Středa 30. září 1908

v německých městech výhradně Němci obsazeny jsou. Ku př. v 8. hodnostní třídě jest mezi 9 místy pět obsazeno úplnými Němci z nichž jeden ani slova česky neumí a 3 mluví lámaně pár slov, psát vůbec neznajíce. Šestý úředník čítá se sice jako Čech, ve skutečnosti jest však Němcem. Veškeré expositury trochu důležitější jsou to severozápadní, státní, Františkovo, západní nádraží - jsou obsazeny přednosty Němci a pouze podřízení úředníci jsou z části Češi. Tím se stává v praksi, že dorozumívání mezi stranami českými a takovýmito úředníky česky neznajícími jest velice obtížené a zdlouhavé, a celní řízení se tím protahuje.

Další stížnost týče se vydávání celních listin a úřadování na celnici v jazyku českém. Až dosud vydány nebyly ani české statistiky, ač bez závady vyplňují se německé blankety česky, jichž statisíce ročně od českých stran podáno jest bez nejmenších námitek. Panuje zde zajisté přesvědčení, že kdyby takovéto česky psané prohlášení na německém blanketu přijmuto nebylo, že by v pádu odvolání se musel říšský soud dáti straně za pravdu a tím by se vydání českých statistik konečně uspíšilo.

V jižním Tyrolsku úřaduje se již po léta vlašsky, v Haliči polsky, jen u nás úřadování české jest v očích slavných úřadů věc naprosto nepřípustná. A přec úřadování české lze zavésti bez velkých obtíží.

Změny v řádě o clech a monopolech děly se stále pouhými nařízeními tak, že dnes původní řád ten takřka úplné pozbyl platnosti, jsa nahražen ustanoveními novými. Dle toho možno zajisté též pouhým nařízením v život uvésti též české úřadování tak, by veškeré jednání celní bylo též česky vedeno a přestal konečně onen potupný pro nás Čechy stav, že čeština jest z celnice vůbec vyloučena až na nepatrné případy tak zv. ústního vyclívání. Tím samým odpadne pak překládání českých kvitancí resp. nálezů ohledacích do němčiny, které slouží k pouhému pohodlí úředníků německých v odborné účtárně, kdežto obchodnictvo a strany proclívající se tím zdržují. Toto nařízení přehlédací je beze všeho zákonného podkladu, neb neplatí ani pro Vlachy, ani pro Poláky, nýbrž vymyšleno bylo pouze pro nás, by se počet českých kvitancí co možno umenšil touto zdlouhavou procedurou. Jest tudíž nejen v zájmu českého obchodnictva, ale i v zájmu spravedlnosti nutno, by vydány byly veškeré blankety vyclívání se týkající neprodleně též české, by se mohlo celé řízení celní v jazyku českém konati.

Konečně prohlašujeme za nutné, by dosazeno bylo několik češtiny znalých úředníků do odborné účtárny, ku předepsané kontrolle, čímž by se veškeré překládání do němčiny stalo zbytečným a tím získaný čas k rychlejšímu vyřizování věcí úředních využíti se mohl.

V poslední odpovědi Vaší Excellence sděleno nám též, že počet úředníků jest při celní správě v Praze dostatečný, čemuž si dovolujeme poznovu odporovati.

Následkem stížnosti obchodní komory byl asi před dvěma léty vyslán ministerstvem celní inspektor, který uznal, že počet úředníků jest dostatečný. Jsme však dobře informováni, že týž pán, dokud byl v Praze velice na nedostatek úřednictva hartusil.

Od té doby agenda stále stoupá, úředníků nepřibylo a pojednou počet by postačoval. Dovoluji si Vaší Excellenci upozorniti, že Praha poskytuje úřednictvo na substituci do celých Čech a tím počet úřednictva zdejšího klesá a mezera v expedici a manipulaci při vyclívání pozoruje se úbytkem každého jednotlivého úředníka.

Následkem všech těchto uvedených, pouze v Praze se vyskytujících abnormálních poměrů dotazují se podepsaní:

Jsou Vaší Excellenci jako předsedovi c. k. finančního zemského řiditelství v Praze, instance to c. k. hlavnímu celnímu úřadu v Praze bezprostředně nadřízené, známy poměry nesrovnávající se jednak s důležitostí, ani s rovnoprávností v celní správě a jest Vaše Excellence ochotna zasaditi se o to, aby konečně stále se opakujícím steskům z kruhů obchodnictva vyhověno bylo?

V Praze, dne 24. září 1908. Petr F. Krejčí, Václav Němec a soudruzi.

Oberstlandmarschall = Stellvertreter Dr. Urban: Anfrage der Abgeordneten Dr. Maly und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter wegen Phosphor- und Bleivergiftungen unter den Arbeitspersonen verschiedener gewerblicher Betriebe in Böhmen.

Landtagsaktuar Dr. Šafařovič (liest): Anfrage der Abg. Maly und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter wegen Phosphor- und -Bleivergiftungen unter den Arbeitspersonen verschiedener gewerblicher Betriebe in Böhmen.

Auf der Tagesordnung der Delegiertenversammlung der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz im September vorigen Jahres zu Köln am Rhein stand unter anderem die Beratung und Beschlußfassung über gesundheitsgefährliche Industrien, speziell a) gesundheitliche Gefährdung bei Verwendung von weißem, giftigem Phosphor zur Zündhölzchenfabrikation und b) Gesundheitsgefährdungen bei Erzeugung und Verwendung von metallischem Blei und aller Bleipräparate in gewerblichen Betrieben. Als Grundlage für diese speziellen Beratungen dienten die von Fachmännnern der verschiedenen Staaten der Internationalen Bereinigung erstatteten Referate über die diesbezüglichen Verhältnisse in ihren Ländern. Auch für Oesterreich lag ein Referat über Bleiund Phosphorvergiftungen in den gewerblichen Betrieben vor.

Aus diesem Referate hebe ich ad Punkt a) hervor, daß nach der Berufsstatistik vom 31. Dezember 1890 in Oesterreich unter 85 Zündhölzchenerzeugungsstätten sich 55 fabriksmäßige Betriebe mit 2952 männlichen und 4750 weiblichen Arbeitern befunden haben. Der Rest bestand aus Hausindustrien, respektive Kleinbetrieben. Bis zum Jahre 1897 ist die Zahl dieser Betriebe hauptsächlich durch Vermehrung der Kleinbetriebe auf 93 gestiegen. In der Zündhölzerfabrikation wird noch bis zu zwei Dritteln der Gesamtproduktion weißer, giftiger Phosphor Verwendet und sind durch dessen Verarbeitung die hiemit beschäftigten Arbeitspersonen in hohem Maße gefährdet. Durch das Einatmen der giftigen Phosphordämpfe, die sich bei der Herstellung der Tunkmasse und den anderen Manipulationen entwickeln, werden die Arbeitspersonen zuerst von Zahnschmerzen befallen, später fallen die Zähne aus, es bilden sich Abszesse zwischen der Beinhaut und den Knochen des Ober- und Unterkiefers, der ganze Kiefer» knochen wird bloßgelegt, stirbt ab und muß auf operativem Wege entfernt werden. Diese entsetzliche Berufskrankheit, die Kiefernekrose, wurde in den letzten 20 Jahren unter den Arbeitern der Zündholzfabriken in Oesterreich von den Ärzten wiederholt konstatiert und sind in den Jahren 1881 bis 1891 106 Fälle, vom 1891 bis 1901 67 Fälle von Kiefernekrose zur Kenntnis der Aufsichtsbehörden gelangt.

Dieser Rückgang der Erkrankungsfälle wurde zum Teil, gewiß durch eine Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern und des Handels vom 17. Jänner 1885, R. -G. -Bl. Nr. 8, durch welche zum Schutze der bei der Erzeugung von Phosphorzündwaren beschäftigten Personen bezüglich der in den Betriebsanlagen erforderlichen Einrichtungen und Vorkehrungen Anordnungen getroffen werden, bewirkt. Anderseits ist es nach den Ausführungen des Referenten in hohem Grabe wahrscheinlich, daß trotz der Anzeigepflicht für die behandelnden Fabriksärzte wegen deren Abhängigkeit von den Fabrikbesitzern viele Erkrankungsfälle den Gewerbebehörden nicht angezeigt wurden und haben diese Vorkommnisse, wie wir den Berichten der Handelsund Gewerbekammer in Wien vom Jahre 1896, Sitzung vom 26. März, entnehmen, die Betriebsinhaber selbst zugestanden. Es ist daher, trotz der zitierten Verordnung, nicht gelungen, die Zahl der Erkrankungsfälle in genügendem Maße herabzumindern, geschweige denn auszumerzen.

Für Oesterreich kommt noch Weiters in Betracht, daß die Zahl der Phoshporvergiftungen durch Verwendung der giftigen Zündhölzer bei Selbstmordversuchen und zu Fruchtabtreibungszwecken in den letzten Jahren in erschreckender Weise zugenommen hat und wurde auf diese Erscheinung von weiland Professor Hofmann in einem dem k. k. Obersten Sanitätsrate erstatteten Gutachten vom Jahre 1896 und erst wieder vor kurzem von Professor Ritter v. Jaksch, Obersanitätsrat, aufmerksam gemacht.

Bei diesen Verhältnissen muß vom gewerbehygienischen und öffentlichen Gesundheitsstandpunkte, wie dies der Oberste Sanitätsrat schon wiederholt getan hat, die Notwendigkeit des Verwendungsverbotes für giftigen Phosphor hervorgehoben werden, und haben Dänemark, die Schweiz, Frankreich, die Niederlande und Norwegen bereits dieses Verbot erlassen. Als Ersatz wird in manchen Staaten nur roter, ungiftiger Phosphor verwendet, andere wieder, wie Frankreich und die Niederlande, gebrauchen das fast ungistige Phosphorsesquisulfid.

Rußland bevorzugt die Erzeugung von ungiftigen schwedischen Zündhölzern durch eine Differentialbesteuerung, Belgien duldet nur eine Zündmasse, die nicht über 8 Prozent giftigen Phosphor enthält.

In Deuschland bestand bisher kein Verbot und war die Arbeit in Zundholsfabriken durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. Juli 1893 geregelt worden. Trotz der strengeren Bestimmungen in dieser Kundmachung gelang es auch dort nicht, die Zahl der Kiesernekrosefälle genügend zu vermindern und man erörterte schon lange die Frage des Verbotes und Ersatzes von giftigem Phoshor. Wie ich der Zeitschrift "Soziale Praxis", Nr. 6, vom 6. November v. J, entnehme, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. Oktober v. J. einen Gesetzentwurf, betreffend das Verbot der Verwendung weisen Phosphors für die Herstellung von Zündhölzern, genehmigt und dem deutschen Reichstage Vorgelegt. Demnach soll für das Deutsche Reich der Erwerb eines Verfahrens gut Herstellung einer Zündrnasse gesichert sein, welches die Herstellung von Zündhölzern, die an jeder Reibfläche zünden, aus inländischen Nadelhölzern und ohne Umgestaltung der vorhandenen einfachen Betriebsanlagen ermöglicht. Es ist daher der chemischen Wissenschaft gelungen, ein Ersatzmittel zu finden.

Das allen praktischen Ansprüchen genügt, und Deutschland hat sich beeilt, die Gesundheit von 2000 in diesen gesundheitsgefährlichen Betrieben beschäftigten Arbeitern zu schützen. Die Überzeugung, daß nur das völlige Verbot dieses Giftstoffes wirklich helfen kann, ist eben allgemein geworden.

Mit der Anbahnung des Verbotes in Deutschland ist es nach meinem Dafürhalten, wollen wir nicht in dieser Arbeiterschutzfrage gegenüber fast allen Kulturstaaten eine unrühmliche Ausnahme bilden, auch für uns notwendig geworben, diese Frage wieder gut Erörterung und Entscheidung zu bringen. Ich verhehle mir nicht, daß insbesondere eine Frage, die Exportfrage, Schwierigkeiten bereiten wird, da unser Export an giftigen Phoshorzündhölzern, namentlich einer gang bestimmten Spezialität runder Salonhölzer mit bunt lackierten Phosphorköpfen ohne Schwefel nach der Türkei, Klein- und Ostasien noch ein gang beträchtlicher ist (im Jahre 1899 noch 58. 000 Kubikmeter im Werte von 21/4 Millionen Kronen) und die österreichische Industrie mit phosphorfreier Ware auf den auswärtigen Märkten angeblich nicht konkurrenzfähig sein soll. Dieser Schwierigkeit würbe dadurch begegnet werden können, daß einstweilen nur der Inlandskonsum von giftigen Phosphorzündhölzern untersagt wird, während die Fabrikation zum Exporte in den wenigen damit beschäftigten, gut eingerichteten Fabriken gestattet werden könnte und ließen sich daselbst die Gesundheitsgefahren für die Arbeitspersonen durch besondere Überwachung, oftmaligen Arbeitswechsel und Berwenbung der besten Apparate usw. auf ein Minimum reduzieren.

Obwohl unsere Verhältnisse in der Zündholzfabrikation durch Beratungen in den Kreisen der Handels- und Gewerbekammer und der speziellen Interessenten in NeunzigerJahren ziemlich klargelegt sind, wird es sich doch empfehlen, verschiedene Fragen, wie insbesondere die des Ersatzes, in der nächsten Zeit gründlich zu studieren, und erlaube ich mir zu diesem Behufe die Einsetzung einer besonderen Kommission vorzuschlagen.

Während aber der Giftstoff, dessen Gefährlichkeit für die Arbeitspersonen und auch für weitere Bevölkerungsschichten ich im Vorhergehenden skizziert habe, doch haupsächlich ein lokalisiertes, alllerdingg fürchterliches Leiden hervorruft, sind die Erscheinungen einer Bleivergiftung überaus mannigfaltige.

Die Bteibämpfe und der Bleistaub, die sich bei der Erzeugung ober Verwendung irgendeiner der vielen Bleiverbindungen bilden. werden von der Schleimhaut der Respirationsorgane und Verdauungsorgane aufgenommen, dem Organismus einverleibt und lösen die verschiedensten Symptomenkomplexe und Krankheitsbilder aus. Treten zu Beginn Störungen des Allgemeinbefindens und des Stoffwechsels auf, die oft in den Asthmasaturninum und der Bleigicht bereits ein charakteristisches Bild liefern, so kommt es allmählich zu Störungen der Empfindung, die sich entweder unter dem typischen, altbekannten Krankheitsbild der Bleikolik oder der Bleiartralgie, der Bleianästhesie, der Bleiamaurosis und der Bleitaubheit äußern. Oft kommt es zu Störungen im Gehirne mit Delirien und Konvulsionen, häufig zu Störungen der Bewegung durch die charakteristischen Bleilähmungen und Bleikontrakturen. Kurzum, das Blei wird von allen Organen des menschlichen Organismus aufgenommen und tatsächlich kann das Gift in allen Ausscheidungen eines Bleivergifteten und auch in der Haut chemisch nachgewiesen werden.

Die verheerende Wirkung des Bleies ist mit diesen Krankheitsformen keineswegs erschöpft Jeder einzelne Zustind untergräbt die Gesundheit, schwächt den Organismus und macht ihn empfänglich für bakterielle und mechanische Angriffe. Es besteht ein Zusammenhang der Bleivergiftungen mit der Tuberkulose, den Magen- und Darmerkrankungen, der Häufigkeit der Frühgeburten u. s. w.

Die Verbreitung des metallischen Bleies und seiner Verbindungen in den verschiedensten Zweigen gewerblicher Tätigkeit ist auch in Österreich eine ungeheure. Bestimmte chemische und physikalische Eigenschaften und besondere Vorzüge einiger Verbindungen ließen es eine derartige Verbreitung gewinnen. Leiber konnte der österreichische Referent der Internationalen Bereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz den Beweis erbringen, daß Bleivergiftungen in Österreich sehr häufig vorkommen. So wiesen die Jahresberichte der Wiener Krankenanstalten im Mittel der Jahre 1894 bis 1898 allein 142 Bleivergiftungen aus. Das ist jedoch nur ein Bruchteil aller Vergiftungen, denn die Krankheitsstatistiken der Wiener Genossenschaftskrankenkassen geben für dieselbe Zeit nur für die drei allerdings am meisten betroffenen Berufszweige der Buchdruck- und Töpferarbeiter, sowie für die Anstreicher und Zimmermaler allein im Mittel 247 Bleivergiftungen mit 6796 Krankheitstagen bei 7012 Mitgliedern an. Außer diesen Berufszweigen sind insbesondere noch die Arbeitspersonen der Bleifarben-- und der Akkumulatorenfabriken, die Spengler, Feilenhauer, Edelsteinschleifer, Färber und die Fransenknüpferinnen betroffen.

Es erscheint die Vermutung des Referenten sehr gerechtfertigt zu sein, daß in den letzten Jahren im ganzen Reiche pro Jahr die ungeheuere Zahl von ungefähr 3000 Bleivergiftungen vorgekommen sein müsse. In dieser Intensität treten in keinem anderen Lande diese gewerblichen Vergiftungen auf. Besonders betrübend ist es, daß die Zahl der Erkrankungen von Jahr zu Jahr zunimmt.

In England ist zum Beispiel die Zahl der Bleivergiftungen von 1278 im Jahre 1898 auf 863 im Jahre 1901 dank desonderer Vorschriften und strenger Überwachung zurückgegangen. In den Pariser Spitälern kamen in der Periode 1878 bis 1880 552 Bleikranke, in der Periode 1893 bis 1896 nur mehr 314 Vergiftungsfälle zur Behandlung.

Wenn ich auf die einzelnen gesundheitsgefährtichen, im Referate speziell behandelten Betriebe nur flüchtig eingehe, so sind mir vor allem die miserablen gesundheitlichen Verhältnisse unter den Arbeitern der in Besitze der Bleiberger Bergwerksunion befindlichen Bleioxyd-Bleiweißfabriken in Kärnten aufgefallen. Nach den Ausweisen der Betriebskrankenkassen sind in den Bleioxydfabriken Kärntens von 100 Arbeitern im Jahre 1894 15, in den folgenden Jahren immer mehr, im Jahre 1900 26 Arbeitspersonen bleikrank geworden und überragen die Gesamtkrankheitsfälle den Durchschnitt für alle Krankheitskassenmitglieder um weit mehr als das Doppelte. Bei den Bleiweißfabriken wurde eine Erkrankungshäufigkeit für Bleivergiftungen, Magenkatarrhen und Gesamterkrankungen von einer Höhe gefunden, wie sie überhaupt bisher noch nicht beobachtet worden ist. Im Jahre 1804 erkrankten zum Beispiel in einer Bleifabrik in Klagenfurt von 100 Krankenkassenmitgliedern 1356 an Bleivergiftungen, also wiederholte Erkrankungen, im Jahre 1900 noch immer 602, andere Bleiweißfabriken Kärntens hatten von 100 Arbeitspersonen im Jahre 1894 13, respektive 132 im Jahre 1900, unausgesetzt ansteigend 136, respektive 246 Bleierkrankungen. Die Gesamtkrankheitsfälle betragen in den letzten 2 Jahren noch immer mehr als das Fünffache der durchschnittlichen Werte für die Gesamtheit aller Krankenkassenmitglieder Österreichs und ist die Zahl der Krankheitstage pro Mitglied im Jahre um mehr als das Vierfache höher als der Durchschnitt der Krankenkassen überhaupt. In einzelnen Fabriken ist die Erkrankungshäufigkeit allerdings nicht so hoch, doch noch immer unvergleichlich höher als in den Bleiweißfabriken, zum Beispiel Englands und Deutschlands.

Unter den Buchdruckern, Schriftsetzern und Schriftgießern traten nach den Krankenkassenausweisen in den letzten 20 Jahren 1308 Krankheitsfälle, mit den ambulatorisch Behandelten arbeitsfähigen Mitgliedern 1780 Fälle an Bleivergiftungen mit 41. 838 Krankheitstagen auf, während die Zahl der Krankheitsfälle an Tuberkulose in derselben Zeitperiode nur 1652 beträgt. Am gefährdetsten sind beim Buchdruckergewerbe die Gießer, und insbesondere die Arbeiterinnen in den Gießereien. Von den ersteren erkrankten 36 bis 11*7, von den Arbeiterinnen jedoch 13. 1 bis 45 Prozent an Bleivergiftungen. Entsetzlich ist der Einfluß des Giftes auf die schwangeren Frauen. Die Hälfte dieser Schriftgießerinnen sind nicht imstande normal zu entbinden, bis zu 52. 5 Prozent hatten Fehlgeburten, während unter den Arbeiterinnen der Buchdruckereien nur 10. 4 Prozent Fehlgeburten Verzeichnet werden. Die Zahl der Bleivergiftungen unter den Arbeitspersonen der polygraphischen Gewerbe im allgemeinen ist auch im Steigen begriffen, da in den Jahren 1891 bis 1895 im Mittel 2. 1, in den Jahren 1896 bis 1900 2. 7 Prozent der Arbeiter an Bleivergiftungen erkrankt sind. Fast dieselbe Erkrankungshäufigkeit, wie bei den Schriftgießern, also weit hoher als bei der Gesamtheit der Buchdruckerarbeiter, ist bei den Anstreichern Vorhanden. In den letzten 10 Jahren sind unter ihnen in Wien 944 Krankheitsfälle mit 20. 391 Krankheitstagen konstatiert worden. Die Zahl der Kranheitsfälle steigt ununterbrochen von 48 Prozent im Jahre 1891 auf 11. 6 Prozent im Jahre 1900 bei 100 Arbeitspersonen. Unter den Anstreichern von Paris und Berlin ist die Erkrankungshäufigkeit bedeutend geringer. Aus die zahlreichen Bleivergiftungen unter den Arbeitern der Akkumulatorenfabriken, bei den Feilenhauern, Töpfern, Hafnern, Emailarbeitern, Edelsteinschleifern, Färbern, Fransenknüpferinnen weise ich nur hin.

Aus den furz angeführten Daten kann entnommen werden, daß der Schaben, den diese überaus zahlreichen Bleivergiftungen an der Volksgesundheit in unserem Vaterlande anrichten, ein sehr großer ist. Als besonders schwerwiegend kommt in Betracht, baß die in ihrer Gesundheit zeitlebens geschädigten Arbeitspersonen einer frühzeitigen Invalidität und langem Siechtum ausgesetzt sind, und die Volksgesundheit wie Volksvermehrung durch die Degeneration der Eltern und durch die abnorme Häufigkeit von Frühgeburten bedroht sind. Es ist daher dringend notwendig, daß durch eine besondere Überwachung und durch spezielle Vorschriften für die einzelnen gefährdeten Berufszweige eine Sanierung angestrebt

wird. In aßen Kulturländern sind bereits, spezielle Vorschriften für Schutzmaßnahmen in den Bleifarben- und Akkumulatorenfabriken, im Buchdruck- und Anstreichergewerbe u. s. w. herausgegeben worden, die einen ganz besonderen Rückgang der Bleivergiftungen bewirkt haben. In Österreich existieren spezielle Vorschriften, respektive Verordnungen, soweit sie nicht das Lebensmittelgesetz betreffen, auf diesem Gebiete nicht. Es wäre nur zum § 8 Alinea a) des Reichssanitätsgesetzes vom Jahre 1870, womit die Überwachung der gesundheitsgefährlichen Gewerbe den landesfürstlichen Bezirksärzten übertragen ist, für Blei und Bleiverbindungen erzeugende und verwendende Betriebe entsprechende Ausführungsbestimmungen zu schaffen. Für manche gewerbliche Betriebe wie für die Bleifarbenfabriten, für das Gewerbe der Anstreicher, werden noch Spezielle Erhebungen durch chemisch-hygienisch geschulte Organe notwendig fein. Auch wird der innige Zusammenhang dieser Vergiftungen mit den Gesamterkrankungen zu besonderen Studien über die Morbiditätsverhältnisse bei den Krankenkassenmitgliedern Anlaß geben. Manches konnte sofort geschehen, wie das Verbot der Verwendung weiblicher und jugendlicher Hilfsarbeiter in den Schriftgießereien und Bleifabriken, oder das Verbot der Beschwerung von Geweben und Gespinsten mit Bleipräparaten, bei vielen Berufszweigen sind noch besondere Studien und Vorarbeiten erwünscht.

Durch diese Darlegung ist die Notwendigkeit eines Einschreitens zum Schütze der gefährdeten Arbeitspersonen bei den Manipulationen mit giftigem Phosphor und Blei zur Genüge erwiesen und erscheint die sofortige Inangriffnahme der in dieser Richtung notwendigen Arbeiten hinreichend begründet. Um aber allen berechtigten Interessenten Gelegenheit zu geben, sich bereits im Stadium der Vorbereitung solcher Vorschriften zu äußern, empfiehlt es sich, eine Kommission zum Studium bestimmter Fragen und zum Entwurfe spezieller Verhütungsvorschriften oder von Verboten einzusetzen, die aus Vertretern der beteiligten Ministerien und Fachräten gebildet werden kann. Insbesondere wird es sich empfehlen, mehrere Vertreter des k. k. Obersten Sanitätsrates, als speziellen Fachrat in sanitären und gewerbehygienischen Fragen, ferner Vertreter des Arbeitsstatistischen Amtes im k. k. Handelsministerium und des k. k. Gewerbeinspektorates in die Kommission zu delegieren. Ebenso wäre es wünschenswert,, die österreichische Sektion der Internationalen Bereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz zur Namhaftmachung eines Delegierten für die Arbeiten der Kommission aufzufordern.

Ich beehre mich daher, an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage zu richten:

"Ist Seine Exzellenz geneigt, zum Zwecke der Erlassung von Vorschriften zum Schütze der Gesundheit der gefährdeten Arbeitspersonen in gewerblichen Betrieben, die giftigen Phosphor verwenden und Blei wie Bleipräparate gewinnen und verarbeiten, das Studium bestimmter, oben angedeuteter Fragen durch eine Kommission zu veranlassen, diese mit dem Entwürfe spezieller Verhütungsvorschriften oder Verbote zu betrauen und sie aufzufordern, ihre Arbeiten mit tunlichster Beschleunigung in Angriff zu nehmen und durchzuführen?"

Prag, den 25. September 1908.

Abg. Dr. Maly und Genossen.

Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. Urban: Dotaz poslance Dra Luboše Jeřábka a soudruhů k panu místodržiteli.

Žádám, aby byl přečten.

Sněmovní tajemník Dr. Haasz (čte): Dotaz poslance Dra Luboše Jeřábka a soudruhů k místodržiteli království Českého v příčině stálého rozmnožování kanceláří a bytů na Malé Straně, čímž obyvatelstvo části této stále a ne nepodstatně se ztenčuje na značnou škodu živností a obchodu.

Vaše Excellenci! Obyvatelstvo, zejména ale živnostníctvo a obchodnictvo z Malé Strany, tohoto nejkrásnějšího, ale hospodářsky nejméně podporovaného a všímaného města pražského, těžce nese, že za účelem stálého, byt i nezbytného rozšiřování a rozmnožování kanceláří a oddělení c. k. místodržitelství v království Českém celé řady bytů, ba někdy i celé domy bývají najímány, ba i zakupovány. Jsou to zejména místnosti v čp. 5 (Malostranské náměstí), čp. 184 (Thunova ulice, koupeno), čp. 506 (koupeno), čp. 593, 594, (Letenská ulice), čp. 606 (tamže), čp. 158 a 154 (Waldštýnská ulice), čp. 548 (Hergetův dům), čp. 182 a 202 (u Fragnera), které vesměs proměněny v kanceláře, takže bývalí, velice četní nájemníci byli nuceni - při naprostém nedostatku vhodných bytů na Malé Straně, ač namnoze zde se narodili a větší část života zde ztrávili - do jiných částí Prahy neb předměstí se vystěhovati.

Způsobem tímto byt ne zúmyslně, avšak přece stále a stále ztenčuje se starousedlé obyvatelstvo krásné této, již polohou svou spíše obytné než obchodní a průmyslové čtvrti ku nenahraditelné škodě malostranských živnostníků a obchodníků.

Z vážných důvodů těchto vznáší podepsaní k Vaší Excellenci následovní uctivý dotaz: 1. Jest Vaší Excellenci toto neudržitelné, zájmy hospodářské celé čtvrti ohrožující postupování známo?

2. Jest Vaše Excellence ochotna zasaditi se vlivem svým o to, aby na stavebním místě dosud neobýváném (Waldštýnská ohrada, obě kníž. Schwarzenbergské ohrady, Vojenská skladiště a pekárna (u Brusky a jiné) byla vybudována prostorná expositura c. k. místodržitelství pro království České, tak aby budovy a místnosti dosud ke škodě obyvatelstva najaté, opět účelům nájemním vráceny býti mohly a počet obyvatelstva a bytů na Malé Straně nadále ztenčován nebyl?

V Praze, dne 29. září 1908.

Dr. Luboš Jeřábek a soudruzi.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Dr. Urban: Anfrage der Herren Abgeordneten Dr. Peters und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Landtagsaktuar Dr. Šafařovič (liest): Anfrage der Abgeordneten Peters und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter des Kronlandes Böhmen.

Sowohl im Baudepartement der k. k. Statthalterei, als auch in den im deutschen Sprachgebiete den k. k.. Bezirkshauptmannschäften zugeteilten Staatsbauämtern bejinden sich fast ausnahmslos nur tschechische Ingenieure und Hilfsbeamte. Da insbefondere die den Bezirksbaudienstleistenden Ingenieure pflichtgemäß berufen sind, zu den bedeutungsvollsten Verkehrsfragen und baulichen Gründungen Stellung zu nehmen und daher in die Lage kommen, in ihrem Wirkungskreise Land und Leuten die unschätzbarsten Dienste zu leisten, die sich ergebenden Hindernisse beseitigen zu können und die vorhandenen Gegensätze vermittelnd auszugleichen, ist es unbedingt notwendig, daß sie nicht nur die deutsche Sprache und auch die mitunter schwerverständlichen Mundarten vollkommen beherrschen, sondern auch in ihrem

Herzen jene Liebe und jene Achtung für das oll hegen, in dessen Mitte sie ihren Dienst tun. Die Erziehung an den tschechischen Mittel- und Volksschulen und der Einfluß ihrer erwachsenen Umgebung während der Studienzeit ist nun durchaus nicht geeignet, in den tschechischen Beamten jene vorhin bezeichneten Gefühle groß werden zu lassen; es kann getrost behauptet werden, daß bei vielen geradezu die gegenteiligen Empfindungen die herrschenden sind. Es sollte mithin eine viel größere Sorge der k. k. Statthalterei sein, dahin zu wirken, daß entsprechend viele deutsche Techniker zum Staatsbaudienste im Kronlande Böhmen herangezogen werden.

Hiebei wäre es vor allem nötig, die unter den deutschen Technikern Verbreitete Ansicht zu widerlegen, daß sie ohne Kenntnis der tschechischen Sprache im Staatsbaudienste keinen Platz finden können.

Es wird daher an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage gestellt, was er zu veranlassen gewillt ist, um eine für sämtliche deutsche Baubezirke entsprechende Zahl von Ingenieuren für den Staatsdienst heranzuziehen, und ob er auch gesonnen ist, durch eine ausdrückliche Erklärung dafür zu sorgen, daß jene obgenannte falsche Ansicht, die die deutsche Technikerschaft vom Eintritte in den Staatsbaudienst zurückhält, zerstreut werde.

Prag, am 25. September 1908.

Abg. Peters und Genossen.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Karl Urban: Anfrage der Herren Abgeordneten Dr. Maly und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter. Ich ersuche dieselbe zu Verlesen.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Maly und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, da in allen öffentlichen Instituten Prags, gleichgiltig ob Staats- ober Landesinstitut, die mit der unmittelbaren Leitung derselben betrauten Persönlichkeiten fast durchgängig der tschechischen Nationalität angehören, es ist weiters eine allgemein bekannte Tatsache, daß die Angehörigen des tschechischen Volksstammes ihre nationale Gesinnung und zwar auch dort rücksichtslos zur Geltung und zum Ausdrucke bringen, wo ihnen als öffentlichen Funktionären eine gewisse Unvoreingenommenheit gegen die begründeten Rechte des deutschen Volkes als Pflicht obliegt.

Die Verwaltung des der k. k. Statthalterei als Aussichtsbehörde unterstehenden k. k. allgemeinen Krankenhauses in Prag kennzeichnet sich nach Außenhin als eine vollständig tschechische, die nur äußerst ungern und dann stets nur an zweiter Stelle sich der deutschen Sprache bedient.

Geradezu als einen Unfug müssen aber die Gefertigten die Art und Weise bezeichnen, in welcher die Verwaltungskanzlei des k. k. allgemeinen Krankenhauses auf den sogenannten Kopfzetteln der Kranken den Heimatsort des Patienten anführen. Hier bedient sich die Verwaltungskanzlei ausschließlich des tschechischen Ortsrepertoriums, die Kopfzettel auch in den deutschen Universitätskliniken des k. k. allgemeinen Krankenhauses werden immer wieder trotz des Protestes der behandelnden deutschen Ärzte so ausgefüllt, daß der Heimatsort des "Kranken in der verballhornten tschechischen Übersetzung angegeben ist.

So fand ein Vertrauensmann der Gefertigten in einzelnen deutschen Klinken den Heimatsort der Kranken angegeben mit Vilímov, Chenice, Brandýs n. L., Lovčice, Volduchy, Vysočany, Karlín, Podmokly, Most, Ústí n. L., Starosedlo, Nový Knín, Dnesnice, Kamenný Přívoz usw. usw.

Ganz abgesehen davon, daß viele dieser Übersetzungen deutscher Ortsnamen ganz willkürliche Schöpfungen national-chauvinistisch gesinnter Beamten im k. k. Ministerium des Innern sinb, ohne jede historische Begründung, muß es jeder Deutsche als eine schwere Kränkung empfinden, wenn selbst in deutschen Instituten des Staates, in den deutschen Universitätskliniken, die deutschen Ortsnamen durch tschechische Verballhornungen verdrängt werden.


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