Ètvrtek 15. øíjna 1908

Schwarz-Kosteletz(0, 2), Shweinitz (7, 5), Sedletz (0, 2), Selèan (1, 0), Semil (2, 4), Senftenberg (1, 3), Skalitz (0, 6), Skuè (0, 1), Smichow (4, 7), Sobìslau (0, 2), Sobotka (0, 1), Starkenbach(5, 0), Strakonitz(0, 7), Tabor(0, 2), Turnau (2, 8), Unhoscht (0, 1), Unterkralowitz (0, 1), Kgl. Weinberge (0, 7), Welwarn (0, 5), Wesseli (0, 1), Wildenschwert (17, 8), Wittingau (6, 3), Wlaschim (0, 1), Wolin (0, 1), Wodòan (0, 1), Wotitz (0, 1), Zbirow (0, 2), Žižkow (2, 2).

b) Einsprachig deutsch:

Asch (0, 0 Proz, è. ), Arnau (2, 3), Auscha (0, 3), Aussig (2, 0), Bensen (0, 4), Bilin (8, 4), Böhm. Kamnitz (1, 0), Böhm. Leipa (1, 3), Braunau (1, 4), Brüx (19, 9), Buchau (0, 2), Dauba (1, 1), Duppau (0, 0), Dux(16, 1), Eger (0, 4), Ellbogen (0, 2), Falkenau(1, 3), Friedland (0, 4), Gabel (0, 1), Gablonz (0, 7), Görkau (1, 1), Graslitz (0, 2), Gratzen (2, 8), Grulich (2, 0), Haida (0, 1), Hainspach (0, 1), Hartmanitz (1, 0), Hohenelbe (2, 1), Hohenfurt (0, 1), Hostau (0, 5), Jechnitz (4, 7), Kaaden (1, 5), Kalsching (11, 8), Kaptitz (9, 9), Karbitz (0, 5), Karlsbad (0, 3), Katharinaberg (0, 1), Komotau (1, 8), Königswart (0, 1), Kratzau (1, 1), Luditz (2, 7), Marienbad (0, 3), Marschendorf (0, 5), Mies (4, 2), Neubistritz (2, 4), Neudek (0, 0), Neuern (1, 5), Niemes (3, 4), Oberplan (1, 2), Petschau (0, 0), Pfraumberg (0, 1), Plan (0, 2), Platten (0, 0), Podersam (1, 3), Postelberg (14, 0), Presnitz (0, 1), Reichenberg, Landbezirk (2, 0), Rochlitz (3, 7), Rokitnitz (2, 1), Ronsperg (0, 3), Rumburg (0, 1), Saaz (4, 0), Schluckenau (0, 2), Sebastiansberg (0, 0), Tachau (0, 2), Tannwald (6, 7), Tepl (0, 0), Teplitz (6, 0), Tetschen (2, 0), Trautenau (2, 6), Tuschkau, (4, 2), Wallern (0, 2), Warnsdorf (0, 1), Wegstädtl (4, 3), Wekelsdorf (0, 6), Weseritz (0, 1), Wildstein (0, 2); Zwickau (1, 2).

c) Als gemischtsprachig erübrigen hiernach folgende Gerichtsbezirke.

a) Vorherrschend böhmische (die nebenstehenden Prozente bezeichnen die deutschen Minoritätten):

Budweis (34, 7 Proz. d. ), Leitomischl (29, 4), Manetin (42, 3), Neuhaus (27, 8), Neustadt a. d. M. (25, 7), Polièka (28, 9), Prachatitz) (48, 4), Taus (23, 5), Weißwasser (23, 4).

ß) Vorherrschend deutsche:

Bergreichenstein (43, 4 Proz. è. ), BischofTeinitz (48, 7), Königinhof (42, 8), Krumau (45, 9), Landskron (32, 0), Leitmeritz (21, 0), Lobositz (25, 1), Staab (27, 2), Steken (21, 8), Winterberg (40, 1).

Sollte die Minoritätsziffer anstatt mit 20 Prozent mit 25 Prozent angenommen werden, dann würden die hier als gemischtsprachig angeführten Bezirke, und zwar:

ad a) Taus und Weißwasser in die Kategorie der einsprachig böhmischen,

ad ß) Leitmeritz und Stelen in jene der einsprachig deutschen zu übertragen sein.

Zum Behufe einer nationalen Abgrenzung wird von allem zu erwägen sein, ob und welche der nach dem aufgestellten Minoritätsprozente derzeit als "gernischtsrachig" anzusehenden Gerichtsbezirke durch eventuelle Neuerrichtung einer Anzahl von Bezirksgerichten oder durch Ausscheidung anderssprachiger Gemeinden aus den bisherigen und Zuteilung zu einem ihnen sprachlich gleichen Gerichtssprengel in einsprachige umgewandelt werden können, zumal im System der nationalen, beziehungsweise sprachlichen Abgrenzung dem doppelsprachigen Bezirke nur in jenem Falle eine Existenzberechtigung zugestanden werden kann, in welchem die Schaffung eines einsprachigen Verwaltungsgebietes entweder überhaupt nicht oder doch nicht ohne flagrante Verletzung der bei der Bezirkseinteilung vom Standpunkte der öffentlichen. Verwaltung außer dem sprachlichen Momente ins Auge zu fassenden anderweitigen Verhältnisse, als Kommunikationen, Verkehrsrücksichten, vollbegründete Wünsche der Bevölkerung und dgl. in. als durchführbar sich darstellt.

Die sprachliche Abgrenzung wird sich fernerhin auch mit der Ausscheidung solcher Gemeinden zu beschäftigen haben, welche in einem anderssprachigen Bezirke liegen, also der in ihrer Majorität böhmischen Gemeinden aus einsprachig deutschen und solcher deutschen Gemeinden aus einsprachig böhmischen Bezirken. Solche Gemeinden werden nach Zulaß der Verhältnisse, und zwar die ersteren einsprachig böhmischen, die letzteren aber einsprachig deutschen Bezirken zuzuweisen sein.

Auch auf diesen Umstand ist in dem beigeschlossenen Entwurfe Bedacht genommen worden.

Allerdings bleibt eine Anzahl von Gemeinden übrig, deren Lage die Zuweisung zu einem gleichsprachigen oder gemischten Bezirke nicht möglich erscheinen läßt, doch ist deren Zahl eine relativ sehr geringe und kann wohl durch gewisse zu Gunsten derselben festzusetzende Ausnahmsbestimmungen hinsichtlich des Sprachgebrauches der Behörden im Verkehre mit diesen Gemeinden entsprechende Vorsorge getroffen werden.

Es sind dies folgende Gemeinden:

1. Gemeinde Autschowa im Bezirke Bischof-Teinitz (90, 2 Proz. d., 9, 8 Proz. è. ). Falls die böhmischen Gemeinden dieses Bezirkes aus demselben ausgeschieden und dem neuzurrichtenden Gerichtsbezirke Stankau zugeteilt werden, so wird auch die Zuweisung der Gemeinde Autschowa zu letzterem Bezirke nach der Lage dieser Gemeinde als unerläßlich sich darstellen.

2.   Gemeinde Böhmisch-Aicha (64, 5 Proz. d. 355 Proz. è. ). Dieselbe ist der Sitz des Bezirksgerichtes - alle übrigen Gemeinden dieses Bezirkes sind in ihrer ausgesprochenen Majorität böhmisch, daher auch der Bezirk selbst einsprachig böhmisch.

3.    Gemeinde Tschausch (57, 4 Proz. è., 42, 6 Proz. d. ) muß bei dem deutschen Bezirke Brüx verbleiben, ebenso muß

4.   Gemeinde Ilemnik (74. 3 Proz. d., 25, 7 Proz. è. ) bei dem böhmischen Bezirke Deutschbrod belassen werden; gleichfalls

5.   Gemeinde Ploschkowitz (531 Proz., è., 46, 9 Proz. d. ) bei dem einsprachig deutschen Bezirke Leitmeritz.

6.   Gemeinde Olaschkowitz (239 d., 32 è. ) muß entweder mit den böhmischen Gemeinden des Lobositzer Bezirkes aus diesem Bezirke ausgeschieden und zum böhmischen Bezirke Libochowitz zugeteilt ober aber mit derselben zugleich auch die böhmische Gemeinde Kolotetsch (45 d., 71 è. ) bei dem deutschen Bezirke Lobositz belassen werden.

7.    Gemeinde Solislau (44, 5 Proz. d., 65, 5 Proz. è. ) muß bei dem einsprachigen deutschen Bezirke Mies verbleiben, endlich

8.   Gemeinde Alt-Prachatitz (93 Proz. è., 7 Proz. d. ) wird wohl wegen ihrer unmittelbaren Nähe von Prachatitz bei diesem deutschen Bezirke belassen werden müssen.

Nach dem vorliegenden Entwürfe würde die Errichtung von 9 Bezirksgerichten sich als notwendig darstellen, und zwar:

6 böhmische mit dem Sitze des Bezirksgerichtes in:

1.   Krems, eventuell Goldenkron,

2.   Böhm. Rotwasser,

3.   Stankau,

4.   Wäll. Birken,

5.   Welleschin, und

6.   Groß- Zdikau.

3 deutsche, und zwar:

1.   Abtsdorf,

2.   Gradlitz, und

3.   Neumark.

Die Beilage I enthält ein Verzeichnis dieser neu zu errichtenden Bezirksgerichten unter Anführung der denselben zuzuweisenden politischen Ortsgemeinden, dann aller jener bereits bestehenden Bezirksgerichte, welche durch Zuteilung oder Abtrennung von Gemeinden an ihrem detzeitigen Gebietsumfange eine Veränderung zu erfahren hätten.

Bei jedem dieser Bezirksgerichte ist die Veränderung in den Einwohnerverhältnissen nach deren Umgangssprache in absoluter und prozentueller Ziffer ersichtlich gemacht worden.

Die Beilage II repräsentiert den Entwurf der nach der projektierten Abgrenzung sich darstellenden Landeseinteilung des Königreiches Böhmen in Kreise unter Anführung der zu jedem Kreise gehörigen Bezirkshauptmannschaften und der den letzteren zugewiesenen Gerichtsbezirke mit den entsprechenden ziffermäßigen und prozentnellen Angaben ihrer Bevölkerungsverhältnisse.

Was zunächst die Bezirkshauptmannschaften, als staatliche Verwaltungsbehörden erster Instanz betrifft, so werden 6 Bezirkshauptmannschaften neu errichtet werden müssen, und zwar:

3 böhmische, nämlich in:

1.   Frauenberg;

2.   Netolitz,

3.   Jaromìø.

3 deutsche in:

1. Neuern,

2.   Bergreichenstein,

3.   Grulich.

In Steken und Rokitnitz werden Exposituren der betroffenen Bezirkshauptmannschaften Neuhaus und Grulich zu bestellen sein, denen der Parteienverkehr seitens der politischen Behörde erster Instanz zu übertragen wäre, damit die Notwendigkeit der Bewohner dieser Gerichtsbezirke, am Sitze der Bezirkshauptmannschaft zu erscheinen, in Anbetracht der weiten Entfernung dieser letzteren tunlichst eingeschränkt werden könnte.

Derartige Exposituren bestanden bereits während der Organisationsperiode des Jahres 1849 und haben sich damals durchaus als praktisch und dem Interesse der Bevölkerung entsprechend erwiesen.

Anbelangend die Kreiseinteilung, welche in Böhmen eine historische Berechtigung besitzt und bei der territorialen Ausdehnung des Landes vom Standpunkte des Berwaltungsinteresses nahezu eine Notwendigkeit geworden ist, so wird die Zahl von 10 Kreisen beantragt. Es empfiehlt sich wohl nicht, über diese Zahl hinauszugehen, weil die Kreisbehörden vorzugsweise als weite Instanzen zu fungieren haben werden, im Hinblick hierauf aber eine entsprechende Dotierung dieser Behörden mit einem nach Qualität und Quantität seiner Berufsaufgabe völlig genügenden Personale notwendig, dies aber bei einer größeren Zahl derlei Behörden und einem beschränkteren Verwaltungsgebiete derselben kaum vollkommen durchführbar erschiene.

Gleichwohl enthält die Beilage III eine Einteilung des Königreiches Böhmen in 14 Kreise für den Fall, als ungeachtet des geltend gemachten Motives eine über die Zahl von zehn hinausreichende Anzahl von Kreisen vorgezogen werden sollte.

Ein Überblick des vorgelegten Entwurfes zeigt, daß nach demselben 228 Bezirksgerichte in Böhmen bestehen würden, worunter 132 einsprachig böhmische, 92 deutsche, 4 gemischtsprachige; ferner 100 Bezirkshauptmannschaften, und zwar:

57 einsprachig böhmische, 40 einsprachig deutsche, 3 gemischte, endlich 10 Kreise, und zwar:

5 einsprachig böhmische, 3 einsprachig deutsche, 2 gemischtsprachige.

Von den eventuell projektierten 14 Kreisen wären 7 böhmische, 5 deutsche und 2 gemischte.

Wir wollen den hohen Landtag mit der Einbeziehung der Beilage dieses Entwurfes in diese Interpellation nicht belästigen, halten es aber doch für im hohen Grade wünschenswert, darauf hinzuweisen, daß die Regierung Körber gleichzeitig die nachfolgend alphabetisch geordnete Zusammenstellung sämtlicher Gerichtsbezirke Böhmens unter Angabe ihrer Bevölkerungsziffer mit Rücksicht aus die nationalen Verhältnisse vorgelegt hat.

Name des Gerichtsbezirkes und Eigenschaft in sprachlicher Beziehung: Asch deutsch, Adlerkosteletz böhmisch, Arnau deutsch, Auscha deutsch, Aussig deutsch, Bechyò böhmisch, Benatek (Neu) böhmisch, Beneschau böhmisch, Bensen deutsch, Beraun böhmisch, Bergreichenstein gemischt (vorherrschend deutsch), Bilin deutsch, Bischofteinitz gemischt (vorherrschend deutsch), Blatna böhmisch, Blowitz böhmisch, Böhm. Aicha gemischt (vorherrschend böhmisch), Böhm. Brod böhmisch, Böhm. Kamnitz deutsch, Böhm. Leipa deutsch, Brandeis böhmisch, Braunau deutsch, Bøežnic böhmisch, Brüx gemischt (vorherrschend deutsch), Budweis gemischt (vorherrschend èechisch), Buchau deutsch, Èaslau böhmisch, Chlumec böhmisch. Chotìboø böhmisch, Chrudim böhmisch, Tauba deutsch, Deutschbrod böhmisch, Dobøíš böhmisch, Duppau deutsch, Dux gemischt (vorherrschend deutsch), Eger deutsch, Eipel böhmisch, Eisenbrod böhmisch, Ellbogen deutsch, Eule böhmisch, Falkenau deutsch, Frauenberg böhmisch, Friedland deutsch, Gabel deutsch, Gablonz deutsch, Görkau deutsch, Graslitz deutsch, Gratzen deutsch, Grulich deutsch, Habern böhmisch, Haida deutsch, Hainspach deutsch, Hartmanitz deutsch, Hlinsko böhmisch, Hochstadt böhmisch, Hohenelbe deutsch, Hohenfurt deutsch, Hohenmauth böhmisch, Holic böhmisch, Horaždiowitz böhmisch, Hoøitz böhmisch, Hoøovic böhmisch, Hostau deutsch, Humpolec böhmisch, Jaromìø gemischt (vorherrschend böhmisch), Jechnitz deutsch, Jièín böhmisch, Joachimsthal deutsch, Jungbunzlau böhmisch, Jungwožic böhmisch, Kaaden deutsch, Kalsching gemischt (vorherrschend deutsch), Kamenic böhmisch.

Kaplitz deutsch, Karbitz deutsch, Karlsbad deutsch, Karolinenthal böhmisch, Katharinaberg deutsch, Kauøim böhmisch, Kladno böhmisch, Klattau böhmisch, Kolin böhmisch, Kohljanowitz böhmisch, Komotau deutsch, Königgrätz böhmisch, Königinhof gemischt (vorherrschend deutsch), Königsaal böhmisch, Königstadtl böhmisch,; Königswart deutsch, Kralovitz böhmisch, Kratzau deutsch, Krumau gemischt (vorherrschend deutsch), Kuttenberg böhmisch, Landskron gemischt (vorherrschend deutsch), Laun böhmisch, Lebeè böhmisch, Leitmeritz gemischt (vorherrschend deutsch), Leitomischl gemischt (vorherrschend böhmisch), Libau böhmisch, Libochowitz (böhmisch, Lischau böhmisch, Lobositz gemischt (vorherrschend deutsch), Lomnitz böhmisch, Lomnitz böhmisch, Lubitz deutsch, Manetin gemischt (vorherrschend èechisch), Marienbad deutsch, Marschendorf deutsch, Melnik böhmisch, Mies deutsch, Mirowitz böhmisch, Moldautein böhmisch, Mühlhausen böhmisch, Münchengrätz böhmisch, Nachod böhmisch, Nassaberg böhmisch, Rechanic böhmisch, Repomuk böhmisch, Netolic böhmisch, Neubistritz deutsch, Neubydžow böhmisch, Neudeck deutsch, Neuern deutsch, Neugedein gemischt (vorherrschend èechisch), Neuhaus gemischt (vorherrschend èechisch), Neupaka böhmisch, Neustadt gemischt (vorherrschend èechisch), Neustraschitz böhmisch, Neweklau böhmisch, Niemes deutsch, Nimburg böhmisch, Oberplan deutsch, Opoèno böhmisch, Pardubitz böhmisch, Patzau böhmisch, Petschau deutsch, Pfraumberg deutsch, Pilgram böhmisch, Pilsen gemischt (vorherrschend èechisch), Pisek böhmisch, Plan deutsch, Planitz böhmisch, Platten deutsch, Poèátek böhmisch, Podìbrad böhmisch, Podersam deutsch, Polic böhmisch, Polièka gemischt (vorherrschend èechisch), Polna böhmisch, Postelberg gemischt (vorherrschend deutsch), Prachatitz gemischt (vorherrschend èechisch), Pøelauè böhmisch, Preßnitz deutsch, Pøíbram böhmisch, Pøeštitz böhmisch, Pøibyslau böhmisch, Pürglitz böhmisch, Rakonic böhmisch, Raudnic böhmisch, Reichenan böhmisch, Reichenberg Landbezirk deutsch, Øièan böhmisch, Rochlitz deutsch, Rokitnitz deutsch, Rokycan böhmisch, Ronsperg deutsch, Rumburg deutsch, Saaz deutsch, Schatzlar deutsch, Schlan böhmisch, Schluckenau deutsch, Schüttenhofen gemischt (vorherrschend èechisch), Schwarz-Kostelec böhmisch, Schweinitz böhmisch, Sebastiansberg deutsch, Sedlec böhmisch, Selèan böhmisch, Semil böhmisch, Senftenberg böhmisch, Skalitz böhmisch, Skuè böhmisch, Smichow böhmisch, Sobìslau böhmisch, Sobotka böhmisch, Staab gemischt (vorherrschend deutsch), Starkenbach böhmisch, Steken gemischt (vorherrschend deutsch), Strakonitz böhmisch, Tabor böhmisch, Tachau deutsch, Tannwald deutsch, Taus gemischt (vorherrschend böhmisch), Tepl deutsch, Teplitz deutsch, Tetschen deutsch, Trautenau deutsch, Turnau böhmisch, Tuschkau deutsch, Unhošt böhmisch, Unterkralowitz böhmisch, Wallern deutsch, Warnsdorf deutsch, Wegstadtl deutsch, Königliche Weinberge böhmisch, Weißwasser gemischt (vorherrschend èechisch), Wekelsdorf deutsch, Welwarn böhmisch, Weseritz deutsch, Wesseli böhmisch, Wildenschwert gemischt (vorherrschend böhmisch), Wildstein deutsch), Winterberg gemischt (vorherrschend deutsch), Wittingau böhmisch, Wlaschim böhmisch, Wolin böhmisch, Wodòan böhmisch, Wotitz böhmisch, Zbirow böhmisch, Žižkow böhmisch, Zwickau deutsch.

Auf Grundlage der von der damaligen Regierung in Aussicht genommenen Abgrenzung der Gerichtsbezirke in Böhmen ist dann auch weiter eine Kreiseinteilung seitens derselben Regierung in Vorschlag gebracht worden, welche nachstehend lautet:

A. Des Kreises Budweis. B. Zugehörige Bezirkshauptmannschaften sind: Budweis, Deutschbrod, Kaplitz, Krumau, Mühlhausen, Moldautein, Neuhaus, Pilgram, Pisek, Prachatitz, Schüttenhofen, Strakonitz, Tábor, Winterberg, Wittingau.

A. Des Kreises Chrudim oder Èaslau. B. Zugehörige Bezirkshauptmannschaften sind: Chotìboø, Chrudim, Èaslau, Hohenmaut, Kolin, Kuttenberg, Ledeè, Leitomischl, Neubydžow, Pardubitz, Podìbrad, Polièka.

A. Des Kreises Eger. B. Zugehörige Bezirkshauptmannschaften sind: Asch, Bischofteinitz, Eger, Falkenau, Graslitz, Joachimsthal, Kaaden, Karlsbad, Komotau, Luditz, Mies, Plan, Podersam, Zaaz, Tachau, Tepl.

A. Des Kreises Jièín. B. Zugehörige Bezirkshauptmannschaften sind: Jièín, Jungbunzlau, Münchengrätz, Semil, Starkenbach, Turnau.

A. Des Kreises Koniggrätz. B. Zugehörige Bezirkshauptmannschaften sind: Königinhof, Königgrätz, Landskron, Nachod, Neustadt a. d. M., Reichehau, Senstenberg.

A. Des Kreises Leitmeritz. B. Zugehörige Bezirkshauptmannschaften sind: Brüx, Dux, Laun, Leitmeritz, Raudnitz.

A. Des Kreises Pilsen. B. Zugehörige Bezirkshauptmannschaften sind: Blatna, Klattau, Kralowitz, Neuern, Pilsen, Pøestitz, Rokitzan, Taus.

A. Des Kreises Prag. B. Zugehörige Bezirkehauptmannschaften sind: Beneschau, Böhmisch-Brod, Hoøowitz, Karolinenthal, Kladno, Mìlnik, Pøíbram, Rakonitz, Schlan, Selèan, Smichow, Königliche Weinberge, Žižkow.

A. Des Kreises Reichenberg. B. Zugehörige Bezirkshauptmannschaften sind: Aussig, Böhmisch-Leipa, Braunau, Dauba, Friedland, Gabel, Gablonz, Grulich, Hohenelbe, Reichenberg, Rumburg, Schtuckenau, Teplitz, Tetschen, Trautenau.

Die Gefertigten sind überzeugt, daß Se. Exzellenz der Herr Statthalter als ein genauer Kenner unserer Verhältnisse der von den Deutschen in Böhmen stets zum Ausdrucke gebrachten Anschauung beipflichten werden, daß nur durch eine möglichst genau durchgeführte nationale Abgrenzung der von allen Seiten so lang ersehnte Friede in Böhmen herbeigeführt werden kann und es ist nur zu verwundern, daß das derzeit die Zügel der Regierung führende Ministerium noch immer nicht den Wut gehabt hat, dieser Frage näherzutreten und sie, wozu ihr das Gesetz die vollste Berechtigung bietet, auch tatsächlich energisch durchzuführen. Es werden wohl mit der Errichtung einiger neuer Gerichtsbezirke und Bezirkshauptmannschaften größere Kosten Verbunden sein, allein diese Kosten, mögen sie noch so groß ausfallen, können unmöglich ins Gewicht fallen, wenn es sich um die Anbahnung jener friedlichen Verhältnisse handelt, wie sie die Deutschen dieses Landes seit jeher lebhaft wünschen.

Die Gefertigten erlauben sich daher an Seine Exzellenz als den Vertreter der k. k. Regierung die nachstehende Anfrage zu richten:

1.   Ist Seine Exzellenz davon überzeugt, daß die allererste und wichtigste Voraussetzung zur Herstellung friedlicher nationaler Verhältnisse in Böhmen eine bis in das Kleinste durchgeführte nationale Abgrenzung der Gerichts- und politischen Bezirke bildet?

2.   Ist Seine Exzellenz in Kenntnis von den diesfalls seitens des Ministeriums Körber ausgearbeiteten in diese Interpellation aufgenommenen Entwürfen über die nationale Abgrenzung der Gerichts- und politischen Bezirke und aber die sich daran schließende Bildung national abgegrenzter Kreise in Böhmen?

3. Ist Seine Exzellenz geneigt, bei der vorgesetzten Regierung alles aufzubieten, damit dieselbe endlich der seit nahezu 2 Jahrzehnten den Gegenstand der öffentlichen Besprechung bildenden und in Bezug auf ihre Einzelnheiten bereits vollständig vorbereiteten Lösung der Frage der nationalen Abgrenzung nähertrete, die bezügliche Vorlage sobald als möglich ausarbeiten lasse und, nachdem dem Landtage von Böhmen die Möglichkeit geboten wurde, zu dieser Abgrenzungsfrage Stellung zu nehmen, die damit in Zusammenhang stehende Errichtung neuer Gerichts- und politischer Bezirke im Verordnungswege durchführe.

Prag, am 15. Oktober 1908.

Abg. Schreiner und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werbe alle diese Interpellationen Seiner Exzellenz dem Herrn Statthalter übergeben; bezüglich der an meine Person gerichteten Interpellationen werde mich behufs Beantwortung derselben mit dem Landesausschuß ins Einvernehmen setzen.

Odevzdám všecky tyto interpellace Jeho Excellenci panu místodržiteli. Co se týèe interpellací na moji osobu, dohodnu se stran zodpovìdìní jich se zemským výborem.

Wir übergehen zur Fortsetzung in der Verhandlung über das Urlaubsgesuch des Herrn Abgeordneten Keller.

Ich erlaube mir mitzuteilen, daß der Herr Abgeordnete Keller sein Urlaubsgesuch in der Beziehung abgeändert hat, daß er mich ersucht hat, ich möchte dem hohen Landtage die Mitteilung machen, daß er bis zum 30. Oktober beurlaubt zu werden wünscht.

In dieser Angelegenheit ist bereits der Herr Abgeordnete Wüst am Worte, außerdem sind noch vorgemerkt die Herren Abgeordneten Wolf, Markert und Dr. Schreiner.

Jedná se o žádost stran dovolené pana posl. Kellera, který mne žádal, aby mu byla udìlena slavným snìmem dovolená do 30. tohoto mìsíce. V této záležitosti jest pøi slovì pan posl. Wüst a jsou zapsáni ještì jako øeèníci páni posl. Wolf, Markert a dr. Schreiner.

Der Herr Abgeordnete Wüst hat das Wort.

Abgeordneter Wüst: Hoher Landtag! Das hohe Haus hat in einer geschäftsordnungswidrigen Sitzung mir die Zustimmung verweigert, daß ich statistische Daten aus dem Landesvoranschläge dem hohen Hause zur Kenntnis bringen darf.

Hiedurch wurde ein Präjudiz geschaffen, ein Nachteil, der auch die anderen Redner dieses hohen Hauses noch treffen wird.

Durch diese Verweigerung zeigt man deutlich, daß man die Wahrheit fürchtet, man will dem Volke nicht bekannt geben, in welker Weise die Deutschen dieses Landes benachteiligt werden.

Es ist Pflicht eines jeden Abgeordneten gegen eine derartige Wirtschaft Stellung zu nehmen und ich muß meine Verwunderung aussprechen, daß der Herr Abgeordnete Keller gerade in diesen wichtigsten Tagen ein Urlaubsgesuch überreicht und auch jetzt noch dieses Urlaubsgesuch um weitere 14 Tage verlängern will.

In letzterem Talle trägt der Herr Abgeordnete Keller nicht die Schuld, sondern das geschäftsordnungswidrige Vorgehen Seiner Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls. Durch dieses Vorgehen kam es so weit, daß wir erst heute zu dieser Angelegenheit zu sprechen kommen, weshalb auch in diesem Falle der Herr Abgeordnete Keller entschuldigt ist.

Ich habe bereits vorhin erwähnt, daß man die Zahlen fürchtet, mit welchen die Deutschen in diesem Lande benachteiligt werden.

(Abgeordneter Iro ruft: Nicht nur die Zahlen, sondern auch das Zahlen! Heiterkeit. )

Wir finden überhaupt, daß das Zahlen gegenüber den Deutschen so eingerichtet ist, daß die Deutschen dieses Landes zwei Drittel an sämtlichen Steuern aufbringen müssen, während die Tschechen ein Drittel aufbringen.

Betrachten wir aber das Subventionswesen, so ersehen mir, daß die Tschechen zwei Drittel bekommen (Rufe: Noch viel mehr!) während die Deutschen bloß ein Drittel erhalten.

Einzelne Kollegen dieses hohen Hauses haben aus den vorliegenden Daten der Budgetkommission Auszüge gemacht, und haben dieselben auch schon bereits der Öffentlichkeit übergeben; nachdem es aber notwendig ist, daß die jetzt von mir weiter vorzubringenden Benachteiligungen der Deutschen in diesem Lande auch dem stenographischen Protokolle beigefügt werden, so gestatte ich mir einzelne derartige Ungerechtigkeiten zur Kenntnis zu bringen.

Wir finden zum Beispiel bei den Straßenprojekten, daß die Deutschen 23 solche mit 1, 079. 427 Kronen veranschlagten Summe, die Tschechen hingegen 88 Straßenprojekte mit 3, 170. 152 Kronen zugewiesen haben (Rufe: Hört !) Dies ist ein Verhältnis wie 1: 3, somit ein Viertel.

Dasselbe ist auch bei den Brückenprojekten der Fall. Wir finden, daß 7 deutsche Brückenprojekte mit 33. 819 K vorliegen, während 14 tschechische Projekte mit 378. 061 K der technischen Abteilung zugewiesen sind, ein Verhältnis von 1: 11. Es ist Selbstverständlich, daß von solchen wichtigen Fällen die abgeordneten unterrichtet sein müssen, und daß es denn doch nicht angeht, daß sie mährend der Tagung des Landtages 14 tägige Urlaubsgesuche einbringen.

Ich sinse mich deshalb veranlaßt, wie ich bereits vor zwei Wochen erklärt labe, gegen dieses Gesuch Stellung zu nehmen.

Aber nicht bloß die angeführten Daten zwingen mich dazu, sondern auch weitere Ungerechtigkeiten, die wir den Ausführungen in den von den Herren Kollegen ausgearbeiteten Referaten entnehmen können.

Wir finden hier ferner, daß von den Hochbauprojekten 9 deutsche, mit einer Summe von 200. 326 Kronen veranschlagt werden, während auf tschechischer Seite 111 Projekte mit 6, 035. 483 Kronen zur Ausführung gelangen. (Rufe: Hört, hört! Abg. Iro ruft: Das ist unerhört!) dies ist also ein Verhältnis wie 1 zu 30. Berücksichtigen wir die sämtlichen Projekte, so finden wir nur 39 deutsche mit einer Summe von 1, 300. 000 Kronen, während wir auf der anderen Seite 213 tschechischen mit 9, 600. 000 Kronen verzeichnet finden. (Abg. Iro ruft: "Das ist die vielgerühmte Arbeitslustigkeit des Landtages auf Kosten der deutschen Steuerträger!) Dasselbe Maßverhältnis finden wir auch bei Trassierungen.

Wir finden, daß 18 deutsche Trassierungen mit 39, 6 Kilometern vorliegen, während bei den Tschechen 77 tschechische mit 178, 2 Kilometern bewilligt sind, ein Verhältnis von 1 zu 4 ½ also weniger als 1/5 der Trassierungen fallen aus deutsches Gebiet.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam zu machen, daß wir uns in der Debatte über das Urlaubsgesuch des Herrn Abgeordneten Keller befinden, und ich bitte daher, sich an die Sache zu halten. (Výbornì-Rufe rechts)

Abgeordneter Wüst (fortfahrend): Durchlaucht, ich mache aufmerksam, daß ich das ja tue!

Abg. Iro ruft: Wenn er nicht reden darf, so können wir auch pfeifen, wenn es angenehm ist, können wir auch die "Wacht am Rhein" ein zweitesmal singen!

Abgeordneter Glöckner ruft: Wir können auch Leierkasten spielen!

Abgeordneter Iro ruft: Wir können auch zur Abwechslung die serbische Hymne singen!

Abgeordneter Wüst (fortfahrend): Ich habe bereits vorhin erklärt, daß ich mit der Einbringung solcher Urlaubsgesuche nicht einverstanden bin. Wenn Seine Durchlaucht etwa nicht hört, daß ich zum Gegenstande, zur Sache spreche, so bedauere ich dies, habe es aber durchaus nicht notwendig, mir im diesen Falle Belehrungen von Seiner Durchlaucht geben zu lassen.

(Abgeordneter Iro ruft: Aha! § 14! die § 14-Erzellenz! Rufe: § 14-Exzellenz Thun! Große Unruhe. )

Oberstlandmarschall (läutet): Ich bitte den Herrn Abgeordneten in seiner Rede fortzufahren.

Abg. Wüst (fortfahrend): Ich habe die Pflicht, jene Abgeordneten, die in diesen Tagen Urlaubsgesuche einzubringen gedenken, auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die daraus erwachsen würde. Denn nur dann ist eine Remedur möglich, wenn der Abgeordnete sich mit den Verhältnissen, die im Landesvoranschlag verzeichnet sind, vertraut macht.

Nachdem der Abg. Keller dessen ungeachtet sein Urlaubsgesuch einbringt, so muß ich ihn selbstverständlich aus einzelne Zahlen aufmerksam machen. Ich bin verpflichtet hiezu und habe Überzeugung, daß er vielleicht noch zu der Erkenntnis kommen wird, in Anbetracht dieser notwendigen Tagung in letzter Stunde sein Urlaubsgesuch am besten zurückzuziehen.

Wenn ich aber die Einbringung des Urlaubsgesuches mit wenigen Worten abtun würde, so könnte vielleicht in Zukunft bei allen Abgeordneten der gleiche Fall eintreten, alle kämen um den Urlaub ein.

Die Folge wäre, daß wir vor einem leeren Hause stünden.

Ich gebe zu, daß insbesondere diese Klarlegung der Benachteiligungen der Deutschen bei den Tschechen übel und bitter empfunden wird, aber es ist die lautere Wahrheit.

Meine Herren! Das, was ich vorhin zur Kenntnis brachte, ist in einem weit schlimmeren Falle noch an anderen Gebieten zu sehen.

Wir sinden z. B. dasselbe auch bei der Subventionierung des Kleingewerbes, wir sehen z. B., daß den deutschen Gewerbetreibenden, den deutschen Genossenschaften unverzinsliche Darlehen zur Anschaffung von Maschinen und Arbeitsbehelfen im Jahre l907 nicht bewilligt wurden, während die Tschechen K 1349. 46 bekamen. (Rufe: Hört! Rufe: Wo ist der Keller?)

Werte Herren! Sie wissen, daß der Abgeordnete Keller der Handels- und Gewerbekammer angehört und daß er die Pflicht hat, nicht nur die größeren Handeltreibenden zu vertreten, sondern daß er auch die Pflicht hat, den kleinen Gewerbetreibenden zu unterstützen. Wenn ich ihm diese Daten zur Kenntnis brachte, so wollte ich ihn darauf führen, daß er gegen dieses Treiben Stellung nimmt und daß er nicht nur hier im Hause, sondern auch in seinem Wahlkreise die Gewerbetreibenden darauf aufmerksam macht, in welcher Weise sie benachteiligt werden.


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