Úterý 17. záøí 1907

men abzuschließenden Übereinkommen vorbehalten.

Falls der gesamte, im § 2 veranschlagte Kostenauswand oder die Beiträge einiger der im § 2 beziehungsweise § 5 angeführten Konkurrenzfaktoren mittelst eines von der Genossenschaft aufzunehmenden Anlehens beschafft Wirb, ist dessen Annuität auf die betreffenden Konkurrenzfaktoren nach Verhältnis ihrer Beiträge auszuteilen.

Der staatliche Meliorationsfondsbeitrag wird jedenfalls in Form von Annuitäten zu einem von der unternehmenden Genossenschaft aufzunehmenden Anlehen abgestattet.

Die näheren Modalitäten der Anlehensausnähme werden ebenfalls in diesem Übereinkommen geregelt.

§ 4.

Der Wassergenossenschaft wird obliegen, das Unternehmen sofort nach Ausführung und anstandsloser, durch die hiezu berufenen Organe der k. k. Regierung und des Landesausschusses Vorgenommener Kollaudierung der Arbeiten in eigene Erhaltung zu übernehmen, wogegen sich die Landesvertretung jedes Anspruches auf einen Anteil an dem durch die Regulierung gewonnenen Grunde im Sinne des 2. Absatzes des § 9 des Gesetzes vom 30. Juni 1884, R. -G. -Bl. Nr. 116, entschlägt.

Der Wassergenossenschaft obliegt auch die Bedeckung der Kosten, welche mit der von der Staats- und Landesverwaltung zu führenden Aufsicht über die Erhaltung der ausgeführten Regulierungs- und Meliorationsbauten verbunden sein werden.

Dieses Gesetz tritt in Wirksamkeit, sobald der durch die Beiträge des Landes und des staatlichen Meliorationsfondes nicht bedeckte Rest des veranschlagten Erfordernisses von der Wassergenossenschaft gewährleistet sein wird.

§6.

Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes werden Meine Minister des Ackerbaues und der Finanzen betraut.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo?

Ich erkläre den gebrückten Kommissionsantrag für angenommen.

Prohlašuji, že jest tištìný návrh komise pøijat.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtet der Schulkommission über 99 Petitionen der Industriallehrerinnen um Neuregelung ihrer Rechtsverhältnisse und rücksichtlich ihrer Ausbildung.

Pøíštím pøedmìtem denního poøádku jest druhé ètení zprávy komise školské o 99 peticích industriálních uèitelek za novou úpravu jejich pomìrù právních a v pøíèinì jejich vzdìlání.

Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Vollgruber.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Abgeordneter Vollgruber Hoher Landtag! In unserer Zeit ist die Frauenfrage gewiß eine der eminentesten Fragen und es erweist sich die Tüchtigkeit der Hausfrau, wenn dieselbe mit dem nötigen Wissen und mit dem nötigen Können, das sie für ihren Beruf braucht, ausgestattet ist.

Was aus der Hand der Frau hervorgeht, fassen wir, im allgemeinen, zusammen unter dem Namen der weiblichen Handarbeiten. Es ist ja den hochgeehrten Herren bekannt, worin diese Arbeiten bestehen, aber über den Wert der einen oder der anderen wird heutzutage verschieden geurteilt.

Soviel ist jedoch gewiß, daß das, was Menschen gehörig leisten sollen, gelernt werden muß, und daß es auch nicht gleichgiltig ist, von wem dieses Können oder diese Kunst dem Lernenden beigebracht wird. Daraus ergibt sich die Wichtigkeit derjenigen Personen, die diesen Unterricht zu vermitteln haben; und diese Personen sind die Handarbeitslehrerinnen. Von denen Verlangt man heutzutage ziemlich viel.

Sie sollen ausgestattet sein mit dem nötigen Wissen, sie sollen ausgestattet sein mit mannigfacher Kunstfertigkeit und unsere weibliche Jugend zu Tugenden heranbilden, die wir von einer Hausfrau verlangen, welche ihr zur größten Zierde und Ehre gereichen, den Tugenden der Arbeitsliebe, der Sparsamkeit, der weisen Einteilung und der Kunst, mit Bescheidenen Mitteln Haus zu halten, damit das Hauswesen blühe und gedeihe, und nicht dem Rückgang, dem Untergang, dem Elend verfalle.

Sollen die Industriallehrerinnen Ersprießliches in der Schule leisten, so müssen sie für ihre Arbeiten entsprechend entlohnt werden.

Es gereicht mir zu besonderem Vergnügen und erleichtert meine Arbeit sehr, daß die Ansicht und Überzeugung allgemein Verbreitet ist, daß die Handarbeitslehrerinnen nicht derart entlohnt sind für ihre Mühe, wie sie es verdienen und es sich gebührt.

An 5370 Volks- und Bürgerschulen in Böhmen wirken 3565 Industriallehrerinnen, von denen leider nur 837 definitiv angestellt sind. Von ihnen beziehen 610 einen Gehalt von 900 K, 227 einen Gehalt von 1000 K jährlich. Die übrigen 2728 Industriallehrerinnen sind provisorisch, von heute aus morgen und müssen bei den jetzigen Teuerungsverhältnissen mit einer jährlichen Remuneration von 240-728 K, also monatlich 20-66 K leben, mitunter durch 8-14 Jahre.

Diese werden aber in die Pension nicht eingerechnet, und mit denen macht dann die 40jährige Dienstzeit, von der die definitive Verleihung eines Gehaltes Von 1000 Kronen abhängt, einen Zeitraum von 48-54 Jahren aus, den wohl die wenigsten Handarbeitslehrerinnen erleben.

Daher ist es überhaupt unmöglich, baß die Handbarbeitslehrerinnen die volle Anzahl der Dienstjahre erleben, welche sie zur Erlangung der vollen Pension von 1000 Kronen, die das Definitivum mit sich bringt, nötig haben.

Dazu kommt noch der Umstand, daß der Unterricht in der Handarbeit ein sehr beschwerlicher ist. Das hat das Gesetz selbst anerkannt, dadurch, daß festgestellt wurde, daß eine Industriallehrerin nicht mehr als 40 Kinder gleichzeitig unterrichten dürfe. Damit ist ganz genau ausgedrückt, wie schwer gerade diese Art des Unterrichtes ist. Der Unterricht in weiblicher Handarbeit nimmt sehr stark den Gesichtssinn in Anspruch. Die Augen der Industriallehrerinnen werden geschwächt, umso mehr deshalb, weil sie mit ihrem Gehalt ein Auskommen nicht finden. Sie müssen oft seine Arbeit machen, oft noch spät in die Nacht hinein arbeiten, bei unzulänglichem Lichte;

das schwächt nicht nur die Augen, sondern greift auch die ganze Gesundheit an, so daß sie nicht in die Lage kommen, die Pensionierung zu erleben. Hin und wieder müssen sie auch Privatunterricht erteilen. Diese Arbeit gibt auch ein karges und saures Brod. Die Industriallehrerin ist gezwungen, sich körperlich zugrunde zu richten, nur um sich und ihre Geschwister kärglich fortzubringen, kaum das sie sich für ein Weilchen Ruhe vergönnen kann.

Die rapide Teuerung, die Ihnen allen gewiß bekannt ist, hat die Industriallehrerinnen bewogen, an den hohen Landtag die Bitte zu richten um eine Abhilfe ihrer Verhältnisse, und zwar 1. rücksichtlich des Bildungsganges und 2. rücksichtlich der Dienstverhältnisse. Ich Witt den hohen Landtag nicht damit langweilen, das ich Ihnen all das vorlese, was ja im gedruckten Berichte enthalten ist.

Es hat die Schulkommission die 150 Gesuche, die hier vorliegen, eingehend geprüft, und zwar in der Sitzung am 13. März 1907. Die Schulkommission hat das alles einer, gründlichen Erwägung unterzogen und sich darüber geeinigt, eine gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Handarbeitslehrerinnen sei notwendig, und hat auch die Grundsätze ausgestellt, welche bei dieser Regelung platzzugreisen haben.

1.   Hinsichtlich der Anstellung und Besoldung.

Das Wichtigste des ersten Grundsatzes besteht darin, daß der Unterricht von geprüften Handarbeitslehrerinnen erteilt werden soll.

2.   Daß die Handarbeitslehrerinnen an den Mädchenbürgerschulen auf Grund einer Konkursausschreibung angestellt werden sollen.

3.   Der Jahresgehalt der definitiv angestellten Handarbeitslehrerinnen beträgt an Volksschulen 900 Kronen, an Bürgerschulen und allgemeinen Volksschulen 1000 Kronen.

4.    Die definitive Anstellung als Handarbeitslehrerin an Volksschulen tritt bei 15, an Bürgerschulen bei 14 wöchentlichen Unterrichtsstunden ein. Die wöchentliche Lehrverpflichtung reicht in beiden Fällen bis 20 Stunden.

5.   Handarbeitslehrerinnen an allgemeinen Volksschulen können nach 10jähriger Dienstzeit, auch wenn sie nur 12 Stunden Handarbeitsunterricht in der Woche erteilen, Bei

zufriedenstellender Dienstleistung vom k. k. Landesschulrate im Einvernehmen mit dem Landesausschusse definitiv angestellt werden. In diesem Falle beträgt der Grundgehalt 600 K.

6.   Den definitiv angestellten Handarbeitslehrerinnen gebühren unter den üblichen Bedingungen von 5 zu 5 Jahren sechs Gehaltserhöhungen mit 10% des jeweiligen Grundgehaltes.

7.   Die vor dem Definitivurn im öffentlichen Schuldienste zugebrachten Dienstjahre sind aus 15 beziehungsweise 14 oder 12 (Punkt 4 und 5) Stunden wöchentlich umzurechnen und für die so gewonnene Dienstzeit sind den Handarbeitslehrerinnen die Gehaltserhöhungen zu bemessen.

8.   Handarbeitslehrerinnen in Orten, in denen Aktivitätszulagen gesetzlich Vorgeschrieben sind, erhalten diese Zulagen ebenfalls und zwar mit demselben % des Grundgehaltes, wie das übrige Lehrpersonale an den Volks- und Bürgerschulen.

9. Diejenigen Handarbeitslehrerinnen, die das Definitivum nicht erreichen können, erhalten für jede Stunde in der Woche, eine Jahresremuneration, welche an allgemeinen Volksschulen 50 K, an den Bürgerschulen 55 K beträgt Diese Remuneration erhöht sich nach dem zehnten Dienstjahre um je 5 K und nach dem 20ten Dienstjahre um je weitere 5 K.

10. Die Pension der definitiven Handarbeitslehrerinnen wird nach den jetzt bereits geltenden Bestimmungen und unter Umrechnung der vor dem Definitivum zurückgelegten Dienstzeit berechnet.

Die nicht definitiven Handarbeitslehrerinnen erhalten gegen Einrichtung einesangemessenen Beitrages an die Pensionskassa eine AltersUnterstützung, welche nach 10 Dienstjahren mit 4% berechnet wird, für jedes weitere Dienstjahr werden 2% mehr (bis 100%) gerechnet.

Die Altersversorgung, welche einer Handarbeitslehrerin aus Grund ihrer Dienstleistung gebührt, kann ihr auch in dem Falle nicht entzogen werden, wenn sie eine Versorgungsgebühr aus einem anderen Rechtstitel bezieht.

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Rechtsverhältnisse der Handarbeitslehrerinnen

sind unter Aufhebung der bisherigen Vorschriften in einem einheitlichen Gesetze niederzulegen.

B) Hinsichtlich der Ausbildung der Handarbeitslehrerinnen.

1.    Die gegenwärtigen einjährigen Bildungskurse bleiben, die Absolventinnen erhalten die Befähigung als Handarbeitslehrerinnen an Volksschulen.

2.   Dieses Zeugnis kann auch aufgrund einer Prüfung nach privater Vorbereitung erworben werden.

3.   Kandidatinnen, welche die Befähigung für Bürgerschulen erlangen wollen, müssen selbst die Bürgerschule mit Erfolg absolviert haben und eine über den einjährigen Kurs

hinausgehende Ausbildung an einer Lehrerinnenbildungsanstalt erhalten.

4.   Dieses Zeugnis kann auch von einer bereits für Volksschulen geprüften Handarbeitslehrerin aufgrund privater Vorbereitung und einer neuerlichen Prüfung für Bürgerschulen erworben werden.

5.   Zur Fortbildung der Handarbeitslehrerinnen werden vom k. k. Ministerium f. K. u. U. beziehungsweise von den k. k. Landesschulräten besondere Fortbildungskurse an den k. k. Lehrerinnenbildungsanstalten, Kunstgewerbeschulen und anderen ähnlichen Instituten ins Leben gerufen und

6.  strebsamen Handarbeitslehrerinnen Stipendien zu Studienreisen und zum Besuche ausländischer Bildungskurse verliehen.

Ich habe eine angenehme Pflicht zu erfüllen, indem ich in meinem Namen als Referent und im Namen der Schulkommission allen geehrten Mitgliedern des hohen Landtages den innigsten Dank für das rege Interesse ausspreche, das sie den Industriallehrerinnen entgegengebracht haben.

Die Schulkommission hat sich mit dieser Angelegenheit eingebend befaßt und es wird nun meine Aufgabe sein, Ihnen den Antrag der Schulkommission Vorzulegen, nämlich, daß der hohe Landesausschuß sich mit der Sache befassen: und in möglichst kurzer Zeit dem höh. Landtage einen Gesetzentwurf und einen Bericht vorlegen möge. In der Vorigen Session haben wir gebeten, daß dieser Bericht in der nächsten Session vorgelegt werde. Diese nächste Session tagt jetzt, und es wäre daher sehr wünschenswert, wenn, solange noch dieser Landtag tagt, diese Angelegenheit zur Austragung kommen würde.

Es ist mir eine sehr angenehme Pflicht zu konstatieren, daß der Herr Präsident unserer Kommission, der Herr Hofrat Prof. Dr. Èelakovský, sich bittlich an Seine Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall gewendet hat, er möge in der Zwischenzeit bis zum Zusammentritte des Landtages veranlassen, daß diese Vorarbeiten geleistet werden. Soviel ich in Erfahrung gebracht habe, hat der hohe Landesausschuß sich dieser Aufgabe unterzogen. Die Arbeiten sind fertig, wofür ich dem hohen Landesausschusse und Seiner Durchlaucht den innigsten Dank ausspreche und daran die Bitte knüpfe. Seine Durchlaucht möge gütigst auch weiter fürsorglich über dieser ganzen Angelegenheit wachen, damit ein Einvernehmen mit der hohen Regierung in kürzester Zeit zustande komme und damit unser Landtag in die Lage komme, noch im Laufe dieser Session die Angelegenheit zu erledigen, daß die Vorlage Gesetzeskraft erlange und nur noch der Allerhöchsten Sanktion Sr. Majestät bedürfe.

Der hohe Landtag wolle daher beschließen:

1.    Der Landesausschuß wird beauftragt, unter Beachtung der bisherigen Vorschriften und obiger, unter A. angeführter Grundsätze einen einheitlichen Gesetzesentwurf über die Rechtsverhältnisse der Handarbeitslehrerinnen an den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen im Einvernehmen mit der k. k. Regierung auszuarbeiten und unter Darlegung des finanziellen Effektes in der nächsten Landtagssession vorzulegen.

2.   Die Regierung wird aufgefordert, das Organisationsstatut der Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen in Österreich im Sinne der unter B angeführten Grundsätze zu ändern.

3.   Der k. k. Landesschulrat wird angegangen, durch eine besondere Verordnung den k. k. Bezirksschulräten nahe zu legen, bei der Verteilung der Unterrichtsstunden in den weiblichen Handarbeiten vorzusehen, daß einer Lehrkraft die möglichst größte Stundenzahl zugewiesen werde.

Snìmovní tajemník Dr. Haasz (ète): Slavný snìme, raèiž se usnésti:

1.    Zemskému výboru se ukládá, aby, pøihlížeje k dosavadním pøedpisùm a k zásadám svrchu pod A) uvedeným, vypracoval v souhlasu s c. k. vládou jednotný návrh zákona o právních pomìrech uèitelek ženských prací ruèních na obecných i mìšanských školách a aby jej pøedložil zároveò s vylíèením finanèního výsledku jeho v nejbližším zasedání snìmovním.

2.    Vláda se vybízí, aby organisaèní statut ústavù pro vzdìlání uèitelù a uèitelek na obecných školách v Rakousku zmìnila dle zásad pod B) uvedených.

3.    C. k. zemská rada školní se žádá, aby zvláštním naøízením doporuèila c. k. okresním školním radám, aby pøi rozdìlování hodin pro vyuèování ženským pracím ruèním k tomu hledìly, aby bylo každé síle uèitelské pøidìleno co nejvíce hodin.

Nejvyšší maršálek zemský: Žáda nìkdo o slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Ich erkläre die gedruckten Kommissionsanträge für angenommen.

Prohlašuji, že tištìné návrhy komise jsou pøijaty.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Denní poøádek jest vyèerpán.

Die Herren Abg. Dr. Eppinger und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht, welche ich zur Verlesung bringe.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Interpellation der Abgeordneten Dr. Eppinger, Dr. Schreiner, Dr. Reiniger, Pacher, Iro und Genossen an Se. Exzellenz den Herrn Statthalter.

Wiederholt sahen sich die deutschen Abgeordneten aller Parteischattierungen genötigt, wegen der fortgesetzten provokatorischen Tschechen-Einfälle in deutsches Gebiet zum Zwecke der Eroberung desselben Stellung zunehmen, und auch heute sahen sich die unterzeichneten Abgeordneten veranlaßt, wegen des abermaligen Tschechen-Einfalles in Prachatitz nachstehendes zur Kenntnis Sr. Exzellenz zu bringen.

Die Deutschen in Prachatitz haben sich voriges Jahr am 12. August entschieden gegen derartige Einfälle verwahrt und am 18. August 1906 haben in Reichenberg die Vertreter aus ganz Deutschböhmen eine gleiche Verwahrung eingelegt. Die Vorfälle, die sich am 12. August 1906 in Prachatitz abgespielt haben, sie sollten auch von Seite der Regierung die Erkenntnis zeitigen, daß es verhängnisvoll enden könnte, wenn man diese Beunruhigung des deutschen Sprachgebietes weiterhin duldet.

Nur der Besonnenheit der Deutschen war es am 10. August 1906 zuzuschreiben, daß dieser Tag ohne Blutvergießen endete. Der Bezirkshauptmann Herr Hiebel von Prachatitz gab Seinerzeit die bestimmte Erklärung ab, daß er derartige tschechische Feste dortselbst keinesfalls mehr bewilligen werde. Das war knapp vor einem Jahre.

Mitte August dieses Jahres wurden abermals durch Verbreitung von Flugzetteln und Zeitungsnachrichten die Deutschen von Prachatitz in ihrer Ruhe aufgeschreckt; denn das Ganze war sichtlich auf eine Revanche-Bewegung von Seite der Tschechen gegen die Deutschen wegen des Vorjährigen Volkstages abgesehen.

Die Tschechenblätter und die einheimischen Tschechen geben dies auch ganz unverhohlen zu. Auch Herr Bezirkshauptmann Hiebel mußte dies den Deutschen gegenüber bestätigen, daß der gewählte Festtitel eigentlich nur von Seite der Tschechen ein Vorwand sei, um abermals viele auswärtige Tschechen in der deutschen Stadt Prachatitz zusammenziehen zu können und dort zu demonstrieren.

Angesichts der traurigen Vorfälle vom 12. August 1906 war die Erbitterung auf deutscher Seite noch eine große, und das Schlimmste stand zu befürchten, wenn die Behörde abermals den Tschechen die Bewilligung zur Abhaltung dieses Trutzfestes erteilen wurde.

Von deutscher Seite wurde man auch beim Herrn Bezirkshauptmann Hiebel vorstellig, welcher alle diese Bedenken anerkannte, einen diesbezüglichen Bericht an die Statthalterei übersandte und ein Verbot des angesagten tschechischen Trutzfestes anordnete, gleichzeitig aber auch die deutschen Feste untersagte.

Nun sollte man meinen, daß Se. Exzellenz der Herr Statthalter von Böhmen, welcher doch unbedingt sich auf den Bericht von Seite seines untergebenen Beamten stutzen sollte, diesem auch Rechnung tragen würde. Gerade das Gegenteil Von Dem wurde von Seite der Statthalterei angeordnet Tschechische Abgeordnete sprachen bei Sr. Exzellenz dem Statthalter vor, Herr Bezirkshauptmann Hiebel wurde telegraphisch zum Statthalter berusen, wo dieser wahrscheinlich mündlich alle Bedenken nochmals wiederholte, und das Endresultat war, daß den Tschechen das Trutzfest in der deutschen Stadt Prachatitz im Rekurswege von Seite der Statthaltern bewilligt wurde, jedoch ohne Zuzug von Fremden.

Als dieses Resultat bekannt wurde, begab man sich deutscherseits zum Bezirkshauptmann Hiebelund erhielt von diesem allerlei Versprechungen, die durchwegs nicht eingehalten Wurden.

Nicht eingehalten wurde zuerst Von den Tschechen das Verbot des Fremdenzuzuges und von Seite des Herrn Bezirkshauptmannes die Zusage, falls Fremde in Überzahl kommen, denselben den Eintritt nur insoweit zu gewähren, daß sie im Innenraum des »Národní dùm« Platz finden.

Anstatt diese Zusage zu erfüllen, ließ Herr Bezirkshauptmann Hiebel die Tschechen Von Gendarmen umringen und unter diesem Schütze wurden sie in die Stadt begleitet und unter diesem Schütze konnten sie die Deutschen auch durch höhnende Zurufe aufreizen und provozieren.

Die zweite Zusage des Herrn Bezirkshauptmannes ging dahin, daß die Tschechen auf dem Platze nicht erscheinen, insbesondere keine tschechischen Hetzlieder daselbst singen dürfen, widriges mit Waffengewalt gegen sie vorgegangen würde. Und wie wurde diese Zusage eingehalten? Die Tschechen konnten nicht bloß ungestört ihre Hetzlieder fingen, sondern sie konnten auch unter dem Schütze der Gendarmerie eine öffentliche Volksversammlung am Ringplatze abhalten, tschechische Reden hatten und vieles andere provozieren, trotz des Verbotes, und der Herr Bezirkshauptmann tat nichts, um dem verletzenden Treiben der Tschechen ein Ende zu machen.

Anstatt gegen sie einzuschreiten, ließ man das Militär zu ihrem Schutze ausrücken, damit sie unter diesem Schütze weiter provozieren können.

Außer diesem wurden von Seite des Herrn Bezirkshauptmannes auch viele andere Zusagen gemacht, die zum größten Teile nicht gehalten wurden. Herr Bürgermeister, kars. Rat W. Jungbauer, der alle diese traurigen Ereignisse kommen sah, wandte sich behufs Abwehr direkt an Seine Exzellenz den Minister-Präsidenten, ohne jeden Erfolg, ja ohne auch nur eine Antwort zu erhalten.

Auf die eigentlichen Vorfälle selbst zuruckkommend, sei schon auf das provokatorische Auftreten der Tschechen am Vorabende hingewiesen, welches zu dem ersten Volksauflaufe und Krawalle Anlaß gab und die Nachtruhe der Bürger störte.

Das Verhalten der Gendarmerie war ein parteiisch einseitiges, indem sie beinahe stets ohne Anlaß gegen die Deutschen vorging, was lediglich dem Umstande zuzuschreiben ist, daß zum mindest 80% der Gendarmen enragierte Tschechen waren.

Die Erbitterung der Deutschen Stieg ins Ungeheuere, als es bekannt wurde, daß in einer Seitengasse harmlos daher Spazierende deutsche Studenten von einem Rudel Tschechen rücklings überfallen wurden und ein deutscher Student am Kopfe derartige Berietzungen erhielt, daß er vom Platze geschafft werden mußte und heute noch krank darniederliegt.

Um zweieinhalb Uhr nachmittags erschienen, ohne daß ein Anlaß dazu notwendig gewesen wäre, zwei Kompagnien des in Prachatitz garnifonierenden Bataillons des k. u. k. 35. Infanterie-Regimentes am Platze und formierten sich in zwei Linien mit einer Front gegen die Deutschen.

Sofort. ohne daß die reglementmäßige Aufforderung zur Räumung des Platzes ergangen war, marschierte die Gendarmerie, gefolgt vom Militär, gegen die sich ruhig verhaltenden Deutschen mit gefälltem Bajonette im starken Marschtempo vor und lediglich dieser Raschheit im Kommando und diesem schnellen, rücksichtslosen Einschreiten ist es zuzuschreiben, daß hiebei einige Besetzungen vorkamen. Es wurde hiebei einem Wallerner namens Winkelbauer eine große Stichwunde an der linken Hand beigebracht, dem Sparkassadiener Schwejda eine Verletzung neben dem Auge zugefügt, welche um einen Milimeter nach links, unbedingt den Verlust des Auges zur Folge gehabt hätte. Dem Studenten Kienzil wurde der Rock durchstochen. Ein Kind wäre wehrlos diesem rohen Einschreiten zum Opfer gefallen, wenn es nicht Kommissär Stini aus Prag noch rechtzeitig ergriffen und mit ihm die Flucht ergriffen hätte. Dieses Einschreiten gegen wehrlose Bürger, Kinder und Weiber verdient gewiß eine gerechte Zurückweisung, umsomehr, als ein Anlaß hiezu absolut nicht vorgelegen ist.

Die deutschen Bürger fühlen sich hiedurch schutzlos und es kann ihr jederzeit Bezeugtes patriotisches Gefühl durchaus nicht heben, wenn sie bei einem provokatorischen Einfall, wo sie den Schutz der Behörden zu beanspruchen haben, diesen nicht nur nicht genießen, sondern im Gegenteil tschechische Gendarmerie und k. u. k. Militär eine Schutztruppe den tschechischen Eindringlingen abgeben und Von dieser Seite die erbgesessene Bevölkerung rücksichtslos überfallen wurde.

Die Deutschen von Prachatitz sind durch diese abermaligen traurigen Vorfälle auch materiell stark in Mitleidenschaft gezogen, indem der Studentenzuzug heuer infolgedessen ein geringerer sein wird, wodurch nicht nur die Frequenz des hiesigen Gymnasiums geringer. Sondern auch das mit großen Opfern von der Gemeinde erbaute Studentenheim geschädigt wird.

Deutsche Sommergäste haben direkt dem Gemeindeamte bekannt gegeben, daß sie infolge dieser tschechischen Einfälle prachatitz nicht mehr zur Sommerfrische wählen werden, wodurch das öffentliche Ansehen von Prachatitz einerseits geschädigt, anderseits aber auch die deutsche wie die tschechische Geschäftswelt arg in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die Vorfälle in Prachatitz haben eine derartige Erbitterung in der deutschen Wählerschaft hervorgerufen, daß von ihnen die Forderung an die unterzeichneten Abgeordneten gestellt wurde, solange mit den Schärfsten Mitteln, eventuell Obstruktion Vorzugehen, solange die Regierung nicht die strikte und unumwundene Erklärung abgibt, eine derartige Herausforderung und Beunruhigung des deutschen Sprachgebietes unter keinen Umständen mehr zu bewilligen.

Weiters verlangen die Wähler, daß die nationale Abgrenzung und somit auch die Schaffung eines entsprechenden Minoritätengesetzes ungesäumt durchgeführt werde, damit derartige Vorfälle in Zukunft direkt durch das Gesetz verhindert werden.

Die Gefertigten stellen an Se. Excellenz die Anfrage, was derselbe zur Abstellung der gerügten, die deutsche Bevolkerung von Prachatitz schwer bedrückenden und auf das tiefste verletzenden Übelstände vorzukehren gedenkt?

Prag, am 17. September 1907.

Dr. Karl Eppinger und Genossen.

Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Glöckner und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Landtagsaktuar Dr. Šafaøoviè (liest): Interpellation der Abgeordneten Glöckner und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.

Mit Kundmachung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Friedland vom 22. Juni 1907 wurde bekannt gegeben, daß der k. k. Landesschulrat in der Sitzung vom 28. Mai l. J. genehmigt hat, daß bis auf weiteres allmonatlich an sämmtlichen öffentlichen und privaten Volks- und Bürgerschulen Böhmens unter der Schuljugend Geldsammlungen zu Gunsten der Landeskommission für Kinderschutz und Jugendfürsorge veranstaltet werden dürfen.

Diese Sammlungen sollen allmonatlich stattfinden und die gesammten Beträge mittelst der beigeschlossenen Erlagscheine an die Landeskommission eingesandt werden.

Der Landesschulrat erwartet von der pädagogischen Einsicht der Lehrerschaft, daß sie in Würdigung des guten Zweckes die damit verbundenen Mühen gerne auf sich nehme und ersucht die Schulleitungen, jene freiwilligen Beträge, welche seitens der Eltern beim Einschreiben der Kinder zu Gunsten der Landeskommission erlegt werden, unter Beganntgabe des Spenders der Landeskommission ebenfalls einzusenden.

Ein solcher Vorgang und die systematische Einführung solcher Sammlungen in der Schule widersprechen aber auf das entschiedenste den klaren Bestimmungen des Schulgesetzes, wo ja doch Alles von der Schule fern gehalten werden soll, was geeignet ist, störend auf die Schule einzuwirken.

Bisher hat man von Spenden beim Ein; schreiben der Kinder in die Schule nichts gewußt, es geht aber aus dem Erlasse ganz klar hervor, daß die Lehrer die Eltern beim Einschreiben aus solche Spenden aufmerksam machen sollen, was mit den Worten, "pädagogische Einsicht" wohl deutlich genug gesagt ist; aber auch andere Mißhelligkeiten bilden sich zum Nachteile der Schule heraus und wird es sehr leicht vorkommen, daß von Seite der Eltern das Verhalten des Lehrers zu den Kindern von solchen Spenden abgeleitet wird, und vieles andere mehr.

Bei voller Würdigung des guten Zweckes, dem diese Sammlungen dienen sollen, muß doch im Interesse der Schule gegen diese Einführung fortlausender Sammlungen, im Interesse derselben, Stellung genommen werden und die Anwendung des § 26 des Schulaufsichtsgesetzes, behufs Durchführung dieser Sammlungen als Mißbrauch bezeichnet werden. Mit Rücksicht aus diese Umstände richten die Gefertigten an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage, ob derselbe geneigt ist, als Vorsitzender des k. k. Landesschutrates Seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß dieser Erlaß, als mit den Bestimmungen des Reichsvolksschulgesetzes unvereinbar, aufgehoben werde.

Prag, am 17. September 1907.

Ad. Glöckner und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde die verlesenen Interpellationen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter leiten.

Odevzdám pøeètené interpellace Jeho Excellenci panu místodržiteli.

Die Herren Abgeordneten Dr. Reiniger und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.

Páni posl. Dr. Reiniger a soudr. mnì podali návrh.

Ich ersuche den Antrag zu verlesen.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Antrag der Abgeordneten Dr. Reiniger und Genossen auf Gewährung einer Notstandssubvention an die durch den Hagelschlag vom 6. August 1907 geschädigten Grundbesitzer in der Gemeinde Königsberg a. Eger.

Am 6. August d. J. nachmittags 4 Uhr ereignete sich im Gebiete des westlichen Böh-


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