großes weit ausgedehntes Wirtschaftsgebiet nur gedeihlich wirken kann für die wirtschaftlichen Verhältnisse im allgemeinen, das ausammen sind die Leitsterne, welche bisher die von uns geübte Politik gegenüber dem Komplexe der Fragen, die den österreichisch-ungarischen Ausgleich bilden, beeinflußt haben und maßgebend waren. ES fällt uns daher nicht leicht, meine Herren, Von diesem Wege heute abzugehen und einer eventuell entgegengesetzten Richtung unser Wort zu leihen, und gewichtige Gründe sind es, die diesen Entschluß heraufbeschworen haben.
Diese Gründe liegen in der Beobachtung der Tatsachen, welche Sich in den letzten Jahren vor unseren Augen abgespielt haben, und welche derart sind, daß wir eben furchten müssen, es gehe so nicht mehr weiter.
Ich will nicht alle jene Umgehungen im einzelnen den Herren hier vorführen, welche von Seiten Ungarns ausgeübt wurden, um die heute noch zu Recht bestehenden Bestimmungen des österreichisch-ungarischen Ausgleiches aus der Welt zu setzen, ich will nicht im einzelnen aus die Versuche hinweisen, welche von der jenseitigen Reichshälfte gemacht wurden, um ihre Macht zu vergrößern und zwar nicht unter Anwendung der eigenen Machtmittel, sondern vorwiegend auf Kosten unserer Reichshälfte.
Ich darf jedoch wohl zur Bekräftigung dieses Vorwurfes - und ein solcher ist es ja, den ich hier erhebe - hinweisen aus die langwierigen, Jahr für Jahr sich erneuerten Streitigkeiten bezüglich der Bestimmungen der Mittel zu den gemeinsamen Auslagen in der Quotendeputation, ich darf hinweisen auf die Schwierigkeiten, welche dem Zustandekommen eines gemeinsamen autonomen Zolltarifen von Seite Ungarns jederzeit in den Weg gelegt wurden.
Es ist, meine Herren, bekanntlich die beispiellose Ausnützung des heute noch gemeinsamen Bankinstitutes von Seite Ungarns Es ist weiters, meine Herren, als Vorwurf anzuführen jenes Vorgehen Ungarns, welches in der größten Ausnützung des österreichischen Marktes bestand und die zur gleichen Zeit erfolgte Proklamierung von Prohibitiv-Maßnahmen gegenüber allen Provenienzen aus Österreich. Ich möchte auch hinweisen auf die Ansprüche, welche seitens Ungarns erhoben wurden bei den verschiedenen Verhandlungen über die Heereslieferungen und endlich, leider Gottes, auf die vielfach bewilligten Forderungen, welche die Einheit und den Bestand der gemeinsamen Armee in Frage stellen.
Daß, meine Herren, bei Behandlung aller dieser Fragen, die ich hier beispielsweise anführe, die Zerfahrenheit und die Unfähigkeit der parlamentarischen Vertretungskörper einen Teil der Schuld mittragt, ist nicht zu leugnen, aber den größeren Teil der Schuld trugen die jeweiligen Regierungen.
Und nun, meine Herren, nachdem die jetzige Regierung es sich zur Aufgabe gestellt hat, den österreichisch-ungarischen Ausgleich fertig zu stellen und sich mitten in der Arbeit zur Erfüllung dieser Aufgabe befindet, glaube ich, daß es am Platze ist, sich an diese Regierung mit einer eindringlichen Warnung und Ausmerksammachung zu wenden. Wir müssen verlangen, daß die Wahrung unsererer wirtschaftlichen Interessen auf das eindringlichste und unbedingt stattfinde.
Ich glaube, daß eine klare Umschreibung des für die Zukunft geplanten österreichischungarischen Ausgleiches allein die Möglichkeit bietet auch für eine längere Dauer desselben und daß eine längere Dauer solcher Ausgleichsbestimmungen dann auch die Gewähr bietet, daß die Konsolidierung in den einzelnen Wirts haftsgebieten, sowohl diesseits, als auch jenseits der Leitha, daß eine Konsolidierung der Wirtschaftsverhältnisse zweier Staaten, die ja in ihrer Produktion sich gegenseitig erganzen und somit förmlich auf einander angewiesen sind, eintritt.
Wenn aber, meine Herren, die im Zuge befindlichen Verhandlungen nicht zu diesem Ziele führen, möge die Regierung allen Ernstes an diese Frage herantreten, die wirtschaftliche Trennung beider Reichshälften durchzuführen und, meine Herren, rasch durchzuführen.
Wir sind uns dessen wohlbewußt, daß damit eine Störung unseres wirtschaftlichen Lebens unserer Reichshälfte mit eintritt, die Schäden mit verursachen wird, aber ich glaube, daß diese Schäden umso rascher zur Heilung gebracht werden können, wenn dieselben in den Grenzen des eigenen Gebietes durch Arbeit aus der Welt zu schaffen versucht wird und es ist jedenfalls besser, dies rascher zu tun, als wieder zu warten und damit die Mittel der jenseitigen Reichshälfte zu neuen Kämpfen zu unserer weiteren Ausnützung uns gegenüber zu benutzen.
Aber, meine Herren, wir können uns auch nicht verhehlen, daß einer solchen wirtschaftlichen Trennung möglicherweise, ja vielleicht darf man sagen wahrscheinlich, auch eine politische Trennung folgen dürfte.
Aber, meine Herren, selbst diese für die Zukunft so traurige Aussicht darf uns nicht Verhindern, heute diese Eventualität ins Auge zu fassen, und wenn ich mich den Worten des Herrn Redners, welcher diesen Antrag einleitete, anschließe, so tue ich es, indem ich sage, die Verhältnisse und die Zustände sind unerträglich geworden und müssen ein Ende finden und deshalb, meine Herren, von allen diesen Erwägungen geleitet, tritt unsere Partei dem gestellten Antrage bei und wird dafür stimmen, daß der Antrag, der dafür bestimmten Kommission zugewiesen werde. (Lebhafter Beifall. )
Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr zum Worte der Herr Abg. Stein.
Bevor ich ihm jedoch das Wort erteile, erlaube ich mir noch daraus aufmerfsam zu machen, daß der Herr Abg. Dr. Viškovský einen formalen Antrag gestellt hat dahin gehend, daß der in Verhandlung stehende Antrag einer 15 gliedrigen Kommission zuzuweisen ist, welche zu je 5 Mitglieder Von den Kurien aus dem ganzen Hause zu wählen ist.
Pan posl. dr. Viškovský navrhnul ve formálním ohledu, aby pøedmìt, který se nalézá v projednání, byl pøikázán 15 èlenné komisi zvolené po 5 èlenech každou kurií snìmovní.
Uèiním pøedevším dotaz na podporu.
Ich werde zunächst die Unterstützungsfrage stellen.
Žádám pány, kteøí tento návrh podporují, by vyzdvihli ruku.
Návrh je dostateènì podporován
Der Antrag ist hinreichend unterstützt
Nunmehr erteile ich das Wort dem Herrn Abg. Stein
Abgeordneter Stein: Hoher Landtag! Lediglich der Pflicht gehorchend, habe ich mich zum Wort gemeldet, um hier bei der in Frage stehenden Angelegenheit einige kurze Bemerkungen zu machen, die den Standpunkt der alldeutschen abgeordneten des böhmischen Landtages bezüglich des Verhältnisses für Österreich-Ungarn zum Ausdrucke bringen sollen.
Da gebe ich zuerst meiner Freude Ausdruck, daß der letzte Redner, Seine Exzellenz der Herr Graf Zedtwitz, gewissermaßen als politischer Gegenpol unserer Partei in diesem hohen Landtage nunmehr zu den heutigen Schlußfolgerungen gekommen ist, die man Vielleicht vor Jahresfrist nicht erwartet hätte und nicht hätte voraussetzen können, daß selbst die konservativsten Elemente wach geworden sind, um auch ihren Unwillen gegenüber diesen unhaltbaren Zuständen laut und vernehmlichen Ausdruck zu verleihen. Aber eine Befürchtung habe ich - und von der kann ich nicht los werden - daß alle Resolutionen der Landtage, die in den letzten 8 -14 Tagen gefaßt wurden und alle Beschlüsse, die in der nächsten Zeit noch gefaßt werden, uns um keinen Schritt weiter bringen werden in dem Verhältnisse zwischen Österreich und Ungarn, sondern daß am Ende das eintreten wird, was im Jahre 1867 eingetreten ist. ein Ausgleich über unsere Köpfe hinweg. Die Einleitung ist die, daß der Träger der Krone mit den 'Trägern der ungarischen Koalition bereits einen Ausgleich abschließt und den österreichischen Reichsrat wie vor 40 Jahren vor ein fait accompli vor die vollendete Tatsache, stellt und die bekannte Politik uns in Form eines Leibgerichtes vorgesetzt Wird mit den Worten: Friß, Bogel, oder stirb!
Wir wissen aus den letzten Verhandlungen, die der Träger der Krone mit der Koalitionsführern führte, daß neuerdings zwischen ihm und diesen Politikern Vereinbarungen getroffen worden sind, die zum großen Seil den österreichischen Ressortministern unbekannt sind, gänzlich unbekannt dem österreichischen Parlamente und den Mitgliedern des böhmischen Landtages
Die österreichischen Regierungen und das verflossene Parlament sind ganz allein schuld daran, daß wir uns in jener Zvangslage befinden, in welcher wir tatsächlich sind. Es ist nicht wegzuläugnen, daß die Hauptschuld die Vergangenen Ministerien hatten, weil sie aus irgendwelchen Gründen - ersparen Sie mir meine Meinung darüber auszudrücken - es immer wieder versucht haben, die Stimme aus dem Parlamente zu unterdrücken, respektive überhaupt solche Stimmen gar nicht in die Öffentlichkeit kommen zu lassen. Wir haben unter den jüngsten Ministerien, unter dem Ministerium Gautsch z. B. gesehen, wie die Regierung alles daran gesetzt hat, daß im österiechischen Reichsrat über den Ausgleich mit Ungarn nichts gesprochen werde und jene geehrten Herren des hohen Landtages, Welche dem österreichischen Reichsrate angehörten, müssen zugeben, daß sie dasselbe Gefühl haben, daß in dieser Richtung die österreichischen Regierungen schuld daran gewesen sind. Es haben wohl ich und ein Teil meiner Kollegen im österreichischen Reichsrate nicht weniger als 17mal in Form von Dringlichkeitsanträgen versucht, aus dieser und jener Seite der österreichischen Regierung und zugleich dem ungarischen Ausgleich beizukommen.
Die Abstimmungsergebnisse waren immer hoch interessant: 20-30 Stimmen dafür, 80, 90 dagegen; zur Not, daß 100 Abgeordnete vorhanden waren, um einschließlich des gesamten Präsidiums die Beschlußfähigkeit des Hauses aufrecht zu erhalten und 300 Abgeordnete hauen eine völlige Teilnahmslosigkeit gezeigt. Und als dann die Krisis in Ungarn so weit vorgeschritten war, daß selbst der Träger der Krone aus dem Kreise der Politiker keine Minister finden konnte, und Feldzeugmeister Fejervary mit dem Ministerprasidium betraut, beauftragt werden mußte und sich das bekannte Notkabinet Ungarns gebildet hat, weil anständige Menschen schon damals unter den damaligen Verhaltnissen nicht in das Ministerium eintreten wollten, damals ist der neue Gedanke geboren worden, namlich das Verhaltnis zwischen Österreich und Ungarn, das diesseits und jenseits der Leitha immer weniger Anhänger hatte, dieses Verhaltnis dadurch zu festigen, daß man die bisher in Östeireich-Ungarn herrschenden leitenden Kreise nicht besonders anständig mit Fußtritten regalierie, hier sie hinausgeworfen, drüben den Hinauswurf in Aussicht gestellt hat und die Meinung aussprach, daß, wenn auf Grund eines neuen Aufbaues der ganzen politischen Organisation des Staates die untersten Schichten des Volkes zur Gesetzgebung zugelassen weiden, dieses Parlament einem Ausgleiche mit Ungarn zustimmen werde. Da entstand die famose Idee des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechtes.
Es ist bezeichnend, daß Fejervary in seiner Neujahrsansprache damals von neuem Wahlrechte sprach und kurz darauf Handelsminister Kristoffy ebenfalls die Einführung des allgemeinen Wahlrechtes in Ungarn in Aussicht stellt. Wir wissen auch, tote sich die ungarischen Regierungsmänner das ungarische Wahlrecht gedacht haben; wesentlich anders als es bei uns in Österreich durchgeführt wurde.
Ich will nicht von den nationalen Momenten sprechen, welche bei der ungarischen Regierung immer obenan standen und maßgebend gewesen sind; ich will nur darauf hinweisen, daß die ungarische Regierung den Standpunkt vertreten hat, daß nur derjenige gewählt werden könne, welcher den ungarischen Staat als solchen und seine Gesetze anerkannt.
Wenn ein Sozialdemokrat, welcher revolutionären Anschauungen huldigt, auf Grund Dieser Ansichten von der ungarischen Regierung vorweg von jedem Wahlrecht ausgeschlossen werden könnte, könnte in gleicher Weise zum Beispiel ein Alldeutscher Von der österreichischen Regierung vom Wahlrechte ausgeschlossen werden, weil er Anschauungen huldigt, welche angeblich mit gewissen Grundsätzen des Staates nicht in Einklang zu bringen sind.
Dieses sind aber nicht die Hauptsachen. Die Hauptsache war, daß die ungarische Regierung voraussetzte, daß nur derjenige gewählt werden könnte, welcher des Lesens und Schreibens kundig sei, naturgemäß in jener Sprache, welche He Legislative ist. In Ungarn ist das Gesetz geschaffen worden, wonach nur derjenige gewählt werden kann, der die Sprache spricht, welche für die Vertretungskörper und für den ungarischen Reichstag die gesetzlich festgelegte ist.
Dadurch können die 200. 000 Banater Schwaben, die 100. 000 Siebenbürger Sachsen, die Hunderttausende Serben, Kroaten, Rumänen, Ruthenen, alle von dem Wahlrechte ausgeschlossen werden, falls nicht der Betreffende Die magyarische Sprache spricht. (Abgeordnete Glöckner ruft: Zwei Dritteln der Bevölkerung verlieren das Wahlrecht!) In Österreich knüpft man das Gewähltwerden nicht etwa an die Voraussetzung der Kenntnis der wichtigsten Sprache, der deutschen Sprache. (Widerspruch rechts. )
Ihre Zwischenrufe ändern nichts daran, wir reden doch heute von etwas anderem als von den Spassetteln, die Sie sonst machen. Wenn Sie wollen, so bin ich nicht abgeneigt, Ihnen gelegentlich darauf zu antworten.
Aber die Situation ist heute zu ernst. Herr Kollege Kubr, wenn Sie mit einem Vertreter der italienischen Sprache verhandeln müssen, so werden Sie deutsch sprechen; Sie müssen sich leider der deutschen Sprache bedienen.
Infolge dessen müssen sich die einzelnen Nationalitaten, wenn Sie mit einander Sprechen und nicht im Besitze kolossaler Sprachkenntnisse sind, anerkanntermaßen der deutschen Sprache als der Vermittlungssprache bedienen, und daher gestatten Sie wenigstens mir, daß ich für meine Person dies als Argument ins Treffen führe. (Lebhafter Beifall. )
Verehrte Herren, bei uns wird nicht die Wahlfähigkeit, die Wählbarkeit abhängig gemacht von der Kenntnis der deutschen Sprache, obwohl sie die in den weitesten Kreisen aller Völker Österreichs verbreitete Sprache ist. Bei uns ist man soweit gegangen, die 84% Analphabeten, die die Rumänen aufweisen, die 77% Analphabeten, welche die Galizianer und die 73%, Analphabeten, welche die Slowenen ausweisen, dasselbe Recht zuzugestehen, das Sie und ich und Alle in diesem Staate haben, unbekümmert um die Steuerleistung. Wenn das die Vernunftsgründe sind, wenn das die Argumente sind zur Einführung eines allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes und wenn man diesen Schritt nur deshalb getan hat, weil man gedacht hat, daß dieses neue Parlament einem Ausgleiche zustimmen wird, wie er neuerdings vom Träger der Krone und den Machtfaktoren, hauptsächlich von den Machtfaktoren jenseits der Leitha vereinbart ist, dann ist es wohl möglich, daß das neue Haus billiger, aber auch geringer Sein wird. Früher hat man große Summen gebraucht, wenn man einzelne Klubs oder hervorragende Männer bestechen wollte.
Es sind große Summen früher gebraucht worden für die Linke und für die Rechte im österreichischen Reichsrate, um Gruppen oder um Personen für die Wahlreform zu gewinnen.
Im neuen Parlamente aus Grundlage des allgemeinen, direkten Wahlrechtes wird ein obskures Frühstück genügen, um die Betreffenden willfährig zu machen für die Wünsche der Regierung. Diese Voraussicht habe ich. Die Leute werden für Würstel zu haben Sein im neuen Parlamente. (Heiterkeit. ) Die Vestechungssummen, die in Hinkunft werden angewendet werden, sie werden in keinem Verhältnisse stehen zu jenen, welche bisher von der österreichischen Regierung angewendet werden mußten, (Zwischenrufe des Abg. Bøeznovský und andere Zwischenrufe), ganz ohne Unterschied der Nationalität in diesem Falle
Meine hochverehrten Herren ! Wenn es der österreichischen Regierung so sehr darum zu tun wäre, die Meinung des österreichischen Reichsrates zu hören, glauben sie nicht, daß die österreichische Regierung die Verpflichtung gehabt hatte, mit gutem Beispiele vor anzugehen und jene Körperschaften in erster Linie zu hören und zu Worte kommen zu lassen, nämlich den österreichischen Reichsrat. Warum wurden die neuen Reichsratswahlen erst auf den 14. Mai anberaumt, die Stichwahlen zu Ende dieses Monates, und warum wird der Reichsrat erst auf den 18. Juni einberufen zu einer Zeit, wo die Regierung, ebenso gut wie wir alle, wohl weiß, daß da nicht viel geleistet werden wird, daß einige Tage durch formelle Sitzungen, durch Kommissionswahlen, durch Lärm- und Krachszenen der Herren von jener Seite, in deren Kalendarium die Hervorrufung derartiger Szenen Steht, wegfallen, so daß nur wenige Tage übrig bleiben werden, um zur Not das Budgetprovisorium zu erledigen, während unterdessen jene unangenehme Zeit eingetreten Sein wird, der Monat Juli (Ruf: Die Hundstage!), die die einen zur Feidarbeit auffordern, die Wohlhabenderen aber zur Abreise in die Bäder locken wird und in der überhaupt nicht mehr die Lust vorhanden sein wird, in dem Dunstkasten des österreichischen Reichsrates sitzen zu bleiben.
Meine Herren! Die Regierung denkt sich: "Zeit gewonnen, alles gewonnen. " Sie sucht die Sache hinauszuschieben, damit nur dieser Reichsrat nicht unangenehm wird, und sie durch die Aufrollung der ungarischen Frage irgendwelche Zeit gewinne, ehe sie mit der Packelei, mit der Packelei zwischen den Regierungen beider Reichshälften, fertig ist.
Meine Herren! Glauben Sie, daß der österreichische Reichsrat den Ausgleich erledigen wird?
Ich will nicht heute bei dieser Gelegenheit Reminiszenzen hervorrufen; aber 10 Jahre sind Verflossen: 1897 bis 1907. Sie wissen, meine Herren, unter welchen Voraussetzungen sich der jungtschechische Klub bereit fand, der Regierung den Ausgleich zu Schenken. Sie kennen auch das Gegenschenk der österreichischen Regierung und die gange Notlage des Staates, welche auf das Unglück vom Jahre 1897 als Folgewirkung zurückzuführen ist. Wer garantiert dafür und wer weiß es, daß nicht im neuen Parlamente Leute fitzen werden, die nicht um ein Paar Würstel zu haben Sein werden, die um etwas idealeres und wertvolleres zu haben sein werden, für den neuen österreichisch-ungarischen Ausgleich in der Form, in welcher er vorgelegt werden soll. Und wenn alles versagen wird, wenn die Einigkeit in diesem neuen Hause nicht herzustellen sein wird. was wird geschehen? Das beliebte Mittel der § 14, wird angewendet werden.
Meine Herren, vor mir sitzt die Exzellenz, die den Ausgleich vom Jahre 1897 auf dem Gewissen hat Exz. Graf Thun hatte bereits damals die Demission eingereicht, und ehe er noch die Erledigung hatte, hat er den § 14-Ausgleich unterschrieben mit Exzellenz Kaizl, und seither leben wir in den ungesetztlichen und verfassungswidrigen Verhältnissen mit Ungarn auf Grund des § 14-Ausgleiches (Zwischenruf: Konkubinat!) In Zukunft wird wieder der § 14 angewendet werden.
Wenn der Reichsrat nicht funktionieren wird, wird er nachhause geschickt werden. Wer hat aber daran die Schuld ? Gestatten Sie, geehrte Herren, daß ich meine ganz ehrliche, objektive, aufrichtige Meinung zum Ausdruck bringe. Sosehr ich den Regierungen, so sehr ich dem Träger der Krone Vorwürfe gemacht habe und damit nicht spare, so sehr muß sich die vergangene Volksvertretung den Vorwurf gefallen lassen, daß sie mitschuldig ist und noch mehr schuldig in als die Regierung, weil sie nie zu dem § 14 Stellung genommen hat, nie bei unseren Antragen für die Beseitigung des § 14 Lust und Siebe gezeigt hat, ihr Votum abzugeben, obwohl der Verfassungsausschuß nachgewiesen hat, daß von den 76 § 14-Verordnungen mindestens 30 verfassungswidrig waren, darunter auch das Gesetz bezüglich des ungarischen Ausgleiches.
Der Herr Abg. Urban, der heute in vorzüglicher Weise die Angelegenheit des Verhältnisses zwischen Österreich und Ungarn besprochen hat, sagt auch, er sei der Meinung, dass bei der wirtschaftlichen Trennung der beiden Reichshälften noch immer aus Grund der pragmatischen Sanktion eine gewisse Gemeinsamkeit aufrecht erhalten bleiben würde und daß infolge dessen die wirtschaftliche Trennung nicht zur äußersten Konsequenz führen müßte bezüglich aller anderen staatsrechtlichen Angelegenheiten, die zwischen beiden Staaten derzeit noch existieren.
Meine Herren! Ebenso wie eigentlich die ganze Ausgleichskrise und die Verschlechterung der Verhältnisse zu Ungunsten der österreichischen Reichshälfte daraus zurückzuführen ist, daß das österreichische Gesetz vom Dezember 1867 und das ungarische Gesetz vom Juni 1867 in ihrem Wortlaute, in ihrem Texte nicht übereinstimmen, sondern wesentliche Abweichungen aufweisen, Abweichungen stilistischer Art und Abweichungen in Bezug aus die Fassung und Präzisierung der dort erhaltenen formellen Bestimmungen, so daß Ungarn immer und immer wieder berechtigter Maßen auf Grund der ungleichen Textierung für sich Vorteile zu gewinnen sucht, ebenso zeigte sich dieser, ich möchte sagen, schwindelhafte Vorgang auch bei dem Vorlegen der pragmatischen Sanktion.
Verehrte Herren! Als den österreichischen Ständen die pragmatische Sanktion seiner Zeit vorgelegt wurde, da wurde denselben mitgeteilt "es handle sich um die Verwirklichung einer Zentralisationsidee Ferdinands II. und die Konsolidation aller Tronfolgerechte zu einer einzigen Fideikommisherrschaft mit der Rechtsfolge der ewigen unzertrennlichen Bereinigung und Beisammenhaltung der von Uns dermalen in und außer Deutschland besitzenden oder auch künftig zukommenden Erbkönigreich, Fürstentum und Land. " Die darauf gerichteten hausgesetzlichen Dispositionen sollten von jedem Landstande angenommen und publiziert werden.
In dem Einberufungsschreiben an den ungarischen Landtag, wo dieselbe pragmatische Sanktion hätte vorgelegt werden sollen, wurde sie aber derart umschrieben, daß es hieß: ,, Es mögen die hausgesetzlichen Feststellungen, welche allein die Sicherung des Trones und eine jede Unklarheit ausschließende Tronfolgeordnung, damit zugleich die untrennbare Verbindung der Königreiche und Provinzen zum Zwecke hätten, von den Ständen mit der Bedeutung einer grundlegenden Festsetzung angenommen werden. "
Man hat auch in diesem Falle den Oesterreichern mehr zugemutet und ihnen mehr gesagt von dem, was in der pragmatischen Sanktion stand, während man bei den Ungarn schon etwas vorsichtiger war und gewichtige Bestimmungen dem ungarischen Landtage vorenthalten hat.
Sie dürfen sich aber dann nicht wundern, meine Herren, wenn im Laufe der Zeiten Staatsmänner in der ungarischen Reichshälfte immer wieder zu der Überzeugung gelangten, daß sie damals dupiert wurden, daß die Vorgelegten Texte nicht gleichlautend sind, daß sie daraus Schlußfolgerungen ziehen jedesmal zu ihrem Gunsten und naturgemäß jedesmal zu unserem Nachteil.
Verehrte Herren! Ich will Sie nicht ermüden und aushalten. (Abg. Glöckner ruft: O, ich bitte, das ist ja sehr interessant!)
Ich empfehle Ihnen dieses mir vorliegende Buch zu kaufen. Es ist von Universitätsprofessor Dr. Friedrich Tezner geschrieben, es ist erst heuer erschienen und gewiß preiswert. Es kostet nur eine Krone (Heiterkeit) und enthält sehr viel Neues auf dem Gebiete des Ausgleichswesens.
(Abg. Glöckner ruft: Wir werden es kaufen und unseren Ministern schenken!)
Ich kann daher meine diesbezüglichen Ausführungen beschränken und möchte nur noch zum Schlusse einige allgemeine Bemerkungen hinzufügen. Die ungleiche Textierung der Gesetze vom Jahre 1867 und ebenso der nicht ganz einwandfreie Vorgang bei Vorlegung der pragmatischen Sanktion an die österreichischen Stände und an den ungarischen Landtag haben, wie ich bereits erklärt habe, zu viel Beschwerden geführt, und es ist mir zu hoffen und zu wünschen, daß bei den diesfälligen, jetzt geführten Ausgleichsverhandlungen der beiden Regierungen alle Vereinbarungen, welche getroffen werden, in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise festgelegt werden.
Man könnte, wenn es sein müßte, einen dreifachen Text anlegen, für uns in deutscher Sprache, für die Ungarn in magyarischer und zur sichereren Kontrolle noch in französischer Sprache, so daß jeder Streitfall dadurch vermieden werden könnte, so daß die von beiden Teilen anerkannte französische Textierung, wie dies bei wichtigen diplomatischen Akten der Fall zu sein pflegt, die maßgebende wäre.
Meine Herren! Im Jahre 1867 hat der Kaiser von Österreich mit dem damaligen Minister Belcredi und später unter Zuziehung des Reichskanzlers Beust den Ausgleich mit der ungarischen Reichshälfte vereinbart.
Dadurch ist der eigentliche Träger der Krone Mitschöpfer des Ausgleiches geworden, jenes Ausgleiches, der eigentlich weniger von seiner politischen, als vielmehr von seiner wirtschaftlichen Seite heute nahezu von allen Nationen dieses Staates und den Vertretern der verschiedenen sozialen Berufsständen verurteilt und bekämpft Wird. Und Wenn vielleicht ein Zitat am Platze ist, um den Vorteil Ungarns und den Nachteil Österreichs aus dem Ausgleichsverhältnisse klar vor Augen zu führen, so erlauben Sie mir, daß ich Ihnen ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Grafen Julius Andrassy zum Besten gebe, eine Äußerung, die er am 19. Jänner 1869 im ungarischen Reichstag auf eine Anfrage hin getan hat, wo er sagt:
"Wenn jemand sagt, der Ausgleich sei für uns Ungarn nicht günstig, so erwidere ich ihm: "Wir zahlen gegenwärtig 30% und genießen so viel Rechte wie jene, die 70% bezahlen!"
Meine Herren, wenn ein Ministerpräsident das Wort ergreift, so ist man gewohnt, seinen Worten mehr Bedeutung, mehr Wert, mehr Objektivität zuzubilligen, als wenn vielleicht ein Politiker draußen etwa irgend eine Agitationsrede hält.
Wenn aber ein ungarischer Ministerpräsident an verantwortungsvoller Stelle erklärt, "der Ausgleich ist gut, denn wir zahlen nur 30% und genießen dieselben Rechte wie jene, die 70% zahlen", so kann diese Äußerung des ungarischen Staatsmannes auch für uns an Bedeutung gewinnen, und wir müssen uns fragen, ob denn bei strenger Untersuchung tatsächlich die Richtigkeit dieses Ausspruches eines Grafen Julius Andrassy besteht.
Meine Herren, gestatten Sie nur eine ganz kleine Wanderung durch den Ausgleich, ohne Sie lange mit Einzelheiten aufzuhalten und zu ermüden.
Die österreichisch-ungarische Bank, bekanntermaßen seiner Zeit von deutschem Kapital gegründet, ist heute eine Institution geworden, die nunmehr den Ungarn einerseits und den Galizianer andererseits Vorteile bringt.
Seitdem Bilinski in Bezug auf die Zusammensetzung des Generalrates der österreichisch-ungarischen Bank den Magyaren die Parität zuerkannt hat und die 24 Mitglieder nunmehr zur Hälfte aus Österreich und zur Hälfte aus Ungarn gewählt werden, und er selbst später Gouverneur der österreichisch-ungarischen Bank geworben ist, zeigt sich bei dem Hypothekar-Darlehengeschäft eine Veränderung, die geradezu erstaunlich ist.
In dem vorletzten Jahresberichte finden wir, daß von den gewährten HypothekarDarlehen auf Ungarn 80%, auf Österreich nur 20% sielen; auf Ungarn über 18 Millionen, auf Österreich nur 3 Millionen, und von diesen 3 Millionen gingen 8/10 nach Galizien und nur 2/10 in die übrigen Länder Österreichs.
Ja, meine Herren, beim Hypothekargeschäft ist das Verhältnis 80: 20. Bei der Gewinnstverteilung der österreichisch-ungarischen Bank aus derselben Position - "Hypothekargeschäft" Wird der Gewinn so verteilt, daß 15% aus Österreich und 85% auf Ungarn entfallen und zwar aus Grund einer Bestimmung der Statuten, wo es heißt: "nach Maoßgäbe der aushaftenden Forderungen".
Bis zu einem gewissen Grabe ist es berechtigt und begreiflich, daß die, welche länger Schuldner bleiben, auch mehr vom Reingewinn bekommen. Aber das Verhältnis wurde von Fachleuten untersucht, nicht nur parteipolitisch von mir, und sie alle kommen übereinstimmend zum Ergebnis, daß die 85% ige Verteilung zu Gunsten Ungarns nur dahin zu erklären ist, um Ungarn einen Gefallen zu erweisen.
Bei der Bankschuld zeigt es sich umgekehrt, daß dort Österreich 78% zahlt und Ungarn 22%, und da fragt es sich noch, ob auch dieser Satz überhaupt eingehalten wird, denn Sie wissen, daß Ungarn sich erst vor kurzer Zeit Verpflichtet hat, bezüglich der ehemaligen 80 Millionen-Schuld, die auf 50 Millionen reduziert wurde, nur 50 Jahresraten á 180. 000 Gulden zu zahlen, das sind also nach 50 Jahren 9 Millionen.
Fassen sie dies als Kapitalsrückzahlung auf, so haben wir inzwischen die gesamten Zinsen zu bezahlen und noch immer 21 Millionen Kapital, und fassen sie dies als Zinsbeitrag auf, so haben wir am Ende noch gange 30 Millionen an Ungarn zu bezahlen.
Es ist also eine Rechnung, die immer zu unserem Nachteile enden muß, was ganz Kar ist.
Ich erinnere daran, daß eigentlich die Verantwortung den Gläubigern gegenüber bezüglich der österreichifch-ungarischen Schuld Österreich ganz allein trägt, während Ungarn sich von jeder Verantwortung frei gemacht hat.
Ich erinnere daran, baß bezüglich aller übrigen gesetzlichen Bestimmungen des Ausgleiches Ungarn es stets verstanden hat, sich im Saufe der Jahre gegenüber dem Wortlaute der Ausgleichsgesetze seine Vorteile zu nehmen zum Nachteile des österreichischen Staates.
Ich erinnere an das Überweisungsverfahren - ich brauche nicht viel darüber zu sagen.
Im letzten Jahre wurden 10 Millionen für die Überweisung von Bier, Branntwein, Zucker und Petroleum gezahlt, vor 2 Jahren kam die Surtaxe von 3 K 50 h per Meterzentner Zucker, der nach Ungarn verkauft wird, hinzu. (Zwischenrufe. )
Ich bitte recht schön, es zahlen sie freilich die Fabrikanten, die Industrie - ursprünglich. Aber das ist nur ideal so aufgefaßt, und wenn es wirtlich dazu kommt, so, seien sie dessen versichert, werden wir sie bezahlen, denn die Industriellen, die sie Bezahlen, werden sich an den Rübenbauern schadlos halten, werden weniger für die Rübe zahlen und dasselbe wird bei anderen Industrieprodukten geschehen; Zucker-, Bier- und Branntweinproduktion u. s. w. sind aber heute so mit der Landwirtschaft verknüpft, daß der Schaden dieser Industrien auch ein Schaden der Landwirtschaft ist.
Ich erinnere Sie an die Transportsteuer
Es gibt kaum irgendeinen größeren Fall der Ausbeutung Österreichs durch Ungarn als durch diese Transportsteuer.
Im Jahre 1867 wurde der internationale Donauvertrag zwischen Österreich, Bayern, Würtemberg, Türkei und Rußland abgeschlossen.
Die Staaten verpflichteten sich gegennander feierlich, daß keiner den anderen für besteuern wird, wenn Schiffe des einen
Saales auf dem Wasser der Donau fahren.