Sobota 6. srpna 1921

Es ist seither eine Verordnung erschienen, wodurch die Renten für die Mitglieder dieser Anstalt um 100 % erhöht wurden, doch standen diese Ziffern wiederum in keinem Verhältnisse zu dem veränderten Geldwert, und ich brauche hier wohl nicht im Detail anzuführen, in welch elender Lage sich die Rentner dieser Anstalt befinden. Es liegt nunmehr ein Antrag vor, daß die Renten auf 300 % erhöht werden. Dieses Gesetz soll bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten.

Es heißt in dieser Gesetzesvorlage, daß der Zuschlag mit 300 % der Rente in der Weise bemessen werden wird, daß mit dem Zuschlag die Alters- und Invaliditätsrente jährlich mindestens 2400 Kronen, die Witwenrente mindestens 1200 K, der Erziehungsbeitrag für ein einseitig verwaistes Kind mindestens 600 K, für ein beiderseitig verwaistes Kind mindestens 1200 Kronen, der Erziehungsbeitrag mindestens 300 Kronen betragen muß. Der Anspruch auf den Zuschlag gebührt aber nur dann, wenn die Altersrente mit dem Zuschlag 7200 beziehungsweise 1800, 3600, 3600 oder 900 Kronen nicht überschreitet. Die Vorlage bedeutet gewiß einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustande. Wir wollen aber zum Ausdruck bringen, daß wir mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, wir wollen unserer Meinung Ausdruck geben, daß dieses Gesetz von Grund aus geändert werden muß und haben aus diesem Grunde und um doch eine Besserung herbeizuführen, einen Antrag dem hohen Hause vorgelegt, welcher folgenden Inhalt hat: Die Zulage wird mit 400 % der Rente bemessen und zwar so, daß die Alters- und lnvalidenrente einschließlich der Zulage mindestens 3000 Kronen, die Witwenrente mindestens 1500 Kronen, der Erziehungsbeitrag eines Waisenkindes mindestens 750 Kronen, eines doppelt verwaisten Kindes mindestens 1500 Kronen und der Erziehungsbeitrag mindestens 400 Kronen zu betragen habe. Ich wiederhole, daß wir damit nicht sagen wollen, daß dieser Antrag uns völlig genügt, wir wollten damit, wenn Sie diesen Antrag annehmen, zum Ausdruck bringen, daß wir mit dieser Vorlage doch nicht zufrieden sind, daß auf diesem Gebiete grundlegende Anderungen vorgenommen werden müssen. Wir stellen deshalb ei nen weiteren Antrag: Wir fordern die Regierung auf, in der Herbstsession eine neue Vorlage inbezug auf die Pensionsversicherung der Angestellten einzubringen. In Deutsch-Österreich ist man bereits bedeutend weiter. Man hat in diesem Lande mehr Zeit für die Sorgen des Volkes. Hier beschäftigt man sich mit ganz anderen Dingen. Ich will darauf hier nicht eingehen, weil bereits von einer ganzen Menge von Rednern die ganz merkwürdigen Zustände in diesem Staate gründlich geschildert worden sind, aber ich will doch darauf verweisen, daß in DeutschÖsterreich eine ganze Reihe von Verbesserungen dieses Gesetzes herbeigeführt worden ist. Zum Beispiel wurde die Altersgrenze für die Erwerbsunfähigkeit im Verhältnis zu unserem Gesetz bedeutend günstiger festgesetzt. In Deutsch-Österreich kann man in den Genuß der Pensien in dem Augenblicke treten, wo man das Alter von 60 Jahren, die Frau mit 55 Jahren, erreicht hat, während bei uns der alte Satz von 65 Jahren bestehen blieb. Ich brauche in diesem Kreise wohl nicht auseinanderzusetzen, wie ungemein schwierig es ist, als Angestellter ein solches Alter zu erreichen. Die Angestellten leben unter den denkbar trübsten Verhältnissen, die Willkür, die Ranküne der Unternehmer feiern Orgien. Das sahen wir gerade in jüngster Zeit, in welch brutaler Weise sich die Bankherren gegenüber ihren Angestellten benommen haben. (Posl. dr. Hahn: Das wird ja jetzt aufhören, jetzt ist ja das Gesetz gegen den Terror geschaffen!)

Sehr richtig! Im Zusammenhange damit möchte ich noch ein paar Bemerkungen machen. Wir fordern, daß im Pensionsversicherungsgesetze auch die Stellenlosenversicherung ausgebaut wird. Es ist im Gesetz ein Ansatz dazu vorhanden. Wir verlangen, daß dieses Moment besonders berücksichtigt wird. Wir haben Arbeitslose in Kreisen der Angestellten in Massen und ich möchte im Zusammenhang mit den Ausführungen meines Vorredners zum vorigen Punkt, des Abgeordneten Kreibich, darauf verweisen, daß wir zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit besonders dringend Handelsbeziehungen zu allen Völkern, zu allen Ländern brauchen, und ich verweise nachdrücklichst darauf, daß ich vor einigen Monaten in diesem Hause, von dieser Stelle besonders, nachdrücklichst die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit Rußland gefordert habe und daß ich dafür in einem der Partei des Herrn Abg. Kreibich nahestehenden Blatt in der merkwürdigsten Weise angegriffen worden bin. Heute hat Herr Abgeordneter Kreibich mit denselben Worten dasselbe von den bürgerlichen Parteien dieses Hauses verlangt. Wir wissen, wie dringend notwendig die Handelsbeziehungen sind und wir hoffen, daß sich die Parteien dieses Hauses dazu verstehen werden.

Und nun wieder zu dem Gesetzentwurf. In Deutsch-Österreich ist eine Menge von Verbesserungen auch in dem Sinne gemacht worden, daß Zuschüsse für völlig Hilfslose in der Höhe des Grundbetrages gewährt werden. Bei uns ist es ganz anders. Da können für völlige Hilflosigkeit Zuschüsse bis zu 50 % gewährt werden, aber es entscheidet darüber der Vorstand der Anstalt. Es liegt also ganz am Wohlwollen, an der günstigen Entscheidung des Vorstandes, während dort das Gesetz die Rechte dieser Ärmsten der Armen, der völlig Hilflosen, festgesetzt hat. Wir müssen natürlich auch eine Erhöung der Anwartschaften fordern, die Herabsetzung der Altersgrenze beim Rentenbezug; wir müssen auch verlangen, daß in dem neuen Gesetz die Lebensgefährtin der Witwe gleichgestellt wird, wenn nicht schon eine Witwe vorhanden ist, die im Genuß der Rente ist.

Ein ganz besonderes Augenmerk müßte dem Fürsorgeheilverfahren zugewendet werden. Auf diesem Gebiete geschieht bei uns fast nichts. Es wird dringend notwendig sein, daß auf diesem Gebiete bei der Neuformulierung dieses Gesetzes mehr getan wird. Wir verlangen, daß die zwischenstaatlichen Verhandlungen raschest aufgenommen werden und zu einem gedeihlichen Ende kommen, damit in der Pensionsanstalt endlich daran gegangen werden kann, die Leistungen für die Rentner gründlich zu erhöhen. Es fließen Millionen in die Anstalt ein, aber die Leistungen sind unter der Kanone. Es kann keiner der Rentner von diesen Renten leben, es ist nur eine ganz bescheidene Abschlagszahlung fü die Menschen, die sich Jahrzehnte geplagt haben, dann alt und arbeitsunfähig geworden und nunmehr auf die sogenannte Pension angewiesen sind. Wir verlangen darum auch Staatszuschüsse.

Wir haben einen weiteren Antrag eingebracht, in dem wir verlangen, daß im Sinne des § 62 des Gesetzes endlich die Geschäftsordnung erlassen werde und zwar für alle Landesstellen. Es ist dringend notwendig, daß dies geschieht und daß endlich die Wahlen für die Pensionsanstalt ausgeschrieben werden. Der jetzt bestehende Zustand ist völlig unhaltbar und auf die Dauer nicht erträglich. Ich verweise nur darauf, daß in den Landesstellen noch die aus früherer Zeit gewählten Funktionäre sitzen, obwohl sich die Verhältnisse in den Kreisen der Angestellten grundlegend geändert haben. Wir müssen verlangen, daß, insolange die Wahlen nicht stattfinden, die Vertreter unserer Organisation, der freien Gewerkschaften, in den Landesstellen Sitz und Stimme erhalten. Wir müssen weiter verlangen, daß die Wahlordnung in einem modernen Sinne erlassen wird. Man spricht davon, daß das Proporzwahlrecht eingeführt werden soll, aber nur für die Generalversammlung. Wir müssen verlangen, daß der Proporz so eingeführt wird, daß auch im Vorstand der Anstalt entsprechend dem Verhältnis der Wähler jeder Nation das ihr zukommende Recht wird. Man hat eine Verwaltungskommission eingesetzt und es sitzen in dieser Kommission zwei Vertreter unserer freien Gewerkschaftskommission der Angestellten. Das entspricht nicht dem Verhältnis der Nationen, das heißt dem Verhältnis der Angestellten, die in der Anstalt sind.

Wir wollen hoffen, daß dieser Zustand geändert wird, daß uns, entsprechend unserer Zahl, Vertretung in der Verwaltungskommission gegeben wird, und daß ehebaldigst die Wahlen im Sinne einer neuen Wahl- und Geschäftsordnung ausgeschrieben werden. Das Pensionsversicherungsgesetz, wie es jetzt besteht, hat viel weitere Kreise von Angestellten umfaßt. Man könnte heute ruhig sagen, daß mit Ausnahme der Taglöhner und der ungelernten Arbeiter alle arbeitenden Menschen in die Pensionsanstalt einbezogen werden könnten. Man fühlt, daß es notwendig ist, daß endlich die Altersund Invaliditätsversorgung für alle arbeitenden Menschen herbeigeführt wird. (Souhlas na levici.) Wir fordern - und wir haben diese Forderung schon erhoben, seitdem wir in der Öffentlichkeit wirken und sprechen, und seitdem uns die Möglichkeit gegeben ist, in diesem Hause das Wort zu ergreifen - heute neuerdings und nachdrücklichst, und richten an die Vertreter aller Parteien den Appell, daß endlich diese unsere Forderung, die eine der wichtigsten unserer Forderungen ist, zum Gesetz erhoben wird. Es ist die Pflicht aller, dafür zu sorgen, daß die arbeitenden Menschen für ihr Alter, wenn sie nicht mehr imstande sind, sich von der Kapitalistenklasse ausbeuten zu lassen, endlich eine Rente bekommen, damit sie so leben können, daß sie nicht verhungern müssen. Wir fordern also die allgemeine Versicherung aller Arbeitenden und im Rahmen dieser Sozialversicherung die besondere Versicherung der Gruppe der Angestellten.

Ein Wort möchte ich noch von den Ersatzinstituten sprechen. Wir fordern, daß alle Angestellten in einer Anstalt versichert sein sollen. Nun hat das Gesetz die Möglichkeit gegeben, daß gewisse Ersatzinstitute bestehen bleiben können, wenn in diesen Ersatzinstituten besondere Begünstigungen dadurch eingeräumt werden, daß der Chef der Unternehmungen besondere Leistungen gewährt. Es muß in diesem Falle im Sinne des Gesetzes ein Ansuchen an die Pensionsanstalt gerichtet werden. Diese Zeit ist verstrichen und es zeigt sich nunmehr, daß eine Anzahl von Unternehmungen, wenn auch in bescheidener Anzahl, das geben wir zu, solche Ersatzeinrichtungen schaffen möchte. Bei der Aufrechterhaltung unseres Prinzips wird es vielleicht doch möglich sein, in gewissen Fällen besonderen Umständen Rechnung tragend, diesen Wünschen nachzukom men, und in diesem Sinne sollen meine Worte gelten, zum Schluß bitte ich, die Anträge, die wir gestellt haben, wohlwollend zu behandeln und anzunehmen. Wir erwarten und hoffen, daß im Herbst eine Vorlage, die die Bestimmungen dieses Gesetzes grundlegend ändert, dem Hause zugehen wird. (Potlesk nìmeckých poslancù.)

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