Hat man nicht den ideellen Lohn, dann kann der Staat nicht in Konkurrenz treten mit allen jenen Unternehmungen, die viel größere Einkommen bieten, als der Staat bieten kann. Wir wissen, daß gerade die Besten der Besten unter den Juristen sich zum Richteramt gedrängt haben wegen dieser hervorragenden privilegierten Stellung des Richterstandes. Mit dem Privileg fällt auch der Anreiz. Aber nicht allein der ideelle, sondern auch der materielle Lohn der Richter muß etwas höher sein, als er heute ist. Man verlangt vom Richter, und mit Fug und Recht, daß er kein wie immer geartetes Nebengeschäft betreibt. Er muß wirklich in jeder Lage über den Parteien dastehen und weil er eben keinen Nebenberuf und keine Nebengeschäfte führen kann und darf, deshalb schon allein wäre es zweifellos notwendig, daß man die Richter auch materiell hervorragend stellt, hervorhebt aus der Reihe der übrigen Staatsbediensteten. Wir haben bei uns in unserer Budgetdebatte gesehen, daß man nicht, wenigstens nach dem Budget, trotz aller schönen Worte, trotz alles zustimmenden Kopfnickens des Herrn Justizministers gelegentlich unserer ähnlichen Ausführungen im Budgetausschuß, daß man nicht nur etwas an Personalaufwand zugegeben hat, sondern im Gegenteil noch etwas davon abgenommen hat, und zwar 6 1/2 Millionen Kronen, gegenüber der Ziffer, die vom Finanzminister beantragt wurde.
Ein zweiter Grund, habe ich gesagt, sind die elenden Buden, in denen heute Recht gesprochen wird. Darüber hat schon Herr Dr. Keibl gesprochen, hat anschaulich geschildert, in was für einem Gerichtsgebäude er fungieren muß. Genau so verhält es sich überall. Unser Ostrauer Bezirksgericht zum Beispiel ist von außen noch nicht ganz zusammengefallen, aber es ist eine Schande, in welcher Weise dort amtiert wird. Es ist ein ununterbrochenes Gedränge, und wenn man in den Strafgerichtssaal hineinkommt, so glaubt man eher, daß man in irgendeiner Schänke und nicht in einem Gerichtssaal ist. Unter den Umständen, wie die Richter amtieren müssen, wie sie verhandeln müssen, unter solchen Umständen ist eine expeditive Arbeit und gute Arbeit unmöglich. Was die Gerichtsentlastung anlangt, so verstehen wir natürlich nicht unter Gerichtsentlastung eine Verschlechterung der Rechtspflege, sondern im Gegenteil eine Verbesserung. Ein wesentliches Moment zur Verbesserung der Rechtspflege und gleichzeitig eine Gerichtsentlastung ist die Ausdehnung der Kompetenz der Gewerbegerichte, und zwar sowohl der lokalen als auch der sachlichen Kompetenz. Heute ist es ein wahres Kunstwerk, in vielen Fällen zu finden, ob das Gewerbegericht kompetent ist oder nicht. Das Gewerbegericht sollte sei ne Kompetenz ausdehnen auf alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertragsverhältnis, und wenn man uns heute sagt, daß gerade der Richtermangel in der Slovakei es notwendig macht, daß man hier die Unversetzbarkeit der Richter aufhebt, um die Richter herumschieben zu können, so gibt es auch hier ein Mittel: Man soll Gewerbegerichte auch in der Slovakei einführen und dieses Mittel wird zweifellos auch von Vorteil sein. Mit der Einführung der Gewerbegerichte hängt allerdings eine materiellrechtliche Frage zusammen, und das ist die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Arbeiterrechtes. Heute muß man sagen, daß das Arbeiterrecht, welches ja jedermann verständlich sein sollte, das komplizierteste Rechtsgebiet ist, welches wir überhaupt haben und welches sich mit den verstiegensten juristischen Spitzfindigkeiten der altrömischen Juristen im corpus juris civilis messen kann. Heute muß man tatsächlich ein Arbeiterrechtsspezialist sein, um einem Arbeiter überhaupt nur einen Rat geben zu können, und deshalb müssen wir darauf dringen, daß wir die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Arbeiterrechtes durchbringen, und dies deshalb, damit der Arbeiter, der nicht immer in der Lage ist, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen und zu bezahlen, imstande ist, sich vor dem Gewerbegericht selbst zu vertreten. Eine zweite Gerichtsentlastung ist die Heraufsetzung der Betragsgrenze in allen jenen Strafdelikten, bei welchen für die Qualifikation der Tat der Betrag maßgebend ist, also die Ausweitung der bekannten lex Ofner.
Es wird viel von Gerichtsentlastung auch im Justizministerium gesprochen und da möchte ich Ihnen etwas vorlesen, wie das Justizministerium die Gerichtsentlastung praktisch betreibt (ète): "Provádìcí naøízení k jazykovému zákonu dosud vydáno nebylo. Pøed jeho vydáním neni tedy pøípustno podání v jazyku menšinovém vyøíditi pouze v jazyku menšinovém, nýbrž vyøízení musí býti dvojjazyèné, a sice na prvém místì èesky a na druhém nìmecky."
Das heißt auf deutsch: Da die Durchführungsverordnung für das Sprachengesetz noch nicht erschienen ist, muß man die Gerichtsentlastung in der Weise durchführen, daß auf deutsche Eingaben dort, wo sie nach dem Sprachengesetz auch in seiner radikalsten nationalsten Auslegung zulässig wären, die Erledigung nicht nur in deutscher Sprache, sondern in zwei Sprachen hinauszugeben ist und zwar zuerst èechisch und dann deutsch. Das ist eine Gerichtsentlastung nach der Verordnung des Präsidiums des Kreisgerichtes Neutitschein vom 18. Oktober 1920 Zhl. 4618/7/10. Dies führt mich auf eine Bemerkung des Herrn Dr. Matoušek, welcher sich darüber beschwert hat, daß im geschlossenen deutschen Sprachgebiete Richter nicht èechisch verstehen. Wenn irgendwo, so ist es in der Rechtspflege hauptsächlich notwendig, daß der Richter die Partei und die Partei den Richter versteht und daß sich der Richter in den Gedankengang und in das Gefühlsleben der Bevölkerung, unter der er zu wirken hat, hineinleben kann; ja er muß sich hineinleben, sonst kann er nicht Richter sein, sonst wird er Paragraphenreiter, wird er Paragraphenschuster. Und daher ist es nicht richtig, wenn jemand, der über die Justizverhältnisse spricht, fragt, ob ein Richter èechisch kann oder nur deutsch. Richtig ist die Frage, ob er an der Stelle, wo er sitzt, die Sprache der Bevölkerung versteht. Das ist das wesentliche, und da muß man sagen: Wenn im deutschen Sprachgebiete deutsche Richter sind, die gar nichts èechisch können, erfüllen sie ihren Zweck, ihre Mission sicherlich besser, als wenn jemand hinkäme, der èechisch kann, dafür aber nur wenig oder gar nicht deutsch.
Und diese Bemerkung führt mich auf eine Budgetpost, die lautet: "Diäten in der Slova kei für Richter 1,525.000 K." Ich gönne den Richtern die Diäten, aber Eines müssen wir festhalten. Wenn ein Richter an einen Ort versetzt wird, so muß er von vornherein das Bewußtsein haben, daß er dort bleibt. Weil er nur dann die Richter sind eben ja auch nur Menschen - sich bemühen wird, mit dem Gedankengange, mit dem Gefühlsleben der Bevölkerung zu verwachsen. Wenn aber jemand auf Diäten ist, hat er das Gefühl, daß das nur vorübergehend ist. Und nicht nur das. Sind denn unter den Slovaken nicht genug Personen, Menschen, welche auch zum Richteramte tauglich wären? Muß das immer so gemacht werden, daß man dort, wo das zarteste Gefühl der Bevölkerung verletzt werden könnte, alles daransetzt, dieses Gefühl, das Rechtsbewußtsein zu verletzen und zu untergraben? Es sollten doch alle diejenigen, welche hier mittun, daran denken, daß das Rechtsbewußtsein, die Überzeugung, daß man in einem Rechtsstaate lebt, daß man das Recht in seiner Sprache finden kann, daß der Staat alles tut und jedem einzelnen Staatsbürger alle Mittel in die Hand gibt, daß er sein Recht findet, daß diese Überzeugung wächst und gedeiht und nicht erschüttert werde. Denn diese Überzeugung ist die wichtigste Grundlage des Staates.
In der Sprachenfrage wird heute von den Gerichten alles getan, um nur ja die Überzeugung von der Richtigkeit und Güte der Rechtspflege und das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung zu untergraben. In der Kürze der Zeit, die mir zur Verfügung steht, kann ich nicht alle einzelnen Fälle vorbringen. Aber es ist eigentümlich, daß man z. B. in dem Gebiete, wo ich lebe, wohl in Mähr.-Ostrau, vor Gericht deutsch sprechen und deutsche Eingaben machen kann, aber in Schles.-Ostrau - man merkt es gar nicht, wenn man es nicht kennt, daß man in einen anderen Ort kommt, es geht nur über die Brücke - es die deutsche Sprache nicht mehr gibt. In Friedek hat man einige Zeit deutsch sprechen können, in Místek, das nur jenseits der Brücke liegt, aber nicht mehr. Das sind Verhältnisse, daß die Menschen sich überhaupt nicht mehr auskennen.
Ein wichtiger Punkt ist die Vereinheitlichung der Rechtssprechung und dazu dient die Veröffentlichung aller Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichtes und des Obersten Gerichtshofes. Da möchte ich bemerken: Nicht eine solche Veröffentlichung genügt, wie sie heute geschieht, nämlich nur in èechischer Sprache, durch ein Privatunternehmen, sondern gleichzeitig in deutscher und èechischer Sprache und von Amts wegen, zu einem billigen Preis und rechtzeitig. Heute weiß man wirklich nicht, wie die Praxis des Obersten Gerichtshofes eigentlich steht. Nun zum Schluß nur noch eine kleine Bemerkung zu den Gewerbegerichten. Für diese Budgetpost opfert der Staat 11.600 Kè und sagt noch, er wolle die Gewerbegerichte ausgestalten. Wie man damit die Gewerbegerichte ausgestalten soll, ist mir unklar und ein Rätsel, es langt nicht einmal für ein viertel Gewerbegericht, höchstens auf 3 Schreibtische. Dabei sagt aber das Finanzministerium in den "vysvìtlivky", in den Erläuterungen: "Da nach dem Kriege die Gewerbegerichte wieder in Tätigkeit kommen, muß man einen solchen Betrag opfern." Noch lächerlicher ist der Betrag, den der Staat für eine ungeheuer wichtige Funktion zu opfern gedenkt. Es ist bekannt, daß jeder oder fast jeder Verbrecher, wenn er aus der Haft kommt, gerade im ersten Monate seiner Freiheit rückfällig wird und es ist daher die wichtigste Funktion des Staates, wenn er den Besserungszweck der Strafe wirklich zu Wahrheit machen will, sich dieser aus der Haft entlassenen Häftlinge anzunehmen. Und zu diesem Zwecke opfert der Staat 20.000 Kè und bildet sich noch viel darauf ein, daß es doppelt so viel ist, wie im vorigen Jahre.
Es ist noch etwas auch über den
gerichtlichen Jugendschutz zu sagen. Darüber hat Herr Dr. Keibl
gesprochen, wir haben einen Antrag im ähnlichen Sinne gestellt
da dieser Betrag von 1,500.000 Kè im Budget doch etwas zu gering
bemessen ist. Alles in allem ist das Budget des Justizministeriums
ein solches, daß man absolut nicht sagen kann, daß es von fortschritlichem
Geiste beseelt ist. Ganz im Gegenteil. Wenn irgend wo geknausert
wurde, so hat man an diesen Budget reichlich geknausert und es
wäre doch an anderen Stellen viel eher wegzunehmen gewesen. Das
2 1/2 Milliarden-Militär-Budget hätte schon kleine Abstriche vertragen.
Der Klub, dem ich anzugehören die Ehre habe, hat auch einige Anträge
gestellt, um wenigstens noch das zu retten und besser zu machen,
was besser zu machen wäre. Ich bitte daher das hohe Haus, diesen
Anträgen besondere Aufmerksa mkeit zuzuwenden und für sie zu stimmen.
(Potlesk na levici.)
Hohes Haus! In den letzten Jahren hatte man wiederholt Gelegenheit, verschiedene Urteile über das deutsche Volk zu hören und durch die Erscheinungen des Weltkrieges war schon fast die ganze Welt darüber einig, daß die Deutschen geborene Soldaten sind. Man darf sich nicht wundern, wenn unter den Erscheinungen der Zeit da ein kleiner Umschwung eingetreten ist, besonders aber nicht, wenn hier in diesem Staate diese alte Anschauung über die Deutschen eine gründliche Umwandlung erfahren hat. Und so finden wir denn gerade auf der Linken des Hauses nicht einen Abgeordneten, der sich für unsere Verhältnisse in der Wehrmacht erwärmen oder gar begeistern könnte. Wir müssen es der Gegenseite überlassen, die allerdings unter den früheren Verhältnissen vielleicht ihrerseits weniger Interesse und weniger Verständnis für die militärischen Verhältnisse unter der alten Zeit aufzubringen vermochte. Es ist aber auch ganz eigentümlich, daß man auch heute wieder wie in der alten Zeit sich nicht recht traut, über die Zu- und Mißstände in der Armee zu sprechen. Die Vorgänge der letzten Zeit haben uns sogar bewiesen und dargetan, daß das unter Umständen recht gefährlich werden kann, und so ist denn ein Teil der Armee so recht zu einem Rührmichnichtan geworden und man geht mit Stillschweigen über Dinge hinweg, die eine Kritik verdienen, zu der gerade das Haus nach meiner Ansicht berechtigt ist. Ich werde mir in der Richtung dieses Recht als Abgeordneter auch nicht kürzen lassen.
Ich bin in der Lage, mich gerade bei diesem Kapitel mit den Ausführungen des Herrn Ministers für nationale Verteidigung Husák zu befassen, Ausführungen, die vor wenigen Tagen im Wehrausschusse gehalten wurden und die mit Rücksicht auf die famosen Zustände in diesem Hause mir sozusagen erst heute zugänglich wurden, weil es mir erst nach langem möglich war, mir eine Übersetzung dieser Ausführungen zu beschaffen. Es wäre mir sehr lieb, wenn ich heute dem Herrn Minister persönlich einige Irrtümer aufzuklären in der Lage wäre, die in seinen Ausführungen zum Ausdrucke kamen und die sich hauptsächlich mit den Vorgängen in den letzten Wochen in Teplitz, Eger und Asch befaßten, die mir allerdings zeigen, daß auch der Herr Minister in mancher Richtung recht klar zu sehen beginnt, daß auch er einsehen muß, daß diese Vorgänge in der Armee eine Kritik nicht auszuhalten vermögen, und daß auch er sich lediglich darauf beschränken muß, diese Vorgänge zu entschuldigen, zu mildern, daß er aber nie und nimmer in der Lage ist, diese Vorgänge zu rechtfertigen. Der Minister sieht vielleicht den Weg, der möglich wäre, in dieser Richtung Ordnung zu schaffen und er kommt dabei mit den heutigen modernen Anschauungen allerdings stark in Konflikt, wenn er daran gehen will, die Entpolitisierung der Arm ee vorzubereiten. Ich bin überzeugt, daß ihm die politisierende Armee tatsächlich manchmal recht unangenehm ist. Aber die Herren sollten doch endlich einmal einsehen lernen, daß das für alle Fälle gilt. Wir wissen, daß gerade die früheren Regierungen und vielleicht auch die jetzige nur allzu häufig die politisierende Armee in geeigneten Augenblicken immer und immer wieder für ihre Zwecke gegen die Deutschen auszunützen verstanden haben, besonders in Augenblicken von Wahlen; da hat man einfach die Armee verschoben und hat damit erreicht, was man erreichen wollte, nämlich èechische Mehrheiten dort zu schaffen, wo sie auf andere Weise zu erreichen nicht möglich gewesen wären. Zu etwas anderem ist die Armee wahrscheinlich nicht zu gebrauchen. Eine politisierende Armee muß natürlich sehr leicht den Blick für das Sachliche verlieren. Es ist ihre Aufgabe, Gesetz und Ordnung zu schützen, sie soll helfen, die letztere aufrechtzuerhalten, und wenn sie zum Spielball politischer Parteien wird, so ist es ganz klar, daß diese erste und vornehmste Aufgabe der Armee darunter leiden muß, und die Vorgänge, die wir in Teplitz, Eger und Asch erlebt haben, zeigen eben, daß hier der Sinn für die ursprüngliche Aufgabe der Armee voll und ganz verloren gegangen ist. Ich glaube, das Politisieren in der Armee ist vielleicht auch deshalb vielfach auf Irrwege geraten, weil die verschiedenen politischen Parteien - es kommen ja in erster Linie die Herren von der Rechten in Betracht - es immer und immer wieder verstanden haben, die Armee ihren Zwecken dienstbar machen, auch dann, wenn vielleicht nicht ganz die Einhaltung des Gesetzes dabei berücksichtigt werden konnte. Es ist ja Tatsache, daß man die Armee und hier besonders eine Spielart derselben, die Legionäre, in bestimmten Fällen mißbraucht hat - der Herr Minister mußte das selbst zugeben - dadurch, daß man sie vielleicht bei Requisitionen von Wohnungen, bei der Besetzung nicht èechischer Gebäude und Ähnlichem herangezogen und daß man den Legionären sozusagen begreiflich gemacht hat, daß das, was sie tun, nicht nur nicht ungesetzlich, sondern sozusagen eine patriotische Tat ist. Daß unter solchen Verhältnissen der Sinn für die Wahrung des Gesetzes abhanden kommen muß, das zeigen uns eben die Vorfälle in den vorhin genannten Städten.
Nun darf man nicht generalisieren. Ich gebe zu, daß im Rahmen der Legionäre gewiß auch Leute waren, die in den letzten Tagen oft mit eingegriffen und oft mit versucht haben, die Ordnung wieder herzustellen, aber die Regel war dies nicht. Tatsache ist, daß die Mehrheit auf Abwege geraten ist und es ist ganz interessant, in dem Exposée des Ministers zu beobachten, wie er sich bemüht, diese Irrwege wenigstens als begreiflich hinzustellen, wie er sich bemüht, das zu entschuldigen und wie er das schließlich und endlich auf den ganzen Gedankengang und das Gefühl dieser Leute hinüberleitet, die unter dem Eindruck der jahrelangen Verhältnisse einfach in Zustände hineingetrieben sind, die sie heute nicht ganz Herren ihrer Auffassungsgabe sein lassen. Ja, ich möchte dem entgegen halten, daß schließlich und endlich wir alle, ohne Unterschied von Stand und Geschlecht den Weltkrieg hinter uns haben, und die, die nicht draußen waren, die haben im Hinterland eine Leidenszeit mitgemacht, die mit der draußen verglichen werden kann, und wer die Verhältnisse unserer Ernährungswirtschaft mitbeobachtete und wer sah, wie die Gesamtbevölkerung in den letzten Jahren zu leiden hatte, der muß zugeben, daß die Nerven der anderen Leute genau so gelitten haben, wie die Nerven derer, die draußen gestanden sind. Es geht nicht an, daß man einen deshalb, weil er angeblich mehr mitgemacht hätte als die anderen, entschuldigt im Dingen, die einfach nicht zu entschuldigen sind. Wenn man heute Mißstände in irgendeinem Belange sieht, so ist das sicherste Mittel, diesen Mißständen zu begegnen, daß man sich zunächst über die Ursachen klar wird und im entscheidenden Augenblick auch das Kind beim richtigen Namen zu nennen sich getraut.
Und das haben wir in der letzten Zeit, wenn es sich um diese Vorgänge in deutschen Städten handelte, in den Regierungserklärungen leider vermissen müssen. Ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen, ob es nun ein gewöhnlicher Sterblicher begeht oder ein Legionär. Und das offen herauszusagen, muß man auch den Mut haben. Was wir in Teplitz, in Eger und Asch erlebt haben, grenzt vielfach an Verbrechen, vielfach sind es Verbrechen. In Asch und Prag haben wir es mit dem ausgesprochenen Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit zu tun, in Teplitz, Asch, Eger haben wir es mit aufgelegter Meuterei zu tun und es geht nicht an, hier etwas zu beschönigen, wenn man darangehen will, zu Verbesserungen auf dem Gebiete unserer Armee zu gelangen. Ich möchte die Fälle getrennt behandeln. Sie unterscheiden sich nach den Verhältnissen in den einzelnen Städten, aber überall ist die offene Form der Meuterei gegeben. Ich billige die Anschauung des Ministers, daß man mildernde Umstände in Teplitz zubilligen kann. Tatsache ist daß der erste Fehler dort von der Regierung geschehen ist, weil die Regierung den Auftrag gegeben hat, das Denkmal abzutragen, so daß es dann den Soldaten in ihrer Geistesverfassung unwahrscheinlich schien, daß dieser Befehl, der natürlich nach ihrem Herzen war, wieder rückgängig gemacht wurde. Als er aber gegeben war, der Befehl, daß nicht abgetragen werde, hat entschieden die nötige Energie auf Seiten der Regierung gefehlt, um sich den Soldaten gegenüber auch durchzusetzen. Ich habe den Eindruck, daß auch die dort handelnden Offiziere nicht den Mut hatten, mit der nötigen Energie die Anschauung der Regierung zu vertreten. Und dadurch daß in einer etwas zu milden Form vorgegangen wurde, ist die Meuterei - die aber tatsächlich hier vorliegt, denn es liegt eine Befehlsverweigerung vor - entschuldbar. Die Soldaten müssen sich daran gewöhnen, daß sie im Sinne der Regierung die Ordnung aufrechtzuerhalten haben und es geht nicht an, daß irgend eine Gruppe oder womöglich jeder Soldat auf eigene Verantwortung Krieg zu führen anfängt oder irgendwie auf eigene Verantwortung in die Staatsgeschäfte eingreift. Heute sind wir hier glücklich so weit, nach 2 Jahren Umsturz; Staaten, die anfänglich mit größeren Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, haben diese Zeiten schon hinter sich, während wir tatsächlich erst uns im Rahmen dieser Umsturzbewegung befinden.
Ich gehe zum zweiten Fall über, zu Eger. In Eger liegt in der Denkmalsfrage selbst tatsächlich keine Meuterei vor. Es war allerdings der Sturz des Denkmals verboten. Aber in dem Augenblicke, wo die Tat ausgeführt wurde, hat sich den betreffenden Mannschaften niemand entgegengestellt. Es bleibt nur fraglich, wie es möglich war, daß ohne daß die Inspektion der Kaserne es bemerkt hätte, 300 Mann sich bewaffnen und entfernen können und das sie unter eigener Verantwortung handeln können, ohne daß sie jemand daran zu hindern vermag. Die Überfällegeschahen nachts, heimtückisch, und im Augenblicke da die Tat geschah, haben sich die betreffenden Helden auch sofort wieder verzogen. Jetzt handelt es sich darum, die Schuldigen herauszukristallisieren. Es ist klar, daß man eigentlich niemand anderen als Schuldigen hinstellen kann, als die Leute, die aus den Kasernen weggelaufen sind und die Tat vollbracht haben. Man suchte aber andere Schuldtragende. Die mußten natürlich in der Egerer Bevölkerung zu suchen sein und der unmittelbare Anlaß in einer ganz harmlosen Protestversammlung gegen die Mehlsteuer, die zufällig am Samstag nachmittag bei diesem Kaiser-Josef Denkmal stattfand. Der Zufall wollte es, daß die Garnison in diesem Augenblick einrückte, daß sie an der Versammlung vorbeikam und daß es nun zu Zurufen kam, durch die sich die Legionäre angeblich gereizt fühlten. Es wurde, als der General Èeèek in Eger war, um die Sache zu untersuchen, einwandfrei festgestellt, daß auf beiden Seiten in diesem Fall ein Mißverständnis vorlag. Die Bevölkerung fühlte sich durch die vorbeimarschierenden Truppen, die mit klingendem Spiel die Versammlung störten, in ihrer Versammlungsfreiheit beschränkt, während die Soldaten der Meinung waren, die Versammlung sei eigens einberufen, um bei ihrem Vorbeimarsch zu demonstrieren. Daß aber diese Versammlung jetzt die Ursache sein soll zum Denkmalsturz, das auszuklügeln war natürlich der Regierung vorbehalten. Aber es genügte dieses eine Vorkommnis nicht.
Es wird auch weiter zurückgegriffen und da greift man glücklicherweise die Rekruteneinrückung heraus, weist auf jene Zustände hin und will so die Schuld wieder auf die Egerer Bevölkerung abwälzen. Nun, wie war es denn? Die Egerer Rekruten sind eingerückt, waren drei Tage kaserniert, sind am dritten Tag ausgebrochen, weil sie keinen Platz zum Schlafen hatten, weil sie nichts zu essen bekommen haben, weil nichts vorbereitet war, weil die Organisation, die die Ordnung herstellen sollte, allen Ansprüchen Hohn sprach. Deshalb sind sie ausgebrochen, haben den Schutz der Bevölkerung angerufen und es ist dann erst durch das Einschreiten der deutschen Abgeordneten gelungen, die Ordnung in der Kaserne herzustellen. Aus dieser Unordnung und Desorganisation kristallisiert man mit die Ursache für die Vorgänge in Eger heraus. Nun ich glaube, daß die Egerer Bevölkerung der Garnison gegenüber bis heute Geduld und Nachsieht gerade genug an den Tag gelegt hat. Wenn man an die Märztage des vorigen Jahres denkt, an den Überfall auf den Flugplatz in Eger, an die verschiedenen Vorgänge während des Jahres, an die Zeit, wo sie uns das Bundesfest und alles andere unmöglich machen wollten, da kann man wohl sagen, daß die Bevölkerung eher Ursache gehabt hätte, gegen die Armee Stellung zu nehmen, als daß irgend ein Anlaß von der Bevölkerung den Soldaten irgendwelchen Grund zur Klage gegeben hätte. Ich möchte also darauf hinweisen, daß bisher, so weit ich es geschildert habe, eine offene Meuterei in der Egerer Garnison nicht zu Tage trat. Allerdings war der kritische Sonntag, der 14. November auch dort ein arger Prüfstein und es verdichteten sich im Laufe des Nachmittags die Gerüchte, daß die Truppen sich in der Kaserne nicht mehr zurückhalten lassen, daß sie unter allen Umständen ausbrechen wollen, um in ihrem Sinne in der Stadt Ordnung zu machen, die dank der Polizei und der städtischen frei gewählten Organe überhaupt nie gefährdet war. Das Ende vom Lied war, daß tatsächlich ein Truppe von zirka 200 Mann gegen den ausdrücklichen Befehl des Stationskommandos, nachdem sie ihre Offiziere entwaffnet hatten, durch die Stadt marschiert ist. Hier haben Sie auch in Eger einen aufgelegten Fall von Meuterei und es wird gut sein, wenn der Herr Minister, der bisher diesen Vorfall nicht zu kennen scheint, sich auch damit befaßt, wenn er auch da die Untersuchung einleitet und sich bemüht, die Schuldigen zu erfassen.
Ich komme zum dritten Fall, das ist Asch. In Asch haben die Offiziere sich bemüht, mit ihren zur Verfügung stehenden Mitteln die Soldaten von dem Sturze des Denkmals abzuhalten. Als die Schärfe nichts nützte, haben sie sich auf das Bitten verlegt und als auch dies nichts nützte, erfolgte der Sturz des Denkmals, damit verbunden die Schießerei und der Verlust von Menschenleben.
Nun kommt die Rückwirkung auf Prag. Ich kenne die Verhältnisse in Prag seit mehr als 20 Jahren und ich kann sagen, die Erscheinungen, die sich nach derartigen Dingen in der Provinz hier immer ergeben haben, haben immer denselben Anstrich. Es entbehrt nie eines etwas theatralischen Aufputzes und wenn die Drahtzieher zu ziehen aufhören, dann fällt der Vorhang. Es ist immer wie abgeblasen, mit einem Schlage, und tags vorher war man der Meinung, daß die entrüstete Volksseele sich überhaupt nicht mehr zu faßen vermag. Aber die Form, in der diesmal in Prag inszeniert wurde, verdient auch hier öffentlich angenagelt zu werden. Und es ist notwendig, daß vielleicht die Regierung auch einmal daran denkt, die Leute zu erwischen, die hier diesmal die Formen des Hasses und die Formen der Wiedervergeltung in der Weise inszeniert haben, wie wir es erleben mußten. Angegangen ist es mit vier Kindern, die man beim Wenzelsdenkmal obenauf stellte, die man zerkratzt und verbunden der Bevölkerung zeigte und die angeblich in der Egerer Schule so mißhandelt wurden. (Posl. Kaiser: Ob sie wohl Eger überhaupt gesehen haben?) Ausgeschlossen; erstens haben wir in Eger eine Trutzschule mit nur 5 èechischen Kindern und zweitens ist von diesen auch nicht eines nur angerührt worden. Es hat übrigens auch der Minister Husák in seinem Exposée dies ausdrücklich erklärt. Als man hier für die Kinder zu sammeln begonnen hat, hat sich die Zahl der armen verletzten Egerer Kinder immer mehr und mehr vermehrt und zum Schlusse waren es schon gegen 80, eine Ziffer, die wir in Eger überhaupt nicht erreichen können, weil soviele èechische Kinder gar nicht dort sind. Wenn heute der Bürgermeister von Eger die Schule in Eger sperren würde, so hätte er nach dem Wortlaute des Gesetzes das Recht dazu. Wenn es bis heute nicht geschehen ist, können Sie daraus schließen, daß wir sehr wohl zur Duldung bereit sind.
Es ist noch eine andere alte Erscheinung, die sich auch in den neuen Zeiten, wenn auch die Macht in andere Hände übergegangen ist als früher, nicht geändert hat. Es wurde bei einem demonstrativen, Bummel den - ich glaube, es war am Montag, den 15. November einige Offiziere in Eger unternommen haben, geschossen und Handgranaten geworfen und dabei wurden 6 Zivilisten zum Teile schwer verwundet. Die Erscheinung ist immer die gleiche. Wenn bei uns bei solchen Anlässen jemand verwundet wird, so stellt er sich immer selbst und sucht zu seinem Rechte zu gelangen. Und wenn auf der Gegenseite jemand verwundet wird - est ist dies eine besondere Erscheinung in Prag - so verschwindet der Betreffende immer und er stellt sich nicht, (Posl. Kaiser: Weil er ein schlechtes Gewissen hat.) weil er, wie Kollege Kaiser ganz richtig sagt, ein schlechtes Gewissen hat.
Nun wollen wir die Dinge nehmen, wie sie sind. Es muß nach meiner Meinung der Regierung selbst daran gelegen sein, hier Klarheit in die Verhältnisse hineinzubringen. Der schwerste Fehler wäre, wenn man den Kopf in den Sand stecken würde, wenn man nicht sehen würde und sehen wollte, wie es tatsächlich um unsere Armee bestellt ist. Der Herr Minister verlangt von uns, daß auch wir Deutschen der Armee etwas mehr Entgegenkommen in Hinkunft zeigen sollten. Aber ich glaube, es ist nicht an uns, heute den ersten Schritt zu tun, man soll doch endlich einmal daran denken, an uns heranzutreten und uns einmal Vorschläge zu machen, damit das, was wir hier täglich in diesem Staate erleben müssen, für uns endlich einmal auch verdaulich wird. Augenblicklich sind die Verhältnisse nicht danach, daß wir zu einem Entgegenkommen in der Lage wären. Das Entgegenkommen muß sich endlich einmal auf der Gegenseite zeigen. Dort muß der Schlüssel uns gezeigt werden, der uns das Nebeneinnanderleben einigermaßen möglich macht. Was Sie in der Armee bisher getan haben, war nicht danach angetan, unser Vertrauen zu rechtfertigen und zu erwirken.