Pátek 9. øíjna 1908

aufzuforsten und sie für das Land und für die Bevölkerung nützlich zu machen. Im Gegenteil wird das Brachliegen dieser ungeheueren Landflächen geduldet, während waldreiche Gegenden ihres Waldreichtums gänzlich beraubt werden und das Holz entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nach Preußen ausgeführt wird.

Das Brennholz, von dem vor 15 Jahren eine Kubikklafter 2 fl. 50 kr. gekostet hat, kostet jetzt 9 fl. und mehr, das heißt, der Preis des Brennholzes hat sich in dieser kurzen Zeit vervierfacht, während anderseits der materielle Wohlstand der Bevölkerung auf derselben Stufe geblieben ist.

Dies wollen aber gerade diejenigen, in deren Hänben Besitzungen im Werte von vielen Millionen konzentriert sind, am allerwenigsten einsehen, sie wollen es nicht einsehen, daß der arme Bauer, Kleinbürger, Arbeiter u. s. w., der keine Existenzmittel besitzt, aus Not und Elend das Land verlassen muß, um nach Preußen, Sachsen und Amerika zu wandern, so daß bald in den größten landwirtschaftlichen Betrieben Mangel an Arbeitskräften eintreten wird.

In den Tuszower Wäldern im politischen Bezirke Mielec zahlte man vor 15 Jahren, zur Zeit des Baron Hirsch, für eine Kubikklafter Eschenholz - besser bemessen als heutzutage - 3 fl., wogegen man heute für dasselbe Quantum 11 fl. 20 kr. zahlen muß. Für Rüster- und Buchenholz zahlte man früher 3 fl. 50 kr., heute 12 fl., für Eichenholz früher 3 fl. 30 kr., jetzt 11 fl. 20 kr., für Birkenholz früher 3 fl, jetzt 11 fl. 20 kr., für Fichtenholz früher 2 fl. 50 kr., jetzt 10 fl. 20 kr., für Tannen- und Lärchenholz früher 2 fl. 30 kr., jetzt 9 fl. 20 kr., Klaubholz früher per Fuder 30 bis 50 kr., jetzt 3, 4 bis 6 fl. Früher kostete ein sogenannter Eschenprügel, von dem man 3 Fuder Brennholz gewann, 1 fl., gegenwärtig kostet er 9 fl. 20 kr. und macht kaum Zwei Fuder aus.

Man könnte meinen, daß auf die Verteuerung der Holzpreise die Arbeitslöhne einen Einfluß ausüben. Dem ist aber nicht so: Früher bekam der Arbeiter per Kubikklafter 40 kr. und kleinere Aste bis zu 6 Zoll im Durchmesser, was für den Verdienst sehr in die Wagschale fiel, jetzt bekommt er zwar 1 fl, aber keine Aste, das heißt, er verdient jetzt weniger als ehedem.

Dafür aber verlangt die Forstverwaltung für eine halbe Kubikklafter 5 fl. 60 kr. und Zahlt den Arbeitern bloß 25 bis 30 kr. täglich im Vergleich zu den früheren 20 bis 25 fr. Was hier von den Tuszower Wäldern gesagt wurde, das versteht sich auch von allen anderen.

Um die Richtigkeit obiger Angaben darzutun und zu beweisen, daß die Regierung sich um das Wohl des Landes gar nicht kümmert, sondern entgegen den bestehenden Gesetzen Rodungen bewilligt und die Bannforste nicht schont, wollen wir aus der großen Zahl von hiehergehörigen Fällen, deren einige schon in unserer Interpellation vom 30. Oktober 1902 erwähnt wurden, noch etliche weitere anführen, um wenigstens zum Teil das traurige Bild der diesbezüglichen Verhältnisse auszumalen. Nachstehend einige von den ärgsten Fällen:

Moses Meier Hermele, Besitzer des Gutskomplexes Rzedzianow und Umgebung im politischen Bezirke Mielec, hat die Forste in Czydlowiec unter den Augen der politischen Behörde gänzlich vernichtet.

Der Besitzer der Forste von Baranów im politischen Bezirke Tarnobrzeg Stanislaus Dolaòski hat bis heute keinen Wirtschaftsplan vorgelegt, trotzdem er einen diesbezüglichen Auftrag von der k. k. Bezirkshauptmannschaft erhalten hat. Das letztere leugnet er aber und verwüstet die Wälder ununterbrochen, wobei er den Bauern von etlichen Gemeinden des Baranówer Pfarrsprengels, denen laut Servitusdekret Brennholz gebührt, dasselbe Vorenthält.

In Jadochy im politischen Bezirke Tarnobrzeg wurde ein erst seit 40 Jahren bestehender Wald mit Erlaubnis der politischen Behörde geschlagen, obwohl sich derselbe als solcher zum Schlagen noch gar nicht qualifizierte, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß er auf einem hohen, sandigen Hügel gelegen war und den anliegenden Feldern und Wiesen Schutz gegen Flugsand bot. Heute sind diese Felder durch das Verschwinden des Waldes gefährdet.

Die Wälder von Machow, Eigentum des Juden Moses Hausner im politischen Bezirke Tarnobrzeg, wurden vor 15 Jahren auf einer Fläche von ungefähr 50 Joch ausgerodet, und wiewohl dies Schutzwälder waren, die eine besondere Fürsorge erforderten, ist die abgerodete Fläche bis heute nicht frisch aufgeforstet, was für die benachbarten Felder und Hutweiden vom großen Nachteil ist. Das Ausfälligste und Demoralisierendste an der Sache ist der Umstand, daß, obwohl der Jude schon vor 15 Jahren den Wald ausgerodet hat und bis jetzt unausgeforstet ließ, die Behörden ihm dies angehen lassen, während die Gemeide Machów ihren geschlagenen Wald sofort aufforsten mußte. Was für ein Licht wirft diese Art der Anwendung der Gesetze auf die Behörden? Oder gibt es etwa für Herren, Juden und Großgrundbesitzer, andere Gsetze als für die Gemeinden?

In gleicher Weise wurden die Wälder von Kotowa wola im politischen Bezirke Tarnobrzeg, die sich in jüdischen Händen befanden, vor 15 Jahren auf einer Fläche von 300 Joch geschlagen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Wiesen verwandelt, statt frisch aufgeforstet zu werden.

Die Wälder Von Pniow im politischen Bezirke Tarnobrzeg, Eigentum einer gewissen Ita Rapaport, wurden vor etlichen Jahren auf einer Fläche von über 200 Joch geschlagen, und die abgerodete Fläche ist trotz mehrfacher Aufforderungen seitens der k. k.. Bezirkshauptmannschaft und trotz der Weisung seitens der k. k. Forftinspektion in Rzeszów bis heute nicht aufgeforstet, was die Entstehung einer Sanddüne zur Folge hatte, die zwei Wirtschaftsgebäude verschüttete.

Das Gleiche kann von den Wäldern des Herrn Horodyòski in Zbtydniów im politischen Bezirke Tarnobrzeg gesagt werden, die nicht bloß aufgeforstet sind, sondern zum Teil sogar als Ackerland verwendet werden.

In den zur Gemeinde Rowin im politischen Bezirke Tarnobrzeg gehörigen Wäldern wurden 100 Joch geschlagen, sodann die abgerodete Fläche parzelliert und den Bauern als ewiges Eigentum verkauft.

Die zur Pfarre Wielowies im politischen Bezirke Tarnobrzeg gehörigen Wälder bleiben nach erfolgter Rodung bis jetzt unaufgeforstet, und es ist dort auch sonst keine Kultur eingeführt, was nur der Lässigkeit der behördlichen Aufsicht zuzuschreiben ist.

Der Erektionalwald in Mielec ist total ausgerodet worden, und die freigewordene Fläche, die über 45 Joch mißt, ist bis jetzt unaufgeforstet

Die Wälder von Rudnik im politischen Bezirke Nisko, die der dortigen Pfarre gehören, wurden schon vor 15 Jahren geschlagen und sind trotzdem bis jetzt nicht frisch aufgeforstet.

Die Wälder von Mokrzynow im politischen Bezirke Tarnobrzeg, Eigentum der Firma Franke und Söhne aus Berlin, wurden im Revier "Krawce" auf einer Fläche von mehreren hundert Joch gänzlich vernichtet und ausgerodet, und obwohl dies schon vor mehr als 10 Jahren geschah, ist die abgerodete Fläche bis jetzt nicht aufgeforstet, so daß man meilenweit nichts sieht als eine kahle Fläche, starrend von Wurzelstöcken. Gegenwärtig haben dieselben Eigentümer entgegen dem Wirtschaftsplane und den Gesetzen in dem genannten Revier "Krawce" aus einer Fläche von 700 Joch dieselbe wilde Raubwirtschaft zu betreiben begonnen und haben diesen Wald dem Juden Safir aus Tarnow verkauft, ungeachtet dessen, daß am 7. August 1902 Stürme in diesem Wald großen Schaden angerichtet haben und einige zehntausend Bäume vernichteten, die jetzt verkauft werden.

Fast das ganze Gebiet des Kolbuszower Bezirkes bildet mit Ausnahme von einigen tausend Joch Äcker eine große Sanddüne, und dennoch denkt niemand an die Aussorstung dieser Komplexe.

Der Eigentümer der Wälder von Nagorzyn im politischen Bezirke Ropczyce Baruch Schindling hat 100 Joch Wald an preußischen Unternehmer verkauft, die das ganze Bauholz nach Preußen ausführen, und gegenwärtig trägt er sich mit dem Gedanken, einen noch größeren Komplex an dieselben Käufer abzugeben. In dieser Gegend sind die Wälder überhaupt total vernichtet, und die Forstkultur wird ganz unordentlich betrieben, aber darum kümmert sich gar niemand.

Die Wälder von Brzeznice im politischen Bezirke Ropczyce sind mit Bewilligung der politischen Behörde vom Eigentümer gänzlich ausgerodet worden, und die freigewordenen Flächen werden entgegen dem Forstschutzgesetze nicht bloß nicht ausgeforstet, sondern im Gegenteil an Juden als Ackerland verkauft, wobei die letzteren das beste Geschäft machen.

Im Walde Pustfow im politischen Bezirke Ropeczyce, Eigentum eines gewissen Jordan, wurden mehr als 100 Joch Jungwald geschlagen und das Holz im Jahre 1902 nach Preußen ausgeführt.

Der zur Pfarre Miechozin im politischen Bezirke Tatnobrzeg gehörige Wald wird auf einer Fläche von ungefähr 200 Joch geschlagen und nicht wieder aufgeforstet, was obendrein ohne Zustimmung des Pfarrkomités geschieht. Wenn aber an den Pfarrgebäuden einmal Reparaturen notwendig sind, werden die erforderlichen Kosten von den Pfarrmitgliedern im Konkurrenzwege aufgebracht, genau so wie in allen anderen Pfarren, obwohl es naheliegend wäre, daß der Holzbedarf aus eigenen Wäldern der Pfarre gedeckt werden sollte. Statt dessen verkauft man ein Stück nach dem anderen an Juden, und das Holz wird nach Preußen ausgeführt.

Die Wälder von Dulcza wielka im politischen Bezirke Mielec, die eine Fläche von ungefähr 1700 Joch einnehmen, ehemals Eigentum der Familie Raczynsky, gegenwärtig im Besitze des Tarnower Advokaten Dr. Forist, sind zur Gänze ausgerodet und dies ist hauptsächlich auf Betreiben eines gewissen Noe Grün geschehen, der früher mit Fetzen, Fellen, Eiern u. s. w. handelte und gegenwärtig eine halbe Million Vermögen besitzt.

In gleicher Weise sind die Wälder von Dulcza mala im politischen Bezirke Mielec, die dem Juden Gutwirth aus Radomysl gehören, gänzlich vernichtet worden, und um die Neuaufforstung kümmert sich kein Mensch.

Die Wälder von Zbdizarca im politischen Bezirke Mielec, die eine Fläche von ungefähr 200 Joch einnehmen und den Erben des verstorbenen Martin -Trybulec gehören, sind gänzlich ausgerodet und bleiben bis jetzt unaufgeforstet.

Der Wald von Žarowka im politischen Bezirke Mielec ist in einer Ausdehnung von 500 Joch ganz ausgerodet, ohne daß man sich um die Anlage frischer Kulturen kümmern Würbe. Das Holz aus diesem Walde soll in einem Zeiträume von 10 Jahren vom Kaufmanne Moses Grün ins Ausland ausgeführt werden.

Die Ararialwälder von Niepolomice im politischen Bezirke Krakau sind in fünf Schlagrevieren gänzlich ausgerodet, so daß Die dortigen Bauern weder Bau» noch Brennholz bekommen können.

In demselben Maße und in derselben Weise sind auch die Wälder von Przyborow im politischen Bezirke Pilzno, sowie jene von Jastrzeb, Zasow Jadžwin im politischen Bezirke Krosno, endlich die Wälder in den politischen Bezirken Jaško und Niško der Vernichtung einheimgefallen.

Das Empörendste an der Sache ist aber das, daß alle diese Wälder unter den Augen der politischen Behörden verwüstet worden sind.

Aus obigen Beispielen geht herbor, daß die Wälder in Galizien im allgemeinen im außerordentlichen Maße vernichtet merden, am ärgsten aber in den obengenannten und nichtgenannten Bezirken, wo meistens Jungholz, das sich für die Verwendung als Bauholz gar nicht eignet, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nach Preußen ausgeführt wird. Dies geschieht sowohl mit Zustimmung von Forstinspektoren, als auch ohne dieselbe, was am besten beweist, mit wenig man sich hier' zulande um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen kümmert.

Beim Schlagen der Wälder wird, obwohl dasselbe unter Aufsicht behördlicher Organe geschehen sollte, das erlaubte Maß immer überschritten, denn seitens der Eigentümer wird das gesetzlich vorgeschriebene Schema nicht eingehalten, und es werden nicht bloß dieselben Reviere drei- und mehrmals geschlagen, sondern auch die Grenzen der gesetzlich zulässigen Schlagflächen überschritten, was zur Folge hat, daß statt 80jähriger Bäume solche mit 40, 30, ja sogar 20 Jahren geschlagen werden, was den Eigentümern großen Nutzen bringt, den armen Bauern und kleinstädtischen Kleinbürgertum unermeßlichen Schaben zufügt.

Biete Forstverwaltungen verstehen sich zwar vor den Behörden und Kommissionen zu decken, indem sie sich auf Anlegung von ordnungsmäßigen Neukulturen berufen, aber die kommissionellen Erhebungen beschränken sich in solchen Fällen. zumeist darauf, daß die Kommissäre den Wirtschaftsplan durchsehen, die Räume in den Forsthäusern und die wirtschaftlichen Einrichtungen besichtigen, aber fast nie den Zustand des Waldes tatsächlich untersuchen. Hierauf wird für sie im Forsthause eine Unterhaltung veranstaltet, die Forftverwaltungen geben die zu ihrer Rechtfertigung nötigen Aufklärungen, und damit enden die Erhebungen, während die Wälder nach wie vor, und zwar ohne Unterschied, ob es Schutz ober Jungwälder sind, gegen jegliches Gesetz der Axt zum Opfer fallen.

Man braucht heutzutage die einzelnen Bezirke nicht eigens zu bereisen, um sich ein Bild der Verwüstung von Wäldern zu machen. Es genügt, zum Fenster des Eisenbahnwaggons hinauszusehen, wenn man gewisse Ortschaften passiert, zum Beispiel Skotwina, Bogumikowice, Czarna, Debica, Dabie, Rzochow, Jaslany, Baranow, Chmielow, Tuehow, Ciežkowice, Tarnowiec, Jwonicz, Krosno, Wola, Lužanska, Jasko, Skolyszyn, Biecz, Bobowa, Grornnik usw., usw., um sich davon zu überzeugen. Mit einem Worte kann man sagen, Saft, in welcher Station immer man in den betreffenden Gegenden vor sich blickt, jedermann die mindere Qualität der Walder in die Augen springen muß, und daß jeder, der nicht ganz gedankenlos vorüberführt, sich über den verschwindenden Waldreichtum entsetzen muß, der alljährlich ins Ausland ausgeführt wird, und sich die Frage stellt, wohin denn das führen solle.

Die seitens der Verwaltungsbehörden unter den Augen der Zentralregierung in Wien begangenen Mißbräuche geben in unserem Lande den Anstoß zur allgemeinen Demoralisation. Die Bevölkerung, insbesondere aber die bäuerliche und kleinbürgerliche, lebt unter dem drückenden Bewußtsein, daß in Bezug auf die Raubwirtschaft in galizischen Wäldern feine Gesetze walten, sondern bloß die Willkür einzelner Privatleute, der gute oder schlechte Wille der Waldbesitzer, Gnade oder Ungnade der Regierungsorgane, und dies hat zur Folge, daß in der Bevölkerung eine allgemeine Entrüstung und ein Mißtrauen der Regierung gegenüber geweckt wird, wodurch die allgemeine Unzufriedenheit genährt und Vergrößert wird und wodurch die Fortführung des Kampfes mit dem Kastenwesen und mit den Regierungsbehörden bedingt wird.

Es genügt zu sagen, daß man in Lemberg für eine Kubikklafter Buchenholz samt Zustellung 13 fl. zahlt, während zum Beispiel in den Wäldern von Tuszow die Bauern für eine Kubikklafter desselben Holzes im Walde, das heißt ohne Zustellung 12 fl., für eine Kubikklafter Fichtenholz 10 fl. 20 fr, für Lärchen- und Tannenholz 9 fl. 20 kr. zahlen müssen, wie dies schon oben bemerkt wurde Hingegen wird den Gutsgebieten, Pfarren Finanzwachen, Gerichten, Postämtern, und Agenten der Krakauer Wechselseitigen Versicherungsgesellschaft ein Nachlaß von 2 bis 3 fl. per Klafter gewährt.

Es ist dies zwar ein gutes Recht der Waldbesitzer, Nachlässe zu gewähren, aber anderseits ist es klar, daß die Differenz aus der Tasche des Bauers, Kleinbürgers und ärmsten Häuslers ausgeglichen wird.

Ebenso Verhält es sich mit dem Verkaufe von Bauholz ins Ausland. Ein Kubikmeter Bauholz wird an ausländische Unternehmer zu 5 fl. verkauft, während die einheimischen für dasselbe Quantum 7 fl. oder 7 fl. 50 kr. zahlen müssen, daß heißt, um 2 fl. 50 kr. mehr als die Ausländer.

Es darf aber dabei nicht unbemerkt bleiben, daß das an Einheimische abgegebene Holz viel schlechter ist, als das zur Ausfuhr bestimmte, denn es besteht aus lauter Ausschußstücken, die der preußische Händler nicht nimmt.

Beachtenswert dabei ist noch der Umstand, daß die Löhne der Waldarbeiter fabelhaft niedrig sind. So werden zum Beispiel die bei den Kulturanlagen im Frühjahr beschäftigten Arbeiter für einen langen Arbeitstag mit 20 bis 25 kr. entlohnt und für das Fuhrwerk mit zwei Pferden bekommt der Bauer 1 fl. 20 kr. Überdies zahlt man ihnen diese Löhne nicht bar aus, sondern in natura, so daß es angesichts dessen niemanden wundernehmen darf, daß das also bedrückte und verkürzte Volk sich empört, das Land verläßt und ins Ausland auf Erwerb geht, um in seiner Heimat nicht umsonst arbeiten zu müssen.

Es muß noch besonders darauf hingewiesen werden, daß infolge von Wälderrodungen gange Landstriche entblößt werden, was eine Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse herbeiführt.

Die hierzulande herrschenden ungewöhnlichen Niederschläge und Überschwemmungen sind zum großen Teil auf diese fürchterliche Forstwirtschaft zurückzuführen. Zu guterletzt ist es aber wieder der Bauer, der bei Elementarereignissen den Schaden zur Gänze trägt, während der Urheber derselben, das ist der Waldbesitzer, entweder allein die Taschen mit Geld füllt oder dasselbe mit dienstfertigen jüdischen Agenten teilt.

Es ist wirklich hoch an der Zeit, daß die betreffenden Behörden in dieser Beziehung energisch einschreiten, um durch entsprechende Maßnahmen den Nest der Wälder zu erhalten und die Holzausfuhr ins Ausland zu verhindern. Dies sollte aber nicht in der Weise geschehen, wie es bis jetzt immer der Fall war, sondern die Gesetze sollten ohne irgend welche Rückfichtnahrne auf die Großgrundbesitzer in jedem Falle streng und ohne Ausnahme zur Anwendung gebracht werden.

Angesichts oben angeführten Tatsachen fragen daher die Unterzeichneten:

Sind Euer Exzellenz geneigt aus Seiner Exzellenz dem Herrn Ministerpräsidenten und Seiner Exzellenz dem Herrn Ackerbaumimster einzuwirken, daß diesen traurigen Zuständen ein Ende bereitet wird?

Prag, am 9. Oktober 1908.

Abg. Dr. Maly und Genossen.

Nejvyšší maršálek zemský: Dotaz poslance dra Karla Švihy a soudr. na J. E. pana místodržitele jako pøedsedu c. k. zemské školní rady ohlednì disciplinárního stihání uèitelstva.

Snìmovní aktuar dr. Safaøoviè (ète): Dotaz posl. dra Karla Švihy a soudr. na J. E. pana místodržitele jako pøedsedu c. k. zemské školní rady ohlednì disciplinárního stihání uèitelstva.

O øádìní klerikalismu v Zásmukách bylo již èastìji ve veøejnosti hovoøeno. Jsou to tamní knìží Františkáni a na prvém místì fanatický kaplan P. Josef Vlk, kteøí neštítí se užívati nejneuvìøitelnìjších zbraní proti všemu, co není klerikální. A rozumí se, že jsou to zejména uèitelé, kteøí se tìší nejvìtší pozornosti tìchto pøíliš bojovných sluhù církve. Proti uèitelstvu je dnes nejosvìdèenìjší zbraní denunciace. Nuže, té užíváno proti nepohodlným jednotlivcùm z øad uèitelských pøi každé pøíležitosti O jednom aktu msty a denunciace klerikální zmínil se ve svém dotazu ze dne 18. záøí 1908 posl. dra Šternberka a soudr. Jednalo se tehdy o pøípadu uèitele pana Vejdìlka. Stejnì neuvìøitelným je pøípad druhého uèitele pana Jana Havlíèka. Tento svým protiklerikálním smýšlením nikterak se netající uèitel vyuèoval letos od 1. do 15. kvìtna v zastoupení jednoho kolegy dìjepisu, pøi èemž zaèal v první hodinì stati o Jiøím z Podìbrad a zopakoval k tomu cíli pøehlednì starší látku dìjepisnou. Když pøišel na Husa, øekli mu žáci, že Hus nadával lidem prasat a bagounù, že jim to vypravoval velebný pán Josef Vlk, a slíbil jim prý pøeèísti kázání Husovo, ve kterém to stojí psáno. Uèitel Havlíèek považoval pøirozenì za svojí povinnost vùèi této nièemné infamií Husa se ujati a do pravého svìtla postaviti. Vypravoval jim proto krátce o Husovì bezúhonném životì, jeho zálibech ve spisech Viklefových, pro kteréž se dostal do sporu s arcibiskupem, o jeho sporu s papežem Janem XXIII. pro odpustky, ježto tento papež, potøebuje penìz na válku, dal v Èechách hlásati nenáležitým zpùsobem, takže obdržel tu odpustky každý, kdo mìl a dal peníze, neobdržel jich ten, kdo penìz na to nemìl a t. d. Tento výklad donesen špehujícímu páterovi žactvem v nesprávném podání.

Žáci totiž vyloživše si jinak smysl slov uèitelových, odpovìdìli k otázkám Vlkovým, že uèitel Havlíèek jim øekl, že døíve se odpouštìly høíchy toliko bohatým, protože mìli èím platiti a chudým ne, protože málo dávali. Na základì tìchto informací podal P. Vlk ještì s vynikajícím Františkánem Alfonsem Nìmcem k zemské školní radì nesmyslné udání jimi obìma podepsané, v nìmž uvádìjí celou øadu rekriminací, že prý se ve škole nevychovává náboženskymravnì, a prosí, aby zemská školní rada uèinila pøítrž veškeré frivolnosti, která na celé zdejší škole panuje. Od té doby je uèitel Havlíèek vyšetøován t. j. obtìžován a rozèilován nekoneènými výslechy, což již trvá od 16. èervna t. r.

Podepsaní pøibíjejíce na pranýø tento nový doklad podlehlosti školních úøadù klerikálnímu teroru táží se:

Je Vaše Excellence ochotna ve smyslu platných zákonù školských již jednou zpùsobiti, aby odmítnuto bylo kritisování historických pravd ve vyuèování školním klerikálním knìžstvem, aby zamezeno na pøíštì zneužíváním školních dìtí nízkým vyzvìdaèstvím církevním, koneènì aby uèitelé nebyli vždy beze všeho vyšetøováni na základì udání, jichž nesmyslnost bije do oèí.

V Praze, dne 9. øíjna 1908.

Dr. Karel Šviha a soudr.

Oberstlandmarschall: Anfrage der Abgeordneten Karl Iro und Genossen, betreffend das Verbot der Einfuhr russischen Hopfeng nach Österreich während der Choleraepidemie in Rußland.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Anfrage der Abgeordneten Karl Iro und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter, betreffend das Verbot der Einfuhr russischen Hopfens nach Österreich während der Choleraepidemie in Rußland.

Eine am 28. September d. J. in Fürwitz, pol. Bezirk Podersam tagende große Versammlung von Hopfenbauern dieses Bezirkes faßte einstimmig die nachstehende Entschließung:

Die heute, den 28. September 1908 in Fürwitz tagende große Versammlung protestiert entschieden gegen die Einfuhr russischer Hopfen nach Saaz in Böhmen umsomehr, als die gegenwärtig in Rußland herrschende Choleraseuche immer größere Dimensionen annimmt und die Einfuhr von Hopfen aus diesem verseuchten Gebiete große nachteilige Folgen heraufzubeschwören geeignet ist.

Trotzdem diese gefährlichste aller Krankheiten immer mehr überhand nimmt, wurde seitens der hohen Regierung unseres Wissens nach nicht das Geringste zur Verhinderung der Einschleppung derselben unternommen, sondern sie gestattet ganz ruhig, daß die in Rußland gebauten Hopfen in elende, zerlumpte und schmutzige Säcke verpackt nach Saaz eingeführt werden, woselbst während der Hopfensaison massenhaft Bräuer und Händler aus aller Herren Länder anwesend sind.

Dieser Umstand läßt nicht nur die Einschleppung dieser gefährlichen Krankheit nach Saaz und deren Verbreitung über alle jene Gebiete befürchten, die der russische Hopfen während des Transportes weiter berührt, sondern es besteht weiters auch die Gefahr, daß die Seuche durch die dermalen in Saaz massenhaft anwesenden Fremden noch in andere Länder und Reiche übertragen werde.

Ist die hohe Regierung um die Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen sehr besorgt und wendet alle möglichen Vorsichtsmaßregeln an, so ist es umsomehr ihre Pflicht einzuschreiten, wenn Leben und Gesundheit der Bevölkerung ganger Ländergebiete aus dem Spiele stehen.

In dieser Beziehung scheint aber unsere hohe Regierung sehr kurzsichtig zu sein, oder will sie die dem Volke drohende Gefahr absichtlich nicht erkennen ?

Die grenzenlose Gleichgiltigkeit in dieser Beziehung erregt besonderes Staunen, wenn man beobachtet, welch' scharfe Maßregeln ergriffen werden, wenn einmal in ein oder der anderen Gemeinde eine der Vielen weit harmloseren Kinderkrankheiten, wie Varizellen und drgl. ausbricht.

Nicht selten werden dieser Krankheit wegen ganze Schulen für lange Zeit gesperrt. Jetzt, wo die Gefahr der Einschleppung einer weit gefährlicheren Krankheit, der Cholera besteht, scheint die Vorsicht der hohen Regierung zu Ende zu sein und mutet es uns an, als ob man uns mit Gewalt dieser Seuche opfern Wolle.

Die heute in Fürwitz tagende große Versammlung fordert daher die berufenen Vertreter auf, bei der hohen Regierung mit allem Nachdrucke und unter Anwendung der schärfsten zulässigen Mittel dahin zu wirken, daß die Einfuhr von in schmutzigen Lumpen verpackten, sowie jede Einfuhr von Hopfen aus Rußland überhaupt solange Verboten wird, bis die Seuche verloschen ist.

Unter Hinweis auf den Inhalt dieser Entschließung richten die Gefertigten an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage:

Ist Seine Exzellenz geneigt, bei den kompetenten Faktoren sofort dahin vorstellig zu werden, daß während der Dauer der Choleraepidemie in Rußland die Einfuhr russischen Hopfens auf den Saazer Markt unbedingt verboten wird?

Prag, am 9. Oktober 1908.

Abg. Karl Iro und Genossen.

Oberstlandmarschall: Anfrage der Abgeordneten Karl Iro und Genossen an Seine Exzellenz den Herr Statthalter, betreffend den Schutz der Hopfenproduzenten Böhmens gegenüber dem projektierten englischen Hopfenprovenienzgesetz.

Landtagssaktuar Dr. Šafaøoviè (liest): Anfrage der Abgeordneten Karl Iro und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grafen Coudenhove, betreffend den Schutz der Hopfenproduzenten Böhmens gegenüber dem projektierten englischen Hopfenprovenienzgesetz.

Wie verlautet, soll noch im Spätherbste d. J. dem engtischen Parlamente eine Gesetzesvorlage zur Beschlußfassung unterbreitet werden, die Bestimmungen darüber enthalten soll, unter welchen Bedingungen ausländischer und daher auch österreichischer Hopfen in England fernerhin eingeführt werden darf.

Ein Fachmann äußerte sich darüber am 14. September d. J. in einer Saazer Hopfenzeitung in nachstehender Weise:

Eine neue Gefahr für den heimischen Hopfenbau.

Gleichwie in Böhmen, beziehungsweise in Österreich infolge der Verschlechterung der Existenzbedingungen der Hopfenbau die Notwendigkeit staatlicher Fürsorge, beziehungsweise gesetzlichen Schutzes für die vom Hopfenbau lebende Bevölkerung sich ergab, haben in letzter Zeit auch die englischen Hopfenproduzenten den Schutz und die Hilfe des Staates zur Erhaltung ihrer Existenz angerufen.

Hier wie dort lag die Veranlassung dazu in dem seit zwei Jahrzehnten ununterbrochen zurückgehenden Hopfenpreise, in der bedeutenden Schädigung der heimischen Hopfen-Produktion durch die Einfuhr von Fremd«. hopsen und die Fälschung von heimischen Provenienzen und nominierten Marken. Auf keinem Gebiete der Produktion und des Handels hat eine so unlautere, mitunter dem Strafgesetz sehr nahekommende schmutzige Konkurrenz sich entwickelt wie gerade im Hopfenhandel. Während die Brauindustrie bei diesen niedrigen Hopfenpreisen, die man in manchen Jahren getrost als Schleuderpreise, wie sie nur bei Ausverkäufen und Konkursen vorkommen, bezeichnen kann, sehr gut auf ihre Rechnung kam, und zu gesunder Entwicklung gelangte, hat sich der Hopfenhandel zusehends bereichert, bedeutende Gewinnste eingeheimst und große Ersparnisse angesammelt, wogegen diejenigen, welche im Schweiße ihres Angesichtes, mit Ausbietung ihres gesamten Geld und Arbeitskapitals diese Produkte erzeugten, die Hopfenbauern, gerade in den hervorragenden Hopefenbaugebieten in Böhmen, beziehungsweise Österreichs, gleichwie in England zusehends Verarmten und gerade bei uns in einem kolossalen wirtschaftlichen Niedergange begriffen sind.

In Österreich tote in England hat dieser sich ganz offenbar vollziehenden Katastrophe die Regierung ruhig zugesehen und sich lediglich daraus beschränkt, die namentlich in Böhmen geradezu unerschwinglichen und bedeutenden Steuern und Abgaben von den Hopfenproduzenten einzuheimsen, ohne daran zu denken, daß auch Zeiten kommen können, wo die wirtschaftliche Kraft dieser Existenzen erschöpft und ihre Erhaltung bedroht ist. Es war daher eine logische Folge, daß diese Unterlassungen sich auch rächen wurden und es kanu nicht Wunder nehmen, daß das Elend der Hopfenbauern letztere ihre Geduld endlich Verlieren läßt und auf den Weg der Selbsthilfe fuhrt.

Wohl haben wir in Österreich nach jahrelangem Ringen endlich ein Hopfenprovenienzgesetz erhalten, das jedoch viel zu mangelhaft ist, um daraus allein die Gesundung unserer Hopfenbauverhältnisse erwarten zu können. Die ungesunde Preisbildung bei Hopfen, der Terrorismus und die Gewissenlosigkeit des unreellen Hopfenhandels, welcher den reallen Hopfenhändler ebenso schädigt wie Den Produzenten, hat in den Hopfenbauern eine Gährung hervorgerufen und eine Bewegung gezeitigt, welche, Wenn sie einmal sich Luft machen und ins Rollen kommen wird, die merkwürdigsten Folgen zeitigen dürfte.

Wer mit den Hopfenproduzenten Fühlung hat, gewinnt den Emdruck, daß sich Dinge vorbereiten, welche die Staatsverwaltung vielleicht in absehbarer Zeit schon vor unangenehme Überraschungen stellen werden, nicht minder auch jenen unreellen Handelskreisen nahegehen dürften. Wir erachten es für unsere Pflicht schon im Vorstudium dieser Bewegung darauf aufmerksam zu machen, in der Erwartung, daß die berufenen Faktoren Mittel und Wege finden werden, diese gefährliche Krise in befriedigender Weise zu lösen.

Was ein Teil des Hopfenhandels mit den Produzenten treibt, ist nahezu gleichbebeutend mit Enteignung der letzteren und Konfiskation der Frucht ihrer Arbeit. Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch sieht für jedes Tun und Sassen des einzelnen Individuums im Staate vom Momente seiner Zeugung bis zu seinem Tode und nach demselben hinaus rechtliche Formen vor; bei


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