Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den vielen verschiedenen Kapiteln des Staatsvoranschlages, aus diesem schönen Bouquet, das uns der Herr Finanzminister beschert hat, will ich nur ein Kapitel herausgreifen, das mir am nächsten liegt, und das ist das des Justizministeriums.
In einem Staatswesen ist die Rechtspflege nicht ein gewöhnlicher Verwaltungszweig wie jeder andere, sondern sie ist von ganz besonderer Bedeutung. Auf dem Gesetze baut sich der Staat auf und die Hüterin des Gesetzes soll die Justiz sein. In einem Staatswesen ist auch jeder Staatsbürger sich bewußt, daß er einer geordneten und geregelten Justiz bedarf, da sie ihn in seiner persönlichen Freiheit schützen soll. Nun, der Begriff Freiheit und das Freiheitsgefühl selbst haben in der jetzigen Zeit eine ungeheuere Wandlung erlitten. Es ist heute so weit, daß jede Partei sich unter dem Begriff "Freiheit" etwas besonderes zurechtgelegt und daß der alte Namen seinen guten Klang verloren hat, daß die Freiheit zum Spielballe der Parteien geworden ist. Die Freiheit malen sich die politischen Parteien je nach ihrer Art verschieden aus und mit ihr natürlich auch ihre Zwillingsschwester, die Justiz. Und während die einen die Justiz anklagen, daß sie dazu diene, die Besitzenden und ihren Besitz zu erhalten und die Armen zu schlagen, muten ihr andere wieder zu, daß sie sich zur Metze ihrer herrschsüchtigen Pläne herabwürdige und drohen, ihr in den Arm zu fallen, falls sie ihnen nicht zu Willen sein werde. Auch die Regierungen suchen vielfach mit sanfter oder auch weniger santter Gewalt in den Gang der Justiz einzugreifen.
Die Justiz ist demnach eine heiß umstrittene Einrichtung im Staate; dies allein beweist schon ihre ungeheuere Wichtigkeit. Kein Staat kann auf die Dauer bestehen, ohne daß die Staatsbürger nicht den bestimmten Staatswillen haben, wie auch keine formlose Gesellschaft sich auf die Dauer ohne dieses Mittel zu einem organisierten Ganzen formen kann.
Jede Macht braucht eine Organisation, welche berufen ist, die Macht zu erhalten und zu schützen. Die Organisation, welche diesen Zweck erfüllt, ist in erster Linie die Rechtsordnung. Auch der kommunistische Staat braucht eine Rechtsordnung, seine Rechtsordnung. Und wenn von Klassenjustiz gesprochen wird und wenn damit den Richtern der Vorwurf gemacht werden soll, der persönliche Vorwurf gemacht werden soll, daß sie es verschulden, wenn die Justiz und das allgemeine Rechtsempfinden manchmal nicht zusammenklingen, dann, meine Herren, sage ich Ihnen: Schaffen Sie zuerst moderne Gesetze, schaffen Sie eine der gegenwärtigen gesellschaftlichen Anschauung entsprechende adäquate Rechtsordnung und dann werden wir Richter die ersten sein, welche eine solche Neuregelung mit Freude begrüßen. Ja noch mehr, wir selbst haben durch Jahrzehnte alte rückständige Gesetze anwenden müssen und haben uns mühsam durchtasten müssen, auf daß wir nicht gar zu sehr in Widerspruch geraten mit der jeweiligen Rechtsauffassung. Nehmen wir z. B. das alte Strafgesetz an, so können wir Richter uns es zuschreiben, daß wir durch die weitestgehende Anwendung des Milderungsrechtes einen halbwegs erträglichen Zustand geschaffen haben. Nicht an uns ist es also gelegen und den Vorwurf der Klassenjustiz, der manchmal uns Richtern entgegengeschleudert wird, können wir mit ruhigem Gewissen weit von uns weisen!
Das allgemeine Rechtsempfinden, nun, meine Herren, hat durch die Revolution einen ziemlichen Stoß erlitten und ebenso die öffentliche Moral - wir können beides als gleichsam identisch setzen - ist eine ganz andere wie früher. Alles ist anders geworden. Die Begriffe von Gut und Böse haben sozusagen gewechselt und es ist infolgedessen nur zu leicht erklärlich, daß es eine große Reihe von Menschen und Parteien gibt, welche verlangen, daß man an Stelle des allgemeinen Rechtsempfindens ihr Parteiempfinden, ihr Parteiprogramm setzt. Aber ich glaube, es wird immerhin ein allgemeines Rechtsempfinden geben, welches darauf hinausläuft, daß jeder gesichert sein soll in seiner persönlichen Freiheit, daß es nicht geduldet werden kann, daß von gewissen Parteien, von gewissen Minoritäten mit roher Hand in das ganze gesellschaftliche Tun und Lassen eingegriffen wird, und daß es als unerträglich empfunden werden muß, daß eine Minorität sich erdreisten, zu verlangen, daß das Gesetz, die Rechtsordnung, die Justiz zu ihren Gunsten gebeugt wird. Ich muß als Richter es hier festnageln, daß es nach Zeitungsberichten möglich war, daß eine Partei dieses Staates, noch dazu mit ihrem Rechtsbeistand, zum Justizminister ging und verlangt hat, daß ein Urteil des Obersten Gerichtshofes zu ihren Gunsten ausfallen müsse; und wenn das nicht der Fall sein sollte, hat diese Partei mit den schärfsten Mitteln gedroht, mit Generalstreik, mit der Beschlagnahme der privaten Fabriksunternehmungen und der Großgrundbesitze. Meine sehr Geehrten! Das zeigt von einer ganz merkwürdigen Auffassung von dem, was Recht und Unrecht ist, und ich glaube, daß auf diese Weise nicht das bezweckt und erreicht werden kann, was die Partei sich vorstellt. Wir müssen wohl darauf bestehen, daß Recht immer Recht bleibt und wir können nicht dulden, daß die Gasse sich einmischt in alte wohlerworbene Rechte und durch Beschlagnahme von Gebäuden und von Instituten Rechtslagen schaffen will, Rechtsunterlagen, welche dann wieder zur Grundlage von Verhandlungen genommen werden, um auf diese Weise ein neues Rechtsverhältnis aufzubauen.
Meine sehr Geehrten! Die Justiz hat im großen und ganzen zwei Gebiete: es ist dies die Rechtssprechung und die Justizverwaltung. Beide lassen sich gewiß nicht ohne weiteres trennen, wenn auch wir Richter, die deutschen wie die èechischen, schon immer gefordert haben, daß die Justizverwaltung von der Rechtspflege getrennt wird. Aber zu einem soll die Justizverwaltung nicht herabgewürdigt werden, zu einem untauglichen Mittel, große soziologische oder soziale Probleme zu lösen. In der letzten Zeit ist das mehrfach geschehen. Ich halte es für vollkommen verfehlt, wenn man z. B. das große Gebiet der Kriegsdelikte ei nschließlich der Preistreibereien der Justiz zur Remedur übergibt. Das ist ein verunglückter Versuch, dies gehört in die Verwaltung, insbesondere in die autonome Verwaltung.
Ich würde es auch für vollständig verfehlt halten, wenn versucht worden sollte, ein weiteres gesellschaftliches Proble m, das der Prostitution durch die Justiz zu lösen. Denn gerade die Richter und Gerichtsvorstände kommen ja mit der Bevölkerung so innig zusammen, wie es höchstens noch beim Arzt der Fall ist, und wir sind diejenigen, die die Kleinen und Armen zu betreuen haben. Und wir sehen wohl am ehesten, wo die verschiedenen sozialen Schäden ihren Anfang haben. Da finden wir, daß nicht immer, wie gemeinlich behauptet wird, Armut und schlechte Gesellschaft allein die Wurzeln sind, aus denen Neigungen und Taten später entstehen, welche die allgemeine Moral mißachtend zum Laster und Verbrechen führen. Infolgedessen wissen wir auch, daß alle diese Dinge sich nicht zum Schluß dadurch lösen lassen, daß man sie vor das Strafgericht verweist, sondern daß sie auf ganz andere Weise zu lösen sind, im Wege der sozialen Fürsorge, der Schule, der Aufklärung und daß sie überhaupt nur gelöst werden können, wenn alle die jetzigen Anschauungen über Familie, über Ehelichkeit und Unehelichkeit andere geworden sind, und daß die Probleme, wenn überhaupt, erst in einer ferneren Zukunft gelöst werden können. Es mutet einem, der gerade in der Eigenschaft als Vormundschaftsrichter genaue Einsicht in die Verhältnisse hat, etwas naiv an, wenn wir im Einlauf dieses Hauses schon wieder einen Gesetzesvorschlag haben - er stammt von Frau Kollegin Zemin - der dieses Problem durch das Strafgericht lösen will. Das sind ganz untaugliche Mittel, damit werden Sie diesen gewiß bedauernswerten gesellschaftlichen Erscheinungen nicht auf den Grund gehen.
lch möchte jetzt das Verhältnis kurz besprechen zwischen uns Richtern und der Regierung und Staatsverwaltung. Die Justiz ist sozusagen ein Aschenbrödel der Regig erung, der Staatsverwaltung und wenn wir den Staatsvoranschlag in die Hand nehmen, so finden wir, daß ihr Budget verhältnismäßig klein ist gegenüber den anderen Staatsvoranschlägen und daß es vor allem andern passiv ist. Ich bezweifle daß dies tatsächlich richtig ist. Es ist ein alter Fehler, daß man in den Staatsvoranschlag der Justiz lediglich jene Einnahmen hineinn immt, welche aus den Erträgen der verschiedenen Strafanstalten resultieren oder aus den unmittelbar bei Gericht emgezahlten Taxen und Gebühren und dergleichen. Sogar das Abonnement des Ministerialverordnungsblattes ist eingestellt.
Aber auf eine große Post ist vergessen worden und das sind vor allem andern die Stempel und Taxen. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, was alles bei Gericht vertaxt und verstempelt werden muß und wenn Sie sich vergegenwärtigen, welch ungeheueren Geschäftsbetrieb die Gerichte aufweisen, welche ungeheuere Zahlvon Klagen, von Grundbuchsakten und insbesondere, wie viel Geschäftsstücke im Handelsregister durch die Hände des Gerichtes laufen, dann können Sie sich beiläufig ein Bild davon machen, daß von den vielen Millionen, welche im Voranschlag für Finanzen an Einnahmen enthalten sind, ein Gutteil lediglich auf die gerichtlichen Akte und Funktionen entfällt. Es ist im Staatsvoranschlage für Finanzen eine Teilung nach Ressorts nicht enthalten und es ist infolgedessen ganz ausgeschlossen, nachzuprüfen, wie viel davon auf die Justiz einfällt. Aber ich bin überzeugt, wenn die Beträge ausgerechnet werden würden, so würde es sich zeigen, daß das Justizetat ni cht passiv, sondern aktiv ist. Und damit würde etwas Großes gewonnen, denn wenn wir Richter sagen, daß wir nicht nur für unseren inneren Geschäftsbetrieb, sondern für alles das, was mit der Justiz zusammenhängt, zu wen ig Mittel in der Hand haben, so begegnen wir von den maßgebenden Stellen einer Zurückweisung: "Ja, es ist kein Geld da, die Justiz ist passiv!"
Trotzdem also die Justiz so vernachlässigt ist - wird doch von den Beamten der Justiz und insbesondere von den Richtern das Unmõglichste verlangt. Nicht nur daß sie eine umfassende Bildung mitbringen sollen, sie sollen sich auch noch in jenen Gebieten verv ollständigen, die sie gar nicht gelernt haben. Wir werden an der Universität lediglich als Juristen ausgebildet, in der Praxis aber verlangt man von uns Betätigung als Bankbeamte, wir müssen Mündelvermögen verwalten, alles Mögliche und Unmögliche, und man legt uns die Verantwortung dafür auf, daß wir das alles ordentlich und behutsam besorgen, was sonst Bankbeamte und sonstige technische Beamte zu besorgen haben. Und dabei droht man uns noch mit dem Syndikatsgesetz, d. h., wir sind der einzige Stand, der für seine eventuellen Fehler mit seinem Privatvermögen neben und hinter dem Staate haftbar ist. Meine Herren, es ist dies eine Rückversicherung des Staates an seinem Beamten und es wäre nach meiner Ansicht wohl nicht so ohne, wenn man sagte, daß derjenige, welcher eine Versicherung eingeht, auch eine Versicherungsprämie zu bezahlen hat. Aber von der Versicherungsprämie, welche wir zu bekommen hätten, werden Sie nichts hören, und wenn wir Richter die Forderung erhoben haben, daß wenigstens eine eigene Dienstpragmatik für uns geschaffen werde, daß wir wenigstens in einer Beziehung besser gestellt werden wie die anderen, so sind wir bis in die allerjüngste Zeit nur auf Widerstand gestoßen und haben nirgends Entgegenkommen gefunden.
Ein Bezirksgerichtsvorstand hat in einem kleinen Bezirke alles Mögliche zu besorgen. Vor allem anderem ist er der Verwalter des Gerichtsgebäudes. Über die Baulichkeiten der Gerichte werden noch einige Worte zu verlieren sein. Wenn Sie sich den Staatsvoranschla ganschauen, und zwar den Voranschlag über die öffentlichen Bauten, so finden Sie, daß bei allen Ministerien für die Bauten eine ziemliche Summe eingesetzt ist. In erster Linie selbstverständlich für das Militär, da regnet es nur so von Millionen, und wenn man alles zusammenzählt, findet man, daß die militärischen Bauten 120 Millionen verschlingen, daß Kasernen gebaut werden in die Puppen hinein. Und da fragt man sich, gibt es denn gar keine Bauten, die für Gerichte aufzuführen sind? Sind unsere Gefängnisse, unsere Gebäude gar so modern, daß sie wirklich keiner Reparatur oder keiner Neuaufführung bedürfen? Die Antwort findet man auf Seite 83 des Budgets, wo im ganzen für Baulichkeiten 5,700.000 K ausgeworfen sind. Außerdem findet man, daß es sich lediglich um Investitionen an Strafanstalten handelt, welche alle zusammen im èechischen Gebiet liegen. Für ein deutsches Bezirksgericht, für eine deutsche Anstalt ist daselbst nicht ein Heller ausgewiesen. Ich könnte ein Lied singen von der Beschaffenheit der gerichtlichen Amtslokalitäten, insbesondere der gerichtlichen Gefängnisse. Daß Sie für uns Beamte nicht allzuviel übrig haben werden, wenn wir uns darüber beklagen, daß wir in dumpfen Stuben sitzen müssen, in gesundheitswidrigen Verhältnissen, nimmt mich schließlich nicht weiter Wunder. Aber es gibt noch andere Leute, die mit den Gerichten in Beziehung kommen, manchmal in eine länger dauernde Beziehung, und halten wir uns da einmal vor Augen, in welche Verhältnisse diese Leute hineinkommen! Ich kann Sie ruhig versichern, daß es bei den meisten Bezirksgerichten, die ich kenne, geradezu sibirische Verhältnisse gibt, daß man sich scheuen muß, die Leute in jenen Räumlichkeiten unterzubringen, die Zellen heißen, denn man glaubt, daß es eher Kellerräumlichkeiten sind, wo das Wasser von den Wänden tropft und alles mögliche Ungeziefer sich befindet. Und wie steht es denn vielfach mit der Sicherheit? Ich selbst habe die Ehre, einem Bezirksgerichte vorzustehen, von dem ich sagen kann, daß es nur im freien Belieben der Inhaftierten gelegen ist, ob sie im bezirksgerichtlichen Gefängnisse bleiben oder nicht. Die Wände dieses Gerichtes sind so morsch und so durch Wasser und Schwamm zersetzt, daß, wenn man paarmal mit dem Knie oder Stiefelabsatz daran schlägt, sofort ein Loch entsteht, sodaß jeder, auch der größte Schwerverbrecher, ohneweiters durchkriechen kann. Ich habe der Justizverwaltung schon öfter Bericht erstattet; ich weiß aus eigener Wahrnehmung, dieselben Verhältnisse sind in Braunau, im Norden und im Süden und es geschieht nichts; angeblich ist nichts notwendig, gar kein Heller ist im Staatvoranschlag dafür ausgeworfen, daß in dieser Beziehung etwas geschieht.
Ich komme zum Kapitel der Jugendfürsorge. Es ist eine alte Forderung von uns Richtern, daß wir so viel als möglich von der Justizverwaltung erlöst werden. Wir stellen uns einen idealen Zukunftszustand vor, in welchem der Richter seiner richterlichen Tätigkeit zurückgegeben ist, wo er sich mit dem Krimskrams der Vermögensverwaltung, der Kuratel und allen diesen Dingen nicht zu befassen hat, zumal es nicht notwendig ist, daß man den alten Faden, der anfängt beim römischen Rechte und bei der Notariatsschule in Ravenna, fortspinnt bis in alle Ewigkeit. Ich kann mir ganz gut einen Rechtszustand denken, in welchem die Verlassenschaftsabhandlung beim Notar oder beim Steueramt vollzogen wird, oder wo das Handelsregister die Handelskammer führt oder wo ein Waisenrat nach ungarischem Muster die Agenda der Jugendfürsorge, der Vormundschaft u. dgl. betreut. Der gegenwärtige Zustand ist natürlich noch ein anderer und ich bin mir bewußt, daß er auch noch eine hübsch lange Zeit dauern wird. Infolgedessen muß ich darauf hinweisen, daß die Bewegung des Jugendschutzes von uns Richtern eingeleitet worden ist und sozusagen die Hälfte oder doch einen großen Teil unserer eigenen Tätigkeit ausmacht. Wenn wir uns dieser Bewegung annhmen, so erfüllen wir eben auch eine Berufspflicht, die wir umso lieber erfüllen, weil wir alle von sozialem Geiste durchdrungen sind und immer der Ansicht sind, daß das Gericht nicht vielleicht lediglich ein Kerker ist, sondern eine Behörde, welche der Bevölkerung in der Findung ihres Rechtes, in der Besserung ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse behilflich sein soll. Wir haben uns mit Liebe und Hingebung den Aufgaben des Kinderschutzes und der Jugendfürsorge zugewendet, aber wir allein sind viel zu schwach, um alle diese Dinge wirksam durchführen zu können. Wir brauchen hier zweierlei: Die Mithilfe der Bevölkerung, aber auch die Unterstützung der Regierung. Die Mithilfe der Bevölkerung haben wir bald gefunden und es haben sich allerorten Vereine gebildet, welche uns in jeder Beziehung hilfreich unterstützen, welche dem Staate die Pflichten, die eigentlich er hat, abgenommen haben und aus Privatmitteln versuchten, jene Wunden zu heilen, die eigentlich Wunden der Allgemeinheit sind, und wo es die Aufgabe des Staates wäre, ordnend, schlichtend und heilend einzugreifen. Aber beim Staate haben wir bis jetzt ungemein wenig Unterstützung gefunden. Wir müssen zwar alle Jahre einen Bericht machen und bekommen sehr häufig Erlässe und alles mögliche, aber wirkliche Mittel, um alle diese Dinge zu bessern, haben wir nicht an der Hand. Und doch wäre es ganz gut möglich, solche Mittel herbeizuschaffen. Sie bestehen vor allem anderen darin, daß man die bestehenden Ansätze verdoppelt. Wir haben bereits ein Gesetz, welches bezweckt, die Aufsicht über Kinder, welche sich in fremder Pflege befinden, und über uneheliche Kinder etwas fester und genauer auszugestalten, welches den Gerichten die Möglichkeit gibt, bei schlechter Erziehung einzugreifen. Aber, meine Herren, wir haben nicht die Möglichkeit für den Fall, daß wir erkennen, daß ein derartiger Eingriff notwendig ist, auch die letzte Konsequenz zu ziehen, das heißt, wenn wir erkennen, daß ein Kind irgendwo schlecht versorgt ist, haben wir nicht die Möglichkeit es wegzunehmen und es sofort in eine bessere Pflege zu geben. Das, meine Herren, ist der springende Punkt, denn alle Gesetze und Gerichte nützen nichts, wenn man in solchen Dingen nicht die Möglichkeit hat, sofort einzugreifen, wenn man nicht die Möglichkeit hat, verlassene Kinder sofort unterzubringen. Wir haben in ganz Böhmen, soviel ich weiß, vier oder fünf Privatinstitute, die vollständig überfüllt sind. Und wir haben von Staatswegen kein einziges Institut, welches in der Lage wäre, diese fühlbaren Lücken zu ersetzen. Für eine derartige Anstalt ist auch im ganzen Staatsvoranschlag nicht ein Heller ausgesetzt. Wir finden zwar ein ähnliches Institut, wie ich mir es vorstelle, in der Slovakei in Kaschau, die Komenskysche Anstalt, aber für Böhmen, Mähren und Schlesien vermisse ich eine derartige Anstalt. Und ich behaupte, daß wir solche Anstalten und Bauten viel notwendiger hätten, als alle Kasernenbauten, viel notwendiger als alle Repräsentativbauten und Erwerbungen im Auslande, welche ein falsches Bild unserer inneren Verhältnisse dem Auslande bieten sollen.
Meine Herren! Es gibt aber auch noch ein anderes Mittel; wenn man schon keine Anstalten hat und kein Haus hat, hat man doch wenigstens Barmittel, um diejenigen, welche sonst da in die Bresche springen würden, in den Stand zu versetzen, an Stelle des Staates das Notwendige zu veranlassen. Und diese Barmittel können, wenn man sich nur halbwegs die Verhältnisse vor Augen hält, nicht gering bemessen werden. Ich spreche wieder von den Verhältnissen in meinem eigenen Bezirk; dies ist ein industrieller Bezirk von 28.000 Einwohnern, in welchem mindestens 400 fürsorgebedürftige Kinder sich befinden; ich bekomme zur gerichtlichen Jugendfürsorge im Jahre 150 K. Es wäre besser, man bekäme gar nichts. Denn was hat ein solger geringer Betrag für einen Zweck? Man muß viermal im Jahre den Ausweis schmieren, was man mit den 150 K angefangen hat und in Wirklichkeit ist es geradezu zum Lachen und man steht der Offentlichkeit gegenüber blamiert da, wenn man von Hilfesuchenden angegangen wird und ihnen sagen muß: Ich habe nichts und was ich habe, reicht nicht, um ein Paar Schuhe zu kaufen. Es sind im ganzen Voranschlag für diesen Zweck 1 1/2 Millionen ausgesetzt worden. Bedenken Sie die vielen Stellen, an die es verteilt wird; das ist soviel wie nichts. Ich erlaube mir daher einen Antrag zu formulieren, daß diese Summe auf das doppelte erhöht wird, weil ich mir gedacht habe, im Staatsvoranschlag des Ministers für nationale Verteidigung ist ein Betrag von jährlich 3 Millionen ausgesetzt zur Fortbildung der Legionäre und was für die Fortbildung der Legionäre genügt, das müßte denn auch vorhanden sein für arme Kinder, welche mit der Hälfte dieses Betrages abgespeist werden sollen.
Dasselbe gilt auch von der Unterstützung jener Vereine, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, die entlassenen Sträflinge zu betreuen. Für diesen Zweck hat der Staat jährlich im ganzen 20.000 Kronen übrig. Man weiß nicht, was man überhaupt zu solchen Posten sagen soll. Auch in dieser Beziehung erlaube ich mir einen Antrag zu stellen, welcher diese Summe zumindest erhöht auf den Betrag von 100.000 Kronen, wobei ich mir freilich schon bewußt bin, daß diese Anträge unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht angenommen werden.
Aber ich muß in diesem Zusammenhange auch zu sprechen kommen auf das Budget des Ministeriums für soziale Fürsorge, u. zw. zu § 4. Auch hier sind ganz lächerliche Beträge eingesetzt für Zwecke höchster gesellschaftlicher Bedeutung. Wenn ich zum Beispiel sehe, daß für die Durchführung des Gesetzes über Kinder, welche sich in fremder Pflege befinden und für uneheliche Kinder, gerade 1 Million im Jahre ausgesetzt ist, u. zw. für den ganzen Staat, so ist es genau so lächerlich, wie bezüglich anderer Dinge. So sind für die Unterstützung der Organisation für die Betreuung der Jugend 3,700.000 Kronen ausgesetzt und sehr bezeichnend ist, daß der Staat für die Erziehung der geisteskranken und körperlich zurückgebliebenen Kinderlediglich 300.000 Kronen übrig hat. Meine Herren, wenn man sich vorstellt, daß mindestens nach meiner Schätzung 150.000 Kinder hier in Betracht kommen, so kann man berechnen, daß auf jedes Kind 20 bis 30 Kronen kommen.
Meine Herren, das sind Dinge, an denen wir jetzt mit Stillschweigen nicht vorübergehen können und welche beweisen, wie ein Ressort vernachlässigt wird, weil es sich bis jetzt nicht wehren konnte und weil es nicht modern ist, über derartige Dinge zu sprechen, zumal die Aufmerksamkeit abgelenkt wird auf andere politische Dinge; all das Gerügte spielt sich eben nicht vor der großen Offentlichkeit ab und bleibt demnach unberücksichtigt.
Und eines vermisse ich noch; ich habe es schon angedeutet: Es gibt eine ganze Menge von Jugendlichen, welche zwar mit den Erziehungsmitteln, welche wir gemeiniglich anwenden, nicht erzogen werden können, welche aber meiner Uberzeugung nach auch nicht dorthin kommen sollen, wohin sie bis jetzt gekommen sind, und zwar in die Besserungsanstalten. Das, was wir heute Besserungsanstalt nennen, das sind keine Besserungsanstalten, sondern Strafanstalten und ich bin immer noch der Ansicht, daß die Jugend zu gut ist für die Strafanstalten und daß man dieses Alter der Menschen, das ja bestimmt wird durch alle möglichen psychologischen Spannungen und Reize, anders zu beurteilen hat, als das vollständig reife Alter und daß man da auch Maßnahmen, die man sonst als Strafe bezeichnet, anders abstufen und anders in Anwendung bringen muß. Und ich stelle mir vor, daß man eine Anstalt errichten soll, welch ähnlich wie die Kaschauer Anstalt, die Leute durch Arbeit und durch Gewöhnung an die Ordnung wieder bessert, aber nicht dadurch, daß man sie so wie in Kostenblatt und Grulich einfach einsperrt und wenn sie nicht folgen, auf die Bank legt. Dadurch machen Šie keine besseren Menschen und ich glaube, wir sind doch so weit in unseren rechtlichen Anschauungen, daß wir nicht sagen, wir strafen, um uns an den Ubeltätern zu rächen, sondern wenn wir schon strafen, so in der Voraussicht, daß ich der Mann bessern wird, daß der Sträfling wieder zurückkehrt in die ordentliche menschliche Gesellschaft.
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wären so im Großen dieForderungen, die wir Richter im Allgemeinen zu stellen haben. Aber ich kann von meinem Platz nicht weggehen, ehe ich nicht im besonderen jene Forderungen Ihnen aufgezählt habe, welche wir deutschen Richter in diesem Staate haben. Denn auch wir deutschen Richter sind nicht gerade so gestellt, daß wir mit allem zufrieden sein können, was eine hochwohlweise Justizverwaltung in Ihrem unerforschlichen Ratschluß von uns verlangt. Vor allem müssen wir darauf bestehen, daß das Richterdienstgesetz bis 1. Jänner 1921 in Kraft zu treten hat. Wir können es - und ich glaube, ich befinde mich da auch in Übereinstimmung mit den cechischen Richtern - nicht ertragen, daß die Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit der Richter noch länger in Schwebe bleibt. Ich halte es für etwas ganz Unbedingtes für eine Rechtssprechung nach unserer Auffassung, daß der Richter unabhängig gestellt werde und daß er nicht selbst zum Spielball der Parteileidenschaften gemacht werden darf. Aber ein Riichter, dem die Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit mangeln, der fürchten muß, heute daher und morgen dorthin versetzt zu werden, kann nicht mehr so urteilen, als jener, der weiß, daß er auf dem kurulischem Stuhle, der ihn erhebt über das Gezänke des Alltages, sicher sitzt. Es wird seitens der Justizverwaltung vielleicht entgegnet werden, daß sich dies in erster Linie gerade auf èechische Kollegen bezieht und daß man diese Richterdi nstgesetz deswegen außer Kraft gesetzt hat, um Leute für die Slovakei frei zu bekommen. Da möchte ich denn doch schon erwidern, daß es wohl ein merkwürdiges Zeichen der Zeit ist, wenn sich niemand zum Justizdienste meldet und wenn man die Lücken, die auf diese Weise entstehen, dadurch wettzumachen versucht, daß man die Richter wie Schachfiguren versetzt. Und schließlich, wer garantiert uns, daß diese Maßnahme lediglich zu dem angegebenen Zwecke erfolgt, wer garantiert uns, daß dieses Außerkrafttreten des Gesetzes nicht benützt wird, um deutsche Richter von deutschen Posten zu entfernen? Und es ist auch schon geschehen, und ich könnte eine Menge von Fällen anführen, in denen deutsche Richter von deutschen Posten entfernt worden sind. Ebenso fordern wir, daß auch das Gesetz oder die Verordnung, daß die Notare ohne weiters von ihrem Posten entfernt werden können, unverzüglich außer Kraft zu treten hat.
Wir fordern aber auch eine Novellierung des Sprachengesetzes, denn die Verhältnisse, wie sie durch das Sprachengesetz bei den Behörden und Gerichten geworden sind, sind unerträglich, und ich kann mir nicht vorstellen, welchen Zweck es haben soll, wenn das Bezirksgericht in Eger an das im selben Hause befindliche Steueramt èechisch schreiben soll, und was es für einen Sinn hat, wenn eine Berliner Firma in Böhmen nur èechisch klagen kann. Es wird uns wiederum eingewendet werden, das ist die Revanche für das alte Österreich, für die deutsche interne Amtsprache. Aber das, was damals Unsinn war, wird nicht deswegen besser, wenn es heute geübt wird. Und schließlich hat man doch ein Interesse daran, daß man in der Entwicklung sozusagen weiter schreitet, aber nicht rückständig in alten Dingen beharrt. Wir müssen für uns verlangen eine besondere Dienstpragmatik und insbesondere verlangen wir deutschen Richter, daß wir im Verhältnis zur Anzahl unserer Bevölkerung auch in den Staatsdienst aufgenommen werden und daß die Verordnung von diesem Jahr unter Z. 12854 außer Kraft gesetzt werden soll.
Ich könnte mich noch verbreiten über den Geschäftsgang bei den Gerichten selbst, könnte aufzeigen, wie rückständig wir heute noch arbeiten, wieviel Zeit wir verschwenden müssen durch allen möglichen statistischen Krimskrams, wieviel Arbeit auf diese Weise verschwendet wird und wie man unter Umständen einen kleineren, aber besser bezahlten Beamtenstatus schaffen könnte, wenn man auf all¨ das Rücksicht nehmen würde. Ich könnte die Wünsche unserer Kanzleibeamten noch vortragen, insbesondere noch die Wünsche unserer Gefängniswärter, die sich nach der Bstündigen Arbeitszeit sehnen, sie aber nicht bekommen können, weil man ihre Anzahl nicht vermehrt und ohne Vermehrung ihrer Anzahl diese Sache durchzuführen eben nicht geht. Man verspricht, Überstunden zu bezahlen, aber auf diese Weise nimmt man die Bstündige Arbeitszeit, weil man sie weiter arbeiten läßt.
Ich könnte darauf hinweisen, daß
im Staatsvoranschlag lächerliche Beträge eingesetzt sind zur Bezahlung
dieser Uberstunden, lächerliche Beträge eingesetzt sind für die
Abnützung der Monturen. Das Monturpauschale überhaupt und das
Pauschale für die Bekleidung besonders bei Gefängnisaufsehern,
mit denen diese. Leute absolut nicht auskommen können, die überdies
selten zur richtigen Zeit ausgezahlt werden, sind lächerlich gering,
so daß diese Kategorie von Beamten sich in ziemlicher Aufregung
befindet und es mit Sehnsucht erwartet, daß ihre Wünsche endlich
einmal erfüllt werden. Allerdings ist der Staatsvoranschlag mit
seinen geringen Beträgen nicht geeignet, irgendwie diese Hoffnungen
zu verwirklichen. Wir deutsche Richter sind selbstverständlich
bereit, unter den gegenwärtigen Verhältnissen unsere Pflicht zu
tun, aber Sie dürfen nicht verkennen, daß die Forderungen, die
wir aufstellen, nicht etwa die Forderungen eines Standes sind,
sondern die Forderungen des gesamten Volkes und der gesamten Öffentlichkeit.
Wenn wir uns heute gegen die Sprachengesetze wehren, so wehren
wir uns nicht vielleicht deshalb, weil wir sie nicht erfüllen
wollen, sondern weil wir sie nicht erfüllen können und wir werden
uns vor allem anderen gegen die Handhabung dieser Gesetze wenden.
Was soll man dazu sagen, wenn übereifrige Kreisgerichtspräsidenten,
wie der in Leitmeritz, bei jeder Gelegenheit Richter, die gar
nicht èechisch können, in Disziplinaruntersuchung zieht, weil
sie irgendwo eine deutsche Erledigung geschrieben haben. Ich bitte
Sie sich nur folgenden Fall vor Augen zu halten. Sagen wir, es
handelt sich um ein Ersuchen in einer Haftsache oder um irgendeine
andere dringende Sache: Was ist besser für die Rechtsordnung:
Die Sache sofort durch eine deutsche Zuschrift zu erledigen oder
liegen zu lassen, mühsam erst ins Cechische übersetzen, aus dem
Èechischen ins Deutsche, so daß der Mann irgendwo vielleicht 3
oder 4 Tage länger in Haft sitzt, nur damit man der geltenden
Theorie zum Durchbruch verhilft. Das sind ganz absonderliche Rechtsanschauungen,
noch absonderlicher in der Praxis dieses sauberen Herrn, der sich
nicht entblödet, 2 oder 3 Richter deshalb in Disziplinaruntersuchung
zu ziehen, weil sie nicht èechisch können. Jede Macht wird, wenn
sie übermäßig ausgeübt wird, zur Übermacht und unerträglich. Und
alle diese Dinge, die ich aufgezeigt habe, werden mit der Zeit
unerträglich und alle diese Dinge sind nicht geeignet, das Zusammenleben
der Völker in diesem Staate zu fördern, nicht geeignet, eine Rechtsgrundlage
für diesen Staat abzugeben. (Souhlas a potlesk na levici.)