Pøedseda (zvoní):
Prosím o klid!
Posl. Simm (pokraèuje): . . . über 30 Betriebe vernichtet wurden. Die Arbeiten, die zur Behebung der durch diese Katastrophe entstandenen Schäden dienen sollten, sind bisher nicht in befriedigendem Tempo verlaufen, sie sind so gering, daß sie durchaus nicht ihren Zweck erfüllen können, den sie erfüllen sollen, nämlich Regulierung und Sicherheit. Die Arbeiten, die im Flußgebiet der Weißen Desse vorgenommnn werden müssen, haben nicht nur den Charakter von gewöhnlichen Regulierungsarbeiten, sondern sie tragen auch den Charakter von Sicherungsarbeiten, ohne deren Erledigung im Dessetal keine regelrechte Ordnung wiederkehren kann und die Gefahr von diesem Tal nicht abgewendet wird. Das Leben in diesem Tal ist nachgerade zur Entsetzlichkeit geworden, weil sich die Überschwemmungen alljährlich wiederholen und diese Überschwemmungen den Betrieben, die in diesem Tal noch vorfindlich sind, eben wegen der noch nicht vorgenommenen Regulierungsarbeiten stets sehr gefährlich werden. Stellenweise ist überhaupt kein Flußbett vorhanden und das Wasser des Flusses verbreitet sich anläßlich einer Wasserkatastrophe über das ganze Tal. Der Grund der Verzögerung der vorzunehmenden Arbeiten im Flußgebiete der Weissen Desse liegt in der Schwierigkeit der Flüssigmachung der für diese Regulierungsarbeiten notwendigen finanziellen Mittel. (Výkøiky poslance inž. Junga.)
Es sind genügend Interventionen schon unternommen worden, um das Tempo der Regulierungsarbeiten zu beschleunigen. Es fand vor einigen Monaten auch hier im Hause über meine Anregung eine Beratung von Interessenten mit Fachleuten statt. Bei dieser Beratung war das Arbeitsministerium vertreten durch den Herrn Ministerialrat Ing. Schuhmandel, die Flußregulierungskommission durch den Herrn Ministerialrat Steinhart. Diese beiden Herren berichteten damals von einem Projekt, das im Jahre 1921 zur Durchführung gelangen sollte, einem Teilbauprojekt, das die Regulierung des Flußlaufes der Weißen Desse vornehmen sollte von der Einmündung in die Schwarze Desse bis zur Kilometerkote 0.582, ein Projekt, dessen Durchführung 800.000 Kronen beansprucht hätte. Für 1922 ist, wie diese Herren mitteilten, ein größeres Teilbauprogramm zur Durchführung vorgesehen, das mit einem Voranschlag von 1,500.000 Kronen bedacht wurde, allerdings unter der Voraussetzung, daß zu diesem Betrage von 1 1/2 Millionen Kronen das Land einen Beitrag von 40 % gewährt.
Meine Damen und Herren! Für das Jahr 1921, also für das heurige Jahr, sollen lediglich 582 m des Flußlaufes reguliert werden. Trotzdem das wahrhaftig etwas sehr Geringes ist, scheint aber nicht einmal dieses geringe Zugeständnis zur Durchführung zu gelangen.
Wir haben schon einen erheblichen Teil der Sommerbauperiode 1921 vorüber, ohne daß, wie ich mich persönlich an Ort und Stelle überzeugen konnte, die Arbeiten so in Angriff genommen worden sind, daß berechtigte Hoffnung bestünde, daß auch nur dieses kärgliche Bauprogramm des Jahres 1921 in dieser Periode absolviert wird. Es ist das eine ganz eigenartige Sache, wenn man bedenkt, daß die Herren Interessenten, die an der seinerzeitigen Beratung teilnahmen, von ihren weiteren berechtigten Wünschen deshalb absahen, weil sie in dem geringen von der Regierung versprochenen Teilbauprogramm 1921 doch wenigstens den guten Willen der Regierung sahen, irgendwie zu helfen. Das Jahr 1921 ist, wie gesagt, zum großen Teil vorüber, ohne daß die Arbeit in flotter Weise vorwärtsschreitet. Es liegt, wie ich mich erkundigt habe, an den fehlenden Geldmitteln, deren Flüssigmachung überall dort auf Schwierigkeiten stößt, wo es irgend etwas im deutschen Gebiet zu erledigen gibt. Wir haben ein ebenso großes Anrecht darauf, derartige Notstandsarbeiten verrichtet zu bekommen, wie andere Gebiete. Bedenken Sie doch, daß auch wir Opfer für diesen Staat bringen, daß Sie von uns Abgaben verlangen, direkte und indirekte. Das System des immer nur Nehmen und nie Geben kann uns selbsverständlich für die Dauer nicht befriedigen. Sie müssen einmal zu einem gerechten Geben auch für unsere Wünsche schreiten. (Posl. inž. Jung: Da predigst Du tauben Ohren, denn Nehmen liegt im Volkscharakter!)
Jawohl, das ist schon richtig,
und doch müssen wir als Vertreter der Gebiete, die wir zu vertreten
haben, für die Notwendigkeiten dieser Gebiete sprechen. Wie sehr
der Ort Dessendorf unter der Nachwirkung der Wasserkatastrophe
des Jahres 1916 leidet, das beweist das Volkszählungsergebnis
des Jahres 1920. Der Ort hat im Jahre 1910 noch 2400 Einwohner
gezählt, im Jahre 1920 nur mehr 1600 Einwohner aufzuweisen gehabt,
ein Umstand, der nicht nur darauf zurückzuführen ist, daß bei
der Wasserkatastrophe 65 Menschen ums Leben kamen und vielleicht
auch durch den Krieg eine Zahl von Einwohnern ums Leben gekommen
ist, sondern speziell darauf, daß eine kolossale Abwanderung aus
diesem Orte sich vollzieht, weil dieser Ort auf die Dauer industrielle
Betriebe nicht mehr beherbergen kann. Diejenigen industriellen
Betriebe, die trotz der Schwierigkeiten, die dort bestehen, ausgehalten
haben, werden in absehbarer Zeit auch gezwungen sein, den Ort
zu verlassen, wenn seitens der Regierung nicht jene Sicherheitsmaßnahmen
getroffen werden, die notwendig sind, sie zu erhalten. (Posl.
Patzel: Dafür sollen sie noch die Wasserkraftsteuer draufkriegen!)
Da drückt sich wieder das aus, was ich vorhin sagte, das Nehmen
und nicht Geben. Ich will das betonen, weil Kollege Patzel
dies einwarf, die Wasserkraftsteuer würde gewiß, wenn die Regulierungsarbeiten
vorgenommen werden würden und die Betriebe dadurch auch wieder
zum Leben kämen, das investierte Kapital verzinsen. Es wäre gewiß
kein schlechtes Geschäft des Staates, wenn diese Regulierungsarbeiten
so rasch als möglich vorgenommen würden. Ich fordere unbedingt,
daß das für das Jahr 1921 in Aussicht genommene Bauprogramm, das
im ganzen 600.000 K beansprucht, im Jahre 1921 in der Tat
zur Durchführung kommt. Des weiteren fordere ich, daß im Jahre
1922 das Projekt des Ministeriums f. öff. Arb., das nach den Voranschlägen
1,500.000 K in der Ausführung kosten wird, ebenfalls zur
Durchführung gelangt. Ich bitte Sie, für einen Antrag, den ich
diesbezüglich hier eingebracht habe und der nichts verlangt, als
die Regierung zu beauftragen, für die Durchführung dieses vom
Arbeitsministerium entworfenen Projektes Sorge zu tragen, bei
der folgenden Abstimmung zu stimmen. (Souhlas a potlesk
na levici.)
Meine Damen und Herren! Vor ungefähr zwei Jahren, im Juli 1919, hat sich in Mittelmähren eine furchtbare Hochwasserkatastrophe ereignet und heute, nach zwei Jahren, legt uns die Regierung einen Entwurf vor, um endlich das, was notwendig ist, zur Durchführung bringen zu können. Es ist sicher, daß nur die Allgemeinheit, die Regierung, der Staat imstande sind, die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, daß private Hilfe nicht ausreicht, derartige Schäden beheben zu können. Die Regierung hat ja auch eingegriffen, und wenn wir den Motivenbericht durchschauen, so finden wir, daß anfangs Juli 1919 sofort ein Betrag von 2 Millionen Kronen zur Verfügung gestellt wurde, daß im weiteren Verlaufe des Monates Juli weitere 4 Millionen beigestellt wurden und daß die damalige Revolutions-Nationalversammlung einen Kredit im Ausmaße bis zu 10 Millionen Kronen zur Verfügung stellte. Es hat sich aber am Schlusse des Jahres 1919 herausgestellt, daß diese Hilfe nicht ausreichend ist und daß man neuerlich Geldmittel zur Verfügung stellen mußte. Also am Schlusse des Jahre 1919 hat man bereits gewußt, in welchem Ausmaße die Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Regierung hat im Feber 1920 einen Entwurf vorgelegt. Der Ausschuß hat bereits am 25. Mai 1920 diesen Entwurf durchberaten und heute erst, nach 1 1/2 Jahren wird er dem Hause zur Beschlußfassung vorgelegt. Die Regierung hat reichlich Zeit dazu gebraucht und inzwischen gab es Tausende und Tausende von Arbeitslosen. Man hat diese Vorlage nicht erledigt, um den Arbeitslosen die Möglichkeit zur Arbeit zu bieten. Inzwischen mußten Tausende Arbeiter hungern, waren der Not und dem Elend preisgegeben. Zwei Jahre sind nutzlos verstrichen, während welcher Zeit wirklich gute praktische Arbeit hätte geleistet werden können.
Wir sind natürlich für das Gesetz und werden auch dafür stimmen. Bei dieser Gelegenheit kann ich aber nicht daran vorübergehen, zu gleicher Zeit auf die furchtbare Hochwasserkatastrophe zu verweisen, die sich in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni dieses Jahres im Altvatergebirge ereignet hat. Dort ist am Abend des 1. Juni ein Wolkenbruch niedergegangen, der eine Anzahl Bergrutschungen verursachte. Durch diese Bergrutschungen haben sich am Fuße des Berges sogenannte Talsperren gebildet, die den Druck des Wassers nicht aushielten, und als das Wasser die Dämme durchbrach, stürzte es brausend das Tal herunter, alles mit sich reißend. Leider wurde auch eine Anzahl Menschenleben gefordert, Häuser weggerissen, Brücken weggerissen, Straßen hunderte Meter weit mit weggerissen und vernichtet, kilometerweit Felder vermurt, die Ernte vernichtet und die Felder mit Schotter überschüttet, sodaß auf Jahre hinaus nicht daran zu denken ist, sie wieder urbar zu machen. Der Schaden wird mit ungefähr 16 Millionen Kronen beziffert, und das in einem Winkel Nordmährens und Schlesiens, wo die Ärmsten der Armen wohnen, wo vorwiegend Textil- und Holzarbeiter beschäftigt sind, bei kärglichstem Lohn, wo aber die Bevölkerung ehrlich und brav ist und nach der Arbeitszeit den steinigen Gebirgsboden bebaut, um einen Zuschuß an Lebensmitteln zu bekomm en, eine Bevölkerung, der es mit am elendsten von allen Proletariern in diesem Staate während und nach dem Krieg gegangen ist. Fragen Sie die Ausflügler in das Altvatergebirge! Sie werden Ihnen erzählen, daß dort halbverhungerte Frauen und Kinder halbgekleidet die Fremden bettelnd um ein Stück Brot angegangen sind. Und das sind Leute, die immer ehrlich und brav waren und es geblieben sind und die nur der Hunger und die Not dazu getrieben hat, zu Bettlern herabzusinken. In diesem Gebiete hat sich diese furchbare Katastrophe ereignet.
Es ist notwendig, daß hier die Regierung eingreift. Die Gemeinden selbst sind nicht im Stande, aus eigenen Mitteln überhaupt etwas durchführen zu können; ich will nur ein Beispiel herausgreifen. Die Gemeinden Winkelsdorf-Annaberg, die am härtesten betroffen sind, weisen eine Gemeindeumlage von 800 % auf, wovon 80 % die Großgrundbesitzer tragen. Sie werden finden, daß derartige Gemeinden nicht im Stande sind, überhaupt Hilfe zu leisten. In diesen Gemeinden, wo vorwiegend nur Textilarbeiter leben, die ohnehin durch die latente Wirtschaftskrise vor allem in der Textilindustrie Jahre lang unter den trostlosesten Verhältnissen leben mußten, in dieser Gegend hat sich nun dieses Unwetter ereignet und die Hilfe, die durch Hilfsaktionen den Leuten zugute kommt, reicht wohl kaum aus, ihnen mit Kleidungsstücken und sonstigen kleinen Sachen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Leute haben ja alles verloren, und wer nach dem großen Unglück Gelegenheit hatte, das Gebiet zu besuchen, konnte diese armen Leute sehen, wie sie bei dem letzten Rest ihrer Habe wie geistesabwesend, stupid dagesessen sind und wie kaum eine Antwort von ihnen zu bekommen war, weil sie buchstäblich alles verloren hatten. Ein großer Teil von ihnen hatte nur noch das, was er zufällig am Leibe trug, als er bei den hereinbrechenden Fluten das Weite suchen mußte. Die Regierung muß also eingreifen. Sie hat auch ihre Hilfe zugesagt.
Bis jetzt ist meines Wissens von Seiten der Regierung vorschußweise ein Betrag von 200.000 K. zur Verfügung gestellt worden, und zwar für das ganze Gebiet, für das Desse-Tal 50.000 K, für das Bielatal in Schlesien 100.000 K und 50.000 K für das Ostrau-Karwiner Revier, welches ebenfalls durch das Hochwasser mit geschädigt wurde. Die Regierung hat bis jetzt also 200.000 K zur Verfügung gestellt. Nebenbei will ich bemerken, daß der mährische Landesausschuß ebenfalls 50.000 K zur Verfügung stellte. Es ist nun Aufgabe der Regierung, hier einzugreifen und schleunigst darangehen. Regulierungsarbeiten, Wiederherstellungsarbeiten durchzuführen. Aber da scheint auch die Regierung keine besondere Eile zu zeigen. Als Beispiel will ich anführen, daß die Gemeinde Groß-Ullersdorf schon vor längerer Zeit ein Projekt dem Landwirtschaftsministerium vorlegte, welches die baldige Wildbachverbauung beinhaltete. Bis heute ist eine Erledigung überhaupt noch nicht herbeigeführt worden, trotz Intervention eines meiner Kollegen. Die Gemeinde Winkelsdorf hat vor Jahren ein Projekt für eine Talsperre unterbreitet, alles war vollständig ausgearbeitet und fertig. Man hat Bohrungen durchgeführt und alle Vorarbeiten erledigt. Aber zum Bau der Talsperre ist es nicht gekommen. Wir können konstatieren, daß, wenn es zum Talsperrenbau bereits vor Jahren gekommen wäre, vielleicht auch das Unglück nicht ganz verhindert worden wäre, aber doch ganz bestimmt nicht solche Folgen gezeitigt hätte, wie es jetzt der Fall war. Wir erwarten, daß, wenn jetzt dieWiederherstellungs- und Regulierungsarbeiten durchgeführt werden, dieses Projekt wieder mit ins Auge gefaßt wird. Wir hätten so Gelegenheit, nicht nur Arbeit zu schaffen, sondern auch die Möglichkeit, durch den Bau dieser Talsperre ein Projekt zu verwirklichen, wodurch ganz Nordmähren mit elektrischem Strom versorgt werden könnte. Meine Kollegen im Senat haben bereits seinerzeit eine Interpellation eingebracht, die die notwendigsten Maßnahmen beinhaltet, die sofort durchzuführen sind.
Wir unterbreiten Ihnen einen Antrag und erwarten, daß die Damen und Herren díeses Hauses diesen Antrag ebenfalls unterstützen. Er lautet:
"Die Regierung wird aufgefordert, nach Sicherstellung der durch die Hochwasserkatastrophe vom 1. Juni 1920 im Altvatergebiet verursachten Schäden ehestens eine Gesetzesvorlage einzubringen, durch welche die Durchführung der notwendigen Regulierungsarbeiten, Wildbachverbauungen und Stauanlagen gesichert und die Bedeckung der hiezu erforderlichen Mittel angefordert wird."
Wir werden für das Gesetz stimmen
und ich ersuche die Damen und Herren, ebenfalls für unseren Resolutionsantrag
ihre Stimme abzugeben. Von der Regierung aber erwarten wir, daß
sie nicht wieder zwei Jahre zur Durchführung der Vorlage braucht,
sondern daß sie in kürzester Zeit den betreffenden Entwurf dem
Hause vorlegen wird. (Potlesk na levici.)
Es ist hier ein Gesetzesantrag vorliegend, der im Gegensatz zu den bisher behandelten Gesetzesanträgen nicht etwas macht, sondern etwas unterläßt. Wir sind das gewöhnt; entweder werden Gesetze gegen uns Deutsche gemacht oder, wo schon Gesetze gemacht werden, an denen schon Deutsche mit interessiert sein können, wird etwas unterlassen, was den Deutschen auch zugute kommen könnte. Ich möchte hier gleich auf das Verzeichnis, das diesem Gesetzesantrag angegliedert ist, verweisen, wo alle möglichen Wasserläufe mit Subventionen bedacht sind, aber kein einziges Wasser, das deutsches Gebiet berühren würde, obwohl im Juli 1919 nicht nur Hochwasserschäden in der Slovakei und in Südostmähren vorgekommen sind, sondern auch überall anderswo dort eingetreten sind, wo die Regulierungsarbeiten nicht vorgenommen wurden. Wenn die Regierung schon die Notwendigkeit gefunden hat, einen Gesetzesantrag einzubringen, um Subventionen für die Regulierungsarbeiten zu bewilligen, dann hätte sie die Pflicht gehabt, alle jene schon seit Jahren, vielleicht seit Jahrzenten vorliegenden Projekte auch in Berücksichtigung zu ziehen, wie zum Beispiel das Tess-Tal, das Bielatal, das Thayatal, das Marchtal, das Iglavatal, Schwarzatal u. s. w. Diese Projekte liegen seit Jahren bereits vom früheren österreichischen Ministerium behandelt hier, werden aber einfach der Erledigung nicht zugeführt, aus dem einfachen Grunde, weil man jedenfalls für diese Gebiete Subventionen nicht bewilligen will. Die Regierung wird aber sehen, daß sie dabei daraufzahlt, denn síe wird zum Beispiel bei der Hochwasserkatastrophe, die eben jetzt die Gebiete im Tess-Tal betroffen hat, zweifellos mit Unterstützungen herausrücken müssen. Daß diese natürlich nicht 200.000 Kronen betragen dürfen, ist selbstverständlich. Es ist einfach zum Lachen, wenn man mit derartigen Beträgen operiert. Wieviel ist da auf eine Gemeinde gekommen?
Die Gemeinde Oberthomasdorf z. B. zählt 1600 Einwohner, durchwegs Kleinhäusler oder Holzarbeiter, und diese Gemeinde, die einen erweislichen und geschätzten Schaden von 4,800.000 Kronen erlitten hat, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Freiwaldau aus dieser Subvention von 200.000 Kronen mit 2500 Kronen zur Linderung der ärgsten Not bedacht. Das ist ja wirklich zum Lachen und es würde einen nicht wundern, wenn diese armen Teufel dieses Geld nehmen und dem Bezirkshauptmann ins Gesicht schleudern würden, weil man es wagt, ihnen einen solchen Betrag anzubieten. (Výkøiky). - Wir haben bezüglich dieser Hochwasserkatastrophe eine Interpellation eingebracht, die die Schäden genau anführt und die auch entsprechende Maßnahmen der Regierung fordert. Es ist überflüssig, dies jetzt noch zu wiederholen. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, daß ich bei der Behandlung des Staatsvoranschlages drei, wenn nicht vier, Anträge gestellt habe, worin ich verlangte, daß für die Regulierungsbauten im Hochwassergebiete Nordmährens, im Hochwassergebiete Schlesiens, Südmährens und Ostböhmens Beträge von so und soviel Millionen - ich brauche das nicht aufzuzählen, - in das Budget eingesetzt werden. Diese Anträge sind glatt abgelehnt worden.
Es wäre aber vielleicht doch möglich gewesen, den einen oder den anderen Antrag anzunehmen, weil es sich ja durchaus nicht um Sachen handelt, die lediglich den Deutschen zugute kommen, sondern zweifellos auch den Èechen, insoferne, als schließlich und endlich das alles aus den Steuergeldern gezahlt werden muß, was notwendig ist, um diese ganz ungeheueren schäden zu decken. Es ist aber bezeichnend, daß nicht ein einziges Flüßchen im deutschen Gebiet in dem Verzeichnisse vorkommt. Es kommt vor die Beèva, und was weiß ich, wie all die Flüsse heißen, alle kommen in Betracht, aber auch nicht ein einziges Flüßchen, das einen deutschen Namen hätte oder durch deutsches Gebiet fließen würde. Ich glaube, man sollte infolgedessen schon aus diesem Grunde von unserem Standpunkt aus gegen dieses Gesetz sti mmen, weil wir gar nicht einsehen, warum die Èechen für sich Subventionen bewilligen sollen, die sie den Deutschen vorläufig noch nicht bewilligt haben, die sie ihnen möglicherweise sogar verweigern werden. Wir werden uns aber nicht auf diesen Standpunkt stellen, weil wir schließlich und endlich die armen Teufel nicht dafür verantwortlich machen wollen, daß ihnen ein Schaden zugefügt wurde; aber wir müssen bei der Gelegenheit fordern, daß auch die deutschen Gebiete mit entsprechenden Subventionen bedacht verden. Ich behalte mir vor, einen genau ausgearbeiteten und detaillierten Antrag diesbezüglich einzubringen, der es der Regierung möglich machen wird, die vorhandenen Projekte zu erledigen und diese Projekte durch Subventionen zu unterstützen.
Wir müssen aber bei dieser Gelegenheit feststellen, daß es offenbar an der Unfähigkeit der Unterbehörden einzelner Regierungsstellen liegt, wenn Berichte an die Regierung kommen, die es ihr notwendig erscheinen lassen, Subventionen von 200.000 Kronen zu geben. Wenn der Bezirkshauptman von Freiwaldau einen offenen Blick für das Unglück gehabt hätte, hätte er sehen müssen, daß der Schaden so ungeheuer ist, daß die Leute ohne Obdach, ohne Brot, ohne Kleidung sind, daß er von vornherein einen höheren Betrag hätte fordern müssen. Es ist entweder Mangel an gutem Willen, etwas für diese Bevölkerung zu tun, oder es ist Mangel an Fähigkeit. Nun, wir sind es ja gewöhnt, immer festzustellen, daß die Unterbehörden entweder Mangel an Willen zeigen oder aber unfähig sind, etwas zu machen.
Ein krasses Beispiel dieser Unfähigkeit hat sich wieder ereignet. Der Abgeordnete Dr. Lodgman hat eine Interpellation eingebracht wegen der Einstellung der periodischen Zeitschrift "Nachrichtendienst". Diese Interpellation ist nunmehr beantwortet worden und in der Beantwortung heißt es (ète):
"Da amtlich festgestellt wurde, daß die "Deutsche Nachrichtengesellschaft" unberechtigterweise das der Konzession unterliegende Gewerbe einer Telegrafenagentur und Korrespondenzkanzlei betreibt, wurde ihr mit Bescheid des Magistrates der Hauptstadt Prag vom 8. Feber 1921 G. Z. II A 2927 der Betrieb dieses Gewerbes untersagt. Ferner wurde auf Grund des § 152 G. O. die Schließung der Lokalitäten und die Abnahme der telefonischen Verbindung als zur Sicherung des Erfolges nötige Maßregel dafür, daß das Gewerbe nicht weiter betrieben werden wird, verfügt.
Gegen diesen Bescheid wurde laut der vorliegenden Akten ein Rekurs nicht eingebracht. Die geschlossenen Lokalitäten wurden später freigegeben, weil nachträglich sichergestellt wurde, daß in ihnen das Unternehmen "Prometheus" berechtigterweise das freie Gewerbe von Zeitungsausschnitten betreibt.
Bei diesem Stande der Dinge habe ich keinen Anlaß, in dieser Angelegenheit etwas zu verfügen."
Was ist an der Sache Wahres? Erstens existiert eine "Nachrichtengesellschaft" überhaupt nicht, sondern was existiert, ist der "Deutsche Nachrichtendienst", eine periodisch erscheinende Druckschrift, die behördlich angemeldet und bewilligt ist. Wenn man vielleicht in Betracht zieht, daß der Redakteur ingendein telefonisches Gespräch mit Wien oder Dresden mit einer Zeitung geführt hat, kann man daraus nicht schließen, daß er eine Zeitungskorrespondenz betreibt, sondern höchstens, daß er irgendeine Nachricht an eine andere Zeitung weitergibt. Das geschieht bei jeder Zeitung und da müßte man jeden einzelnen Redakteur jeder Zeitung, auch jeder èechischen, einsperren, oder man müßte ihm die Konzession entziehen u. s. w. Es wurde, obwohl hier steht, daß ein Rekurs nicht eingebracht wurde, ein Rekurs eingebracht, und ich kann sogar die Präsentationsrubrik hier zeigen, daß der Rekurs am 22. Feber 1921 rechtzeitig eingebracht worden ist.
Die Lokalitäten sind noch immer geschlossen; es ist nicht wahr, daß sie freigegeben worden sind (Výkøiky.) und es ist nicht wahr, daß irgendeine Gesellschaft "Prometheus" in diesem Hause existiert. Sie hat nie existiert, existiert auch heute nicht, und es ist ganz unerfindlich, wo der Herr Regierungsmann, der diese Interpellation behandelt hat, all diese Sachen hernimmt. Nebenbei gesagt, diese Lokalitäten haben dem "Deutschen Nachrichtendienst" gar nicht gehört, sondern dem Deutschen Ortsrat von Prag. Man hat allerdings über wiederholte Interventionen erklärt, die Beschlagnahme werde aufgehoben werden und hat sogar erklärt, sie sei schon aufgehoben worden. Tatsache ist, daß das Lokal bis heute noch versiegelt ist. Es ist also nicht richtig, was in der Interpellationsbeantwortung steht, daß das Lokal später freigegeben wurde.
Es ist bei dieser Angelegenheit auch interessant, auf welchem Standpunkt die Gewerbebehörde steht. Wir haben nämlich versucht, diesen "Deutschen Nachrichtendienst" jetzt als konzessioniertes Gewerbe anzumelden, unter einem anderen Namen. Die Gewerbebehörde hat erklärt, es handle sich um eine periodische Druckschrift, nicht um ein konzessioniertes Gewerbe, sie könne daher eine solche Konzession nicht erteilen, weil das einer gewerblichen Anmeldung überhaupt nicht unterliegt. Während zuerst gesagt worden ist, es unterliege eine Konzession, stellt sich jetzt die Gewerbebehörde, weil es sich um ein neues Unternehmen handelt, welches bewilligt werden müßte, auf den Standpunkt, es sei gar nicht konzessionspflichtig. Jetzt haben wir auch dagegen Rekurs erhoben; jetzt wird es sich herausstellen, welchen Standpunkt die Oberbehörde einnehmen wird. (Výkøik: Gar keinen!) Keinen, aus dem einfachen Grunde, weil das gesamte Aktenmaterial gegenwärtig in Verlust geraten ist. Es ist verschwunden und die Behörde wird keine Gelegenheit haben, die Rekurse zu erledigen. Es ist das Ganze sehr bezeichnend und insbesondere bezeichnend dabei ist auch, daß ursprünglich die einzelnen Referenten, die in Betracht kommen, gesagt haben, daß es sich um eine rein gewerberechtliche Verfügung bei Schließung der Lokale, bei Entzug der Konzession u. s. w. gehandelt hat, und wie einmal der Hauptreferent nicht da war, hat sich so ein Nebenreferent etwas verschnappt und gesagt, es habe sich nicht um eine gewerberechtliche Verfügung gehandelt, sondern es sei diese Verfügung über Einflußnahme der politischen Landesverwaltung, über höheren politischen Auftrag erfolgt. Wir sehen also, wie es gemacht wird.
Jedenfalls wissen wir das eine,
daß wir in diesem Staate in keiner Weise berücksichtigt werden,
berücksichtigt höch stens mit Drangsalierungen, Gewaltakten etc.,
worüber wir noch gelegentlich eines anderen Punktes der Tagesordnung
sprechen werden. Andererseits wissen wir, daß wir von diesem Staate
nichts bekommen, auch die ärmsten Teufel nicht. Aber wir können
uns vorstellen, wie die Bevölkerung, soweit sie deutsch gesinnt
ist, über diesen Staat denkt. Wir hoffen, daß die Bevölkerung
die richtigen Konsequenzen daraus ziehen und auf jenen Standpunkt
kommen wird, den wir wünschen, daß sie nämlich diesen löblichen
Staat zum Teufel wünscht. (Potlesk na levici.)
Meine Damen und Herren! Bei Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes möchte ich auf die Leidensgeschichte eines Flußregulierungsprojektes hinweisen. Seit 20 Jahren ist die Bevölkerung des Bezirkes Deutsch-Gabel bestrebt, den den ganzen Bezirk durchziehenden Jungfernbach zu regulieren. Den Anlaß zu diesem Vorgehen gaben die alljährlich wenigstens einmal sich wiederholenden Überschwemmungen. Die Interessenten haben sich zu Beginn dieses Jahrhunderts zu einer Genossenschaft vereinigt, das Projekt wurde verfaßt und im Jahre 1904 fertiggestellt, erlangte später die Genehmigung und wurde subventioniert. Es war im Jahre 1908, da sollten die letzten Vorbereitungen zur Durchführung dieses Projektes getroffen werden; aber als die Genossenschaft damals daran ging, die letzten Arbeiten zu beenden, hat es sich gezeigt, daß das ziemlich umfangreiche Projekt überhaupt nicht auffindbar war. Bei den Prager Behörden, bei dem Landeskulturrat, wie bei der Statthalterei, wurde in langem Suchen diesem Projekt durch 3 Monate nachgeforscht. Dann wurde es in einem Prager Hause, u. zw. in dem Flur des Hauses vorgefunden, in welchem ein èechischer Beamter, der Verfasser des ganzen Projektes wohnte. (Výkøiky: Hört! Hört!) Die Sache war die, daß der betreffende Beamte eine Professur an einer Technik anstrebte und das Projekt zur Unterstützung seines Gesuches verwendet hatte. Die Bedeutung dieses langen Hinausziehens war die, daß für die Durchführung des Jungfernbachprojektes die beste und günstigste Zeit verloren ging, denn die ungünstige finanzielle Lage des Landes machte es dann nicht möglich, die notwendige ausgiebige Subvention zu erteilen. Man sollte nunmehr glauben, daß die Leidensgeschichte dieses ganzen Projektes damit vorüber sei, aber die Interessenten sind in dieser Meinung grausam getäuscht worden. Infolge der geänderten Verhältnisse, der gestiegenen Löhne, wie überhaupt der gesamm ten Gestehungskosten war es vor ungefähr elf Monaten notwendig, ein neuerliches Gesuch einzubringen.
Wiederum vergingen sieben Monate, niemand hat etwas davon gehört, wo das Projekt überhaupt sei, ich mußte der Sache nachgehen; die Genossenschaft hat selbst urgiert, damit das Subventionsgesuch erledigt werde, und ich fand es dann endlich im Ministerium für Gesundheitspflege, wo mir damals, vor vier Monaten, versichert wurde, es täte den Herren leid, das Gesuch würde aber nunmehr schlangweg seine Erledigung finden. Nach drei Monaten waren die Interessenten noch immer nicht im Besitze des Projektes, ich begab mich nochmals in das Ministerium für Gesundheitspflege und mußte dort erfahren, daß noch kein Federstrich zur Erledigung des Gesuches geschehen ist. Trotzdem elf Monate verstrichen sind, ist die Genossenschaft noch nicht im Besitz der Erledigung des Projektes.