Støeda 14. èervna 1922

Der Bezirksschulausschuß und der Landesschulrat haben in allen diesen angeführten Fällen gar nichts zu sagen gehabt. Sie werden vielleicht behaupten, wir seien nicht an die richtige Stelle gegangen. Wir waren beim Minister Šrobár, der uns leider infolge mangelnderSprachenkenntnis nicht verstanden hat. Wir sind zum Sektionschef Ardelt gegangen, der meinte, daß solche Schweinereien wirklich nicht vorkommen sollten. Wir sind zum Ministerpräsidenten Beneš gegangen und haben gebeten, er möchte doch diese Ungerechtigkeiten abstellen und den Rekursen wenigstens die aufschiebende Wirkung zugestehen. Er hat unsere Beschwerde entgegengenommen, geschehen ist bis zum heutigen Tage gar nichts. Mit einem Worte: Wir waren den Verhältnissen gegenüber vollständig machtlos. Wir mußten infolge dieses Vorgehens dem Privatunterricht mehr Aufmerksamkeit widmen. Nach § 23 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 in der Fassung des Gesetzes vom 2, Mai 1883, R. G. Bl. Nr. 53, steht es den Eltern unter gewissen Kautelen und Vorbehalten frei, den vorgeschriebenen öffentlichen Unterricht durch häuslichen und privaten Unterricht zu ersetzen. Wir haben infolgedessen den ausgeschulten Kindern Privatunterricht erteilen lassen. Aber auch das wurde verboten. Eine Entscheidung der politischen Bezirksverwaltung in Neutitschein vom 5. Mai 1922 sagt: "Es wurde uns zur Anzeige gebracht, daß Ihren Kindern künftighin häuslicher Unterricht in deutscher Sprache erteilt werden wird. Das wird nicht zur Kenntnis genommen. Das ist eine offenbare Umgehung des erhaltenen Auftrages. Die Erteilung des privaten Unterrichtes könnte nur in dem Falle gebilligt werden, wenn der Unterricht in èechischer Sprache erfolgen würde und müßten Sie hievon den èechischen Bezirksschulausschuß in Kenntnis setzen, welcher sich durch zeitweise vorgenommene Prüfungen von dem im häuslichen Unterricht erzielten Erfolge überzeugen würde. Sollten Sie jedoch trotzdem darauf beharren, Ihre Kinder nicht in die èechische Schule zu schicken und ihnen häuslichen Unterricht in deutscher Sprache erteilen zu lassen, so wird das hiesige Amt mit den strengsten zu Gebote stehenden Strafen gegen Sie vorgehen." Unterzeichnet: Bezirkshauptmann Kadeøábek. Das ist eine aufgelegte Gesetzesverletzung, ein Mißbrauch der Amtsgewalt, weil niemand zum Besuche einer öffentlichen Schule gezwungen werden kann. Die Schulbehörde hat einfach diese Anzeige zur Kenntnis zu nehmen. Eine Vorschrift über die Unterrichtssprache besteht nicht und die lex Perek findet auf den häuslichen Unterricht keine Anwendung. Das ist ein eklatanter Eingriff in die Rechte eines Staatsbürgers.

So werden auf diesem Wege die èecchischen Klassen gefüllt. Sie werden mir zugeben, daß wir bei diesem Vorgange wohl das Gefühl verlieren müssen, daß die Gleichberechtigung zwischen den beiden Nationen besteht. Wird nun, frage ich, das gleiche Entgegenkommen auch uns Deutschen gegenüber geübt? Finden auch wir die weitgehendste Berücksichtigung in der Kinderzahl bei der Errichtung von Klassen? Im Gegenteil! Alle deutschen Klassen, die unter 40 Kinder hatten, wurden einfach aufgelöst, obwohl die Zahl 40 noch immer keine ideale ist. Sie wissen, daß diese Zahl eigentlich hauptsächlich maßgebend ist für die Errichtung einer Schule, nicht aber für deren Auflösung, denn sonst könnte sich der Unsinn ereignen, daß eine Klasse mit 41 oder 42 Kindern errichtet werden muß, daß im nächsten Jahr diese Zahl auf 39 oder 38 sinkt, und daß dann die Klasse wieder aufgelassen werden müßte. Das Schulgebäude, die Einrichtungsgegenstände, alles ist da und es ist selbstverständlich gar kein Ersparnis, bei einem solchen Vorgange zu erzielen. Besonders zu verwerfen aber ist es, wenn Expositurschulen aufgelassen werden, Denn wo werden Expositurschulen errichtet? Im Gebirge, mit besonderer Berücksichtigung der Weg- und Witterungsverhältnisse, damit die Kinder nicht durch den weiten Weg an ihrer Gesundheit Schaden leiden. Solche Schulen sind überhaupt an keine Kinderzahl gebunden und dürfen gesetzlich nicht aufgelassen werden. Was ist aber geschehen? Man hat solche Exposituren aufgelassen in Altenberg, Bezirk Deutschbrod, Braunbusch im Bezirk Taus, Frauendorf, Bezirk Datschitz, Röscha im Bezirk Podersam, Silberberg im Bezirk Taus, Silwarleut im Bezirk Königinhof u. a. m. Interessant ist, daß vielfach die Auflassung deutscher Schulen über Auftrag, bzw. Antrag èechischer Schutzvereine erfolgte, wie der Národní jednota severoèeská oder der Národní jednota pos umavská, u. zw. wird dieser Antrag an den Staat, bzw. an das Land geleitet; diesem Schreiben wird amtlicher Charakter zuerkannt. Der Einwand, daß dies nicht vorgekommen wäre, ist nicht richtig. Ich weise nach, daß z. B. bei der Errichtung der deutschen Bürgerschule in der deutschen Stadt Tuschkau, wo bereits eine èechische Minderheitsschule besteht, von èechischer Seite, u. zw. von der Jednota severoèeská, in Prag Einspruch erhoben wurde, weiters, daß im Neuhauser Bezirk die Národní jednota posumavská in nachstehenden Fällen Einspruch erhoben hat: Heumoth, Riedweis, Riegerschlag, Ullrichschlag usw. Und es wäre sehr interessant, wenn mir der Herr Minister erklären wollte, wieso es kommt, daß er auf diesen Wink der èechischen Schutzvereine und Èechisierungsvereine soviel gibt, während ich auf der anderen Seite nicht feststellen kann, daß er jemals auf unser Wort, auf die Meinung des deutschen Kulturverbandes oder des Nordmährerbundes, oder eines sonstigen deutschen Schutzvereines etwas gegeben hat. Es ist mir auch ganz unbegreiflich, wieso es vorkommen kann, da die Ministerien doch für beide Nationen geschaffen sind, daß die Minister als Vertreter des Staates bei den Tagungen dieser Èechisierungsvereine, bei den èechischen Minderheitstagungen, anwesend sind und politische Reden halten. Wir haben einen Minister bei einer Tagung des Kulturverbandes in Mährisch-Schönberg unlängst nicht gesehen und leider nicht begrüßen können. Nach meiner Auffassung wäre es ebenso gerechtfertigt, daß auch zu solchen Tagungen unsererseits Vertreter der Ministerien entsendet werden.

Wir haben bisher keine offizielle Statistik über das ganze Material der Schulsperrungen, trotzdem wir die Regierung seinerzeit in Interpellationen ersucht haben, sie möchte uns dieses Material bekannt geben. Der Minister hat das versprochen, aber wieder einmal nicht sein Wort gehalten. Nach unseren Aufzeichnungen - und ich ersuche den Herrn Minister, jetzt einmal gut aufzupassen sind bisher, u. zw. bis Ende des Schuljahres 1920/21, geschlossen worden - wenn ich nur einige Bezirke herausgreife: im Aussiger Bezirk 44 Klassen, in Brüx 35 Klassen, Budweis 9 Schulen, 54 Klassen, Gablonz a. d. N. 2 Schulen, 45 Klassen, Mies 5 Schulen, 37 Klassen, Groß-Prag 8 Schulen, 67 Klassen, Reichenberg Land 5 Schulen, 38 Klassen, Saaz 1 Schule, 25 Klassen, Teplitz 20 Klassen, Tetschen 21 Klassen - ich will nicht alle Zahlen anführen - alles zusammen in Böhmen allein 61 Schulen oder 615 Klassen (Hört! Hört!)

In Mähren: (Výkøiky na levici.) bitte nur Geduld, meine Herren, in Brünn-Stadt 12 Schulen, 113 Klassen, in den eingemeindeten Vororten 5 Schulen, 34 Klassen. (Výkøiky na levici.)

Místopøedseda inž. Botto (zvoní): Prosím o ticho!

Posl. dr. Schollich (pokraèuje): In Brünn-Land 14 Schulen, 33 Klassen, in Göding 10 Schulen, 43 Klassen, in Iglau 10 Schulen, 19 Klassen, Olmütz-Land 7 Schulen, 46 Klassen, in Mährisch-Ostrau 9 Schulen, 95 Klassen, in Mährisch-Weißkirchen 9 Schulen, 26 Klassen, da sind nur einige herausgegriffen. In Mähren zusammengenommen 111 Schulen und 547 Klassen. In Schlesien: Troppau-Land 9 Schulen, 22 Klassen, Friedek 6 Schulen, 62 Klassen, Freistadt 4 Schulen, 14 Klassen, im ganzen 21 Schulen, 106 Klassen. Nehmen Sie jetzt das alles zusammen, Böhmen mit 61 Schulen und 635 Klassen, Mähren 111 Schulen und 547 Klassen, Schlesien 21 Schulen und 106 Klassen, das gibt in Summa 193 Schulen und 1288 Klassen. (Rùzné výkøiky.)

Místopøedseda inž. Botto (zvoní): Neraète vyrušova reèníka! Prosím, pánové, o ticho!

Posl. dr. Schollich (pokraèuje): Seit Ende des Schuljahres 1920/1921 bis heute ist dieSchuldrosselung natürlich weiter gegangen und ich will wieder nur einige Zahlen bringen: Böhm.-Leipa 7, Dux 17, Gablonz a. d. N. 26, Königinhof 7, Reichenberg 30, Leitmeritz 8, Rumburg 10, in Böhmen zusammen 185 Klassen; dazu kommen von Mähren noch ungefähr 200 Klassen, von Schlesien 30, das macht in Summa rund 1700 deutsche Schulklassen. (Výkøiky posl. dr. E. Feyerfeila a dr. Brunara.) In Hultschin bestanden bei Übernahme der preußischen Verwaltung 38 deutsche Schulen; 36 sind bis heute aufgelassen, sodaß nur noch 2 deutsche Schulen bestehen.

Diese Auflassungen erfolgten nicht vielleicht am Anfange oder am Schlusse des Schuljahres, sondern vielfach mitten im Schuljahre, im Mai, ja sogar im Juni, einige Wochen vor Schulschluß. Ich frage den Herrn Minister: Wie kann er das verantworten, daß Schulen mitten im Schuljahre geschlossen werden, daß man einfach Lehrer und Kinder aufs Pflaster setzt, wobei gar kein Ersparnis Platz greift, wo die Lehrer spazieren gehen müssen, die Gebäude leer stehen? Ist das recht und billig? Könnte man nicht warten bis zum Ende des Schuljahres? Die Kinder werden dafür in Klassen zu 70 bis 75 eingepfercht. (Výkøiky na levici.)

Místopøedseda inž. Botto (zvoní): Prosím o ticho. Nevyrušujte øeèníka.

Posl. dr. Schollich (pokraèuje): Ich habe noch sehr viel vorzubringen, und ich werde früher nicht heruntergehen, bevor ich nicht gesagt habe, was zu sagen ist. (Výkøiky, hluk.)

Místopøedseda inž. Botto (zvoní): Prosím o ticho.

Posl. dr. Schollich (pokraèuje): Ich wende mich nun der Besprechung der sogenannten Minderheitsschulen zu. Die statistischen Erhebungen weisen nach, daß die Deutschen so viele und so starke Minderheiten haben, wie umgekehrt die Èechen. Demnach sollte auch das Verhältnis der Minderheitsschulen ungefähr das gleiche sein, da das Gesetz vom 3. April 1919 für beide Völkerschaften, für alle Minderheiten geschaffen wurde. Wir müssen aber feststellen, daß die Gesuche um Errichtung deutscher Minderheitsschulen außerordentlich langsam behandelt werden, monatelang verschleppt und verzögert werden. Während man auf èechischer Seite die Gebäude beschlagnahmt, sind solche für deutsche Schulzwecke in èechischen Gemeinden nicht zu finden, oder wenn schon irgendwo beschlagnahmt wird, wie in Grätz-Podolí, geht wieder das Militär nicht heraus, macht dem Ministerium die Freude und gibt ihmdenVorwand, daß das Gebäude nicht geräumt werden kann. Wir haben in Böhmen - genaue Zahlen liegen nicht vor - nach unserer Statistik bis zum heutigen Tage, ungefähr 4 bis 5 deutsche Minderheitsschulen - ich rechne jene nicht dazu, die umgewandelt worden sind - und nach Aussage des Herrn Ministers Šrobár auf der jüngsten Minderheitsschutztagung 669 èechische, oder in Schulklassen ausgedrückt: einige wenige deutsche Klassen, 5 bis 6, gegen rund 1400 èechische Klassen, eine deutsche Minderheitsbürgerschule gegen 73 èechische Minderheitsbürgerschulen. Ich werde Ihnen nun an einer Gegenüberstellung zeigen, wie mit doppeltem Maß gemessen wird bei èechischen und deutschen Schulen. Hoflenz z. B. hat 1 èechische Minderheitsschule mit 1 Klasse und 10 Kindern, Neustift 1 èechische Minderheitsschule mit 154 Schülern und 5 Klassen, so daß durchschnittlich 30·8 Kinder auf eine Klasse entfallen, 142 deutsche Kinder haben 3 Klassen, also 47·2 Kinder auf 1 Klasse; in Chwallatitz ist 1 èechische Minderheitsschule mit einer Klasse mit 9 Kindern, zugegeben vom Ministerium in einer Zuschrift vom 3. Feber 1922; die deutsche Schule hatte 70 Kinder. Diesen 70 Kindern wurde die Klasse weggenommen, d. h. es mußte Halbtagsunterricht eingeführt werden, damit diese 9 Kinder in der deutschen Schule Platz haben. Aber das Ministeri um hat mir mitgeteilt, daß es sich mit der Absicht trage, einen Dockerschen transportablen Pavillon aufzustellen, um diese Ungerechtigkeit abzustellen. Für 9 Kinder wird also ein eigener Pavillon gebaut! In Mährisch-Neustadt sind 80 Schüler in 3 Klassen, 26 im Durchschnitt, deutsche Kinder 189 in 4 Klassen, 47 im Durchschnitt; in Luschitz 30 èechische Kinder in 1 Klasse, 80 deutsche Kinder mit Halbtagsunterricht in 2 Klassen; in Selsen 6 èechische Kinder in 1 Klasse, 29 deutsche Kinder ohne Schulunterricht; in Bölten 8 èechische Kinder in 1 Klasse. Dies ist ein ganz besonders interessanter Fall: diese Schule ist im Oktober 1921 eröffnet worden; da waren 9 èechische Kinder vorhanden, 7 Knaben und 2 Mädchen. Zu Beginn des heurigen Jahres traten beide Mädchen aus, mit der Eröffnung der Minderheitsschule in Pohl trat weiters ein Schüler aus, sodaß seit Anfang April nur 6 Schüler die Schule besuchen, u. zw.: 2 Knaben des Bahnwärters Šefèík, 2 Knaben des Bahnwärters Bajgar, 1 Knabe des Müllers Kantor und 1 Knabe des Telegraphisten Krhovský aus Pohl. Die Kinder wurden aus allen Richtungen zusammengesucht. Der Bahnwärter Šefèík ist Weißkirchen viel näher gelegen, wurde aber gezwungen, seine beiden Kinder nach dem entlegenen Bölten zu schicken, Krhovský schickt sein Kind, trotzdem die Minderheitsschule in Pohl eröffnet ist, nach Bölten. Die ganze Schule umfaßt heute im besten Fall noch drei Kinder. In Thereschau ist eine Klasse mit 16 èechischen Kindern, 31 deutsche Schulkinder sind ohne Unterricht. In Teßwitz ist eine Klasse für 16 èechische Kinder, in Milleschitz eine für 9 Kinder, in Schaffa eine für 12 Kinder, in Edenthurn eine für 7 Kinder, dann sind noch 6 andere Gemeinden mit durchschnittlich 9 Kindern. In Pöltenberg im gleichen Schulbezirk sind 18 deutsche Schulkinder ohne jeglichen Unterricht.

Ich werde jetzt noch einige Zahlen aus Böhmen nennen. In Zittnai ist eine Klasse mit 17 èechischen Kindern, während 24 deutsche Schulkinder ohne Unterricht sind, die nach Tupadl, 4 1/2 km weit, in die Schule wandern müssen. Hummeln hat 2 èechische Klassen mit 82 Kindern, während 94 deutsche Kinder nur 1 Klasse haben. In Friedrichsdorf sind für 90 èechische Kinder 2 Klassen, 140 deutsche Kinder haben auch nur 2 Klassen. In Gießhübel besteht für 42 èechische Kinder 1 Klasse, für 139 deutsche Kinder 2 Klassen, in Hennersdorf (Hohenelbe) sind für 66 èechische Kinder 2 Klassen; davon sind 34 aus einer Nachbargemeinde, wo schon eine èechische Schule besteht, gehören also nicht dorthin. 153 deutsche Kinder haben dagegen nur drei Klassen. In Oberprausnitz sind 20 èechische Kinder in einer Klasse, davon gehören 11 in die Schule nach Ober-Widim, wo eine andere Schule besteht. In Karlsbad haben 39 èechische Kinder 2 Klassen, also auf je 19 Kinder eine Klasse, während in einer deutschen Klasse 58 Schulkinder sitzen. In Sporitz haben 51 èechische Kinder 2 Klassen; in Kosolup 40 Kinder 2 Klassen, 110 deutsche Kinder haben auch nur 2 Klassen; in Gratzen sind 30 èechische Kinder mit 2 Klassen, die deutsche Schule wurde zu diesem Zweck enteignet.

Vielleicht werden Sie diesen Zahlen keinen Glauben schenken. Ich werde Ihnen also Ziffern bringen, die aus èechischen Zeitungen stammen. In Zahradka besteht eine èechische Schule mit 8 Kindern, in Horosedl eine solche mit 10 Kindern, in Tachau mit 14 Kindern, in Deutsch-Hoøowitz mit 15 Kindern, in Chiesch (Bezirk Luditz) mit 18 Kindern. In Westböhmen sind noch weiters 9 èechische Minderheitsschulen, deren Schülerzahl sich unter 20 Kindern bewegt. Im Bezirk Luditz sind 5 èechische Minderheitsschulen mit zusammen 91 Kindern, somit 18 auf eine Schule; im Bezirk Kralowitz 4 èechische Schulen mit zusammen 115 Kindern, somit durchschnittlich 28 auf eine Schule. In Nordmähren bestehen nach der "Národní Demokracie" 73 èechische Minderheitsschulen mit zusammen 2150 Kindern, durchschnittlich also 29 auf eine Klasse. Sie werden sagen, das sind noch immerhin schöne Zahlen. Ich werde Ihnen aber nun Minderheitsschulen aufzählen, die nicht soviel Kinder haben. In Bladowitz ist ein einziges èechisches Kind vom Bahnwächter vorhanden; trotzdem wurde dort eine èechische Minderheitsschule gegründet und das Zimmer der deutschen Volksschule weggenommen. In Fratting sind 2 Schüler, in Schiltern 4 Kinder, in Frischau 9 Kinder, in Lechwitz 7 Kinder, in Mühlfraun 9 Kinder, in Klein-Tajax ist gar kein Kind, in Luggau ebenfalls kein Kind, in Gaiwitz kein Kind, in Wainitz kein Kind, in Tracht kein Kind, in Morbes kein Kind; und trotzdem bestehen dort sogenannte Minderheitsschulen. Ich glaube, hiezu ist gar nichts zu sagen. Ich könnte noch hinzufügen, daß nach dem "Moravsko-Slezský Deník" eine Korbflechterschule in Wallachisch-Meseritsch besteht, wo ein Lehrer und ein Schüler vorhanden sind.

Wir haben getrachtet, die deutschen Schulen auf Kosten der Gemeinden und Bezirke weiter zu führen. Viele Gemeinden und Bezirke waren der Ansicht, sie müßten die schwere Schädigung, die entsteht, wenn man hochorganisierte in niederorganisierte Schulen umwandelt, und die auch in sanitärer Hinsicht durch das Zusammenpferchen der Kinder entsteht, dadurch ausgleichen, daß man die Schulen auf Kosten der Gemeinden und Bezirke weiterführt. Das Präsidium des Landesschulrates in Prag hat aber die Auflassung der weiter belassenen Klassen mit der Begründung angeordnet, daß diese Gemeinden und Bezirke nicht den gesamten mit der Fortführung der aufgelassenen Schulen verbundenen Aufwand bestreiten; das heißt, weil später einmal vielleicht ein Lehrer in eine andere Schule von Staate übernommen werden müßte, und weil ihm dann ein Jahr oder zwei Jahre in das Definitivum und in die Pension eingerechnet werden müßten, deswegen weigert sich der Staat, bezw. das Land, die Kosten für diese den Gemeinden belassenen Schulen zu übernehmen. Wir haben nicht einmal die Möglichkeit, Schulen, wenn wir sie selbst bezahlen wollen, fortzuführen. Davon leite ich den Schluß ab, daß die Herren gar nicht einmal wollen, daß wir ein hochentwickeltes Schulwesen haben, daß es also ein direkter Vernichtungskampf gegen unsere Schule ist, der nicht aus dem Gesichtspunkte des Sparens erfolgt, sondern aus dem Grunde, um uns zu schädigen. (Místopøedseda Buøíval pøevzal pøedsednictví.)

Sie werden es begreiflich finden, daß wir infolgedessen den Privatschulen das größte Augenmerk zugewendet haben, der Selbsthilfe, und infolgedessen von den Schutzvereinen und vom Kulturverband ein Eingreifen verlangen, in erster Linie zur Erteilung von Privatunterricht an die ausgeschulten Kinder. Aber auch hier werden ungeheuere Schwierigkeiten gemacht. In Milleschitz z. B. wurde die einklassige deutsche Volksschule aufgelöst. Die Kinder erhielten Privatunterricht, der wurde verboten. Mit Zuschrift des Bezirksschulausschusses in Znaim wurde der Lehrer mit den Kindern zur Überprüfung vorgeladen. Die Prüfungskommission setzte sich zusammen aus dem èechischen Statthaltereikonzipisten in Znaim, aus dem Inspektor für die èechischen Minderheitsschulen und aus dem Gemeindevorstand in Milleschitz, und außerdem wurden 4 Gendarmen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Orte verteilt. Die Prüfung dauerte 2 Stunden und wurde in deutscher Sprache durchgeführt. Die Herren mußten sich überzeugen, daß die Kinder den Lehrstoff vollständig beherrschen. Sie wurden dann weiter noch einmal zu einer zweiten und schließlich zu einer dritten Prüfung vorgeladen, sind aber, Gott sei Dank, nicht mehr hingegangen, weil nach § 23 des Reichsvolksschulgesetzes und nach § 254 der definitiven Schul- und Unterrichtsordnung diese Prüfungen vollkommen gesetzwidrig sind. Die Behörde hat das Recht der Überwachung des Privatunterrichtes, aber selbstverständlich durch den deutschen Inspektor. Der deutsche Inspektor kann sich davon überzeugen, ob das Lehrziel erreicht ist und kann die Schüler einer Prüfung unterziehen, niemals aber der èechische Inspektor. Im vorliegenden Fall wurde der deutsche Inspektor von der Prüfung gar nicht verständigt.

Ich werde noch zeigen, welche ungeheueren Schwierigkeiten uns bei den Ansuchen um Errichtung von sogenannten Privatschulen gemacht werden. Nach § 70 des Reichsvolksschulgesetzes wurden ordnungsgemäß instruierte Gesuche um Be willigung von Privatschulen durch den deutschen Kulturverband eingebracht; obgleich eine Durchführungsverordnung des böhmischen Landesschulrates zu § 187 des definitiven Schul- und Unterrichtsordunug besteht, die genau die Frist vorschreibt, innerhalb welcher Gesuche vorzulegen sind, zeigt sich, daß man es hier nicht eilig hat, daß solche Gesuche monate- und jahrelang liegen bleiben, ohne daß der Landesschulrat die Eingabe irgendwie mit Schnelligkeit betrieben würde. Kleinliche Bedenken, bauliche Gebrechen, werden zu Haupt- und Staatsaktionen aufgebauscht. Natürlich handelt es sich doch vielfach um Notschulen, weil man dem deutschen Kulturverband seine Schulen weggenommen hat. Er mußte sich notdürftig behelfen. Ich meine, es kann daher nicht alles in Ordnung sein, ob so ein Gebäude 3.15 Meter hat oder vielleicht nur 3 m oder gar 2·80 m, ist ziemlich gleichgültig.

Und nun werde ich Ihnen zeigen, welche Ansuchen des Kulturverbandes bis heute unerledigt liegen. Bezüglich der Errichtung einer Privatschule in Deslawen (Bez. Podersam) wurde das Gesuch am 31. Juli 920 eingebracht, am 1. September 1920 wurde es dem Landesschulrate vorgelegt und am 26. März 1921 dem Bezirksschulrate Podersam zurückgesendet; es liegt also seit zwei Jahren unerledigt. Für Frauendorf (Bezirk Datschitz) wurde das Gesuch am 12. August 1920 eingebracht. Nach Jahresfrist lag das Gesuch noch immer beim Präsidium des mährischen Landesausschusses unerledigt. Für Silberberg (Bezirk Taus), wurde das Gesuch am 9. Mai 1921 eingebracht und wurde monatelang nicht weitergeleitet. Inzwischen hatte man das Gebäude, das für diese deutsche Minderheitsschule in Aussicht genommen war, enteignet, den Deutschen weggenommen und für eine èechische Schule beschlagnahmt. Das Gesuch wurde infolgedessen mit der Begründung abgewiesen, daß infolge der Beschlagnahme das ursprünglich in Aussicht genommene Gebäude nicht mehr vorhanden sei. Das in Böhmisch-Schumburg dem deutschen Schulverein gehörige Gebäude wurde gleichfalls für ein èechisches Waisenhaus mit Beschlag belegt und das Gesuch um Bewilligung zur Errichtung einer Privatschule, das seit 20. August 1921 vorlag, ebenfalls abgewiesen. Dann erwähne ich noch die Abweisung der beiden Gesuche, betreffend die Errichtung deutscher Privatschulen in Braunbusch und Zittnai. Die Errichtung dieser zwei Privatschulen, bezw. die Gesuche um die Errichtung, sind bis heute nicht erledigt, weil die Anforderungen der Verordnung vom Jahre 1888 nicht gegeben sind und kleinliche Bedenken dagegen vorgebracht wurden. In Röscha (Bez. Podersam) hat der Landesschulrat zwar die Schule bewilligt, die Mieträume mußten beigestellt werden, nachdem das Gebäude des Kulturverbandes für die Gendarmerie beschlagnahmt worden war. Die eingesetzte Verwaltungskommission hat aber die Schule eigenmächtig gesperrt und alle bisherigen Versuche bei der Baukommission scheiterten an dem hartnäckigsten Widerstand. Seit 2 Jahren erliegen unerledigte Gesuche von Albrechtsried, Deslawen, Altenberg und Frauendorf. In Benetzko wurde der Betrieb einfach eingestellt mit der Begründung, daß die Schule dem deutschen Schulverein in Wien gehöre und daß der Leiter derselben ein Österreicher sei. Er hat sich um die èechoslovakische Staatsbürgerschaft beworben, sein Gesuch wurde aber abschlägig beschieden; im Gesetz ist übrigens nirgends vorgesehen, daß ein Privatlehrer unbedingt èechoslovakischer Staatsbürger sein muß.

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Pane posl. dr. Schollichu, zbývá jestì 5 minut.

Posl. dr. Schollich (pokraèuje): Ich habe noch eine Viertelstunde Redezeit, früher gehe ich nicht herunter. (Posl. dr. Hnídek: Takhle se pøece s pøedsedou nemluví!) Ich habe von Ihnen keine Redezeit, kümmern Sie sich nicht um meine Redezeit, ich gehe heute ni cht herunter, bevor ich nicht fertig bin. (Výkøiky, hluk.)

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Prosím o klid.

Posl. dr. Schollich (pokraèuje): In Markt-Türnau wurde die Sperrung der Schule durch den Národní výbor vorgenommen. Das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur hat die Sperrung als ungesetzlich aufgehoben, der Ortsschulrat jedoch verfügte neuerdings die Sperrung, der Bezirksschulrat hob dieselbe im März 1 920 auf. Die Gemeinde rekurrierte, das Gesuch ist bis heute jedoch noch unerledigt. Inzwischen hat man das Gesuch um die Errichtung einer Minderheitsschule, obwohl 35 Kinder vorhanden waren, zurückgelegt, und es ist bis heute noch nicht erledigt. Man hat inzwischen die Ortschaft Kieferdörfel ausgeschult, um die Kinderanzahl herunterzudrücken. In Jaktaø wurde die Sperrung der Schule am 12. Feber 1919 durch den vollständig unzuständigen Bezirksschulrat von Troppau vorgenommen und es hat 2 1/4 Jahre gedauert, bevor man es der Mühe wert fand, eine kommissionelle Erhebung einzuleiten. Gebäude wurden für Militärzwecke beschlagnahmt in Jaktaø, Böhmisch-Trübau und Unter-Themenau; für èechische Schulzwecke in Kreutzendorf, Nikles, Runarz, Oppahof, Skrzeszon, Peterswald-Eugenschacht; für Wohnungszwecke in Jaktaø und Böhmisch-Trübau. Daß es bei den Beschlagnahmen nicht immer ohne Beschädigung der Schuleinrichtung und ohne Entwendungen von Schuleigentum zugegangen ist, ist wohl selbstverständlich. Ganze Einrichtungen sind verschwunden. Ein sehr interessantes Beispiel ist die Sperrung der Privatschule in Schönbrunn-Hammergrund (Bezirk Polièka). Diese Schule wurde mit der Begründung gesperrt, daß sie in einer rein èechischen Gemeinde errichtet worden ist und somit die Entnationalisierung der Kinder der Gemeinde anstrebe, was im allgemeinen Interesse nicht zugelassen werden könne. Die Schule wurde im Jahre 1910 errichtet. Damals bestanden 2 Gemeinden, die deutsche Gemeinde Schönbrunn und die èechische Gemeinde Hammergrund. Im Jahre 1920 wurde eine Trennung dieser beiden Gemeinden vorgenommen. Acht Häuser der Gemeinde Schönbrunn wurden der èechischen Gemeinde zugeschlagen, darunter auch das Schulgebäude, so daß nur 5 deutsche Kinder übrig blieben; 33 Kinder in Schönbrunn blieben dann ohne Unterricht. Und nun sagt man, die Schule habe die Aufgabe gehabt, èechische Kinder zu entnationalisieren. Diesen Vorwurf kann man schließlich jeder Schule machen und es ist eine Frechheit sondergleichen, wenn man dem Kulturverband heute den Vorwurf der Germanisierung macht. Man macht die größten Schwierigkeiten bei der Erteilung des Öffentlichkeitsrechtes. Auf der einen Seite also statt Förderung Drangsalierung, auf der anderen Seite eine besondere Begünstigung des èechischen Schulwesens.

Ich will mich über dieses Kapitel wegen Mangels an Zeit nicht weiter verbreiten und mich der neuesten schwebenden Gefahr zuwenden: neue Drosselungen sollen durchgeführt werden. Die Grundlage für die Anträge des Landesschulrates ist ein Erlaß, herausgegeben von der Minderheitsabteilung des Ministeriums für Schulwesen, Zahl 159.454, aus dem Jahre 1921, intimiert von der Abteilung I, jetzt X, des Landesausschusses mit Zuschrift des böhmischen Landesschulrates vom 13. Jänner 1922. Dieser Erlaß sagt, daß nach Berücksichtigung des 3jährigen Kinderbesuches alle Klassen, die durchschnittlich weniger als 75 Kinder ausweisen, aufzuheben sind. Die Auflösung von lklassigen Schulen, deren Besuchsziffer nicht über 40 ist, ist in Erwägung zu ziehen, falls die Umstände es verlangen. Schulen, die eine weit niedrigere Besuchsziffer als 40 haben (man kann als Grenze 35 annehmen), sind unbedingt aufzulösen. Mit Zahl 32.800 vom 22. März 1922 hat der Landesausschuß die Erhebung der Schülerzahl aller Volksschulen Böhmens im laufenden Schuljahr 1921/1922 angeordnet und verfügt, daß diese Zahlen mit denen der zwei vorhergehenden Jahre für die Berechnung des dreijährigen Durchschnittes heranzuziehen sind. Für den Antrag auf Aufhebung einer Klasse oder Schule hat als Grundlage die Besuchsziffer der letzten 3 Jahre, d. h. 1918/19, 1919/20, 1920/21 zu gelten, denn der Erlaß stammt aus dem Jahre 1921. Es ist daher nicht gemeint das jetzige Schuljahr 1921/22. Der Landesausschuß nimmt aber die Jahre Jahre 1919/20, 1920/21, 1921/22. Aufgrund dieser Anträge sollen mit Ende des Schuljahres 1921/22 in Böhmen weitere 150 deutsche Klassen aufgehoben werden und mit Beginn des nächsten Schuljahres sollen vielleicht noch rund 300 Schulklassen darankommen. Es ist mir unbegreiflich, wie das Ministerium dazu seine Hand bieten kann, wo noch gar nicht die Zahl der Kinder für das nächste Schuljahr feststeht. Die Einschreibung der Kinder wird doch erst im September stattfinden. Es ist mir unbegreiflich, daß der Landesschulrat, dessen Pflicht die Fürsorge für das Schulwesen ist, sich diesem Schritte der Landesverwaltung in Böhmen anschließt. Wieder ist der Grund übergroße Sparsamkeit. Man will Ersparungen machen, selbstverständlich auf Kosten der Schule, der Lehrer, die aufs Pflaster gesetzt werden. Eine wirkliche Ersparung wird in den meisten Fällen nicht Platz greifen und es ist wieder nichts anderes, als ein neuer Schlag gegen das deutsche Schulwesen. Nun werden Sie mir sagen, das trifft uns Èechen auch, die Anträge sind gleichermaßen für die deutschen und èechischen Schulen gestellt. Der Antrag gewiß, nur in der Durchführung wird ein Unterschied sein. Gegen die Deutschen wird der Antrag auf Aufhebung mit der größten Beschleunigung ausgearbeitet und durchgeführt werden, èechischerseits haben wir bisher noch nicht viel von Aufhebungen gehört. Der èechische Erlaß bleibt vielleicht liegen bis ins neue Schuljahr und wird erst dann verlautbart und ein Jahr darauf findet erst die Durchführung statt. Ich bitte den Herrn Minister, uns bekanntzugeben, wieviel èechische Klassen bereits gesperrt wurden und wieviel mit Beginn des Schuljahres aufgelöst werden sollen. Manche deutsche Bezirke werden besonders hart getroffen, vor allem die mit vielen einklassigen Schulen in den Gebirgsorten, Schulen, denen eine viel größere Bedeutung zukommt als den Schulen im Tiefland. Ich kann dies nur als Kulturmord, als Kulturrückschritt sondergleichen bezeichnen, wenn man den armen Gebirgsdörfern die einzige Ausbildungsmöglichkeit nimmt, obwohl seinerzeit Herr Minister Habrman das Versprechen gegeben hat, keine Klasse aufzulösen, wenn 14 Kinder vorhanden sind. Man drückt damit die hochorganisierten Schulen in den Städten zu niederorganisierten Dorfschulen herab. Ich habe mich hauptsächlich mit der Volksschule beschäftigt, ich könnte die gleichen Bedrückungen auch von der Bürgerschule und Mittelschule berichten, allein die Redezeit ist um. Ich will nur noch den Herrn Minister warnen, auf dem Gebiete des Mittelschulwesens weitere Sperrungen vorzunehmen, zumal wir ohnehin schon 22 Mittelschulen verloren haben. Er möge insbesondere nicht daran denken, die Lehrerbildungsanstalt in Troppau aufzulassen. Ein Erlaß ist im Begriffe hinauszugehen, worin es heißt: "Nachdem die Absolventen der Anstalt keine Anstellung finden können, wird für das nächste Jahr die Aufnahme gesperrt." Es ist nicht Sache des Ministeriums, für die Unterkunft der Absolventen zu sorgen, es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Ministeriums, den Absolventen von Lehrerbildungsanstalten eine Anstellung zu geben. Die Schule hat ihre Existenzberechtigung, weil sie sich aufbaut auf der Bürgerschule, also der Schule des Volkes, weil hier allein Gelegenheit gegeben wird, daß Kinder des Volkes eine höhere Ausbildung erreichen. Und wenn die Èechen in Schlesien zwei Lehrerbildungsanstalten haben, müssen wir verlangen, daß die eine Schule unter allen Umständen uns gelassen werde. Ich warne Sie auch, wie beabsichtigt ist, das Gymnasium in Friedeck mit einem Schlage aufzulassen. Es ist ein Kapitel für sich, ein Schandfleck für die herrschenden Kreise in diesem Staate, wie man die Ostschlesier behandelt hat. Erst hat man sie umschmeichelt, solange das Plebiszit noch in Aussicht stand. Sie sind dafür alle für die Èechoslovakei eingetreten, kaum war aber die Sache entschieden, hat man ihnen ihre Schulen weggenommen. Sie hatten 4 Mittelschulen, man hat ihnen eine einzige gelassen, in Oderberg und die in Friedek, die gutbesuchte Schule, die 1920 273 Kinder hatte, wurde gesperrt, zuerst mit der ersten Klasse, im nächsten Schuljahre die zweite und dritte Klasse und jetzt will man mit einem Schlag die restlichen 5 Klassen auflassen. Der Befehl hiezu liegt auf dem Tische des Herrn Ministers. Die restlichen 5 Klassen haben heute noch 150 Schüler. Kein Mensch kümmert sich um die Eltern und Lehrer, obwohl seitens des Ministeriums die Zusage und das Versprechen gegeben worden ist, die Schule nur langsam und allmählich aufzulassen. Ich möchte bei diesem Anlaß auch bezüglich Znaim erwähnen, was dort verbrochen worden ist: den Kampf gegen das Mädchenlyzeum, gegen die Fachschule für Tonindustrie und daß man jetzt wieder das Gymnasium und die Realschule zusammenlegen will, obwohl sie beide ihre Existenzberechtigung haben. Es würde zu weit führen, wenn ich alle Fachschulen aufzählen wollte, von den Hochschulen ganz zu schweigen. Es würde auch zu weit führen, wenn ich die Budgetziffer nennen würde, um an der Hand des Zahlenmaterials die Benachteiligung des deutschen Schulwesens zu beweisen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Hruban.)


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