren Schulkinderanzahl. Hiemit ist bewiesen, daß alle èechischen Schulen im deutschen Sprachgebiet, abgesehen vielleicht von den in den ersten Umsturz tagen und im Jahre 1919 errichteten, für eine geringere Schulkinderanzahl als 40 bestehen, also ohne gesetzliche Voraus setzung. Mit Recht kann daher gesagt werden, daß weiterhin keine èechische Minderheitschule im deutschen Sprachgebiet errichtet werden kann. Wenn trotz der riesigen Zahl von Minderheitsschulen und der ungeheueren Drosselung der deutschen Schulen das Mißverhältnis zwischen èechischen und deutschen Schulen noch aufrecht besteht, ist somit klar, daß dieses Mißverhältnis nicht auf den Mangel an èechischen Schulen im deutschen Sprachgebiet zurückzuführen ist, sondern auf die schlechte Schulversorgung im èechischen Sprachgebiete selbst. Die Behauptung, daß für die Deutschen ungerechtfertigte Schulen im alten Österreich bestanden haben, gilt heute im Gegenteil vollständig umgekehrt für die Èechen. In Österreich konnten Schulen nur bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen errichtet werden. In der Praxis geht man so vor: Wenn es sich um die Errichtung einer deutschen Schule handelt, dann nimmt man die normalen gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich aber um die Errichtung einer èechischen Schule handelt, dann wird der § 5 des Schulgesetzes angewendet. Der Herr Minister Dr. Beneš behauptet, daß der § 9 über die Auflassung auf alle Schulen und auf alle Staatsbürger anwendbar sei. Darauf antworten wir: Gewiß, anwendbar ist er, aber angewendet wird er de facto nur bei den Deutschen. Rund 1800 deutschen Klassen, die aufgelassen wurden, stehen nicht einmal 100 èechische gegenüber. Der Präsident des Landesschulrates in Prag hat selbst eingestanden, daß vom Landesverwaltungsausschuß unter Zugrundelegung des § 11 des Reichsvolksschulgesetzes die Auflassung von 2035 Klassen in Böhmen beantragt wurde, darunter 915 deutsche, èechische aber 1120, also um 10% mehr. Dadurch ist erwiesen, daß bei den Èechen die Voraussetzung des § 9 für die Auflassung von Klassen im größeren Maße gegeben ist, als bei den Deutschen. Nimmt man annähernd noch die mährischen und schlesischen Klassen dazu und berücksichtigt man, daß die 1500 èechischen Minderheitsschulklassen fast durchwegs für kleinere Schulkinderzahlen errichtet sind als nach § 11 des Reichsvolksschulgesetzes gerechtfertigt wäre, so kommen wir sicher auf die Zahl von fast 3000 èechischen zur Aufgabe nach § 9 reifen Klassen. Aufgelassen wurden aber in Böhmen nach den Worten des Landesschulratspräsidenten von den bereits angeführten 250 deutsche und nur 96 èechische Klassen. Somit solten 44.9 % deutsche und 55.1 % èechische aufgelassen werden. In der Tat sind 27.3 deutsche und nur 8.54 èechische aufgelassen worden. Somit ist erwiesen, daß der § 9 nur zu Ungunsten des deutschen Schulwesens angewendet wurde. Der größte Teil der aufgelassenen deutschen Schulen und Klassen wurde bei Vorhandensein einer Zahl von Schulkindern vorgenommen, die zur Errichtung von èechischen Schulen und Klassen genügt hätte. Es ist dies auch ein Beweis für die vollkommen ungleiche Behandlung des deutschen und èechischen Schulwesens. Es gibt èechische Schulen - nach amtlichen Angaben - die ebenfalls unter 10 Kinder zählen, es gibt sogar Fälle, wo in den èechischen Schulen nur 9, 6 oder 3 Kinder sind. Ja, es ist sogar vorgekommen, daß überhaupt noch keine èechischen Kinder da waren, aber die Schule für diese schon gebaut wurde. Es hat sich meine geehrte Vorrednerin auch darüber beklagt, daß die Deutschen in ihren Gebieten den Èechen so große Schwierigkeiten bei der Begründung von Schulen bereiten. Ja freilich, wenn die Deutschen sehen, daß man in ihrem eigensten Gebiet für 3 oder 4 èechische Kinder Paläste aufbaut, daneben aber Klassen mit 20 und 30 Kindern mit solchen mit 40 Kindern zusammenzieht, wenn sie sehen, daß in kleinen Buden 70 deutsche Kinder sitzen müssen, dann dürfen Sie sich gar nicht wundern, daß die Deutschen kein Entgegenkommen den Èechen gegenüber bei der Beschaffung von Lokalitäten für ihre Schule zeigen. Der Herr Außenminister Dr. Beneš sagt weiter, den Angehörigen der Minderheiten in der Èechoslovakischen Republik stehe es absolut frei, Schulen zu gründen und zu beaufsichtigen. Die Ausübung dieser Rechte sei in kleiner Weise beschränkt. Die Minderheiten machen immer weniger von diesem Rechte Gebrauch, da der Staat von dem Bestreben geleitet werde, Ilen Minderheiten öffentliche Schulen zu gewähren. Diese Behauptung ist unwahr. Im Gegenteil, die Deutschen bestreben sich, an Stelle der durch den Staat aufgelassenen Schulen eigene Privatschulen zu errichten, und doch wird dieses Bestreben von den èechischen Behörden zunichte gemacht. Ansuchen des deutschen Kulturverbandes um Errichtung von deutschen Privatschulen wurden von den Behörden abgewiesen, bezw. dem Ansuchen die grundlosesten Schwierigkeiten in den Weg gelegt. Abgewiesen wurden 4 Ansuchen bezüglich der Errichtung solcher Schulen in Böhmisch Schumburg, Braunbusch, Silberberg und Zitnai. Deutsche Privatschulen wurden sogar aufgelassen in Benetzko, Starkenbach, Schönbrunn, Hammerbrunn, Mähr. Trübau, Markt Türnau. Die unmöglichen Schwierigkeiten wurden dem Ansuchen um Errichtung von Schulen in anderen Fällen bereitet in Albrechtsried, Deslawen, Röscha, Altenberg, Frauendorf, Jaktar bei Troppau, Kreuzenort, Selsen, Silberberg, Jaronim, Pöltenberg bei Znaim. Die Verzögerung und Verschleppung der Bewilligung dieser Schulen hat ihren Grund darin, daß meist kleinliche Einwendungen in baulicher Beziehung, gegen die räumliche Unterbringung gemacht werden. Bei der Unterbringung èechischer Schulen werden solche Einwendungen nicht erhoben, trotzdem nach den Behauptungen der Èechen die Bedingungen für die Unterbringung der Minderheitsschulen manchmal die schlechtesten sind. In Silberberg wurde ein dem deutschen Schulverein gehöriges Gebäude für die èechische Schule beschlagnahmt und ein Ansuchen um Überlassung eines geeigneten Ortes mit der Begründung abgewiesen, daß keine Unterrichtsräume vorhanden seien. Trotz der günstigen Verwaltungsgerichtsentscheidung wurde dieses Gebäude nicht freigegeben. In Böhm. Schumburg wurde ebenfalls ein dem deutschen Schulverrein gehöriges Gebäude für das èechische Waisenhaus beschlagnahmt und das Ansuchen gleichfalls abgewiesen. In Röschau wurde ebenfalls das dem Deutschen Schulverein gehörige Gebäude für die Unterbringung desGendarmeriepostens beschlagnahmt, das Ansuchen um Beistellung eines anderen Gebäudes abgewiesen. Die Weiterbelassung aufgelassener Klassen auf Gemeindekosten wird verboten. Und wenn nun der Minister noch weiter behauptet, daß im ganzen Staatsgebiet den Angehörigen der Minderheit die Möglichkeit gewährt wird, Unterricht in ihrer Muttersprache zu genießen, so müssen wir das auch wieder bestreiten. Ein Beweis dafür, daß dies nicht der Fall ist, sind die Reklamationen deutscher Schulkinder aus deutschen Schulen, in Mähren auf Grund der lex Perek, Behinderung des deutschen häuslichen Privatunterrichts, fortwährende Bestrafung der Eltern deswegen, trotzdem sich die lex Perek nicht auf den Privatunterricht bezieht, sondern dieser auf Grund des § 23 des Reichsvolksschulgesetzes gestattet ist, demzufolge Kinder, die zu Hause Unterricht genießen, vom Besuche öffentlicher Schulen bedingungslos befreit sind.

Gehen wir nun zu den Mittelschulen über. Die Beschwerden des deutschen Volkes über die Benachteiligung des Mittelschulwesens beantworten die Èechen mit dem Hinweis auf die stiefmütterliche Behandlung, ja Unterdrückung des èechischen Schulwesens im alten Österreich. Wenn in den Jahren 1848 bis 1914 an Gymnasien in Böhmen 33, in Mähren 20, in Schlesien eines, an Realschulen in Böhmen 28, in Mähren 13, an Lehrerbildugsanstalten in Böhmen 9, Mähren 4, Schlesien 1, also im ganzen 54 Gymnasien, 41 Realschulen, 14 Pädagogien, insgesamt 109 staatliche oder Landesmittelschulen mit èechischer Unterrichtssprache, Handelsakademien und Gewerbeschulen gegründet wurden, so sieht das fürwahr keineswegs nach Unterdrückung aus. Das èechische Volk konnte sich so wenig über Mangel an studierten Kräften beklagen, daß sogar ein bedeutender Teil der Absolventen der èechischen Mittelschulen in anderen Ländern des alten Österreichs als Beamte seinen Wirkungskreis suchen mußte und auch fand. Wir leugnen nicht, daß sich nach dem Umsturz die Frequenz der èechischen Mittelschulen steigerte, da die Rücksicht auf die Versorgung durch Anstellung im Staatsdienste lockte. Aber schon macht sich die Überproduktion an Studierten bemerkbar, umsomehr, als nach dem Umsturz die Beamten èechischer Nationalität, die in anderen Ländern tätig gewesen waren, zurückkehrten. Das deutsche Volk ist weit davon entfernt, dem èechischen die Entwicklung seines Mittelschulwesens zu mißgönnen, da es im Gegenteil jedem Kulturfortschritt im Staate, in dem es lebt, wie am eigenen Volkskörper begrüßt. Wogegen sich aber das deutsche Volk wehrt und wehren muß, ist der Umstand, daß diese Entwicklung öfter auf Kosten seines eigenen Schulwesens, ja seiner eigenen nationalen Interessen vor sich geht und von der Tendenz getragen wird, das deutsche Volk um seinen nationalen Besitzstand zu bringen, und daß dies manchmal in einer Weise geschieht, die sich mit den Gesetzen der Gerechtigkeit, Aufrichtigkeit und Treue wohl schwer in Einklang bringen läßt. Ein klassisches Beispiel hiefür bietet die Leidensgeschichte des Prac zer Gymnasiums. "Ein Gymnasium istin Südböhmen zuviel", erklärte der Herr Unterrichtsminister Habrman, "und muß aufgelassen werden". Es opferte sich das Budweiser Gymnasium, und seine Realschule und sein Gymnasium werden zu einer Anstalt vereinigt. Das Krummauer und Prachatitzer Gymnasium sind gerettet nach der feierlichen Versicherung des Herrn Unterrichtsministers. Da, nach einem Jahre, wie ein Blitz aus heiterem Himmel, und zwar ausgerechnet knapp vor Jahresschluß, kommt vom Landesschulrat das Verbot an den Lehrkörper des Prachatitzer Gymnasiums, Aufnahmsprüfungen in die erste Klasse vorzunehmen, und der Erlaß, mit dem die oberen Klassen des Gymnasiums gesperrt werden. Und der Landesschulrat beruft sich auf einen Ministerratsbeschluß, von dem jedoch von den Abgeordneten und Senatoren aller Parteien gefragt, weder der frühere Unterrichtsminister Habrman noch der neue Herr Dr. Šrobár etwas wissen. Der Beamte im Ministerium, der diesen ominösen Erlaß an den Landesschulrat gesendet, interpelliert, wie er es verantworten könne, etwas als Ministerratsbeschluß herabzusenden, wovon die in erster Linie beteiligten Minister selbst nichts wissen, erklärt kleinlaut, er habe den Akt nicht gelesen, aber gemeint, es könne schon so irgend etwas sein, und seine Meinung als Tatsache an den Landesschulrat dirigiert. Es folgen Verhandlungen, die deutschen Abgeordneten werden hin und her gezogen und schließlich ist doch das Schicksal des Gymnasiums besiegelt. Als der deutsche Kulturverband die Erhaltung der ersten und der fünften Klasse als Privatgymnasium übernehmen wollte, machte man ihm wieder die größten Schwierigkeiten. Und der Grund der Drosselung dieses Gymnasiums? Vielleicht die Notwendigkeit einer èechischen Mittelschule für die Prachatitzer Gegend? Wir leugnen diese nicht. Aber da sind gerade die zwei èechischen Städte, welche im Zentrum des èechischen Gebietes liegen, Wodñan und Schüttenhofen, welche eine solche anstreben. Sie dürfen sie aber nicht bekommen, sie muß gerade in Prachatitz errichtet werden. Ja, könnte sie nicht neben dem deutschen Gymnasium bestehen? Nach den lokalen Verhältnissen zu schließen wohl, aber nicht nach dem Willen der Herren vom Národní výbor in Prachatitz, der bereits im Innern das Todesurteil über das deutsche Gymnasium ausgesprochen hatte. Was der Národní výbor will, muß geschehen, denn die Nebenregierung ist doch stärker als die offizielle. Diese machte wohl am Anfang große Schwierigkeiten, Finanz- und Unterrichtsministerium sind gegen eine Schließung des deutschen Gymnasiums, aber ihr Widerstand wird besiegt, besiegt durch den Einfluß ihrer extremnationalen Partei, der Nationaldemokraten, deren geistiger Führer Herr Dr. Kramáø in einer Versammlung in Prachatitz triumphierend verkündete, daß er den Èechen von Prachatitz als Präsent die Nachricht überbringe, daß das deutsche Gymnasium in Prachatitz bereits gewesen sei. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)

Den Abschluß der Bildung bietet die Universität. Auch auf dem Gebiete des Hochschulwesens kann sich das deutsche Volk keineswegs über eine besondere Fürsorge des Staates freuen. Einige wenige Beispiele dafür. Das deutsche anatomische Institut hat den Aufbau eines zweiten Stockwerkes absolut notwendig. Es braucht dazu 2 Mill. Kronen, präliminiert sind 400.000. Der genannte Zubau ist die einzige gr ößere Bauaktion für die deutsche Universität überhaupt. Denn so notwendig auch Studentenwohnungen sind, für die 800.000 Kronen präliminiert sind, so gehören sie weder ausschließlich der Universität, da sie auch für die Technik bestimmt sind, noch dienen sie der Förderung wis senschaftlicher Zwecke. Für die èechische Universität sind die Kosten der Studenten wohnungen aus ganz anderen Kapiteln und Mitteln, besonders aus dem Masarykfond, bestritten und nicht dem Budget der Uni versität aufgerechnet worden. Überhaupt stehen einem gesamten Investitionspräli minare von 1,900.000 Kronen für die deut sche Universität, 23,500.000 für die èechische Universität in Prag gegenüber. Es muß hiebei betont werden, daß die immer wieder behauptete Vernachlässigung und bauliche Rückständigkeit der èechischen Universität gegenüber der deutschen im alten Österreich nicht vorhanden war. Im einzelnen gilt für die medizinische Fakul tät folgendes: Bei der Teilung wurde für die theoretischen medizinischen Institute der èechischen Universität wohl auch mit Rücksicht auf die Dringlichkeit ein sehr großes gemeinsames Gebäude errichtet. Die Zusammenlegung der Institute ist allerdings ungünstig, die Platzverhältnisse waren aber für die damaligen Bedürfnisse gewiß nicht schlecht. Der deutschen Uni versität blieben die alten Institute, dar unter zwei ganz baufällige, für Physiologie und Hygiene, und ein in Kellerräumen un tergebrachtes, für die Pharmakologie. Für diese und nur für diese wurden Neubauten errichtet. Auf èechischer Seite wurden noch zuletzt vom alten Österreich das pathologisch-anatomische und das gerichtlich-medizinische Institut, das heute eine europäische Sehenswürdigkeit bildet, ein gerichtet, und eine ebenso moderne Klinik, die gynäkologische. Auf deutscher Seite, de ren Kliniken im ganzen baulich sonst etwa den èechischen entsprechen, finden sich neben vereinzelt etwas günstigeren auch die allerschlechtesten des Krankenhauses, nämlich die für Ohrenheikunde und Chirurgie, die wieder in ihrer Art eine Sehenswürdigkeit Europas bilden, sowie die höchst ärmlich untergebrachte Poliklinik, während die èechische Universität für diese einen Neubau besitzt. Für die deutschen Kliniken ist nichts, für die èechi schen sind 10.5 Millionen Kronen im Bau programm. Viel günstiger ist auf èechi scher Seite die Lage der naturwissen schaftlichen Fakultät. Während der deut schen Universität ein ganz unzureiche des gemeinsames Haus für alle Institute - mit Ausnahme der seither beschlagnahmten Sternwarte, dann der Institute für Chemie und Botanik und der in alten Häusern verbliebenen Institute für geographische und kosmische Physik - verblieb, erhielt die èechische lauter neue Institute, neben einer Sternwarte, dem chemischen und botanischen Institut noch ein großes physikalisches, ein großes zoologischanthropologisches, ein großes mineralogisch-geologisches Institut. Im Investitionsbudget sind für die naturwissenschaftlichen Institute der èechischen Universität trotzdem noch 3·4 Millionen K eingestellt, auf deutscher Seite nur 400.000 K. Was schließlich die anderen Fakultäten betrifft, sind sie in gleicher Weise bei beiden Universitäten in alten unzulänglichen Gebäuden untergebracht, ja, die deutsche theologische Fakultät hat heute noch nicht die beim Umsturz beschlagnahmten Räume zurückerhalten. Trotzdem sind für entsprechende Neubauten der èechischen Universität 6 Millionen K beantragt, auf deutscher Seite nur 100.000 K. Wir geben uns wohl der angenehmen Hoffnung hin, daß einige von denn Forderungen der Deutschen auf indirektem Wege erfüllt werden, sagen wir, auf dem Wege der Gnade. Aber, das ist es ja, was das deutsche Volk als unwürdigen Druck empfindet, daß es als Gnade erhalten muß, was es als Recht fordern kann. Immer und immer wieder wird uns zum Bewußtsein geführt, daß wir eine Minderheit sind, obwohl 3 1/2 Mill. Deutsche 6 1/2 Millionen Èechen gegenüberstehen und obwohl das deutsche Volk, was die sogenannte rechtliche Loyalität anbelangt, voll und ganz dieselbe bewiesen hat, vielleicht mehr als es die Machthaber dieses Staates erwartet haben. Und darum können wir auch verlangen, daß wir als gleichberechtigt in diesem Staate angesehen werden. Freilich müßte, damit diese Forderung erfüllt werde, die Mentalität einiger der herrschenden Parteien sich ändern. Nicht so sehr des Volkes, sage ich, denn der èechische Arbeit r, der èechische Landwirt, der èechische Gewerbetreibende, der sehnt einen gerechten Ausgleich mit dem deutschen Volke herbei. Auch nicht die Mentalität aller herrschenden Parteien braucht sich zu ändern, denn einige von ihnen gestehen sichs wohl im Innern und in den Kuloirs, daß es für den Staat besser wäre, mit den Deutschen als Gleichberechtigten im Frie den zu leben, denn als Herren dieselben fürchten zu müssen. Aber diese Parteien haben nicht den Mut, jenen die Wahrheit zu sagen und sich von ihrem Einfluß zu befreien, die vom extremsten Chauvinis mus beseelt, schon seinerzeit die Friedens bestrebungen eines der größten Politiker des èechischen Volkes, Ladislaus Riegers, zunichte gemacht und die auch heute die Worte dieses Mannes, die als Inschrift auf seiner letzten Ruhestätte am Vyšehrad prangen, nicht beachten: "Ich wünsche mei nemVolke, daß es sich selbst nie kleinmütig verlasse, aber auch, das es sich nie in Stolz dem Übermut hingebe". Herr Dr. Kramáø meinte in einer seiner letzten Reden, daß ganz Europa moralisch krank sei. Wenn dem so ist, so ist gerade der Über nationalismus ein Hauptsymptom dieser Krankheit und eine Hauptursache, warum die Völker, die Menschheit nicht zur Ruhe kommen können. Es ist das der heidnische Übernationalismus des Civis Romanus, der nur ein Volk, nur das eigene Volk zum Herrscher macht und die übrigen als Bar baren betrachtet, und wiederum begrün det ist in jener Weltanschauung, die den Schwerpunkt des Menschenlebens auf diese Welt versetzt und die jene ewige Heimat über den Sternen negiert, wo nach den Worten des großen Völkerapostels nicht gilt der Grieche noch Römer noch Barbar, sondern die neue Kreatur in Christo.


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