Sobota 6. srpna 1921

3. Øeè posl. Schäfera (viz str. 1258 protokolu):

Meine Herren und Frauen! Wir treten jetzt in die Verhandlung eines Gesetzentwurfes ein und gehen daran, ein Gesetz zu beschließen, das die Arbeiterklasse dieses Staates seit vielen Monaten mit allem Eifer anstrebt, und für das wir auch hier im Abgeordnetenhaus bereits mehrfach unsere Stimme erhoben haben. Leider liegt der Gesetzentwurf, den wir jetzt erledigen, in einer Fassung vor, die uns keineswegs befriedigt. Der Gedanke der Betriebsräte ist darin verdorben. Vielleicht mag daran schuld sein, daß diese wichtige Angelegenheit in ein igen Stunden erledigt werden mußte (Souhlas u nìmeckých poslancù.), daß man weder dem Ausschuß, noch dem Plenum des Abgeordnetenhauses, vor allem aber nicht dem engeren Au sschusse, der eingesetzt wurde, um die Frage der Betriebsräte gründlich zu überprüfen, genügend Zeit zur Arbeit gelassen hat. Ich erinnere nur daran, daß sich die bürgerlichen Mehrheitsparteien monatelang überhaupt nicht entschließen konnten, an die Lösung dieser Frage zu schreiten. Noch in den letzten Tagen änderte sich alle Stunden förmlich der Stand dieser Sache. Einmal hieß es, das Betriebsrätegesetz könne in dieser Session unmöglich gemacht werden, dann wieder war man plötzlich voller Eifer dafür.

Endlich ist mit Bedauern festzustellen, daß dem sozialpolitischem Ausschuß gar nicht die Möglichkeit und die Freiheit eingeräumt wurde, jene Beschlüsse zu fassen, die aus den Erfahrungen, die man in anderen Staaten mit dem Betriebsrätegesetz gemacht hat, gegeben gewesen wären.

Der sozialpolitische Ausschuß war in seinen Entscheidungen abhängig von dem Willen der Pìtka, von dem Willen einiger Parteiführer dieses Hauses. Diese allein haben bestimmt, wie das Gesetz au sschauen soll, sie haben vorgeschrieben, wie weit man gehen darf. Sie sind es, die vor allem verhinderten, daß ein großer Mangel dieses Entwurfes beseitigt worden wäre, nämlich, daß für Betriebe, die nicht 30 Personen beschäftigen, auch Vertrauensmänner eingesetzt werden. Wenn man die Geschichte dieses Gesetzentwurfes, der jetzt verhandelt wird, überblickt, so merkt man vor allem, daß die Regierung mit einer Zaghaftigkeit ohnegleichen an die Lösung dieser Aufgabe herangetreten ist. Sie hat die Sache der Betriebsräte nur mit den Fingerspitzen zu berühren gesucht. Der erste Entwurf, der zur Begutachtung hinausgegeben wurde, zeigte schon die überaus große Ängstlichkeit, an diese Frage heranzutreten. Einige Umfragen, einige Ausserungen der Unternehmer, einige scharfe Ausfälle in bürgerlichen Blättern, die von industrieller Seite beeinflußt waren, genügten für die Regierung, sofort ihren ersten Entwurf fallen zu lassen und eine neue Vorlage auszuarbeiten, worin eine ganze Reihe wichtiger Voraussetzungen für ein ordentliches Betriebsrätegesetz fehlten. Ich erinnere daran, daß im ursprünglichen Entwurf der Regierung vorgesehen war, daß in allen Betrieben mit 20 beschäftigten Personen Betriebsräte vorgesehen waren. Nach dem neuen Entwurf, der jetzt Gesetz werden soll, werden die Betriebsräte erst dann eingesetzt, wenn der Betrieb mindestens 30 Personen beschäftigt, so daß zahlreiche Unternehmungen durch diese Bestimmung außerhalb dieses Gesetzes zu stehen kommen. Man macht gegenüber den Einrichtungen in Deutschland und Österreich einen gewaltigen Rückschritt, einen Rückschritt, der um so verurteilenswerter ist, als man allem Ersuchen, allem Drängen gegenüber dabei verharrt, daß Vertrauensmänner in kleineren Betrieben unter 30 Arbeitern nicht eingeführt werden dürfen. Fragen wir nun, meine Damen und Herren, nach den Ursachen dieser Zaghaftigkeit und Zurückhaltung in einer so wichtigen Arbeiterfrage, die zugleich eine wichtige volkswirtschaftliche Frage ist, dann kommen wir darauf, daß vor allem vorgeschützt wird, unsere Industrie, der gegenwärtige Stand unserer Volkswirtschaft, vertrage derartige Versuche nicht.

Es wird gesagt, die Zeiten seien andere geworden, in Deutschösterreich und Deutschland habe man das Betriebsrätegesetz zu einer Zeit geschaffen, als noch Hochkonjunktur war, was übrigens gar nicht stimmt. Es ist darauf hingewiesen worden, daß die Èechoslovakei vor allem in der Betriebsrätegesetzgebung nicht weiter gehen könne als Deutschland. Um nun ja nicht etwa in einem einzigen Punkt weiterzugehen als drüben im Reiche, ist man in den wichtigsten Fragen gegenüber Deutschland weit zurückgeblieben. In dritter Linie hat es in den letzten Tagen geheißen, daß England und Frankreich es nicht gut aufnehmen würden, wenn die Èechoslovakei in der Betriebsrätegesetzgebung zu weit vorausstürmen würde. Auch in Deutschland sind zur Zeit, als das Betriebsrätegesetz im Reichstag auf der Tagesordnung stand, solche Stimmen zu hören gewesen. Die Unternehmerblätter und die Unternehmerorganisationen wußten nicht eindringlich genug vor den Folgen des Betriebsrätegesetzes zu warnen. Sie erklärten, daß in dem Augenblicke, wo Betriebsräte eingeführt wurden, das Ansehen der deutschen Industrie vollends zusammenbrechen, die Konkurrenzfähigkeit überhaupt in Frage gestellt werde.

Daß das ganze Ausland in einem solchen Gesetz einen Schritt zur völligen Unsicherheit im ganzen Wirtschaftsleben erblicken werde. Alle diese Prophezeiungen und Schwarzmalereien sind nicht eingetreten. Wenn Sie jetzt die Bilanzen der deutschen Unternehmungen, der großen und auch der kleinen, durchgehen, so finden Sie, daß nichts von alledem geschehen ist. In Österreich ist das gleiche wahrzunehmen. Ein weiterer Einwand, den wir im Ausschuß gehört haben und der in den letzten Monaten seit der Betriebsrätefrage auf der Tagesordnung steht, und der immer wieder von Unternehmerseite ausgesprochen worden ist, geht dahin, daß die Arbeiter nicht befähigt seien, in wirtschaftlichen Fragen mitzureden und mitzuentscheiden, und daß in den Betrieben ein Zustand einreißen würde, der einfach nicht zu ertragen wäre. Man habe, so wird erklärt, in Deutschland und in Osterreich mit dem Betriebsrätegesetz schlechte Erfahrungen gemacht und auch im Bergbau bei uns. (Posl. Pohl: Weil die Unternehmer das Gesetz sabotieren!)

Nun, meine Damen und Herren, ist die Sache doch so, daß jedes Gesetz, das Staatsbürgern, wie im Falle der Betriebsräte den Arbeitern, einen neuen Aufgabenkreis zuweist, in der ersten Zeit nicht gleich klaglos ausgeführt wird. Es mögen in Deutschland und in Österreich vereinzelte Fälle vorgekommen sein, wo die Betriebsräte nicht auf der Höhe gestanden sind. Aber sind denn auch alle Unternehmer befähigt in wirtschaftlichen Fragen immer das Richtige zu treffen? Übrigens können nicht die einzelnen Vorkommnisse entscheidend sein, die sich daraus erklären, daß der Arbeiter sich nicht sofort in die neuen Aufgaben hineinzufinden vermag. Die paar Fälle von Reibungen beweisen nichts gegen die Notwendigkeit des Gesetzes und dessen Nützlichkeit. Ihnen stehen gegenüber zahlreiche Urteile von verständigen, großen Unternehmern, die besorgen, daß sich die Betriebsräte innerhalb kurzer Zeit in alle Aufgaben einarbeiten, die ihnen das Betriebsrätegesetz zugewiesen hat. Es sind daher leere Ausflüchte, die die Abneigung verbergen sollen, die in den Kreisen der Unternehmer dagegen besteht, den Arbeiter im Betriebe mi treden, mitentscheiden und mitstimmen zu lassen. Das ist das entscheidende.

Die Unternehmer ve rgessen dabei aber eines: daß wir bei der politischen Demokratie, die ja in unserem Staate auch noch keine vollständige ist, und sich erst in den Anfängen befindet, nicht stehen bleiben können, daß der Arbeiter niemals mit der politischen Demokratie allein sich zufrieden geben wird, sondern auch nach der wirtschaftlichen Demokratie verlangt. Unsere ganze Volkswirtschaft, unser ganzes industrielles Leben schreit förmlich darnach, daß andere Einrichtungen die alten Zustände ablösen. Im politischen Leben lassen es sich heute denkende Menschen nicht mehr gefallen, daß autokratisch und selbstherrlich über sie bestimmt werde. Ebensowenig kann sich der Arbeiter im Betriebe, in der Industrie, in der Landwirtschaft es gefallen lassen, nichts anderes zu sein, als ein Lohnknecht, als ein Anhängsel der Maschine, ein Mensch, der schaffen muß, ohne mit bestimmen und Einblick erhalten zu können in die Verhältnisse des Betriebes selbst, in die Betriebsführung, in die Fragen der gesamten Volkswirtschaft. Der Absolutismus in den industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben muß weichen. Jene Unternehmergruppen und politische Parteien, die sich einbilden, man könne die Entwicklung zur Betriebsdemokratie aufhalten, irren sich. Man hat uns im sozialpolitischen Ausschusse gesagt, das, was hier gegeben wird, sei alles, was in der Frage der Betriebsräte gegenwärtig in der Èechoslovakei getan werden kann. Es würden manche Unternehmungen in schwere Bedrängnis kommen, wenn die Arbeiter und Angestellten auf die Führung der Geschäfte Einfluß hätten. Alles aber, was an Einwänden vorgebracht wird, ist, wie gesagt, durch die Erfahrungen widerlegt, die mit dem Betriebsrätegesetz in Deutschland und in Österreich gemacht worden sind. Wir erblicken in dem in Verhandlung stehenden Gesetze keine Lösung der Betriebsrätefrage; es ist nichts weiter als eine kaum merkbare Verbeugung vor dem Gedanken der Betriebsräte, ein zaghaftes Bekenntnis zu einem Gedanken, dessen Berechtigung niemand mehr völlig bestreiten kann. Das Gesetz geht nur so weit, als man auf Grund der Machtverhältnisse gegenwärtig gezwungen ist zu gehen. Wir bestreiten gar nicht, daß seit der Schaffung des Betriebsrätegesetzes in Österreich und Deutschland sich die Machtverhältnisse einigermaßen verschoben haben. Die Unternehmer glauben jetzt, das, was unmittelbar nach dem Umsturze in Deutschösterreich auf dem Gebiete der Betriebsdemokratie zugestanden wurde, brauche man heute nicht mehr einzuräumen. Die Vorgänge auf dem Boden der wirtschaftlichen Kämpfe, nicht nur bei uns, sondern auch in Deutschland und in der ganzen Welt, die Tatsachen, die wir da sehen, verleiten die Unternehmer und jene politischen Parteien, die ihnen nahestehen, dazu, den Arbeitern jedes Entgegenkommen in den Fragen der Betriebsdemokratie zu verweigern. Sie mögen aber nicht vergessen, daß alles im Wandel begriffen ist, und daß, wenn auch heute die Arbeiterklasse infolge verschiedener Umstände geschwächt ist, das noch lange kein Grund für die Unternehmerklasse zu sein braucht, übermütig zu werden und sich gegen Maßnahmen zu sträuben, die nicht nur für die Arbeiter, die nach demokratischer Betätigung in den Betrieben verlangen, sondern für den gesamten Aufbau der Volkswirtschaft notwendig sind.

Unsere Gütererzeugung und ihre Organisation bedarf zu ihrer Vollständigkeit, dazu, um den Anforderungen der Zeit zu entsprechen, noch eines Gliedes, und das sollen die Betriebsräte sein. Wenn die Unternehmer und die ihr dienenden politischen Parteien sich dagegen auflehnen und einen vorübergehenden Zustand zu halsstarrigem Vorgehen gegen berechtigte Forderungen der Zeit ausnützen, so werden später die Kämpfe um diese Forderungen nur um so erbitterter geführt werden.

Wir lehnen zwar das Gesetz, das hier vorliegt, nicht ab, wollen aber in letzter Stunde Ihnen noch die Möglichkeit geben, es noch einigermaßen zu verbessern und für die Arbeiter annehmbarer zu machen.

Wir beantragen, daß vor allem im § 1 ausgesprochen wird, daß alle Unternehmungen, in denen wenigstens 20 Arbeiter beschäftigt sind, unter das Betriebsrätegesetz fallen. Ein Antrag verlangt dann, daß in den kleinen Betrieben Vertrauenspersonen gewählt werden. Das österreichische Gesetz sieht solche Vertrauenspersonen vor, das reichsdeutsche Gesetz kennt die Einrichtung der Betriebsobmänner. Darauf, daß in kleinen Unternehmungen bei 10, 12 bis zu 29 Arbeitern eine derartige Einrichtung nur zu Unzukömmlichkeiten führen könnte, sei erwidert, daß es sich hier schließlich um Unternehmungen handelt, in denen der Arbeiter ebenso des Schutzes in seiner wirtschaftlichen, politischen und gewerkschaftlichen Betätigung bedarf, wie in den größeren Betrieben. Wir möchten nur darauf verweisen, daß in solchen Betrieben es ebenfalls Fragen gibt, die der Arbeiter nicht vom Unternehmer allein gelöst, geregelt und geordnet wissen will. Die Befürchtungen, daß in solchen kleinen Betrieben nicht die notwendigen befähigten Personen da sein werden, sind lächerlich und durchaus unberechtigt. Der Arbeiter wird sehr bald Bescheid wissen, selbst wenn er anfangs nichts richtiges mit seiner neuen Aufgabe anzufangen wüßte. Wir beantragen daher, daß die Einrichtung der Vertrauensmänner eingeführt werde. Ein weiterer Antrag geht dahin, die Verhängung von Ordnungsstrafen einer Kommission zuzuweisen, die paritätisch zusam mengesetzt ist. Wir wenden uns ferner dagegen, daß man beim aktiven und passiven Wahlrecht viel rückschrittlicher als in Deutschland und Österreich ist; wir beantragen in diesen beiden Fällen eine Herabsetzung des Alters sowohl für die Ausübung des Wahlrechtes als auch für das Recht, sich in den Betriebsrat wählen zu lassen. Wir haben darauf verzichtet, so viele Anträge zu stellen, als notwendig wären, das Gesetz über die Betriebsräte so auszuges talten, daß es allen unseren Anforderungen entsprechen würde. Änderungen vom Anfang bis zum Ende hätten beantragt werden müssen. Was wir in letzter Stunde verlangen, ist wenig, aber nötig. Lehnen Sie unsere Anträge ab, so werden wir aus diesem Gesetz herausholen, was denkbar ist. Der Kampf um das Betriebsrätegesetz, so wie wir es uns vorstellen und wie es allein den Arbeitern entspricht, geht jedoch weiter. Er wird fortgesetzt werden mit aller Kraft, bis es gelungen ist, auch die Mehrheitsparteien davon zu überzeugen, daß sie durch derartige Halbheiten wie hier, nur Verbitterung schaffen.

Noch ein paar Worte darüber, warum wir mit aller Kraft auf der Einführung eines Betriebsrätegesetzes bestanden haben. Ich habe schon gesagt, die politische Demokratie genügt den Arbeitern nicht und kann ihnen nicht genügen.

Die wirtschaftliche Demokratie muß den Absolutismus ablösen, der heute noch in den Unternehmungen herrscht. Immer wurde, wenn Arbeiter nach Rechten verlangten, behauptet, es fehle ihnen an Einsicht, an den notwendigen Kenntnissen, es fehle ihnen daran, die Dinge richtig zu beurteilen. Ebenso geschieht es jetzt, wo die Arbeiter daran gehen, die Betriebsdemokratie zu erkämpfen. Da hören wir wieder von Unternehmern, von politischen Parteien einwenden: ja wir können nicht unerfahrenen Menschen, wir können nicht Arbeitern, die in geschäftliche Angelegenheiten keinen Einblick haben, solche Rechte einräumen. Da müssen jene entscheiden, die sachverständig sind, die das alles genau zu begreifen vermögen.

Aber gerade so wie in der Politik diese Redensarten nicht mehr ziehen, genau so sind sie nicht mehr anwendbar, wenn es sich um die Frage der Wirtschaftsdemokratie handelt. Deshalb werden wir bei Annahme dieses Gesetzes, das wir noch im letzten Augenblicke verbessert sehen möchten, nicht auf den weiteren Kampf für ein wirkliches Betriebsgesetz verzichten. Das, was heute beschlossen wird, ist kein Schritt der die große Frage löst, die auf der Tagesordnung steht.

Der Kampf um die Betriebsräte wird fortgeführt werden, vor allem deshalb, weil wir nicht zulassen können, daß Tausende vonBetrieben und viele Zehntausende von Arbeitern von der Betriebsdemokratie ausgeschlossen werden. Wenn heute etwa sonst nichts weiter möglich sein sollte, als die Annahme der Resolution des Referenten Tayerle, die besagt, daß die Regierung in allernächster Zeit ein Gesetz vorlegen möge, das Vertrauensmänner für diese kleine Betriebe vorsieht, so darf diese Resolution wenigstens nicht so behandelt werden, wie viele andere. Wir werden darüber wachen, daß sie nicht in den Papierkorb kommt, sondern darauf bestehen, daß sie beachtet und befolgt wird. (Potlesk na levici.)

4. Øeè posl. Witticha (viz str. 1263 protokolu):

Meine Herren und Damen! Jedesmal, so oft die arbeitende Bevölkerung ihren Unwillen kundgegeben hat über die Regierungspolitik oder über die Politik des Parlamentes, so wurde sie damit vertröstet, daß die Zeit noch nicht gekommen ist für die Arbeiterschaft, die Früchte zu verwirklichen. Die Mehrheitsparteien dieses Hauses stehen durchwegs auf dem Standpunkt, daß es vom Volke unrecht ist, daß es den èechischen Staat als einen reaktionären Staat bezeichnet. Ich meinerseits finde daran durchaus nichts verwunderliches, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil dieser Staat seine Existenz einem revolutionären Akte zu verdanken hat. An die Gründung dieses Staates haben zwei Klassen ganz bestimmte Hoffnungen geknüpft. Es ist ganz unstreitig, daß die bürgerliche Klasse auf ihre Rechnung gekommen ist, daß sie sich in ihren Hoffnungen nicht getäuscht fühlt. Hingegen muß festgestellt werden, daß gerade die Arbeiterschaft in diesem Staate sich um ihre Hoffnungen betrogen fühlt und zugleich auch die Hoffnung verloren hat, daß es in diesem Staate besser werden kann. Die Folge ist also, daß ein Teil der Arbeiterschaft in tiefe Resignation fällt und alles geschehen läßt; in einem anderen Teil der Arbeiter ist die Ansicht vertreten, daß es durch die vorhandenen revolutionären Energien des Volkes möglich sein wird, das Rad der Zeit und die Geschichte zu verbessern.

Und in dieser Zeit der äußersten Spannung mußten wir feststellen, daß das Parlament nun schon seit einer ganzen Woche Gesetze fabriziert, eine Belastung von Hunderten Millionen von Kronen für die arbeitende Bevölkerung bedeuten. Unter diesen vielen Gesetzen ist kein einziges, das geeignet wäre, die Produktivität zu steigern, wodurch das Volk einigermaßen ein Aquivalent bekäme, diese Lasten zu tragen oder zu mildern. Und nun scheint es, daß diese Tätigkeit durch ein Gesetz gekrönt werden soll, das eben in Beratung steht, und das ist das sogenannte Betriebsrätegesetz. Es ist geradezu kennzeichnend für die ganze Struktur der Politik dieses Parlaments, wenn an dem Tage, an welchem das Betriebsrätegesetz in Beratung steht, zugleich auch eine andere Gesetzesvorlage vorgelegt wurde, und das ist das sogenannte Terrorgesetz. Man sieht daraus, daß es in diesem Staate nicht möglich ist, einen Schritt nach vorwärts zu machen auf dem Gebiete des Fortschrittes oder der Sozialpolitik, ohne zugleich auch in die Zwangslage versetzt zu werden, mindestens drei Schritte nach rückwärts tun zu müssen. Wenn ich meine Meinung über das Gesetz, das man Betriebsrätegesetz nennt, objektiv äußern sollte, so müßte ich sagen, daß ich mich schäme, nach Hause zu gehen, für den Fall, als das Gesetz in dieser Form angenommen würde, ohne jede Änderungen und ohne jede Verbesserungen, die meine deutschen Parteigenossen hier zur Annahme empfohlen haben.

Die Arbeiterschaft erwartet ein Betriebsrätegesetz, das ihr einen geziemenden Einfluß in Bezug auf das Arbeitsverhältnis einräumt, im allgemeinen namentlich in Bezug auf die Aufnahme und Entlassung von Arbeitskräften und im wesentlichen noch ausserdem in Bezug auf die Regelung der Produktion. Wir leben momentan in einer kolossalen Krise und wir sehen trotz alledem, daß die Produktion nicht einheitlich nach gesunden und vernünftigen Gesetzen des Bedürfnisses vor sich geht, daß die Produktion vielmehr so vor sich geht, wie es eben dem einzelnen Industriellen nach seinen wirtschaftlichen Interessen besser paßt. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.) Dem Gedanken des Betriebsrätegesetzes liegt auch der Wille der Arbeiterschaft zugrunde, tatsächlich ein neues auf gesunder demokratischer Grundlage aufgebautes Arbeiterrecht zu schaffen.

Und was finden wir nun in diesem Gesetz? Wir finden darin, daß man in einem Paragraphen dem Betriebsrat nur ganz belanglose Rechte einräumt, welche eigentlich auch bisher schon bestanden haben, und zwar durch das Vertrauensmännersystem. Und gerade dadurch, daß dieses Betriebsrätegesetz es vermeidet, an dem bestehenden Arbeiterrechte zu rütteln, daß man die Arbeiter und die Arbeiterschaft als Klasse in der Produktion nicht auf eine höhere Stufe stellt, daß man dem Arbeiter als dem wirksamsten Träger im Betriebe jene ihm gebührende Stellung nicht einräumt, dadurch wird eigentlich dieses Betriebsrätegesetz ganz illusorisch und vollständig wertlos. Nun gebe ich trotz alledem zu, daß die Industriearbeiter zufolge ihres langjährigen geschulten Kampfes auf dem Gebiete der Gewerkschafteu und im politischen Leben es in einer entsprechenden Zeit verstehen werden, aus diesem Gesetz etwas Brauchbares und Vernünftiges, zumindest aber die Grundlage für ein anderes besseres Gesetz zu schaffen.

Aber wie sieht es in dieser Richtung, auf dem Gebiete der Landwirtschaft aus? Hier will ich namentlich von den Landarbeitern der Slovakei sprechen. Wir stehen hier einer Schichte von Arbeitern gegenüber, die von der herrschenden Schichte der Bevölkerung des alten Ungarn aus allem öffentlichen Leben vollständig ausgeschaltet worden ist und diese Arbeiter bilden infolge ihres primitiven Bildungsgrades noch heute ein billiges Ausbeutungsobjekt der Agrarier des slovakischen Gebietes, die diese Tatsache natürlich auch gründlich ausnützen. Nun sollte man glauben, daß gerade diese eine wichtige Ursache bestimmend sein sollte für die Konstruktion dieses sogenannten Betriebsrätegesetzes, daß Sie aus sozialen Gründen für die Feldarbeiter der Slovakei dem Betriebsrätegesetz einen solchen Wirkungskreis einräumen, daß der Betriebsrat bei den Feldarbeitern tatsächlich zu einem Hort des Schutzes der wehrlosen, der Willkür der Großgrundbesitzer ausgelieferten Feldarbeiter würde. Wir sehen aber das Gegenteil. Außerdem wäre es aber notwendig, daß gerade bei den landwirtschaftlichen Betrieben der Betriebsrat einen Wirkungskreis bekäme und zwar aus allgemein öffentlichem Interesse, aus Gründen der Ernährung.

Es ist ja bekannt, daß die Republik unausgesetzt an der Ernährungskalamität leidet. Und das geschieht zum großen Teil deshalb, weil in der Slovakei - ich will nicht sagen nur deshalb - durch die Politik der Agrarier diese Tendenz, diese Kalamität vergrößert wird, indem die Grundbesitzer nur jene Früchte anbauen, von welchen sie überzeugt sind, daß sie für ihren Profit mehr abwerfen. Nun bin ich überzeugt, daß, wenn die Feldarbeiter in der Slovakei tatsäch!ich mit Verst ändnis ihre Aufgabe und Pflicht erfüllen würden, in diesem Falle der Betriebsrat die Möglichkeit bekäme, auch in Bezug auf die Produktion einen Einfluß auszuüben. Das würde sich dann in besonderem Maße bei der Ernährung wohltuend bemerkbar machen. Nachdem aber der § 31 und der § 1 es förmlich unmöglich machen, daß der Betriebsrat überhaupt, soferne es zu einem solchen kommt, auf die landwirtschaftlichen Betriebe einen Einfluß auszuüben vermag, so scheint es, daß es überhaupt auf Grund dieses Gesetzes unmöglich gemacht wird, daß in landwirtschaftlichen Betrieben jemals ein Betriebsrat zusammengestellt werden kann, und zwar deshalb, weil im § 31 der Vorlage ausdrücklich steht, daß nur jene Personen in Betracht kommen können, welche bereits ein Jahr ununterbrochen im Betriebe sind. Nun ist das Unerhörte dieser Bestimmung nur für denjenigen faßbar, der tatsächlich die landwirtschaftlichen Güter und die Produktivität auf denselben kennt.

Außerdem sagt der § 1, daß nur solche Betriebe einen Betriebsrat wählen lassen können, welche tatsächlich 30 ständig angestellte Personen haben. Das ist meiner Ansicht nach, soweit ich die Slovakei und ihre landwirtschaftlichen Güter kenne, dort nahezu ausgeschlossen.

Daraus schließe ich, daß sich dieses Parlament nicht auf die Höhe der Aufgabe erheben kann, welche diese Stunde erfordert. Es ist daraus zu schließen, daß dieses Parlament die nach Hunderttausenden zählenden Feldarbeiter in der Slovakei auch weiterhin in ihrem Elend, in ihrer Schmach belassen will. Die Mehrheit dieses Parlamentes will es auch weiterhin haben, daß die nach Hunderttausenden zählenden Feldarbeiter Ungarns in elenden Hütten wohnen und ihr

spricht, nicht erhöhen können. Die Feldarbeiter der Slovakei werden in ihrer Auffassung und Überzeugung dadurch bekräftigt, daß sie von diesem Parlament keine Besserung ihrer Lage erwarten können, sondern daß sie fortschreiten müssen auf dem Wege, den sie bisher beschritten haben, das ist auf dem Wege des unerbittlichen Klassenkampfes. (Souhlas na levici.)

5. Øeè posl. dr. Czecha (viz str. 1280 protokolu):

Ich erkläre mich damit einverstanden, daß über die Vorlagen 2737, 2180, 2735 unter einem abgestimmt wird; dagegen möge über die Vorlage 2679 abgesondert abgestimmt werden.

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP