Ètvrtek 2. prosince 1920

Aber davon ist nichts zu spüren, und dieses Gesetz wurde geradezu schablonenartig angewendet. Mit derselben Kaltblütigkeit, mit der man etwa eine Klasse einer höher organisierten Schule aufließ, schloß man eine Schule hoch oben in den Bergen, obwohl dies gleichbedeutend mit dem Raub jeder Bildungsmöglichkeit für die Kinder solcher Orte ist. Diese Materie verträgt eben die Schablone nicht und es muß individuell vorgegangen werden, wenn man schon die gänzliche Stundung in der Anwendung bis zu der bezeichneten Periode nicht zugesteht. Als Exempel solcher rücksichtslosen Tätigkeit führe ich den Fall der Schule in Böhm.-Schumburg im politischen Bezirk Gablonz an. Diese Schule war gewiß zu Beginn des heurigen Schuljahres nicht von 40 Kindern besucht, wie das nach dem Gesetze nötig gewesen wäre, um sie zu erhalten, wohl aber von 30 Kindern und es wären, wenn man die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt, genugsam Gründe vorhanden gewesen, diese Schule zu erhalten. Man hat sie nicht erhalten, sondern gesperrt und die Kinder dieses Ortes müssen einen stundenweiten Weg in die Nachbargemeinden nach Stefansruh, Tanwald u. s. w. machen. Und meine Herren, man nahm damit auch gar keine Rücksicht in sozialer Beziehung, wenn man bedenkt, daß die Kinder infolge des Krieges und seiner Einwirkung unterernährt, oft schlecht gekleidet sind und in diesem Zustand zu einem stundenweiten Weg in die Nachbargemeinden gezwungen werden sollen! Wenn unser Schulverein, unser Kulturverband, in dieser Beziehung eingreift, so ist er nicht, wie Dr. Horák erwähnte, ein Kampfverein, sondern wirklich nur das, was er uns darstellen soll, ein Verband zum Schutze unserer Schulinteressen. Die Auflassung etwaiger einklassiger Schulen in Gebirgsorten ist für die Kinder derselben unerträglich. Ich betone, daß aber auch die Auflassung einer Klasse an einer höher organisierten Schule für uns schädlich ist aus dem Grunde, weil dadurch unsere höher organisierten Schulen nach und nach in ihrer Gesamtheit in Schultypen niederer Organisation herabgedrückt werden, und dann diese Schulen niederer Organisation nicht imstande sind, die Vorbildung für die höheren Schulen zu vermitteln. Ich muß noch auf ein Gesetz zu sprechen kommen, das allerdings noch nicht in Aktion getreten ist, das aber auch von dieser Stelle aus einer Kritik unterzogen werden muß. Es ist das Schulaufsichtsgesetz, das in der ersten Revolutions-Nationalversammlung festgelegt wurde und nach der Aktivierung der Gaueinteilung zur Durchführung gelangen soll. Dieses Gesetz ist der Einteilung des Staates in Gaue angepaßt. Es bestimmt die Auflassung der Bezirks- und Landesschulräte und läßt lediglich die Ortsschulräte und das Unterrichtsministerium bestehen, als einzige Zwischeninstanz den Gauschulrat. Ganz abgesehen von dem ungesunden Zentralismus, der sich in dieser Verordnung ausprägt, müssen Sie verstehen, daß wir die Annahme dieses Gesetzes schon aus nationalen Gründen mit allen unseren Kräften verweigern werden. Wäre das Territorium der Gaue sprachlich einheitlich, dann hätten wir unter Umständen, wenngleich wir den Zentralismus ablehnen, gegen dieses Gesetz nicht soviel einzuwenden. Nun wissen wir aber, daß der Staat in Gaue und Kreise eingeteilt ist, die fast in allen Fällen, mit Ausnahme der beiden deutschen Kreise Karlsbad und Leipa, gemischtsprachige Verwaltungseinheiten darstellen. Es muß auch für die Èechen begreiflich sein, wenn wir gegen alle Gesetze, die auf dieser Grundlage der Gaueinteilung nach dem 28. Feber 1920 vorgesehen sind, auftreten. Die Gauvertretungen wären auf dieser Grundlage selbstverständlich in fast allen Fällen Behörden mit unbeschränkter èechischer Majorität, ebenso natürlich die Gauschulräte. Solchen Gauschulräten mit ausgesprochenen èechischen Mehrheiten wäre die Obsorge für unser deutsches Schulwesen anvertraut, weil nach der Tendenz dieses Schulaufsichtsgesetzes die Erledigung des Hauptteils der Agenda diesen Gauschulräten zugewiesen wird.

Es ist ganz unmöglich, daß wir die Aktivierung dieses Gesetzes zugeben, dieses Gesetzes, das wohl die Vertretung der Bürgerschaft und der Lehrerschaft vorsieht, daß aber auch eine unverhältnismäßig große Vertretung der staatlichen Funktionäre vorsieht. Ich erwähne da nur, daß neben dem Vorsitzenden bezw. dem Stellvertreter als staatliche Organe für die künftigen Gauschulräte in Betracht kommen ein Referent für die Schule, ein Referent für soziale Fürsorge, ein Referent für Sanität und ein Rechtsreferent. Was das ärgste ist, ist der Umstand, daß wir in diesem Gauschulrate als Minderheit eine geradezu ohnmächtige Vertretung bekämen. Denn dieses Gesetzt sieht nur für jene Minderheit eine Vertretung im Gauschulrate vor, die über 20 % innerhalb des Gaues oder Kreises ausmacht. Es würde der Fall oder es würden vielmehr viele Falle eintreten, daß in Gauen und Kreisen, in welchen wir nicht über eine 20 % Minorität verfügen, wir ohne Vertretung für unser Schulwesen wären, wie das etwa in Prag der Fall wäre oder im Kreise Pardubitz, in welchem sich das Verhältnis der Èechen zu den Deutschen wie 7: 1 verhält. Ebensosehr wie wir gegen dieses Schulaufsichtsgesetz protestieren, protestieren wir auch gegen die schon erlassene Verordnung des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 6. November Zhl. 608, welche die Auflösung der Orts- bezw. Bezirksschulräte veranlaßt, und an deren Stelle bekanntlich Ortsbildungsausschüsse und Bezirksbildungsausschüsse setzt. Die in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen sind jeder gesunden Demokratie und jeder Forderung nach einer solchen geradezu entgegengesetzt. Nach dem § 3 dieser Verordnung vom 6. November wird bestimmt, daß der Vorsitzende des zu konstituierenden Bezirksschulausschusses der Bezirkshauptmann sei. Bei den Ortsschulausschüssen kann der Vorsitzende gewählt werden. Daß bei den Bezirksschulausschüssen der Bezirkshauptmann als politischer Beamter der Vorsitzende ist, das ist entgegengesetzt unserer Forderung nach Loslösung unserer Schule von der politischen Verwaltung. Ich erwähne weiter den § 6 der Verord nung, der dem Vorsitzenden des Landesschulrates wiederum eine ganz ungeheuerliche Macht in die Hand legt, indem er bestimmt, daß die Ernennung eines Mitgliedes in diesen Bezirksausschüssen vom Willen des Vorsitzenden des Landesschulrates abhängt. Das sind Dinge, die wir ganz einfach nicht zu akzeptieren in der Lage sind. Wenn wir weiter noch bedenken, daß diese Bezirksschulausschüsse keine nationale Sektionierung erhalten, daß also innerhalb eines Bezirksschulausschusses die Interessen der Schulen nicht nur der einen, sondern auch der anderen Nation vertreten sein sollen, werden Sie es verstehen, daß wir selbstverständlich gegen diese Verordnung sein müssen.

Gestatten Sie, daß ich auch noch auf die soziale Seite unsere Stellung zum Komplex des Schulwesens etwas zu sprechen komme. Ich kann da nicht unterlassen zu erwähnen, daß es eine der wichtigsten Aufgaben des Staates und der Gesellschaft sein muß, den Weg zu den Schulen und zwar zu allen Schulen sämtlichen Bürgern und sämtlichen Bürgerinnen dieses Staates frei zu machen ohne Rücksicht auf die Herkunft, ohne Rücksicht auf das Vermögen und daß es in Konsequenz dieser Forderungen notwendig sein muß, daß der Staat eine großzügige materielle Hilfe organisiere. Meine Damen und Herren von der Gegenseite, Sie haben nicht erst aus den Worten der Schuldebatte gehört, daß wir als Volk mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele an unseren Schulen hängen und, daß wir selbstverständlich alles tun werden, innerhalb dieses Staates unsere Schulen zu erhalten und zu entwickeln. Wir betrachten den Kampf um unsere Schulen nicht etwa nur als nationalen Sport, den wir unternehmen, um Ihren Staat zu erschüttern, wir betrachten den Kampf, den wir um unsere Schulen führen, als einen Kampf, dessen Ausgang gleichbedeutend ist mit der Erhaltung unserer dermaligen kulturellen Verfassung oder mit deren Untergang. Und daraus können Sie entnehmen. Rühren Sie unser Volk nicht noch tiefer auf, das garade infolge Ihrer Schulpolitik aufgeregt oft einem wogenden Meere gleicht, greifen Sie hier versöhnend ein und geben Sie unseren Schulforderungen Raum. Lassen Sie ab von der hochmütigen Verachtung der kulturellen Rechte unseres Volkes und sorgen Sie dafür, daß Ihr Name nicht noch mehr getrübt werde durch Handlungen wie Ihre Schulpolitik. Respektieren Sie die Bestimmungen des Friedensvertrages von St.-Germain, der unserem Volke, wie jeder anderen Minderheitsnation, Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit auch auf kulturellem Gebiet zusichert. (Souhlas a potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Jos. Fischera (viz str. 964. protokolu):

Hohes Haus! Bei der Errichtung dieser angeblichen Musterrepublik wußten wir Egerländer und alle Deutschen dieses Staates, welches Schicksal uns bevorsteht und wie viel es geschlagen hat. Und wer darüber noch nicht im klaren war, den hat vielleicht der Einmarsch der Besatzungstruppen wohl noch vollständig aufgeklärt. Und wenn auch das nicht genügte, der hat dann bei der Firmabezeichnung dieses Staates mit der Aufschrift "Èechoslovakische Republik" wohl eingesehen, daß für uns Deutsche hier kein Plätzchen und keine Zukunft für die Dauer zu erwarten ist. An einem wahrhaft demokratischen Staate hätten wir gewiß mitgearbeitet, der volle Gerechtigkeit seinen Völkern zuteil werden läßt, aber wie wir sehen, ist hinter ihrem Staat kein Ideal zu suchen. Es besteht eine unausgesetzte Vergewaltigung der Deutschen. Ich will mich auf trockene Daten beschränken, weil ich mich den Ausführungen meiner geehrten Vorredner über das Schulwesen ganz anschließe. So habe ich in Erfahrung gebracht, daß mit 1. Jänner 1921 in sichere Aussicht gestellt worden ist, daß in der deutschen Sektion des Landesschulrates èechisch amtiert werden soll, und dieses Schicksal steht auch der deutschen Sektion des Landeskulturrates bevor. Wie der amtliche Verkehr zwischen dem Landesschulrat und den mit 1. Jänner zu errichtenden Bezirksschulausschüssen sich gestalten wird, davon kann man sich ein Bild machen, wenn man der Überzeugung íst, daß mindestens vier Fünftel der Bezirksschulinspektoren nicht èechisch können. Diese Übersetzungen, das Herauf- und Heruntergehenmüssen, das wird im Amt die Erledigung noch mehr aufhalten, als bisher geschehen ist, und unser Schulwesen wird noch gewaltiger leiden, als es bisher unter den Drangsalierungen zu leiden hatte. Die nächste Folge wird wohl sein, daß jene deutschen Schulinspektoren, welche nicht der èechischen Sprache mächtig sind, entlassen werden und daß man an ihre Stelle deutschsprechende Èechen setzen wird. Sowie man hier im Bezirksschulrat vorgeht, ist es auch sicher, daß man im Landesschulrat dieselben Umänderungen vornehmen wird. Ja es ist in der nächsten Zeit zu erwarten, daß ein Beamter der deutschen Sektion, der in Leitmeritz zuständig ist, deshalb wird aus dem Amte scheiden müssen, weil er das 60. Lebensjahr erreicht hat. Wie steht es dagegen mit Herrn Dr. Metelka, der, soviel ich erfahren konnte, bereits im 72. Jahre steht und dem man ruhig weiter die Schuldrosselungen in der Hand läßt? Dieser Herr hat seine Besuchsstunden, oder Audienzen könnte man bei ihm sagen, so angeordnet, daß es nur möglich ist, Samstag oder Montag bei ihm vorzusprechen und wodurch die deutschen Abgeordneten fast nie Gelegenheit haben, im Interesse ihrer Schulgemeinden dort zu intervenieren. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Botto.) Die deutschen Beamten im deutschen Landesschulrat arbeiten mit außerordentlichem Fleiß, aber es fehlen dort Kräfte und es ist ihnen nicht möglich, daß sie den kolossalen Einlauf dementsprechend erledigen. Und gelingt ihnen es doch, rechtzeitig den Akt hinauszubringen, so wandert er auf den Tisch des Herrn Metelka und erfährt dort eine Revision. Diesem Mann, der der ärgste Feind des deutschen Schulwesens ist, gehört schon längst der Zylinderhut. Der Herodes der deutschen Schulpolitik wird wohl noch die entsprechende Antwort von uns erfahren. Die Erwürgung des deutschen Schulwesens ist System geworden, um den Größenwahn der Èechen zu vermehren. Hunderte, ja über Tausende zählen die Schließungen deutscher Schulklassen und in der Geschichte dieses Siegerstaates wird es ein Schandfleck bleiben, daß man deutsche Kulturstätten, die mit Aufbietung von großen Mitteln oft in kleinen Gebirgsdörfern geschaffen worden sind, nun vernichtet. Die Schulhenkerarbeit von Dr. Metelka hat dazu beigetragen, daß das letzte deutsche Dorf national gestärkt wird, und wir werden die Vergewaltigung des deutschen Volks für die Hinkunft nicht mehr so ruhig hinnehmen und ganz andere Mittel ergreifen als bisher. Sie können nicht erwarten, daß wir nach diesen Vergewaltigungen uns für Ihre Staatsidee begeistern können. Wesentlich trägt dazu auch bei die brutale Geschäftsordnung und das Sprachengesetz, die es unmöglich machen, zu einer Mitarbeit in diesem Hause zu gelangen. Es ist geradezu eine Höllenpein, wenn man nicht èechisch kann, hier stundenlang anwesend zu sein und den Ausführungen dadurch nicht folgen zu können. Daß wir Deutsche hier zu einer ganz untergeordneten Stellung trotz Ihrer Versicherungen, daß uns nationale Gerechtigkeit werden wird, verurteilt sind, können Sie gar nicht leugnen. Selbst auf Ihren Geldnoten, die auch in das Ausland hinauswandern, dokumentieren Sie, daß wir Deutsche erst an vierter Stelle eingeteilt sind. Ich weiß es gerade nicht, ob wir auch bei der Steuerleistung, ob wir auch bei den Lieferungen und in unserem Wirtschaftsleben an der vierten Stelle stehen. Bei der nächsten Herstellung von Geldnoten lassen Sie vielleicht den deutschen Namen überhaupt weg. Es wäre ja unser Herzenswunsch, wenn Sie uns überhaupt weglassen würden. Wir sind imstande und unser Volk besitzt Kraft genug, unsere Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.

Dem schwersten Schicksale geht unser Volk wohl dadurch entgegen, daß Sie, wie bereits erwähnt, unser Kleinod, die deutsche Schule so schänden, und daß diese Knechtung geradezu System geworden ist. Diese Politik der Gewalt muß auf unserer Seite den schärfsten Widerstand hervorrufen und eine Erbitterung erzeugen, wie sie ihresgleichen sucht. Sollte man glauben, daß ein Mensch, wie Dr. Metelka, seine Mitmenschen derartig in Joch und Knechtschaft zwingen will, kann man sich dann wundern, wenn das deutsche Volk es abschütteln wird, wenn die Regierung, von der ich gar nichts erwarte, nicht eingreift und also auch von Seite des Staates keine Hilfe zu erwarten ist? Mit dem Schullegionär Metelka werden wir wohl auch noch fertig werden, nachdem wir auch mit den Legionären, den Denkmalstürmern fertig geworden sind. Das deutsche Schulwesen wird in diesem Staate nicht als Aschenbrödel behandelt, es wird geradezu umgebracht, weil Sie wissen, daß wenn die Erziehung und der Unterricht unserer Kinder auf das tiefste Niveau herabgeschraubt wird, dadurch auch der Kulturzustand des Volkes zurückgeht, und Sie dann ein Volk vor sich haben, das Sie leichter entnationalisieren, leichter èechisieren könnten. Da die Volksschule im Staatsvoranschlag nicht vorkommt, so will ich mich mit der finanziellen Seite nicht weiterbeschäftigen, sondern einiges über die Handhabung, Anwendung und Auslegung der bestehenden Schulgesetze erwahnen. Wie das Volks- und Bürgerschulwesen von höchster kultureller Bedeutung für unser Volk ist, so erscheint auch die Fortbildungs- und Fachschule von ganz besonderem Werte, und damit dieser hohe Bildungswert erreicht werden kann, müssen sich selbstverständlich die Lehrer und Lehrerinnen an eigenen diesbezüglichen Kursen ausbilden. Nun ist uns aber so wenig Gelegenheit gegeben, und es werden auf deutschem Gebiete so wenig Kurse errichtet, daß auch das Fortbildungswesen nur mit privaten Geldern und den Geldern der Gemeinden bestritten werden kann. Es wurden z. B. im Jahre 1919 200 Kurse für den Handfertigkeitsunterricht veranstaltet, aber nicht für Deutsche, sondern für èechische Lehrer. Für Deutsche fand nicht ein einziger statt, das heißt doch einer, den hat Kollege Traufel in Niemes aus Idealismus abgehalten. Auf eine Subvention für solche Kurse ist wohl noch lange zu warten. Es sind Fälle bekannt, daß 1 1/2 bis 2 Jahre derartige Subventionsgesuche im Landesausschusse erliegen. In Tábor wurde ein Wirtschaftskurs für Haushaltungsunterricht fürLehrerinnen abgehalten. Die zahlreichen Teilnehmerinnen an demselben erhielten eine Subvention von 450 K und freie Station, während für die Deutschen nicht ein einziger solcher Kurs stattfand. Mit welcher Hoffnung wurden die Distriktsbürgerschulen begrüßt und wie sieht es damit in den deutschen Gebieten aus? Man kann allerdings darüber keine Statistik erhalten, aber ich habe mir doch über den Bezirk Brüx die notwendigen Daten verschafft. Dort wurden in letzter Zeit 7 èechische Bürgerschulen errichtet, während für 42 deutsche Gemeinden bis heute nicht eine einzige bewilligt worden ist, obwohl die deutschen Gemeinden sich bereit erklärten, für die sachlichen Erfordernisse aufzukommen. Der Landesschulrat hat allerdings diese Ansuchen befürwortet, sie liegen vielleicht noch auf dem Revisionstische des Herrn Metelka oder bei Herrn Sokol im Landesausschusse und sind nicht hinauszubringen. Ein anderer Fall ist mir in dem aufstrebenden Kurorte Bad Königswart bekannt. Dieses Städtchen liegt ganz abseits von den übrigen Studienstädten; es hat, nachdem im ganzen Gerichtsbezirk nicht eine einzige besteht, ein Gesuch gemacht, damit eine Distriktsbürgerschule dort errichtet werde. Es hat auf das Ansuchen überhaupt keine Antwort erhalten, und als ich seinerzeit diesbezüglich beim Minister Habrman vorsprach, da sagte er mir: Das ist schon erledigt, das liegt schon im Landesausschusse, und wenn man im Landesausschusse nachfragt, so finden sie den Akt überhaupt nicht.

Wie soll sich da das deutsche Schulwesen im Interesse unseres Volkes bilden? Auch die deutschen gewerblichen Fortbildungsschulen können sich nicht unserer Forderung entsprechend entwickeln. Denn man ruft ebenfalls keine Kurse ins Leben, damit sich die Lehrer für diesen Unterricht vorbereiten können, oder sie müssen es aus Idealismus tun, eine geldliche Unterstützung steht ihnen dermalen nicht in Aussicht. Somit müssen die Mittel zur Entwicklung unseres gewerblichen Fortbildungswesens nur aus dem Volke selber genommen werden. Hiebei möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß auch das Inspektionswesen an diesen gewerblichen Fortbildungsschulen dringend einer Reform bedarf und daß man Inspektoren für diese Schulen aus den Reihen der Gewerbe- und Fortbildungsschullehrer nimmt. An diesen Schulen soll aber im Interesse der Ausbildung der Lehrlinge nicht reiner Fachunterricht erteilt werden, man soll auch dafür sorgen, daß dort die entsprechende Geistes- und Gemütsbildung gepflegt wird, damit sich der geistige Horizont der Schüler erweitern kann. Es wurde von Seiten der deutschen Lehrer das Ansuchen gestellt, Kurse zur Erlernung der èechischen Sprache durchzuführen, damit die Schüler dann den Anforderungen von Seiten der gegenwärtigen Regierung entsprechen können. Diese Kurse wurden aber in den deutschen Gemeinden bis heute meistens nicht eröffnet, ja auf eine Anfrage, warum in einem Orte diese Kurse nicht zur Errichtung kämen, wurde die Antwort gegeben, es könnte dadurch der Bestand der èechischen Schule gefährdet werden. Im Landesschulrat hat man keine Zeit, auf die so notwendige Teilung der vereinigten Volks- und Bürgerschulen hinzuarbeiten. Man findet im Landesschulrat durch den Mangel an Kräften keine Zeit dazu und es fehlt auch im Landesausschusse das entsprechende Verständnis, um endlich das Definitivum der Handarbeitslehrerinnen herbeizuführen. Diese Angelegenheit ist noch immer wieder unerledigt geblieben. Ebenso, wie auch heute besonders erwähnt wurde, daß die Kindergärtnerinnen eine Gleichstellung mit den Handarbeitslehrerinnen baldigst zu erwarten hätten. Es ist zu dem Gesetz vom 9. April 1919 ein Abänderungsantrag eingebracht worden, der die freie Bewerbung von Lehrern und Lehrerinnen an Mädchenbürgerschulen bringen soll. Denn die männlichen Lehrkräfte sind dadurch sehr geschädigt, wenn an den Mädchenbürgerschulen Stellen immer nur für weib liche Bewerberinnen ausgeschrieb en werden. Zum Beispiel kommen im Bezirke Brüx auf 25 geprüfte Fachlehrer nur 3 Bürgerschulen, so daß also die Vorrückung von längerer Zeitdauer und manchesmal völlig aussichtslos ist, während auf acht geprüfte Bürgerschullehrerinnen 3 Bürgerschulen entfallen, deshalb also diese viel leichter Gelegenheit haben, Direktorinnen zu werden als ihre männlichen Kollegen. Nur um eines hat sich das Ministerium für Schulwesen gekümmert, nämlich darum, daß die Gemeindebibliotheken auf Kosten der Gemeinde ehebaldigst errichtet werden. Der Minister meint es im Ernst, daß wir uns Büchereien aufdrängen lassen sollen, die wir gar nicht wollen, da wir doch unsere Schulvereins- und Bundesbibliotheken haben. Wir werden wohl diesem Drängen nicht sogleich nachgeben.

Am trostlosesten steht es mit der Mädchenvorbildung. Hier müssen Sie Subventionen in ausreichendem Maße geben, denn wir alle sind überzeugt, daß die zukünftigen Mütter doch ein ganz anderer Erziehungsfaktor sein werden, wenn sie in ihrer Jugend eine entsprechende Ausbildung genossen haben. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates und der Regierung, das Schulwesen zu fördern, nicht aber, wie es bis jetzt mit dem deutschen Schulwesen geschieht, es zum völligen Niedergang zwingen. Kann oder will die Regierung das nicht, dann müssen wir durch unsere Selbstverwaltung dies erkämpfen und im Kampfe für unsere Schulen werden wir zu jedem Mittel greifen. Für einen Staatshaushalt, der 2 1/2 Milliarden für Militär, und für das Schulwesen nur Almosen gibt, für einen solchen Staatsvoranschlag wird unsere Partei nicht stimmen, insolange, als diese Republik vom haßerfüllten Husgeist beseelt ist. Nur durch die vollkommene Autonomie für das deutsche Volk kann das Gespenst einer dauernden Krise für diesen Staat fern gehalten werden. (Souhlas a potlesk na levici.)

4. Øeè poslance dr. Feierfeila (viz str. 970. protokolu):

Hohes Haus! Ich möchte einleitungsweise bei diesem Spezialkapitel über die Schule eines an allererster Stelle unterstreichen. Wir sind mit den Ausführungen über das Schulwesen, wie sie in den glänzenden Reden der Abg. Dr. Schollich und Kostka geboten worden sind, von unserem Standpunkt aus vollständig einverstanden. Es ist nur schade, daß solche ganz ausgezeichnet gearbeitete Reden in einer Stunde gehalten werden mußten, wo alles schon ermüdet war, so daß man gar nicht mehr imstande war, alles aufzunehmen, nach mehr als 16stündiger Dauersitzung. Wir stehen vollkommen auf dem Standpunkt, daß wir für unser Schulwesen unbedingt die Autonomie haben müssen. Die Schule ist eines der kostbarsten Güter jedes Volkes. Wir fordern da eigentlich nichts anderes, als was selbstverständlich ist und was schon der Minister Beneš in seinem berühmten Mémoire III versprochen hat, wo es dort heißt: "Es wird keiner èechischen Regierung ei nfallen, sich an den deutschen Schulen, von der Volksschule bis hinauf zu den Hochschulen, zu vergreifen. Die Deutschen werden ihr vollständig selbständiges Schulwesen haben." Das ist das erste, was ich hervorheben will und was wir unbedingt und immer wieder fordern werden, bis es erfüllt ist. (Místopøedseda dr. Hruban pøevzal pøedsednictví.)

Gestatten Sie nun einen zweiten Punkt. Er hat Bezug auf zwei Anträge, die durch die Zeitungen bekannt geworden sind. Der eine ist hier im Hause vorgelegt worden, der andere im Senat; es sind dies der Antrag Bartošek hier und der Antrag Krejèí im Senat. Die Anträge sind bekannt. In denselben wird auch Bezug genommen auf die Schule und die Sache wird ziemlich kurz und bündig erledigt. Es heißt in diesen Anträgen: "Der Religionsunterricht darf weder obligat noch unobligat in den Schulen erteilt werden. Konfessionelle Privatschulen sind aufzulösen. Es dürfen bloß staatliche Schulen existieren und es wird der Zwang zur Staatsschule durchgeführt." Und dann noch mehr: "Geistliche dürfen überhaupt nicht unterrichten." Es geht aus diesen Anträgen der Niederschlag, möchte ich sagen, des Ringens der beiden Weltanschauungen hervor, von denen viele sagen, daß es auch bei diesen zwei Weltanschauungen, die ich meine, schließlich und endgültig hinauskommt auf das Ringen auf dem Schulgebiet.

Ich möchte in meinem Namen und im Namen meiner engeren Parteifreunde diesbezüglich grundsätzlich erklären: Selbstverständlich sehen wir ein, daß der Staat Rechte auf die Schule hat. Er hat viele Rechte; das Grundrecht ist sicher, daß er den Schulzwang einführen kann, daß er von allen Staatsbürgern ein Mindestmaß von Wissen verlangen kann, das er sich in der Schule aneignen soll. Aber wir können nie und nimmer zugestehen, daß der Staat ein Recht hat, die Schule allgemein für areligiösen, oder wenn ich so sagen soll, das bedeutet eigentlich dasselbe, für antireligiösen Unterricht einzurichten. Diesbezüglich vertreten wir die Grundrechte der Elternschaft, und diese Rechte sind die natürliche Ordnung, das heißt, sie können nicht zerstört werden. Es ist das gute Recht der Eltern, durch keine staatliche Verordnung aufhebbar, daß sie bestimmen können, in welchem Geiste ihre Kinder erzogen werden. Das ist nicht vielleicht ein Wort, das wir jetzt erst auf Grundlage unserer Parteigedanken oder unserer Prinzipien aussprechen, das ist schon vor Jahrzehnten von Männern ausgesprochen worden, welche dieselbe Grundrichtung vertreten, die wir vertreten. Ich möchte da zum Beispiel nur hinweisen auf den unvergeßlichen Zentrumsführer Windhorst oder auf den Bischof Ketteler in Deutschland, die bekanntlich auch in sozialer Beziehung große Bahnbrecher waren. Windhorst sagte: "Man kann sich keine ärgere Gewissenstyrannei vorstellen, als die religiös denkenden Eltern zu zwingen, ihre Kinder in antireligiöse Schulen zu schicken. Das ist ein Recht der Eltern, daß sie das bestimmen, und ich sage, wir stehen nicht an, auch die Folgen daraus zu ziehen. Wenn es Eltern gibt, die wollen, daß ihre Kinder areligiös erzogen werden, so ist das sehr traurig, aber es ist ihr natürliches Recht."

Wir stehen darum auf dem Standpunkte, wenn prinzipiell die religiöse Frage inbezug auf die Schule entschieden werden soll, daß nicht die eine Weltanschauung im Parlament einfach majorisiert werden kann durch eine andere Weltanschauung. Wir halten im Gegenteil dafür, daß das ein Punkt ist, der endgiltig entschieden werden kann und durch direkte Abstimmung des Volkes selbst, oder besser gesagt, der Elternschaft. Kommt bei dieser Abstimmung heraus, daß es solche Eltern gibt, die die areligiöse Erziehung ihrer Kinder wollen, so hat der Staat die Pflicht, auch dafür zu sorgen, aber ebenso hat er die Pflicht, dafür zu sorgen, daß jenen Eltern Recht geschehe, die wollen, daß ihre Kinder religiös erzogen werden. Der Staat muß die Möglichkeit für beide schaffen. Möglich ist beides. Er kann beide Schulen in gleichwertiger Weise als staatlich erklären. Wenn er aber sagt, die Schule muß areligiös sein, dann muß unbedingt eines gefordert werden: es muß die freieste Möglichkeit bestehen zur Errichtung von Konfessionsschulen, sagen wir von Schulen mit religiösem Unterricht. Das ist eine unbedingte Folge davon. Und dann müssen wir, weil die Eltern schließlich in dieser Beziehung auch Staatsbürger sind, eines fordern, oder besser zwei Punkte fordern: Diese Eltern, welche ihr Kind nicht in die religionslose Staatsschule schicken wollen, müssen dann frei sein von allen Abgaben für diese religionslose Staatsschule. Sie sind aber auch gleichzeitig Staatsbürger. Das heißt, sie haben auch Rechte als Staatsbürger. Die Schule mit Religionsunterricht muß also vom Staat eine perzentuelle, finanzielle Unterstützung erhalten, wie sie eben der Schülerzahlentspricht. Es wird möglich sein, dies in der oder jener Weise durchzuführen.

An sich halten wir es von unserem Standpunkt geradezu für ein Volksunglück, wenn die religionslose Schule allgemein würde, ob man nun der einen oder der anderen Religion angehört. Man schaue einmal in solchen grundwichtigen Fragen, wie es auch bei den anderen kulturell hochstehenden Völkern aussieht! Dieser èechoslovakische Staat orientiert sich namentlich nach den Westvölkern. Da könnte er in dieser Hinsicht sehr viel lernen. In Belgien, Holland, England und in Nordamerika ist die freieste Beweglichkeit der Schule in dem Sinne gegeben, daß den Eltern das vollständige Recht und die Möglichkeit gewährt ist, ihre Kinder religiös zu erziehen. Nicht einmal in Frankreich ist dieser Zwang so durchgeführt, daß ein Religionsunterricht in der Schule nicht bestände. Im Gegenteil, dort ist die Intoleranz nur so weit durchgeführt, daß bestimmt ist, es dürfen keine Ordenspersonen unterrichten; sonst aber können Privatschulen mit Religionsunterricht frei gegründet werden. Bloß die èechoslovakische Republik will den Anspruch auf eine vollständig religionslose Schule erheben. Vor ein paar Tagen habe ich in den Zeitungen gelesen, daß Vertreter der èechischen Lehrerschaft beim Unterrichtsminister vorsprachen, und da wäre auch über die Laienschule gesprochen worden. Und der Unterrichtsminister, wenn die Zeitungsberichte richtig waren, habe gesagt, daß Volk des Commenius verdiene die besten Schulen. Nun ganz bestimmt, Komenský gehört unter die großen Pädagogen und Erzieher überhaupt. Aber wenn man religionslose Schulen etwa als Schulen betrachtet, die im Geiste Komenský's errichtet sind, so wäre das ein großer Irrtum und eine große Irreführung der Öffentlichkeit. Da muß man sagen: Sie kennen diesen Mann nicht oder wollen ihn nicht kennen. Ich würde Sie aufmerksam machen, Sie sollten sein Werk durchlesen, sein großartiges Werk, die große Erziehungslehre, und da werden Sie erkennen, von welch' christlichreligiösem Geist der Mann erfüllt war, und wie er sich überhaupt eine Schule und Erziehung ohne religiöse Grundgedanken nicht vorstellen und denken konnte. Es wird Gelegenheit sein, wenn diese Sache im einzelnen entschieden werden soll, noch Verschiedenes darüber anzuführen. Ich will jetzt diesen Gedankengang abbrechen.


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