Pátek 15. července 1921

Wenn wir uns die Entwicklung der čechoslovakischen Republik etwas näher betrachten, und zwar nicht von einseitigem Standpunkte, sondern ganz objektiv, muß sich uns ganz unwillkürlich die Frage aufdrängen, ob denn die čechoslovakische Republik wirklich so vertrauenswürdig ist, daß man mit ihr Verträge abschließen kann. Ich von meinem Standpunkte aus und auf Grund der Erfahrung, die ich seit dem 28. Oktober 1918 gemacht habe, muß sagen, wenn es auch nicht angenehm klingt und manche Blicke mich durchbohrend betrachten, daß eben die Erfahrungen, die wir Deutsche hier während dieser Zeit gemacht haben, uns nicht die Überzeugung bringen können, daß unser Staat - ich muß zu meinem eigenen Bedauern sagen: unser Staat - so vertrauenswürdig ist, daß man mit ihm Verträge abschließen kann. Denn ich habe eingangs gesagt: Wenn man Verträge abschließt, muß der gute Wille vorhanden sein, das im Vertrage Gesagte oder Geschriebene einzuhalten. Unsere Behörden aber - ich will nicht Ihnen die Schuld beimessen, meine sehr Verehrten, auch der Regierung als solche will ich keine Schuld beimessen - aber unsere Behörden - seien es die autonomen oder die politischen, liefern uns Tag für Tag den Beweis, daß man auf das Wort unserer Republik nicht bauen kann. Warum nicht bauen kann? Weil sie das, was sie heute verspricht, was sie heute, ich möchte sagen mit Brief und Siegel sicherstellt, morgen einfach nicht mehr hält.

Ich will auf Einzelheiten eingehen. Wenn wir uns vor Augen führen, welche Sekkaturen das deutsche Volk in diesen 2 1/2 Jahren durchgemacht hat, welche unmoralischen Mittel man angewendet hat, um diese Republik überhaupt zu errichten, welch eine Fülle von Rechtsbrüchen seit dem 28. Oktober 1918 angewendet wurden, um dem In- und dem Auslande gegenüber die Existenzberechtigung dieses Staates nachzuweisen; wenn wir weiters beachten, daß eine jedem Rechtsgefühl hohnsprechende Vergewaltigung des deutschen Volkes in diesem Staate auf der Tagesordnung ist, und wenn wir all das zusammenfassen in das Wort "Vertrauen zum Staate", so müssen wir schon sagen: auf Grund dieser Erfahrungen können wir ein Vertrauen eben nicht haben. Sie werden vielleicht der eine oder der andere sagen, es seien Schlagworte, die ich bringe, ich möge Beweise liefern, daß man zu dem Staate kein Vertrauen haben kann, weil er sein gegebenes Wort nicht halte. Ich bin aus der alten österreichischen Schule und ich habe österreichisches Rechtsgefühl kennen gelernt. Ich war österreichischer Soldat und kannte österreichische Disziplin. Ich bin in dieser Atmosphäre des Rechtes und infolge dessen in der Atmosphäre des Vertrauens aufgewachsen; denn dort, wo man weiß, daß das Recht herrscht, dort kann man auch annehmen, daß diejenigen, die das Recht zu vertreten haben, vertrauenswürdig sind.

Wenn wir auch über den alten österreichischen Bürokratismus uns oft lustig gemacht haben, heute möchte ich doch sagen, er war wenigstens ehrlich, er war auf einer Rechtsgrundlage aufgebaut und hat dafür Sorge getragen, daß Recht auch Recht bleibt, während die heutige Konstellation des Rechtes in diesem Staate eine ganz andere ist. Sie verlangen von uns Deutschen, daß wir Ihre Gesetze achten, daß wir Ihre Gesetze respektieren. Sie haben ja das Recht, dies zu verlangen, aber wir andererseits haben wieder das Recht, von Ihnen und insbesondere von Ihren Behörden zu verlangen, daß Sie uns mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, wie man die Gesetze achtet und wie man das Vertrauen zu diesem Staate oder die Achtung vor dem Gesetze gewinnt.

Der Staatsvertrag mit Deutschland sagt uns z. B. in einem seiner Punkte, daß auch die Heimatszuständigkeit der deutschen Reichsangehörigen in der Čechoslovakei einerseits und der Čechoslovaken im Deutschen Reiche andererseits geregelt wird, und es hat gestern der Berichterstatter bereits darauf verwiesen, daß dieser Vertrag so ziemlich gleichlautend ist mit dem Staatsvertrag, den wir mit der deutschösterreichischen Republik abgeschlossen haben. Wenn wir uns das durchlesen, speziell den Punkt "Heimatszuständigkeit" oder "Erwerbung der Staatszugehörigkeit", müßte man glauben, eine derartige Angelegenheit müsse in einer Stunde erledigt sein. Lassen Sie sich aber nun erzählen, welche Canossagänge so ein armer Teufel durchzumachen hat, der infolge seiner wirtschaftlichen Verhältnisse gezwungen ist, sich um die Staatsangehörigkeit in dieser Republik zu bewerben. Ich habe den Fall nicht einer, sondern mehrerer Offizierswitwen vor Augen. Das Ironische an der Sache ist, daß eine der Offizierswitwen ein Prager Kind ist, eine geborene Pragerin, eine Čechin, deren Eltern zwar schon gestorben sind, deren Geschwister aber hier in Prag noch heute leben und punzierte, vielleicht doppelt punzierte Čechen sind. Aber diese Frau hatte das Unglück, im Jahre 1897 sich an einen Offizier zu verheiraten, der dazumal in Innsbruck Dienst gemacht hat. Infolge dessen ist sie durch die Heirat nach Innsbruck heimatszuständig geworden. Der Offizier aber ist bereits drei Monate nach der Hochzeit gestorben. Die betreffende Frau hat Innsbruck bis heute überhaupt noch nicht kennen gelernt, sondern lebt seit dem Herbst 1897 in Budweis, hat die ganzen Jahre Budweis nicht verlassen, hat sich infolge dessen die Heimatszuständigkeit dort ersessen und man müßte annehmen, daß sie auf Grund dieser Ersitzung der Heimatszuständigkeit auch auf kurzem Wege die Staatsangehörigkeit bekommen wird. Siehe da, was geschah eines Tages? Die karge Pension einer Offizierswitwe nach einem ehemaligen k. u. k. Hauptmann hat man ihr vor beiläufig 5 Monaten - wenn ich nicht irre, war es im Monat Feber - von der militärischen Liquidatur in Prag eingestellt mit der Motivierung: Du bist nicht čechoslovakische Staatsbürgerin, denn dein Mann war im Jahre 1897 Offizier in Innsbruck, und du mußt erst die čechoslovakische Staatsbürgerschaft erwerben, dann können wir dir die Pension weiter ausbezahlen. Nun, diese Frau war wie aus den Wolken gefallen, sie hatte doch gar keine Ahnung davon, daß sie deshalb, weil ihr Mann, mit dem sie drei Monate verheiratet war, in Innsbruck damals disloziert war, daß sie deshalb nach Innsbruck zuständig und heute nicht čechoslovakische Staatsbürgerin ist. Und von da beginnt der Canossagang. Zuerst hat sie sich an die militärische Liquidatur auf der Kleinseite gewendet. Die hat ihr zurückgeschrieben: Besorge dir die čechoslovakische Staatsbürgerschaft und wir werden dir ohneweiters die Pension ausbezahlen. Nun ist sie zur Gemeinde nach Budweis gegangen. Das löbliche Bürgermeisteramt, das nämlich sehr viel politisiert, aber dafür desto weniger arbeitet, das einen Sekretär hält, der, anstatt seine amtlichen Pflichten zu erfüllen, denen ein Bürgermeistersekretär nachzukommen hat, Einblick in politische Dinge nimmt als persönlicher Adjntant des Herrn Bürgermeisters, aber nicht in seiner Eigenschaft als solcher, sondern als Vorsitzender und Obmann der čechischen nationalsozialistischen Partei zu fungieren hat. Dieses löbliche Sekretariat in Budweis hat Monate bedurft, um der armen Witwe, die nicht ein Stück Brot zum Essen mehr gehabt hat, die Bescheinigung auszustellen, daß sie tatsächlich Anspruch auf die Staatsbürgerschaft hat, weil sie in Budweis die Heimatszuständigkeit hat.

Da mußte ich erst intervenieren, zum Herrn Sekretär Kačer gehen und zuerst höflich und dann etwas gröber ihn auffordern, daß er seiner Pflicht nachkommt. Diese Bestätigung ward gegeben, sie wurde an die politische Landesverwaltung nach Prag gesendet und, siehe da, die politische Landesverwaltung in Prag hat sich bewogen gefühlt, nach vier Wochen die gute Frau zu verständigen, daß sie sich ni cht veranlaßt sehe, ihr die Staatszugehörigkeit zu gewähren. Warum, das, meine Herren, wissen die Götter. Nun ist diese arme Frau gezwungen, an das Ministerium den Rekurs weiterzuleiten. Wovon sie inzwischen leben soll, darum kümmert sich die čechoslovakische Republik nicht, darum kümmern sich ihre Beamten nicht; darum kümmert sich niemand, daß es eine arme Witwe ist, die unschuldig an alldem ist, was da geschah. Sie geht ihren geraden Weg, die Republik, und läßt dabei die Leute an Hunger sterben.

Ein zweiter Fall: Ein Hofpächter, der in einer ganz čechischen Gegend, und zwar in der Gegend von Beneschau, Jahre hindurch Verwalter war, sich dort eine Čechin, eine Vollblutčechin zur Frau erkoren hat und jetzt durch 18 Jahre selbständiger Hofpächter in Budweis ist, aber dessen Wiege in Österreich draußen stand, ist bis heute nicht in der Lage, die Staatszugehörigkeit zur čechoslovakischen Republik zu erreichen. Warum, weiß ich nicht, aber die politische Landesverwaltung sieht sich nicht genötigt, ihm die Staatszugehörigkeit zuzugestehen.

Aber noch etwas Interessantes. Ein weiterer Fall von einem, der die Staatszugehörigkeit sich hier sichern wollte. Man hat dem Mann einfach gesagt: Ja, díe bekommst du, aber du mußt auf die Einlösung der von dir gezeichneten Kriegsanleihe verzichten, du darfst nicht verlangen, daß man dir die Kriegsanleihe einlöst, dann kannst du čechoslovakischer Staatsbürger werden. Das sind die Rechte, das ist das Vertrauen, das ist der Staat, zu dem wir Vertrauen haben sollen.

Aber noch etwas Weiteres, und das ist ein spezifisch Budweiser Stück, möchte ich erwähnen. In unserem Sprachengesetz heißt es im § 7 - ich will es zu besserem Verständnis der rechten Seite hier čechisch verlesen (čte): "Spory o užití jazyka při soudech, úřadech, ústavech, v podnicích a v orgánech státních, jakož i při úřadech samosprávných a korporacích veřejných vyřizují příslušné státní orgány dohlédací jako veci státní správy odděleně od věci, ze které vzešly."

Das, meine verehrten Herren, heißt, daß die Staatsbehörden die Sprachenfrage regeln werden. Was macht aber der Herr Bürgermeister Svoboda in Budweis mit seinem Anhang? Der beruft für den 2. Juli 1921 eine historische Gemeindeausschußsitzung ein. Um dem den nötigen Auftakt zu geben, nimmt er noch sein Leibblatt "Strហlidu" her und pumpert in der "Strហlidu" fest darauf los, damit ja die Bevölkerung von Budweis, beziehungsweise sein Anhang in Budweis aufmerksam gemacht wird, welch historischer Tag, der 2. Juli 1921 für Budweis sein wird. Und als wir unglücklichen Gemeinderatsmitglieder uns im Gemeinderatssaal versammelten, so sahen wir bereits auch auf der sogenannten Galerie oder auf den Plätzen, welche für das P. T. Publikum reserviert waren, die Blüte unserer Budweiser Intelligenz, sich zuzammensetzend aus dem engeren Anhang der "Strហlidu", der national-sozialistischen Partei, diejenigen, die im Dezember vorigen Jahres sich an den Plünderungen, an den Einbrüchen in die Häuser, an der Bedrohung des Privateigentums und so weiter beteiligt haben. Das war die Blüte der Intelligenz, der Anhang des Budweiser Bürgermeisters, und unter dieser Assistenz ist er feierlichst aufgestanden und hat erklärt:

Nachdem die Volkszählung ergeben hat, daß Budweis nur 16.8 % Deutsche hat, so ist Budweis auf Grund des Sprachengesetzes einsprachig. Man hat ihn darauf verwiesen, daß er ja gar nicht wissen kann, ob Budweis 16.8 % Deutsche hat, denn nach dem Volkszählungsgesetz darf es der Bürgermeister von Budweis heute noch gar nicht wissen, wieviel Prozent Deutsche eigentlich dort sind, er dürfte doch keinen Einblick in die Akten haben, denn die Akten müssen erst zur politischen Behörde kommen und nicht zum Sekretär Kačer in die Geheimkanzlei. Aber nichtsdestoweniger, er behauptet es zu wissen und auf Grund dessen, weil er es weiß und weil er unfehlbarer ist als der Papst, muß Budweis einsprachig sein. Interessant war es, daß sogar ein Čeche, u. zw. ein Nationaldemokrat, also auch gewiß ein Vollblutčeche, Dr. Bendik, sich dieser Tat des Budweiser Bürgermeisters geschämt hat, daß er sich für diese Sitzung entschuldigt hat, weil er als Advokat, als Jurist ganz genau gewußt hat, daß sich der Bürgermeister eines Rechtsbruches schuldig machte und er es mit seinem Advokatengewissen nicht gut vereinbaren konnte, an diesem Rechtsbruch teilzunehmen, er aber anderseits dagegen nicht hätte stimmen dürfen, weil er selbstverständlich als nationaler Volksverräter an den Pranger gestellt worden wäre. So hat er den klügeren Weg gewählt, ist zu Gericht gegangen und hat sich vertreten lassen. Das war einer von den vielen Budweiser Čechen, die die moralische Watschen, die nämlich der Bürgermeister von Budweis der čechischen Rechtsauffassung gegeben hat, verstanden hat, bzw. ihr ausgewichen ist. Der Herr Kollege Kříž hat den Mut aufgebracht das Bürgermeisteramt, bzw. die Clique, die um den Bürgermeister herum ist, darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn schon dieser Antrag angenommen wird, man mindestens den Deutschen das Recht zuerkennen solle, daß sie ihre Anträge im Gemeindeausschusse deutsch einbringen dürfen, analog wie es z. B. hier im Hause der Fall ist, und daß sie deutsch sprechen können, natürlich mit einer čechischen Übersetzung dabei. Auch das ist abgewiesen worden. So wird das Gesetz von Seite Ihrer Behörden - und das Bürgermeisteramt ist eine Behörde, eine autonome Behörde - respektiert. Es wird einfach über das Gesetz hinweg beschlossen, und wenn auchVernunftgründe oder welche Gründe überhaupt angeführt werden. Es ist einmal čechischer chauvinistischer Beschluß, und der muß zur Aufrechthaltung und zum besonderen Glanze der Republik auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Volkszählung selbst hat uns auch den besten Beweis geliefert, wie die Rechtsauffassung in diesem Staate in Wirklichkeit ist. Ich habe bereits darauf verwiesen, daß unser Bürgermeister in Budweis ganz genau nachgewiesen hat, daß wir 16.8 % Deutsche in Budweis sind. Wieso ist er zu diesem Resultat gekommen? Einfach dadurch, daß er unter Umgehung des Gesetzes sich die Volkszählungsbögen in die Kanzlei des berühmten, bzw. berüchtigten Sekräters Kačer hat hinbringen lassen, und daß dort bei verschlossenen Türen und herabgelassenen Vorhängen die Volkszählungslisten korrigiert worden sind. Auf diese Art war es möglich, daß man in Budweis, wo zur Zeit der Gemeindewahlen 19.2 % deutsche Stimmen abgegeben worden sind, wo zur Zeit der Wahlen in die Nationalversammlung 18 % und so und so viele Zehntel Prozent deutsche Stimmen abgegeben worden sind, bei der Volkszählung nur mehr 16.8 % Deutsche übrig geblieben sind. Es ist offensichtlich, daß geschwindelt worden ist, u. zw. von der autonomen Behörde der Stadt Budweis. Und die löblichen Behörden, die über diesen autonome Behörde sind, die haben Augen und Ohren verpickt, denn sie wollen weder sehen, noch wollen sie hören. Dieser Umstand, den ich hier angeführt habe und noch Tausende und Abertausende andere führen uns zu der Überzeugung, daß wir nicht in einem Rechtsstaate sind, sondern in einem Staate, wo die Korruption vom Straßenkehrer angefangen bis in die höchsten Ämter hinauf wächst, blüht und gedeiht, und wir können eben deshalb, weildiese Korruption hier wächst, blüht und gedeiht, keinem Vertrag Vertrauen entgegen bringen, den eine derartige Regierung ratifiziert oder unterschreibt, die nicht imstande ist, den Gesetzen im eigenen Staat zum Rechte zu verhelfen.

Aus diesem Grunde werden Sie, es auch begreiflich finden, wenn wir zu der ganzen Gesetzgebung überhaupt kein Vertrauen mehr haben. Wenn Sie wollen, daß das deutsche Volk Vertrauen zum Staate haben soll, wenn Ihnen daran liegt, daß sich das deutsche Volk hier im Staate wohl fühlt, dann nehmen Sie den Besen, verehrte Herren, und kehren Sie zuerst den Mist heraus, in dem Sie heute in Ihren Ämtern waten. Nehmen Sie den Besen und kehren Sie all das heraus, was in ihren Ämtern an Korruption, an Bestechlichkeit u. s. w., u. s. w. erinnert. Man braucht nur die Canossagänge mitzumachen, die man mitmachen muß, wenn man irgend eine Ein- oder Ausfuhrbewilligung bekommen will. Vom einfachen Türsteher im Amte für Außenhandel ist es abhängig, ob die Ausfuhrbewilligung als dringlich behandelt werden kann oder nicht. Und hat man nicht das nötige Portemonaie in der Hand und zahlt man nicht, so kommt man nicht weiter. Das ist Ihr Rechtsstaat und zu einem solchen Staat verlangen Sie, daß wir Vertrauen haben sollen. Wir können das Vetrauen nicht dazu haben und Sie selbst werden am eigenen Leib diese Krebsschäden fühlen, die Sie durch Ihre chauvinistische Politik heraufbeschworen haben, daß Sie nämlich die Autorität nicht nur bei den Deutschen, sondern auch bei Ihrem eignen Volk verlieren werden.

Ich werde soeben aufmerksam gemacht, daß ich etwas zu lang gesprochen habe, ich will mich daher kurz fassen und will nur noch mit wenigen Worten meinen Standpunkt zu diesem Staatsvertrag skizzieren. Den Staatsvertrag als solchen, seinen Inhalt, anerkenne ich bis auf einige Kleinigkeiten für gut und richtig. Aber ich habe kein Vertrauen zur Regierung, ich habe kein Vertrauen zu den Leuten, die diesen Staatsvertrag im Namen unserer Republik mit unterfertigt haben und weil ich das Vertrauen für diese Leute nicht habe, kann ich auch für die Anerkennung desselben nicht stimmen. (Potlesk na levici.)

5. Řeč posl. Samu Mayera (viz str. 528 protokolu):

Hohes Haus! Im Auftrage meiner Partei bringe ich zu dieser Gesetzesvorlage einige Abänderungen ein und erlaube mir, sie nachfolgend zu begründen. Wiewohl die in Verhandlung stehende Gesetzesvorlage scheinbar von keiner besonderen Bedeutung ist, so ist sie doch für uns Sozialdemokraten von prinzipieller Bedeutung. Scheinbar handelt es sich ja bloß um ein Häuflein solcher Angestellter, die ja, wie wir wissen, vielfach und stets die Gunst der jeweiligen Regierungen genossen haben. Man weiß ja, öffentliche Notariatsstellen, bekam man unter dem alten Regime, wenn man der Regierungspolitik treu gedient hat, und ich glaube auch unter dem neuen Regime wird es nicht anders sein. Wer eine öffentliche Notariatsstelle wird haben wollen, wird sich das auf politischen Gebiete verdienen oder aber er wird eine besondere Protektion haben müssen. Also, wie gesagt, dieses Häuflein, um das es sich handelt, interessiert uns Sozialdemokraten nicht besonders, aber aus prinzipiellen Gründen müssen wir gegen eine Vorlage, die so abgefaßt ist wie diese, Stellung nehmen, die das Prinzip ausspricht, daß man diese Notare einen einzigem Mann, und wenn dieser Mann auch der Justizminister dieses Staates ist, ohne Einschränkung, ohne irgendwelche Bedingungen, kurzerhand ausliefern kann, ohne wenigstens zu bestimmen, welche Gründe maßgebend sein können, einige Hundert Leute existenzlos machen zu können. Ich will bemerken, daß ja dieses Gesetz ein Glied in jener Kette ist, die Sie begonnen haben zu schmieden, als Sie die Slovakei besetzt haben. Und sonderbar, bis jetzt brauchten Sie gar kein Gesetz, um Leute, die Ihnen nicht genehm waren, aus ihren Stellen einfach herauszuschmeissen. Sie sind gekommen und haben Eisenba hnbedienstete, die 15, 20 und 30 Dienstjahre gedient haben, von ihren Stellen enthoben. Sie haben Beamte aus der Finanz, aus den Gemeinden herausgeschmissen und haben absolut kein Gesetz dazu gebraucht. Wir haben wohl dagegen protetiert, aber wir konnten nichts dagegen machen.

Nun aber verlangen Sie plötzlich für eine Gruppe gesetzliche Bewilligung der Nationalversammlung, der Justizminister soll das Recht - ich möchte sagen, man könnte dies aus dem Gesetze entnehmen die Pflicht bekommen, die Beamten der Minorität aus ihren Stellen einfach herauszuschmeißen. Was Sie durch diesen in diesem Tempo durchgeführten Beamtenaustausch, insbesondere in der Slovakei, erreicht haben, dafür zu sprechen reicht leider die Zeit nicht aus. Aber man könnte Ihnen einige Beispiele anführen, daß Sie nicht nur jeden einzelnen, den Sie aus seiner Stelle herausschmeißen, schädigen. Nein, Sie schädigen das ganze internationale Proletariat dieses Staates, einerlei, welche Sprache es spricht und welcher Nationalität es angehört. Ich will Ihnen hier ein Beispiel vorbringen: in Preßburg hat man auch das Universitätsspital umgemodelt. Wir hatten, als dieses Spital organisiert wurde, Professoren, deren Berühmtheit weit über die Grenzen dieses Staates reichte und die hat man einfach abgesetzt. Wir hatten einen Arzt, einen Professor, an der Spitze des Kinderheims. Wenn Sie heute nach Preßburg kommen und fragen eine Arbeiterfamilie, die Mütter, was dieser Professor für die Preßburger Kinder war, so werden Sie hören, daß jede Mutter, wenn sie am Krankenbett ihres Kindes steht, mit bangem Herzen nach dem Manne ruft, der hier ein Jahr lang das Kinderheim leitete. Ich will nicht sagen, daß sie keinen Ersatz gehabt haben für die vertriebenen Ärzte und Professoren, die das Universitätsspital in Preßburg auf einer Höhe gehalten haben, daß es fast dem Wiener Universitätsspital gleich kam. Während man früher Tausende Kranke jährlich nach Wien befördert hat, ist es nach zweijähriger Tätigkeit dieser Professoren fast umgekehrt gewesen. Aus der ganzen Umgebung, aus Oesterreich wurden sogar Leute hierher gebracht. Heute liefert man die Schwerkranken wie früher wieder nach Oesterreich. Wohl wollten diese Professoren hier bleiben, aber Sie bekamen nicht einmal eine Wohnung, nicht genug daran, daß man sie aus dem Spital hinausgeschmissen hat. Bei den Gerichtshöfen hat manden Beamtenwechsel ebenfalls in einem solchen Tempo vorgenommen. Ich werde Ihnen einen praktischen Fall vorbringen, den ich bei Gericht selbst erlebt habe, sowenig ich sonst mit dem Gerichte zu tun habe. Ich hatte als Redakteur einer Zeitung in einer Preßangelegenheit eine Richtigstellung zu erledigen. Da diese Richtigstellung gesetzwidrig abgefaßt war, habe ich sie ganz natürlich nicht veröffentlicht. Es kommt zu einer Klage und der Bezirksrichter hat so wenig gewußt, um was es sich eigentlich handelt, daß er uns zwei auszugleichen versuchte, weil er nicht wußte, wie er eigentlich diese Angelegenheit zu behandeln habe, eine Angelegenheit, die täglich in den Zeitungen besprochen wird, die derart bekannt ist, daß sie fast jeder zehnte Laie kennt. In dieser Preßangelegenheit nun kennt sich der Herr Bezirksrichter nicht aus. Zum Glück kam ein Advokat herein, der ihm dann mit Hilfe seines Handnachweisbuches darauf verwiesen hat, wo er den Paragraphen zu suchen, nach welchem er eigentlich zu urteilen hat. Erst dann konnte der Richter die Angelegenheit erledigen. Sehen Sie, meine Herren, daß ist kein Rechtszustand, das ist keine Rechtsordnung, sondern eine Rechtsunordnung. Und sie wird bewirkt durch diese rasche Nationalisierung alles dessen, was noch nicht den čechischen Stempel trägt. Daher stammt die Mißstimmung in der Slovakei gegen die čechische Beamtenschaft. Ich sage nicht, daß jeder čechische Beamte schlecht oder unfähig ist, obwohl mir eine čechische Autorität gesagt hat: "Wenn wir gute Beamte haben, so behalten wir sie lieber zuhause, da wir sie doch brauchen," aber ich will bemerken, daß wir auch gute und tüchtige Beamte dort haben. Aber in der Slovakei sind noch die ungarischen Gesetze in voller Geltung, Wie wollen Sie verlangen, daß sich ein čechischer Beamter so mir nichts dir nichts in Labyrinth der ungarischen Gesetze zurechtfi nden soll? So kommt es, daß man in der Slovakei Urteile erhält, daß dort wichtige Dinge erledigt werden in einer Weise, daß man staunen muß. Fragen Sie in der Slovakei einen Advokaten, einen Juristen, wie es heute um die Administration, um die Staatsverwaltung und die Gerichtsbarkeit steht, so wird man Ihnen sagen, es ist einfach lächerlich, was sich in der Slovakei derzeit abspielt. Eine tatsächliche Anarchie ist dort. So kom mt es, daß täglich, und nicht ganz mit Unrecht, gegen die čechischen Beamten losgeschlagen, gehetzt und geschürt wird. Es ist also nicht allein im Interesse dieser Notare, wenn ich Ihnen rate, ein bischen Halt zu machen, ein bischen das Tempo bei der Absetzung der alten erfahrenen Beamten und dem Austausch derselben mit wem immer zu verlangsamen, der sich stolz in die Brust wirft und sagt: "Ich bin ein Čeche, já jsem Čech." Damit werden Sie diesen Staat nicht čechisieren, sondern nur damit Anarchie hervorrufen und bewirken, daß die Čechen viel gehaßter sein werden, als irgend eine andere Nationalität.

Ich will Ihnen zu dieser Gesetzesvorlage Abänderungen empfehlen und ich spreche in erster Linie zu den sozialistischen Abgeordneten. Ich setze voraus, daß Sie sich mit dem Sinn und mit der Abfassung dieses Gesetzes nicht identifizieren werden und nicht identifizieren können, weil, wie ich gesagt habe, es nicht angeht, daß man Beamte ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeit, auf das Alter und auf die individuelle Lage einer einzigen Person ausliefert. Also es müssen irgend welche Bestimmungen in diesem Gesetze sein, welche den Grund bilden können, daß man einen Beamten von seiner Stelle enthebt. Da sagt unser Abänderungsantrag: Nur fachliche Gründe können maßgebend sein. Das ist das eine, was wir haben wollen und was, wie ich glaube, jeder, der ein bischen Gerechtigkeitsgefühl in sich hat, anerkennen muß. Die Gesetzesvorlage sagt des weitern, daß der enthobene Notar das Recht hat, zu appellieren, welche Appellation aber keine aufschiebende Wirkung hat. Nun, weiß man ja, wie es eigentlich hier in der čechoslovakischen Republik steht. Wenn einer seiner Stelle enthoben wird, so bedeutet es gleichzeitig, daß er Wohnung und alles Sack und Pack übergeben muß, und im besten Falle erlaubt bekommt, noch einige Wochen in dem Gebiete weiter zu bleiben. Aber bei den Notaren ist das fast überall so, daß Amt und Wohnung beisam men sind. Sobald einmal die Enthebung vom Justitzminister erfolgt, so bedeutet das auch schon gleichzeitig, daß er die Wohnung und das Amt seinem Nachfolger übergeben muß. Nun frage ich, meine Herren, wie stellen Sie sich das vor, wenn einmal einer ohne Stelle und ohne Wohnung mit seiner Familie dasteht, und nun anfängt zu appellieren? Wir kennen ja die Ämter; die Appellation geht durch zwei Instanzen, eine jede Instanz kann natürlich nach diesem Gesetz den Akt durch Jahre liegen lassen, weil eine Frist für die Erledigung im Gesetz nicht vorgeschrieben wird. Nun frage ich sie: Ohne Wohnung, ohne Amt, ohne Verdienst, wie kann einer den Erfolg der Appellation abwarten? (Předseda Tomášek se ujal předsednictví.)

Darum wünschen wir, daß die Appellation eine aufschiebende Wirkung haben soll. Die Leute, die auf diese Stellen warten, werden schon dafür sorgen, auch wenn im Gesetz keine Frist für die Erledigung der Appellation ist, daß sie rasch durchgeführt wird, wenn die Appellation ei ne aufschiebende Wirkung hat. Da können Sie unbesorgt sein. Sie sehen, es ist auch praktisch, wenn die Appellation aufschiebende Wirkung hat. Aber in letzter Linie - und das sind wir zumindestens dem Betreffenden schuldig, wenn er schon weiß, daß er seiner Stelle enthoben wird, daß er zumindest während der Zeit der Appellation sich wirtschaftlich neu einrichten kann, das ist doch das wenigste, was er verlangen kann. Ich werde die Abänderungsanträge wörtlich lesen (čte): Zu § 1 vor das Wort "untauglich" ist zu setzen das Wort "fachlich". Im 2. Abs. sind die Worte: "die jedoch keine aufschiebende Wirkung hat" zu ersetzen durch die Worte: "welcher aufschiebende Wirkung zukommt".

Hohes Haus! Ich weiß, daß durch diese Abänderungen an diesem Gesetz im Wesen ja nicht viel geändert wird, aber zumindest wird damit erreicht, daß das Prinzip gewahrt wird, und wenn dieses Gesetz in dieser Form Geltung erlangt, daß nicht Zehntausende in Unsicherheit kommen. Denken Sie nur: wenn dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung angenommen wird, was die übrigen Beamten der Minderheitsnationalitäten denken können, wie sie sich nach der Annahme desselben fühlen werden, in welche seelische Unruhe sie kommen werden, nachdem einmal die Nationalversammlung ein Gesetz geschaffen hat, wenn es sich diesmal auch nur um eine Gruppe von Angestellten handelt, die man ohne irgendwelche Gründe, ohne Einschränkung ihrer Stelle entheben kann. Tausenden und Tausenden von Familien wird die seelische Ruhe genommen, sie werden nunmehr wissen: "Ab heute sind wir vogelfrei". Zumindesten müssen wir zeigen, daß wir es nicht zulassen, daß niemand ohne Begründung und Einschränkung, ohne Festlegung einer gewissen Richtung das Recht hat, hier in der Čechoslovakei Leute, mögen sie welcher Nationalität immer angehören, von ihrer Stelle zu entheben. Wir haben ja Verständnis, wir wissen, daß wir die Dinge nicht oder nur schwer aufhalten können, aber wir sagen Ihnen: Wenn Sie schon den Weg gehen, den Sie sich zum Ziel gesteckt haben, so bleiben Sie dabei Menschen! (Potlesk na levici.)

6. Řeč posl. dr. Körmendy Ékese (viz str. 530 protokolu):

Tisztelt hölgyeim és uraim! Ez a javaslat, amely elöttünk fekszik, egy láncszem abban a láncban, mely Magyarország megfojtására kovácsolódik, dacára annak, hogy a magyar közönség Szlovákiában az uj rezsi m tartama alatt a legbékésebben viselkedett, soha a kormánynak nehézségeket nem okozott, honpolgári kötelezettségének minden vonatkozásban megfelelt és a hadügyminiszter kijelentése szerint is a magyar katonák kifogástalanul teljesítik kötelességüket. Ennek dacára rendszeresen folytatják az őrület azon politikáját, melynek célja Szlovenszkó őslakosságának megfojtása.

Ez a politika idézte elő azt az örvendetes jelenséget, hogy ma már egészen más a hangulat Szlovenszkóban, mint volt egy évvel ezelött. Én csak utalok arra, hogy mikor tegnap egyik képviselötársam azt mondotta, hogy a szudetanémetek elkeseredése elérte a tetőpontját, akkor Juriga tisztelt képviselőtársam közbeszólt, hogy Szlovenskón ép ugy van és ma Borovsky képviselötársam érdekes képét festette a szlovenszkói általános hangulatnak.

Tisztelt hölgyeim és uraim! Ez azon politikának az eredménye. Eleinte kijátszották a szlovákokat a magyarok és németek ellen, ezután mesterségesen szították az osztályellentéteket. Felsorakoztatták ellenük a kommunistákat és a szocialdemokratákat. (Posl. Surányi: Bennünket nem lehet felsorakoztatni, mi az osztályharc álláspontján állunk; mi mindenféle burzsoak ellen küzdünk nemzetiségi külömbség nélkül!) Ha tévedtem, szívesen visszavonom. Ez a politika, melyet önök folytatnak és amely nem egyéb mint gyarmatpolitika semmi más mint undort gerjesztés és undort ébresztés. Eleinte elég volt a nemzeti jelszavakat kijátszani. Kitalálták a csehszlovák nyelv ideologiáját, amelyről kisütötték, hogy semmi egyéb, mint nagy csalás. Tudjuk, hogy egy alma meg egy alma, két alma. Önök pedig azt mondják, hogy egy cseh meg egy szlovák annyi mint egy csehszlovák. Ugye hogy igazam van? A nemzetiségi gyülölet és az osztálygyülölet után legujabban pedig már a vallásgyülőletet szítják. Ezelött három héttel Kassán plakátok jelentek meg, a melyet a prágai szabadgondolkodók terjesztettek, amelyeken nem kisebb dolgot olvashattunk, mint azt, hogy a római kath. egyház a pokol birodalma, a romai pápa a sátán és minden derék csehszlováknak kötelessége kilépni a romai katholikus egyházból. A legjellegzetesebb ezen plakátoknál az, hogy a XI. csehszlovák hadosztály parancsokságának felvilágositó osztálya volt aláírva.

Ez nemcsak Szlovenszkóban történik igy, de Ruszkakrajnában is. Ez ma a bolondok országa. Ott azért, hogy valahogy éket verjenek a nép közé, (Hlas: Autonomia.) az autonomiával szépen becsapták Ruszinszko népét. Tisztelt hölgyeim és uraim! Ott pedig mit csináltak? Bevitték Ruszinszkó népe közé a vallási türelmetlenséget, hogy a nagyszláv gondolatnak szolgáljanak, behozták a schismatikusokat, behozták a kacapokat. Ezen kacapok és egyéb kapcabetyárok idézték elő azokat az állapotokat, amelyek tényleg ázsiaiak. Ezek az elemek veszik maguknak azt a bátorságot, hogy beleülnek a különböző hivatalokba. A legbolondabb rendeleteket bocsátják ki, osztogatják a pénzbírságokat.

Én szlovák körökben egy igen jó bon mot-t halottam. Egy csehszlovák nyulról van szó, amely Szlovenskóból az osztrák határ felé vágtat és amint átlépi a határt, egy osztrák nyúllal találkozik. Ez megállítja és kérdi: "Hová siets?" A cseh nyul azt válaszolja: "Kivándorolok Ausztriába." - "Miért?" kérdi a másik. "Ott nem lehet élni." - "Miért nem lehetne élni?" - "Annyi rendeletet adnak ki, hogy senkisem ismeri ki magát és oly könyveket árulnak, hogy meg nem értik. Most tudtam meg a napokban, hogy egy rendelet fog megjelenni, hogy a lovakat meg kell nyirni azért, hogy az urak Prágában jobb matracokon feküdhessenek." - "De hiszen te nem vagy ló?" - "Tudom, ha azonban nem sikerül bebizonyitanom, hogy nem vagyok ló, hatszor is lenyírnak." (Veselost.)

De elmennek nemcsak a nyulak, hanem kivándorolnak az emberek is. Miközben Beneš az ö nagy terveit szövögeti Csehszlovákia megnagyobbitásáról, a szlovák pusztul és vész.

Arról a hatalmi hóbortról, arról a nagyzási őrületröl, amely Beneš politikáját jellemzi, sokat hallottam ebben a házban. Én legujabban egy jellegzetes dolgot hallottam. Blaho képviselőtársamat érdekelni fogja. Azt hallottam, hogy Beneš most azon dolgozik, hogy áthelyezze az Adriai tengert Csehszlovákiába. A dolog azon mulik, hogy a jugoszláv zsupán igazolni tudja-e a tenger politikai megbizhatoságát, mert akkor sikerülni fog neki ez is. O Europának centruma, gócpontja, minden politikai bölcseség csúcspontja. Nekünk erröl a nagyzási hóbortról, amely megenged magának minden beavatkozást más állam ügyeibe, de nem türi a csehszlovákiai viszonyokba való beavatkozást, meg van a magunk véleménye. Ugyanaz a vélemény, ami Eötvös Károlynak Kossuth Ferencröl. A szlovák uraknak fogom elmondani a folyosón, itt a nyílt házban nem merem elmondani. Le akarom szögezni, hogy nekünk ugyanez a véleményünk Benesröl.

A kis entente nekünk nem kell; ez olyan szörnyszülött, mint a többi. (Různé výkřiky.) Nagymagyarországról még lehet szó, mert van ezeréves multja, de a kis entente az elsö alkalommal csödöt fog mondani. (Posl. dr. Blaho: Miért?) Most Blaho tisztelt képviselőtársamnak adnék feleletet a kis ententeról. A kis ententeba belevonták Romániát. És ki ennek az országnak a legnagyobb ellensége? Oroszország. És talán azt hiszik, hogy egy orosz támadás esetén Csehszlovákia és Jugoszlávia támogatni fogja Romániát? Ezt csak megjegyzéskép mondtam Blaho képviselötársam megjegyzésére.

Amig Csehszlovákiában elsö, másod és harmadosztályu polgárok rendszere fog létezni, addig nem lehet nagyszabásu külpolitikáról szó, de örülhet, ha a benső rendet fenn tudja tartani, mert ez az elsö, másod és harmadrangu polgárok rendjének szisztemája okozza, hogy a hadsereg szelleme is olyan lehet, mint amilyen.


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