Pátek 25. záøí 1908

dustrie in den von Ebersbach entlegeneren deutsch. -böhmischen Ortsgebieten genannter Gemeinden, auch der heimische Detailhandel leidet darunter bezüglich aller Geschäftsbranchen, indem sich das reisende Publikum den Unannehmlichkeiten und oft peinlichen Zwischenfällen bei Überschreitung der Zollgrenze nicht erst gern aussetzt. Ueberdies halten in Georgswalde, das erst nach Jahren eine bloße Haltestelle erzielte, nicht die von Prag kommenden Schnellzüge. Aus diesen Schwerwiegenden Gründen erlauben sich die ergebenst Unterfertigten zu beantragen:

Der hohe Landtag geruhe nachdrücklichst bei der k. k. Regierung, speziell beim k. k. Eisenbahn- und Finanzministerium dahin zu wirken, daß möglichst am Platze der bisherigen Haltestelle Georgswalde ein allen modernen Verkehrsanforderungen entsprechender Frachten» und Personenverkehrsbahnhof zugleich mit den Erfordernissen der Zollabfertigung schon im nächsten Jahre durch Einsetzung der betreffenden Budgetpost zu errichten begonnen werde; daß ferner zugunsten der näheren Umgebung auch die bisherige Art der Benützung des Bahnhofes in Ebersbach-Sachsen aufrecht bleibe; daß weiter eventuell auf der Linie der königl. sächs. Staatsbahn ReichenbergZittau-Warnsdorf-Cibau-Ebersbach auf österreichischem Grunde in Wiesenthal-Georgswalde eine Frachtenablage ermöglicht werde, und daß ferner schon in nächster Zeit das Anhalten auch aller Schnellzüge an der vorläufigen Haltestelle Georgswalde der nunmehr verstaattichten Böhmischen Nordbahn zustande komme.

In formeller Hinsicht Beantragen die Gefertigten die Zuweisung dieses Antrages ohne erste Lesung an die Kommission für öffentliche Arbeiten. Prag, am 25. September 1908.

Abg. Böhr und Genossen.

Oberstlandmarschall: Antrag der Abgeordneten Ing. Peters und Genossen, betreffend das bestehende Regulierungsverfahren der Landeskommission für die Flußregulierung in Böhmen.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Antrag der Abgeordneten Ing. Peters und Genossen, betreffend das bestehende Regulierungsverfahren der Landeskommission für Flußregulierungen in Böhmen.

Seit Inkrafttreten des betreffenden Landesgesetzes sind eine ganze Reihe von sogenannten Flußregulierungen ausgeführt worden, welche sich alle nur mit einer Änderung der Flußrichtung, der Flußbreite und der Ufer befassen, jedoch das Wichtigste und Wesentlichste eines gesunden Regulierungsverfahrens, nämlich eine Regulierung der Wassermengen gänzlich außer Acht lassen.

Durch die zuerst genannten Regulierungsmaßnahmen wird zwar ein zumeist höchst unbedeutender Schutz des unmittelbar angrenzenden Ufergeländes gegen die abbröckelnde Stoßwirkung des Hochwassers erzielt, für alle flußabwärts gelegenen Strecken erwächst jedoch aus der wachsenden Zahl dieser Uferregulierungen und Beseitigungen der bestehenden Rauhigkeit der Flußbette eine wesentlich erhöhte Gefahr.

Bisher ist nämlich gänzlich unterlassen worden, eine entsprechend große Zahl von Talsperren zu errichten, welche dieser bisherigen sogenannten Regulierungsart das Gegengewicht zu bieten im stande sind.

Nur durch die zurückhaltende und ausgleichende Wirkung großer und zahlreicher Talsperren kann nämlich der hier bringend nötige Ausgleich geschaffen werden und es sollte eigentlich mit dem bisherigen Regulierungsverfahren solange zurückgehalten werden, bis dieses unter dem Schütze solcher Talsperren viel leichter und billiger durchzuführen sein würde.

Jedenfalls ist der Antrag geboten, es möge der hohe Landesausschuß durch seinen Vertreter in der Landeskommission für Flußregulierungskommission dafür Sorge tragen, daß recht bald und recht viele Talsperren zur Ausführung kommen, um diesen sogenannten Flußregulierungen - tote es sich gehört mehr den Charakter richtiger Wasserablaufsregelungen zu geben und um unter dem Schuße dieser Talsperren die stellenweise unerläßliche Üferregulierungen viel wirksamer und auch billiger zu gestalten.

In Bezug auf die geschäftliche Behandlung wird beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung der Kommission für öffentliche Arbeiten zuzuweisen.

Prag, am 25. September 1908.

Abg. Ing. Peters und Genossen.

Oberstlandmarschall: Antrag der Abgeordneten Dr. Frengl und Genossen wegen Änderung des Dienstnormales und Aufbesserung der Bezüge für die Lehrer an den landwirtschaftlichen Lehranstalten in Böhmen.

Landtagsaktuar Dr. Kopeèný (liest): Antrag der Abg. Dr. Frengl und Genossen wegen Abänderung des Dienstnormales und Aufbesserung der Bezüge für die Lehrer an den landwirtschaftlichen Lehranstalten Böhmens.

Hoher Landtag des Königreiches Böhmen in Prag!

Der herein der Lehrer an den deutschen landwirtschaftlichen Lehranstalten Böhmens hat an den hohen Landtag nachfolgende Bittschrift gerichtet:

Durch das vom hohen Landtage mit Beschluß vom 13. Dezember 1900 bezw. vom 12. Mai 1899 genehmigte Normale, betreffend die Regelung der persönlichen Verhältnisse der Lehrer an den vom Lande unterstützten landw. Schulen im Königreiche Böhmen wurden die dienstlichen Verhältnisse neu geordnet und in mehrfacher Hinsicht zeitgemäß verbessert, wofür die Lehrerschaft tief zu Danke verpflichtet ist.

In einzelnen wichtigen Punkten, welche bereits damals von der Lehrerschaft und den Kuratorien erbeten wurden, hat aber das neue Normale die erhoffte Regelung nicht ober nicht mit der wünschenswerten Präzision gebracht, und insbesondere konnte das Normale den seither eingetretenen Teuerungsverhältnissen nicht im Voraus Rechnung tragen, weshalb sich der zur Vertretung der Interessen der Lehrer in erster Linie berufene Verein der Lehrer an den deutschen landwirtschaftlichen Lehranstalten Böhmens bereits im Jahre 1905 über Aufforderung der Vereinsmitglieder erlaubt hat, beim hohen Landesausschusse eine Petition um Änderung, beziehungsweise Ergänzung des Normales zu überreichen.

Im Jahre 1907 wurde dem hohen Landesausschusse neuerlich eine Eingabe überreicht, in welcher die dringlichsten Bitten der landwirtschaftlichen Lehrerschaft niedergelegt und begründet worden sind.

Beide Bittschriften haben den angestrebten Zweck nicht erreicht.

Die Zeitverhältnisse entwickeln sich aber von Jahr zu Jahr in sehr unerfreulicher Weise weiter. Die Preise der Lebensmittel und aller sonstigen Lebensbedürfnisse sind in rapider Weise in die Höhe gegangen und steigen auch gegenwärtig noch. Von dieser allgemeinen Teuerung sind die produzierenden Kreise weniger betroffen, weil sie die ungünstigen Preise ihrer Bedarfsartikel durch Erhöhung der Preise ihrer eigenen Erzeugnisse paralysieren können. Auch die Arbeiter haben unter der Teuerung nicht am schlimmsten zu leiden, weil in den Zeiten der wirtschaftlichen Hochkonjunktur die Dienstgeber im eigenen Interesse freiwillig die Löhne erhöhen ober im Notfalle hiezu gezwungen werden. Vollständig schutzlos ist nur ein Stand der Teuerung ausgeliefert, das sind die auf feste Bezüge angewiesenen Beamten. Ob die Preissteigerung Nahrungsmittel, Kleidung, Wohnung oder irgendwelche andere Artikel betrifft, immer wird dieselbe direkt oder indirekt dem Beamten fühlbar werden.

In dieser Erkenntnis hat der Staat in den letzten Jahren wiederholt den verschiedenen Kategorien seiner Beamten, Professoren und Bediensteten Verbesserungen ihrer materiellen Verhältnisse bewilligt und auch die Bezirke, die Gemeinden, die öffentlichen Institute und die Privaten konnten sich ihren diesbezüglichen Pflichten als Dienstgeber auf die Dauer nicht entziehen. Für die Angestellten des Landes ist aber das Bedürfnis nach Verbesserung ihrer materiellen Lage umso mehr vorhanben, nachdem dieselben ohnehin hinsichtlich ihrer Bezüge hinter den Staatsbeamten zurückstanden.

Die Klagen aus den Kreisen der Landwirtschaftslehrer wurden daher immer häufiger und sieht sich die ergebenst gefertigte Vereinsleitung infolge Beschlusses der letzten Vollversammlung vom 13. April 1908 genötigt, direkt an den hohen Landtag mit der Bitte um zeitgemäße Änderung des Dienstesnormales und Aufbesserung der Bezüge heranzutreten, wobei nicht so sehr eine zeitweilige Teuerungszulage, sondern in analoger Weise wie bei den Staatsbeamten eine allen Lehrern zukommende dauernde Erhöhung der Bezüge angestrebt wird und ferner auch die im Jahre 1905 und 1907 bereits dem hohen Landesausschusse mitgeteilten Wünsche in ergänzter Form neuerlich zur Vorlage kommen:

1. Die Erlangung der vollen Pension nach Vollendung einer 30jährigen Dienstzeit.

In den allgemeinen Mittelschulen gewähren Staat und Kommunen nach 30jähriger Dienstzeit den vollen Gehalt als Jahrespension. Demzufolge hat das Land auch den Lehrern der landw. Landesmittelschulen nur eine 30jährige Dienstzeit vorgeschrieben. Bei den Lehrern der Ackerbauschulen, landw. Winterschulen und Haushaltungsschulen aber wurde die frühere Vorschrift von 35 Dienstjahren erneuert, obwohl gerade die Lehrer dieser Schulen eine besondere Berücksichtigung verdient hätten, wie aus folgendem hervorgeht.

Die Lehrer der niederen landw. Lehranstalten sollen nach erfolgter theoretischer Ausbildung sich mehrere Jahre in der Praxis betätigen, worauf sie erst ins Lehramt eintreten dürfen. Nach den Vorschriften der Prüfungsordnung müssen mindestens 2 Praxisjahre nachgewisen werden. In Wirklichkeit muß aber gewünscht werden, daß die dem Lehramte sich Zuwendenden nicht bloß als Volontäre ober Praktikanten ihre vorgeschriebenen Praxisjahre zurückgelegt haben, sondern daß sie durch längere Zeit einer größeren Wirtschaft als selbständige Leiter vorstanden Solche Männer finden dann als Wanderlehrer den richtigen Ton zur Belehrung der praktischen Landwirte und werden auch als Schulleiter Vorzügliches leisten. Wenn aber solche Männer, die sich durch jahrelange Arbeit im praktischen Leben eine selbständige Stellung erkämpft haben, diese verlassen und sich dem so manche Beschränkung mit sich bringenden Schuldienste zuwenden sollen, dann müßte dieser entweder eine ganz besonders günstige Entlohnung bieten ober, was für die meisten noch mehr in die Wagschale fällt, er müßte Vorteile bezüglich der Altersversorgung bieten. Letzteres ist aber jetzt gar nicht der Fall. Ein 30-35jähriger Verwalter, der oft im Privatdienste Pensionsansprüche vom ersten Dienstantritte angefangen besitzt, wird nicht diese im Stiche lassen und sich dem Dienste an einer niederen landw. Schule zuwenden, wo er weiß, daß er hier erst in 35 Jahren Anspruch auf volle Pension erlangt, denn 65 und 70 Jahre alt zu werden, ist den meisten Landwirtschaftslehrern bei ihrem anstrengenden Dienste nicht gegönnt.

Der Dienst an den niederen landwirtschaftlichen Schulen ist namentlich aus dem Gründe viel anstrengender als an landw. Mittelschulen, weil die Vorbildung der Schüler eine ungleiche, oft genug eine unzureichende ist, so daß der Lehrer nicht bloß vortragen darf, sondern sich auch mit der Einprägung und Verarbeitung des Vortragsstoffes sehr abmühen muß. Zu dem kommt, daß die Lehrer an den niederen landwirtschaftlichen Schulen eine weit größere Zahl von Lehrstunden per Woche übernehmen müssen, daß ihnen oft bei der beschränkten Lehrerzahl eine Menge ganz verschiedener Lehrgegenstände übertragen wird und daß sie außerdem mit sonstigen Arbeiten und Dienstgeschäften wie Internatsleitung, Pflege der Versuchsfelder, Organisations- und Vereinsangelegenheiten, Rechnungsführung, Kanzleiarbeiten, Verwaltung der Sammlungen und des Inventars usw. belastet sind, sodaß also eigentlich der Dienst nie aufhört.

Zu alledem wird aber diesen Lehrern auch noch zur Pflicht gemacht, in den Nachbarbezirken den landw. Wanderunterricht zu erteilen. An den Sonn- und Feiertagen, welche andere Lehrer und Beamte als Erholungstag herbeisehnen, müssen die Lehrer der niederen landw. Schulen auf die Reise, um nach mehrstündiger Wagen- ober Eisenbahnfahrt in einem rauchigen Lokale mehrere Stunden vorzutragen, Anfragen zu beantworten, Ratschläge zu erteilen, um dann entweder spät abends in einer ungenügenden Unterkunft zu übernachten, oder in vollständig erschöpftem Zustande die Heimreise anzutreten. Bei dieser Tätigkeit ist der Landwirtschaftslehrer besonders zur Winterszeit den ärgsten Gefahren ausgesetzt und schon deshalb sollte er nicht den Lehrern der landw. Mittelschulen, beten Dienst sich weit ruhiger und ungefährlicher abwickelt, hintangestellt werden.

An den bestehenden 12 deutschen Ackerbauschulen und landwirtschaftlichen Winterschulen Böhmens mit etwa 35 Lehrkräften sind innerhalb 3 Jahren nicht weniger als 4 Direktoren und 4 Lehrer im Alter Von 30 bis 50 Iahren weggestorben. Diese hohe Mortalitätsziffer ist kein bloßer Zufall, sondern sie gibt Zeugnis von den Anstrengungen des Berufes der Landwirtschaftslehrer und von der Notwendigkeit der Herabsetzung der Dienstzeit, wenn überhaupt ein Lehrer einer niederen landwirtschaftlichen Schule einmal einer Pension teilhaftig werden soll.

Diese Forderung erhält jetzt umsomehr Berechtigung, als der Staat seinen Beamten die Dienstzeit gleichfalls um 5 Jahre herabgesetzt hat und niemand behaupten wollen wird, daß der Dienst des Bureaubeamten sich bezüglich seines Einflusses auf die Gesundheit nur im Entferntesten mit dem Dienste des vielseitig in Anspruch genommenen Landwirtschaftslehrers vergleichen läßt.

Gerade in diesem Punkte hofft die Lehrerschaft mit Bestimmtheit darauf, daß der hohe Landtag ihren Wünschen entgegenkommen wird, da mit der Herabsetzung der Dienstzeit Von 35 auf 30 Jahre eine Belastung der jetzigen Landesbudgets nicht eintritt und auch in Zukunft bei der geringen Zahl der Lehrer eine besonders große Inanspruchnahme der Landesfinanzen aus diesem Titel nicht zu befürchten steht.

Bei dieser Gelegenheit sollte auch Vorsorge getroffen werden, daß die von den Lehrern in der Praxis zugebrachten Jahre wenigstens bis zum Ausmaße von 5 Jahren in die Dienstzeit zur Pension eingerechnet werden, selbstverständlich aber nicht erst vom Tage der Lehramtsprüfung an, die der landwirtschaftliche Beamte gewöhnlich erst ablegt, wenn er zum Schulwesen übertritt.

Wenn aber hier Jahre vor der Ablegung der Prüfung zur Anrechnung kommen, so muß dies auch jenen Lehrern zugestanden werden, welche schon vor Ablegung der Prüfung an landwirtschaftlichen Schulen Böhmens, wenn auch provisorisch, im Dienste standen.

Die diesbezüglichen Bestimmungen müssen im Normale deutlich ausgesprochen sein und geht es nicht weiter an, derartige Ansprüche von Fall zu Fall im Gnadenwege zur Regelung zu bringen.

2. Erhöhung der Quinquennatzulagen.

Die jetzigen Teuerungsverhältnisse sind leider keine vorübergehende Erscheinung, sondern währen bei sprunghafter Weiterentwicklung nun schon Jahre lang u. werden uns als dauernder Zustand erhalten bleiben. Es taugen zu ihrer Bekämpfung somit auch keine vorübergehende Mittel wie Teuerungszulagen od. dgl., sondern es muß eine bleibende Verbesserung der Bezüge angestrebt werden. In dieser Hinsicht empfiehlt sich mehr die Erhöhung der schon erworbenen und noch zu erwerbenden Quinquennalzulagen als die der Grundgehalte, weil die erstere den älteren Lehrern, denen die Erhaltung einer Familie und die Versorgung der heranwachsenden Kinder besonders schwerfallt, eine angemessen größere Verbesserung bringt, während die Erhöhung der Grundgehalte den jüngeren und älteren Lehrern in ganz gleicher Weise zugute käme. Aus den gleichen Gründen wird es sich empfehlen, bei den späteren Quinquennalzulagen eine relativ größere Erhöhung eintreten zu lassen, sodaß etwa die ersten zwei Quinquenalzulagen auf 500 K, die weiteren 3 Quinnquennalzulagen auf 600 K (bei den Haushaltungsschulen in analoger Weise) erhöht würben.

3. Bewilligung von Aktivitätszulagen.

Sowohl die Staatsbeamten, wie auch sämtliche Staatslehrpersonen beziehen außer dem Gehalte noch eine Aktivitätszulage, welche je nach der Größe des Dienstortes bemessen wird und so einen Ausgleich in den Bezügen je nach den Teuerungsverhältnissen der verchiedenen Gegenden des Landes hervorbringt. Die Einführung der Aktivitätszulagen wurde von den Lehrern der landw. Schulen Bereits vor Erlassung des neuen Dienstesnormales erbeten und dieselbe Bitte muß auch weiterhin gestellt werden, zumal den Staatsbeamten mit Gesetz vom Mai 1906 die Aktivitätszutagen nunmehr bei der Pensionsbemessung eingerechnet werden.

4. Einrechnung der Funktionszulagen in die Pension.

In das neue Normale wurde wortgetreu § 49 des Normales vom Jahre 1890 wieder aufgenommen, welcher lautet: "Der anrechenbare Jahresgehalt ist derjenige, welcher im aktiven Dienste zuletzt bezogen wurde. Quinquennalzulagen sind als Teile dieses Jahresgehaltes zu betrachten. " Daß auch die Funktionszulagen der Direktoren eingerechnet werden können, ist hier und in den übrigen Paragraphen des IV. Hauptstückes nicht festgestellt; es ist aber auch das Gegenteil nicht ausgesprochen.

Nach Analogie der Bestimmungen für andere Lehrpersonen müßte man diese heute ungeklärte Frage im bejahenden Sinne erledigen, denn sowohl beim Staatslehrpersonale sind die Funktionszulagen der Ditektoren einrechenbar (Ges. vom 19. Sept. 1898, R. -G. -Bl.

Nr. 173), wie auch für die Volks- und Bürgerschullehrer das gleiche gilt, da bereis im Ges. v. 24. Feber 1873 bestimmt wurde, daß die Funktionszulage einen Teil des für die Pension anrechenbaren Gehaltes bildet. Es ist aber auch nur recht und billig, daß in den Pensionsbezügen zwischen den Direktoren und Lehrern ein kleiner Unterschied gemacht wird. Wie er auch während der Aftfoitat durch die Funktionszulage besteht, indem einerseits der Dienst des Direktors doch infolge der größeren Verantwortung und der Vielseitigkeit seiner Inanspruchnahme ungleich anstrengender ist als der des Lehrers, andererseits der Direktor gezwungen ist, verschiedene mit der Repräsentation seiner Stellung verbundene Mehrausgaben zu machen, die zumeist auch weitergehen, wenn er aus dem Amte scheidet und in die Pension übertritt.

Da in letzter Zeit bei mehreren Witwenpensionen die Bemessung ohne Zurechnung der Funktionszulage erfolgt ist, muß die Lehrerschaft bitten, eine Klarstellung dieser Frage analog allen anderen Schuten zu verfügen.

Auch die Bewilligung dieses Ansuchens würde momentan das Landesbudget gar nicht und in der Zukunft kaum merklich belasten, wohl aber den Lehrern günstigere Aussichten zur Vorrückung auf Direktorsposten eröffnen.

5. Regelung der Wohnungsfrage.

In dem gesamten Staats- und Landesdienste ist die Wohnungsfrage geregelt, nur allein bei den niederen landwirtschaftlichen Schulen ist sie bisher nicht gelöst.

Im § 22 des Normales heißt es lediglich, daß die Direktoren solcher Schulen, welche ein eigenes Schulgebäude besitzen, den Anspruch auf ein Naturalquartier haben. Einen Anspruch auf einen Ouartiergeldbeitrag haben weder die Direktoren noch die Lehrer und kann nur vom Landesausschusse ein Ouartiergeldbeitrag dann bewilligt werden, wenn im Standorte der Schule besondere Steuerungsverhältnisse bestehen.

Es bestehen also an den Schulen ganz verschiedene Verhältnisse bezüglich der Wohnungen und Wohnungsgelder, was bei den Lehrern vielfach Unzufriedenheit hervorruft und zu mancherlei Unannehmlichkeiten bei Stellenbesetzungen führt. Die Lehrerschaft hegt daher den Wunsch, es möge in ähnlicher

Weise wie in Niederösterreich auch in Böhmen eine klare Bestimmung getroffen werden, daß die Directoren und Lehrer Anspruch auf ein Naturalquartier, beziehungsweise ein Wohnungsgeld besitzen, ferner wie die Naturalwohnung beschaffen sein muß und wie hoch die Wohnungsgelder zu bemessen sind.

6.     Erhöhung der Grundgehalte der zweiten Lehrer an den landwirtschaftlichen Winterschulen von 1600 auf 2000 K, beziehungsweise 2200 K, nachdem heute die Führung eines Haushaltes in Städten wie Friedland, Reichenberg, Schluckenau, Kaaden, Saaz, Staab, Braunau mit den bisherigen Bezügen ganz unmöglich ist und den Landwirtschaftslehrern jede Möglichkeit zu einem Nebenerwerbe vollständig fehlt.

7.   Gänzlicher Nadhlaß der Bezahlung für die Verpflegung seitens der Lehrerinnen an den Haushaltungsschulen, da diese sonst schlechter gestellt sind als ihre Kolleginnen an den Bürgerschulen und es Not hätte tüchtige Lehrerinnen für die Haushaltungsschulen zu gewinnen. Dafür, daß die Lehrerinnen die Kost erhalten, müssen sie mehr leisten, als an Volks- und Bürgerschulen und soll hier nur an die Beschwernisse des Küchendienstes, der Wäschebehandlung, der Krankenpflege, der Internatsüberwachung u. erinnert werden.

8. Systemisierung der Stellungen der praktischen Instruktoren, Verwalter, Wirtschafter, Kellermeister und Gärtner, da es auf die Dauer nicht mehr angeht, an öffentlichen Anstalten Beamte in nicht unwichtigen Stellungen ohne Altersversorgung und ohne feste Anstellung zu belassen. Wenn in dieser Einsicht das Land bis zum l. Jänner 1909 keine andere Vorsorge trifft, müssen diese Beamten nach dem Gesetze der staatlichen Altersversorgung der Privatbeamten beitreten, wodurch sie beträchtliche Auslagen auf sich nehmen müssen. Da aber auch die Dienstgeber 2/3 der Prämien beizutragen haben, so werden die Anstalten in Ermangelung einer anderen Bedeckung für diese neuen Ausgaben an das Land um Ubernahme derselben herantreten müssen. Und für diese ganz ansehnlichen Zahlungen wird eine sehr wenig befriedigende Altersversorgung gewährt, die das Land viel entsprechender und billiger beistellen kann, wenn es die genannten Dienststellen systemisiert und gegen die üblichen Zahlungen in den Pensionsfond übernimmt.

9. Durchführung des § 23 des Dienstesnormales vom Jahre 1900.

Der § 23 dieses Normales lautet: "Die besonderen Honorare der Direktoren und Lehrer für die Verwaltung der Feldwirtschaft, die Rechnungsführung, die Ausübung des fachlichen Volksunterrichtes oder für andere außerordentliche Leistungen werden vom Landesausschusse durch besondere Normen festgesetzt. Im Motivenberichte zum obigen Normale ist der hohe Landesausschuß von der Anschauung ausgegangen, daß jeder Direktor einer Ackerbauschule ober landw. Winterschule derartige Remunerationen von mindestens 100 K bezieht und dieser Betrag ist auch in die Vergleichstabelle jenes Motivenberichtes eingesetzt. Der hohe Landesausschuß hat aber das in Aussicht gestellte "besondere Normale über die Honorare für derartige Leistungen" bisher nicht erlassen und so kommt es, daß an einzelnen Anstalten die Rechnungsführung, die Leitung der Schulwirtschaft, die Kanzleigeschäfte des Kuratoriums u. dgl. vollständig unentgeltlich Besorgt werden, während an anderen Anstalten das Kuratorium hiefür eine verschieden hohe Entlohnung gewährt. Eine teilweise Regelung der Honorare hat nur bezüglich des von den Winterschullehrern zu erteilenden Wanderunterrichtes durch die Instruktion vom 11. Dezember 1901 stattgefunden. Bei den Lehrern der Ackerbauschulen ist aber auch in dieser Richtung noch alles so ungeregelt wie früher. Allerdings gibt es keine Forschrift, welche diese Lehrer zum Wanderunterrichte verpflichtet, aber wenn sie und ihre Anstalten mit der landwirtschaftlichen Bevölkerung der Umgegend in Fühlung bleiben wollen, so müssen sie Vorträge in Vereinsversammlungen abhalten und schon aus dem Umstande allein, daß die Ackerbauschulen und Haushaltungsschulen über den Wanderunterricht Berichte erstatten müssen, ergibt sich eine gemisse Nötigung, daß sie diese Tätigkeit auch wirklich pflegen. Obwohl ihnen aber bei der ganzjährigen Schulbeschäftigung die Abhaltung der Vorträge gewiß nicht leichter fällt, erhalten sie hierfür keine Entschädigung. Hier erscheint es bringlichst geboten, daß eine Regelung vorgenommen wird, welche - infolange die Beteiligung am Wanderunterrichte den Ackerbauschulen und Haushaltungsschulen nicht obligatorisch aufgetragen wird - mindestens in der Gewähr rung einer bestimmten Entlohnung für jeden Vortrag bestehen könnte.

Die Lehrerschaft der landwirtschaftlichen Schulen hat lange gezögert, Schritte zur Verbesserung ihren materiellen Lage zu tun, weil sie immer gehofft hat, daß sich die allgemeinen Teuerungsverhältnisse günstiger gestalten werden oder daß die hohe Landesverwaltung - dem Beispiele des Staates fotgend - seinen Angestellten selbst die Bezüge so erhöhen wird, daß sie zu einem standesgemäßen, wenn auch bescheidenen Durchkommen ausreichen.

Nachdem diese Hoffnung gescheitert ist und auch die im Jahre 1905 und 1907 an den hohen Landesausschuß gerichteten Bitten keine Erledigung gefunden haben, darf die gefertigte Vereinsleitung die lauten und wiederholten Klagen der Vereinsmitglieder nicht weiter von der Hand weisen und muß mit den vorangeführten Bitten direkt vor den hohen Landtag treten.

Die ergebenst gefertigte Vereinsteitung hofft, daß der hohe Landtag auch in diesem Falle der Lehrerschaft an den landw. Schulen Böhmens mit demselben Wohlwollen entgegenkommen wird, das er ihr schon wiederholt gezeigt hat, zumal die Bestrebungen der Lehrer ja nur dahin abzielen, daß sie frei von drückenden Nahrungsforgen, frei von Neid gegenüber anderen Kollegen mit voller Arbeitsfreudigkeit ihrem vielseitigen und schwierigen Berufe obliegen können, um in der Schule, sowie in der Volksbelehrung gute Erfolge zu erzielen, wodurch sie dem Lande für feine Fürsorge den Dank in der würdigsten Weise abstatten wollen.

Verein der Lehrer an den deutschen landw. Lehranstalten Böhmens. B. Leipa, im September 1908.

Der Geschäfsleiter: Richard Schulmeister. Der Obmann: Jos. Wünsch.

Mit Rücksicht auf den vorstehenden sachgetreuen Inhalt der Bittschrift stellen die Gefertigten den Antrag:

Der hohe Landtag Wolle den Beschluß fassen:

"Der Landesausschuß wird aufgefordert, im Sinne der Bittschrift Vorschläge wegen Abänderung des Dienstnormales und Aufbesserung der Bezüge für die Lehrer an den landw. Lehranstalten Böhmens bis zur nächsten Landtagssession an den Landtag zu erstatten.

Prag, den 25. September 1908.

Abg. Dr. Frengl und Genossen.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tìmito návrhy dle jednacího øádu.

Ich werde diese Anträge der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zuführen.

Panu poslanci hrabìti Bouquoyovi dána osmidenní dovolená z pøíèin rodinných. Rovnìž poslanci princi Bedøichu Schwarzenbergovi.

Den Herren Abg. Grafen Buquoy und Prinzen Friedrich Schwarzenberg wurde ein achttägiger Urlaub bewilligt.

Pan poslanec hrabì Lažanský omluvil svou nepøítomnost pøi dnešní schùzi.

Der Herr Abg. Graf Lažanský hat seine Abwesenheit bei der heutigen Sitzung entschuldigt, ebenso Herr Abg. Melhart.

Též pan poslanec svobodný pán Dacziczky z Heslová se omluvil.

Konstatuji, že slavný snìm je zpùsobilý k usnášení se.

Ich konstatiere die Beschlußfähigkeit des hohen Landtages.

Es wurde mir ein Urlaubsgesuch vom Herrn Abg. Peters übergeben, welcher um einen 14tägigen Urlaub Bittet.

Zu diesem Urlaubsgesuch hat sich der Herr Abg. Glöckner das Wort erbeten.

Ich erteile ihm dasselbe.

Abg. Glöckner: Hoher Landtag! Ich muß offen erklären, daß ich es nicht zu begreifen vermag, wie man in einer so wichtigen Zeit der Beratungen des Landtages der Provinz Böhmen überhaupt um einen derartigen Urlaub nachzusuchen Vermag. (Rufe: Lauter sprechen!)

Meine Herren, ich werde meine Stimme noch genug brauchen, so daß Sie schon gestatten müssen, daß ich meine Stimmmittel etwas schone. (Heiterkeit. )

Meine Herren! Ich muß offen gestehen, daß es nicht an der Zeit ist, daß man bei einer so wichtigen Angelegenheit gleich um einen 14tägigen Urlaub ansucht Auch ist das Gesuch eigentlich nicht in jener Weise adjustiert und begründet, daß es eine Unterlage zur Beurteilung der Wichtigkeit und Notwendigkeit bietet (Abg. Iro ruft:,, Da könnte jeder Urlaub nehmen!")

In derartigen Urlaubsgesuchen, meine Herren, ich muß es offen gestehen, vermisse ich die Notwendigkeit und die Gründe für dieselben. (Abg. Iro ruft: Die Militärbehörde hat nicht einmal Ernteurlaube gegeben! Ruf: Ist das Gesuch überhaupt gestempelt?)

Ich glaube nicht, daß es gestempelt ist, aber es ist nicht unsere Sache, den Aufseher des Fiskus zu machen, ob ein Stempel aus dem Gesuche ist, ober nicht Aber, meine Herren, die Sache ist zu ernst, daß ich Sie bitten muß, bei derselben zu bleiben und jede Abschweifung gefälligst zu vermeiden.

Meine Herren! Ich hätte denn doch erwartet, daß in diesem Urlaubsgesuche eigentlich angegeben wäre, ob es wichtige geschäftliche Angelegenheiten, ob es Familienangelegenheiten, oder ob es vielleicht Krankheit der Grund ist.

Meine Herren! In diesem Gesuche ist leider gar nichts Näheres enthalten, und wenn wir das einreißen lassen, daß wir so mutwilligerweise Urlaubsgesuche erteilen, dann befürchte ich, daß unsere deutschen Abgeordneten dieses schlechte Beispiel nachahmen könnten und daß schließlich so Wenige frei sind, daß der Landtag endlich tatsächlich nicht beschlußfähig sein kann.

Also es nützt nichts, die Sache ist so wichtig, daß wir dabei ein wenig länger verweilen müssen.

Meine Herren! Ich bin eigentlich, ich muß es offen sagen, ein Feind derartiger Urlande, denn mit diesen Gesuchen wird leider immer der größte Mißbrauch getrieben. (Heiterkeit. )

Meine Herren! Es ist ja bedauerlicher Weise oft genug der Fall, daß sich irgendwelche Urlaub nehmen, ohne ein derartiges


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