Úterý 19. bøezna 1907

Meine Herren, wir schaffen hiemit ein Präjudiz welches sich in gar keiner Weise rechtfertigen laßt.

Es handelt sich um die Regelung der Rechtsverhältnisse der autonomen Beamten der Bezirke und der Gemeinden.

Meine Herren! Diese sind, was die Regelung anbelangt, meiner Anschauung nach in eitlem untrennbaren Zusammenhang, und es sollte nicht die Regelung der Rechtsverhältnisse der Bezirksbeamten eigens und abgesondert behandelt und dann später erst auf Grund der gefaßten Beschlüsse des Landtages wieder ein neuer Antrag gestellt werden.

Meine Herren! Damit ist ja ein sehr gefährliches Präjuditz geschaffen (Abgeordnete Maštálka ruft: Warum?)

Ich werde Ihnen sofort die Antwort sagen; denn ich bin gewöhnt, verehrter Herr Berichterstatter und Landtagskollege, das, was ich behaupte, auch zu beweisen. Wenn Sie die Güte gehabt hätten, nur eine Gefunde zu warten, so hätte ich den Beweis erbracht. Das bitte ich für jetzt und für die spätere Zukunft zur geneigten Kenntnis zu nehmen.

Ein gefährliches Präjudiz ist aus dem Grunde geschaffen worden, weil, wenn ein Beschluß des Landtages bereits hinsichtlich der Bezirksbeamten vorliegt, der Landesausschuß ja gar nicht notwendig gehabt hätte, jetzt sich zu äußern, weil, wenn die Mitteilungen, die Berichte von einer großen Anzahl von Städten nicht vorliegen, er keine Vorlage erstatten kann. Damit hat der Landesausschuß schon selbst ausgesprochen, daß er sich nicht in der Sage befindet, weil auf Grund des Beschlusses des Landtages vorerst die Meinung und die Anschauung der Städte eingeholt werden muß, und die deutschen Städte haben, was diese Vorlage anbelangt, sehr wichtige Bedenken. Wenn in früherer Zeit immer und immer wieder die Regelung der Rechtsverhältnisse der Bezirks- und Gemeindebeamten zusammengefaßt worden ist, weil es die Beamten der autonomen Körperschaften anbelangt, so ist es doch logisch und folgerichtig, daß nicht jetzt die Bezirksbeamten herausgerissen werden und daß deshalb, weil die Bezirksvertretungen in hinreichender Anzahl die Aeußerungen erstattet haben, die Rechtsverhältnisse der Bezirksbeamten in einem eigenen Gesetze geregelt werden sollen.

Ist das der Fall, und beschließt der hohe Landtag diese Vorlage, dann ist es ganz überflüssig, daß der Landesausschuß noch auf die Äußerungen der Städte wartet. Wenn einmal heute das Gesetz angenommen ist, wenn heute der Grundsatz der Autonomie der Bezirke in vielen Beziehungen durchbrochen wird, dann ist es, ganz müßig, daß die Städte, die bisher ihre Äußerungen noch nicht abgegeben haben, dieselben abgeben und ist es ganz zwecklos, wenn der hohe Landesausschuß dann alle diese Berichte in eine sehr genaue und gründliche Erwägung zieht, aus dem einfachen Grunde, weil die wichtigsten Grundsätze nicht nur schon gegeben, sondern auch vom Landtage zum Beschluß erhoben worden sind.

Das hinauszu reißen, für die Bezirksbeamten heute ein eigenes Gesetz zu schaffen, die Regelung der Rechtsverhältnisse der Gemeindebeamten aber einem späteren Zeitpunkte vorzubehalten, das scheint mir, meine Herren, von formalem, aber auch von meritorischem Standpunkte keineswegs richtig und gerechtfertigt (Rufe: Sehr richtig!)

Es ist nur ein Bestreben, meine Herren, - und wir sind ja hier unter uns und müssen ganz aufrichtig reden - es ist dieses von deutscher Seite so vielfach beanständete Gesetz jetzt mit der Regelung der Rechtsverhältnisse der Bezirksbeamteu unter Dach und Fach zu bringen. (Rufe: Sehr richtig!)

Meine Herren, ich leugne nicht, daß die Bezirks- und Gemeindebeamten während einer langen Reihe von Jahren immer mehr und mehr wieder mit Gesuchen und Bittschriften sich an den Landtag und an die einzelne Mitglieder des hohen Landtages gewendet haben.

Sie haben sich auch an den deutsch-österr. Städtetag gewendet, sie haben sich an die Bezirksvertretungen gewendet und die Zentralstelle für die deutschen Bezirksvertretungen hat bei einer Vollversammlung der Vertreter aller deutschen Bezirke Böhmens auch dieser Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zugewendet.

Meine Herren, wenn die deutschen Mitglieder dieses hohen Hauses bis jetzt gegen diese gewissen Grundsätze sich ausgesprochen haben, so kann dies nicht als Mangel an Wohlwollen und noch weniger als Mangel an Gerechtigkeitsgefühl gegen die Beamten der Bezirke und Gemeinden angesehen werden.

Wir sind selbst Gemeindevertreter, viele von uns stehen an der Spitze von Gemeindevertretungen und Städten, wir wissen genau zu schätzen, wie wichtig es ist sowohl für die Bezirke als für die Gemeinden tüchtige Beamten zu haben, denn der Geist, der von oben von Seite der Vorsteher und von Seiten der Gemeindevertretungen ausgehen soll, muß entsprechend ausgenommen und ausgearbeitet werden und muß eine faßbare Gestalt von Seiten der Beamten erhalten.

Meine Herren, ich habe da eine ziemlich, reiche Erfahrung, und wenn der Landesausschuß sich in einem seiner früheren Berichte bahin ausgesprochen hat, daß es oft ein Jammer ist mit den Bezirks- und Gemeindebeamten, so mag dies für einzelne Fälle volle Geltung und seine Richtigkeit haben, aber im Großen und Ganzen können wir seit dem Bestände der jetzigen Gemeindeordnung und seit der Wirksamkeit des Bezirksvertretungsgesetzes mit großer Beruhigung und Befriedigung zurückblicken auf die Tüchtigkeit der Bezirks- und Gemeindebeamten.

Es hat sich eine Summe von Wissen, oft von praktischem Wissen, welches weit bedeutender ist als die theoretische Ausbilbung und eine solche Summe von Pflichtgefühl ergeben, daß die Geschäftsbehandlung der Bezirks- und Gemeindeselbstverwaltung mit einigen Ausnahmen als eine solche bezeichnet werden kann in diesem Lande, daß man mit Befriedigung und Stolz aus die Tätigkeit und aus den Pflichteifer, die Opferwilligkeit der Beamten der Bezirke und Gemeinden zurückblicken kann. Nun, meine Herren, ein großer Grundsatz ist es, der uns bestimmt und mich veranlaßt hat, seit dem diese Angelegenheit aus den Tisch des hohen Hauses niedergelegt wurde, seitdem die Vorlage von seiten des Landesausschusses uns mitgeteilt worden ist, immer in Kommissionssitzungen hervorzuheben, daß das Palladium der Bezirke und Gemeinden, nämlich die Selbstverwaltung, dasjenige ist, was wir ohne Unterschied der Nationalitat fest und hoch halten müssen.

Sehr geehrte Herren! Das provisorische Gemeindegesetz vom 4. März 1849 sagt: Die Grundlage des freien Staates ist die freie Gemeinde.

Auch ich habe immer und immer wiederholt, daß ich, was die Gemeinden und Bezirke unbelangt, in diesem Lande die Autonomie als ein gewährleistetes Recht festhatten werde. Nun haben sich ganz gewiß gewichtige Bedenken dagegen erhoben, daß diese Autonomie des Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde durch die Vorlagen und insbesondere auch durch die in Rede stehende Vorlage arg gefährdet ist. Was ist das Selbstbestimmungsrecht, was ist Selbstverwaltungsrecht und worin besteht dasselbe?

Doch nicht darin, daß Grundsätze, Prinzipien, welche aus der Selbstverwaltung von selbst und natürlich folgen, daß die nunmehr nicht Beachtung finden, sondern daß die Gemeinden und Bezirke gezwungen werden, sich einen spanischen Stiefel bezüglich der Anstellung und Auswahl der Beamten anlegen zu lassen (Abg. Hackel: Principis obsta!) Es ist in vielen Berichten des Landesausschusses, und ich habe sie alle sehr gründlich studiert, in den Ausführungen der gegenteiligen Herren Redner und auch in dem Berichte der geehrten Kommission, der ja auch ich als Mitglied angehöre, hervorgehoben worden, daß das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden damit in gar keiner Weise verletzt und berührt ist. Das ist eine Redensart! Nehmen Sie mir das nicht übel. Der Beweis, daß dem nicht so ist, ist nicht gelungen, und wenn der Herr Berichterstatter hervorhebt, daß die Selbstverwaltung in gar keiner Weise irgendwie berührt und in gar feiner Weise der bisherige Kompetenzkreis der Organe der Bezirksautonomie tangiert wird, so ist das eine Behauptung, welcher der hochgeehrte Berichterstatter und diejenigen Mitgileder der Kommission, welche der Anschauung huldigen, den Beweis schuldig bleiben müssen. Meine Herren, in der Gemeindeordnung ist ausbrücklich enthalten, daß die Auswahl und die Anstellung der Gemeindebeamten der Gemeindevertretung zusteht.

Klarer, deutlicher, bestimmter kann man nicht Sprechen, und die Bezirks- und Gemeindevertretungen Sind doch ganz auf dem Prinzipe der Selbstverwaltung, der Autonomie, ausgebaut. Wenn man nun ein Gesetz schassen will, welches sagt: Den Beamten der Bezirke -und ich rede nur von denselben und muß immer wieder aus die Gemeindebeamten zurückkommen, denn was dem einen recht ist, ist dem anderen billig - müssen eine bestimmte Qualifikation haben, und zwar die Konzeptsbeamten eine solche, welche juridische Studien voraussetzt, - dann ist die Bezirksvertretung und der Bezirksausschuß nicht mehr frei, er ist gebunden an eine gewisse Qualifikation, er kann nur jene als Beamten anstellen, welche wirklich die juridischen Studien zurückgelegt oder den Doktorgrad erlangt haben. Damit ist das Prinzip der Selbstverwaltung durchbrochen. Das läßt sich gar nicht anfechten. Dagegen läßt sich nicht ankämpfen. Worin besteht denn die Selbstverwaltung? Ich bitte mir zu konkretisieren. Das, was die Vorlage bietet, ist keine Selbstverwaltung, ist keine Selbstbestimmung mehr. Denn in der Auswahl aus gewisse Beamten, welche die erforderliche Qualifikation haben müssen, eingeschränkt zu sein, darin können Sie, meine Herren, die Sie ja Patentautonomisten in allen politischen Angelegenheiten sind, doch nicht ein Selbstimmungsrecht finden.

Es ist den Bezirksausschüssen und den Gemeindevertretungen der Weg vorgezeichnet, den sie betreten müssen. Hier ist ihnen jede Freiheit benommen.

Sie dürfen nicht, wenn sie noch so tüchtige Kräfte haben, wenn sie Beamte haben, welche eine Reihe von Jahren im Dienste des Bezirkes und der Gemeinde tätig gewesen sind, welche die erforderlichen Kenntnisse und die erforderlichen Erfahrungen besitzen, welche ihre Pflichtreue durch eine lange Reihe von Dienstjahren betätigt haben, diese Kräfte weiter behalten, diese tüchtigen Beamten können fortan nicht Vorwärts kommen.

Wie schwierig ist es den Gemeinden und auch den Bezirken hier an die Vorlage gebunden zu sein. Eine Gemeinde wird - es sitzen hier viele Bürgermeister, Stadträte, die mir dies bestätigen werden - oft sehr tüchtige Kräfte haben, und wird diese nicht entbehren wollen, Sie sind jung in den Dienst der Gemeinde oder des Bezirkes eingetreten, sie haben sich eingearbeitet, sie haben sich die notwendigen Kenntnisse verschafft. Dies war ihnen leicht möglich, nachdem es doch gewiß keine Hexerei ist, daß sich auch Laien, die nicht juristische Studien absolviert haben, -ich kann als alter Jurist und Doktor mich nicht höher stellen, als ich bin, - ganz gewiß das Verständnis und die Kenntnisse des Gesetzes durch lange Praxis sich aneignen.

Ich habe in einer ziemlichen Reihe von Fällen erfahren, daß es viele Taktiker gibt, die eine viel bessere Kenntnis der Verhältnisse gehabt haben und in den Gesetzen versierter waren, als bloß theoretisch gebildete Männer.

Es ist also in dieser Gesetzesvorlage, meine Herren, das Prinzip der Autonomie durchbrochen. (Widerspruch. ) Meine Herren, Sie können sich winden und drehen wie Sie wollen, und Sie können sagen, daß es nicht der Fall sei; es ist doch der Fall, weil, wenn ein Bezirk oder eine Gemeinde gezwungen ist, einen Beamten mit einer bestimmten Qualifikation anzustellen, doch nicht gesagt werden kann, daß dann das freie Selbstbestimmungsrecht vorhanden sei.

Meine Herren, es hat sich im Laufe der Zeit auch nicht die Notwendigkeit hiefür ergeben, ich bestreite das ganz entschieden. Ich stehe an der Spitze einer ziemlich großen Stadtgemeinde, die insbesondere in den letzten Dezennien sehr große und schwere Ausgaben zu erfüllen hatte, aber wir haben bis jetzt keinen juristisch gehildeten Sekretär zur Besorgung dieser Agenda gehabt. (Abg. Pacher ruft: Wir brauchen ihn auch nicht, weil die Notwendigkeit dazu nicht gegeben ist! Zustimmung).

Meine Herren, es ist eine große Anzahl Von Städten, deren Gemeindevertretungen sich für juristisch gebildete Sekretäre oder Amtsdirektoren ausgesprochen haben.

Darin liegt gerade das Selbstbestimmungsrecht der Bezirke und Gemeinden, daß, wenn sie wirklich das Gefühl haben, nämlich das Gefühl dieser Notwendigkeit, daß sie nach diesem eigenen Gefühle vorgehen können.

Meine Herren, das müssen sie schon den Bezirksausschüssen oder den Gemeindevertretungen selbst überlassen, daß sie die Männer, welche das Vertrauen dieser Bezirke und Gemeinden haben, am besten selbst auswählen.

Warum soll man aber juristische Sekretäre vorschreiben, wenn die Notwendigkeit nicht vorhanden ist. - Es sitzen hier Bürgermeister und hochverdiente Gemeindevertreter, auf beiden Seiten dieses Hauses, die mir bestätigen müssen, daß nicht überall Juristen als Sekretäre erforderlich sind. (Wiederspruch. )

Täuschen Sie sich nicht! Wenn die Notwendigkeit vorhanden ist, dann werden die Gemeindevertretungen und die Bezirksansschüsse sagen: Wir müssen Kandidaten wählen, welche die rechts- und staatswissenschaftlichen Prüfungen abgelegt oder das Doktorat sich erworben haben.

Da werden die Bezirke und Gemeinden schon selbst das Richtige treffen. Überlassen Sie das ruhig ihnen; darin besteht das Selbstbestimmungsrecht! Nicht in der Zwangslage, in welche die Vorlage sie versetzt. Sie fordert, daß gerade die juristische Qualifikation für die Sekretäre der Bezirksvertretung und der Gemeinden unumgänglich notwendig ist. Das ist doch nicht der Fall!

Die Vorlage paßt uns daher durchaus nicht Erstens ist der Grundsatz der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung durchbrochen und gefährdet, wenn aber einmal solch ein wichtiger Grundsatz durchbrochen ist - wenn auch politische, taktische und nationale Erwägungen dafür maßgebend gewesen sein sollten - dann ist der Weg offen, diesen Grundsatz der Autonomie auch in andere Beziehungen zu durchbrechen.

Ich bin, meine Herren, für eine gute materielle Stellung der Bezirks- und Gemeindebeamten, aus eigener Erfahrung, der ich eine so lange Reihe von Jahren Bürgermeister einer großen Stadt bin. Sie sollen gut gezahlt werden, sie sollen nicht gezwungen werden, sich etwa Nebenbeschäftigungen hinzugeben.

Meine Herren, dies ist ein etwas, was ich selbst von ganzem Herzen wünsche. Aber das Selbstbestimmungsrecht der Bezirke und der Gemeinden einzudämmen, das, meine Herren, ist eine gefährliche Sache.

Ich rufe Ihnen, die mit einer so außerordentlichen Verve und mit heiligem Feuereifer stets die Autonomie verfechten, dasselbe zu Hüten und wahren Sie als freie Männer und als Mitglieder dieses hohen Hauses die Autonomie und das Selbstbestimmungsrecht der Bezirke und der Gemeinden! (Beifall. )

Es ist, meine Herren, eine besondere Konsequenz in diesem Gesetze nicht enthalten, was die Qualifikation der Beamten anbelangt Es ist eine frühere Vorlage bekannt, dahingehend, daß überhaupt alle Sekretäre der Bezirksvertretungen und die Konzeptsbeamten juridische Studien absolviert haben müssen.

Wir aber haben darauf hingewiesen, daß es so viele ganz kleine Bezirke gibt, welche die Auslagen, für den Gehalt, welcher ja durch das Gesetz ebenfalls fixiert wird, nicht bestreiten können. Diesem Bedenken hat man nun Rechnung zu tragen gesucht dadurch, daß man sagt:

In Bezirken, in welchen der Jahresdurchschnitt der in den letzten der Anstellung des Beamten vorangegangenen drei Jahren vorgeschriebenen direkten Steuern die Summe von 100. 000 K nicht erreicht, und welche nach der letzten amtlichen Volkszählung weniger als 15. 000 Einwohner haben, kann als Beamte für den Konzeptsdienst derjenige angestellt werden, welcher nachweist, daß er die Maturitätsprüfung an einem Obergymnasium oder einer Oberrealschule mit Erfolg abgelegt, oder eine den Mittelschulen gleichgestellte Handelslehranstalt oder landwirtschaftliche Schute mit Erfolg absolviert hat.

Das ist dann aber, meine Herren, eine Inkonsequenz. Ein Bezirk ist doch wie der andere Bezirk. Die Interessen eines jeden Bezirkes, meine Herren, wenn auch der eine kleiner, der andere größer ist, sind dieselben, die Agenda können sogar bei einem kleineren Bezirke wichtiger sein als bei einem großen.

Diese Erfahrungstatsache kann vorkommen und ist schon vorgekommen. Es können Verhältnisse eintreten in einem ganz kleinen Bezirke, welche die gesamte Aufmerksamkeit, Tätigkeit und das Wissen eines Beamten und aller der Männer, welche an der Spitze der Bezirkvertretungen stehen, voll und ganz erfordern.

In dieser Ausnahmsbestimmung sind Sie nachgekommen jenen Anschauungen, die wir in der Kommission ausgesprochen haben, daß nämlich kleine Bezirke durchaus nicht notwendig juristisch gebildete Männer oder Jurisdoktoren in der Bezirksverwaltung haben müssen.

Meine Herren, konsequent ist diese Halbheit der Vorlage aber nicht Es liegt da eine Konzession an die materielle Stellung der kleinen Bezirke und Gemeinden vor. Wenn Sie aber ein Gesetz fassen, so müssen Sie doch auch immer beachten, daß dasjenige, was das Gesetz wirklich festsetzt, so geartet Sein muß, daß es sich überhaupt und überall rechtfertigen läßt.

Aber hier liegt, wie erwähnt, ein Entgegenkommen vor gegen jene Bedenken, die von unserer Seite seinerzeit geltend gemacht wurden.

Aber in der Wesenheit der Sache sind Sie doch inkonsequent geblieben und haben hiermit einen leisen Rückzug angetreten, nur um für die großen Bezirke wirklich jene Beamte zu schaffen, mit der juristischen Qualifikation, wie sie in der Vorlage enthalten ist.

Und, meine Herren, was von den Bezirken hier gesagt und vorgeschlagen wird. Das wird für die Gemeinden ebenfalls gelten Damit ist der große Grundsatz und das Prinzip der Autonomie Durchbrochen.

Jene Qualifikation, welche Sie rücksichtlich der Kassiere, der Kassenbeamten u. s w. in der Vorlage beanspruchen, gipfelt in dem Satze, daß eine gewisse höhere Bildung, also die Mittelschulbildung, maßgebend sein soll für die Stelle eines Kassiers, eines Kassaverwalters, eines Ökonomieverwalters u. s. w.

Ja, meine Herren, auch dieses Erfordernis ist nicht ganz begründet. Wird denn der Umstand, daß jemand ein Obergymnasium oder eine Oberrealschule absolviert hat, denselben schon an und für sich zu einem tüchtigen Kassabeamten qualifizieren ? Das ist doch ganz gewiß nicht der Fall. Und doch ist diese Qualifikation in dieser Gesetzesvorlage vorgeschrieben und gefordert.

Sie können doch nicht sagen, daß wenn Sie auch schon den großen Grundsatz einer höheren Bildung für die Bezirks- und Gemeindebeamten in außerordentlicher Weise seit Jahren fordern, daß das wirklich ein richtiger Grundsatz ist.

Ich möchte an Sie alle, meine Herren, auch an Sie von der anderen Seite dieses hohen Hauses, appelieren und Sie fragen, ob Sie die höhere Ausbildung wirklich als ein dringendes Bedürfnis für die kleinen Beamten der kleinen Gemeinden und Bezirken anerkennen ?

Die Hand aufs Herz! (Unruhe. ) Ich will von Ihnen keine Äußerung haben, meine Herren, denn rote die ausfällt, weiß ich ohnedies. Aber ich meinerseits bin fest überzeugt, daß bei einem großen Teile auch von Ihnen diese Ansicht im Innern nicht vorhanden ist. Das ist meine Überzeugung.

Sie sind ja so praktische Männer, die für das Wohl Ihrer Gemeinden ganz gewiß mit aller Kraft und aller Aufopferung sorgen.

Schauen mir doch auf die andere Seite des hohen Hauses hinüber! Haben Sie denn nicht, was die Bezirksvertretungssekretäre anbelangt, drüben außerordentlich tüchtige Landtags- und Reichsratsabgeordnete unter denselben?

Und das sind doch keine Doktoren und sie haben auch nicht die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien zurückgelegt. Es sind ausgezeichnete Bezirksvertretungssekretäre oder auch Direktoren gewesen und sind jetzt vorzügliche Vertreter des Landtags- und des Abgeordnetenhauses. (Unruhe. )

Ich bin ja selbst Jurist, ich wiederhole das, und ich bleibe dabei. Aber nach meiner Meinung sind die juridischen Studien und der juridische Doktorgrad nicht das unumgängliche Requisit, welches tüchtige Gemeindeund Konzeptsbeamte notwendig haben. (Widerspruch. )

Widerlegen Sie mich doch, es wird mich dies sehr freuen, aber ich glaube. Sie werden mich nicht widerlegen können, weder mit Gründen der Logik, noch mit Gründen der Erfahrung oder praktischen Notwendigkeit.

Meine Herren! Es scheint mir vielmehr, daß wir eine politisch-nationale Seite in dieser Vorlage vorfinden können. (Widerspruch. )

Sie können uns diesen Glauben und dieses Mißtrauen nicht benehmen. Das ist ganz aufgeschlossen.

Sie gebieten, meine Herren, von der anderen Seite dieses hohen Hauses und von der anderen Nationalität über eine reiche Auswahl von Kräften. Sie sind produktiv. (Abgeordneter Maschek ruft: Das ist die bekannte "Büchtung!")

Ich bin überzeugt, wenn das Gesetz zur Regelung der Verhältnisse der Gemeindebeamten wirklich auch zum Gesetz erhoben würde, daß Sie eine große Anzahl von tschechischen Bewerbern finden werden, aber eine viel geringere Anzahl von deutschen Bewerbern.

Das liegt eben einmal in Ihrer Überproduktivität und zweitens in dem Umstände, daß Ihre juridisch gebildeten Landsleute ich spreche da gewiß keine Beleidigung aus, das liegt mir ganz ferne, denn ich spreche ganz ruhig und sachlich, - daß diese sich mit der Stellung und dem Charakter eines Bezirksvertretungssekretärs und Gemeindekonzeptsbeamten leicht begnügen werden.

Ihren Leuten ist damit Genüge getan, denn Sie produzieren viele Kräfte, denen es genügen muß.

Damit ist die Karriere dieses Beamten abgeschlossen. Er kann wohl einige Aktivitätszulagen erhalten, er ist wohl pensionsfähig, aber, meine Herren, ein größeres Avancement ober eine höhere Karriere ist ihm ganz verschlossen.

Und was geschieht, meine Herren, wenn z. B. eine deutsche Stadt, wie Leitmeritz, nehmen Sie mir es nicht übel, wenn ich unsere Stadt Leitmeritz als eine deutsche bezeichne, - einen Konkurs ausschreiben müßte aus Grund des Gesetzes, welches in der nächsten Session des Landtages vielleicht beschlossen würde?

Haben Wir in diesem Falle eine Auswahl, meine Herren? Kann der Bezirk oder die Gemeinde wirklich sagen, wir wollen diesen oder jenen Bewerber nicht, denn wir wissen, er gehört unserer Nationalität nicht an? Solche Äußerungen gegenüber einem gegebenen Gesetze nützen nichts; man muß sich vielmehr gegen die etwaige Festsetzung eines solchen Gesetzes hüten. Und das sagen wir Ihnen öffentlich bei allen Angelegenheiten. So wie wir vom Staate nur deutsche Beamte für unser deutsches Volk in Böhmen verlangen und beanspruchen, so verlangen wir - denn bis jetzt haben wir das Recht dazu - auch für unsere deutschen Bezirke, für unsere deutschen Städte und Gemeinden nur deutsche Beamte. (Zwischenrufe: Selbstverständlich! Widerspruch rechts. )

Wenn Sie auch dagegen opponieren, es wird doch nicht anders. (Zwischenrufe, Lebhafter Beifall links. Widerspruch rechts. )

Ich bitte, ich verstehe nicht, was Sie dort reden, ich kann Ihnen nicht darauf antworten. Wenn Sie sich mit Ihrem Berichterstatter unterhalten wollen, so tun Sie das in Gottes Namen, aber sprechen Sie nicht mich an, wenn ich es nicht verstehe.

Wir finden in der Vorlage wieder einen ähnlichen Hintergrund (Abg. Kindermann ruft: So ist es! Ein Vorstoß!) - und Sie können uns Vorreden, was sie wollen, Sie können reden oder höhnisch lächeln, das ist nur ganz gleichgiltig, ich lasse mich nicht einschüchtern! Ich bleibe dabei, wir brauchen es uns nicht gefallen zu lassen Und wir werden es uns auch nicht bieten lassen.

(Abg. Kasper ruft: Weil sie die Macht haben, verhöhnen Sie uns! - Abg. Kindermann ruft: Wir werden uns das aber nicht gefallen lassen! Wir werden es Euch schon zeigen! - Abg. Maresch ruft: Da gehen wir unserer Wege und verlassen den hohen Landtag! Dann wird die Sache rasch erledigt sein. Wir lassen uns aber nicht vergewaltigen! - Abg. Kasper: Wir lassen uns nicht verhöhnen! - Oberstlandmarschall läutet. Abg. Kasper ruft: Ah, das nützt nicht, das Läuten, wir lassen uns nicht verspotten!)

Meine Herren! Ich spreche ja ganz ruhig. Widerlegen Sie mich doch, meine Herren. Können Sie es denn in Abrede stellen, meine Herren, daß die Zersetzung des geschlossenen Deutschen Sprachgebietes, das Sie bekanntlich nicht anerkennen wollen, ein Grundsatz ist, meine Herren, der in Ihrem ganzen Volke und bei jedem einzelnen lebt. Sie brauchen gar nicht erst hinauszugehen und zu sagen: Siedelt Euch doch jetzt in den deutschen Städten und Orten an. Ihre Jugend besorgt das von selbst. Die Zersetzung des deutschen Sprachgebietes, das ist ein Programm, welches Sie ausgestellt haben, welches Sie seit einer längeren Reihe von Jahren sehr glücklich durchführen.

Sie zersetzen unser deutsches Sprachgebiet dadurch, daß Sie die deutschen Städte in die Zwangslage bringen, tschechische Schulen zu errichten. (Abg. Dr. Hackel ruft: Mit Hilfe der Regierung!)

Die Zersetzung des deutschen Sprachgebietes vollzieht sich seit einer langen Reihe von Jahren und ist dies bei Ihnen ein großes Programm, das Sie in einer uns sehr unangenehmen Weise konsequent durchführen. (Abg. Strache ruft- Sie haben ja einen Tschechisierungsverein!)

Ja, Sie haben überall Vertreter in den deutschen Städten (Widerspruch rechts), wir sind darüber genau unterrichtet, wie die einzelnen Städte dort behandelt werden, wie bei Ihnen die Tschechisierung vorwärts kommen soll, wie der Zersetzungsprozeß stattzufinden hat und wie er im Ganzen und im Einzelnen veranlagt ist.

Ich könnte Ihnen Beispiele nennen und dartun,. wie die Vertreter des tschechischen

Volkes bei den Wahlen sich einzelne deutsche Städte als Angriffspunkt ausgesucht haben, um das tschechische Nationalisierungswerk zu vollziehen.

Und das, meine Herren, ist auch ein weiterer Grund für uns, gegen die Vorlage zu stimmen, es ist für uns volle Ursache, meine Herren, gegen dieses Gesetz zu stimmen, da Sie bei der Form, in welcher Sie es vorbringen, offenkundig die Absicht haben, eine ganze Reihe von tschechischen Beamten in unseren deutschen Gegenden unterzubringen. Das ist der Zweck ihres Gesetzes. (Abgeordn. Kasper ruft: Das pfeifen bei uns schon die Spatzen am Dache!)

Wenn nun - ich mache Ihnen jetzt wieder ein Kompliment, ich mache Ihnen ja lauter Komplimente, - wenn nun ein tschechischer Bezirksvertretungssekretär oder ein tschechischer Konzeptsbeamter in unsere Städte oder Gemeinden kommt, dann haben Sie die tschechische Agitation hineingetragen, denn klug, anscheinend sehr entgegenkommend und gefällig, aber mit aller Kraft in nationaler Beziehung wird ein solcher Sekretär seines Amtes walten und Sie wissen, wie gefährlich das ist, denn er kennt alle Geheimnisse des gangen Amtes.

Ich erhebe ja damit keine Anklage wegen Unehrenhaftigkeit u. s. w., aber es sind dies Angelegenheiten, die ganz einfach und natürlich sind und sich nicht wegleugnen lassen.

Also warum hatten Sie so fest an einem Gesetze, welches die Autonomie der Bezirke und Gemeinden durchbricht, welches sie nicht festigt, welches Mißtrauen säet und die Bezirke und Gemeinden in einer ganz ungewöhnlicher Weise belastet.

Man spricht von Pensionierung und Altersversorgnng der Bezirks- und Gemeindebeamten.

Gewiß, ich bin einer derjenigen, der geradeso wie die Vertreter der anderen deutschen Städte und die Vertreter der tschechischen Städte und Bezirke dafür gesorgt hat, daß ihre Beamten im Alter gesichert sind und keine Not leiden.

Das ist ein Grundsatz der Gerechtigkeit aber das ist ja etwas, was in irgendeiner anderen Weise festgestellt werden kann, es ist -und ich muß damit aussprechen, was ich gleich anfangs auf der Zunge hatte, - es ist etwas ganz Selbstveständliches! (Lebhafte Zustimmung. Rufe: So ist es!)

Haben sie, meine Herren, schon Klagen darüber gehört, daß Bezirks- und Gemeindebeamte, die lange Jahre Dienste geleistet haben, entlassen worden sind?

Nein, gewiß nicht ! Also in dieser Richtung besteht keine Notwendigkeit.

Es ist ja gewiß, daß sowohl die tschechischen als auch die deutschen Bezirks- und Gemeindebeamten sehnlichst die gesetzliche Regelung ihrer Verhältnisse wünschen und daß auch die deutschen Bezirks- und Gemeindebeamten sich mit der Fassung dieses Gesetzes teilweise einverstanden erklärt haben.

Aber es handelt sich nicht um diejenigen, welche jetzt im Bezitze dieser Stellen sind, von denen die Qualifikation nicht gefordert wird, sondern um diejenigen, welche nachkommen werden (Rufe: So ist es, Sehr gut !)

Und meine Herren, wir Deutschen in Böhmen haben in früherer Zeit vielleicht viel zu wenig vorgesorgt für unsere deutsche Zukunft und wenn wir dies in letzter Zeit tun, dann verdanken wir es nur Ihrer Impulsivität; denn wenn man bei uns selbst die Schlafmütze bis über die Ohren herabgezogen hatte, endlich mußte man doch erwachen, bei jenen Anstrengungen Ihrerseits, welche der Ausfluß eines großen Prinzipes sind, d. i. der Unteilbarkeit und Unzertrennbarkeit dieses glorreichen Königreiches Böhmen.

Im modernen Staate leben wir und das gange Land ist nicht zerrissen, das glorreiche Königreich hat weder an Ruhm, noch sonst irgendwie dadurch eingebüßt, daß es einen Landeskulturrat gibt, der in zwei Sektionen geteilt wurde, und einen gleichen, nach Sektionen geteilten Landesschulrat.

Beide unter funktionieren ganz gut; und wenn von irgendeiner Seite hervorgehoben worden ist, was für eine Belastung das für das Land hervorruft, so ist Ihnen von anderer Seite bedeutet worden, daß solche Auslagen, welche dem Wohle des Landes und dem wirklich förderlichen Zusammengehen beider Volksstämme dienen, daß diese kein zu hoher Preis sind.

Sie sagen, Sie wollen den Frieden mit


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