Pátek 4. února 1910

Landtagsaktuar Dr. Šafaøoviè (liest):

Anfrage des Abgeordneten Dr. Pergelt und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Es ist eine der ältesten und berechtigtesten Forderungen des deutschen Volkes in Böhmen, daß man in diesem Kronlande die nationale Abgrenzung so rasch als möglich durchführt, auf Grund derselben die Abgrenzung der Gerichtsbezirke und der politischen Bezirke vornimmt und damit auch eine Bildung von national abgegrenzten Kreisen verbindet, um den Angehörigen beider Nationalitäten die Möglichkeit zu bieten, in sprachlich einheitlich organisierten Gerichts-, Verwaltungs- und Kreisverbänden möglichst unbeirrt durch die nationalen Reibungen und Zwistigkeiten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiete sich der Pflege der kulturellen und wirtschaftlichen Interessen der Angehörigen der eigenen Nationalität nachhaltig und erfolgreich widmen zu können. Bedauerlicher Weise sind alle diesfälligen Bemühungen der Deutschen in Böhmen auf den größten Widerstand der Tschechen gestoßen, welche sich mit alter Macht dagegen stemmten, daß die zahlreichen deutschen Minderheiten kleinerer und größerer sprachlich gemischter Gerichts- und politischer Bezirke dem geschlossenen deutschen Sprachgebiete angefügt werden. Es ist auch außerordentlich durchleuchtend, auf welche Erwägungen dieser Widerstand zurückzuführen ist. Zu den wichtigsten Programmspunkten der tschechischen Politik gehört die Wiedereroberung des deutschen Sprachgebietes und, je mehr deutsche Gemeinden in sprachlich gemischten Bezirken der Willkür und Brutalität der tschechischen Mehrheit ausgesetzt sind, desto leichter glauben die tschechischen Machthaber ihr Tschechisierungswerk in diesen Gemeinden mit Erfolg durchführen zu können. Obwohl man es nun bei der seit Jahrzehnten beobachteten aggressiven und erobernden Politik der Tschechen begreiflich findet, daß sie diesen Standpunkt der brutalen Majorität nicht aufzugeben gewillt sind, so kann man doch anderseits nicht begreifen, daß es sich die Regierung nicht zu einer besonderen Aufgabe macht, ihr Friedenswerk in Böhmen vor allem in der Weise einzuleiten und anzubahnen, daß sprachlich möglichst einheitliche Gerichts- und Verwaltungsbezirke geschaffen und damit die zahlreichen Reibungsflächen, welche bisher zwischen Deutschen und Tschechen bestehen, vermieden werden. Wohl hat man unter dem Ministerium Taaffe den Beginn zu einer solchen Abgrenzungsaktion gegeben und wohl ist damals und zum Teile einverständlich zwischen Deutschen und Tschechen durch eine große Anzahl von sprachlich gemischten Gerichtsbezirken die Unterlage für eine allen gerechten Forderungen entsprechende Abgrenzung geschaffen worden, allein die mit den Punktationen geschlossenen Pakten seitens der Tschechen nicht eingehalten worden und die dem Ministerium Taaffe nachgefolgten Regierungen haben bedauerlicherweise nicht den nötigen Mut, um dasjenige, was einzig und allein den Frieden in Böhmen zu verbürgen in der Lage ist, auch tatsächlich durchzuführen. Unter den nachfolgenden Ministerien war es tatsächlich das Ministerium Körber, welches in einer Reihe von Entwürfen dieser hochwichtigen Frage näher getreten ist und die nachfolgend verzeichneten Grundsätze in einem Entwurfe zusammenfaßt, welcher nachstehend lautet:

Entwurf einer nach der Umgangssprache der Bevölkerung durchzuführenden Einteilung des Königreiches Böhmen in Gerichtsbezirke, Bezirkshauptmannschaften und Kreise.

Mit Beilage I, II, III.

Die nationale Abgrenzung im Königreiche Böhmen hat die Aufgabe, so weit als möglich sprachlich homogene Verwaltungsgebiete zu schaffen.

Bei der Lösung dieser Aufgabe wird zunächst von der untersten Kategorie der Verwaltungsgebiete, nämlich den Gerichts- oder Steuerbezirken, auszugehen sein.

Wird derjenige Bezirk als ein einsprachiger angesehen, in welchem die Minorität der anderssprachigen, einheimischen anwesenden Bevölkerung nach dem Ergebnisse der letzten Volkszählung 20 Prozent der bezüglichen Gesamtbevölkerung des betroffenen Bezirkes nicht übersteigt, so erscheinen folgende Gerichtsbezirke in ihren derzeitigen Grenzen als einsprachige, und zwar:

a) Einsprachig böhmisch:

Adlerkosteletz (0.2% d.), Bechyò (0.4), Neu- Benatek (0.7) Beneschau (0.7), Beraun (0.9), Blatna (0.1), Blowitz (0.0), Böhm.-Aicha (13.2), Böhm.- Brod (0.2), Brandeis (1.4), Breznitz (0.1), Èaslau (0.6), Chlumetz (0.4), Chotìbor (0.1), Chrudim (0.4), Deutschbrod (7.5), Dobrisch (0.2), Eipel (2.1), Eisendrod (1.1), Eule (0.1), Frauenberg (0.5), Habern (0.5), Hlinsko (0.2), Hochstadt (3.4), Hohenmaut (0.8), Holitz (0.5), Horazdiowitz (0.3), Hoøitz (0.1), Horowitz (0.1), Humpoletz (0.1), JIaromìø (14.5), Jitschin (2.4), Jungbunzlau (1.6), Jungwožitz (0.1), Kamenitz (0.2), Karolinenthal (5.2), Kauøim (0.1), Kladno (1.0), Klattau (2.7), Kolin (0.3), Kohljanowitz (0.1), Königgrätz (2.1), Königsaal (0.3), Königstadt (0.1), Kralowitz (0.3), Kuttenberg (0.5), Laun (1.3), Ledeè (0.1), Liban (0.1), Libochowitz (0.3), Lischau (0.7), Lomnitz (Semil 0.1), Lomnitz (Wittingau 0.2), Melnik (0.3), Mirowitz (0.1), Moldautein (0.7), Mühlhausen (0.0), Münchengrätz (0.4), Nachod (1.0), Nassaberg (0.0), Nechanitz (0.1), Nepomuk (0.0), Netolitz (4.6), Neubydzow (0.3), Neugedein (15.0), Neupaka (9.4), Neustraschitz (0.1), Neweklau (0.1), Nimburg (1.4), Opoèno (0.9), Pardubitz (1.3), Patzau (0.1), Pilgram (0.2), Pilsen (11.8), Pisek (0.7), Planitz (0.1), Poèatek (0.1), Podìbrad (0.2), Politz (0.6), Polna (0.5),. Pøelautsch (0.5), Pøibram (0.4), Pøestitz (0.6), Pøibyslau (1.5), Pürglitz (0.4), Radonitz (2.7), Raudnitz (0.3), Reichenau (0.7), Øièan (0.3), Rokycan (2.4), Schlan (0.3), Schüttenhofen (11.2), Schwarz-Kosteletz (0.2), Schweinitz (7.5), Sedletz (0.2), Selèan (1.0), Semil (2.4), Senftenberg (1.3), Skalitz (0.6), Skuè (0.1), Smichow (4.7), Sobìslau (0.2), Sobotka (0.1), Starkenbach (5.0), Strakonitz (0.7), Tabor (0.2), Turnau (2.8), Unhoscht (0.1), Unterkralowitz (0.1), Kgl. Weinberge (0.7), Welwarn (0.5), Wesseli (0.1), Wildenschwert (17.8), Wittingau (6.3), Wlaschim (0.1), Wolin (0.1), Wodòan (0.1), Wotitz (0.1), Zbirow (0.2), Zižkow (2.2).

b) Einsprachig deutsch:

Asch (0.0 Proz. è.), Arnau (2.3), Auscha (0.3), Aussig (2.0), Bensen (0.4), Bilin (8.4), Böhm. Kamnitz (1.0), Böhm. Leipa (1.3), Braunau (1.4), Brüx (19.9), Buchau (0.2), Dauba (1.1), Duppau (0.0), Dux (16.1), Eger (0.4), Ellbogen (0.2), Falkenau (1.3), Friedland (0.4), Gabel (0.1), Gablonz (0.7), Görkau (1.1), Graslitz (0.2), Gratzen (2.8), Grulich (2.0), Haida (0.1), Hainspach (0.1), Hartmanitz (1.0), Hohenelbe (2.1), Hohenfurt (0.1), Hostau (0.5), Iechnitz (4.7), Kaaden (1.5), Kalsching (11.8), Kaplitz (9.9), Karbitz (0.5), Karlsbad (0.3), Katharmaberg (0.1), Komotan (1.8), Königswart (0.1), Kratzau (1.1), Luditz (2.7), Marienbad (0.3), Marschendorf (0.5), Mies (4.2), Neubistritz (2.4), Neudek (0.0), Neuern (1.5), Niemes (3.4), Oberplan (1.2), Petschau (0.0), Pfraumberg (0.1), Plan (0.2), Platten (0.0), Podersam (1.3), Postelberg (14.0), Presnitz (0.1), Reichenberg, Landbezirk (2.0), Rochlitz (3.7), Rokitnitz (2.1), Ronsperg (0.3), Rumburg (0.1), Saaz (4.0), Schluckenau (0.2), Sebastiansberg (0.0), Tachau (0.2), Tannwald (6.7), Tepl (0.0), Teplitz (6.0), Tetschen (2.0), Trautenau (2.6), Tuschkau (4.2), Wallern (0.2), Warnsdorf (0.1), Wegstädtl (4.3), Wekelsdorf (0.6), Weseritz (0.1), Wildenstein (0.2), Zwickau (1.2).

c) Als gemischsprachig erübrigen hiernach folgende Gerichtsbezirke:

a) Vorherrschend böhmische (die nebenstehenden Prozente bezeichnen die deutschen Minoritäten):

Budweis (34.7 Proz. d.), Leitomischl (29.4), Manetin (42.3), Neuhaus (27.8), Neustadt a. d. M. (25.7), Polièka (28.9), Prachatitz (48.4), Taus (23.5), Weißwasser (23.4).

b) Vorherrschend deutsche:

Bergreichenstein (43.4 Proz. è.), Bischof-Teinitz (48.7), Königinhof (42.8), Krumau (45.9), Landskron (32.0), Leitmeritz (21.0), Lobositz (25.1), Staab (27.2), Steken (21.8), Winterberg (40.1).

Sollte die Minoritätsziffer anstatt mit 20 Prozent mit 25 Prozent angenommen werden, dann würden die hier als gemischtsprachig angeführten Bezirke, und zwar:

ad a) Taus und Weißwasser in die Kategorie der einsprachig böhmischen,

ad b) Leimeritz und Steken in jene der einsprachig deutschen zu übertragen sein.

Zum Behufe einer nationalen Abgrenzung wird von allem zu erwägen fein, ob und welche der nach dem aufgestellten Minoritätsprozente derzeit als "gemischtsprachig" anzusehenden Gerichts-bezirke durch eventuelle Neuerrichtung einer Anzahl von Bezirksgerichten oder durch Ausscheidung anderssprachiger Gemeinden aus den bisherigen und Zuteilung zu einem ihnen sprachlich gleichen Gerichtsfprengel in einsprachige umgewandelt werden können, zumal im System der nationalen, beziehungsweise sprachlichen Abgrenzung dem doppelsprachigen Bezirke nur in jenem Falle eine Existenzberechtigung zugestanden werden kann, in welchem die Schaffung eines einsprachigen Verwaltungsgebietes entweder überhaupt nicht oder doch nicht ohne flagrante Verletzung der bei der Bezirkseinteilung vom Standpunkte der öffentlichen Verwaltung außer dem sprachlichen Momente ins Auge zu fassenden anderweitigen Verhältnisse, als Kommunikationen, Verkehrsrücksichten, vollbegründete Wünsche der Bevölkerung und dgl. m. als durchführbar sich darstellt.

Die sprachliche Abgrenzung wird sich fernerhin auch mit der Ausscheidung solcher Gemeinden zu beschäftigen haben, welche in einem anderssprachigen Bezirke liegen, also der in ihrer Majorität böhmischen Gemeinden aus einsprachig deutschen und solcher deutschen Gemeinden aus einsprachig böhmischen Bezirken. Solche Gemeinden werden nach Zulaß der Verhältnisse, und zwar die ersteren einsprachig böhmischen, die letzteren aber einsprachig deutschen Bezirken zuzuweisen sein.

Auch auf diesen Umstand ist in dem beigeschlossenen Entwurfe Bedacht genommen worden.

Allerdings bleibt eine Anzahl von Gemeinden übrig, deren Lage die Zuweisung zu einem gleichsprachigen oder gemischten Bezirke nicht möglich erscheinen läßt, doch ist deren Zahl eine relativ sehr geringe und kann wohl durch gewisse zu Gunsten derselben festzusetzende Ausnahmsbestimmungen hinsichtlich des Sprachgebrauches der Behörden im Verkehre mit diesen Gemeinden entsprechende Vorsorge getroffen werden.

Es sind dies folgende Gemeinden:

1. Gemeinde Autschowa im Bezirke Bischof- Teinitz (90.2 Proz. d., 9.8 Proz. è.). Falls die böhmischen Gemeinden dieses Bezirkes aus demselben ausgeschieden und dem neuzuerrichtenden Gerichtsbezirke Stankau zugeteilt werden, so wird auch die Zuweisung der Gemeinden Autschowa zu letzterem Bezirke nach der Lage dieser Gemeinde als unerläßlich sich darstellen.

2. Gemeinde Böhmisch-Aicha (64.5 Proz. d., 35.5 Proz. è.). Dieselbe ist der Sitz des Bezirksgerichtes - alle übrigen Gemeinden dieses Bezirkes sind in ihrer ausgesprochenen Majorität böhmisch, daher auch der Bezirk selbst einsprachig böhmisch

3. Gemeinde Tschausch (57.4 Proz. è., 42.6 Proz. d.) muß bei dem deutschen Bezirke Brüx verbleiben, ebenso muß

4. Gemeinde Jlemnik (74.3 Proz.. d., 25.7 Proz. è.) bei dem böhmischen Bezirke Deutschbrod belassen werden; gleichfalls

5. Gemeinde Ploschkowitz (53.1 Proz. è., 46.9 Proz. d.) bei dem einsprachig deutschen Bezirke Leitmeritz.

6. Gemeinde Dlaschkowitz 239 d., 32 è.) muß entweder mit den böhmischen Gemeinden des Lobositzer Bezirkes aus diesem Bezirke ausgeschieden und zum böhmischen Bezirke Libochowitz zngeteilt oder aber mit derselben zugleich auch die böhmische Gemeinde Kolotetsch 45 d., 71 è) bei dem deutschen Bezirke Lobositz belassen werden.

7. Gemeinde Solislau (44.5 Proz. d., 65.5 Proz. è.) muß bei dem einsprachigen deutschen Bezirke Mies verbleiben, endlich

8. Gemeinde Alt-Prachatitz (93 Proz. è. 7 Proz. d.) wird wohl wegen ihrer unmittelbaren Nähe von Prachatitz bei diesem deutschen Bezirke belassen werden müssen.

Nach dem vorliegenden Entwurfe würde die Errichtung von 9 Bezirksgerichten ich als notwendig darstellen, und zwar:

6 böhmische mit dem Sitze des Bezirksgerichtes in:

1. Krems, eventuell Goldenkron,

2. Böhm. Rotwasser,

3. Stankau,

4. Wäll. Birken,

5. Welleschin, und

6. Groß-Zdikau.

3 deutsche und zwar:

1. Abtsdorf,

2. Gradlitz, und

3. Neumark.

Die Beilage I enthält ein Verzeichnis dieser neu zu errichtenden Bezirksgerichten unter Anführung der denselben zuzuweisenden politischen Ortsgemeinden, dann aller jener bereits bestehenden Bezirksgerichte, welche durch Zuteilung oder Abtrennung von Gemeinden an ihrem derzeitigen Gebietsumfange eine Veränderung zu erfahren hätten.

Bei jedem dieser Bezirksgerichte ist die Veränderung in den Einwohnerverhältnissen nach deren Umgangssprache in absoluter und prozentueller Ziffer ersichtlich gemacht worden.

Die Beilage II repräsentiert den Entwurf der nach der projektierten Abgrenzung sich darstellenden Landeseinteilung des Königreiches Böhmen in Kreise unter Anführung der zu jedem Kreise gehörigen Bezirkshauptmannschaften und der den letzteren zugewiesenen Gerichtsbezirke mit den entsprechenden ziffermäßigen und prozentuellen Angaben ihrer Bevölkerungsverhältnisse.

Was zunächst die Bezirkshauptmannschaften, als staatliche Verwaltungsbehörden erster Instanz betrifft, so werden 6 Bezirkshauptmannschaften neu errichtet werden müssen, und zwar:

3 böhmische nämlich in:

1. Frauenberg,

2. Netolitz,

3. Jaromìø.

3 deutsche in:

1. Neuern,

2. Bergreichenstein,

3. Grulich.

In Steken und Rokitnitz werden Exposituren der betroffenen Bezirkshauptmannschaften Neuhaus und Grulich zu bestellen sein, denen der Parteienverkehr seitens der politischen Behörde erster Instanz zu übertragen wäre, damit die Notwendigkeit der Bewohner dieser Gerichtsbezirke, am Sitze der Bezirkshauptmannschaft zu erscheinen, in Anbetracht der weiten Entfernung dieser letzteren tunlichst eingeschränkt werden könnte.

Derartige Exposituren bestanden bereits während der Organisationsperiode des Jahres 1849 und haben sich damals durchaus als praktisch und dem Interesse der Bevölkerung entsprechend erwiesen.

Anbelangend die Kreiseinteilung, welche in Böhmen eine historische Berechtigung besitzt und bei der territorialen Ausdehnung des Landes vom Standpunkte des Verwaltungsinteresses nahezu Notwendigkeit geworden ist, so wird die Zahl von 10 Kreisen beantragt. Es empfiehlt sich wohl nicht, über diese Zahl hinauszugehen, weil die Kreisbehörden vorzugsweise als weite Instanzen zu fungieren haben werden, im Hinblick hierauf aber eine entsprechende Dotierung dieser Behörden mit einem nach Qualität und Quantität seiner Berufsaufgabe völlig genügenden Personale notwendig, dies aber bei einer größeren Zahl derlei Behörden und einem beschränkteren Verwaltungsgebiete derselben kaum vollkommen durchführbar erschiene.

Gleichwohl enthält die Beilage III eine Einteilung des Königreiches Böhmen in 14 Kreise für den Fall, als ungeachtet des geltend gemachten Motives eine über die Zahl von zehn hinausreichende Anzahl von Kreisen vorgezogen werden sollte.

Ein Überblick des vorgelegten Entwurfes zeigt, daß nach demselben 228 Bezirksgerichte in Böhmen bestehen würden, worunter

132 einsprachig böhmische,

92 deutsche,

4 gemischtsprachige;

ferner 100 Bezirkshauptmannschaften u. zwar:

57 einsprachig böhmische,

40 einsprachig deutsche,

3 gemischte,

endlich 10 Kreise, und zwar:

5 einsprachig böhmische,

3 einsprachig deutsche,

2 gemischtsprachige.

Von den eventuell projektierten 14 Kreisen wären 7 böhmische, 5 deutsche und 2 gemischte.

Wir wollen den hohen Landtag mit der Einbeziehung der Beilage dieses Entwurfes in diese Interpelation nicht belästigen, halten es aber doch für im hohen Grade wünschenswert, darauf hinzuweisen, daß die Regierung Körber gleichzeitig die nachfolgend alphabetisch geordnete Zusammenstellung sämtlicher Gerichtsbezirke Böhmens unter Angabe ihrer Bevölkerungsziffer mit Rücksicht auf die nationalen Verhältnisse vorgelegt hat.

Name des Gerichtsbezirkes und Eigenschaft in sprachlicher Beziehung: Asch deutsch, Adlerkosteletz böhmisch, Arnau deutsch, Auscha deutsch, Aussig deutsch, Bechyò böhmisch, Benatek (Neu) böhmisch, Beneschau böhmisch, Bensen deutsch, Beraun böhmisch, Bergreichenstein gemischt (vorherrschend deutsch), Bilin, deutsch, Bischofteinitz gemischt (oorherrschend deutsch), Blatna böhmisch, Blowitz böhmisch, Böhm.-Aicha gemischt (oorherrschend böhmisch), Böhm. - Brod böhmisch, Böhm. - Kamnitz deutsch, Böhm. - Leipa deutsch, Brandeis böhmisch, Braunau deutsch, Bøežnic böhmisch, Brüx gemischt (vorherrschend deutsch), Budweis gemischt (oorherrschend èechisch), Buchau deutsch, Èaslau böhmisch, Chlumec böhmisch, Chotšbor böhmisch, Chrudim böhmisch, Dauba deutsch, Deutschbrod böhmisch, Dobøiš böhmisch, Duppau deutsch, Dux gemischt (vorherrschend deutsch), Eger deutsch, Eipel böhmisch, Eisenbrod böhmisch, Ellbogen deutsch, Eule böhmisch, Falkenau deutsch, Frauenberg böhmisch, Friedland deutsch, Gabel deutsch, Gablonz deutsch, Görkau deutsch, Graslitz deutsch, Gratzen deutsch, Grulich deutsch, Habern böhmisch, Haida deutsch, Hainspach deutsch, Hartmanitz deutsch, Hlinsko böhmisch, Hochstadt böhmisch, Hohenelbe deutsch, Hohenfurt deutsch, Hohenmauth böhmisch, Holic böhmisch, Horazdiowitz böhmisch, Horitz böhmisch, Horovic böhmisch, Hostau deutsch, Humpolec böhmisch, Jaromìø gemischt, vvrherrschend böhmisch), Jechnitz deutsch, Iicin böhmisch, Ioachimsthal, deutsch, Jungbunzlau böhmisch, Jungwozic böhmisch, Kaaden deutsch, Kalsching gemischt (vorherrschend deutsch), Kamenic böhmisch, Kaplitz deutsch, Karbitz deutsch, Karlsbad deitsch, Karolinenthal böhmisch, Katharinenberg deutsch, Kauøim böhmisch, Kladno böhmisch, Klattau böhmisch, Kolin böhmisch, Kohlianowitz böhmisch. Komotau deutsch, Königgrätz böhmisch, Königinhof gemischt (vorherrschend deutsch), Königsaal böhmisch, Königstadtl böhmisch, Königswart deutsch, Kralowitz böhmisch, Kratzau deutsch, Krumau gemischt (vorherrschend deutsch), Kuttenberg böhmisch, Landskron gemischt (vorherrschend deutsch), Laun böhmisch, Ledeè böhmisch, Leitmeritz gemischt (vorherrschend deutsch), Leitomischl gemischt (vorherrschend böhmisch), Libau böhmisch, Libochowitz böhmisch, Lischau böhmisch, Lobositz gemischt (vorherrschend deutsch), Lomnitz böhmisch, Luditz deutsch, Manetin gemischt (vorherrschend èechisch), Marienbad deutsch, Marschendorf deutsch, Melnik böhmisch, Mies deutsch, Mirowitz böhmisch, Moldautein böhmisch, Mühlhausen böhmisch, Münchengrätz böhmisch, Nachod böhmisch, Nassaberg böhmisch, Nechanic böhmisch, Nepomuk böhmisch, Netolic böhmisch, Neubistritz deutsch, Neubydžow böhmisch, Neudeck deutsch, Neuern deutsch, Neugedein gemischt (vorherrschend èechisch), Neuhaus gemischt (vorherrschend èechisch), Neupaka böhmisch, Neustadt gemischt (vorherrschend èechisch), Neustraschitz böhmisch, Neweklau böhmisch, Niemes deutsch, Nimburg böhmisch, Oberplan deutsch, Opoèno böhmisch, Pardubitz böhmisch, Patzau böhmisch, Petschau deutsch, Pfraumberg deutsch, Pilgram böhmisch, Pilsen gemischt (vorwiegend èechisch), Pisek böhmisch, Plan deutsch, Planitz böhmisch, Platten deutsch, Poèátek böhmisch, Podìbrad böhmisch, Podersam deutsch, Polic böhmisch, Polièka gemischt (vorherrschend èechisch), Polna böhmifch, Postelberg gemischt (vorherrschend deutsch), Prachatitz gemischt (vorherrschend èechisch), Pøelauè böhmisch, Preßnitz deutsch, Pøibram böhmisch, Pøe- štic böhmisch, Pøibyslau böhmisch, Pürglitz böhmisch, Rakonic böhmisch, Raudnic böhmisch, Reichenau böhmisch, Reichenberg Landbezirk deutsch, Øièan böhmisch, Rochlitz deutsch. Rokitnitz deutsch, Rokycan böhmisch, Ronsperg deutsch, Rumburg deutsch, Saaz deutsch, Schatzlar deutsch, Schlan böhmisch, Schluckenau deutsch. Schüttenhofen gemischt (vorherrschend èechisch), Schwarz-Kosteletz böhmisch, Schweinitz böhmisch, Sebastiansberg deutsch, Sedlec böhmisch, Selèan böhmisch, Semil böhmisch, Senftenberg böhmisch, Skalitz böhmisch, Skuè böhmisch, Smichow

böhmisch, Sobìslau böhmisch, Sobotka böhmisch, Staab gemischt (vorherrschend deutsch), Starkenbach böhmisch, Steken gemischt (vorherrschend deutsch), Strakonitz böhmisch, Tabor böhmisch, Tachau deutsch, Tannwald deutsch, Taus gemischt (vorherrschend böhmisch), Tepl deutsch, Teplitz deutsch, Tetschen deutsch, Trautenau deutsch, Turnau böhmisch, Tuschkau deutsch, Unhošt böhmisch, Unterkralowitz böhmisch, Wallern deutsch, Warnsdorf deutsch, Wegstadtl deutsch, Königliche Weinberge böhmisch, Weißwasser gemischt (vorherrschend èechisch), Wekelsdorf deutsch, Welwarn böhmisch, Weseritz deutsch, Wesseli böhmisch, Wildenschwert gemischt (vorherrschend böhmisch), Wildstein deutsch, Winterberg gemischt (vorherrschend deutsch), Wittingau böhmisch, Wlaschim böhmisch, Wolin böhmisch, Wodòan böhmisch, Wotitz böhmisch, Zbirow böhmifch, Žižkow böhmisch, Zwickau deutsch.


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