Pondělí 7. října 1907

čítají se do toho, jakož i do počtu hodin, uvedeného v § 1. zákona ze dne 14. prosince 1888, č. 69. z. z., dvěma hodinami.

§7.

Remunerace zvláštním učitelům náboženství, pak remunerace za vyučování náboženství, jež uděluje se od správy duchovní a od učitelů světských, jakož i náhrady cestovní, jichž poskytnouti náleží učiteli náboženství, když vyučuje náboženství mimo bydliště své, povoluje od případu k případu zemský úřad školní, vyslechnuv okresní úřad školní.

Při tom budiž roční remunerace za jednu týdenní hodinu vyučovací vyměřena zvláštnímu učiteli náboženství škol obecných 70 K, zvláštnímu učiteli náboženství škol měšťanských 90 K, světskému učiteli však 40 K ročně.

Remunerace duchovenstva ve správě duchovní budiž poukázána ku konci každého roku školního a výpočtu jejímu buď položen za základ peníz 1 K 20 h za každou hodinu, ve které bylo vyučováno.

Jako náhrada cestovní buď při takových školách přespolních, které nejméně l. 5 km od řádného bydliště učitele náboženství jsou vzdáleny, dle poměrů místních povoleno 20 až 30 h za každý kilometr uražené cesty tam i zpět.

Článek II.

Zákon tento nabude platnosti dnem 1. ledna 1908.

Článek III.

Mému ministru záležitostí duchovních a vyučování jest uloženo, aby zákon tento uvedl ve skutek.

II. Slavný sněme, račiž se usnésti:

Remunerace zvláštních učitelů náboženství se stálým platem ustanovených za hodiny přespočetné vyměřují se 50 K pro obecné a 60 K pro měšťanské školy za hodinu ročně s platností od 1. ledna 1908.

Konečně navrhuje komise: Slavný sněme, račiž se usnésti:

Zemskému výboru se ukládá, aby sněm katechetům na obecné škole ustanoveným, kteří po určité řadě let nemohli postoupiti na katechetské místo na školách měšťanských, udělen byl na zlepšení jejich platu do pense nevpočítatelný osobní služební přídavek.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Die Kommission beantragt:

I. nachstehenden Gesetzentwurf zu beschließen:

Gesetz vom......, wirksam für das Königreich Böhmen, mit welchem das Gesetz vom 8. April 1903. Nr. 62 L.. -G. -Bl., über die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volksschulen abgeändert wird.

Über Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Artikel I.

Die §§ 2 und 7 des Gesetzes vom 14. Dezember 1888, Nr. 69 L. -G. -Bl., in der, durch den Artikel I des Gesetzes vom 8. April 1903, Nr. 62 L. G. -Bl, festgesetzten Textierung werden abgeändert und haben in Hinkunft zu lauten:

§2.

Der mit festen Bezügen angestellte eigene Religionslehrer ist bis zu zweiundzwanzig Unterrichtsstunden wöchentlich verpflichtet. Erhörten werden in diese, sowie in die im § 1, des Gesetzes vom 14. Dezember 1888, Nr. 69 L. -G. -Bl., angeführte Stundenzahl mit je zwei Stunden eingerechnet.

§7.

Die Remuneration für die eigenen Religionslehrer, dann für die Erteilung des Religionsunterrichtes durch die Seelsorge und durch die weltlichen Lehrer, sowie die anläßlich der Erteilung des Religionsunterrichtes außerhalb des Wohnortes des Religionslehrers zu gewährenden Wegentschädigungen, werden von der Landesschulbehörde von Fall zu Fall nach Anhörung der Bezirksschulbehörde bewilligt.

Hiebei ist die Jahresremuneration für eine wöchentliche Unterrichtsstunde dem eigenen Religionslehrer an der Volksschule mit 70 Kronen, an der Bürgerschule mit 90 Kronen, dem weltlichen Lehrer aber mit 40 Kronen jährlich zu bemessen.

Die Remuneration der Seelsorgegeistlichkeit ist am Schlüsse eines jeden Schuljahres anzuweisen und bei der Berechnung derselben der Betrag von l K 20 h für jede erteilte Unterrichtsstunde zur Grundlage zu nehmen.

Als Wegentschädigung ist bei solchen auswärtigen Schulen, welche mindestens 1. 5 km von der ordentlichen Wohnung des Religionslehrers entfernt sind, je nach den lokalen Verhälmissen 20-30 h für jeden Kilometer des zurückgelegten Hin- und Rückweges zu bewilligen.

Artikel II.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Jänner 1908 in Wirksamkeit.

Artikel III.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes ist Mein Minister für Kultus und Unterricht betraut.

II. Der hohe Landtag wolle beschließen:

Die Remunerationen der eigenen Religionslehrer mit festen Bezügen für Überstunden werden für Volksschulen mit 50, für Bürgerschulen mit 60 K jährlich für eine Stunde, Beginnend mit dem 1. Jänner 1908, festgesetzt.

Weiter beantragt die Kommission: Der hohe Landtag wolle beschließen:

Der Landesausschuß wird beanftragt, jenen Katecheten an Volksschulen, welche nach einer bestimmten Reihe von Jahren eine Katechetenstelle an Bürgerschulen nicht erreichen konnten, zur Auf. esserung ihrer Bezüge eine in die Pension nicht einrechenbare Personaldienstzulage zu bewilligen.

Nejvyšší maršálek zemský: Žáda někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Ich erkläre die gedruckten Kommissionsanträge für a n g e n o m m en.

Prohlašuji, že jsou tištěné návrhy komise přijaty.

Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise pro záležitosti okresní a obecní o zprávě zemského výboru v příčině úpravy požitků služebních lékařů a správních úředníků všeobecných veřejných nemocnic v království Českém.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über den Landesausschußbericht, betreffend die Regelung der Dienstbezüge der Ärzte und der Verwaltungsbeamten der allgemeinen öffentlichen Krankenhäuser im Königreiche Böhmen.

Bevor mir jedoch zu dieser Verhandlung schreiten, erlaube ich mir, dag Resultat der stattgefundenen Wahlen mitzuteilen.

Dříve než přistoupím k jednání o předmětu, který se nachází na denním pořádku, dovolím sobě ohlásiti výsledek voleb.

Bei der Wahl eines Landesausschußbeisitzers aus der Kurie der Landgemeinden wurden 49 Stimmzettel abgegeben.

Die absolute Majorität ist 25; diese erhielt der Herr Abg. Josef Žďárský mit 45 Stimmen.

Při volbě přísedícího zemského výboru z kurie venkovských obcí bylo odevzdáno 49 hlasovacích lístků; mezi nimi byly 3 prázdné. Absolutní většinu tvoří tedy 25 hlasů a tuto obdržel pan poslanec Josef Žďárský 45 hlasy.

Při volbě náhradního člena zemského výboru z kurie velkých statků bylo odevzdáno 27 hlasovacích lístků. Naprostá většina jest 14 hlasů a obdržel ji pan poslanec dr. Herrmann 27 hlasy.

Bei der Wahl eines Ersatzmannes eines Landesausschußbeisitzers aus der Kurie des Großgrundbesitzes wurden 27 Stimmen abgegeben. Die absolute Majorität beträgt 14 Stimmen.

Es erhielt der Herr Abg. Dr. Hermann 27 Stimmen.

Oba zmínění pánové jsou tedy zvoleni.

Dávám nyní slovo panu zpravodaji.

Zpravodaj posl. dr. Steidl: Slavný sněme! Následkem hojně docházejících petic z kruhů českých i německých lékařů, kteří působí na všeobecných veřejných nemocnicích a nejen lékařů, ale také správních a administrativních úředníků, byly vyšetřeny ty poměry, které se v dotyčných peticích uvádějí a zejména co se týče doby služební, pokročilosti a vyspělosti našeho nemocničního personálu.

Zpráva byla v komisi podrobně projednána a nachází se v rukou pánů členů této slavné sněmovny.

Doporučuji tudíž návrhy, které jsou na konci této zprávy uvedeny, slavnému sněmu ku přijetí, ponechávaje si z předu při podrobné debatě eventuálně učiněné námitky vyvrátiti.

Oberstlandmarschall: Bei diesem Gegenstände liegt ein Minoritätsantrag vor, welchen der Herr Abg. Funke zu vertreten hat

Herr Dr. Funke hat als Berichterstatter das Wort.

Abg. Dr. Funke: Hoher Landtag! Die Autonomie der Gemeinden und aller der mit denselben in Verbindung stehenden Einrichtungen wurde ehedem als Palladium der bürgerlichen Freiheit betrachtet.

Den stärksten Grundsatz enthielt das provisorische Gemeindegesetz in dieser Beziehung vom Jahre 1849, indem dasselbe den Grundsatz aufstellte, "die Grundlage des freien Staates ist die freie Gemeinde. "

In der Folge, in der neueren Zeit wurde allerdings diese Autonomie der Gemeinden, auf welche früher ein großes Gewicht gelegt worden ist, in sehr bedeutender Weise eingeschränkt, und es wurde in Verschiedenen Einrichtungen, welche die Gemeinden zu verwalten und bei betten sie die Oberverwaltung haben, ein Aufsichtsrecht festgestellt, welches wahrscheinlich dem, mit der Zeit beschränkt geworbenen Untertanenverstand des Volkes etwas aushelfen sollte.

Diese Anschauung eines Aufsichtsrechtes der Gemeinde macht sich immer mehr und mehr geltend, und es ist dies auch in der Resolution der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zum Ausbruche gekommen, welche dahin geht, daß der Landesausschuß beauftragt werde, in Hinkunft die Erteilung des Definitivums an die Verwaltungsbeamten von der Ablegung von praktischen Prüfungen beim Landesausschusse abhängig zu machen, welche Prüfung alle Zweige der Krankenhausverwaltung zum Gegenstande hätte, und der Landesausschuß wird nach dem Resolutionsanträge der Mehrheit der Kommission beauftragt, in dieser Beziehung das Nötige zu veranlassen.

Nun. hoher Landtag, erlaube ich mir die Frage zu stellen:

Erscheint es wirklich vom praktischen Standpunkte für notwendig, und hat die bisherige Erfahrung mit den Krankenhausverwaltungen wirklich dazu geführt, daß von nun ah diejenigen, welche um Krankenhausstellen einschreiten, erst einer praktischen Prüfung beim Landesausschusse sich unterziehen müssen ?

Die Erfahrung Spricht nicht dafür, denn es sind keineswegs meines Wissens solche Klagen laut geworden gegen die Krankenhausverwalter, welche eine solche Maßregel zu rechtfertigen imstande wären.

Stellen wir uns die Sache praktisch vor; denn es wird hier von einer praktischen Wirkung gesprochen und ist eine solche in Aussicht genommen, so werden wir sehen, daß es für die Krankenhausverwalter fleißige und vertrauenswürdige Personen sein müssen, welche sich mit den einschlägigen Geschäftszweigen und der außerordentlich einfachen Buchführung der Krankenhausverwaltung vertraut machen sollen.

Meine hochgeehrten Herren! Diese Befähigung und die Bestimmungen über die Qualifikation solcher Kandidaten für eine Krankenhausverwaltersstetle zu prüfen, das, glaube ich, steht doch den Oberverwaltungen der betreffenden Krankenhäuser selbst zu.

Denn man kann mit vollständiger Beruhigung den Oberverwaltungen der Krankenhäuser zu erkennen, daß dieselben die richtigen Personen ausfindig machen werden, welchen die Stelle als Krankenhausverwalter anvertraut werden kann.

Welchen Zweck soll diese praktische Prüfung beim Landesausschuß haben?

Alle Hochachtung vor dem Landesausschuß! Ob aber der hohe Landesausschuß gerade die berufene Behörde ist, über die praktischen Kenntnisse zu urteilen, das weiß ich nicht, und ich zweifle sehr daran; ich zweifle insofern daran, als ich der Oberverwaltung des Krankenhauses ein größeres Verständnis dafür zutraue, um über die Befähigung eines Kandidaten für eine Krankenhausverwalterstelle entscheiden zu können.

Meine Herren! Ueberdies stellen die Oberverwaltungen der Krankenhäuser ihre Verwaltungsbeamten nicht auf einmal definitiv an, sondern provisorisch. Provisorisch sie anzustellen, das ist nach dem Wortlaute der Resolution der Krankenhaus-Oberverwaltungen gestattet, aber nur das Definitivum nicht.

Um definitiv angestellt zu werden, wird der Kandidat vor den Landesausschuß gerufen und dort muß er - der Gedanke ist ja ein richtiger - die praktische Prüfung ablegen.

Ja, glauben Sie vielleicht, daß die Oberverwaltung der Krankenhäuser nicht so viel Verständnis hat, um während der Dauer des Provisoriums beurteilen zu können, ob dieser provisorisch angestellte Krankenhausverwalter die nötige praktische Kenntnis sich angeeignet hat, ober nicht?

Soll erst eine Prüfung das dartun? Ich glaube, daß die praktische Verwendbarkeit im Dienste doch nur von der Oberverwaltung beurteilt werden kann. Beim Landesausschuß wird wohl die Prüfung nach gewissen Schablonen sich bewegen muffen, ohne daß man wirklich von den praktischen Kenntnissen des Kandidaten sich die Ueberzeugung verschafft, und ohne daß man sich überzeugt, ob er verläßlich ist und den nötigen Fleiß und die nötige Vertrautheit besitzt.

Meine Herren, das kann der Landesausschuß durch eine von ihm abzulegende Prüfung durchaus nicht bemessen.

Es kann eventuell der Kandidat vor dem Landesausschuß die praktische Prüfung mit Erfolg ablegen, und hat dadurch den Anspruch als definitiver Verwalter angestellt zu werden.

Ob er aber in der Folge auf Grund der hohen Orts abgelegten Prüfung auch seinen Pflichten vollständig nachkommen wird, ob er sich bewähren wird als Krankenhausverwalter, das kann die Prüfung nicht nachweisen und darüber kann der Landesausschuß nicht entscheiden.

Ich glaube, daß keine Ursache vorhanden ist, weder aus den gemachten Erfahrungen, noch aus der Theorie, daß eine praktische Prüfung vor dem Landesausschuße erst die Befähigung eines Kandidaten nachweisen soll, um ihm eine dauernde Anstellung als Krankenhausverwalter einzuräumen.

Das ist eine Beschränkung, die theoretisch nicht richtig ist, die sich mit den Grundsätzen der Autonomie nicht wohl Verträgt, und die einen Organismus schafft, welcher den Kandidaten zum mindesten ganz unnötige Auslagen verursacht (Abg. Zuleger ruft: Und den Landesausschuß überlastet!)

Ich zweifle auch nicht daran, daß der Landesausschuß anderweitig genug beschäftigt ist.

Meine Herren! Den Oberverwaltungen kann man das Urteil zumuten, daß sie über die Befähigung und, was wichtiger ist, über den Fleiß, die Verwendbarkeit und die Vertrauenswürdigkeit ein selbständiges und richtiges Urteil fallen können. Warum also diese neuerliche Beschränkung, warum wieder ein Aufsichtsrecht statuieren, zu dem gar keine Veranlassung vorliegt.

Wenn man das Vertrauen nicht hat, daß die Krankenhaus-Oberverwaltungen, in deren Interesse es ja am meisten gelegen ist, tüchtige Verwaltungsbeamte zu haben, sich selbst um tüchtige Verwaltungsbeamte kümmern werden, wenn man dieses Vertrauen nicht hat, dann wird die Prüfung bei dem hohen Landesausschusse, diese praktische Prüfung, dieses Vertrauen weder rechtfertigen, noch wird diese Prüfung wirklich tüchtige Verwaltungsbeamte in den Krankenhäusern schaffen.

Das ist keine Notwendigkeit, und darum haben wir uns erlaubt, den Minoritätsantrag zu stellen, den ich in folgender Weise verbessere, weil sich ein Drückfehler oder ein Schreibfehler eingeschlichen hat:

"Die Oberverwaltung des Krankenhauses entscheidet vorbehaltlich der Genehmigung des Landesausschusses über die Erfordernisse und den Befähigungsnachweis zur Anstellung von Verwaltungsbeamten bei den öffentlichen Krankenhausverwaltungen. "

Meine Herrn ! Das Aufsichtsrecht und das Bestätigungsrecht, welches, sagen wir also, den statutarischen Bestimmungen und bisherigen Instruktionen entspricht, bleibt ja dem Landesausschuß gewahrt, er soll nur befreit werden von der ganz übermäßigen Last, auch noch praktische Prüfungen vorzunehmen.

Das ist nicht notwendig und ist überflüssig. Man kann mit voller Beruhigung das Urteil über die Qualifikation und über die Befähigung eines Krankenhausverwalters, beziehungsweise der Verwaltungsbeamten bei den öffentlichen Krankenhäusern der betreffenden Oberverwaltung, das ist der betreffenden Gemeindevertretung, anvertrauen.

Aus diesem Grunde erlaube ich mir, meine Herren, den Antrag zu stellen, Sie zu ersuchen, für diesen Antrag der Minorität zu stimmen. (Bravo: Rufe. )

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir mitzuteilen, daß ich die Angelegenheit in einer einzigen Debatte für durchführbar halte und bemerke, daß sich zum Worte gemeldet haben gegen die Anträge: Der Herr Abgeordnete Dr. Ritter von Jaksch und für: der Herr Abgeordnete Posselt.

Dovoluji sobě sděliti, že dle mého náhledu může býti věc projednána v jediném rokování a že se přihlásili ke slovu: proti návrhu pan posl. dr. Jaksch a pro návrh pan posl. Posselt.

Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Ritter von Jaksch.

Obersanitätsrat Abgeordnete Dr. Ritter von Jaksch: Hohes Haus! Ich habe mich als Kontraredner eintragen lassen, möchte aber gleich bei Beginn der Auseindersetzungen bemerken, daß ich durchaus nicht die Absicht habe, gegen das Meritum des Kommissionsberichtes zu sprechen, glaube aber das Recht zu haben, mich als Kontraredner eintragen zu lassen, weil ich in einigen Punkten an diesem Berichte Kritik üben möchte. Diese Kritik - das will ich gleich bemerken - richtet sich aber weder gegen das hohe Präsidium des Landtages noch gegen die sehr verehten Mitglieder der Kommission, insbesondere halte ich es für meine Pflicht, dem sehr geehrten Herrn Kollegen Dr. Steidl, namens aller Ärzte für seinen großen Eifer, den er in dieser Sache an den Tag gelegt hat, unseren wärmsten Dank auszusprechen.

Ich habe nun gesagt, meine Herren, daß der Bericht mich nicht befriedigt. Der Bericht befriedigt mich deshalb nicht, weil nur einer von den zahlreichen Punkten, welche die Primarii verlangt haben, berücksichtigt wurde, daß ist die Erhöhung des Gehaltes.

Wer die zahllosen Petitionen, die von tschechischer und von deutscher Seite in dieser Frage eingereicht wurden, durchgelesen hat, der wird mir zugeben müssen, daß es sich den Kollegen auch um etwas anderes handelte, als um die Erhöhung ihrer Bezüge - nämlich um die Verbesserung ihrer Stellung, und zwar in dem Sinne, daß sie in dem Spital eine solche Stellung bekommen, daß sie ihre Kraft voll und ganz dem Spital widmen können.

Von allen diesen Punkten, meine Herren, ist aber in diesem Referate nichts erwähnt, sondern wir werden auf eine spätere Zeit verwiesen. Und doch liegt ein Resolutionsantrag von beiden Nationen vor, in welchem der Landesausschuß beauftragt wurde, erstens die Revision des Sanitätsgesetzes vom Jahre 1888 bis zur Herbsttagen durchzuführen und zweitens noch eine Reihe von anderen Punkten zum Beispiel, Bestellung von womöglich zwei Primarii in allen größeren öffentlichen Krankenhäusern ins Werk zu setzen.

Bevor ich daran gehe, auseinander zu setzen, wieso sich die in Rebe stehende Angelegenheit entwickelt hat, möchte ich erst eine Frage aufwerfen: "Ist es überhaupt im gegenwärtigen Momente notwendig, daß diesen Petita der Ärzte Folge geleistet wird?", "Sind besondere Gefahren vorhanden?"

Da möchte ich doch den hohen Landtag darauf aufmerksam machen, daß die Zeit eine sehr ernste ist.

Wir stehen vor einem Kriege, vor einem großen Kriege und dieser Krieg erfordet eine gut geschulte Armee und dieser Krieg wird geführt werden gegen die Infektionskrankheiten. Wir haben ja schon eine kleine Probe dieses Krieges bekommen, ein Menetekel. Das war die kleine Blatternepidemie in Wien. Sie ist vorübergegangen, sie wird Dank den umfassenden Maßregeln der Behörden, wohl auch nicht mehr wiederkehren.

In früheren Jahrhunderten haben die Völker sich vielfaches durch Krankheiten gefallen lassen müssen.

Wie Wellenberge und Wellentäler kennen Zeiten, wo Epidemien auftraten, dann Zeiten, wo diese Epidemien wieder schwanden, es wurde das Übet vergessen.

Die Völker haben es ruhig hingenommen, daß sie von Zeit zu Zeit von ansteckenden Krankheiten dezimiert wurden.

Heuzutage ist das aber nicht mehr notwendig. Die ärztliche Kunst ist im Stande, vor jeder Infektionskrankheit, heiße sie Cholera oder Pest, die Bevölkerung zu bewahren, aber dazu gehört es, daß die berufenen Streiter im Kampfe, die Ärzte, auch die entscheidenden Behelfe bekommen. Daß unsere Ärzte auch in Böhmen - beider Nationen - tüchtig sind, daran ist kein Zweifel, nur darin besteht ein Zweifel, ob bei der gegenwärtigen Organisation der allgemeinen öffentlichen Krankenhäuser die Herren bei der geringen Machtbesugnis, die ihnen zusteht, imstande sein werden, das zu leisten, was von ihnen bei einem Ausbruch einer Epidemie erwartet werden muß!

Und, meine Herren, ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen, an jene Kollegen beider Nationalitäten, welche Mitglieder des Reichsrates sind, die bringende Mahnung zu richten, dafür zu sorgen, daß endlich das Reichsseuchengesetz zur Tat wird.

Haben mir ein Reichsseuchengesetz, dann wird es auch in Böhmen leichter werden, die Infektionskrankheiten zu bekämpfen.

Es wäre noch viel leichter geworden, Böhmen wäre allen anderen Königreichen und Kronländern vorgegangen, wenn diese Maßregeln, welche wiederholt urgiert wurden, die in einer Revision des Gesetzes vom Jahre 1888 beruhen, und auf welche ich nicht näher eingehen will, weil ich bereits im März dieses Jahres hier diesbezüglich alles auseinander gesetzt habe, wenn diese unserem Wunsche gemäß berücksichtigt worden wäre.

Nun, meine Herren, wieso ist es gekommen, daß eine Resolution, die von beiden Nationen des Landes angenommen wurde, die natürlich von Seite des hohen Präsidiums der entsprechenden Behandlung zugeführt wurde, daß diese Resolution im vorliegenden Berichte keine Berücksichtigung fand?

Ich bemerke nochmals, daß die Herren Kommissionsmitglieder daran vollkommen unschuldig sind.

Die Resolution ist in das Dapartement VII. gewandert, das Departement VII. hat sich auch bewogen gefühlt, einiges in der Sache zu tun.

Es liegt uns ein Bericht vor: "Organisation des Sanitätsdienstes in den Gemeinden des Königreiches Böhmen. "

Meine verehrten Herren! Dieser Bericht umfaßt 11 Seiten, respektive 51/2 Seiten Druck, das andere ist Tabellenmaterial. Mich hat, als ich diesen Bericht in die Hand nahm, sehr interessiert, zu erfahren, was er enthält und ich war äußerst erfreut, einmal etwas Neues zu lesen, darüber, wie es mit den verschiedenen Vorbeugungsgmitteln zur Bekämpfung der Infektionfrankheiten in den Sanitätsdistrikten Böhmens steht.

Meine Herren ! Der Spannung und Erwartung vorher, glich meine Entrüstung nachher, mit der ich dieses Heft weggelegt habe. Es ist vieleicht ganz interessant zu wissen, daß ein Arzt in der ober jener Sanitätsgemeinde mehr Stiefel zerreißt als ein anderer Kollege, weil die Konmmunikationen in seinem Bezirke schlecht sind, aber im Interesse des öffentlichen Sanitätstwesens ist es nicht, das genau darzustellen.

Es ist auch ganz interessant zu wissen, daß so und soviele Arzte verheiratet und so und soviele unverheiratet sind, aber ein wesentliches ärztliches Interesse hat dies weder für die Herren von deutscher noch für jene von tschechischer Seite.

Wir hätten im Berichte etwas ganz anderes erwartet, was wir dringend brauchen.

Vor einer Reihe von Jahren ist von Seite der Regierung ein Erlaß ergangen, in welchem die Sanitätsgemeinden aufgefordert wurden, dafür zu sorgen, daß beim Ausbruche einer allgemein gefährlichen Infektionskrankeit, wie: Blattern, Cholera, Pest etc. in den Gemeinden für Isolierlokalitäten vorgesorgt werde.

Davon sagt der Bericht gar nichts, (Rufe: Hört!) und das wäre das Allermichtigste gewesen im Interesse der Gesundung beider Nationen. (Beifall.)

Meine Herren! Ich komme zur Besprechung eines weiteren Punktes, und Sie von der anderen Seite mögen mir diese Gesprechung nicht verübeln, denn ich weiß, daß ich auf verschiedenen Seiten des Hauses da auf Oposition stoßen werde.

Wie ist es möglich, daß trotzdem der Landtag diese Beschlüsse gefaßt hat, Beschlüsse, welche für beide Nationen von gleicher Wichtigkeit sind, daß wir trotzdem zu einer Änderung des Gesetzes bis zum heutigen Tage nicht gekommen sind?

Nun, der Grund ist wohl folgender: Es ist ein Unglück bei uns in Böhmen, daß die Besetzungen derartiger Stellen ein Politikum sind, daß, sage ich, nicht die Tüchtigsten von den Deutschen oder von den Tschechen ausgewählt werden, sondern daß sogar unter den einzelnen Fraktionen der Nationen jede ihren besonderen Kandidaten zu haben versucht.

Meine Herren! Allen Respekt vor den Agrariern; ich gehöre sozusagen auch zu den Agrariern, aber ich würde es nie wagen, in irgend eine agrarische Frage dreinzureden, ebenso aber erkläre ich es für ganz unmöglich, daß irgend ein Nichtfachmann einem Referate vorsteht, welches er nicht versteht und nicht verstehen kann, am allerwenigsten dem Sanitätsreferate.

Ich will weder gegen den Kollegen Žďárský, noch auch gegen seinen derzeitigen Stellvertreter, den ich noch gar nicht kenne, einen Vorwurf erheben, sondern nur im Interesse des Landes und im Interesse beider Nationen desselben darauf aufmerksam machen, daß eine solche Stelle unbedingt einem Arzte gehört, und ich will es offen sagen, daß mir die Tätigkeit des alten Dr. Grégr in dieser Richtung viel lieber war, denn es ist für einen Nichtfachmann nicht möglich, sich in ein so schwieriges Fach einzuarbeiten.

Ich komme, meine Herren, noch zu einem weiteren Schlüsse.

Die Sache wäre ganz anders gegangen, wenn ein Petitum, welches ich aufgestellt habe und welches von meinen Konnationalen immer wieder ausgestellt werden wird, durchgeführt worden wäre, wenn nämlich statt einer Sektion zwei Sektionen im Landeausschuße vorhanden wären, nämlich eine deutsche und eine tschechische. Es hätten beide Sektionen mit Feuereifer gearbeitet und ich bin überzeugt, daß, wenn nicht Alles, so doch Vieles von unseren Forderungen erfüllt worden wäre.

Ich Weiß, meine Herren, von der Gegenseite, daß ich Ihnen mit diesen Auseinandersetzungen nicht angenehm bin.

Ich bemerke aber nochmals, wenn wir eine Zweiteilung des Landesausschusses wünschen, daß wir darunter keine Landeszerreißung verstehen, sondern daß wir der ehrlichen Anschauung sind, daß dies im Interesse des Landes selbst gelegen ist.

Auch Sie, und das wir vielleicht bisher meinen deutschen Stammesgenossen noch nicht bekannt geworden kein, gehen doch so vor, wie es Ihnen eben paßt!

Sie finden kein Sakrilegium darin, auf die Teilung zu drängen, wenn es Ihnen paßt. Das Referat bei der Statthalterei, betreffend beide Hochschulen, sowohl die tschechische und deutsche Hochschule, als auch die Universitäten, war bis vor kurzer Zeit in einer Hand vereint und ich hatte mit allen den betreffenden Herren dieses Referates zu tun und kann heute nicht einmal sagen, waren es Deutsche oder Tschechen. Ich kann ihnen nur das Eine sagen, daß es äußerst pflichttreue Beamte waren.

Mein Urteil allein wäre da vielleicht nicht maßgebend, ich kann mich aber in dieser Beziehung auf das Urteil eines Mannes stützen, der mir privatim zu einer Zeit, als er nicht mehr Ministerpräsident war, nämlich Dr. v. Koerber sagte: das bestverwaltete Land in Oesterreich ist Böhmen.

An der Tüchtigkeit dieses Funktionärs deutscher Zunge, welcher bis Jänner 1907 das ungeteilte Referat in den Händen hatte, ist den denn doch nicht zu zweifeln.

Was ist nun heuer im Jänner geschehen?

Im Jänner wurde zufolge des Umstandes, daß der Hochschulenreferent der deutschen Universität angehört, das Referat geteilt und in der Folge ein Referent für die deutschen und einer für die tschechischen Hochschulen bestellt.

Wir haben nichts dagegen, aber Sie dürfen sich nicht wundern, wenn wir sagen, daß wir früher oder später darauf bringen, daß es früher ober später dazu kommen wird, daß in der Tat, in dem Sinne, wie wir es meinen, unter einem gemeinsamen Präsidium zwei Sektionen des Landesausschusses kreiert werden, und, meine Herren, da ich vielleicht das letztemal Gelegenheit habe -- wir stehen ja vor den Wahlen - überhaupt hier zu sprechen, und das letztemal die Gelegenheit habe, Ihnen meine Anschauungen über die Verhältnisse in diesem Lande auseinanderzusetzen, möchte ich noch auf einen Punkt zurück-


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