Vorstehende Daten beweisen unwiderleglich,
daß der Teplitzer Gerichtsbezirk an der Agenda des heute
übermäßig großen Kreisgerichtes in Letmeritz
mit mehr als einem Drittel, man kann sagen fast mit der Hälfte,
beteiligt ist, so daß schon aus diesem Grunde allein sich
die Errichtung eines Gerichtshofes und einer Kreisregierung mit
dem Sitze in Teplitz im Interesse der Bevölkerung als unbedingt
erforderlich erweist.
Denn es kann wohl keinem Zweifel unterliegen,
daß in dem hiesigen Bezirke kraft feiner dichten Bevölkerung
und der hohen Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens auch die
politische Agenda ebenso entwickelt ist, wie die gerichtliche.
Dichte der Bevölkerung, Entwicklung des
Verkehres und des wirtschaftlichen Lebens, Größe der
gerichtlichen und Verwaltungsagenda erheischen also, wie im Vorstehenden
überzeugend nachgewiesen wurde, gebieterisch die Errichtung
eines Gerichtshofes und einer Kreisregierung in Teplitz-Schönau.
Dem bisherigen unhaltbaren Zustande muß ein Ende gemacht
werden. Man darf eine Bevölkerung von rund 100.000 Seelen
nicht länger zwingen, bei einem entfernten und schwer erreichbaren
Gerichtshofe mit unnützen Opfern an Geld und Zeit ihr Recht
zu suchen.
Es ist überhaupt geboten, die Zentralbehörden
in die Mittelpunkte wirtschaftlichen Verkehres, dort wo die dichteste
Bevölkerung bei einander haust, zu verlegen und ist es hohe
Zeit, daß damit auch in Nordwestböhmen endlich einmal
der Anfang gemacht wird.
Im vorigen Jahrhundert war gewiß Leitmeritz
die Metropole der ganzen Gegend. Durch die Entwicklung des Bergbaues
und der Industrie sind aber in den letzten Jahrzehnten Teplitz-Schönau
und Aussig zu so großen Städten herangewachsen, daß
es nicht mehr angeht, diese Städte, die mit den Vororten
eine Bevölkerung von rund 45 - 50.000 Seelen aufweisen, dem
viel kleineren Leitmeritz, das inkl. Militär nach der Volkszählung
vom Jahre 1900 13.075 Einwohner zählte, unterzuordnen.
Es könnte vielleicht eingewendet werden,
daß der von uns vorgeschlagene Sprengel für die in
Teplitz-Schönau zu errichtenden neuen Zentralbehörden
zu klein sei. Dem ist aber nicht so.
Dieser Sprengel würde nach der Volkszählung
aus dem Jahre 1900 rund 217.000 bzw. 232.000, nach dem jetzigen
Stande der Bevölkerung gewiß rund 250 - 300.000 Seelen
zählen.
Einer ganzen Reihe der in den Regierungs-Vorlagen
vorgesehenen Gerichtshöfe und Kreisregierungen ist aber,
was die Bevölkerungszahl anbelangt, ein kleinerer Sprengel
zugewiesen worden.
So erhalten der Gerichtshof und die Kreisregierung
Brüx | |||
Budweis | |||
Klattau | |||
Krummau | |||
Landskron | |||
Trautenau |
nach der Regierungs-Vorlage zugewiesen.
Der Umstand, daß dem in Teplitz-Schönau
zu errichtenden Gerichtshofe beziehungsweise der daselbst zu errichtenden
Kreisregierung ohne Verletzung erworbener Rechte anderer Städte,
nur ein Sprengel mit einer Bevölkerung von za. 217 - 232.000
Seelen zugewiesen werden kann, bildet also kein Hindernis gegen
die Errichtung der genannten Behörden.
Es ist ja auch viel praktischer, mehrere, dafür
aber kleinere Sprengel zu schaffen, da hiedurch Rechtspflege und
Verwaltung für die Bevölkerung wesentlich verbilligt
wird.
Die Kleinheit des Sprengels kann daher kein
Grund fein, die von der gesamten Bevölkerung von Teplitz-Schönau
gewünschten Zentralbehörden daselbst nicht zu errichten.
Daß übrigens diese Behörden
genug, ja mehr als genug zu tun haben werden, beweist unwiderleglich
schon die eminente Beteiligung des Bezirksgerichtes Teplitz an
der Agenda des k. k. Kreisgerichtes Leitmeritz und wird diesbezüglich
auf die Ausführungen unter III verwiesen.
Die Errichtung eines Gerichtshofes und einer
Kreisregierung in Teplitz-Schönau erweist sich aber auch
deshalb als unbedingt erforderlich, weil die bisherige Zuteilung
von Teplitz zum Kreisgerichte Leitmeritz der bestehenden schlechten
Bahnverbindung halber äußerst unpraktisch ist. Würden,
wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, Teplitz-.Schönau,
Aussig und Bilin dem Kreisgerichte in Böhm.- Leipa zugewiesen
werden, so würde dadurch ein Zustand geschaffen werden, der
für die ganze, in diesen hochentwickelten Bezirken ansässige
Bevölkerung geradezu unerträglich wäre. Dies sei
im Nachstehenden dargetan:
Für die Verbindung mit Böhm.-Leipa
kommen lediglich nachstehende Züge der Lokalbahn Teplitz-Reichenberg
(neue Strecke der k. k. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft)
in Betracht:
1. Der Frühzug, der von Teplitz um 7 Uhr
8 Minuten abfährt und in Leipa gegen 9 Uhr 36 Min. vormittags
eintrifft. Um Anschluß zu diesem Zug zu bekommen, muß
man von Aussig um 6 Uhr 44 Min. früh, von Bilin um 5 Uhr
50 Min. früh und von Karbitz um 5 Uhr 51 Min. früh wegfahren.
2. Der Vormittagszug, der von Teplitz um 10
Uhr 58 Min. abgeht und in Böhm.- Leipa um 2 Uhr 30 Min. eintrifft.
Um Anschluß an diesen Zug zu erlangen, muß man von
Aussig um 11 Uhr 12 Min., von Bilin um 10 Uhr 20 Min., von Karbitz
um 10 Uhr 19 Min. vormittags wegfahren.
3. Der Nachmittagszug, der von Teplitz um 4
Uhr 20 Min. nachmittags wegfährt und in Böhm.-Leipa
um 7 Uhr 15 Minuten abends ankommt. Um Anschluß an diesen
Zug zu erlangen, muß man in Aussig um 3 Uhr 46 Min., in
Bilin um 3 Uhr 7 Min. und in Karbitz um 2 Uhr 51 Min. wegfahren.
Als Gegenzüge kommen lediglich nachstehende
in Betracht:
1. Der Zug, der von Leipa um 12 Uhr 20 Min.
Mittag wegfährt und in Teplitz-Schönau um 3 Uhr 50 Min.
nachmittags ankommt.
Durch Benützung von Anschlüssen gelangt
man mit diesem Zug
Aussig, | ||||||
Karbitz, | ||||||
Bilin. |
2. Der Zug, der um 4 Uhr 14 Minuten nachmittags
von Böhm.-Leipa wegfährt und um 8 Uhr 2 Min. abends
in Teplitz ankommt. Durch Benützung von Anschlüssen
gelangt man mit diesem Zug
Aussig, | ||||||
Karbitz und | ||||||
3. Der Zug, der von Böhm.-Leipa um 7 Uhr
25 Min. abends wegfährt und um 10 Uhr 08 Min. abends in Teplitz
ankommt. Durch Benützung von Anschlüssen kann man mittelst
dieses Zuges um 10 Uhr 13 Min. nach Aussig, um 10 Uhr 58 Min.
nach Karbitz gelangen. Nach Bilin kann man am selben Tage mit
diesem Zuge überhaupt nicht hinkommen.
Wer also von Teplitz, Aussig und Bilin in Böhm.-Leipa
beim Gerichtshofe zu tun haben wird, wird an dem betreffenden
Tage zirka 6 bis 7 Stunden auf der Bahn zuzubringen haben.
Wird nun erwogen, daß man gewöhnlich
am Orte des Gerichtshofes um 9 Uhr vormittags oder um 3 Uhr nachmittags
zu tun hat, so ergibt sich, daß in der Regel der Frühzug
nicht mehr benützt werden kann. Es wird daher der rechtsuchenden
Bevölkerung nichts anderes erübrigen, als bereits am
Vortage nach Böhm.-Leipa zu fahren, in welchem Falle infolge
der schlechten Bahnverbindungen auch noch der ganze Nachmittag
des Fahrtages verloren geht.
Auch wenn man nachmittags in Leipa zu tun hat,
kostet dies fast den ganzen Tag, da man schon um 11 Uhr von Teplitz
wegfahren muß.
Man wird regelmäßig und insbesondere
wenn man Verhandlungen hat, nicht in der Lage sein, von Leipa
bereits um 12 Uhr 20 Min. wegzufahren, zumal man auf der Bahn
selbst nichts zu essen bekommt.
Selbst wenn daher die Verhandlung nur den Vormittag
dauert, wird man frühestens um 4 Uhr 14 Minuten von Leipa
wegfahren können und erst spät abends nach Ablauf der
Geschäftszeit in Aussig, Karbitz und Bilin eintreffen können.
Wer nachmittags in Leipa zu tun hat, sei es,
daß die Verhandlung erst auf Nachmittag angeordnet wird,
sei es, daß dieselbe, was bekanntlich häufig vorkommt,
den ganzen Tag dauert, wird erst den Abendzug um 7 Uhr 25 Min.
benützen können, er wird erst spät nachts nach
Aussig, Teplitz und Karbitz gelangen. Nach Bilin wird er, ohne
am Wege übernachten zu müssen, überhaupt nicht
kommen können.
Wird weiters berücksichtigt, daß
die rechtsuchende Bevölkerung, die als Partei, Zeuge, Geschworener.
zum Gerichtshofe fahren muß, zum großen Teile nicht
in der Stadt selbst, sondern in den umliegenden Dörfern wohnt,
so daß der Weg zum und vom Bahnhofe zugeschlagen werden
muß, so ergibt sich zur Evidenz, daß es eine ganz
ungeheuere Belästigung für die hochentwickelten Industriezentren
Teplitz und Aussig bedeutet, einem entfernten Landstädtchen
wie Leitmeritz und Leipa zugewiesen zu sein.
Wer als Geschworener zum Beispiel aus Teplitz
und Aussig, Bilin und Karbitz in Leipa zu tun haben wird, wird
regelmäßig während der ganzen Geschworenenperiode
nicht nach Haufe kommen können, er wird, wenn er die Zeit
nicht fortwährend auf der Bahn zubringen will, genötigt
sein, während der ganzen Dauer der Geschworenenperiode sich
in Leipa einzumieten.
Welche Opfer an Zeit und Geld dies erfordert,
wie darunter das Geschäft des Betreffenden leiden muß,
liegt auf der Hand.
Wird dagegen unserem Vorschlage entsprechend
für die Gerichtssprengel Teplitz, Aussig, Bilin, Karbitz
und Lobositz ein eigener Gerichtshof mit dem Sitze in Teplitz
errichtet, so würde damit jedwedem berechtigten Bedürfnisse
der Bevölkerung entsprochen werden.
Zwischen Teplitz und Aussig verkehren im ganzen
24 Züge, 13 in der Richtung von Aussig nach Teplitz, 11 in
der Richtung von Teplitz nach Aussig. Man kann daher von Aussig
und Karbitz, welches an der Strecke liegt, ohne nennenswerten
Zeitverlust seine Geschäfte in Teplitz besorgen, bei Gerichts
und Verwaltungsbehörden dort intervenieren. Die Fahrtdauer
zwischen Aussig und Teplitz beträgt bei Personenzügen
36 Minuten, bei Schnellzügen 23 - 26 Minuten, also nicht
viel mehr als man in Großstädten in der Trambahn zuzubringen
pflegt, um zu der betreffenden Behörde zu gelangen.
Von Bilin gehen nach Teplitz täglich 8
Züge, von Teplitz nach Bilin 6 Züge. Die Fahrzeit beträgt
rund 50 Minuten, also auch hier kann man jederzeit ohne nennenswerten
Zeitverlust bei den in Teplitz zu errichtenden Zentralbehörden
intervenieren. Im Übrigen soll in nächster Zeit auch
eine ständige Automobilverbindung zwischen Teplitz und Bilin
eingerichtet werden, so daß der Verkehr noch leichter wird.
Von Lobositz gehen nach Teplitz allerdings
nur 5 Züge täglich, von Teplitz nach Lobositz 6 Züge
täglich. Doch ist auch die Verbindung dieses Bezirksgerichtes
mit Teplitz eine zweckmäßigere und leichtere als mit
Böhm.-Leipa, wie ein Blick auf den Fahrplan der Linie Teplitz-Reichenberg
der k. k. priv. Aussig-Leplitzer Eisenbahn beweist.
Man kann zum Beispiel, wenn man früh um
5 Uhr 54 Min. von Lobositz wegfährt, um 7 Uhr 30 Min. in
Teplitz eintreffen, sodaß man also, wenn man früh beim
Gerichtshofe zu tun hat, nicht übernachten muß.
Ebenso kann man nach vollbrachtem Geschäfte
jederzeit um 1 Uhr 18 Min. mittags, 4 Uhr 20 Min. nachmittags
und 7 Uhr abends von Teplitz wegfahren und gelangt nach 1 1/2
- 2stündiger Fahrt nach Lobositz.
Es ist auch für die Bewohner von Lobofitz
jedenfalls praktischer, in die große Handels und Industriestadt
Teplitz zu fahren, woselbst sie die Gelegenheit benützen
können, um Einkäufe zu machen, als in das Landstädtchen
Leipa, wo nichts zu bekommen ist.
Im Vorstehenden ist wohl zur Evidenz dargetan,
daß die Verhältnisse, die Errichtung eines Gerichtshofes
und einer Kreisregierung mit dem Sitze in Teplitz, anläßlich
der durch die Sprachengesetze erforderten Neuorganisation der
Behörden dringend erscheinen.
Der wichtige Schritt, welchen die hohe Regierung
vor einigen Monaten unternahm, indem sie eine Neuorganisation
der politischen und Gerichts-Verwaltung in Böhmen, zur verfassungsmäßigen
Behandlung vorlegte, begegnete allgemein einem lebhaften Interesse.
Hiebei zeigte es sich nun, daß zwar die leitenden Prinzipien
der geplanten Neuerungen den ungeteilten Beifall fanden, daß
jedoch die Feststellung der neuen Verwaltungssprengel auf fast
unüberwindlich scheinende Schwierigkeiten stieß. Vielleicht
wäre es möglich, einen erheblichen Teil dieser Hindernisse
zu beseitigen, wenn bei der Lösung der Sprengelfrage eine
aus den inneren Verhältnissen der betreffenden Bezirke abgeleitete
Formel zur Richtschnur genommen würde. In erster Linie wäre
bei Abgrenzung der Kreise der Grundsatz aufzustellen, möglichst
homogene Bezirke zusammenzufassen, damit der zu schaffende Kreis
den gewünschten Charakter einer Verwaltungseinheit höherer
Ordnung auch tatsächlich besitzt, jene innere organische
Individualität, die sich ungekünstelt von den Nachbargebieten
abhebt und dem neuen Verwaltungskörper die Berechtigung zu
selbständiger Existenz verleiht.
An diesem Grundsatz, Homogenes zu vereinigen,
Heterogenes zu trennen, wird ebenso bei Aufstellung der Kreisgerichtssprengel,
wie insbesondere in noch höherem Maße für die
örtlichen Wirkungskreise der Kreisregierungen festzuhalten
sein. Den Gerichts und den politischen Behörden fällt
ja die Aufgabe zu, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Wechselbeziehungen der ihnen unterstellten Staatsbürger,
sowie deren Rechte und Pflichten dem Staatsganzen gegenüber
zu regeln, es wird also die Verwaltung wesentlich vereinfacht
und erleichtert, wenn sie im ganzen Sprengel mit gleichartigen
Verhältnissen zu rechnen hat, sie wird dagegen bedeutend
erschwert und kompliziert, wenn innerhalb des Sprengels Gegensätze
herrschen und zu überwinden sind.
Die Regierungsvorlage hat sich bemüht,
den Anforderungen der nationalen Abgrenzung Rechnung zu tragen,
was jedoch die wirtschaftlichen und Verkehrsverhältnisse
anbelangt, so ist die innere Struktur der nordwestböhmischen
Braunkohlengebietes nicht hinreichend gewürdigt worden, so
daß hier die von der hohen Regierung vorgeschlagene Lösung
als keine glückliche bezeichnet werden kann.
Die Stadt Teplitz-Schönau hat es bereits
unternommen, in einer ausführlichen Petition an die maßgebenden
hohen Ministerien, sowie an das hohe Haus. der Abgeordneten die
Gründe darzulegen, welche gegen die künstliche Angliederung
einzelner Teile des Braunkohlengebietes an die Sprengel des Kreisgerichtes
B.-Leipa und der Kreisregierung Leitmeritz sprechen. Um Wiederholungen
zu vermeiden, sei es gestattet, hier auf den Inhalt dieser Petition
zu verweisen und nochmals um deren aufmerksame Würdigung
zu bitten. Im folgenden soll der Beweis erbracht werden, daß
gleichartige Verhältnisse in den Bezirken Komotau, Brüx,
Dux, Teplitz, Schönau und Aussig vorherrschen, während
die benachbarten Bezirke Saaz, Leitmeritz, Böhm.-Leipa und
Tetschen eine wesentlich abweichende wirtschaftliche Gliederung
aufweisen.
Hieraus ist bei Beachtung des eingangs aufgestellten
Prinzips der Schluß zu ziehendaß eine Zusammenfassung
der erstgenannten fünf Bezirke zu einem Kreisgerichts und
Kreisregierungssprengel ein unbedingtes Gebot der Notwendigkeit
ist, während die vier zuletzt genannten Bezirke anderen Sprengeln
zuzuweisen wären. Ganz besonders erweist sich die Angliedernng
des Bezirkes Teplitz-Schönau an das Kreisgericht bezw. die
Kreisregierung B.-Leipa oder Leitmeritz als ein Ding der Unmöglichkeit.
Als Sitz des Kreisgerichtes und der Kreisregierung
für den zu schaffenden Kreis, der von Komotau bis Aussig
reicht, könnte naturgemäß nur eine in der Mitte
liegende Stadt in Betracht kommen, jedenfalls würde sich
die Stadt Teplitz-Schönau hiefür am besten eignen. Es
könnte mit Belassung des Kreisgerichtes Brüx für
die Bezirke Komotau, Brüx und Dux in Teplitz-Schönau
die Kreisregierung und ein zweites Kreisgericht für die Bezirke
Teplitz - Schönau und Aussig geschaffen werden.
Im einzelnen gestatten wir nns, die aufgestellten
Behauptungen mit Daten auf Grund der letzten Volkszählung
zu belegen, wobei unzweifelhaft seit dem Jahre 1900 abermals eine
Verschiebung zu Gunsten der Braunkohlenbezirke eingetreten ist.
Was zunächst die Bevölkerungsdichtigkeit
anbelangt, so erlauben wir uns, vier Reihen von Ziffern anzuführen,
von denen die erste Reihe die Zahl auf einen km2 entfallenden
Bewohner, die zweite die Zunahme der Volksdichtigkeit seit 1880
auf 1 km2, die dritte dieselbe Zunahme in Perzenten, die vierte
endlich den Überschuß der Einwanderung in die betreffenden
Bezirke von auswärts in den Jahren 1880 dis 1900 angibt.
Auf 1 km2 kommen Bewohner im Bezirke Komotau
129, Brüx 255, Dux 214, Teplitz-Schönau 456, Aussig
284, Saaz 121, Leitmeritz 136, B.-Leipa 112, Tetschen 179. - Zunahme
auf 1 km2 im Bezirke Komotau 30, Brüx 128, Dux 42, Teplitz-Schönau
208, Aussig 108, Saaz 21, Leitmeritz 6, B.-Leipa 4, Tetschen 29.
- Zunahme der Bevölkerung in % im Bezirke Komotau 29, Brüx
84, Dux 43, Teplitz-Schönau 61, Aussig 55, Saaz 20, Leitmeritz
4, B.-Leipa 4, Tetschen 18. - Überschuß des Zuzuges
im Bezirke Komotau 7, Brüx 50, Dux 21, Teplitz-Schönau
39, Aussig 28, Saaz 1/2, Leitmeritz 5, Böhm.-Leipa 9, Tetschen
2.
Aus dieser Zusammenstellung der amtlichen Ziffern
geht hervor, daß die durchschnittliche Bevölkerungsdichtigkeit
der erstgenannten fünf Bezirke 268, jene der letztgenannten
nur 137, die durchschnittliche perzentuelle Zunahme 58% gegen
9.5%
und die auf der Einwanderung (ohne Geburtenüberschuß)
beruhende Durchschnittszunahme der Braunkohlenbezirke + 29% gegen
eine durchschnittliche Abnahme von ungefähr - 3% in den Nachbarbezirken
betrug. So bedeutende Unterschiede dürfen doch nicht ganz
unbeachtet bleiben. Es wäre ein schwerer Fehler, sich der
Erkenntnis zu verschließen, wie verschieden die Entwicklung
geartet ist, welche die beiden angeführten Bezirksgruppen
in den 20 Jahren vor 1900 und jedenfalls in erhöhtem Maße
auch seit dem Jahre 1900 genommen haben. Wo die überschüssigen
Arbeitskräfte anderer Landesteile zusammenströmen, da
muß auch eine intensive Tätigkeit staatlicher Verwaltung
einsetzen, dorthin muß auch der Sitz der Behörden höherer
Ordnung verlegt werden. Daß gerade der Bezirk Teplitz-Schönau
die höchsten Ziffern in obiger Tabelle aufweist, ist der
beste Beweis, daß hier das natürliche Zentrum des ganzen
Gebietes von Komotau bis Aussig zu erblicken ist.
Einen wichtigen Fingerzeig für das fortgeschrittene
Emporblühen eines Landstriches bildet die städtische
Siedlungsweise, das heißt der Umstand, ob mehr Bewohner
des betreffenden Gebietes in kleinen Dörfern oder in größeren
Städten seßhaft sind. Im allgemeinen ist der Prozeß
des Überganges von der Ackerwirtschaft zum Industriestaat,
und demgemäß der Zug der Bevölkerung vom Dorf
zur Stadt in Böhmen erst im Keimen begriffen, da durchschnittlich
ein Drittel der Bevölkerung in Dörfern unter 500 Einwohnern,
ein zweites Drittel in Ortschaften von 500 bis 2000 Einwohnern
und das letzte Drittel in Orten mit mehr als 2000 Einwohnern,
also in Städten wohnt. Im Gegensatz hiezu trägt das
nordwestböhmische Braunkohlengebiet das Gepräge einer
hochentwickelten städtischen Siedlungsweise, da hier mehr
als die Hälfte, im Bezirke Teplitz-Schönau sogar 3/4
der Bevölkerung in Ortschaften mit mehr als 2000 Einwohnern
wohnen.
Der Bezirk Komotau besitzt 5, Brüx 10,
Dux 9, Teplitz-Schönan 12, Aussig 8, Saaz 2, Leitmeritz 4,
B.-Leipa 5, Tetschen 8 Orte mit mehr als 2000 Einwohnern.
Wenn man den Flächeninhalt der Bezirke
mit diesen Zahlen vergleicht, so verhalten sich die Bezirke
Komotau | |||||||
wie 2 | |||||||
Aussig | |||||||
wie 5 | |||||||
Dabei fällt noch der Umstand in die Wagschale,
daß in den 5 erstgenannten Bezirken die großen Ortschaften
auf einem engen Gebiet nahe beisammen liegen, gleichsam heute
schon den Grundstock einer künftigen Großstadt bildend,
während sie in den 4 zuletzt genannten Bezirken weit von
einander zerstreut liegen ohne Aussicht, jemals mit einander verwachsen
zu können.
Zur näheren Veranschaulichung dieser Verhältnisse
möge folgende Zusammenstellung dienen: