Ètvrtek 15. øíjna 1908

Es ist selbstverständtich, meine Herren, daß der Abgeordnete mit allen Verhältnissen des Landtages vertraut sein muß, und daß es dann nicht angeht, nur lediglich den Sitzungen beizuwohnen, weil man Abgeordneter ist, sondern man ist auch verpflichtet, die einzelnen Verhältnisse im Landtage, den Landesvoranschlag, das ganze Gehaben, das ganze Um und Auf, das gange Wesen zu studieren, um auch das Volk damit bekannt machen zu können.

Es ist nun Selbstverständlich, meine Herren, daß wenn es jetzt gilt in die Obstruktion einzusetzen und dieselbe beizubehalten, baß auch alle Abgeordneten am Platze sind, und es geht nicht an, gerade jetzt, wo mir einen Entscheibungskampf führen, Urlaubsgesuche einzubringen.

Wichtige Gründe liegen in diesem Falle nicht vor. Wir haben, verehrte Herren, die Gründe des Herrn Abg. Keller, rennen gelernt, sie sollen unbedeutender privater Natur Sein. (Lebhafte Heiterkeit links. )

Die Verhältnisse selbst mögen vielleicht von seinem Standpunkte aus gerechtfertigt sein, von unserem Standpunkte aber sind sie es nicht; denn solche Urlaubsgesuche, meine Herren, könnten sonst alle Herren Kollegen einbringen.

Die Herren Großgrundbesitzer haben es leicht, sich in dieser Weise zu absentieren, weil sie ja ohnehin im Landtage eine Macht besitzen, die sie auf Grund ihrer Vertreterzahl nicht haben sollten.

Ich habe bereits vorhin aus unverzinsliche Darlehen für Gewerbetreibende aufmerksam gemacht. Wir finden da auch bei der Abhaltung von Meisterkursen, daß zwei deutsche und vierzehn tschechische Eingaben vorliegen, und zwar daß für die Deutschen 450 Kronen und für die Tschechen 2630 Kronen bewilligt wurben.

Auch dieser Umstand sollte vom Herrn Abgeordneten Keller in Erwägung gezogen werden, denn die Handelskammer als solche ist verpflichtet, zu allen gewerblichen und nicht nur industriellen Fragen Stellung zu nehmen.

Der Abgeordnete, als solcher, ist Verpflichtet, in den betreffenden Sitzungen seiner Kammer Bericht zu erstatten, aber er wird keinen Bericht erstatten können, wenn er den Landtagssitzungen fern bleibt.

Ich führe weiter an: Zur Abhaltung von Buchhaltungskutsen wurden über 11 deutsche und 16 tschechische Eingaben, im ersten Falle 750 Kronen, im zweiten 870 Kronen bewilligt.

Auch dieser Fall, meine Herren, muß vom Abg. Keller schon deshalb Berücksichtigung finden, weil es nicht angeht, daß wir unsere Gewerbetreibenden als solche nur für die Wahlen benötigen, sondern es ist auch Pflicht des Abgeordneten im Volkshause selbst - und als solches will doch der Landtag der Provinz Böhmen gewiß gelten - öffentlich Stellung nehmen.

Finden wir aber, meine Herren, daß es Kollegen gibt, wie zum Beispiel der Abgeordnete Keller, daß er ein Urlaubsgesuch einbringt, in einer Zeit, in der es nicht gerechtfertigt erscheint, ein solches einzubringen, so ist es Pflicht seiner Kollegen, daß sie ihn aus die damit in Berbindung stehenden Gefahren aufmerksam machen, und des weiteren ist es ja auch Pflicht der Wähler zu wissen, wie ein Abgeordneter sein soll.

Wir haben des Weiteren in diesem Verzeichnis unter anderem zur Abhaltung Von Fachvorträgen einen Betrag von 390 Kronen für die Deutschen, und einen Betrag von 5680 Kronen für die Tschechen. (Rufe: Hört, hört! Gleichberechtigung!)

Dieser Fall selbst, meine Herren, liegt im Interesse des Kollegen Keller. Denn die Handelskammer ist verpflichtet, auch die Kleingewerbetreibenden zu unterstützen, Fachkurse abhalten zu lassen, beziehungsweise die entsprechende Anleitung zu geben. Finden wir aber, daß man auf deutscher Seite bloß 530 Kronen, auf tschechischer jedoch 5680 Kronen bewilligt, so ist vor allem anderen die Handelskammer durch ihren Abgeordneten verpflichtet, dagegen Stellung zu nehmen, aber sie kann es erst dann tun und wird es erst auch dann tun, wenn ihr eigener Abgeordneter hiezu Stellung genommen und die Frage studiert hat. (Abg. Lößl ruft: Man sollte auf jedes Gesuch 10 Kronen Stempel geben!)

Bei der Subvention für die Lehrlinge finden wir, daß für die Deutschen 250 K, für die tschechischen 750 Kronen bewilligt sind. Der Herr Abgeordnete Keller hat auch hier sein Augenmerk darauf zu richten, denn, verehrte Herren, es handelt sich nicht nur um die Gegenwart allein, sondern auch um die Zukunft der Gewerbetreibenden und die Zukünft liegt darin, dass wir unser Hauptaugenmerk aus die Erziehung der Jugend richten. Als solche sind wir dazu berufen, den einzelnen Lehrlingen, die sich in gesellschaftlicher Beziehung noch nicht anschließen können, vor allem anderen Siebe zu ihrem Berufe beizubringen und es ist selbstverständlich, daß die Abgeordneten als solche, insbesondere aber die Abgeordneten für die Handels- und Gewerbekammern dieser Frage sich zu widmen haben. Der Abgeordnete Keller wäre somit verpflichtet, diese Frage zu studieren.

Die gegenwärtige Lage des Gewerbestandes ist nicht rosig, die Sage des Gewerbestandes ist auch den Handelskammern bekannt und eben deshalb finde ich es eigentümlich, das der Abgeordnete der Handels- und Gewerbekammer Eger ein Urlaubsgesuch eingebracht hat,

Wir finden Weitere Fälle von Ungerechtigkeit gegen die Deutschen, zum Beispiel bei den Reisestipendien, daß man für die Deutschen 150 K, für die Tschechen 1450 K bewilligt hat. Auch hierauf will ich den Herrn Abgeordneten aufmerksam machen, denn was die Deutschen in diesem Sande an Steuern entrichten, ist bei weitem mehr als das, was die Tschechen zahlen.

Wenn man nun die Verteilung und Subventierung der einzelnen gewerblichen Abteilungen verfolgt, so hat man vor allem andern Rücksicht zu nehmen auf jene Kreise, die in Weit höherem Maße zu den Ausgaben, beziehungsweise zu den Einnahmen dieses Landes beitragen.

Dem Herrn Abgeordneten Keller scheint dies jedenfalls entgangen zu sein, denn, laut des Boranschlages finden sich diese einzelnen Daten nicht aufgezählt. Im Landesvoranschlage findet man nur die Gesamtsumme. Deshalb ist es Pflicht jedes Abgeordneten, daß er sich derartige einzelne Behelfe verschaffe und es ist auch Pflicht der Kollegen, daß sie gegen jene Kollegen Stellung nehmen, die dessen ungeachtet ein Urlaubsgesuch einbringen. Denn, meine Herren, nicht in Wien, nicht anderwärts kann man vorliegenden Voranschlag des Landtages studieren und dagegen Stellung nehmen und deshalb hat der betreffende Abgeordnete im Hause anwesend zu sein.

Wir kommen, verehrte Herren, weiter zur Herausgabe und Verbreitung belehrender Publikationen. Wir sinden für die Deutschen einen Betrag von 394 K und für die Tschechen 6420 K ausgewiesen. Auch auf diesen Fall hat die Handels- und Gewerbekammer ihr Augenmerk zu richten, denn die Deutschen in diesem Sande tragen bei weitem mehr dazu bei, als die Tschechen und derr Herr Abgeordnete Keller ist mitverpflichtet, gegen ein solches Treiben Stellung zu nehmen, wenn er seine Pflichterfüllung als Abgeordneter der Handelsund Gewerbekammer so auszuführen beabsichtigt, wie er es vor der Wahl seinen Wählern erklärt hat.

Es ist richtig, meine Herren, daß die Handelskammern, als solche, gegen ihre Abgeordneten etwas rücksichtsvoller auftreten, aber, verehrte Herren, vergessen Sie nicht, daß die Abgeordneten selbst die Verhältnisse des Landtages, seine Arbeiten und wie es vorliegt, die Verhältnisse des Kleingewerbes im Einzelnen zu studieren haben. Dazu dient die öffentliche Tagung des Landtages, dazu dient aber auch die Anwesenheit des Abgeordneten im Hause selbst. Wenn nun der Herr Abgeordnete Keller sich dennoch bemüssigt findet, ein Urlaubsgesuch einzubringen, und viele Kollegen mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein sollten, so ist dies nicht eine persönliche Spitze, sondern eine rein sachliche Angelegenheit, und der Herr Abgeordnete Keller wird mir gewiß nach Erwägung aller dieser Umstände nicht grollen.

(Abgeordneter Iro ruft: Deswegen keine Feindschaft nicht!)

Wir haben, verehrte Herren, wenn wir den Landesvoranschlag betrachten, dieselben Zustände und dieselben Behältnisse auch beim Schulwesen.

Nehmen Sie den Landesvoranschlag zur Hand Herr Abg. Kelter, ich mache Sie darauf aufmerksam -- nehmen Sie gefälligst den Boranschlag zur Hand - und zeigen Sie mir in diesem Landesvoranschlag eine Steile, die vom deutschen Schulverein, vom Bund der Deutschen in Böhmen oder von einer Subventionierung des Böhmermaldbundes spricht.

Wir finden sehr viele Subventionen für die Matice školská, aber für den deutschen Schulverein finden wir keinen Heller verzeichnet.

Ich glaube, Herr Abgeordneter Seiler, daß Sie ebenso wie alle Kollegen zur Arbeit verpflichtet sind.

Vor allem wäre es für Sie doch das deutsche Gewerbe, das zu pflegen ist und die Handels- und Gewerbekammer, die Sie hierher entsendet hat, wird gewiß Wert darauf legen, daß das, was hier im Hause verhandelt wird, von ihrem Abgeordneten teilweise zur Kenntnis genommen hat, teilweise in ablehnendem Sinne behandelt wird.

Wir haben ja bereits aus den einzelnen Aufzeichnungen der Kollegen Peters und Korawetz kennen gelernt, wie man die Pflicht eines Abgeordneten erfüllt und eben deshalb will ich auch zu gleicher Zeit an den Abgeordneten Keller die Mahnung richten, daß wenn einzelne Abgeordnete sich ihrer Aufgaben bewußt sind, wenn einzelne Kollegen so arbeitstüchtig sind, auch alle Kollegen bei Landtages selbst ihre Aufgaben nicht im Einstecken der Diäten, sondern in der Arbeitskraft erblicken. (Sehr richtig! Zwischenrufe. )

Das Schulwesen weist ja auch nach den Aufzeichnungen des Abgeordneten und Kollegen Heiser (Abg. Iro ruft: Man soll den Landtag schließen, dann erspart man Diäten!) dieselben krassen Ungerechtigkeiten gegenüber den Deutschen auf.

Wir finden z. B., daß von dem Gesamtaufwande von 1, 327. 000 Kronen, zu welchen das Land 194. 440 Kronen beiträgt, die Deutschen hievon 77960 Kronen erhalten.

Die deutsche Fortbildungsschule kostet 578. 505 K 46 h, worin an Landessubventionen 77. 960 K entfallen.

Der Abgeordnete Keller wird vielleicht Gelegenheit haben, die einzelnen Behelfe in der Budgetcommission kennen zu lernen.

Wenn uns nun in den öffentlichen Tagesblättern von arbeitsfreudigen Kollegen die Mitteilung gemacht wird, so ist es meines Erachtens auch die Pflicht des Abgeordneten Kelter, daß er sich auch dieser Angelegenheit annimmt, daß er den Sitzungen regelmäßig beiwohnt und daß er nicht so mir nichts dir nichts ein Urlaubsgesuch einbringt, und nicht genug daran, daß er vom 1. -15. Oktober Urlaub nimmt, verlangt er nunmehr noch eine Verlängerung dieses Urlaubs vom 15. bis zum 30. dieses Monates. (Abg. Iro ruft: Glaubt denn der Herr Kollege Keller, daß wir bis zum 30. dieses Monats beisammen sind?)

Betrachten wir, meine Herren, die Subventionierungen für die einzelnen Fortbildungsschulen, so finden wir, daß auf der tschechischen Seite 5 K 56 h für ein Kind entfallen, auf deutscher Seite bleiben 4 K 52 h zukommen. Auch dieser Umstand ist vom Abgeordneten Keller in Erwägung zu ziehen; denn die Handels- und Gewerbekammer hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zu dieser Frage -Stellung zu nehmen. Wenn aber ihr Abgeordneter in leichtfertiger Weise den Sitzungen des Hauses fern bleibt, dann kann die Handelskammer keine Kenntnis erhalten, weit sie als solche nicht das Recht hat, in die Behelfe der Budgetkommission Einsicht zu nehmen.

Denn, verehrte Herren, was wir hier finden, fanden wir auch seinerzeit, als man im Jahre 1904 daran ging, die vom Lande Böhmen bewilligte Notstandssubvention von 500. 000 Kronen für das Kleingewerbe zu verwenden. In diesem Falle wäre es vor allem Pflicht des Abgeordneten Kollegen Keller gewesen, einzugreifen. Wenn nun der Herr Abg. Keßer von dieser Sache keine. Kenntnis hatte, so will ich nur mit Feststellung des Ganzen bekunden, wie notwendig es ist, daß die Abgeordneten den Sitzungen dieses hohen Hauses beiwohnen. Denn nur durch die Anwesenheit in den Sitzungen ist es möglich, daß derartige Dummheiten vermieden werden.

(Abg. Glöckner: Die Gewerbetreibenden, für die Der Betrag bestimmt war, haben nichts bekommen!)

Verehrte Herren! Diese 500. 000 Kronen, die den notleidenden Gewerbetreibenden gehören sollten, wurden aber auch nicht den Genossenschaften zugewendet, sondern sie wurden dem Landesjubiläumsfond zugeteilt. Auch hiegegen zu protestieren. Wäre Ihre Pflicht gewesen. Herr Abgeordneter Keßer.

(Rufe: Da war er ja noch nicht Abgeordneter!)

Wenn Herr Abgeordneter Keßer damals noch nicht Mitglied dieses hohen Hauses war, so wäre es umsomehr seine Pflicht, heute gegen dieses Treiben Protest einzulegen, zumal ja die Handels- und Gewerbekammer gewiß ein großes Interesse an der Verteilung dieser Subvention hat. Merkwürdig ist aber weiters noch die Tatsache, daß diese 500000 Kronen, die für notleidende, arme Gewerbetreibende beziehungsweise für deren Genossenschaften bestimmt waren, ohne Wissen des Hanfes mir nichts dir nichts seitens des Landesausschusses dem Landesjubiläumsfonde zugewiesen worden sind. Das, verehrter Herr Kollege Keller, bitte ich zur Kenntnis zu nehmen., und die Handelskammer als solche, die ihn hieher entsendet hat, wird keinen Anstand nahmen, gegen ein derart willkürliches Auftreten mit Stellung zu nehmen.

Es ist selbstverständlich, daß sich gewisse Kollegen die Sache sehr leicht machen. Es ist ja bekannt, daß man sehr gerne den Sitzungen ferne bleibt, weil man doch in den einzelnen Fällen eben nicht wahrnimmt, ob einer oder der andere der Herren Kollegen auch wirklich anwesend ist.

Das meine Herren, geht jedoch nicht, daß man heute Urlaubsgesuche so mir nichts dir nichts durchgehen läßt. Es ist unsere Ausgabe, die Gründe zu studieren, welche der betreffende Abgeordnete für sein Urlaubsgesuch geltend macht. Ich hatte Gelegenheit, mit dem Herrn Kollegen Keller selbst Rücksprache zu pflegen. Ich fand nicht die Notwendigkeit heraus, daß ich für die Bewilligung diesem Urlaubsgesuches eintreten soll. Nachdem er sich aber nicht bewegen ließ, sein Urlaubsgesuch zurückzuziehen, so ist es selbstredend Pflicht eines jeden Abgeordneten, daß er gegen dieses Gesuch Stellung nimmt. Es ist aber auch Pflicht des. Abgeordneten, der zu dieser Sache spricht, den Abgeordneten Keller überzeugen zu wollen, wie notwendig es ist, daß er den Sitzungen dieses hohen Hauses beiwohnt.

Es ist, verehrte Herren, so häusig die Teilung der Landesverwaltung verlangt worden. Auch die Egerer Handels- und Gewerbekamer dürfte Gutachten für einzelne Zweige abgeben wollen, sie wird nur dann in den einzelnen Fällen Gutachten abgeben können, wenn der betreffende Abgeordnete als Solcher über alle Verhältnisse informiert ist.

Deinn, wenn auch nur der Landtag als solcher über derartige Fragen kompetent ist und nur allein zu unterscheiden hat, so gibt es denn doch sehr viele gewerbliche und industriette Angelegenheiten, wo die Handelsund Gewerbekammern um ihr Gutachten befragt wird.

Die Gutachten werden nur dann im Sinne der betreffenden Wähler erfolgen, wenn der Abgeordnete der Handels- und Gewerbekammer als solcher den Sitzungen dieses Hauses beiwohnt.

Man sträubt sich, man will nicht, baß in eine Teilung der Landesverwaltung eingegangen werden soll.

Wenn nun in so wichtigen Augenblicken der Tagung des Landtages sich Kollegen absentieren, wenn sie Urlaubsgesuche einbringen, so kann es vorkommen, daß man in einzelnen Fragen überrascht wird. Gerade diejenigen, die hier sein sollen, sind vom Hause abwesend und die Folge wäre, daß unserem Volke und mit ihm seinen einzelnen Ständen sehr großer Schaben zugefügt wird.

Wir haben, verehrte Herren, über die Angelegenheit der Teilung des Landesausschusses schon verschiedene Außerungen seitens der Gegner gehort.

Erst kürzlich war es Seine Exzellenz Dr. Foøt, der das Verlangen der Deutschen nach Teilung des Landes als einen Raubversuch bezeichnete (Lebhafte Rufe: Hört! Hört! Abg. Glöckner ruft: Das ist ja unglaublich! Das hätte ich ihm gar nicht zugetraut!)

Die ungerechte Verteilung der Landesumlagen nach deutschen und tschechischen Steuergeldern beweist, wie notwendig es ist, daß die Abgeordneten den Sitzungen dieses hohen Hauses beiwohnen, um die einzelnen Fragen diskutieren zu können.

Meine Herren! Wenn Seine Exzellenz Dr. Foøt eine derartige Äußerung tut, ist es leicht glaublich, daß auch die tschechischen Agrarier gegen unser Verlangen Stellung nehmen. Wir finden in einzelnen Blättern Kundgebungen der tschechischen Agrarpartei verzeichnet, und eben deshalb, weil es nicht ausgeschlossen ist, daß wir eines schönen Tages vor wichtige Fragen gestellt werden, (Abg. Glöckner: Wir stehen ja schon mitten darin!) deshalb ist es notwendig, daß die Abgeordneten hier im Hause sind, den Sitzungen beiwohnen und nicht leichtfertiger Weise Urlaubsgesuche einbringen. Wenn die Tschechen die wirkliche und wahre Gleichberechtigung haben wollen, - die bei ihnen aber nur auf dem Papiere steht - dann müssen sie auch in das gerechte Verlangen der Deutschen einwilligen, in jene Festlegungen, die bereits in dem Antrage Frengl und Genossen verzeichnet sind.

Wir finden aber auch des weiteren, daß wenn die Abgeordneten Urlaubsgesuche einbringen, auch andere dasselbe tun mürben. Es kann vorkommen, daß wenn wichtige Fragen aus die Tagesordnung kommen, wir unvorbereitet vor die Tatsachen gestellt werden.

Herr Abg. Keller wird gewiß die Schulden des Landes nicht so eingehend Studiert haben, (Ein Ruf: Auch nicht bezahlen! Heiterkeit. ) aber er als Deutscher muß wissen, daß wir zwei Drittel sämtlichen Steuern zahlen, während die Tschechen bloß ein Drittel entrichten. Herr Abg. Keller hat gewiß die Daten der Landesschulden Böhmens (Ein Zwischenruf: Nicht gemacht!) nicht studiert, denn wäre dies der Fall, so hätte er nicht leichtfertig sein Urlaubgesuch eingebracht. Wir finden, daß das Land Böhmen 161, 721. 585 Kronen Schulden hat. Für die Verzinsung allein müssen wir 5, 019. 383 Kronen aufbringen. Es ist selbstredend, daß die Anhäufung der Schulden immer größer wird, wenn man einem Teile des Haufes die Wirtschaft überläßt, wenn man aber auf der anderen Seite leichtfertig Urlaubsgesuche einbringt und sich von Sitzungen absentiert.

Das Defizit 1908 beträgt 23 Millionen Kronen und würden wir das Ganze mit Umlagen eintreiben wollen, so hätten wir heute schon einen Umlagenstand von 88 Proz.

Ich glaube, Herr Abgeordneter Keller, daß Sie diese Frage nicht studiert haben, denn wenn Sie sich den Schuldenstand so überlegt hätten, wie einzelne Kollegen dieses hohen Hauses dies getan haben, so wären Sie nicht dazu gekommen, ein Urlaubsgesuch einzubringen.

Wohin das führt und insbesondere beime Abgeordneten Keller führen wird, wenn er bei der wichtigsten Tagung des Landtages ausbleibt, überlasse ich den Wählern des Herrn Abgeordneten Keller.

Weil wir nun gegen die Mißwirtschaft in diesem Lande protestieren, greift man zu dem gegnerischen Mittel der Beschimpfung.

Wir finden Äußerungen in den gegnerischen Zeitungen, die nicht weniger als anständig bezeichnet werden müssen.

Der Herr Abgeordnete Keller scheint jedenfalls keine Zeitungen zu, lesen, denn, wenn er dies tun würde, dürfte er kein Urlaubsgesuch einbringen. Es müßte das Pflichtbewußtsein in ihm erwachsen, den Sitzungen beizuwohnen. Ja, es sollte noch im letzten Augenblicke bei ihm das Pflichtbewußtsein wach gerufen werden, um das Urlaubsgesuch zurückzuziehen.

Wir haben, meine Herren, es satt, uns von den Gegnern länger beschimpfen zu lassen, wir haben die Pflicht, alle Kollegen, die sich der Sache entziehen wollen, aufzufordern, ihren Mann zu stellen, und es geht nicht an, daß man Urlaubsgesuche einbringt, es geht nicht an, daß man Urlaube aus Eigenem zu verlangen sucht, wenn auch der betreffende Abgeordnete Wähler der Handelsund Gewerbekammer ist, einer Korporation, die vielleicht nicht so mit den einzelnen Wählern in Fühlung tritt, wie es einzelne andere Abgeordnete tun müssen.

Ich bin aber überzeugt, daß auch die Handels- und Gewerbekammer mit diesem Vorgehen sich nicht einverstanden erklären wird. Ich wurde mir die Frage erlauben, ob die Handels- und Gewerbekammer in Eger hievon weiß, daß der Abgeordnete Keller dieses Urlaubsgesuch eingebracht hat.

Greif man nun, meine Herren, von den Tschechen gegen uns zur Vernaderung, will man die Deutschen in diesem hohen Hause verdächtigen, so sind alle Kollegen verpflichtet, gegen diese Vernaderung Stellung zu nehmen. Sie müssen weiter ermahnt werden, den Sitzungen dieses hohen Hauses beizuwohnen, um gemeinsame Abwehr zu leisten. Es ist des Abgeordneten Pflicht, auch bei Besprechung eines eingebrachten Urlaubsgesuches seine Stellungnahme zu begründen, und eingehend in die Sache einzugehen.

Wir haben außer wirtschaftlichen Verhältnissen auch die Pflicht, sie Vorgänge im Haufe und außerhalb zu studieren und auch in Erwägung zu ziehen, und unter diesen Umständen kann es nicht angehen, sich dem Hause ferne zu halten.

Sie hörten bereits vor einigen Tagen wie man sich anläßlich des Abfingens des, Liedes: "Die Wacht am Rhein" auf tschechischer Seite empörte, aber die Herren, die es getan haben, vergaßen, was seiner Zeit der Herr Abgeordnete Prášek in diesem Landtage selbst gesprochen, Worte, die zum mindesten nicht mit seiner heutigen Stellung in Einklang zu bringen sind.

(Abg. Glöckner ruft: Infolge dessen darf auch das Urlaubsgesuch nicht bewilligt werden ! Gelächter. )

Es mürbe mir auch verwehrt, die Rede Prášeks vorzulesen, ebenso mir verwehrt murde. Statistische Daten vorzubringen.

Ich bin aber überzeugt, wenn ich die Rebe des Abgeordneten Prášek vorlesen würde, daß mir der Ordnungsruf vom Oberstlandmarschall erteilt würde. Weil wir nun vereinzelt nicht im Stande sind, den Kampf so Zu führen, wie es unser Volk und unsere Wähler verlangen, eben deshalb ist es Pflicht aller deutschen Abgeordneten den Sitzungen dieses hohen Hauses beizuwohnen, es ist auch Pflicht aller Kollegen, daß sie von Tag zu Tag und wenn es auch gilt die ganze Nacht hindurch den Sitzungen beizuwohnen.

Verehrte Herren, mir haben andere Begriffe vom Bolkshause als unsere Gegner, mir sehen dies am Abgeordneten Klofáè, der ohne eine Urlaubsbewilligung nach Belgrad gefahren ist. (Rufe: Unerhört!) Es ist Pflicht aller Abgeordneten, den Sitzungen dieses hohen Hauses beizuwohnen, und es geht nicht an, das Sie in diesen Zeiten Urlaubsgesuche einbringen.

Es ist selbstredend, daß mir dem Gesuche unter diesen Gründen, wie sie vom Abgeordneten Keller unterbreitet werden, nicht zustimmen werden.

Wenn wir die Sache nicht so gewissenhaft nehmen möchten, so würden wir auch dieses Urlaubsgesuch des Abgeordneten Keller, wie wir bereits bei früheren Gelegenheiten getan haben, ruhig übergehen, aber weil wir es nicht so treiben, wie andere Kollegen, wie z. B. der Herr Abgeordnete Dr. Kramáø, der seit Wochen dem Hause fern war, so müssen wir uns mit der Sache näher befassen. (Rufe: Dr. Kramáø hat einen Urlaub gehabt!)

Es ist mir nicht bekannt, ob der Herr Abg. Kramáø um einen Urlaub angesucht hat; ich kann mich ja aber auch irren. (Abg. Glöckner ruft: Wenn wir uns nach dem AbgKramáø richten würben, so hätten die anderen eine große Freude!)

Oberstlandmarschall: Ich bitte nochmals, den Redner nicht zu unterbrechen.

Abg. Glöckner ruft: Das ist die Rache; mich hat er auch unterbrochen.

Abg. Wüst (fortfahrend): Es ist also klar, wie wichtig es ist, den Sitzungen des Landtages beizuwohnen und ich sage im Vorhinein, daß meine Ausführungen sich nicht gegen die Person des Abg. Keller richte«. Die Stellungnahme gilt nur der Sache und eben deshalb, weil wir in einem sehr schweren Kampf stehen, darf kein Kollege dem Hause fern bleiben.

Dem Gesuche darf auch nicht stattgegeben werden - was speziell meine Überzeugung ist.

Der hohe Landtag wird übrigens darüber entscheiden.

Wir werden zur Abstimmung kommen und die Herren Kollegen als solche werden zu bestimmen haben, ob der Kollege Keller mir nichts dir nichts ein Urlaubsgesuch einbringen kann, ob man aus leichtfertigen Gründen sich vom hohen Hause absentieren kann.

Diese Frage soll dem hohen Hause selbst zur Beantwortung überlassen bleiben.

Das will ich dem hohen Hause selbst anheimstellen.

Ich habt bereits vorhin dargetan, in welcher Weise wir seitens der Tschechen benachteiligt werden. Ich habe des Weiteren begründet, wie notwendig es ist, daß die Kollegen den Sitzungen des hohen Landtages beiwohnen; denn nicht nur in wirtschaftlicher Beziehung, verehrte Herren, auch in nationaler Beziehung geht man den Deutschen an den Kragen. Man Bietet alles mögliche auf, um die Kinder unseres Bolkes hinauszudrängen, man Witt, daß überall nur Tschechen angestellt werden. Aus diesem Grunde müssen die Abgeordneten hier sein, um gegen diese Vergewaltigung Stellung zu nehmen.

Die Loyalitätsheuchelei, die man heute auf Seite der Tschechen treibt, ist nicht ernst zu nehmen. Sie sind nichts anderes als Po litiker Von heute auf morgen, die ihre Politik nach den jeweiligen Verhältnissen einrichten. Ich könnte hier Äußerungen zur Kenntnis bringen, die bei dem Kaiserbesuche im Jahre 1901 gefallen sind.

Aber ich will nicht in die Fußstapfen der Gegner treten, die immer in Vernaderungen ihr Heil erblicken, sondern ich will mich lediglich gegen diese hier herrschenden Verhältnisse wehren, und deshalb will ich alle Kollegen ermahnen, daß sie heute in diesen Tagen sich ihrer Pflicht bewußt sind und den Sitzungen des Landtages nicht fernbleiben, sondern jeder Sitzung stramm beiwohnen.

Es ist richtig, daß das, was wir heute zu arbeiten bemüssigt sind, kein leeres Spiel ist. Aber, meine Herren, alle Kollegen haben dasselbe zu tun wie der einzelne, alle Kollegen haben ihre Pflicht zu erfüllen, wie dies mehrere Kollegen bereits ausgeführt haben. Und eben deshalb erkläre ich mich gegen die Bewilligung des Urlaubsgesuches des Abgeordneten Keller.

Es fällt mir nicht ein, aus die Ausführungen des Abgeordneten Klofäè im Jahre 1901, auf die des Abgeordneten Dr. Baxa u. s. w. zurückzukommen. Wir kennen die Berhältnisse, mir missen auch, daß ich in diesem Falle mir die Unzufriedenheit Seiner Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls zuziehen würde.

Es ist meine Pflicht, baß ich alles mögliche aufbiete, um den Abgeordneten Keller zur Zurückziehung seines Gesuches zu bewegen. Bis jetzt hat er es noch nicht getan. Ich habe Des öfteren meine Augen auf den Kollegen Keller gerichtet, aber ich sehe, daß er standhaft auf feinem Urlaube beharrt.

Und nun gestatten Sie, daß ich heute noch über die Sache des längeren, spreche und sprechen muß. Bielleicht laßt er Sich am Schlusse doch bewegen und nimmt sein Urlaubsgesuch zurück. (Rufe: Er ist schon oben!)

Bis jetzt ist mir nicht bekannt, daß der Herr Kollege Keller sein Urlaubsgesuch zurückgezogen hätte. (Abg. Iro ruft: Es gibt auch keinen Paragraphen der Geschäftsord nung, welcher vorschreibt, das Ihnen darüber Mitteilung gemacht wird!) Ich bin noch beim worte und werde dasselbe noch auszunützen verstehen. Vielleicht überlegt es sich der Kollege Keller doch noch und vielleicht nimmt er selbst das Wort um meine Ausführungen zu entkräften. Ich habe die Empfindung, meine, Herren, daß das Vorgehen des Abgeordneten Keller in diesen Tagen nicht gerechtfertigt ist. Wenn der Herr Kollege Vielleicht dann in seinen Ausführungen meine Gründe zu widerlegen sucht, so werbe ich Gelegenheit finden, ihm wieder daraus zu antworten.

Ich werde Gelegenheit finden, die Behauptungen, die der Herr Abg. Keller auszuführen sucht, zu entkräftigen, und das hobe Haus als solches hat zu entscheiden, welche Meinung eher zu teilen ist, ob die von mir vertretene oder die des Herrn Abg. Keller. Bis jetzt weiß ich noch nicht, was der Herr Kollege Keller bei Seiner Durchlaucht gemacht hat, aber ich vermute, daß er sich als Redner eintragen ließ, um meine Ausführungen zu entkräftigen. (Abg. Iro ruft:. Vielleicht hat er sich eine Logenkarte geben lassen! Abg. Glöckner ruft: Das wäre ganz harmlos! Dabei wäre nichts zu befürchten! Aber es tut nichts, er scheint schon mürber zu werden !)

Meine Herren Sie werden gewiß wissen, daß es, sowie im einzelnen Leben auch im politischen Kampfe der Fall ist, daß Wer nicht kämpft, untergeht. (Abg. Glöckner ruft: Und wer nicht schwimmt ersauft!)

Wer in eine gesetzgebende Körperschaft geschickt wird, hat auch die Pflicht, den Sitzungen beizuwohnen; wenn auch die Wähler der Handels und Gewerbekammer ihn nachher entschuldigen könnten, so bin ich überzeugt, daß ein großer Steil in der Handelskammer selbst dagegen Stellung nehmen wird, aber sie müßten sich, meine Herren wundern, wenn dann nicht gesagt würde, daß es nicht einen einzigen Kollegen im Landtag gab, der nicht gegen das Urlaubgesuch Stellung nahm.

Wir würden dann mit dem Antragsteller in einen Topf geworfen werden und es würde heißen, die anderen Kollegen wollen immer nur das Gleiche tun wie er, und nur deshalb hat niemand dagegen gesprochen.

So unendlich leid es mir tut, ich muß also gegen die Eingabe sprechen. Ich habe wiederholt schon erklärt, daß ich lediglich die


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