Még egy esetet kénytelen vagyok itt felemlíteni. Kassa-Ujfalu tiszta tót ajku lakóssága semmi kedvet nem mutatott a jegyzö úr Iakásának tatarozási költségeit fizetni; ezért a jegyző és bíró ráparancsoltak a község kovacsára, hogy a mezőn dolgozó lakóssag lakásait erőszakkal törje fel. Ez történt a csehszlovák köztársaságban, a huszadik században, hogy egy falusi jegyző és bíró kutya-korbáccsal végig terorizálja az egész falut, feltöreti és tönkreteszi az ajtókat és ablakokat, és elviszi a szegények párnáját, holmiját.
Amikor ezt a "Kassai Munkás" megírta, a csendörök az asszonyokat be akarták csukatni. Ha ilyen eset megtörténhet Kassa közvetlen közelében, ahól a lakosságnak van hová panaszra mennie, elképzelhető mi történhet a városoktól távollevő falvakban, ahól nincs aki megvédelmezze a szegényeket.
Az egész állami apparátus egyébként utlevelek és igazolványok kiállitását gyártja. Valóságos kalvária munkás-ember nek egy személyazonossági igazolvány be szerzése. A személy-azonossági igazolvány sem mentesíti azomban a munkás kül sejü embert a zaklatástól, sőt némely esetben a letartóztatástól sem. A katonai és polgári fogdák tele vannak munká sokkal. Ezekre ráfogják, hogy Horthy küldi öket bolsevizmust csinálni, holott a fehér tisztek tömegesen jönnek- mennek a határokon, mert ezek mindenféle iga zolványt és utlevelet megtudnak szerezni. Az állami és községi tisztviselök gyalázatos fizetése az okozója annak, hogy azok mellék-keresetre vannak utalva. Ezért van az, hogy ha például egy-egy lakás idöközben kiürül, azt véletlenül mindig egy kereskedö vagy más jól szituált burzsoa kapja meg. Ezen az állapoton is haladéktalanul változtatni kell. Kevesebb, de jól fizetett tiszviselőket kell az állami és mas közhivatalokban tartani, hogy azok ne legyenek ráutalva mellékjö vedelmekre és egyformán szolgálják az állam minden polgárát.
Ha mindez megvalósul, akkor a köztársaság földje jó geografiai és jó strategiai helyzet nélkül is biztositva lesz, mert a szocializmus földjévé átalakult területet a proletárság a kisértő reaktió ellen nemzetiségi külömbség nélkül, fegyverrel is megvédelmezi. (Výkřiky.) A napoleoni geniális gonadolatot ezen a földön tehát a néperoben kell keresni. Külömben már ma is az a helyzet, hogy ezen a területen egyedül a proletárság az alkotó erő. A nemzetgyülés eddigi ülései arról tettek bizonyoságot, hogy a burzsoáziának egy tekintélyes része destruktiv, romboló erő. A német burzsoáziának nem kell a köztársaság, mert a profítját - úgylátszik - itt nem képes olyan arányban biztosítani, mint egy általa sóvárgott reaktiós monarchiában. Még kevesbbé kell az uj állam a szlovenszkói magyar burzsoáziának, amely, bár a kereszt jegyében dolgozik, de az egyedüli és legföbb vágya, hogy az uj kor véres kezü Nerojával, Horthy Hóhér Mihállyal minél elöbb kezet foghasson. E földterület megerösitése szempontjából nincs bizalmam a szlovák néppártban, mert a párt emberideálja nem a gerinces akadályokat törő kemény ember, hanem a papi kezet nyaló, ég és föld felé bámészkodó gyámoltalan pária. A Magyarországgal való jó viszony hangoztatása nem elegendő, mint ahogy azt Tusar elvtárs röviden érintette. A ma gyar kérdés megoldása nélkül a köztár saság területén sohasem lesz nyugalom. Aki csak egy parányit is ismeri a gya korlati életet, az rögtön látja, hogy a köztársaság és Magyarország gazdasagi téren teljesen egymásra vannak utalva. (Předseda Tomáek převzal předsednictví.)
Az alföld rónái szlovenszkói fáért és vasért kiáltoznak. Viszont Csehország és Szlovenszkó városai izletes magyar kenyér után sóvárognak. A gazdasági érintkezés azonban mindaddig nem indulhat meg, míg az a kormány bitorolja a hatalmat, amely a teremtő munka helyett a halál gyártás szakadatlan és undoritó mester ségét végzi. Éppen ezért, mint ezt a nem zetgyűlés elé a Csehszlovák szocialdemokrata club által benyujtott inditványomban is kifejezem, innen ünnepélyesen fel kell szólitanunk a magyar népet, hogy boldogulása érdekében mostani véres kormányát kergesse el, és helyére oly kormányt ültessen, amely az orszag dolgozó népétől nyeri a jogforrást és amely hivatva van arra, hogy a két ország gazdasági közeledését és békéjét megteremtse. (Hluk.)
Tisztelt nemzetgyülés! A köztársaság
egyik legnagyobb kerületének képviselöje vagyok; mögöttem nemcsak
pillanatokra verődött tömeg, hanem egy országrész szervezett és
intelligens proletársága áll; szeretném tehát, ha elhangzott szavaimat
oly komolysággal vennék, amilyen öszinte szívből és meggyőződésből
azt én elmondottam. Önöknek választaniok kell. Vagy ellenállás
nélkül segítik megvalósítani ezen a földön a szocialismust, amelynek
nem célja a burzsoázia fizikai megsemmisitése, és akkor ez a föld
az esetleges ellenséges támadások ellen a testileg és szellemileg
felszabadított nép részéről törhetetlen védelemben részesül. Ha
azonban nem értenék meg az idők szavát és megakadályozni probálnák
a proletárság oly arányu gazdasági és szellemi érvényesülését,
hogy az ne legyen közömbös e föld érintetlen fennmaradása iránt,
akkor önök az elkeseredettségében lázadó proletárság és az időket
visszacsinálni akaró monarchisták kettős tüze között fognak elpusztulni.
(Výkřiky: Éljen! - Hluk.)
Meine Damen und Herren! Die Stellung meiner Partei zu der Regierungserklärung und zu der Regierung, in deren Namen diese Erklärung abgegeben wurde, ist durch unsere wiederholt kundgegebene, grundsätzliche Haltung gegenüber den Grundproblemen dieses Staates von selbst gegeben. Ich will hier das außenpolitische Geschehen, aus welchem die čechoslovakische Republik und ihre gebietliche Ausstattung erwachsen sind, nicht weiter in Betracht ziehen, Gerade in dieser Hin sicht haben ja die durch die Friedensschlüsse von Versailles und St.-Germain ihres Selbstbestimmungsrechtes beraubten Völker und Volksteile ihren grundsätzlichen Standpunkt und ihre unverzichtbaren Ansprüche mit hinreichender Klarheit dargelegt. Wenn der Herr Ministerpräsident in diesem Zusammenhange meint, daß die in diesen Erklärungen und Verwahrungen enthaltenen Vorwürfe sich gegen die gesamte Entente kehren, so weiß ich zwar nicht, was mit dieser Feststellung gewonnen sein soll, aber ich will ohne weiteres zugeben, daß sie in gewissem Maße richtig ist. Allerdings nicht in der Gestalt, daß sich die ungeheuere Last der Verantwortung und der Vorwürfe gleichmäßig auf sämtliche Staaten der Entente verteilt.
Die Vertreter des deutschen Volkes in dieser Republik haben vielmehr einen unbestreitbaren Anspruch, sich auch in dieser Hinsicht mit ihrer Kritik in erster Linie an die Organe dieses Staates zu wenden und zu halten, nicht nur weil sie für sie die nächsten und im gewissen Sinne allein erreichbar sind, sondern vor allem, weil die Vertreter der čechoslovakischen Republik bei den Friedensverhandlungen, was so oft mit Stolz hervorgehoben wurde, in ganz besonderem Maße auf die Beschlüsse dieser Konferenz entscheidend eingewirkt haben, weil sie hiebei ohne jede wirkliche Legitimation das Recht für sich in Anspruch nahmen, auch im Namen der anderen, diesem Staate einzugliedernden Nationen zu sprechen, und weil sie ihren Erfolg erzielt haben durch Argumentationen und durch Darstellungen, welche zwar heute noch als Akte einer geheimen Diplomatie unserer genauen Kenntnis vorenthalten sind, von denen aber wohl nach zahllosen Äußerungen und vor allem nach der oft mißbrauchten Phrase von den "verdeutschen" und "gemischten" Gebieten angenommen werden kann, daß sie geschichtliche, statistische und wohl auch geographische Tatsachen in einer Weise verwertet haben, die ich will mich einer sehr milden Umschrei bung bedienen - vor dem Richterstuhl strenger Wahrheit nicht bestehen kann.
In noch weitergehenderem Maße aller dings als hinsichtlich des außenpolitischen Geschehens, nämlich in vollem Maße, trifft die Last der Verantwor tung und der Vorwürfe die Organe dieses Staates, nämlich die früheren Regierungen und die frühere Nationalversammlung, für die gesamte innerstaatliche Entwicklung und Gestaltung der čechoslovakischen Republik. Hier gibt es keine auch nur teilweise Abwälzung auf irgend welche andere Schultern, auch nicht auf die der Entente. Denn wenn wir nicht an irgendwelche geheime Bindungen denken sollen, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen und zu scheuen haben, sondern wenn wir uns nur verlassen sollen auf die offiziellen Dokumente, die uns vorliegen, dann ist uns ein Auftrag und eine Ermächtigung der Entente an die čechoslovakische Republik nicht bekannt, den čechoslovakischen Staat als einen Nationalstaat unter Mißachtung des Rechtes der Nationalitäten zu errichten. Wir kennen nur eine in Vertragsform gekleidete Weisung der siegreichen alliierten und assoziierten Hauptmächte an die čechoslovakische Republik und das sind die Gebote des Minderheitsschutzvertrages. Es ist sicher, und es wird noch später erörtert werden, daß auch diese Minimalforderungen des Minderheitsschutzvertrages in keiner Weise dem Rechte der Nationalitäten entsprechen. Es wird festgestellt werden, daß sie vor allem den Verhältnissen der čechoslovakischen Republik umsoweniger angepaßt sind, als sie die Entwicklung des Nationalitätenrechtes auf eine Stufe zurückdrängen, die schon weit überschritten war im alten Österreich, wo Sie doch mit der nationalrechtlichen Gestaltung, meine Herren, nicht zufrieden waren. Aber es ist auch sicher, daß selbst diese Minimalforderungen durch die Gesetze und durch die Verwaltung der čechoslovakischen Republik in keiner Weise erfüllt worden sind.
Es kann nach alledem, nach den bekannten Grundsätzen und nationalpolitischen Kardinalforderungen unserer Gruppe, es kann nach dem Wesen unserer Partei als einer nationalen und einer demokratischen, es kann nach dem Inhalte der staatsrechtlichen Erklärung, die in diesem Hause im Namen des deutschen parlamentarischen Verbandes abgegeben wurde und die auch durch die Unterschrift meines Klubs voll gedeckt ist, es kann nach alledem keinem Zweifel unterliegen, daß wir uns in grundsätzlicher Ablehnung und in entschiedener Opposition befinden gegen die Form - ich scheue mich in diesem Zusammenhang von Rechtsform zu sprechen - gegen die Form, in der dieser ohne und gegen den Willen der eingegliederten Nationen geschaffene Staat ohne jede Mitwirkung von Vertretern irgend einer anderen Nation als der čechischen und eines Teiles der slovakischen gestaltet wurde. Diese grundsätzliche Ablehnung, diese entschiedenste Opposition gilt naturgemäß auch jeder Regierung, die es nicht als ihre zeitlich erste und als ihre inhaltlich wesentlichste Aufgabe betrachtet, das gesamte, oktroierte Verfassungswerk von Grund aus zu beseitigen und durch eine Verfassung zu ersetzen, welche im Einvernehmen mit den gewählten Vertretern aller Nationen dieses Staates geschaffen worden ist, welche keine bevorrechtete Nation kennt, welche dem Wesen dieses Staates als eines Nationalitätenstaates angepaßt ist, welche den wahren Grundlagen der Demokratie entspricht und den Gedanken der völkischen Selbstverwaltung vollkommen zur Geltung bringt. (Bravo!)
Es ist eigentlich überflüssig, meine Damen und Herren, die Frage aufzuwerfen, in welcher Weise sich die gegenwärtige Regierung zu dieser unserer ersten und wichtigsten programmatischen Forderung stellt. Denn das gegenwärtige Kabinet stellt ja sowohl hinsichtlich der maßgebenden Persönlichkeiten, als auch vor allen Dingen hinsichtlich der Parteien, aus denen es zusammengestellt wurde, nichts anderes dar, als eine bloße Fortsetzung der früheren Regierung, eben jener Regierung, deren Unterschrift die Verfassungsgesetze tragen, deren völlige Beseitigung wir verlangen. Wenn trotzdem die Regierungserklärung unter dem Gesichtspunkt ihrer Stellungnahme gegenüber der Verfassungsfrage untersucht werden soll, so ergibt sich auf den ersten Blick, daß diese Erklärung über die Grundprobleme des Staates mit einer Oberflächlichkeit hinweggleitet, daß man fast ein Schweigen vorgezogen hätte. Es darf natürlich nicht etwa von einem so gewiegten und erfahrenen Politiker, wie es der Herr Ministerpräsident ist, angenommen werden, daß er aus politischer Naivität die Grundlage und den drängenden Charakter der Verfassungsprobleme nicht zu erkennen und zu würdigen versteht. Ich will auch nicht so weit gehen, den bösen Willen zu vermuten, Fragen, die uns als Lebensfragen erscheinen und es auch in Wahrheit nicht nur für uns, sondern auch für den gesamten Staat sind, durch eine Art souveräner Mißachtung zu bagatellisieren. Die Ursachen sind vielmehr anderwärts zu suchen. Vergleiche mit dem alten Österreich sind auf čechischer Seite manchmal beliebt. Gestatten Sie mir, meine geehrten Herren und Damen, auch von meiner Seite aus festzustellen, daß die Regierungserklärung einige österreichische Reminiscenzen in mir ausgelöst hat und zwar nach zwei Richtungen hin. Vor allem dadurch, daß mir der Herr Ministerpräsident am vergangenen Dienstag, wie ein verspätetes Mädchen aus der Fremde vorgekommen ist, das jedem eine Gabe, dem Früchte und jenem Blumen mitbrachte, ohne daß allerdings vermutlich irgend einer der Beteilten das Gefühl gehabt haben dürfte, wirklich beschenkt nach Hause zu gehen.
In dem zweiten Teil der Regierungserklärung findet sich nämlich für jede Schichte der Bevölkerung, für jeden Berufsstand, ja fast sogar für jede Weltanschauung irgend ein Versprechen oder eine Vertröstung. Aber alles zusammen und jedes einzelne entbehrt der Vertiefung, entbehrt der klaren Umschreibung, entbehrt des systematischen Zusammenhanges und wohl auch der Möglichkeit, irgendwo und irgendwann neben einander verwirklicht zu werden. Hiebei will ich ganz davon absehen, daß der Wert dieses wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Regierungsprogrammes wohl sehr wesentlich dadurch gemindert wird, daß es herstammt von einer Regierung, die sich selbst als provisorisch bezeichnet, die ihre Lebensdauer mit wenigen Monaten bemißt, kaum mit eben so viel Monaten, als Lustren notwendig wären, um dem Regierungsprogramm auch nur in den wichtigsten Punkten gerecht zu werden. Diese Fülle von Versprechungen, die ab gegeben werden, ohne auch nur die Wahr scheinlichkeit zu besitzen, sie halten zu können, dieses Bereitsein für alle, das ist der eine Punkt, in welchem sich der Herr Ministerpräsident als ein gelehriger Schül ler früherer österreichischer Premiers, allerdings nicht gerade der besten und erfolgreichsten, gezeigt hat. Aber in einem anderen noch viel bedenklicheren Punkte hat er gleichfalls an österreichische Mu ster angeknüpft. Er hat die in letzten Jahrzehnten so sehr beliebte Methode an gewendet, hoch politischen Fragen heikler Art, auch wenn sie noch so aktueller Natur sind, aus dem Wege zu gehen und diese Unzulänglichkeit dadurch zu ver schleiern, daß wirtschaftspolitische, sozialpolitische, kulturpolitische und finanzpolitische Probleme in den Vordergrund gerückt werden. Die deutschen Abgeordneten sind sich wahrhaftig des drängenden Charakters aller dieser Probleme voll bewußt. Und gerade die Vertreter der deutschen Siedlungsgebiete wissen gewiß am besten, wie unerläßlich und unaufschiebbar insbesondere hinsichtlich der Ernährung der Bevölkerung und ihrer Versorgung mit den notwendigsten Bedarfsgegenstanden einschneidende Maßnahmen, allerdings zielbewußte, rechtzeitige und einer ständigen parlamentarischen Kontrolle unterworfene Maßnahmen, sind, um die katastrophalen Wirkungen der bisherigen Politik in allen diesen Bereichen nicht weiter andauern zu lassen. Sie werden mit allen ihren Kräften und mit all ihrem Verantwortungsgefühl an die Aufgaben herantreten, die ihnen in dieser Richtung erwachsen. Aber sie werden andererseits unter keinen Umständen zulassen, daß diese Lebensfragen oder irgendwelche andere Probleme durch eine geschickte Regierungstaktik dazu mißbraucht werden, um sie von der Verfolgung des nationalpolitischen Problems, das gleichfalls eine Lebensfrage bedeutet, abzudrängen. (Potlesk něm. poslanců.)
Meine Danen und Herren! Es wird nach diesen Ausführungen nicht weiter überraschen, daß ich den auf unserer Seite allgemeinen, aber auch auf čechischer Seite scheinbar weit verbreiteten Eindruck, den die Regierungserklärung her vorgerufen hat, dahin zusammenfasse, daß ich diese Regierungserklärung ein Dokument der Verlegenheit nenne. Allerdings, meine Herren, begreiflicher Weise ein Dokument der Verlegenheit, weil ja auch diese Regierung selbst nichts anderes als ein Verlegenheitsprodukt ist. Es ist an sich schon seltsam und bedenklich, daß der Beginn der parlamentarischen Ära in diesem Staate auf der Regierungs bank, allerdings nicht heute ein Kabinett vorfindet, daß sich nicht einmal selbst eine gewisse Dauerhaftigkeit zutraut und auch nicht zutrauen kann, weil es sich im besten Falle auf eine Mehrheit von wenigen Stimmen, in Wirklichkeit aber, wenn man die koalitionsfeindlichen Elemente in den Regierungsparteien selbst in Berücksichtigung zieht, nur auf eine Minderheit stützen kann. Aber viel be denklicher ist es, meine Damen und Herren, daß bei der soeben berührten Erscheinung nicht eine momentane Verlegenheit, nicht eine momentane Schwierigkeit vorliegt, sondern daß diese Schwierigkeit und Verlegenheit, wenn nicht eine gründliche Wandlung der Rechtslage und der Mentalität auf čechischer Seite stattfindet, als eine dauernde bezeichnet werden muß, die zu entwirren überhaupt nicht gelingen kann. Der Herr Abg. Seliger hat für die nationalgemischten Staaten theoretisch die Alternative zwischen einer nationalen Koalition und einer Koalition der Klassen aufgestellt. Auch ich will diese naheliegende Alternative akzeptieren, mit dem alleinigen Unterschiede, daß ich den zweiten der möglichen Fälle anders formulieren und statt von einer Koalition der Klassen schlechthin von einer Koalition unter anderen, sei es wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Gesichtspunkten, als jenem des reinen Nationalismus, das heißt des nationalen Chauvinismus, sprechen möchte. Allein mir scheint, daß diese theoretisch einwandfreie Alternative, wenn man die gegenwärtigen Verhältnisse des čechischen Staates in Betracht zieht, nicht die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten beinhaltet, sondern die Wahl zwischen zwei Unmöglichkeiten. Denn ich kann mir bei der Schichtung der Bevölkerung, bei den tiefen Gegensätzen, die sich aus Weltanschauung und Klasseninteresse innerhalb jeder Nation ergeben, eine halbwegs dauerhafte allnationale Koalition ebensowenig vorstellen, wie ich, wenig stens von meinem Standpunkte aus, ohne fundamentale Änderungen im Aufbau dieses Staates eine anders orientierte Koalition nationalgemischter Natur als möglich und lebensfähig ansehen kann. Wenn ich nach diesem kurzen Exkurse auf die Einwände und Beschwerden zurückkomme, die gegen die innerstaatliche Gestaltung der čechoslovakischen Republik erhoben werden müssen, und die der Herr Ministerpräsident mit so kurzen Worten abtun zu können geglaubt hat, so will ich zunächst feststellen, daß diese Beschwerden und Einwände einerseits formeller, andererseits inhaltlicher Natur sind. In erster Hinsicht und in Hinsicht auf das Formelle genügt wohl die Feststellung, daß nicht nur die Verfassung mit allen ihren Bestandteilen, sondern auch alle sonstigen, bisher erlassenen Gesetze der čechoslovakischen Republik, mit denen uns die frühere Nationalversammlung in geradezu furchtbarer Fruchtbarkeit beschenkt hat, daß diese Gesetze ein Oktroi darstellen, daß an ihrem Zustandekommen kein einziger gewählter Vertreter irgendwelcher Nation immer teilgenommen hat, und daß überdies die ernannte Versammlung, die das Gesetzgebungsrecht in soweit reichendem Maße und für eine so übermäßig lange Zeit in Anspruch genommen, getagt und beschlossen hat ohne jede Mitwirkung der deutschen und überhaupt irgendeiner anderer Nation als der čechischen und eines Teiles der slovakischen. Der Herr Ministerpräsident meint allerdings, daß diese Klage rechtlich ungültig sei, und stützt sich hiebei auf eine Reihe von Argumenten. Vor allem darauf, daß der čechoslovakische Staat und seine Regierung von der Entente, von den allierten und assoziierten Mächten anerkannt worden sind. Ich muß gestehen, daß meine gewiß bescheidenen völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Kenntnisse vor dieser kühnen Argumentation vollkommen versagen. Meines Wissens bedeutet die völkerrechtliche Anerkennung eines im Inneren noch nicht organisierten Staates - und das war doch wohl jedenfalls die Situation der čechoslovak. Republik vor dem Zerfalle der Monarchie, in welchem Zeitpunkte die vom Herrn Ministerpräsidenten ins Treffen geführte völkerrechtliche Anerkennung er folgte - meines Wissens bedeutet die völkerrechtliche Anerkennung eines im Innern noch nicht organisierten Staates keine Ermächtigung zu einer bestimmten oder gar zu jeder Art der innerstaatlichen Gest altung. Am allerwenigsten aber kann die seitens der alliierten Mächte unter dem Gesichtspunkte des oft verkündeten Kriegszieles der Demokratisierung Mittel europas - wir wollen jetzt einmal jeden Skeptizismus bei Seite lassen - kann, sage ich, die unter diesem Gesichtspunkt erfolgte Anerkennung der čechoslova kischen Republik die Auslegung erfahren, daß in ihr ein Freibrief erblickt wird für eine den primitivsten Grundgesetzen der Demokratie widersprechende Art der Verfassungsgesetzgebung und für die übermäßige Verlängerung eines reinen Machtzustandes, der bestenfalls für eine so knapp als möglich bemessene Übergangszeit hingenommen werden kann. Die Revolutionsinstanzen haben mit jeder Maßnahme legislativer oder administrativer Natur ihren Wirkungskreis überschritten, die über den Zweck der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Kontinuität des staatlichen Lebens, sowie über die rascheste Vorbereitung einer gewählten Konstituante hinausgeht. (Hlas: Ja, das čechische Völkerrecht ist halt anders!)
Das ist möglich. (Posl. dr. Stránský: Revoluční kodex!) Wir kommen auch noch auf die berühmte Rechtsquelle der Revolution zu sprechen. In solcher Weise wie die čechoslovakische Republik ist auch tatsächlich, meine Damen und Herren, keiner jener Staaten vorgegangen, die durch die Revolution des Jahres 1918 neu gegründet oder im Innern umgestaltet wurden. Nur die čechoslovakische Republik hat über ein und einhalbes Jahr gebraucht, um zu einer gewählten Volksvertretung zu gelangen. Nur sie, meine Damen und Herren (Poslanec Dr. Lodgman: Auch SHS!) - vielleicht auch SHS -- nur sie hat in dieser Zeit, die doch nur den Charakter einer Übergangszeit besitzen kann, ohne jede Mitwirkung eines wirklichen Parlamentes die einschneidendsten und in das wirtschaftliche und soziale Leben der gesamten, auch der parlamentarisch nicht vertretenen Bevölkerung, tiefst eingreifenden gesetzgeberischen Akte gesetzt. Nur sie hat die endgültig seinsollende Verfassung nicht durch ein auf dem Boden des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes zustandegekom menes Parlament beschließen lassen. Daß die čechoslovakische Republik zu diesem Vorgehen durch eine völkerrechtliche Anerkennung der Entente ermächtigt worden sein sollte, ist eine Behauptung, die nicht bewiesen worden ist und nicht bewiesen werden kann, umsoweniger bewiesen werden kann, als nicht ange nommen werden darf, daß die alliierten u. assoziierten Hauptmächte, die im Artikel 7 des Minderheitsschutzvertrages auch den deutschen Staatsbürgen die Gleichheit der politischen Rechte verbürgt haben, damit einverstanden gewesen sein könnten, daß schon in den ersten Monaten nach dem Abschluß dieses Minderheitschutzvertrages den deutschen Staatsbürgern das wichtigste politische Recht, das der Mitwirkung an der verfassungsmäßigen Gesetzgebung vorenthalten wird. (Posl. dr. Radda: Herr Professor, geben Sie sich keine Mühe mit Argumenten! Die Herren sind für Argumente nicht zugänglich!) Das ist möglich, aber ich halte es für meine Pflicht, diese Argumente, auch wenn sie nicht honoriert werden, in den Dokumenten dieses Hauses niederzulegen.
Der Herr Ministerpräsident führt allerdings auch noch einige andere Argumente an und er weist auf die unerwartet lange Verzögerung des Pariser Friedensvertrages hin. Ja, meine Damen und Herren, hier wird der Herr Ministerpräsident plötzlich Formalist. Aber es ist leider ein sehr inkonsequenter Formalismus, den er vertritt. Ich will davon absehen, daß die Wahlen in der Slovakei ausgeschrieben und durchgeführt worden sind, trotzdem der ungarische Friedensvertrag damals, meines Wissens, noch nicht unterzeichnet war. (Výkřiky.) Ich will mich auf die Verhältnisse der Sudetenländer beschränken; aber da ist es doch einigermaßen sonderbar, daß keine rechtlichen Bedenken bestanden, die Justizhoheit, die Steuerhoheit, die Militärhoheit und alle sonstigen Hoheitsrechte des Staates noch vor Abschluß des Friedensvertrages auch auf die deutschen Siedlungsgebiete auszudehnen, daß aber andererseits über die rechtlichen Bedenken nicht hinweggekommen werden konnte, die Bewohner dieser Siedlungsgebiete auch zur Wahl einer gesetzgebenden Körperschaft zu berufen. Ich will, meine Damen und Herren, doch auch darauf hinweisen, daß ich diesen Widerspruch zwischen Theorie und Praxis umsoweniger zu bereinigen vermag, als offenbar auch kein rechtliches Bedenken dagegen bestand, die Gemeindewahlen auszuschreiben und durchzuführen, und sogar unter Auferlegung der Wahlpflicht. Ubrigens bleibt aber selbst auf dem Boden dieser brüchigen Auffassung von der notwendigen Verzögerung unseres Verfassungslebens durch die lange Dauer der Pariser Friedensverhandlungen, auch auf dem Boden dieser Auffassung bleibt noch die Frage offen, warum sich die frühere Nationalversammlung nicht wenigstens nach Abschluß des Friedens bloß auf die Verabschiedung eines gerechten Wahlgesetzes für die Konstituante, das ja übrigens in der sicheren Erwartung des Kommenden auch schon früher hätte verabschiedet werden können, beschränkte.
Der Herr Ministerpräsident begnügt sich aber nicht mit diesen rein juristischen Argumenten. Er rechtfertigt, wenn ich ihn richtig verstanden habe, den langen parlamentslosen Zustand auch gewissermaßen ex post durch ein Moment der Zweckmäßigkeit, durch den Hinweis auf einen Erfolg, der erzielt wurde und der darin besteht, daß die čechoslovakische Republik unter den schwersten Verhältnissen die innere Ordnung aufrecht erhalten hat. Mir erscheinen, meine Damen und Herren, solche opportunistische Motivierungen überhaupt etwas bedenklich. Im konkreten Falle wird aber wohl überdies gefragt werden müssen, ob die sogenannte Aufrechterhaltung der Ordnung oder die Aufrechterhaltung der sogenannten Ordnung wirklich eine Folge der politischen Rechtlosigkeit der deutschen Bevölkerung war, oder ob sie nicht aus Gründen, von denen gleich gesprochen werden soll, nur erzielt wurde, trotz des Bestehens der einseitigen nationalen Herrschaft, und ob sie nicht viel besser und wirksamer erzielt worden wäre, wenn man den Weg gegangen wäre, den die demokratische Pflicht und die Gerechtigkeit gewiesen hätte. Glaubt der Herr Ministerpräsident nicht, daß zu der von ihm gerühmten Aufrechterhaltung der Ordnung das Verhalten der deutschen Bevölkerung und der deutschen Beamten insbesondere in hervorragendem Maße beigetragen hat? Glaubt der Herr Ministerpräsident nicht, daß es mit der Aufrechterhaltung dieser Ordnung nicht so glatt gegangen wäre, wenn die deutschen Landwirte ihrer Pflicht zur Ablieferung von Lebensmitteln passive Resistenz entgegengesetzt hätten? Glaubt der Herr Ministerpräsident nicht, daß es mit der Aufrechterhaltung der Ordnung nicht so glatt gegangen wäre, wenn sich die deutschen Beamten sämtlicher Kategorien das von Herrn Dr. Kramář in seiner großen Rede vom 22. Jänner mit begeisterten Worten gelobte sabotierende Verhalten der čechischen Beamten im alten Österreich zum Muster genommen hätten, statt auch in dem einseitig und ausschließlich von der anderen Nation beherrschten Staate ihre vorbildliche Pflichttreue, ihren Sinn für geordnete Verwaltung und für die Interessen der Allgemeinheit zu bewahren und dadurch für jene Ordnung einzustehen, die jetzt als Ärgument gegen uns ausgespielt wird?
So hält keines der Argumente stand, das ausgeführt und angeführt wurde, um zu beweisen, daß die Verfassung kein Oktroi ist, oder ein Oktroi, welches gerechtfertigt werden kann. Die Verfassungsgesetze und alle bisherigen Gesetze überhaupt sind aber nicht nur im Hinblick auf ihre Entstehung anfechtbar und mit einem Geburtsmakel behaftet, der untilgbar ist und ihre Lebensunfähigkeit bedingt, sie sind vielmehr auch, worauf bereits hingewiesen wurde, inhaltlich im höchsten Maße anfechtbar. Ich will natürlich hier nicht von der geradezu aufreizend schlechten Gesetzgebungstechnik der Gesetze sprechen, durch die viele, und unter ihnen gerade die wichtigsten dieser Gesetze in der unerfreulichsten Weise auffallen; ich will nicht sprechen von der Flüchtigkeit, von der mangelnden Präzision zahlloser dieser Gesetze, von ihren Unklarheiten und Lücken, nicht von den vielen unreifen Lösungen, denen die bedeutsamsten Probleme des wirtschaftlichen und sozialen Lebens durch die frühere Nationalversammlung in ungerechtfertigter Hast zugeführt worden sind, auch nicht von einer Erscheinung, die eine Spezialität unseres öffentlichen Lebens darstellt, daß sich nämlich das Staatsoberhaupt mit der Aufgabe belastet fühlen muß, als Zensor und Korrektor der Nationalversammlung in formal-juristischer und sogar in stilistischer Hinsicht zu fungieren. (Souhlas něm. poslanců. Výkřiky.) Hier kann es sich nur handeln um eine Beurteilung der Revolutionsgesetzgebung nach der Richtung hin, wie sie sich inhaltlich mit den formell jedenfalls verletzten Gesetzen der Demokratie und den berechtigten Ansprüchen der sogenannten nationalen Minderheiten abgefunden hat.