Pondìlí 7. února 1910

Vorstehende Daten beweisen unwiderleglich, daß der Teplitzer Gerichtsbezirk an der Agenda des heute übermäßig großen Kreisgerichtes in Letmeritz mit mehr als einem Drittel, man kann sagen fast mit der Hälfte, beteiligt ist, so daß schon aus diesem Grunde allein sich die Errichtung eines Gerichtshofes und einer Kreisregierung mit dem Sitze in Teplitz im Interesse der Bevölkerung als unbedingt erforderlich erweist.

Denn es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß in dem hiesigen Bezirke kraft feiner dichten Bevölkerung und der hohen Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens auch die politische Agenda ebenso entwickelt ist, wie die gerichtliche.

IV.

Dichte der Bevölkerung, Entwicklung des Verkehres und des wirtschaftlichen Lebens, Größe der gerichtlichen und Verwaltungsagenda erheischen also, wie im Vorstehenden überzeugend nachgewiesen wurde, gebieterisch die Errichtung eines Gerichtshofes und einer Kreisregierung in Teplitz-Schönau. Dem bisherigen unhaltbaren Zustande muß ein Ende gemacht werden. Man darf eine Bevölkerung von rund 100.000 Seelen nicht länger zwingen, bei einem entfernten und schwer erreichbaren Gerichtshofe mit unnützen Opfern an Geld und Zeit ihr Recht zu suchen.

Es ist überhaupt geboten, die Zentralbehörden in die Mittelpunkte wirtschaftlichen Verkehres, dort wo die dichteste Bevölkerung bei einander haust, zu verlegen und ist es hohe Zeit, daß damit auch in Nordwestböhmen endlich einmal der Anfang gemacht wird.

Im vorigen Jahrhundert war gewiß Leitmeritz die Metropole der ganzen Gegend. Durch die Entwicklung des Bergbaues und der Industrie sind aber in den letzten Jahrzehnten Teplitz-Schönau und Aussig zu so großen Städten herangewachsen, daß es nicht mehr angeht, diese Städte, die mit den Vororten eine Bevölkerung von rund 45 - 50.000 Seelen aufweisen, dem viel kleineren Leitmeritz, das inkl. Militär nach der Volkszählung vom Jahre 1900 13.075 Einwohner zählte, unterzuordnen.

V.

Es könnte vielleicht eingewendet werden, daß der von uns vorgeschlagene Sprengel für die in Teplitz-Schönau zu errichtenden neuen Zentralbehörden zu klein sei. Dem ist aber nicht so.

Dieser Sprengel würde nach der Volkszählung aus dem Jahre 1900 rund 217.000 bzw. 232.000, nach dem jetzigen Stande der Bevölkerung gewiß rund 250 - 300.000 Seelen zählen.

Einer ganzen Reihe der in den Regierungs-Vorlagen vorgesehenen Gerichtshöfe und Kreisregierungen ist aber, was die Bevölkerungszahl anbelangt, ein kleinerer Sprengel zugewiesen worden.

So erhalten der Gerichtshof und die Kreisregierung

in
Brüx
125.194
Seelen
"
Budweis
202.012
"
"
Klattau
200.056
"
"
Krummau
179.702
"
"
Landskron
134.066
"
"
Trautenau
183.592
"

nach der Regierungs-Vorlage zugewiesen.

Der Umstand, daß dem in Teplitz-Schönau zu errichtenden Gerichtshofe beziehungsweise der daselbst zu errichtenden Kreisregierung ohne Verletzung erworbener Rechte anderer Städte, nur ein Sprengel mit einer Bevölkerung von za. 217 - 232.000 Seelen zugewiesen werden kann, bildet also kein Hindernis gegen die Errichtung der genannten Behörden.

Es ist ja auch viel praktischer, mehrere, dafür aber kleinere Sprengel zu schaffen, da hiedurch Rechtspflege und Verwaltung für die Bevölkerung wesentlich verbilligt wird.

Die Kleinheit des Sprengels kann daher kein Grund fein, die von der gesamten Bevölkerung von Teplitz-Schönau gewünschten Zentralbehörden daselbst nicht zu errichten.

Daß übrigens diese Behörden genug, ja mehr als genug zu tun haben werden, beweist unwiderleglich schon die eminente Beteiligung des Bezirksgerichtes Teplitz an der Agenda des k. k. Kreisgerichtes Leitmeritz und wird diesbezüglich auf die Ausführungen unter III verwiesen.

VI.

Die Errichtung eines Gerichtshofes und einer Kreisregierung in Teplitz-Schönau erweist sich aber auch deshalb als unbedingt erforderlich, weil die bisherige Zuteilung von Teplitz zum Kreisgerichte Leitmeritz der bestehenden schlechten Bahnverbindung halber äußerst unpraktisch ist. Würden, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, Teplitz-.Schönau, Aussig und Bilin dem Kreisgerichte in Böhm.- Leipa zugewiesen werden, so würde dadurch ein Zustand geschaffen werden, der für die ganze, in diesen hochentwickelten Bezirken ansässige Bevölkerung geradezu unerträglich wäre. Dies sei im Nachstehenden dargetan:

Für die Verbindung mit Böhm.-Leipa kommen lediglich nachstehende Züge der Lokalbahn Teplitz-Reichenberg (neue Strecke der k. k. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft) in Betracht:

1. Der Frühzug, der von Teplitz um 7 Uhr 8 Minuten abfährt und in Leipa gegen 9 Uhr 36 Min. vormittags eintrifft. Um Anschluß zu diesem Zug zu bekommen, muß man von Aussig um 6 Uhr 44 Min. früh, von Bilin um 5 Uhr 50 Min. früh und von Karbitz um 5 Uhr 51 Min. früh wegfahren.

2. Der Vormittagszug, der von Teplitz um 10 Uhr 58 Min. abgeht und in Böhm.- Leipa um 2 Uhr 30 Min. eintrifft. Um Anschluß an diesen Zug zu erlangen, muß man von Aussig um 11 Uhr 12 Min., von Bilin um 10 Uhr 20 Min., von Karbitz um 10 Uhr 19 Min. vormittags wegfahren.

3. Der Nachmittagszug, der von Teplitz um 4 Uhr 20 Min. nachmittags wegfährt und in Böhm.-Leipa um 7 Uhr 15 Minuten abends ankommt. Um Anschluß an diesen Zug zu erlangen, muß man in Aussig um 3 Uhr 46 Min., in Bilin um 3 Uhr 7 Min. und in Karbitz um 2 Uhr 51 Min. wegfahren.

Als Gegenzüge kommen lediglich nachstehende in Betracht:

1. Der Zug, der von Leipa um 12 Uhr 20 Min. Mittag wegfährt und in Teplitz-Schönau um 3 Uhr 50 Min. nachmittags ankommt.

Durch Benützung von Anschlüssen gelangt man mit diesem Zug

um
3
Uhr
01
Min.
nach
Aussig,
"
4
"
18
"
"
Karbitz,
"
5
"
44
"
"
Bilin.

2. Der Zug, der um 4 Uhr 14 Minuten nachmittags von Böhm.-Leipa wegfährt und um 8 Uhr 2 Min. abends in Teplitz ankommt. Durch Benützung von Anschlüssen gelangt man mit diesem Zug

um
6
Uhr
59
Min.
nach
Aussig,
"
8
"
57
"
"
Karbitz und
"
8
"
10
"
abends nach Bilin

3. Der Zug, der von Böhm.-Leipa um 7 Uhr 25 Min. abends wegfährt und um 10 Uhr 08 Min. abends in Teplitz ankommt. Durch Benützung von Anschlüssen kann man mittelst dieses Zuges um 10 Uhr 13 Min. nach Aussig, um 10 Uhr 58 Min. nach Karbitz gelangen. Nach Bilin kann man am selben Tage mit diesem Zuge überhaupt nicht hinkommen.

Wer also von Teplitz, Aussig und Bilin in Böhm.-Leipa beim Gerichtshofe zu tun haben wird, wird an dem betreffenden Tage zirka 6 bis 7 Stunden auf der Bahn zuzubringen haben.

Wird nun erwogen, daß man gewöhnlich am Orte des Gerichtshofes um 9 Uhr vormittags oder um 3 Uhr nachmittags zu tun hat, so ergibt sich, daß in der Regel der Frühzug nicht mehr benützt werden kann. Es wird daher der rechtsuchenden Bevölkerung nichts anderes erübrigen, als bereits am Vortage nach Böhm.-Leipa zu fahren, in welchem Falle infolge der schlechten Bahnverbindungen auch noch der ganze Nachmittag des Fahrtages verloren geht.

Auch wenn man nachmittags in Leipa zu tun hat, kostet dies fast den ganzen Tag, da man schon um 11 Uhr von Teplitz wegfahren muß.

Man wird regelmäßig und insbesondere wenn man Verhandlungen hat, nicht in der Lage sein, von Leipa bereits um 12 Uhr 20 Min. wegzufahren, zumal man auf der Bahn selbst nichts zu essen bekommt.

Selbst wenn daher die Verhandlung nur den Vormittag dauert, wird man frühestens um 4 Uhr 14 Minuten von Leipa wegfahren können und erst spät abends nach Ablauf der Geschäftszeit in Aussig, Karbitz und Bilin eintreffen können.

Wer nachmittags in Leipa zu tun hat, sei es, daß die Verhandlung erst auf Nachmittag angeordnet wird, sei es, daß dieselbe, was bekanntlich häufig vorkommt, den ganzen Tag dauert, wird erst den Abendzug um 7 Uhr 25 Min. benützen können, er wird erst spät nachts nach Aussig, Teplitz und Karbitz gelangen. Nach Bilin wird er, ohne am Wege übernachten zu müssen, überhaupt nicht kommen können.

Wird weiters berücksichtigt, daß die rechtsuchende Bevölkerung, die als Partei, Zeuge, Geschworener. zum Gerichtshofe fahren muß, zum großen Teile nicht in der Stadt selbst, sondern in den umliegenden Dörfern wohnt, so daß der Weg zum und vom Bahnhofe zugeschlagen werden muß, so ergibt sich zur Evidenz, daß es eine ganz ungeheuere Belästigung für die hochentwickelten Industriezentren Teplitz und Aussig bedeutet, einem entfernten Landstädtchen wie Leitmeritz und Leipa zugewiesen zu sein.

Wer als Geschworener zum Beispiel aus Teplitz und Aussig, Bilin und Karbitz in Leipa zu tun haben wird, wird regelmäßig während der ganzen Geschworenenperiode nicht nach Haufe kommen können, er wird, wenn er die Zeit nicht fortwährend auf der Bahn zubringen will, genötigt sein, während der ganzen Dauer der Geschworenenperiode sich in Leipa einzumieten.

Welche Opfer an Zeit und Geld dies erfordert, wie darunter das Geschäft des Betreffenden leiden muß, liegt auf der Hand.

Wird dagegen unserem Vorschlage entsprechend für die Gerichtssprengel Teplitz, Aussig, Bilin, Karbitz und Lobositz ein eigener Gerichtshof mit dem Sitze in Teplitz errichtet, so würde damit jedwedem berechtigten Bedürfnisse der Bevölkerung entsprochen werden.

Zwischen Teplitz und Aussig verkehren im ganzen 24 Züge, 13 in der Richtung von Aussig nach Teplitz, 11 in der Richtung von Teplitz nach Aussig. Man kann daher von Aussig und Karbitz, welches an der Strecke liegt, ohne nennenswerten Zeitverlust seine Geschäfte in Teplitz besorgen, bei Gerichts und Verwaltungsbehörden dort intervenieren. Die Fahrtdauer zwischen Aussig und Teplitz beträgt bei Personenzügen 36 Minuten, bei Schnellzügen 23 - 26 Minuten, also nicht viel mehr als man in Großstädten in der Trambahn zuzubringen pflegt, um zu der betreffenden Behörde zu gelangen.

Von Bilin gehen nach Teplitz täglich 8 Züge, von Teplitz nach Bilin 6 Züge. Die Fahrzeit beträgt rund 50 Minuten, also auch hier kann man jederzeit ohne nennenswerten Zeitverlust bei den in Teplitz zu errichtenden Zentralbehörden intervenieren. Im Übrigen soll in nächster Zeit auch eine ständige Automobilverbindung zwischen Teplitz und Bilin eingerichtet werden, so daß der Verkehr noch leichter wird.

Von Lobositz gehen nach Teplitz allerdings nur 5 Züge täglich, von Teplitz nach Lobositz 6 Züge täglich. Doch ist auch die Verbindung dieses Bezirksgerichtes mit Teplitz eine zweckmäßigere und leichtere als mit Böhm.-Leipa, wie ein Blick auf den Fahrplan der Linie Teplitz-Reichenberg der k. k. priv. Aussig-Leplitzer Eisenbahn beweist.

Man kann zum Beispiel, wenn man früh um 5 Uhr 54 Min. von Lobositz wegfährt, um 7 Uhr 30 Min. in Teplitz eintreffen, sodaß man also, wenn man früh beim Gerichtshofe zu tun hat, nicht übernachten muß.

Ebenso kann man nach vollbrachtem Geschäfte jederzeit um 1 Uhr 18 Min. mittags, 4 Uhr 20 Min. nachmittags und 7 Uhr abends von Teplitz wegfahren und gelangt nach 1 1/2 - 2stündiger Fahrt nach Lobositz.

Es ist auch für die Bewohner von Lobofitz jedenfalls praktischer, in die große Handels und Industriestadt Teplitz zu fahren, woselbst sie die Gelegenheit benützen können, um Einkäufe zu machen, als in das Landstädtchen Leipa, wo nichts zu bekommen ist.

Im Vorstehenden ist wohl zur Evidenz dargetan, daß die Verhältnisse, die Errichtung eines Gerichtshofes und einer Kreisregierung mit dem Sitze in Teplitz, anläßlich der durch die Sprachengesetze erforderten Neuorganisation der Behörden dringend erscheinen.

Der wichtige Schritt, welchen die hohe Regierung vor einigen Monaten unternahm, indem sie eine Neuorganisation der politischen und Gerichts-Verwaltung in Böhmen, zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlegte, begegnete allgemein einem lebhaften Interesse. Hiebei zeigte es sich nun, daß zwar die leitenden Prinzipien der geplanten Neuerungen den ungeteilten Beifall fanden, daß jedoch die Feststellung der neuen Verwaltungssprengel auf fast unüberwindlich scheinende Schwierigkeiten stieß. Vielleicht wäre es möglich, einen erheblichen Teil dieser Hindernisse zu beseitigen, wenn bei der Lösung der Sprengelfrage eine aus den inneren Verhältnissen der betreffenden Bezirke abgeleitete Formel zur Richtschnur genommen würde. In erster Linie wäre bei Abgrenzung der Kreise der Grundsatz aufzustellen, möglichst homogene Bezirke zusammenzufassen, damit der zu schaffende Kreis den gewünschten Charakter einer Verwaltungseinheit höherer Ordnung auch tatsächlich besitzt, jene innere organische Individualität, die sich ungekünstelt von den Nachbargebieten abhebt und dem neuen Verwaltungskörper die Berechtigung zu selbständiger Existenz verleiht.

An diesem Grundsatz, Homogenes zu vereinigen, Heterogenes zu trennen, wird ebenso bei Aufstellung der Kreisgerichtssprengel, wie insbesondere in noch höherem Maße für die örtlichen Wirkungskreise der Kreisregierungen festzuhalten sein. Den Gerichts und den politischen Behörden fällt ja die Aufgabe zu, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wechselbeziehungen der ihnen unterstellten Staatsbürger, sowie deren Rechte und Pflichten dem Staatsganzen gegenüber zu regeln, es wird also die Verwaltung wesentlich vereinfacht und erleichtert, wenn sie im ganzen Sprengel mit gleichartigen Verhältnissen zu rechnen hat, sie wird dagegen bedeutend erschwert und kompliziert, wenn innerhalb des Sprengels Gegensätze herrschen und zu überwinden sind.

Die Regierungsvorlage hat sich bemüht, den Anforderungen der nationalen Abgrenzung Rechnung zu tragen, was jedoch die wirtschaftlichen und Verkehrsverhältnisse anbelangt, so ist die innere Struktur der nordwestböhmischen Braunkohlengebietes nicht hinreichend gewürdigt worden, so daß hier die von der hohen Regierung vorgeschlagene Lösung als keine glückliche bezeichnet werden kann.

Die Stadt Teplitz-Schönau hat es bereits unternommen, in einer ausführlichen Petition an die maßgebenden hohen Ministerien, sowie an das hohe Haus. der Abgeordneten die Gründe darzulegen, welche gegen die künstliche Angliederung einzelner Teile des Braunkohlengebietes an die Sprengel des Kreisgerichtes B.-Leipa und der Kreisregierung Leitmeritz sprechen. Um Wiederholungen zu vermeiden, sei es gestattet, hier auf den Inhalt dieser Petition zu verweisen und nochmals um deren aufmerksame Würdigung zu bitten. Im folgenden soll der Beweis erbracht werden, daß gleichartige Verhältnisse in den Bezirken Komotau, Brüx, Dux, Teplitz, Schönau und Aussig vorherrschen, während die benachbarten Bezirke Saaz, Leitmeritz, Böhm.-Leipa und Tetschen eine wesentlich abweichende wirtschaftliche Gliederung aufweisen.

Hieraus ist bei Beachtung des eingangs aufgestellten Prinzips der Schluß zu ziehendaß eine Zusammenfassung der erstgenannten fünf Bezirke zu einem Kreisgerichts und Kreisregierungssprengel ein unbedingtes Gebot der Notwendigkeit ist, während die vier zuletzt genannten Bezirke anderen Sprengeln zuzuweisen wären. Ganz besonders erweist sich die Angliedernng des Bezirkes Teplitz-Schönau an das Kreisgericht bezw. die Kreisregierung B.-Leipa oder Leitmeritz als ein Ding der Unmöglichkeit.

Als Sitz des Kreisgerichtes und der Kreisregierung für den zu schaffenden Kreis, der von Komotau bis Aussig reicht, könnte naturgemäß nur eine in der Mitte liegende Stadt in Betracht kommen, jedenfalls würde sich die Stadt Teplitz-Schönau hiefür am besten eignen. Es könnte mit Belassung des Kreisgerichtes Brüx für die Bezirke Komotau, Brüx und Dux in Teplitz-Schönau die Kreisregierung und ein zweites Kreisgericht für die Bezirke Teplitz - Schönau und Aussig geschaffen werden.

Im einzelnen gestatten wir nns, die aufgestellten Behauptungen mit Daten auf Grund der letzten Volkszählung zu belegen, wobei unzweifelhaft seit dem Jahre 1900 abermals eine Verschiebung zu Gunsten der Braunkohlenbezirke eingetreten ist.

Was zunächst die Bevölkerungsdichtigkeit anbelangt, so erlauben wir uns, vier Reihen von Ziffern anzuführen, von denen die erste Reihe die Zahl auf einen km2 entfallenden Bewohner, die zweite die Zunahme der Volksdichtigkeit seit 1880 auf 1 km2, die dritte dieselbe Zunahme in Perzenten, die vierte endlich den Überschuß der Einwanderung in die betreffenden Bezirke von auswärts in den Jahren 1880 dis 1900 angibt.

Auf 1 km2 kommen Bewohner im Bezirke Komotau 129, Brüx 255, Dux 214, Teplitz-Schönau 456, Aussig 284, Saaz 121, Leitmeritz 136, B.-Leipa 112, Tetschen 179. - Zunahme auf 1 km2 im Bezirke Komotau 30, Brüx 128, Dux 42, Teplitz-Schönau 208, Aussig 108, Saaz 21, Leitmeritz 6, B.-Leipa 4, Tetschen 29. - Zunahme der Bevölkerung in % im Bezirke Komotau 29, Brüx 84, Dux 43, Teplitz-Schönau 61, Aussig 55, Saaz 20, Leitmeritz 4, B.-Leipa 4, Tetschen 18. - Überschuß des Zuzuges im Bezirke Komotau 7, Brüx 50, Dux 21, Teplitz-Schönau 39, Aussig 28, Saaz 1/2, Leitmeritz 5, Böhm.-Leipa 9, Tetschen 2.

Aus dieser Zusammenstellung der amtlichen Ziffern geht hervor, daß die durchschnittliche Bevölkerungsdichtigkeit der erstgenannten fünf Bezirke 268, jene der letztgenannten nur 137, die durchschnittliche perzentuelle Zunahme 58% gegen 9.5% und die auf der Einwanderung (ohne Geburtenüberschuß) beruhende Durchschnittszunahme der Braunkohlenbezirke + 29% gegen eine durchschnittliche Abnahme von ungefähr - 3% in den Nachbarbezirken betrug. So bedeutende Unterschiede dürfen doch nicht ganz unbeachtet bleiben. Es wäre ein schwerer Fehler, sich der Erkenntnis zu verschließen, wie verschieden die Entwicklung geartet ist, welche die beiden angeführten Bezirksgruppen in den 20 Jahren vor 1900 und jedenfalls in erhöhtem Maße auch seit dem Jahre 1900 genommen haben. Wo die überschüssigen Arbeitskräfte anderer Landesteile zusammenströmen, da muß auch eine intensive Tätigkeit staatlicher Verwaltung einsetzen, dorthin muß auch der Sitz der Behörden höherer Ordnung verlegt werden. Daß gerade der Bezirk Teplitz-Schönau die höchsten Ziffern in obiger Tabelle aufweist, ist der beste Beweis, daß hier das natürliche Zentrum des ganzen Gebietes von Komotau bis Aussig zu erblicken ist.

Einen wichtigen Fingerzeig für das fortgeschrittene Emporblühen eines Landstriches bildet die städtische Siedlungsweise, das heißt der Umstand, ob mehr Bewohner des betreffenden Gebietes in kleinen Dörfern oder in größeren Städten seßhaft sind. Im allgemeinen ist der Prozeß des Überganges von der Ackerwirtschaft zum Industriestaat, und demgemäß der Zug der Bevölkerung vom Dorf zur Stadt in Böhmen erst im Keimen begriffen, da durchschnittlich ein Drittel der Bevölkerung in Dörfern unter 500 Einwohnern, ein zweites Drittel in Ortschaften von 500 bis 2000 Einwohnern und das letzte Drittel in Orten mit mehr als 2000 Einwohnern, also in Städten wohnt. Im Gegensatz hiezu trägt das nordwestböhmische Braunkohlengebiet das Gepräge einer hochentwickelten städtischen Siedlungsweise, da hier mehr als die Hälfte, im Bezirke Teplitz-Schönau sogar 3/4 der Bevölkerung in Ortschaften mit mehr als 2000 Einwohnern wohnen.

Der Bezirk Komotau besitzt 5, Brüx 10, Dux 9, Teplitz-Schönan 12, Aussig 8, Saaz 2, Leitmeritz 4, B.-Leipa 5, Tetschen 8 Orte mit mehr als 2000 Einwohnern.

Wenn man den Flächeninhalt der Bezirke mit diesen Zahlen vergleicht, so verhalten sich die Bezirke

Komotau
:
Brüx
:
Dux
:
Teplitz-Schönau
:
wie 2
:
6
:
5
:
12
:
Aussig
:
Saaz
:
Leitmeritz
:
B.-Leipa
:
wie 5
:
1
:
1.2
:
1.6
:
:
Tetschen
wie
:
2.6

Dabei fällt noch der Umstand in die Wagschale, daß in den 5 erstgenannten Bezirken die großen Ortschaften auf einem engen Gebiet nahe beisammen liegen, gleichsam heute schon den Grundstock einer künftigen Großstadt bildend, während sie in den 4 zuletzt genannten Bezirken weit von einander zerstreut liegen ohne Aussicht, jemals mit einander verwachsen zu können.

Zur näheren Veranschaulichung dieser Verhältnisse möge folgende Zusammenstellung dienen:


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