Pátek 15. bøezna 1907

Besitzer einer halbwegs geeigneten Lokalität um die Konzession zur Ausübung des Schankgewerbes nachsucht Wenn er dieselbe erhält, so übt er die Konzession einige Monate hindurch aus und sucht dieselbe dann um einen möglichst hohen Preis zu Verpachten

Die Realität hat natürlich dadurch an Wert gewonnen und solange die Brauereien ihr Bier noch aus lange Fristen hinaus den Gastwirten borgen, findet sich immer wieder ein Pächter, welcher versucht, den Pacht zusammenzuschinden

Es wäre dringend notwendig, die Zahl der Schankkonzessionen zu beschränken und dieselbe nur an jene zu erteilen, welche persönlich die Konzession ausüben, das Stellvertreterwesen aber überhaupt zu beseitigen, damit nicht viele Gastwirte zur Hebung ihres geschäftlichen Verkehres zu Mitteln greisen müssen, welche nicht immer einwandfrei sind. Am besten sprechen für die Lage des Gastgewerbes jene Ziffern, welche in dem Berichte des Landesinspektorates zur Einhebung der Bierauflage enthalten sind. Nach derselben stellt sich das für Böhmen verauflagte Bier auf die Höhe von 7, 114081 hl Bier und verteilt sich diese Summe aus 43. 000 Schankwirte, so daß der Durchschnitt 165 hl Bier beträgt, Welcher aus einen Schankwirt fällt.

Es ist ganz selbstverständlich, daß man bei diesem durchschnittlichen Bierausschänke fein Existenzminimum erreichen kann.

Was das Bekleidungsgewerbe anbelangt, so leidet dieses, abgesehen von der fortwährenden Preissteigerung der Waren hauptsächlich durch die zunehmende Konkurrenz der Konfektionsgeschäfte und Schuhwarenfabriken.

Aber bei diesen Gewerben macht sich auch noch ein anderer Übelstand unangenehm bemerkbar, und zwar ist das der lange Kredit, welcher von vielen Kunden in Anspruch genommen wird.

Es gibt Leute, welche glauben, es gehöre zum guten Tone, wenn sie ihrem Schneider oder ihrem Schuhmacher frühestens nach einem Jahre bezahlen, und viele tüchtige Gewerbsleute können ihrem Berufe als Schuhmacher und Schneider nicht entsprechen, weit sie nicht in der Lage sind, den säumigen Kunden den langfristigen Kredit zu gewähren.

Die Baugewerbetreibenden haben an dem Bauansschwunge der letzten Jahre regen Anteil genommen, sind aber vielfach um die Früchte ihrer Arbeit von den -Bauunternehmern gebracht worden.

Bei den Baugewerbetreibenden und zwar besonders bei Schmieden, Spenglern und Schlossern macht sich eine kollosale Materialpreis Steigerung sehr drückend geltend, welche eine Folge der Kartelle ist.

Solange Kartelle ins Leben gerufen werden, um den reellen Unternehmergewinn zu sichern, wird kein Vernünftiger Mensch dagegen Einwand erheben, aber sobald Vereinigungen geschaffen werden, welche durch Ausbeutung ganzer Stände hundertfache Prozente einheimsten, ist es Pflicht der Gesetzgebung, dagegen einzuschreiten.

Eisen, Kupfer, Zinn und zum Teile Kohle, haben heute eine solche Preishöhe erreicht, und wird damit Wucher getrieben, der viel schlechter ist, als Kapitalswucher und ist es höchste Zeit, daß die Gesetzgebung eingreift, wenn wir nicht zu amerikanischen Zuständen gelangen wollen.

Bei dem Baugewerbe macht sich auch unangenehm geltend das Übel der Baukonkurrenzen. Der ewige Fluch der immer um ausgiebige Arbeit sich drängenden Baugewerbetreibenden bringt es mit sich, daß Leute bei Baukonkurrenzen manchmal zu Unterbietungen sich herbeilassen, welche von vornherein die Arbeit unlohnend erscheinen lassen.

Es ist ganz natürlich, daß die Leute versuchen, durch etwas mindere Ausführung doch noch einen Profit herauszuschlagen, was wieder zu Anständen führt und sind gewöhnlich diese Anstände auch gerechtfertigt

Aber man soll den Leuten nicht erst den Anreiz zu solchen Unterbietungen geben, und wäre besonders notwendig, daß bei öffentlichen Bauten ein anderer Modus gewählt würde, als daß man dem billigst Bietenden den Bauzuschlägt.

Für Schundpreise kann immer nur Schundarbeit geliefert werden. In manchen Städten hat sich in letzten Jahren geradezu eine schwindelhafte Bautätigkeit geltend gemacht aus Kosten der Baugewerbetreibenden.

Es ist schon in der letzten Session des Reichsrates ein Gesetzentwurf eingebracht worden, welcher die Baugewerbetreibenden vor Verlusten bei Bauten durch Einführung von Baugeldamtern schützen sollen, aber meiner Ansicht nach ist der Gesetzentwurf viel zu lang und viel zu wenig verständlich für die Bau gewerbetreibenden und dann durfte die Ein führung von Baugeldämtern nur in größeren Städten möglich sein, wo sie den Bauamter angeschlossen sein könnten.

Noch schlechter als die Lage aller dieser Gewerbezweige ist die Lage unseres Kleinhandels Unser ehemals blühender Kleinhandel ist heute in der Folge der allzugroßen und vielfach unlauteren Konkurrenz vollkommen heruntergebracht und könnten hier nur strenge Konkurrenzgesetze und strenge Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb die reellen Kaufleute Schützen Aber mit den Gesetzen allein ist es auch nicht abgetan, die Gesetze müssen auch gehandhabt werden

Es ist vor einigen Jahren ein Gesetzentwurf beschlossen worden gegen die Schädigung des Detailhandels und durch das Detailreisen. Aber nach dem ins Lebentreten des Gesetzes ist mehr gereist worden als fruher, und kein Mensch kümmert sich darum.

Wenn eine Klage bei der Bezirkshauptmannschaft erhoben wird, heißt es "Zeigen Sie konkrete Fälle an" und wenn sie angezeigt werden, geschieht ebenso wenig; ansonsten Sind unsere Gewerbebehorden erster Instanz mit Strasen, mindestens Gewerbetreibenden gegenüber rasch bei der Hand und es ist nicht vom Vorteil, daß bei vielen Behörden das Gewerbe referat von jungen, unerfahrenen Juristen, welche mit den Verhältnissen des Gewerbeständes gar nicht vertraut sind, gefuhrt wird und es wäre sehr erwunscht, wenn bei Gewerbebehörden erster Instanz Gewerbebeirate eingeführt wurden, welche in allen Gewerbefragen zunächst gehört wurden Eine große Schädigung erwächst auch dem Detailhandel durch die Konsumvereine Es ist die ärgste Ungerechtigkeit gegen die Erwerbsteuerträger, daß die Konsumvereine feine Erwerbssteuer zahlen.

Gewöhnlich gehen infolge Errichtung eines Konsumvereines, welche am Ansang immer prosperieren, andere ahnliche Geschäfte zugrunde.

Da nun die Erwerbsteuer kontingentiert ist, so mussen die anderen Erwerbsteuerträger des Kontingentes für diesen Betrag auskommen, welcher aus diesem Kontingente durch die Errichtung des Konsumvereines ausfällt:  das heißt, indirekt müssen die anderen Erwerbsteuerträger für den Konsumverein zahlen

Das andere Argument, daß die Konsumvereine billiger arbeiten können als der Kaufmann, ist vollkommen hinfällig

Wenn die Kunden beim Kaufmann bar zahlen ober Bareinlagen wie beim Konsum» vereine geben, dann wird jeder Kaufmann sehr gerne einige Umsatzprozente an die Kunden abgeben, weil er selbst alles per Kassa zahlen kann.

Heute sind die Verhältnisse im Detailhandel so, daß jeder Detailhändler froh ist, wenn er so viel erwirbt, als er für seinen Lebensunterhalt braucht und der Gehalt, welcher dem Geschäftsleiter der Konsumvereine ausbezahlt wird, übersteigt vielfach das, was der kleine Kaufmann als Existenzminimum für sich beansprucht. In größeren Städten macht sich auch unangenehm bemerkbar die Errichtung der Warenhäuser, welche im weiten Umkreise jedes ähnliche kleine Geschäft erdrucken Eine unangenehme Folge zeitigt auch für das Detailgeschäft, der furchtbare Warenausschlag der letzten Jahre, weil das Publikum sich weigert, die volle Überwalzung des Aufschlages auf sich zu nehmen und dadurch der schmutzigen Konkurrenz Vorschub geleistet wird, welche mit Devise arbeitet: "Billig aber schlecht", Daber ist die Solidarität der Kaufleute so gering, daß ein Zusammenschluß zum gemeinsamen Vorgehen beinahe ausgeschlossen erscheint.

In unseren deutschen Gegenden macht sich eine weitere Erscheinung bemerkbar, welche ein weiteres Herabsinken sowohl des Gewerbestandes, als auch des Kaufmannstandes befurchten laßt. Das ist der Mangel an geeigneten Lehrknaben

Alles was halbwegs Eignung und Talent hat, studiert und das bessere Element wird diesen beiden Ständen vollkommen entzogen. Meine Herren, es sind dies vielleicht Kleinigkeiten, die ich bisher vorgebracht habe Aber mit Rucksicht auf die Menge von Personen, welche durch diese Kleinigkeiten belastet werden, erhalten diese eine erhöhte Bedeutung und es erscheint wünschenswert, wenn Instanzen geschaffen werden, welche sich in liebevoller Weise mit dieser Angelegenheit beschäftigen. Nun treten aber hinzu große sozialpolitische Forderungen, welche von allen Ständen mit gleicher -Berechtigung erhoben weiden. Ich nenne in erster Linie die Altersund Invaliditätsversorgung des Gewerbetreibenden. Heute ist ein Gewerbetreibender oder Kleinhändler nicht mehr in der Sage, sich einen Notgroschen zurückzulegen, um sich ein sorgenfreies Alter zu verschaffen und muß auch hier die Allgemeinheit helfend eingreifen. Durch das neue Heimatsgesetz werden die Gemeinden ohnedies in allerkürzester Zeit nicht mehr imstande sein, ihren Verpflichtungen bezüglich der Armenversorgung nachzukommen. Aber auch abgesehen davon, kann auch ein Mensch, welcher das ganze Leben hindurch ehrlich gearbeitet hat, aus eine Altersversorgung Anspruch erheben, welche nicht den Almosenkarakter trägt. Eine weitere Frage betrifft die Beschaffung eines leichten und billigen Personalkredites für die Gewerbetreibenden. Unsere Sparkassen geben nur Hypothekalkredit, welcher für kleine Summen gewöhnlich zu teuer und zu umständlich ist. Die Gewerbetreibenden können viele Geschäfte aus dem Grunde nicht ausführen, weil ihnen momentan keine Geldmittel zur Verfügung stehen. Es wäre notwendig, wenn staatlich unterstützte Banken diesen Kredit geben könnten, oder wo Gewerbedarlehensvereine genossenschaftlicher Basis bestehen, wenn diese Darlehenskassen unverzinsliche Darlehen von Seite des Staates erhielten, damit sie imstande wären, leichteren Kredit den Gewerbetreibenden zu geben. Unsere Gewerbetreibende leiden, wie es im hohen Hause vielfach betont wurde, auch unter den Härten der Unfallversicherung und ziehen es viele Gewerbetreibende vor, die ihnen zur Verfügung gestellten Maschinen zurückzuweisen, weil die Vorteile des Maschinenbetriebes dadurch paralisiert werden, daß die Unfallversicherung den Gewerbetreibenden ungeheuere Kosten Verursacht.

Es werden in die Unfallversicherung vielfach auch solche Personen einbezogen, welche mit dem Maschinenbetrieb gar nichts zu tun haben.

Eingebrachte Rekurse werden gar nicht ober ab weislich beschieden.

Auch in steuerpolitischer Beziehung ist der Gewerbetreibende mehr wie jeder Andere belastet.

Er trägt gewöhnlich alle Schweren Steuern, die Erwebs-, Hauszins- und Personaleinkommensteuer und besonders die ersteren sind insolge der aus ihnen lastenden Umlage für den Gewerbestand sehr drückend.

Von den Fragen, die für den Gewerbestand zu lösen sind, nenne ich in erster Linie den Ausbau und die Gliederung unseres gewerblichen Unterrichtswesens, und es wäre da in Erwägung zu ziehen, ob nicht besonders befähigte Meister zur Erteilung des fachgewerb lichen Unterrichtes herangezogen werden könnten.

Soll unser Gewerbestand auch wieder eine gewisse Höhe erreichen, so wird es notwendig sein, das Genossenschaftswesen in der Weise auszubauen, daß sowohl die Produktion als der Einkauf und Verkauf auf genossenschaftlichem Wege erfolgen.

In der Lösung aller dieser parallelen Fragen ist unsere bäuerliche Bevölkerung uns weit vorausgeeilt, und ich kann nur von Seite des Gewerbestandes mit Bedauern konstatieren, daß die bäuerliche Bevölkerung im Landeskulturrate eine Institution besitzt, welche den deutlichsten Beweis geliefert hat, was durch Zusammenfassung der Kräfte und durch Ausnützung aller Verhältnisse für einen Stand geschaffen werden kann. (Rufe: Sehr richtig!)

Die Bestrebungen, die gewerblichen Interessen zu fördern, hatten bisher sehr wenig Erfolg, weil sie eines einheitlichen Karakters entbehrten, weil sie keine Kontinuität besaßen, und diese Kontinuität mangelt infolge des Nichtvorhandenseins geeigneter Organe, welche die gewerblichen Interessen konstant im Auge haben und vertreten.

Aus allen diesen Gründen sind wir dafür, daß eine Institution geschaffen werde, welche sich mit den Angelegenheiten des Gewerbes und Kleinhandels befaßt und für die Förderung desselben eintritt.

Aber, meine Herren, wir müssen die Einführung des Gewerberates an zwei Bedingungen knüpfen.

Die erste Bedingung ist die, daß in den Gewerberat, der zu gründen ist, nur Männer aus jenen Ländern hineingesetzt werden, welchen eben durch den Gewerberat geholfen werden soll - das ist wohl eine selbstverständliche Forderung - denn jeder Stand weiß am besten, wo ihm Hilfe notwendig ist, und wird am besten Mittel und Wege finden, um bestehende Übelstände abzuschaffen.

Die zweite Forderung, welche mit ebensoviel Recht erhoben wird - das ist die Kardinalforderung, auf welcher wir Deutschen bestehen müssen -ist. daß der zu gründende Gewerberat in gleicher Weise wie der Landeskulturrat in zwei sprachlich getrennten Sektionen ins Leben gerufen werde.

Denn Ruhe und sachliche Arbeit ist nur dann möglich, wenn jeder der beiden Volksstämme seine Interessen für sich vertritt und in dem Gewerberate Selbständige Arbeiten liefert.

Wir sehen, meine Herren, was es schon bei unseren kommissionellen Beratungen für Schwierigkeiten mit sich bringt, wenn die Verhandlungen in zwei Sprachen geführt werden und die eine oder die andere Partei den Verhandlungen mangels Sprachkenntnissen nicht folgen kann.

Dann, meine Herren, wird immer wieder von Frieden, Verständigung in diesem Lande gesprochen; da kann doch keinem Menschen einfallen, abermals eine Institution ins Leben zu rufen, welche wiederum zu Streit, Zank, Hader Anlaß geben wurde, eine Institution, in welche von vorhinein der Geist hineingetragen würde, welcher eigentlich die finanzielle Misere des Landes verschuldete.

Ferner sind auch, meine Herren, in sachlicher Hinsicht die Verhältnisse im deutschen und im tschechischen Landesteile in gewerblicher Beziehung verschieden, so daß es auch wünschenswert erscheint, wenn die Beratungen abgesondert erfolgen. Und dann zwingt uns noch ein Umstand zur Vorsicht, das ist der, daß bisher den deutschen Gewerbetreibenden eine sehr geringe Unterstützung von Seiten des Landes zugewendet wurde, ja, daß die Deutschen speziell bei dieser Post in kolossaler Weise benachteiligt wurden.

Die im Kapitel V des Budgets eingestellten Summen werden in der Weise ausgeteilt, daß für ausgesprochen tschechische Zwecke 531. 766 Kronen, für ausgesprochen deutsche Zwecke dagegen nur 168. 840 Kronen ausgegeben werden.

Für das gewerbliche Fortbildungswesen wird für tschechische Schulen 163. 640 K, für deutsche Schulen nur 68. 100 K an Landessubvention Verausgabt.

Die Landessubvention der tschechischen Mädchenfortbildungsschulen betrug im Jahre 1905 15060 Kronen, die der deutschen 3740 Kronen.

Der Aufwand für die tschechischen Handwerterschulen beträgt 189. 416 Kronen, dagegen steht nur eine Aufwendung von 6000 Kronen für deutsche Zwecke.

Dasselbe gilt bezüglich der Verteilung der Dotation für gewerbliche Zwecke und sind sowohl von den im Jahre 1905 als auch im Jahre 1906 verausgabten und im Budget mit 30. 000 Kronen eingestellten Summen nicht einmal der achte Teil für deutsche Zwecke verwendet worden.

Es besteht die gerechtfertigte Befürchtung bei uns Deutschen, daß der ins Leben zu rufende Gewerberat wieder nur eine Institution sein wird, welche die tschechischen Bestrebungen des Gewerbes fördern wird, und daß hier die deutschen gewerblichen Bestrebungen abermals eine Benachteiligung erfahren werden

Uns wurde mitgeteilt, daß diese geringe Verteilung von Landesmitteln für deutsche gewerbliche Zwecke darauf zurückzuführen ist, daß die Inanspruchnahme aus deutschen Gegenden nicht so stark erfolgte.

Nun, das wäre ein weiterer Grund für uns, daß wir erst recht aus die Teilung des Gewerberates in zwei nationale Sektionen beharren müssen, weil es erst notwendig ist, daß eine Institution geschaffen werde, welche die gewerbliche Bewegung des deutschen Teiles des Landes in die richtigen Wege leitet und dafür sorgt, daß der uns gebührende Teil der Mittel uns auch wirklich zugewendet werde. Ich muß von meinem Standpunkte als Gewerbetreibender erklären, daß ich für die Errichtung dieses Gewerberates bin; aber ich muß auch gleichzeitig erklären, daß mir mit allen Mitteln und mit allen Kräften darauf beharren werden, daß die von mir zum Ausdruck gebrachten Forderungen auch bei Durchführung des Gesetzes erfüllt werden und daß wir vor keinem Mittel zurückschrecken würden, um in dem Falle, daß unseren Wünschen nicht Rechnung getragen würde, die Durchführung und das Inslebentreten des Gesetzes zu verhindern. (Lebhafter Beifall. Rufe: Sehr richtig. )

Ich erlaube mir diesbezüglich einen Antrag zu stellen, welcher lautet;

"Der Landesausschuß wird ausgefordert.

Bei Abfassung des Statutes für den Gewerbe rat für die Errichtung zweier sprachlich getrennten Sektionen Sorge zu tragen, und zwar eine deutsche und eine tschechische Sektion in Antrag zu bringen. " Zum Schlüsse bitte ich Sie, für diesen meinen Antrag zu stimmen. (Lebhafter Beifall. )

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir den abgeänderten Antrag schriftlich zu überreichen.

Der Herr Berichterstatter hat den Minoritätsantrag in folgender stilistischer Weise abgeändert:

"Der Landesausschuß wird aufgefordert bei Abfassung des Statutes für den Gewerberat für die Errichtung zweier Sprachlich getrennten Sektionen Sorge zu tragen, und zwar eine deutsche und eine tschechische Sektion in Antrag zu bringen. "

Ich werde zunächst bezüglich dieses Antrages die Unterstützungsfrage stellen, nachdem er von dem gedruckten Minoritätsantrage stilistisch abweicht, und ich ersuche diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Ich erlaube mir mitzuteilen, daß Seine Excellenz der Herr Statthalter vor Eingang in die Debatte Sich das Wort erbeten hat.

Zum Worte Sind gemeldet, und zwar gegen die Anträge der Herr Rektor Prof. Dr. Pfersche und für die Anträge die Herren Abg. Zázvorka und Kratochvíl.

Dovoluji si sdìliti, že Jeho Excellence pan místodržitel mne požádal za slovo, nežli se pøistoupí k rokování a že jsou pøihlášeni øeènici a sice proti návrhu p. rektor prof. dr. Pfersche a pro návrh páni poslanci Zázvorka a Kratochvíl.

Jeho Excellence pan místodržitel má slovo.

K. k. Statthalter Graf Coudenhove: Hoher Landtag! In dem vorliegenden Berichte stellt die Gewerbekommission dem hohen Landtage den Antrag, es möge die Landesgewerbekommission, welche ihren Bestand einem Beschlusse des hohen Landtages vom Jahre 1899 verdankt und welche seit der Zeit als beratendes Organ des Landesausschusses fungiert, es möge diese Landesgewerbekommission unter gleichzeitiger Erweiterung ihrer Kompetenz zu einem Landesgewerberate ausgestaltet werden

Vom Standpunkte der Regierung kann ich - ohne daß ich mich zunächst in die Frage einlasse, welche der Herr Vorredner berührt hat, ob nämlich die Sektionierung dieser neuen Körperschaft stattzufinden hätte oder nicht - vom Standpunkte der Regierung kann ich diese Ausgestaltung der Landesgewerbekommission, welche dem gewiß berechtigten Streben entspringt, die Wohlfahrt unseres heimischen Gewerbestandes zu heben und zu fördern, nur zustimmen und aussprechen, daß die Tätigkeit des Gewerberates eine fruchtbare, verheißungsvolle sein wird innerhalb der Grenzen, welche der Gewerbekommission gewiß auch vorgeschwebt haben und die der Abgrenzung der Kompetenzsphären der staatlichen und der autonomen Verwaltung entsprechen.

Ich darf annehmen, daß in Aussicht genommen ist, den Wirkungsbereich des zu schaffenden Gewerberates, welcher im Punkte 2 des vorliegenden Antrages nur ganz allgemein skizziert erscheint, näher zu präzisieren, als den eines Beirates des Landesausschusses für alle in die Kompetenz des letzteren fallenden und aus den Mitteln des Landes zu besorgenden Angelegenheiten der technischökonomischen und fachkulturellen Gewerbeförderung.

Die Regierung wird sich ihre definitive Stellungnahme zu der Frage bis zu jenem Zeitpunkte vorbehalten müssen, bis das betreffende Regulativ und Aktionsprogramm des Landes-Gewerbe-Rates vorliegen wird.

Im einzelnen möchte ich nur bemerken daß, wie die Gewerbekommission sich gewiß auch selbst Vorgehalten hat, eine Vertretung der Interessen der Industrie und Gewerbe von Gesetzwegen in den Wirkungskreis der Handels- und Gewerbekammern fällt, und daß derzeit eine begutachtende und antragstellende Funktion satzungsgemäß auch dem Industrierate zukommt. (Lebhafter Beifall.)

Co do odstavcù písmena a) a b) bodu tøetího, upozoròuji ještì na to, že vláda a rùzné instance státní správy mají v oboru živnostenském svoje poradné sbory ve výborech spoleèenstevních okresních svazù a ve spoleèenstevních svazech vyšších, zvláštì zemských, podle pøedpisu živnostenského øádu organisovaných a že ústøedním poradním sborem vedle stávající již rady pro zvelebování malých živností pøi ministerstvu obchodu, má býti živnostenská rada pro celý obvod platnosti živnostenského øádu o jejíž organisaci se právì jedná Vláda ovšem v onìch pøípadech, kdo se bude jednati o rationelní spolupùsobeni všech èinitelù pøi zvelebování živností v naši vlasti, zajisté co nejochotnìji vyžádá si odborných dobrozdání projektované živnostenské rady a neni se strany vlády proti tomu námitek, aby živnostenským spoleèenstvùm neb jich svazùm - arci aniž by tím dotèen byl jich zákonný obor pùsobnosti a ráz - pøiznáno bylo v pøíslušném regulativu právo èinného úèastenství pøi pracech zemské živnostenské rady.

K písmenì d) bodu tøetího tohoto návrhu bylo by ještì poznamenati, že - jak se samo sebou rozumí - bude nutno vyhnouti se jakémukoliv alterování pøedpisù a zaøízení pro státní dozor na školství živnostenské a že by dohlíženo býti mohlo na tyto odborné ústavy jenom potud, pokud dohled ten vyplývá z vydržování tìchto škol z prostøedkù zemských.

Dovolil-li jsem si tímto zpùsobem k vùli jasnosti naznaèiti kompetenèní hranice, o nìž tu bìží, uèinil jsem to v pøesvìdèení a v úmyslu, abych tím pøispìl k brzkému uskuteènìní projektu.

Vláda chová - jak opakuji - k projektu sympathie a jest proniknuta pøáním, aby slavnému snìmu a zemskému výboru království Èeského v jeho chvályhodné snaze po zvelebování našeho domácího života živnostenského a prùmyslového zpùsobem vyhovujícím požadavkùm nynìjší doby co nejvíce pomáhala a jej podporovala. (Výbornì! Bravo!)

Nejvyšší maršálek zemský: Dovoluji si sdìliti, že se ještì pøihlásili ke slovu a sice proti návrhùm pan poslanec Lipka a pro návrhy pan poslanec Adámek.

Ich erlaube mir mitzuteilen, daß sich noch zum Worte gemeldet hat, und zwar gegen die Anträge der Kommission der Herr Abg. Lipka und für die Anträge der Herr Abgeordnete Adámek.

Es gelangt nunmehr zum Worte der erste Kontraredner, und ich erteile das Wort dem Herrn Rektor Prof. Dr. Pfersche.

Rektor magnificus Dr. Pfersche: Hoher Landtag! Ich bedauere, daß ich mich als Kontraredner zu diesem Punkt Der Tagesordnung mußte eintragen lassen, ich bedauere es, da ich mit dem Grundgedanken dieses Antrages allerdings einverstanden bin Allein die Vorlage, wie wir sie vor uns haben, hat eine Reihe von Fehlern, welche es uns unmöglich machen, heute auf dieselbe in unveränderter Weise einzugehen. Ich betrachte es als einen Fehler, daß diese Vorlage gekommen ist, ohne daß vorher eine Befragung der beteiligten Kreise stattgefunden hat.

Meine Herren ! In dem Augenblicke, wo man darangeht, eine Landesvertretung der Gewerbekreise zu schaffen und ihnen zu ermöglichen, daß ihre Stimme in ihren Angelegenheiten gehört werde, hätte man doch in erster Linie daran denken sollen, sie auch zu hören, bevor man ihre Vertretung schafft. Das wäre doch eigentlich ganz selbstverständlich gewesen.

Ein zweiter Fehler, und zwar der wichtigere, liegt meines Erachtens darin, daß die Vorlage gar nicht deutlich erkennen läßt, was eigentlich geschaffen werden soll.

Und ein dritter Fehler ist derjenige, welcher bereits von meinem Herrn Vorredner durch einen Antrag berührt wurde, daß nämlich die nationale Zweiteilung in den Vorlagen nicht aufgenommen worden ist.

Aus diesen Erwägungen waren die deutschen gewerblichen Kreise und die mit denselben in Beziehung stehenden Abgeordneten eigentlich entschieden dagegen, daß die gegenwärtige Vorlage überhaupt im Landtage zur Verhandlung komme.

Allerdings ist die Verhandlung ohne unsere Zustimmung aus die Tagesordnung gesetzt worden, und wir haben daher sogar auch erwogen, ob wir diese Vorlage nicht einer, sagen wir, etwas dilatorischen Behandlung unterziehen sollten. (Rufe: Obstruiren!)

Wir sind schließlich davon abgekommen, denn es handelt sich doch nur um Prinzipien, welche, wenn auch heute festgelegt, doch nicht unabänderlich sind, es handelt sich um Prinzipien, deren Gesetzwerdung in Zukunft wir verhindern können, und wie mein geehrter Herr Vorredner Ihnen hervorgehoben hat, auch Verhindern wurden. (Abg. Bøeznovský ruft: Selbst mit dem Messer !)

Zu einer Änderung wollen Wir aber schon heute die Gelegenheit benutzen und schon heute dazu Stellung nehmen Zunächst will ich unserem Standpunkte Ausdruck geben, indem ich den Antrag stelle:

"Der hohe Landtag wolle über die Punkte 1-3 des vorgelegten Kommissionsberichtes zur Tagesordnung übergehen und nur den Punkt 4 der Vorlage zum Beschlüsse erheben, welcher lautet:

"Der Landesausschuß wird beauftragt, nach Anhörung der Fachkorporationen bis zur nächsten Landtagssession dem hohen Landtage die bezüglichen Antrage und die Statuten vorzulegen u s w"

Falls jedoch dieser mein Antrag nicht angenommen werden Sollte, so muß ich doch schon einige Worte über die früher erwähnten Fehler der Vorlage sagen, einiges über diese Fehler noch eingehender hervorheben.

Und zwar wende ich mich, nachdem mein Vorredner bereits über die nationale Zweiteilung und deren Notwendigkeit in ausreichender Weise gebrochen hat, zum zweiten Punkte.

Was soll eigentlich dieser Gewerberat? Er heißt allerdings Gewerberat!

Allein der Punkt 2 bestimmt dessen Wirkungskreis in etwas weitgehender Weise; es soll nämlich die Aufgabe dieses Gewerberates sein, die Entwicklung, die Bedurfnisse und Interessen des Gewerbes, der Industrie, des Handwerkes und des Handels im König reiche Böhmen zu schutzen, zu fordern und zu vertreten.

Nun, meine Herren, wie ist das eigentlich gedacht ?

Das wissen doch alle, daß die Interessengebiete des Gewerbes und Der Handwerker, also des kleineren Gewerbestandes und die Interessen der Industrie und des Handels nicht in allen Punkten zusammenfallen; das wissen doch alle sehr genau, und zwar nicht nur auf deutscher, sondern auch auf tschechischer Seite, daß beide Interessengruppen sich nicht immer vertragen und daß namentlich das Kleingewerbe das Gefühl hat, daß seine Interessen durch die bisherigen Interessenvertretungen nicht genügend gewahrt worden seien.

Sie wissen ja Alle, es sind Bestrebungen vorhanden nach einer Zweiteilung der Handels- und Gewerbekammern, Sie wissen, es waren Bestrebungen da nach Schaffung eines eigenen Gewerberates neben dem Industrierate.

Die letztere Bestrebung hat auch Erfolg gehabt, und wir stehen unmittelbar vor der Eröffnung eines Reichsgewerberates.

Wenn wir nun hier einen Landesgewerberat schaffen wollen, müssen wir uns fragen: Soll hier ein Gewerberat im engeren Sinne, so wie jetzt der Reichsgewerberat, geschaffen werden, oder soll dies eine gemeinsame Vertretung von Gewerbe und Industrie sein?

Nun, wir stehen auf dem Standpunkte, Industrie und Handel haben ihre genugende und ausreichende Vertretung in den Handelskammern. Diesen Handelskammern ist ein Wirkungskreis in weitestem Umfange gewahrt und über diesen Handelskammern steht noch der Industrierat, außerdem noch der Eisenbahnrat, welcher die wichtigsten Fragen des Verkehrswesens behandelt, so daß für die Interessen der Industrie in ausreichendem Matze gesorgt ist.

Wenn es sich um Schaffung einer neuen Landesinstanz handelt, so kann sie nur dann Zweck und Erfolg haben, wenn sie sich als Zwischenstufe darstellt, zwischen den gewerblichen Betraten bei den Bezirksvertretungen und dem Retchsgewerberate, welcher demnächst ins Leben gerufen wird.

Meine Herren! Wenn Sie die Absicht hatten, wirtlich einen Gewerberat zu schaffen, so hatten Sie diese Erwägung wohl auch nicht aus Den Augen gelassen. Verzeihen Sie die Bemerkung, daß der Vorschlag, wie er hier vorliegt, den Anschein erregt, als wollte man nicht gerade einen Gewerberat schaffen, sondern als wollte man eigentlich einen Industrierat schaffen, einen Landesindustrierat, welcher dem Reichsindustrierat eine große Konkurrenz machen soll. Nun, meine Herren, dem werden wir nicht zustimmen. Wenn Sie aber die Absicht haben, jenen Zweck zu verfolgen, welchen wir für richtig halten, dann


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP