Pondìlí 7. února 1910

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Urban: Anfrage der Herren Abgeordneten Zuleger, Krützner, Mayer, Meixner, Ungermann, Ansorge, Größl, Reitterer und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter, betreffend die Rekultivierung des durch Bergbau verwüsteten Gebietes von Böhmen.

Landtagsaktuar Dr. Maschek (liest): Anfrage an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter des Königreiches Böhmen, betreffend die Rekultivierung des durch Bergbau verwüsteten Gebietes von Böhmen, gestellt von den Abgeordneten Zuleger, Krützner, Mayer, Meixner, Ungermann, Ansorge, Größl, Reitterer und Genossen.

I. Ist Seiner Exzellenz bekannt, daß der hohe Landesausschuß des Königreiches Böhmen die Subvention für das Rekultwierungsbureau eingestellt hat, was auch die Einstellung der Staatssubvention für das obbezeichnete Bureau zur Folge haben müßte?

II. Ist Seiner Exzellenz bekannt, welch große volkswirtschaftliche Bedeutung die Rekultivierung jener durch den Bergbau verwüsteten Gebiete des Königreiches Böhmen zur Folge haben würde?

III. Was gedenkt Seine Exzellenz zu tun, um wenigstens die staatliche Subvention für dieses Institut aufrecht zu erhalten?

IV. Ist Seine Exzellenz geneigt, beim hohen k. k. Ackerbauministerium eine Erhöhung der staatlichen Subvention zu befürworten, um den Ausfall der Landessubvention zu decken, um diese segensreiche Institution im Interesse der ganzen Bevölkerung des nordwestlichen Braunkohlengebietes dauernd zu erhalten und auszugestalten?

V. Ist Seiner Exzellenz bekannt, daß sowohl das Bürgermeisteramt in Dux, als auch der Rekultivierungsausschuß der im Kohlengebiete befindlichen Bezirke sich bereits an alle deutschen Abgeordneten gewandt haben, um diese so nutzbringende Institution dem Lande zu erhalten?

Anbei folgt beigeschlossen das Ersuchen des Bürgermeisteramtes Dux betreffs Erreichung der jetzigen Staats und Landessubvention.

Bürgermeisteramt Dux, am 2. Feber 1910.

G. Z. 879/1910.

P. T. Der Stadtrat der Stadt Dux hat mit Erstaunen Kenntnis erhalten, daß vom Landesausschusse für das Königreich Böhmen die Subvention für das Duxer Rekultivierungs-Bureau gestrichen werden soll, weshalb auch das k. k. Ackerbau-Ministerium die Subvention für denselben Zweck in den Staats-Voranschlag nicht mehr aufgenommen haben soll, und der weitere Bestand des Rekultivierungs-Bureaus in Frage gestellt ist.

Bei der eminenten Wichtigkeit dieser Institution erscheint es unbedingt notwendig, daß von Seite aller Vertreter von Stadt und Land sofort Schritte unternommen werden, damit diese segensreiche Einrichtung nicht nur weiter bestehe, sondern so ausgestaltet werde, daß die mit so viel Fleiß bisher geleisteten Vorarbeiten und Projekte in die Tat umgesetzt werden, ferner alle Mittel bewilligt werden, welche die Rekultivierung des devastierten Landes möglich machen.

Das k. k. Ackerbau-Ministerium hat seinerzeit die Zusage gegeben, das hiesige Rekultivierungs-Bureau mit demselben Betrage wie der Landesausschuß für das Königreich, Böhmen zu subventionieren, bei dem Umstande jedoch, als der Landesausschuß die Subvention nun gestrichen hat, in konsequenter Weise eben auch die staatliche Subvention gestrichen.

Es wird das höfliche Ersuchen gestellt, unverzüglich mit allen Mitteln dahin zu wirken, daß sowohl vom Landesausschusse für Böhmen, wie vom k. k. Ackerbau-Ministerium die Subvention für das hiesige Rekultivierungsbureau wieder bewilligt werde.

Mit dem Ausdrucke der vorzüglichen Hochachtung zeichnet

der Bürgermeister Krisch m. p.

Seiner Hochwohlgeboren Herrn Theodor Zuleger, Reichsrats und Landtagsabgeordneten, Prag, Landtagsgebäude.

Prag, am 7. Feber 1910.

Abg. Zuleger und Genossen.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Urban: Anfrage der. Herren Abgeordneten Ingenieur Peters und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Anfrage der Abgeordneten Ingenieur Peters und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter in Angelegenheit der Tätigkeit der Landeskommission für Flußregulierungen im Königreiche Böhmen.

Ist es Seiner Exzellenz bekannt, daß sich der allgemeine Unwille in fachmännischen und Interessenkreisen gegen das bisher von der hohen Landeskommission für Flußregulierungen im Königreiche Böhmen angewendete Regierungsverfahren bereits in Aussätzen der Tagespresse in einer Weihe äußert,. daß es sicherlich geboten erscheint, einen gründlichen Wandel eintreten zu lassen?

So erschien in Nummer 32 der "Bohemia" vom 1. Feber 1910 eine beachtenswerte fachmännische Außerung folgenden Inhalts:

"Seit Beginn der Tätigkeit der Landeskommission für Flußregulierungen sind bereits rund 40 Millionen Kronen für Flußregulierungen ausgegeben worden. Seit einem Zeitpunkte, welcher den staatlichen Rechnungsabschlüssen zu Grunde liegt, sind ferner bis heute rund 13 Millionen auf Meliorationen im Lande Böhmen verausgabt worden und außerdem sind es wohl schon mehr als 70 Millionen, welche die Moldau-Elbe-Kanalisierung erfordert hat. Mit diesen ganz gewaltigen Mitteln ist also im Laufe der letzten Jahre eine Unmenge von Veränderungen an unseren schließlich in der Elbe vereinigten Wasserläufen hervorgerufen worden. Und ich behaupte nun aufs bestimmteste: Der Einfluß aller dieser Veränderungen auf unser wichtigstes - weil schiffbares - Stück Elbe muß sich allmählich immer bedrohlicher gestatten, den sie dienen alle mannigfachen anderen Zwecken, stehen aber fast ausnahmslos im geraden Gegensatze zum Hochwasserschutze.

Man ist unter dem Vorsitze des Statthalters mit der Flußregulierungsaktion bisher ganz gründlich entgleist und hat das eigene, ganz unanfechtbare Flußregulierungs-"Grund-programm", aber auch so ganz und gründlich im Stiche gelassen, daß es nur wie ein Hohn auf das Geschaffene zu lesen ist. Aus den schönen Grundsätzen, die sich die autonome Landeskommission als ihre erste Arbeit aufstellte und die gerade bei Beginn der Durchführung ihrem Wortlaute entsprechend am meisten hätten zur Geltung kommen sollen, ist geradezu das Gegenteil geworden. Damals, als sich die Landeskommission ihr Arbeitsprogramm machte, war sie von dem Pflichtgefühl durchdrungen, das es sich lediglich um Verbesserung der Wasserwirtschaft handeln könne. In der Wirklichkeit hat man bisher bis auf eine recht bescheidene Ausnahme nur Ufer reguliert und die Wasserwirtschaft schwer verschlechtert. Für 40 Millionen hat man Flußbette eingeengt, die Flußwindungen abgeschnitten, in den keineswegs schiffbaren Nebenflüssen, Hindernisse nnd Unregelmäßigkeiten derSohle beseitigt und die Seitenwände der neuen Flußschläuche recht glatt gepflastert, hiebei die naturgemäße Wiederbestockung mit Weiden und Erlen gründlichst verhindernd. Man hat hiebei gegen jene Naturgesetze gefrevelt die seit Darwin in der allgewaltigen Entwicklungslehre festgelegt worden sind und die auch für uns Ingenieure erst recht gelten. Wenn sich nämlich an einem Flusse derartige Hindernisse für den Wasserlauf und insbesondere leicht überschwemmbare Verflachungen der Ufer seit jeher besinden, so war hiedurch auch die ganze Besiedlung nach flußabwärts beeinflußt. Man kann da ganz gut behaupten, daß alle menschlichen Ansiedlungen von den höchsten Hochwässern wieder beseitigt worden sind oder wären, welche über das Maß der weiter oben herrschenden Ablaufverhältnisse fürwitzig entstanden sind. Das ist nichts anderes, als das Darwinische Selbstauslesegesetz ins Gebiet der Wasserwirtschaft übertragen.

Nun hat schon die mit der zunehmenden Bevölkerungszahl verbundene Notwendigkeit der Vermehrung der Ackerfläche in den letzten Jahrhunderten gefetzlicher Regellosigkeit zu jener bedeutenden Einschränkung des Waldbestands geführt, die mit Recht als Ursache der seither viel größer gewordenen Hochwasserschäden an unserer schiffbaren. Elbestrecke angeführt werden. Daß diese Elbestrecke selbst des für sie so hochbedeutsamen Schiffsverkehrs wegen stark eingeengt und allerorts mit Uferpflasterungen oder Ufermauern versehen wurde, kommt wohl auch ein wenig mit in Betracht, muß aber als zwingende Notwendigkeit erklärt werden. Ebenso die solgende Tatsache, die eine weise Behörde durch Gegenmaßregeln schon längst auszugleichen gehabt hätte. Die Besiedlung der Elbeufer hat nämlich angesichts der seit Einführung der Dampfschiffe und anderer Hilfsmitel gewaltig gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung der Flußschiffahrt hiefür die Grenzen des Natürlich-Zulässigen überschritten. Die Behörden, die diese steuerkräftigen Ansiedelungen in neuerer Zeit, wie jene Entwaldungen in früherer Zeit duldeten, wenn nicht sogar förderten, haben es aber seit jeher unterlassen, in genügendem Maße mit Wiederaufforstungen einzusetzen und für eine Vermehrung der Hochwasserzurückhaltung zu sorgen. Da es ganz gewiß unmöglich ist, durch Aufforstungen wieder auf das ursprüngliche Maß des von den unkultivierten Waldmassen früherer Jahrhunderte gebildeten Hochwasserschutzes zurückzukommen, darf auch das zu den Arbeiten der Landeskommission gehörige, durchaus zu billigende Einsetzen mit Wiederaufforstungen doch als nur recht wirkungsschwach, ja nicht zu hoch eingeschätzt werden.

Unser Land war in früheren Zeiten auch viel reicher an Teichen, wie die zumeist noch bestehenden Dämme zeigen. Auch diese Teiche wirkten mit bei der damals viel größeren Zurückhaltung der Wolkenbruch und Schneeschmelzwässer. Man sollte meinen, daß gerade in bezug auf Wieder und Neuherstellung von Teichen die Gesetzgebung schon längst recht entgegenkommend hätte sein sollen. Erst das ganz neue Meliorationsgesetz hat hier deutlicher Abhilfe geschaffen, aber es sollte auch noch ein mehrjähriger Grundsteuernachlaß dazukommen, um auch einzelne kleinere Grundbesitzer zum Teichbaue anzueifern. Sicher ist, daß zehn kleine Teiche in bezug auf Hochwasserzurückhaltung wirksamer sind, als ein einziges Stauwerk mit der Summe der zehn Fassungsräume, weil die zehn kleineren, seichteren Teiche in ihrer Gesamtheit eine viel größere Flächenwirkung besitzen. Diese Erwägung sollte die Regierung bestimmen, den Kleinteichbau ganz besonders zu sördern, zumal noch die Ausnützung der Teiche für die Fischzucht und Eisgewinnung als volkswirtschaftlicher Förderzweck dazukommt. Daß im Polzengebiete mehrere große aufgelassene Teiche wieder hergerichtet werden sollen, muß somit als das kleine An eichen einer Besserung in der behördlichen Auffassung betrachtet werden, ist aber auch nur ein bescheidenes Teilchen von dem, was wiedergutzumachen ist.

Es dürfte somit wohl allgemein verständlich genug dargetan sein, daß gegenüber jenem Gleichgewichtszustande, wie ihn die Natur in ungezählten Jahrtausenden, zwischen Hochwasser und menschlicher Besiedlung hergestellt hatte, bevor der Eigennutz neuzeitlicher Kultur störend eingriff, die ganz geringfügigen Versuche von Wiederaufforstungen und Wiederbespannungen alter Teiche lange nicht genügen, das alte Gleichgewicht wieder herzustellen, geschweige denn, die enormen Verschlechterungen der allerletzten Jahre wieder auszugleichen. Und eben diese, dem Elbetale Verwüstung und unberechenbaren Verdienstentgang bringenden Verschlechterungen der Wasserablaufverhältnisse hat jene Landeskommission unter dem Vorsitze des Statthalters veranlaßt, welche berufen sein soll, die ihr zugewiesenen 123 Millionen zum allgemeinen Nutzen des Landes aufzuwenden. Das erste Drittel dieses Betrages ist gänzlich daneben gegangen.

Hoffentlich wird die Einsicht immer allgemeiner, daß so nicht fortgewirtschaftet werden darf. Insbesondere von den obersten Fachleuten der Landeskommission muß erwartet werden, daß sie ernstlich ihr Gewissen prüfen und sich nicht fernerhin von den Politikern das Heft aus den Händen winden lassen, die nichts weiter von der Sache verstehen, als ihren Wählern vermeintliche Regulierungswohltaten zu ergattern".

Ist nun Seine Exzellenz gewillt, im Sinne dieser Ausführungen, durch welche das bisherige Vorgehen der hohen "Landeskommission für Flußregulierungen im Königreiche Böhmen" in durchaus nicht übertriebener Weise charakterisiert ist,

I. eine fachmännische Uberprüfung des bisherigen Gesamterfolges in der Weise anzuordnen, daß vor allem die Hydrologen ihr Gutachten abzugeben haben werden, in welchem Maße die Wasserstandsverhältnisse der schiffbaren Elbe durch das bisher verwirklichte Regulierungsverfahren verschlechtert worden sind und

II. die hohe Landeskommission sodann zu verhalten, durch eine genaue Einhaltung der im § 1 ihres eigenen Grundprogrammes festgelegten Grundsätze nicht nur alles Versäumte wieder einzubringen, sondern künftighin lediglich im Sinne wirklichen Hochwasserschutzes, berechnet auf die hiefür empfindlichsten Uferstrecken des gesamten böhmischen Hauptflußgebietes, ihre baulichen Maßnahmen zu treffen?

Prag, am 4. Feber 1910.

Abg. Ing. C. Peters und Genossen.

Oberstlandmarschallstellvertreter: Interpellation des Abg. Wüst und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grafen Coudenhove.

Landtagssekretär Dr. Haasz und Landtagsaktuar Dr. Dvoøák (lesen abwechselnd):

Interpellation des Abg. Wüst und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grafen. Coudenhove, betreffend die Subventionierung bei Wettbewerbausschreibungen der Zentralstelle für Wohnungsreform für Oesterreich.

Zur Erlangung einer Sammlung mustergültiger Skizzen für verschiedene Typen von Kleinwohnungsbauten schreibt die Zentralstelle für Wohnungsreform in Oesterreich einen allgemeinen Wettbewerb aus.

A) Allgemeine Bestimmungen:

1. Der Wettbewerb ist offen für alle in Oesterreich ansässigen Architekten.:

2. Den Bewerbern steht es frei, sich am Wettbewerb bloß für eine der nachbenannten Kategorien oder für mehrere, bezw. für alle zu beteiligen.

3. Als Kleinwohnungsbauten gelten solche Wohngebäude, in welchen bei selbständigen Einzelwohnungen die Bodenfläche der bewohnbaren Räume (Wohnzimmer, Kammer, Küche) nicht mehr als 80 m2 beträgt.

4. Gegenstand des Wettbewerbes sind: 1. Einfamilienhäuser a) einseitig angebaute Doppelhäuser (Kategorie A); b) beiderseits angebaute Reihenhäuser (Katergorie B). 2. Mehrfamilienhäuser (mit einer oder mehreren Stiegen, wobei höchstens vier Wohnungen in einem Geschoß an einer Stiege liegen dürfen) a) freistehende Objekte (Kategorie C); b) einseitig angebaute Objekte (Kategorie D); c) beiderseits angebaute Objekte (Kategorie E).

5. Die für die Projektierung maßgebenden Anforderungen sind in den "Besonderen Bedingungen" zusammengestellt. Daselbst sind auch die von den Bewerbern zu liefernden Pläne. Berechnungen und sonstigen Schriftstücke angegeben.

6. Für jede Wettbewerbkategorie ist ein besonderes Verzeichnis dieser Behelfe zu verfassen, jeder Wettbewerbbestandteil ist mit einem Kennwort zu versehen, das auch auf einem verschlossenen Briefumschlag anzubringen ist. Der Brief selbst hat Name, Beruf und Wohnort des Bewerbers zu enthalten. Auf dem Umschlag kann auch eine Adresse für die Rücksendung angegeben sein, die jedoch den Absender nicht erraten lassen darf. Auf der Außenseite der Verpackung ist in klarer Weise ersichtlich zu machen, auf welche der genannten Wettbewerbskategorien (A-E) die Arbeit Bezug hat.

7. Die Entwürfe müssen bis längstens 31. März 1910, mittags 12 Uhr, bei der Zentralstelle für Wohnungsreform in Oesterreich (Wien I., Stubenring 8) oder unter dieser Adresse bei einem k. k. Postamte abgeliefert sein.

8. Für jede der genannten fünf Kategorien sind drei gleiche Preise ausgesetzt und zwar:

Für die Gruppe A:
zu je K 200,
zusammen K
600.
Für die Gruppe B:
zu je K 200,
zusammen K
600.
Für die Gruppe C:
zu je K 300,
zusammen K
900.
Für sie Gruppe D:
zu je K 300,
zusammen K
900.
Für die Gruppe E:
zu je K 400,
zusammen K
1200.
Im Ganzen K
4200,

welche für jene Arbeiten zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Wettbewerbbedingnisse entsprechen und vom Preisgericht als die besten und preiswürdigsten erkannt werden. Außerdem ist ein Betrag von K 1200. - zum Ankaufe nicht prämiierter, vom Preisgericht jedoch als ankaufswürdig bezeichneten Arbeiten aller Kategorien bestimmt.

Falls für eine der genannten Gruppen keine oder zu wenig preiswürdige Arbeiten vorliegen, kann das Preisgericht die als Preise vorgesehenen Beträge gleichfalls zum Ankaufe hervorragender Arbeiten der anderen Gruppen verwenden.

9. Arbeiten, welche den Anforderungen des Arbeiterwohnungsgesetzes (siehe B) Punkt 7) entsprechen, genießen bei der Preiszuerkennung und t beim Ankaufe den Vorzug. r 10. Hinsichtlich der preisgekrönten und der angekauften Entwürfe erwirbt die Zentralstelle für Wohnungsreform in Oesterreich das Recht, dieselben in ihre Plansammlung einzureihen und unter Nennung des Verfassers zu veröffentlichen und verpflichtet sich, die Vorbebaltklausel hinsichtlich des geistigen Eigentumes aus jedem Blatte ersichtlich zu machen. Den Verfassern dieser Entwürfe steht es jedoch zu, dieselben auch ihrerseits zu veröffentlichen und jederzeit Bauten nach denselben auszuführen. Die Erwerbung des Rechtes, die genannten Entwürfe nach Einzelpersonen oder Körperschaften, die eine gemeinnützige Bautätigkeit ausüben, zur Ausführung von Bauten zu überlassen, bleibt besonderen Vereinbarungen der Zentralstelle für Wohnungsreform mit den Projektverfassern vorbehalten. Zur Erwerbung solcher Rechte steht der Zentralstelle ein eigener Kredit zur Verfügung. (K 2600.-.)

11. Sämtliche zum Wettbewerb einlangenden Arbeiten werden durch mindestens 8 Tage in Wien ausgestellt. Zeit und Ort der Ausstellung, sowie das Ergebnis der Preiszuerkennung und des Ankaufes werden in denselben Zeitschriften bekanntgegeben, in denen die Ankündigung des Wettbewerbes erfolgt. Außerdem ist beabsichtigt, das Ergebnis des Wettbewerbes auch der gelegentlich des IX. Internationalen Wohnungskongresses in Wien, Mai 1910 zu veranstaltenden Ausstellung anzuschließen. Die nicht prämiierten und nicht angekauften Entwürfe werden an die angegebenen Adressen zurückgestellt.

Anmerkung: De Plansammlung der Zentralstelle für Wohnungsreform steht alten Interessenten zu Studienzwecken an Wochentagen von 10 bis 1 Uhr (I. Stubenring 8) zur Verfügung.

B) Besondere Bedingungen:

1. Die Ausschreibung dient jener Richtung der sozialen Wohlfahrtspflege, die als Wohnungsfürsorge bezeichnet wird. Infolgedessen ist in erster Linie der landwirtschaftliche Zweck zu erfüllen, ohne jedoch hiebei das künstlerische Moment zu vernachlässigen. Die Herstellungskosten der projektierten Bauten dürfen jene Grenzen nicht überschreiten, bei welcher sie noch von Personen oder Körperschaften errichtet werden können, die eine gemeinnützige Bautätigkeit mit entsprechend niedriger Verzinsung ausüben.

2. Die Wahl der unter A) Punkt 4 genannten Gebäudeformen ist den Verfassern freigestellt. Ausgeschlossen sind nur das allseits freistehende Einfamilienhaus und das sogenannte Vierfamilienhaus nach nebenstehendem Schema.

1
2
4
3

3. Die Lösungen können sich auf städtische oder ländliche Verhältnisse beziehen, nur muß die gewährte Art vom Verfasser speziell angegeben werden.

4. Das Aeußere und Innere der Häuser soll in seiner Ausstattung einfach, aber geschmackvoll, dauerhaft und praktisch sein und sich den Lebensgewohnheiten jener Bevölkerungsklassen anpassen, für welche die Wohnungen bestimmt sind. Ueberall soll durch Sachlichkeit und Natürlichkeit überzeugend gewirkt und durch eine einfache Architektur unter Vermeidung von Zieraten aus unechtem Materiale ein freundlicher, Eintönigkeit vermeidender Eindruck hervorgebracht werden. Dabei ist eine gefällige, den traditionellen heimatlichen Formen angepaßte Gestaltung des einzelnen Gebäudes (eventuell des ganzen Straßenbildes) anzustreben und auch sonst auf möglich billige Art der Herstellung Bedacht zu nehmen.

5. Jedes Haus ist für eine bestimmte Gegend Oesterreichs und für einen in der Situation (Lageplan) genau zu charakterisierenden Bauplatz zu entwerfen, über dessen Beschaffenheit (ebenes oder geneigtes Terrain) und Lage zur Himmelsrichtung und zur Straße bestimmte Annahmen zu machen sind. Bei Kategorie E ist die Tiefe des Grundstückes mit mindestens 40 Meter anzunehmen.

6. Die Bauordnungsvorschriften des Ortes, für den der Entwurf bestimmt ist, müssen eingehalten werden, wobei jedoch die Bestimmungen über Bauerleichterungen angewendet werden können.

7. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, auch Entwürfe zu erhalten, welche den Anforderungen des Arbeiterwohnungsgesetzes (A. W. G.) vom 8. Juli 1902, R. G. Bl. 144 und der Durchführungsverordnung zu demselben vom 7. Jan. 1903, R. G. Bl. 6 entsprechen.

8. In allen Fällen ist auf eine zweckmäßige, den Anforderungen der Hygiene und der Wärmewirtschaft entsprechenden Raumausnützung bei geringstem Kostenaufwand zu achten und insbesondere auf eine gute Verbindung der Küche mit den Zimmern (eventuell auf die Ausgestaltung als Wohnküche) und die praktische Anordnung des Zugehörs (Speise, Abort, Badezimmer, respektive -Nische, Veranden, Küchenbalkons, Keller und Bodenabteilungen, ferner Waschküchen und Trockenboden, endlich bei ländlichen Gebäuden auch der Stallungen für Kleinvieh) zu sehen.

9. Bei den Wohnungen selbst ist von besonderer Wichtigkeit die zweckentsprechende Anordnung der Räume und in diesen der Fenster und Türen, Oefen und Herde, so daß eine bequeme Stellung der Möbel ermöglicht wird. Alle Wohnungen sind mit Licht aus dem Freien und durch Fenster zu beleuchten, welche zu öffnen sind. Die Räume einer jeden Wohnung (in einem Mehrfamilienhaus) sollen tunlichst vom Treppenabschluß durch eine kleine Vorflur getrennt sein. Zwei Eingänge zu einer Wohnung sind zu vermeiden. Die Anordnung eines kleinen Gelasses als Speisekammer ist nicht Bedingung, aber wünschenswert. Jede mehrräumige Wohnung soll womöglich durchlüftbar sein, d. h. nach zwei entgegengesetzten Seiten (Straße und Hof) Fenster haben. Ferner muß sie einen eigenen Abort besitzen, der in der Regel nur von der Wohnung aus zugänglich sein soll. Soweit es möglich ist, sollen bei Mehrfamilienhäusern Klopfbalkons angeordnet werden, von denen aus eventuell der Abort zugänglich gemacht werden kann. In städtischen Mehrfamilienhäusern können auch Verkaufsläden untergebracht sein, die jedoch für den Fall, als die Objekte nach den Bestimmungen des A. W. G. entworfen sind, auch den Vorschriften des § 2 al. 4 leg. zit. entsprechen müssen.

10. Die Größe des zum Hause gehörenden Grundstückes ist mit der für ökonomisch angelegte

Wohnungskolonien zulässigen, bezw. erforderlichen Minimalgrenze anzunehmen, wobei für die Hauptenster des untersten Geschosses auf einen Lichteinfallswinkel von 45° Bedacht zu nehmen ist. (Für Kategorie E siehe Punkt 5.)

11. Jeder Entwurf hat zu enthalten:

a) Eine Situation im beliebigen kleineren Maßstabe (mit ausgezeichneter NS-Richtung), aus welcher die Einführung der gewählten Gebäudeform in eine Gruppe von gleichen oder ähnlichen Gebäuden zu ersehen ist.

b) Die zum Verständnis der Anlage erforderlichen Grundrisse 1 : 100. In denselben sind die Abmessungen der einzelnen Zimmer, Küchen, Stiegen und Gänge, dann der Fenster (im Lichten) anzugeben und die Einrichtung der Wohnung, insbesondere der Oefen und Betten (1.00/2.00 m), die eventuelle Anordnung von Wandschränken etc. einzuzeichnen, in den einzelnen Räumen das Flächenmaß einzuschreiben und die einzelnen Räume in leicht leserlicher Schrift zu benennen.

c) Eine Ansicht 1 : 100.

d) Einen kotierten Querschnitt (durch die Stiegenanlage) 1 : 100.

e) Eine tabellarische Zusammenstellung der maßgebenden Daten des Entwurfes genau nach dem aufgelegten Formulare. Die vorgedruckte Tabelle ist genau auszufüllen; als Titel für dieselbe ist eine der im Punkte 4 der allgemeinen Bestimmungen angeführten Bezeichnungen der Gebäudeformen unter Nennung der zugrundegelegten Bauordnung anzugeben und unter allen Umständen zu erwähnen, ob die Skizze ein Gebäude betrifft, welches den Anforderungen des A. W. G. entspricht oder nicht. Entwürfe, bei denen diese Angabe fehlt, sind von der Prämiierung und vom Ankaufe ausgeschlossen. Der Name des Architekten wird erst nach Erledigung des Wettbewerbes eingetragen werden.

Erwünscht ist ferner: Eine perspektivische Darstellung des Objektes und eine Beschreibung des Entwurfes (Angabe der Baumaterialien und dgl.) samt Motivbericht. Auch Modelle sind zugelassen.

Die Gefertigten erlauben sich deshalb die Anfrage an Seine Exzellenz zu richten:

Ist Seine Exzellenz geneigt, zu veranlassen, daß diese Wettbewerbausschreibung seitens der Regierung mit einer entsprechenden Subvention bedacht wird?

Prag, am 7. Feber 1910.

Abg. Wüst und Genossen.

Oberstlandmarschallstellvertrerer: Interpellation des Abg. Karl Iro und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grafen Coudenhove.


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