Die aus den Mietparteien berufenen Mitglieder
des Verwaltungsrates werden überdies mit Beendigung ihres
Bestandverhältnisses zur Anstalt ihres Amtes verlustig.
Im Falle des Ablaufes, Niederlegung oder Verlustes
des Mandates einzelner Mitglieder sind die freigewordenen Stellen
ohne Verzug durch Neuwahl für die ganze restliche Zeit zu
besetzen, während welcher die ausgetretenen Mitglieder noch
im Amte hätten verbleiben sollen.
Im Falle der Auflösung des Stadtrates
oder Demission des ganzen Verwaltungsrates hat dieser sein Amt
bis zur Konstituierung des neuen Verwaltungsrates fortzuführen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrat sind wieder
wählbar.
Ein Mitglied des Verwaltungsrates, welches
ohne rechtfertigenden Grund fünf aufeinanderfolgenden Sitzungen
fernbleibt, wird als demissionierend angesehen und ist für
dasselbe nach den Bestimmungen dieses Artikels zur Ersatzwahl
zu schreiten.
Der Verwaltungsrat konstituiert sich, indem
er innerhalb acht Tagen nach seiner Bestellung mit absoluter Majorität
einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten wählt.
Beide müssen aus den Mitgliedern entnommen werden, welche
Stadträte sind.
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten
im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung.
Wenn beide abwesend oder verhindert sein sollten,
hat in dringenden Fällen das an Jahren älteste unter
den Mitgliedern des Verwaltungsrates, welche Stadträte sind,
den Vorsitz zu übernehmen.
Der Präsident oder derjenige, welcher
ihn vertritt, ist berufen, die Anstalt gegenüber Behörden
und dritten Personen zu vertreten, Sitzungen einzuberufen, dabei
den Vorsitz zu führen, die Ausführung deren Beschlüsse,
über welche Protokoll zu führen ist, zu veranlassen
und die genaue Beobachtung des Statutes und der Reglements zu
überwachen.
Das Amt eines Präsidenten, eines Vizepräsidenten
und eines Mitgliedes des Verwaltungsrates wird unentgeltlich ausgeübt.
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind, vom
Präsidenten oder von demjenigen, welcher diesen vertritt,
einzuberufen und dann gültig, wenn an denselben, außer
dem Vorsitzenden, mindestens 5 Mitglieder teilnehmen.
Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit
gefaßt und nimmt an der Abstimmung auch der Vorsitzende
teil.
Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Vorsitzenden.
Der Verwaltungsrat muß wenigstens einmal
im Monate zu einer Sitzung einberufen werden; ferner innerhalb
8 Tagen dann, wenn wenigstens 3 Mitglieder schriftlich, unter
Angabe der Verhandlungsgegenstände, darum ansuchen.
Der Verwaltungsrat hat festzusetzen, ob und
unter welchen Bedingungen die wirtschaftliche Gebahrung (Einkassierungen,
Zahlungen, Vorkehrungen zur regelmäßigen Instandhaltung,
Rechnungs führung und ähnliches) einem bereits bestehenden
Institute anzuvertrauen, oder ob die Gebahrung in eigener Regie
(Art. 14, lit. b) zu besorgen sei.
Der Verwaltungsrat hat die Systemisierung der
Stellen und die Ernennung der erforderlichen Beamten zu veranlassen,
deren Funktionen und Rechte in einem besonderen Reglement (Art.
14, lit. a) zu bestimmen sind.
Die Reglements für die Erhaltung, sowie
für den Verkauf der Liegenschaften, für die Benützung
der Wohnungen, der Volksherbergen und Schlafstätten, sowie
im allgemeinen für das gute Gedeihen der Anstalt und den
ordnungsmäßigen Geschäftsgang der Aemter sind
vom Verwaltungsrate auszuarbeiten, welcher auch die Tarife kundzumachen
hat, die er festzusetzen für zweckentsprechend erachten sollte
(Art. 14, lit. a).
Um die Anstalt rechtsverbindlich zu verpflichten,
müssen außer dem Präsidenten oder seinem Stellvertreter
auch noch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates unter die handschriftlichen
oder vorgedruckten Worte: "Instituto communale per abitazioni
minime" ihre Unterschrift setzen.
Urkunden der wirtschaftlichen Gebahrung (Art.
8, erster Absatz) sind rechtsverbindlich mit der Fertigung des
Vorstehers des betreffenden Amtes oder des durch den Verwaltungsrat
hiezu bestellten eigenen Organes der Anstalt zu versehen.
Das Gebahrungsjahr fällt mit dem Mietjahre
zusammen, das gegenwärtig vom 24. August bis zum 23. August
des folgenden Jahres läuft.
Der Verwaltungsrat hat spätestens innerhalb
des Monates März den Voranschlag und das Arbeitsprogramm
für das laufende Jahr und spätestens innerhalb des Monates
Dezember die auf Grund der Gebahrungsergebnisse des Vorjahres
verfaßten Rechnungsabschlüsse und Inventarien im Geleite
eines allgemeinen Berichtes über die Tätigkeit der Anstalt
dem Stadtrate zur Genehmigung vorzulegen.
Die Stadtvertretung übt die Aufsicht über
die Gebahrung der Anstalt durch Prüfung der Voranschläge
und Rechnungsabschlüsse, sowie durch entsprechende Skontrierungen
aus, die wenigstens einmal im Jahre während der Dauer der
Gebahrung durch die eigenen Organe vorzunehmen sind.
Bei Vorkommen von Unregelmäßigkeiten
oder falls die Tätigkeit der Anstalt von den durch die Stadtvertretung
gegebenen Weisungen abweichen sollte, kann der Stadtrat die Auflösung
des Verwaltungsrates verfügen und vorläufig (d. h. bis
zur Konstituierung des neuen Verwaltungsrates, welche innerhalb
4 Wochen nach verfügter Auflösung erfolgen muß)
den eigenen Organen die Verwaltung der Anstalt übertragen.
Der Stadtrat ist befugt:
1. in seiner Eigenschaft als Stadtrat
a) den Verwaltungsrat zu wählen (Art.
5) und dessen Auflösung auszusprechen (Art. 12);
b) die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse
der Jahresgebahrung zu prüfen und zu genehmigen (Art. 11);
c) das Arbeitsprogramm der Anstalt zu genehmigen,
abzuändern oder überhaupt festzusetzen;
2. als Landtag:
a) Gesetzentwürfe behufs Aenderung der
vorliegenden Bestimmungen, sowie
b) das Aufhören der Anstalt zu beschließen.
Dem städtischen Verwaltungsausschusse
steht zu:
a) die Genehmigung aller in Art. 8 erwähnter
Reglements und Tarife und die Bestätigung von Beamtenernennungen,
soweit ihm eine solche kraft der Reglements vorbehalten sein sollte;
b) die Wahl der Anstalt, welcher die wirtschaftliche
Gebahrung übertragen werden soll, zu genehmigen oder die
Ernennung der Person zu bestätigen, welche dieser Gebahrung
vorzustehen hat, falls letztere in eigener Regie erfolgen soll
(Art. 8);
c) die Genehmigung von Beschlüssen über
Erwerbung und Veräußerung von Liegenschaften, sowie
über deren Bestellung als Hypothekarpfand (Art. 2 a).
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, mit Zustimmung
des Podesta bei den städtischen Aemtern Rat und Hilfe anzusprechen.
Der schriftliche Verkehr zwischen der Anstalt
und der Stadt und Landvertretung wird durch die Kanzlei des Podesta
vermittelt.
Im Falle Aufhörens der Tätigkeit
der Anstalt: fällt deren gesamtes Vermögen der Gemeinde
Triest zu.
Mit Rücksicht aus den soeben mitgeteilten
Wortlaut des Gesetzes erlauben sich die Gefertigten an Seine Exzellenz
den Herrn Statthalter die Anfrage zu richten:
1. Ist Seine Exzellenz geneigt, die Regierung
zu veranlassen, daß man den Minderbemittelter auch in den
Industrieorten Böhmens billige, jedoch gesunde kleine Wohnungen
zur Verfügung stellt, wo mit auch zugleich einer gewissen
Unmoral und aus gesundheitlichen Rücksichten der nunmehr
mehr grassierenden Tuberkulose gesteuert wird?
2. Ist Seine Exzellenz geneigt, bei der Regierung
in diesem Sinne vorstellig zu werden_
Prag, am 7. Feber 1910.
Abg. Wüst und Genossen. |
Oberstlandmarschall: Anfrage
des Landtagsabgeordneten Melhardt und Genossen an Seine Exzellenz
den Herrn Statthalter.
Landtagssekretär Dr. Haasz. Landtagsaktuar
Dr. Dvoøák und
Dr. Maschek (lesen abwechselnd):
Anfrage des Landtagsabgeordneten Johann Melhardt
und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.
Die Stadtgemeinde Teplitz-Schönau erhält
seit dem Jahre 1898, also seit mehr als 10 Jahren, ein städtisches
Elektrotechnikum vollständig aus eigenen Mitteln, lediglich
mit einer Subvention von 1000 Kronen seitens der Handels und Gewerbekammer
in Reichenberg. Die Anstalt ist die einzige ihrer Art. in Oesterreich,
indem sie nicht bloß für die theoretische Unterweisung
ihrer Schüler sorgt, sondern auch für die praktische
Ausbildung. Zu diesem Zwecke besitzt die Schule außer einer
Reihe meist sehr kostspieligen Maschinen und Apparaten ein eigenes
Laboratorium. Der Besuch ist ein sehr erfreulicher, es sind fast
jedes Jahr über 100 Schüler eingeschrieben, von denen
eine große Anzahl aus dem Auslande stammen.
Die Lage des Schulgebäudes ist die denkbar
schönste; aus der sogenannten Königshöhe (Lieblingsaufenthalt
weiland des Königs Friedrich Wilhelm III.) gelegen, bietet
sich, von den Fenstern der Lehrzimmer aus, dem Auge ein herrliches
Landschaftsbild. - Das Leben ist. obwohl die Stadt als bedeutender
Badeort gilt, nicht teuerer, als in anderen Städten.
Das Elektrotechnikum ist eine Fachschule, welche
den Zweck verfolgt, der Elektrotechnik geeignet ausgebildete Hilfskräfte
zuzuführen, welche in der Praxis wirken sollen.
Eine dementsprechende Ausbildung kann nur durch
einen Unterricht erreicht werden, welcher wohl die Theorie an
die Spitze stellt, jedoch stets auf die Bedürfnisse der Praxis
Rücksicht nimmt und daher dem Lernenden die Gelegenheit bietet,
praktische Uebungen auszuführen, um mit den elektrotechnischen
Maschinen, Apparaten und Meßinstrumenten vertraut zu werden.
Von diesem Standpunkte aus ist die Anstalt
organisiert.
An den theoretischen Unterricht schließt
sich eng das Praktikum an, in welchem die Schüler sich außer
mit dem Fachzeichnen und Konstruieren mit Versuchen, Messungen,
Eichungen, der Herstellung von Instrumenten und der Montage beschäftigen.
Zu diesem Zwecke hat die Anstalt eine sehr
bedeutende - auch durch viele Geschenke hervorragender Firmen,
die in jeder Weise die Anstalt unterstützen, vermehrte -
Lehrmittelsammlung nur solcher elektrotechnischer Maschinen, Instrumente,
Apparate usw., welche in der Praxis tatsächlich Verwendung
finden, und es haben die Schüler reichlich Gelegenheit, dieselben
nicht bloß durch Anschauung und Vorführung durch den
Lehrer kennen zu lernen, sondern wesentlich dadurch, daß
sie mit den Apparaten, Maschinen und Instrumenten selbst hantieren
müssen. Hiedurch ist dem Schüler für seine spätere
Tätigkeit in der Elektrotechnik jene Grundlage gegeben, welche
ihm beim Eintritt in die Praxis den wesentlichen Vorteil gewährt,
nicht erst als Volontär arbeiten zu müssen.
Die Anstalt besitzt die aus nachfolgendem zu
ersehenden Einrichtungen, welche der Erreichung des obenangeführten
Zweckes in vollstem Maße entsprechen:
1. Die Maschinenanlage, welche aus einem liegenden
Gasmotor zum Betriebe der Dynamomaschinen besteht, die außer
der Lichtlieferung für die Schulräume, die Ladung der
Akkumulatorenbatterie besorgt und den Strom für Zwecke der
praktischen Arbeiten, Experimente u. dgl. liefert. Weiters einen
Umformersatz, bestehend aus einem 15 PS Motor für 440 Volt,
gekuppelt mit einer 10 PS Gleichstromdynamo für 110 Volt.
Besondere elektrische Maschinen liefern ein und mehrphasigen Wechselstrom.
Eine Schalttafel von 4 1/2 m Breite und
entsprechender Höhe in hellgrauem Marmor mit moderner Holzverkleidung
reich ausgestattet, enthält 5 komplette Einzelschalttafeln,
und zwar für:
Gleichstrombetrieb mit Akkumulatoren,
Gleichstrombetrieb ohne Akkumulatoren,
einphasigen Wechselstrom und
zwei parallel zu schaltende Drehstrombetriebe.
Sämtliche Schalter und Meßinstrumente
dieser Schalttafel sind von Schülern der Anstalt in den Werkstätten
derselben ausgeführt worden.
2. Die Werkstätte besteht aus sechs aneinander
schließenden Räumen von zusammen 230 m2 Flächenraum.
Sie enthält an besonderen Arbeitstischen 33 Schraubstöcke,
eine große und zwei kleine Egalisierdrehbänke mit elektrischem
Antrieb, ferner 16 Drehbänke teils für Fuß-, teils
für motorischen Betrieb, weiters Arbeitsmaschinen zum Hobeln,
Fräsen, Sägen, Bohren usw., elektrisch angetriebene
Schleifvorrichtungen sowie alle Werkzeuge für maschinelle
und mechanische Arbeiten. Die Beleuchtung der Werkstätte
in den Abendstunden erfolgt in reichlicher Weise durch Glühlampen,
indem jeder einzelne Arbeitsplatz mit einer eigenen Lampe versehen
ist.
An die Werkstätte schließen sich
an:
3. die Schmiede mit dem Sch niedefeuer, großem
und kleinem Amboß und den notwendigen Werkzeugen.
4. Der Arbeitsraum für Galvanoplastik
und Galvanostegie, welcher die nötigen Bäder mit den
Meßinstrumenten. Dekapiervorrichtungen etc. enthält.
In einem eigenen Raum, durch einen Gleichstrommotor betrieben,
befindet sich
5. die Schleiferei.
6. Das Loboratorium. Daselbst hat durch den
Umstand, daß dasselbe in einem freistehenden, nächst
der Schule befindlichen eigenen Gebäude mitten in einer Gartenanlage
untergebracht ist, den denkbar günstigsten Platz, indem Störungen
durch Erschütterungen, wie es vorbeifahrende Wagen hervorbringen
könnten, oder Störungen durch Starkströme vollständig
ausgeschlossen sind. Das Laboratorium besteht aus einem größeren
Saale, an den sich Nebenräume für feine Messungen. sowie
das Photometerzimmer anreihen. Die Ausstattung des, Laboratoriums
ist eine von allen Fachleuten, die dasselbe besichtigt haben,
anerkannt ausgezeichnete, indem die Sammlung von Apparaten und
Meßinstrumenten eine äußerst gediegene und vollkommene
ist. Die Schüler gewöhnen sich, mit den allerfeinsten,
von der Physikalisch-technischen Reichsanstalt geprüften
Meßinstrumenten zu arbeiten, so daß es ermöglicht
ist, daß die Schüler alle Aufgaben, welche sich auf
elektrische, magnetische und photometrische Messungen beziehen,
ohne Schwierigkeit lösen können. Dem Laboratorium steht
Gleichstrom in jeder Spannung bis 110 Volt, sodann Gleichstrom
von 220 und 440 Volt, ferner einphasiger und mehrphasiger Wechselstrom
zur Verfügung. Eigene Einrichtungen sind getroffen, um Messungen
an Bogenlampen, an Zählern und an elektrischen Maschinen
und Akkumulatoren vornehmen zu können. Die Beleuchtung erfolgt
nur durch Glühlampen mit Gleichstrom. Ein eigener Raum dient,
wie bereits erwähnt, als
7. das Photometerzimmer. In demselben ist eine
größere Photometerbank aufgestellt, ferners eine Schalttafel.
zu welcher die Leitungen der verschiedenen Stromkreise führen.
Das Photometerzimmer ist voll-ständig schwarz gehalten, um
jede Reflexion zu verhindern.
Außer diesen Einrichtungen besitzt die
Anstalt im Hauptgebäude das chemische Laboratorium und die
photographische Dunkelkammer. Die Hörsäle sind mit Bogenlicht
beleuchtet. In dem Hörsaal, in welchem während des Unterrichts
Erperimente vorgeführt werden, ist als wesentlich anzuführen
die Schalttafel, welche drehbar angeordnet ist, sodaß dieselbe
entweder gegen den Arbeits und Apparatenraum, oder aber gegen
den Hörsaal je nach Bedarf gerichtet werden kann. Sie enthält
die Meßinstrumente und Schaltapparate für die Abnahme
von Gleichstrom von 110 und 220 Volt, sowie von zwei und dreiphasigem
Wechselstrom, welche Ströme stets zur Verfügung stehen.
Des weiteren ist eine Einrichtung getroffen, um die genauesten
Ablesungen von einem Präzisionsvoltmeter den Schülern
zu ermöglichen. Das Voltmeter hat eine Skala von 90 cm Breite;
eine Skala von 3 m Länge ermöglicht es ferner, die Ausschläge
eines Spiegelinstrumentes zu beobachten.
Die Lehrmittelsammlung enthält fast ausschließlich
technische Instrumente, wobei es selbstverständlich ist,
daß die Neuheiten Berücksichtigung finden. Ein großes
Induktorium für Versuche über hochgespannte Elektrizität
ist so angebracht, daß die Experimente ebensogut im Hörsaal
als in dem dahinter liegenden Arbeitsraum ausgeführt werden
können. Reiche Sammlungen von Installationsmaterial, von
Spezialapparaten der technischen Industrie etc. unterstützen
die Vorträge.
Die Anstalt hat folgende Abteilungen:
Diese zerfällt in zwei Abteilungen, u.
zw. in den Monteurkurs, der den Zweck hat, junge Männer,
welche ein Handwerk der Metallbearbeitung, insbesondere aber die
Schlosserei erlernt haben, zu Elektromonteuren mit theoretischen
und praktischen Fachkenntnissen auszubilden. Diese Abteilung besuchten
bisher gegen 800 Schüler, welche in der Praxis sehr gute
Stellungen fanden.
Eine Ergänzung dieses Kurses bildet der
Obermonteurkurs, welcher den Zweck verfolgt, den Absolventen des
Monteurkurses und anderen entsprechend Vorgebildeten eine weitere
Ausbildung zu geben, damit dieselben die Befähigung erlangen,
Stellen als Obermonteure, Montagerevisoren, Montageleiter, Betriesleiter
kleinerer und mittlerer Zentralen zu bekleiden, bezw. selbständige
Installationsgeschäfte zu errichten.
Diese höhere Fachabteilung hat den Zweck,
junge Männer mit entsprechender Vorbildung zr Elektrotechnikern,
welche nach Absolvierung Stellung als Montageleiter, Installateure,
Konstrukteure, Zentraleleiter etc. finden, auszubilden. Sie besteht
aus dem 10monatlichen eigentlichen Elektrotechnikerkurs (siehe
später die Ausnahmsbedingungen) und einer Vorschule, welche
in zwei Jahrgängen, u. zw. den Vorbereitungsklassen A und
B, denjenigen, welche nicht direkt in den 10monatlichen Kurs eintreten
können, eine entsprechende Vorbildung ermöglichen, sowie
einer Erweiterung, dein sog. III. Semester, welches eine höhere
Ausbildung für Absolventen des Elektrotechniker-Kurses bezweckt.
Dieser Kurs hat den Zweck, jungen Männern,
welche eine Mittelschule oder eine dieser gleichgestellte Anstalt
absolviert haben und auf ein Studium an einer Hochschule verzichten,
um sich eine Lebensstellung auf andere Art zu suchen, die Möglichkeit
zu bieten, ihre Ausbildung derart zu erweitern, daß dieselben
leicht eine Stellung als Betriesbeamte bei einem Unternehmen für
elektrische Bahnen finden können.
Aufnahme in diese Abteilung finden befähigte
junge Männer, welche bereits ein Handwerk (Mechaniker, Schlosser
u. dgl.) erlernt haben. Ohne praktische Vorbildung ist der Eintritt
in diese Abteilung nur bedingungsweise, und zwar bei sonstiger
Befähigung durch vorausgegangenen Besuch eines oder zweier
Semester des Unterrichtes in den Anstalts-Werkstätten, möglich.
Die Dauer des Unterrichtes beträgt 5 Monate;
die Kurse beginnen zweimal im Jahre, und zwar am 1. März
und am 1. Oktober.
Der Unterricht ist ein ganztägiger, von
8 bis 12 vormittag als theoretischer und von 2 bis 6 nachmittag
als praktischer Unterricht.
Die Lehrgegenstände sind:
Elektrizitätslehre. 2 Stunden wöchentlich.
- Die Grundbegriffe, das Ohm'sche Gesetz und seine Folgerungen,
die Erzeugung und die Wirkungen des elektrischen Stromes.
Elektrotechnik. 3 Stunden wöchentlich.
- Die Erzeugung der Elektrizität durch Maschinen, B u, Konstruktion
und Betrieb der Dynamomaschinen, Elektromotoren für Gleichstrom.
Die Akkumulatoren. Die Beleuchtungskörper. Die Wechselstrommaschinen
und Transformatoren. Die elektrischen Meßinstrumente. Die
elektrische Kraftübertragung.
Installationslehre. 3 Stunden wöchentlich.
- Die Materialien und Werkzeuge. Installationssysteme. Berechnung
der Leitungen. Schalttafeln. Montage.
Elektrische Bahnen. 1 Stunde wöchentlich
mit Praktikum in der hiesigen Straßenbahnzentrale.
Schrachstromtechnik. 2 Stunden wöchentlich.
Telegraphie, Telephonie, Signalwesen.
Physik. 1 Stunde wöchentlich. - Die Grundlehren
dieser Wissenschaft mit Bezugnahme auf die praktische Anwendung
in der Elektrotechnik.
Arithmetik und Geometrie. 3 Stunden wöchentlich.
- Wiederholung der Grundrechnungsarten, Quadrieren, Kubieren und
das Radizieren. Algebraisches Rechnen. Einfache Gleichungen. Die
ebenen Figuren: Das Dreieck, die Vielecke, der Kreis. Berechnung
des Flächeninhaltes ebener Figuren und der Körperoberflächen.
Inhalts und Gewichtsbestimmumgen.
Motorenlehre. 2 Stunden wöchentlich -
Kraftmaschinen elektrischer Stromerzeuger, als: Dampfmaschinen,
Wassermotoren (Wasserräder, Wasserturbinen), Gaskraftmaschinen,
Dampfturbinen, Preßluftmotoren, Windräder etc.
Maschinenelemente. 2 Stunden wöchentlich.
- Schraube. Niete. Keil. Zwängungen. Wellen und Achsen. Zapfen.
Kurbeln. Lager. Transmissionskuppelungen. Riemen und Seiltriebe.
Installationszeichnen. 3 Stunden wöchentlich.
- Zeichnen von Bau und Situationsplänen; Installationspläne;
Schemata.
Deutsche Sprache. 1 Stunde wöchentlich.
(Freigegenstand.) - Rechtschreiben, Stilübungen, Geschäftsbriefe.
Rundschrift, wird im Zeichnen geübt.
Praktikum. Dasselbe wird in der Weise gehalten,
daß die Schüler abwechselnd und zwar wochenweise den
Nachmittag im Zeichensaale, beziehungsweise in den Lokalitäten
für den praktischen Unterricht (Werkstätten, Maschinenhaus,
Laboratorium und Straßenbahnzentrale) zubringen.
Demnach teilt sich das Praktikum in:
Uebungen im Zeichnen,
Arbeiten in der Werkstätte,
Montagearbeiten,
Meßübungen (einfache Uebungen),
Führung des Lichtbetriebes, Photometrieren, Regulieren von
Bogenlampen, Eichen von technischen Meßinstrumenten etc.
Elektrotechnische Arbeiten (Vernickeln, galvanische Niederschläge
etc.)
b) Ober-Monteurkurs. (Betriebsleiterkurs.)
Zweck. Die Obermonteurschule hat den Zweck,
tüchtige Fachkräfte heranzubilden, welche befähigt
sind, als Obermonteure, Montagerevisoren, Montageleiter, Installateure,
Betriesleiter in kleinen Zentralen etc. zu wirken..
Dauer und Einteilung des Unterrichtes. Dieser
Kurs dauert 5 Monate, beginnt am 1. März und 1. Oktober jeden
Jahres und schließt sich an den bisher mit bestem Erfolg
geführten Monteurkurs direkt an. In diesem Kurse wird der
größte Wert auf eine der Praxis gerecht werdende Ausbildung
gelegt.