Støeda 30. záøí 1908

tags die Läden zu schließen? Außerdem an fünf Sonntagen vor Neujahr zu arbeiten, wo man bei uns wegen zwei Solchen schon Lärm schlägt!"

Mit Hochdruck wird seitens der Angestellten um die Einführung der ganztägigen Sonntagsruhe bei allen maßgebenden Behörden und den Reichsrats- und Landtagsabgeordneten gearbeitet, man beschwört förmlich die Herren Abgeordneten, sich der Handelsangestellten anzunehmen und bauscht diese Forderung zu einer Existenzfrage auf! Wie wir konstatieren können, haben in den diversen Versammlungen auch bereits einige Herren Abgeordneten ihre Unterstützung zugesagt, ja nicht nur zugesagt, sondern, wie die Berichte der Presse mitteilen, erklärt, daß sie von der "Notwendigkeit" dieser Einführung überzeugt sind!

Nur zu leicht wird eine Zusage gemacht, insbesondere, wenn auf die Prinzipien der Humanität hingewiesen Wird, denn "dem Bedrängten" beizustehen ist ein "edles Werk" und eines wahren Volksvertreters würdig. Man setzt sich ganz besonders gerne für solche "humane Forderungen" ein, insbesondere dann, wenn man annimmt, daß dem anderen Teile dadurch kein Schaden entsteht!

Wir bitten aber unsere Herren Abgeordneten, in unseren Kreisen, in den Kreisen ihrer Wähler, bei den kaufmännischen Steuerträgern nachzufragen, ob denn diese Forderung wirklich so unschuldiger Natur ist, die uns keinen Schaden zufügt?

Leider, wenn auch erklärlich und entschuldbar, ist den meisten Herren Abgeordneten der ganze Apparat des kaufmännischen Getriebes fremd, wenigstens müssen ihnen die jetzigen kaufmännischen Verhältnisse ganz fremd sein, sonst konnten einige der Herren ihr Wort für diese Forderung gewiß nicht Verpfänden!

Wolle man uns gestatten, noch eines Umstandes zu gedenken, der gewiß zu dem Mitbeachtenswerten gezählt werden muß: Falls diese Forderung der Angestellten zum Gesetze erhoben würde, würde der Druck derselben den österreichischen Grenzkaufmann ganz außerordentlich belasten, ja die größere Zahl derselben wohl ruinieren! Es dürfte nur wenigen der Herren Abgeordneten bekannt sein und auch die Regierungskreise sind damit nicht genügend vertraut, daß heute schon der österreichische Grenzkaufmann zufolge der verschiedenen, bei manchen Artikeln ganz außerordentlich in die Wagschale fallenden Zollverhältnisse des Auslandes gegenüber Österreich, seinen oft kurz entfernt etablierten ausländischen Kollegen, punkto "Konkurrenzfähigkeit" im großen Nachteile ist. So ist zum Beispiel der ausländische Kaufmann bei Artikeln wie Zucker, Kaffee, Rosinen, Petroleum, Gewürze zc, welche doch die Kassefüller jedes Kolonialwarenhändlers sind, im ganz bedeutenden Vorteile, indem er selbe um 6-10 Pfennig per 1/2 Kilogramm billiger verkaufen kann, was doch bei dem bekannt geringen Nutzen dieser Branche gewiß ein nennenswerter Faktor ist und von der Grenzbevölkerung in ausgiebigster Weise benutzt wird. Wir können aus eigener Wahrnehmung konstatieren, daß die in hunderten Fällen für diesen Zweck so günstigen Situationen der österreichischen und ausländischen Orte und Städte, der in nahen ausländischen Fabriken und anderer Beschäftigung nachgehenden Arbeiterklasse nur zu willkommenen Anlaß geben, um dort ihren täglichen Bedarf an Lebensmitteln zu decken.

Aber nicht nur die Arbeiterklasse, oder die zufällig über der Grenze Beschäftigten, sondern scharenweise pilgern Kinder und Große die paar Schritte über die Grenze, um das zollämtlich gestattete Minimumquantum von Ware einigemale täglich nach Österreich zu schaffen, was bei der großen Ausdehnung der Grenze abermals hunderttausende von Kronen an geschäftlichem Nutzen dem österreichischen Kaufmanne entreißt.

Sollte aber der österreichische Grenzkaufmann noch zur Einhaltung der ganztägigen Sonntagsruhe gezwunden sein, während, wie wir nachgewiesen haben, selbst die Hauptstädte Deutschlands vor- und nachmittag an Sonntagen verkaufen dürfen, für das Land, besonders aber die ausländischen Grenzorte noch weitere, diesbezügliche Begünstigungen bestehen, so ist es nur zu leicht begreiflich, daß es mit der Existenz der österreichischen Grenzkaufleute so ziemlich schlecht bestellt wäre, ja die größte Zahl derselben um die Existenz gebracht würde. Diese Forderung gewähren heißt: "aus einer Seite "Humanität" pflegen, auf der anderen "Brutalität" üben!

Wir können nicht annehmen, daß man maßgebenden Orts und in den Abgeordnetenkreisen diese unsere tatsächlich verbürgten Argumente nicht würdigen will, sondern wir nehmen an, daß die betreffenden Kreise über die Tragweite dieser Forderung bisher nicht oder nicht genügend orientiert waten, weshalb wir lebhaft wünschten, daß diese Darlegungen den gesetzgeberischen Kreisen ganz Oesterreichs bekannt würden, damit dieser Forderung der Handels- und Industrieangestellten gleich in vorhinein der Boden entzogen würde.

In Anbetracht dieses unseres Gutachtens kommen wir zur folgenden unwiderleglichen Schlußfolgerung:

"Die noch weitere Schmälerung der Arbeitszeit im Warenhandel, welche von den Handels- und Industrieangestellten durch die Forderung der ganztägigen Sonntagsruhe herbeigeführt werden soll, bedeutet eine enorm große Schädigung des ganzen Handels in Oesterreich, welche sich aber auch auf die Industrie und sonstigen Erwerbszweige indirekt verpflanzen müßte.

Unsere Handelsverhältnisse halten bei weitem nicht den Vergleich mit Deutschland aus, obzwar dieses viel weniger Ruhepausen an Sonntagen, wie wir jetzt schon seit Jahren geboten - gewährt - Man möge doch höherenorts endlich zu der Überzeugung gelangen, daß die Grundlage des Wohlstandes eines Volkes, eines Staates nur in gesunder

Handelspolitik liegt, die unserer Industrie das Arbeitsfeld öffnet und den Handel fördert.

Wir Versichern nochmals, daß unsere Ausführungen nicht von Animosität gegen die Handels- und Industrieangestellten geleitet wurden, doch diese Forderung bringt den Handelsangestellten nicht nur keinen Nutzen, sondern ist geeignet, nicht nur den jetzigen, sondern auch den kommenden Chefs - also unseren Mitarbeitern - den Angestellten selbst - dauernden geschäftlichen Nachteil zu bringen, weshalb wir uns nochmals ganz entschieden gegen die Bewilligung derselben aussprechen und bitten daher der Belastung und teilweisen Existenzbedrohung des Detailhandels und der Industrie, die unbedingt auch in Mitleidenschaft gezogen wird, dadurch einigermaßen Einhalt zu tun, daß diese Forderung der Handels- und Industrieangestellten nicht zur gesetzlichen Vorlage und Verhandlung gelange.

Da die in dieser Petition angeführten Verhältnisse noch unverändert bestehen, erfolgt die Anfrage:

Ist die hohe Regierung geneigt, auf die in dieser Petition enthaltenen Anregungen Rücksicht zu nehmen?

Prag, am 14. Juni 1904.

Abg. Dr. Maly und Genossen.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter: Dr. Urban: Interpellation der Herren Abgeordneten Iro und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter. Ich ersuche, dieselbe zu verlesen.

Landtagsaktuar Dr. Šafaøoviè (liest): Interpellation des Abgeordneten Karl Iro und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter, betreffend die Einbeziehung der Regulierung des Gold. - und Gutnichbaches sowie deren Nebenbäche in ihrem ganzen Laufe in den Bezirken Jechnitz-Podersam noch in das Bauprogramm der ersten Bauperiode (1904 bis 1912) sowie Verfügung weiterer Hilfsmaßregeln für die durch das Unwetter vom 17. Juni 1908 geschädigten Gemeinden des Jechnitzer Bezirkes.

Wie Seiner Exzellenz noch in Erinnerung sein muß, wurden die Gerichtsbezirke Jechnitz und Podersam in den Jahren 1872 und 1882 von furchtbaren Hochwasserkatastrophen im Gebiete des Goldbaches und seiner Nebenbäche heimgesucht, denen zahlreiche Menschenleben zum Opfer fielen und wobei wirtschaftliche Werte im Betrage vieler Millionen zerstört und von den Fluten hinweggetragen wurden.

Man sollte nun meinen, daß eine fürsorgliche, umsichtige Staatsverwaltung nach solchen verheerenden Katastrophen sofort darangegangen ist, die Ursachen dieser fürchterlichen Wasserschäden, die unregulierten Wasserläufe, zu beseitigen, das heißt die in Betracht kommenden Wasserläufe zu regulieren.

Leiber ist aber diesbezüglich seinerzeit nichts veranlaßt worden. In jüngster Zeit ist wohl ein Teil des Goldbaches in den Regulierungsplan der Flußregulierungskommision für Böhmen einbezogen worden, doch beginnt man sonderbarerweise mit der Regulierung im Unterlaufe des Baches, statt vom Ursprunge an unter Einbeziehung aller Nebenbäche die Arbeiten schleunigst durchzuführen. Es kommt dabei auch in erster Linie der Gutnichbach und dessen Nebenbäche mit in Betracht.

Wie bringend notwendig die Regulierung dieser Bäche ist, geht wohl in leider recht trauriger Weise aus der neuerlichen Wasserkatastrophe hervor, von welcher der Gerichtsbezirk Technitz am 17. Juni d. J. in einem Maßstabe betroffen wurde, der den Zerstörungen der Jahre 1872 und 1882 nichts nachgibt.

Der erstgefertigte Abgeordnete hat persönlich die Schäden im Bezirke in Augenschein genommen und kann nur bezeugen, daß der dortigen, ohnedies in keinen guten Verhältnissen lebenden Landwirtschaft rasche und praktische Hilfe gebracht werden muß, sollen nicht zahlreiche Wirtschaften gänzlich zugrunde gehen.

Wie verheerend das letzte Unwetter gewirtschaftet, geht auch aus nachstehendem, an den gefertigten Interpellanten gerichteten Briefe der Gemeinde Deutsch Horschowitz, Bezirk Technitz, hervor:

"Euer Wohlgeboren!

Das gefertigte Gemeindeamt gibt Ihnen Nachricht von dem am 17. Juni 1908 hierorts niedergegangenen Wolkenbruche mit Hagelschlag und bittet, sich auf die nachstehende wahrheitsgetreue Schilderung stützend, Euer Wohlgeboren mögen bei der hohen Regierung vorstellig werden, daß die schon jetzt in Vorarbeit befindlichen Regulierungsarbeiten im Unterlaufe des Baches auch sofort auf den Oberlauf bis zum Ursprunge in Muckhof erweitert werden, da eine solche unbedingt notwendig erscheint.

Es war ein heißer Tag, der 17. Juni 1908; gegen Mittag bedeckte sich der Himmel mit gewitterschwangeren Wolken, welche denselben allmählich ganz einhüllten.

Aus einmal zuckten Blitze, ununterbrochen rollte der Donner und ein wolkenbruchartiger Regen ergoß sich ununterbrochen fort bis abends. Gegen 4 Uhr nachmittags schwoll das Bächlein, welches seinen Ursprung in Muckhof hat, derart an, daß die ungeheuren Wasserfluten, auf welchen man Hopfenstangen, landwirtschaftliche Geräte, das Heu der Wiesen, Hasen, Rebhühner und dergleichen treiben sah, aus den Ufern traten und sich mit verheerender Gewalt über die benachbarten Wiesen, Hopfengärten und Felder ergossen.

Der Bach glich einem breiten reißenden Strome und den Fluten fiel die ganze heurige Heuernte zum Opfer. Die Wiesen waren vollständig abgeräumt (die Fluten hatten den Landwirten das Einfahren des Heues erspart), viele derselben derart verschlemmt und mit Sand und Schotter überführt, daß aus lange Zeit feine Ernte zu erwarten ist. Die Hopfgärten derart zerrissen, daß metertiefe Rinnen und Löcher vorkommen, so daß man die Wurzelstöcke des Hopfens frei daliegen sieht; Stangen weggeschwemmt.

Bis über die Brücke der Bezirksstraße Deutsch-Horschowitz nach Fürwitz stieg die Flut, so daß der Berkehr auf eine Zeitlang verhindert wurde. Bis zum nächsten Tage früh glich die Gegend einem See und noch einige Tage nachher floß das Wasser nicht nur im Bette, sondern auch noch in dem am Bache liegenden Fahrwege ununterbrochen fort, welcher gänzlich zerrissen wurde.

Auf diese wahrheitsgetreue Schilderung gestützt, wiederholt die gefertigte Gemeinde die an Euer Wohlgeboren eingangs gestellte Bitte und ersucht, mit aller Energie für die Erweiterung der Regulierung einzutreten.

Gemeinde Deutsch-Horschowitz, am 29. Juni 1908.

Der Gemeindevorsteher: Starroch. "

Noch schrecklicher hat das Hochwasser in den Gemeinden Tschentschitz, Willenz und Muckhof im Bezirke Technitz gewütet. Dort und in vielen anderen Gemeinden dieses Bezirkes ergänzte ein furchtbares Hagelwetter die Vernichtungsarbeit des Hochwassers. Strotz dieser wiederholten großen Wasserkatastrophen in diesem Gebiete, scheinen die Behörden noch immer nicht geneigt zu sein, künftigen derartigen Unglücksfällen durch rasche Regulierung aller hier in Betracht kommenden Wasserläufe vorzubeugen, wie aus nachstehender, vom 20. Dezember 1907 datierter Zuschrift hervorgeht.

"Präsidium der Landeskommission für Flußregulierungen im Königreiche Böhmen.

Nro. 6074.

Prag, am 20. Dezember 1907.

An das Gemeindeamt in Deutsch-Horschowitz (Bezirk Podersam).

In der hierseits am 12. August l. J. eingelangten Eingabe (ohne Datum und ohne Zahl) sucht das Gemeindeamt um die Regulierung, begiehungsweise Verbauung des die Gemeinde durchziehenden Wildbaches, eines Zuzuges des Goldbaches, an.

Über dieses Ansuchen wurden von der Wasserbauabteilung des Landesausschusses des Königreiches Böhmen an Ort und Stelle Erhebungen gepflogen, die nachstehendes ergaben:

Der das Gebiet der Katastratgemeinden Deutsch-Horschowitz, Fürwtz, Wiesen und KleinOtschehau durchfließende und in den Goldbach einmündende Bach, wird in seinem oberen Laufe Kleinmühlbach, im Mittellaufe Wiesener- und im Unterlaufe Klein-Otschehauerbach genannt.

Das Bestreben der Gemeinde DeutschHorschowitz geht dahin, daß eine Regulierung des Kteinmühlbaches im Gemeindedebiete, sowie auch eine Regulierung des in den Kleinmühlbach daselbst einmündenden Ortsbaches durchgeführt werde.

Der Kteinmühlbach fließt entlang eines stellenweise sehr niedrig gelegenen Gemeindeweges; am rechten Ufer befinden sich Gärten und Wiesen, am Unten Ufer gumeist Hopfenfelder. Das Bachbett ist stellenweise sehr seicht und in der gangen Länge stark vertragen und verwachsen.

Bei höheren Wasserständen werden infolge des vollkommen unzureichenden Durchflußprofiles die beiderseits gelegenen Grundstücke und namentlich die rechtsseitigen Wiesen überflutet und versandet. Die Wiesen leiben ferner auch durch die aus den Lehnen zutage tretenden Grundwässer, welche in dem sehr seichten Gerinnne keinen genügenden Abfluß finden. Der erwähnte Gemeindeweg ist selbst bei niedrigen Wasserständen an mehreren Stellen versumpft.

Diese Übelstände ließen sich durch die Regulierung des Baches, und zwar durch die Tieferlegung der Bachsohle und regelmäßige Erweiterung des Durchflußprofiles beheben. Ebenso wäre die Sohle des Ortsbaches tiefer zu legen und das Profil desselben entsprechend zu erweitern, da infolge des bestehenden ungenügenden Durchflußprofiles die Gebäude im Orte selbst bei Eintritt eines Hochwassers im Ortsbache überflutet werden.

Dbzwar nun die besprochene Regulierung des Kleinmühlbaches sich als notwendig erweist, ist dieselbe doch nur von lokaler Bedeutung und läßt sich überdies ohne eine einheitliche Lösung der Regulierung des gangen Bachlaufes nicht rationell durchführen.

Da jedoch auch die Gemeinden diesen und Klein-Otschehau die Regulierung des in Rede stehenden Baches anstreben, so liegt der Zeitpunkt nahe, in welchem die Regulierung des gangen Bachlaufes von Deutsch-Horschowitz bis zur Einmündung in den Goldbach in Groß-Otschehau in einer Länge von zirka 10 Kilometer einheitlich und im Zusammenhange mit der Goldbachregulierung zu lösen sein wird.

Die Einbegiehung einer solchen zusammenhängenden Regulierung des erwähnten Bachlaufes in das Bauprogramm der ersten Bauperiode (1904 bis 1912) der Flußregulierungsaktion kann jedoch im Einblicke auf die bedeutenden Kosten, die eine derartige zusammenhängende Regulierung erfordern würde, nicht in Aussicht genommen werden; die Durchführung dieser Regulierung müßte vielmehr allenfalls der zweiten Bauperiode Vorbehalten bleiben.

Für den k. k. Statthalter, als Vorsitzenden. Dörfl. "

Aus dieser vom 20. Dezember 1907, also noch vor der Hochwasserkatastrophe vom 17. Juni 1908, datierten Zuschrift ist ersichtlich, baß die Landeskommission für Flußregulierungen in Böhmen erst nach dem Jahre 1912 an die Durchführung dieser Regulierungsarbeiten schreiten will und daß man dabei auch wieder nicht an die Regulierung des Ursprunges bei Muckdorf sowie der Bachläufe bei Tschentschitz und Willenz gedacht hat. Die neuerliche Wasserkatastrophe vom 17. Juni 1908 sollte die in Betracht tommenden Behörden denn doch belehren, daß ein Hinausschieden der dortigen Regulierungsarbeiten bis zum Jahre 1912 nicht aufrecht erhalten werden kann, sondern die Einbeziehung dieser Regulierungsarbeiten sofort durchgeführt werden muß, sollen nicht wieder beim erstbesten künftigen Unwetter Millionen von Volksvermögen verloren gehen und dabei selbstverständlich auch der Staat Einbuße an Steuern erleiden.

Auch muß wassertechnisch richtig mit der Regulierung beim Ursprung begonnen und müssen auch alle Nebenbäche sofort in die Regulierung einbezogen werden.

Infolge des legten Hochwassers sind in vielen Gemeinden des Jechnitzer Bezirkes auch die Fahrwege zerrissen und für den Verkehr unbrauchbar geworden. Die armen geschädigten Gemeinden verfügen nicht über die Geldmittel und Arbeitskräfte, um die Wege selbst wieder in brauchbaren Zustand zu versetzen.

Es ist da dringend notwendig, daß diesen Gemeinden im Einvernehmen mit der Justitzbehörde Sträflinge zur Verfügung gestellt werden, die unter Anleitung und Verantwortlichkeit der Aufseher die Wege wieder instand setzen.

Eine derartige Verfügung dürfte aber nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern die Zuweisung der Sträflinge müßte sofort erfolgen.

Unter nochmaligem Hinweis auf alle diese Tatsachen richten die Gefertigten an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage:

"1. Ist Seine Exzellenz der Herr Statthalter von Böhmen als der Vorsitzende der Landeskommission für Flußregulierungen geneigt seinen ganzen Einfluß geltend zu machen, daß noch nachträglich in das Bauprogramm der ersten Bauperiode die Regulierung des Goldbaches sowie der bei Abwendung der Hochwassergefahr in Betracht kommenden Nebenbäche, und zwar aller Wasserläufe vom Ursprung an, im Jechnitzer Bezirke einbezogen und mit den Regulierungsarbeiten ohne Verzögerung sofort begonnen wird, und zwar ausschließlich aus öffentlichen Mitteln, da die wiederholt Von verheerenden Wasserkatastrophen heimgesuchten Gemeinden nicht in der Lage sind, Beiträge aus Gemeindemitteln zu leisten?

2. Ist Seine Exzellenz geneigt, der politischen Behörde des Podersam-Jechnitzer Bezirkes Auftrag zu geben, sofort die Vertreter der geschädigten Gemeinden zu einer Besprechung zusammenzurufen und sodann ungesäumt die geeignetsten, praktischesten Vorschläge für eine Regulierung der Wasserläufe in jenem Teile des Jechnitzer Bezirkes den kompetenten Behörden zu unterbreiten?

3. Ist Seine Exzellenz geneigt das Geeignete zu verfügen, daß sofort durch Sträflinge die Wege im Bereiche der am 17. Juni 1908 vom Hochwasser geschädigten Gemeinden Tschentschitz, Willenz, Muckhof, Kotieschau, Wedl, Deutsch-Horschowitz usw. instand gesetzt werden ?

4. Ist Seine Exzellenz geneigt die in eigenen Bittgesuchen der Geschädigten erbetene geldliche Staatshilfe in einem Ausmaße, und zwar raschestens zu gewähren, das mit den großen Schäden, die die Landwirte erlitten, im Einklang steht und im Finanzministerium darauf zu bringen, daß den armen geschädigten Bauern des Jechnitzer Bezirkes die gesamte Grundsteuer für das heurige und das kommende Jahr abgeschrieben wird?"

Prag, am 30. September 1908.

Karl Iro und Genossen.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Dr. Urban; Interpellation der Abgeordneten Edler von Stransky und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Ich ersuche, dieselbe zu verlesen.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Interpellation der Abgeordneten Edler von Stransky und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grasen Coudenhove, betreffend die verhetzende Tätigkeit des Präger Bürgermeisters Dr. Grosch.

In Städten mit gemischtsprachiger Bevölkerung kann man füglich verlangen, daß ein Mann an der Spitze des Gemeinwesens steht, der, wenn er auch treu zu seiner Nationalität steht, doch Gerechtigkeit gegenüber der übrigen, nicht feiner Nationalität zugehörigen Bevölkerung kennt.

Wie schon wiederholt in der Öffentlichkeit festgestellt wurde, besitzt jedoch die gemischtsprachige Stadt Prag einen Bürgermeister, welcher zu den größten Hetzern gegen die deutsche Bevölkerung dieser ProvinzialHauptstadt gehört.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem der Bürgermeister Grosch nicht Seinen Konnationalen gegenüber gegen die Deutschen aufreizende Reben hält und zwar nicht etwa im Landtage, sondern in seiner amtlichen Eigenschaft als Bürgermeister bei den verschiedensten Gelegenheiten.

So erkühnte sich Dr. Grosch beim Kongresse tschechischer Städte u. a. die Bemerkung zu machen, es seien die Räume des Landhauses dadurch entheiligt worden, daß bort die Strophen des Hetzliedes "Sie Wacht am Rhein" "gebrüllt" wurden.

In seinen weiteren Ausführungen ließ Dr. Grosch erkennen, daß er eigentlich am liebsten im Landtagssaale eine blutige Rauferei gesehen hätte.

Wenn man erwägt, wie oft die Tschechen in Prag und auch in Wien die wirklichen Hetzlieder »Hej Slované« und »Hrom a peklo« fingen, wahrend natürlich die "Wacht am Rhein" durchaus kein Hetzlied, sondern der Ausdruck deutschnationaler Kampfbegeisterung ist, wird man als Unparteiischer zugeben müssen, daß sich Dr. Grosch auch durch die oberwähnte Rede als gänzlich unfähig gezeigt hat, weiter an der Spitze des Gemeinwesens einer gemischtsprachigen Stadt zu stehen.

Angesichts dieser Verhältnisse richten die Gefertigten an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage:

Was gedenkt Seine Exzellenz gegenüber dem unausgesetzt provokatorischen Auftreten des Präger panslavistischen Bürgermeisters zu Veranlassen ?

Prag, 30. September 1908.

Abg. Ed. von Stransky und Genossen.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Urban: Interpellation des Abgeordneten Eduard von Stransky an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter. Ich bitte, dieselbe zu verlesen.

Landesaktuar Dr. Šafaøoviè (liest): Interpellation des Abgeordneten Eduard von Stransky und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grafen Coudenhove betreffend die Unterschlagung deutscher Anmeldeformulare für die Pensionsversicherung seitens des Prager Magistrates.

Wie schon in einer Interpellation von einigen anderen deutschen Abgeordneten festgestellt wurde, hat der Magistrat der Provinzial Hauptstadt Prag deutschen versicherungspflichtigen Unternehmern tschechische Anmeldeformulare für die Pensionsversicherung ausgefolgt.

Auf diesbezügliche Beschwerden wurde erklärt, es sei seitens der Zentrale der Pensionsanstalt für Angestellte in Wien nicht die genügende Anzahl deutscher Drucksorten nach Prag geschickt worden. Wie die in Wien gepflogenen Erhebungen jedoch ergaben, ist diese Behauptung des Magistrates der Stadt Prag vollkommen unwahr. Im Gegenteil! Es wurden so viele deutsche Drucksorten nach Prag geschickt, daß selbst dann noch der Bedarf gedeckt gewesen wäre, wenn bereits sämtliche Versicherungspflichtigen Unternehmer angemeldet hätten, was bekanntlich bis jetzt nicht der Fall ist.

Die tschechischen Beamten des Prager Magistrates haben aber einen großen Teil der deutschen Drucksorten verheimlicht, ein Vorgang, welcher zweifellos von der Aufsichtsbehörde entsprechend zu ahnden ist.

Die Gefertigten richten daher an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage:

1. Ist Seine Exzellenz bereit, unverzüglich eine amtliche Untersuchung einzuleiten, welche sich vor allem auf eine Einvernahme des Vorstandes der Pensionsanstalt in Wien, auf eine Hausdurchsuchung in den Kanzleien des Prager Magistrates und auf eine eidliche Einvernahme der betreffenden Präger Magistratsbeamten zu erstrecken hätte?

2. Ist Seine Exzellenz bereit, für den Fall, als tatsächlich eine Verheimlichung deutsche Drucksorten durch den Prager Magistrat stattgefunden haben sollte, dafür zu sorgen, daß die Schuldigen einer exemplarischen Bestrafung zugeführt werden?

Prag, am 30. September 1908. Eduard von Stransky und Genossen.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Dr. Urban: Die Herren Abgeordneten Wüst und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht. Ich bitte, dieselbe zu verlesen.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Interpellation der Abg. Wüst und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grafen Coubenhove, betreffend die Unterstützung der in den Bezirken Kaaden, Preßnitz, Duppau, Weipert, durch Elementarereignisse betroffenen Landwirte aus Staatsmitteln.

Im Jahre 1908 wurden die Landwirte in nachstehenden Gemeinden durch Hagelschlag betroffen, und zwar in Kaaden, Burgstadtl, Klein-Schönhof, Pröhl, Milsan, Pröteritz, Würgnitz, Willomitz, Wistritz, Tuschnitz, Flahan, Meretitz, Kunetitz, Kunitz, Dobrenz, Radonitz, Tschachwitz, Winteritz, Radigau, Gestob, Olenau, Woslowitz, Meretitz b. R., Kettwa, Klein-Körbitz, Pohlig, Drohnitz, Merzdorf, Melk, Liesen, Groß- und Kleinspinnelsdorf, Hurnitz mit Grim; durch Dürre und Insektenfraß erlitten dieselben ungeheuren Schaben in Liebotitz, Radschitz, Fünfhunden, Weinern, Wiedelitz, Larnetitz, Klein-Körbitz, Weschitz, Sebeltitz, Pohlig, Drohnig, Radschitz, Neudörfl, Mohlilchen, Wilken, Kojetitz, Rorbern, Rosengarten, Radigau, Zettlitz, Gässing, Meckl, Burgstadtl, Rachl, Klein Schönhof, Seelau, Redonitz, Zettlitz, Böhm. Ruft, Heinersdorf, Harkau, Westrum, Wobern, Männelsdorf, Langenau, Weiden-Donau-Proölas, Turtsch, Ahrendorf, Dörfles, Liesen während Wolkenbruch und Auswinterung die Ernte fast völlig vernichtete in Saar, Tiefenbach und Dehlau. Desgleichen wurben die Landwirte in den Gemeinden Trieblitz, Ziebeln und Zobietitz durch Hagelschaden, in den Gemeinden Kupferberg, Oberhals und Ku~ mern, Bettlern im Bezirke Preßnitz durch Wolkenbruch, und in Schmiedeberg durch Hagelschlag stark betroffen.

Diese Elernentarereignisse treffen die Grundbesitzer angeführter Gemeinden umso häcter, weil ja, wie auch Seiner Exzellenz bekannt ist, die letzten Jahre ebenfalls unter Hagelschlag, Wolkenbruch und sonstigen Unwetter zu leiben hatten.

Nachdem das Land Böhmen im Stande ist, den beschädigten Besitzern für den Entgang ihrer Ernte eine solche Notstandsunterstützung zukommen zu lassen, als diese beanspruchen können, nachdem die wirtschaftlichen Verhältnisse trostloser Natur sind, was ebenso allgemein bekannt ist, so erlauben sich die Gefertigten an Seine Exzellenz nachstehende Anfrage zu richten:

Ist Seine Exzellenz geneigt, bei der Regierung zu veranlassen, daß ben Gemeinden in obigen Bezirken eine entsprechende staatliche Unterstützung zuteil werde?

Ist Seine Exzllenz ferner geneigt, bei der Finanzlandesdirektion in Prag zu veranlassen, daß das Hauptsteueramt in Kaaden beauftragt wird, Steuerexekutionen bei den betroffenen Landwirten genannter Gemeinden hintanzuhalten?

Ist Seine Excellenz des weiteren geneigt, bei der Finanzlandesdirektion zu veranlassen, daß auch Steuerstundung für jene Landwirte erfolgt bezw. jenen Gemeinden für kumulative Eingaben ebenfalls die Begünstigung der Steuerstundung eingeräumt wird ?

Prag, am 30. Sept. 1908.

Abg. Wüst und Genossen.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Dr. Urban: Die Herren Abgeorbneten Wüst und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herren Statthalter überreicht.

Ich bitte, dieselbe zu verlesen.

Landtagsaktuar Dr. Šafaoviè: Interpellation des Abgeordneten Wüst und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grafen Coudenhove, betreffend die beiliegende Regierungsvorlage im Reichsrate zur Förderung der Landeskultur auf dem Gebiete des Wasserbaues.

In der 18 Session des Reichsrates wurde beiliegende Regierungsvorlage, betreffend finanzielle Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Juni 1884, R. -G. -BI. Nro 116, zur Förderung der Landeskultur auf dem Gebiete des Wasserbaues unterbreitet.

Die Gefertigten stellen deshalb die Anfrage:

Ist Seine Exzellenz hievon unterrichtet, kennt er den Wortlaut und wenn ja, wurde die Landeskultur auf dem Gebiete des Wasserbaues in Böhmen hinreichend berücksichtigt, zumal uns der Inhalt dieser Regierungsvorlage nicht genügend entspricht?

Prag, am 30. September 1908.

Abg. Wüst und Genossen.

Oberstlandrnarschall - Stellvertreter Dr. Urban: Die Herren Abgeorbneten Wüst und


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