Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages der Abgeordneten Dr. Eppinger, Dr. Škarda, Graf Buquoy, Fürst Rohan, Dr. Reiniger, Dr. Steidl, K. Prášek, Dr. Baxa, Dr. Urban und Genossen, betreffend den österreichisch-ungarischen Ausgleich.
Prvním pøedmìtem denního poøádku jest první ètení návrhu poslancù dra Eppingra, dra Škardy, hrabìte Buquoy, knížete Rohana, dra Reinigra, dra Steidla, K. Práška, dra Baxy, dra Urbana a soudruhù v pøíèine vyrovnaní rakouskouherského.
Es hat die Begründung dieses Antrages der mitgefertigte Herr Abg. Dr. Urban übernommen, und ich erteile demselben daher als Antragsteller das Wort zur Begründung des Antrages.
Abgeordneter Dr. Urban: Hoher Landtag ! Zur Frage der Stellungnahme Des Landtages zu jenen Verhandlungen, welche zwischen den beiden Regierungen geführt werden, wurden verschiedene Antrage eingebracht, welche in ihren Zielen einigermaßen von einander abweichen, und zwar und in Demjenigen Antrage, welchen ich zu vertreten die Ehre habe, mit Der Möglichkeit des Zustandekommens einer Vereinbarung, allerdings aus streng paritätischer Grundlage, gerechnet und lediglich im Falle Des Scheiterns dieses Versuches eine Trennung verlangt. Die anderen Antrage aber sind von einem schweren Skeptizismus bezuglich der Möglichkeit einer Einigung erfüllt; namentlich verlangen sie mit Berufung auf ein angebliches Übereinkommen zwischen Der Krone und Der ungarischen Kvalitionsregierung, welches geeignet wäre, die Zirtel Der österreichischen Regierung zu stören, Die sofortige Trennung.
Trotzdem aber, meine Herren, diese Anträge in sachlicher Beziehung von einander abweichen, so möchte ich doch Die Erwartung aussprechen, daß es bei der zweiten Lesung gelingen möge. Das Haus zu einer einmutigen Kundgebung zu bestimmen.
Es ist möglich, daß bis dahin der Schleier Des Geheimnisses, Der über diesen Verhandlungen schwebt, etwas gelüftet sein wird. Es ist auch möglich, daß wir Botschaften hören Abg. Franto Stein ruft: "Der Glaube fehlt mir aber immer, so daß wir entsprechend
Dem einen oder anderen Antrag unsere Stellung einrichten können. Aber ich glaube auch, daß unsere Kundgebung nicht dahin gehen joü, das wir darin lediglich unserer Entrüstung oder unserem Zweifel Ausdruck geben sollen, sondern wir fassen unsere Beschlusse deshalb, um zu einer Zeit, wo kein Parlament tagt und wo die Landtage lediglich die einzige parlamentarische Tribüne sind. Der Regierung kund zu tun, wie man in jenem Kronlande, welches an diesen Ausgleichsverhandlungen am meisten interessiert ist (Rufe: "So ist es!), über die einzige Lösungsmöglichkeit denkt.
Wir wollen der Regierung eine parlamentarische Stütze bieten und wir fassen unsere Beschlüsse deshalb, damit nicht de nobis sine nobis von irgendeiner Seite über unsere Interessen entschieden werde. (Abg. Dr. Hackel: Bravo! So ist es!)
Ich glaube, meine Herren, eine solche Kundgebung ist desto wirksamer, je einheitlicher und energischer sie ist, und daß die Notwendigkeit für eine solche vorliegt, das dürfte wohl kaum befristen werden, nachdem wohl keine Meinungsverschiedenheit darüber bestehen kann, daß wir uns entweder in der vorletzten oder in Der letzten Etappe des traurigen Endes eines Vertragsverhältnisses befinden, welches Durch vier Jahrzehnte Die Grundlage für Die Großmachtstellung Der Monarchie und einen Eckstein in ihrer europäischen Position bezüglich Der Handelsangelegenheiten gebildet hat. (Abg. Stein ruft: Zehn Jahre ungesetzlich!)
Es ist ja richtig, daß dieser Staatsvertrag gleich im Anfange zahlreiche Gebrechen an lich trug, und Halbheiten und Unklarheiten, welche demselben anhaften, bezeugen, daß derselbe unter schweren Wehen und unter Den Einflüssen jenes unglücklichen Krieges geboren wurde, welcher uns Damals unseres historischen Primates in Deutschland beraubte.
Dieses Verlangen nun, die GroßmachtStellung der Monarchie wieder herzustellen und jenes Gewicht zu erlangen, welches die Monarchie bündnisfähig macht und welches auch im weiteren Verlaufe zum Bändnis mit Deutschland geführt hat - hat es notwendig gemacht, jene Zwangslage zu beseitigen, in welcher sich die Krone Ungarn gegenüber befand. (Abg. Iro ruft: Dieser Zustand hat uns seit 30 Jahren 5 Milliarden gekostet!)
Es war daher vor allem notwendig, die Grundsätze der 1848er Verfassung in Einklang zu bringen mit den dynastischen Interessen, mit den Interessen der Vertretung nach außen und auch mit den Interessen der diesseitigen Reichshälfte.
Das, meine Herren, war jenes große Problem, welches im Jahre 1887 zur Lösung gelangen Sollte. Ungarn erhielt seine volle staatliche und wirtschaftliche Selbständigkeit und es konzedierte dagegen der Krone bis zu einem gewissen Maße die diplomatische und militärische Einheit.
Nun, meine Herren, läßt sich allerdings nicht leugnen, daß dieser Vertrag schon ursprünglich sehr schwere Gebrechen und sehr schwere Mängel hatte, insbesondere deshalb, weil demselben vollständig die Attribute eines Karen bündigen Gesetzes fehlen.
Das ungarische Ausgleichsgesetz, welches in dem Artikel XII d. J. 1867 kodifiziert ist, enthält keine bündige Norm.
Es ist mehr ein Motivenbericht zu einem Gesetze, als ein Gesetz selbst, denn es enthalt die Entstehungsgründe des ganzen Ausgleiches, es enthält eine Art Dissertation über die Verhältnisse Ungarns zur Krone einerseits und auch zur anderen Reichshälfte. Aus dieser Unklarheit, die sich in der Textierung findet, sind mannigfache Konflikte entstanden, wie bekanntlich jene große und noch heute offene Streitfrage bezüglich des Umfanges der Kommandosprache. Aber noch in einer anderen Richtung war dieser Vertrag äußerst mangelhaft, nämlich zu jener Richtung, welche sich bezieht auf das Finanzwesen des Reiches und auf die Beitragsleistung zu den gemeinsamen Angelegenheiten.
Welche schwere Unterlassungssünden in dieser Beziehung begangen wurden, das läßt Sich am besten daraus ersehen, wenn Sie diese Bestimmungen mit jenen vergleichen, welche sich in der deutschen Reichsverfassung vorfinden, welche ungefähr drei Jahre später in Geltung getreten sind. Vergleichen Sie diese Bestimmungen der deutschen Verfassung über das Finanzvermögen des Reiches, über den Finanzfiskus, über das Inventar des Reiches, über die Reichsschuld, dann über jene Grundlagen der Finanzwirtschaft, welche namentlich durch die Matrikularbeiträge eine vollständige Sicherung gefunden hat, werden Sie erst Sehen, in welchem Zustande der Halbheit, der Unsicherheit und Unordnung sich diese Verhältnisse bei uns befinden.
Aber die größten Mängel zeigt dieser Ausgleich in jenen Zeilen, welche sich auf das wirtschaftliche Verhältnis zwischen Öfterreich und Ungarn beziehen. Im ungarischen Gesetze wird den Ungarn die volle wirtschaftliche Selbständigkeit eingeräumt, und es wird lediglich der Wunsch ausgesprochen, es möge von Zeit zu Zeit zu einer Vereinbarung kommen. Aber niemand hat daran gedacht, was eigentlich geschehen wird, wenn es zu dieser Vereinbarung nicht kommt, und selbst jene Männer haben nicht daran gedacht, welche die Ausgleichsgesetze im Jahre 1867. beraten und beschlossen haben
Nun wäre es, meine Herren, ein großer Fehler zu glauben, daß der Ausgleich im Jahre 1867 bei seiner Beratung im österreichischen Parlamente eine besonders günstige Aufnahme gefunden hätte.
Im Gegenteil, diese Vorlage wurde einer außerordentlich scharfen Kritik ausgesetzt und es erhoben Sich Stimmen in vielen Lagern, welche die stärksten Zweifel in seiner Lebensfähigkeit setzten. So hat sich damals einer der Führer der deutschen Abgeordneten in folgender Weise geäußert: "Wir legen heute die Hand an, um die Zweiteilung der Monarchie formell abzuschließen, um an Stelle der österreichischen Staatsidee einen Versuch zu setzen, von dessen innerer Lebenskraft wir nicht im geringsten überzeugt sind und welche wir vielmehr in gerechten zweifel ziehen müssen. "
Man hat schon damals die Möglichkeit der Errichtung einer Zolllinie erkannt, man sprach schon damals über eine Trennung, und man erörteite schon damals die vor- und Nachteile der Zollgemeinschaft, und nachdem man schließlich zu der Erkenntnis kam, daß für die damaligen Verhältnisse, die wirtschaftliche Gemeinschaft für Österreich vorteilhafter wäre, entschloß man sich, das ganze Ausgleichswerk anzunehmen. Aber es ist sehr bezeichnend, daß schon damals im Schoße des Ministeriums ein sehr heftiger Gegner dieses Ausgleiches war, und zwar der damalige Handelsminister Baron Wülersdorf.
Als derselbe nämlich in allerletzter Stunde von dem zustandegekommenen Ausgleich erfuhr, eilte er zu dem damaligen Ministerpräsidenten Grafen Belcredi und beschwor ihn, er möge sich mit aller Kraft für die Einsetzung eines gemeinsamen Handelsministeriums einsetzen, weil er klar erkannte, daß ohne ein derartiges gemeinschaftliches Organ eine Verwicklung in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Reichshaliten unausweichlich wäre und da er sein Verlangen nicht durchsetzte, so opferte er seine Stellung Seiner Überzeugung. Wie er über die Zukunft dachte, geht aus einigen Bemerkungen seiner nachgelassenen Aufzeichnungen hervor, welche gerade mit Rücksicht auf die gegenwältige Situation besonders aktuell sind. Er spricht in seinen Memoiren zunächst davon, daß Reichskanzler Beust mit den öfterreichischen Verhältnissen nur oberflächlich Vertraut und bar aller finanziellen und Volkswirtschaftlichen Kenntnisse sei und auf diese Weise in die ungarische Schlinge geraten wäre, und sagt dann weiten "Die Erfolge des Augenblickes und die Erlangung einer fiktiven Popularität in Ungarn scheinen damals den Gedanken an die Zukunft zurückgedrängt und einen Zustand herbeigeführt zu haben, der mit der Vernunft nicht in Einklang zu bringen ist, und, wenn nicht geändert, zum endlichen Bruche zwischen den beiden Reichshälften führen muß.
Und dieser Bruch ist meiner Überzeugung nach von allem Ansang an in Österreich in Rechnung gezogen worden. Das ging für mich wenigstens aus den Ausfuhrungen des Grafen Andrassy und anderer Herren, Sowie aus der gangen, von Deak in Vorschlag gebrachten Organisation hervor. Ich glaube, daß für Ungarn das Ziel der Organisation dann lag. sich selbst 10 Jähre lang an Seite des lebenskräftigen Österreich auf dessen Kosten zu stärten, mittlerweile aber alles vorzubereiten, was die völlige Trennung ermöglichen, alles zu meiden, was das Band zwischen den beiden Teilen festigen, ja alles zu erstreben, was die allmähliche Lockerung desselben herbeiführen kann.
So sprach bereits damals in diesem Jahre mit wahrem Seherblick ein Mann, der eine volle Kenntnis und volle Vertrautheit mit den Geheimnissen der Politik hatte und der schon damals die Unausrichtigkeit der ungarischen Politiker erkannte, welche schließlich immer darauf hinausläuft, unter dem Deckmantel der Gemeinsamkeit auf Kosten Österreichs sich immer mehr und mehr zu stärken.
Nur in einer Beziehung hat er sich geirrt, nämlich bezüglich des Zeitraumes, in welchem die wirtschaftliche Selbständigkeit zur Reife gelangen wird, wo Ungarn sich entschließt, und den Scheidebrief hinzuwerfen Wir finden übrigens die Bestätigung hiefür in allen Phasen unseres Ausgleiches. Es ist sehr bezeichnend, meine Herren, für die Stimmung, die im Jahre 1867 im österreichischen Parlament gedroht hat, daß man sich damals nicht einmal auf 10 Jahre binden wollte.
Es wurde vielmehr ein Zusatzantrag angenommen, wonach dieses Bundnis nur fünf Jahre gelten und nachher jedem Teil die Freiheit zustehen sollte, dieses Bündnis zu lösen. Es wurde dieser Zusatzantrag nur mit großem Widerstreben Von Seiten Ungarns angenommen. Aber schon bei dem nächsten Aus gleich hat sich die Situation vollkommen geändert.
Als damals von österreichischer Seite die Forderung eines langfristigen Ausgleiches aufgestellt wurde und als Dr. Magg eine zwanzigjährige Bündnisdauer, und Dr. Lueger sogar einen Ausgleich für ewige Zeiten verlangte, da stieß diese Forderung aus Seite Ungarns aus den allerheftigsten Widerstand, und der Grund war klar.
Ungarn hat erkannt, daß es bei jeder Erneuerung des Vertrages immer nur profitiert hat, und ich brauche Sie nur daran zu erinnern, welche Vorteile es sukzessive bei der Bankgemeinschaft, der Gesetzgebung über die indirekten Steuern, bei der Eisenbahnkonvention erreicht hat.
Ich möchte noch einen besonderen Fall hervorheben.
Im ursprünglichen Ausgleichsgesetze des Jahres 1867 war die Bestimmung enthalten, daß, wenn ein Angehöriger des einen Ländergebietes in dem anderen Ländergebiete Handel oder Gewerbe treibt, er den Einheimischen "ganz" gleichgestellt sein soll; aber Schon nach 10 Jahren ist dieses kleine Wort "ganz" aus dem Ausgleichsgesetze verschwunden und es wurde ausgemerzt, weil schon damals Ungarn darauf ausging, keine wirtschaftliche Produktion ohne Rücksicht auf, Österreich zu fördern, weil es schon damals Österreich als ausländischen Staat behandelte und damals schon darauf ausging, österreichische Firmen bei den öffentlichen Submissionen ausguschließen, bis schließlich sogar einzelnen ungarischen Firmen verboten wurde, österreichische Artikel zu beziehen
Die Bestimmung der Gleichstellung der Angehörigen finden Sie in sämtlichen Handelsvertragen, die wir geschlossen haben, aber es ist mir kein einziger Fall bekannt, wo ein fremder ausländischer Staat es gewagt hätte, eine derartige Boykottierung der österreichischen Waren vorzunehmen, wie Ungarn, und daß irgend eine Regierung es gewagt hätte, eine solche Agitation, wie die Tulpenbewegung, zu unterstützen. (Lebhafter Beifall)
Wenn, meine Herren, jene Männer, die im Jahre 1867 den Ausgleich abgeschlossen haben, gewußt hätten, daß der Ausgleich derartige Folgen haben könnte, ich bin überzeugt, daß dieser Ausgleich niemals zu Stande gekommen wäre.
Aber nun müssen wir uns fragen. Wie war es möglich, daß Ungarn diese Erfolge erreichen konnte! Und da müssen wir zugestehen, daß es nur dem Umstande zu danken war, daß bei jeder Erneuerung des Ausgleiches eine solche politische Konstellation bestanden hat, welche es der jeweiligen Regierung ermöglichte, um den Preis von gewissen Parteikonzessionen sich die Mehrheit für den Ausgleich zu schaffen.
Aber, meine Herren, ich glaube, diese Taktik wird jetzt ein Ende finden, und es ist, glaube ich, geradezu als ein Glück zu bezeichnen, daß die erste große Ausgabe, welche dem neuen Haus gestellt ist, gerade der Ausgleich ist, weil die öffentliche Meinung Verlangt, daß in dem neuen Hause diesem politischen Schacher, der Jahrzehnte lang gedauert hat, endlich ein Ende gemacht wird.
Nun, meine Herren, Ungarn verdankt seine große Entwicklung teilweise Seinen natürlichen Produktionsbedingungen, es verdankt Sie, wie gesagt, seiner energischen Wirtschaftspolitik, aber nicht zum geringsten Teile auch jen n Wandlungen, welche in unserer äußeren Handelspolitik eingetreten sind, nämlich unserer agrarischen Schutzpolitik und den agrarischen Schutzzöllen.
Ungarn verkauft nach Oesterreich fünf Millionen Meterzentner Weizen und hat sonst keinen Weizen auszuführen.
Ungarn Verkauft sechs Millionen Meterzentner Mehl und kaum ein Achtel davon geht ins Ausland.
Der Rinder- und Schweineexport geht fast gänzlich nach Oesterreich.
Die ungarische Getreideproduktion hat sich seit der letzten Jahre verdeppelt, und diese Entwicklung verdankt Ungarn hauptsächlich dem Umstande, daß mir unsere Landwirtschaft durch hohe Zölle "geschützt" haben.
Wir haben im Interesse unserer Landwirtschaft hohe Agrarzölle eingeführt und den Nutzen hat der ungarische Landwirt, welcher seinen Weizen um den vollen Zollsatz höher Verkauft, während schon die Grundbesitzer in den benachbarten agrarischen Staaten infolge der internationalen Konturrenz viel niedrigere Preise erzielen. Nicht bloß die ungarische Landwirtschaft, sondern auch die ungarische Industrie hat sicb außerordentlich entwickelt, und zwar dank jener Hartnäckigkeit und Entschlossenheit, mit welcher Ungarn auf dem Gebiete der Industrieförderung vorgeht.
Gestatten Sie mir in dieser Beziehung einige Daten anzuführen.
Die Begünstigungen und staatlichen Subventionen, die seit 1890 bis 1906 gewährt wurden, wurden zuteil 730 Industrieunternehmungen, welche 71. 000 Arbeiter mit einem Jahresverdienste von 50 Millionen Kronen beschäftigen. Heuer sind wiederum 28 neue Fabriken entstanden, und bezüglich der Errichtung von weiteren 19 Fabriken steht eben die ungarische Regierung in Verhandlung.
Ich habe diese Daten nur angeführt, um zu zeigen, mit welcher Energie und Zielbewußtheit Ungarn auf die Zolltrennung hinarbeitet und daß dieser Grundzug eigentlich wie ein roter Faden durch die Geschichte des ganzen Ausgleiches geht.
Nachdem nun aber die angarische Unabhängsgkeuspartei zum Siege gelangt ist, erachtet die ungarische Regierung den richtigen Zeitpunkt für gekommen, den Termin für eine solche Zolltrennung selbst zu beschließen. Der erste Schritt hiezu war die Vorlage des autonomen Zolltarifes im ungarischen Reichstage und die in jüngster Zeit bekundete Absicht, diese Vorlage im Volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Durchberatung und sodann zur Beschlußfassung zu bringen. Wir können und wollen Ungarn nicht hindern, daß es fein Ziel erreicht, aber eins können und müssen wir verlangen, daß sich die Liquidation des Ausgleiches nicht ohne unsere Zustimmung vollzieht, sondern nur in Verhandlung mit uns. Darin liegt die große Bedeutung jener Verhandlungen, die gegenwärtig zwischen der österreichischen und der ungarischen Regierung gepflogen werden.
Indem ich daran gehe, dieses ziemlich heikle Thema zu berühren, bin ich mir allerdings der außerordentlichen Schwierigkeiten bewußt, welche aus dem Umstande, daß ein großes Geheimnis diese Verhandlungen umhüllt, für den Außenstehenden sich ergeben. Wir können uns nur auf dasjenige stützen, was die Zeitungen berichten. Die österreichische Regierung verlangt einen langfristigen Ausgleich mit gleichzeitiger Beratung des ganzen Komplexes sämtlicher Ausgleichsvorlagen, und verengt weiter die Niederlegung dieser Vereinbarung in einem Vertragsinstrumente, welches volle Klarheit über die einzelnen Bestimmungen enthält.
Ausgeschlossen erscheint jeder kurzfristige Ausgleich, ferner jede einseitige Konzession, welche irgendwie auf einem Umwege zu einer wirtschaftlichen Seperation führen könnte.
Dagegen entnehmen wir aus den ungarischen Organen, daß die Unabhängigkeitspartei einen jeden langfristigen Ausgleich verwirft. Eine andere Meldung geht dahin, daß vielleicht ein derartiger Ausgleich nur dann erreichbar Wäre, wenn das ungarische Zollgebiet im J. 1917 durch eine Zwischenzollinie hinreichend geschützt wird. Ich möchte in dieser Beziehung zunächst nur aus jene Resulution verweisen, welche der Zentralverband der Industriellen am 4. März dieses Jahres gefaßt hat und in welcher er sich mit aller Entschiedenheit gegen die Etablierung derartiger Zwischenzollinien erklärte, wie ich glaube, mit vollem Rechte. Denn ein derartiges Projekt erscheint in dem gegenwärtigen Zeitpunkte vollständig undurchführbar, zunächst aus dem Grunde, weil wir nicht wissen, welche Gestaltung die internationale Handelspolitik im Jahre 1917 erfahren Wird. Nachdem die Zwischenölle einen perzentuellen Bruchteil der Auslandzölle bilden, so wird selbstverständlicherweise das Bestreben der österr. Industrie, soweit es durch diese Zwischenzölle getroffen ist, im Jahre 1917 dahin gehen, wesentlich höhere Auslandzölle zu erreichen.
Man kann wohl annehmen, daß das von ungarischer Seite nicht konzediert werden wird, die Ungarn werden höhere Agrarzölle tierlangen; aber es ist auch sehr zu bezweifeln, ob im Jahre 1917 die Lage darnach angetan sein wird, um diese Erhöhung erreichen zu können.
Schließlich wissen wir nicht, wie sich das Ausland diesem Projekte gegenüber mit Rücksicht auf die Meistbegünstigungsklausel stellt. Wenn nun weder ein kurzfristiger, noch ein langfristiger Ausgleich möglich ist, dann erübrigen nur zwei Eventualitäten, entweder eine Vereinbarung über die Verlängerung der Reziprozität oder - die Trennung.
Nun muß ich sagen, daß eine Vereinbarung über die Verlängerung der Reziprozität die allerschlimmste Lösung wäre. (Abg. Dr. Reiniger ruft: Ganz gewiß!) Denn das würde heißen, daß der Zustand der Ungewißheit, der jetzt besteht, in Permanenz erklärt würde, und wir würden der Gefahr nicht vorbeugen, daß Ungarn irgend einen beliebigen Reziprozitätsbruch Österreich konstruiert, um die Trennung in einem Zeitpunkte vorzunehmen, wo es uns nicht paßt.
Es erübrigt daher, nur noch über eine eventuelle Trennung zu sprechen. Ich glaube, es ist notwendig, diese Frage fachlich und in allergrößter Ruhe zu erörtern.
Ich möchte zunächst konstatieren, daß in den letzten Jahren in der öffentlichen Meinung ein sehr bemerkenswerter Umschwung zu Gunsten der Trennung eingetreten ist; (Rufe: Sehr richtig!) denn schließlich hat man es herzlich, satt, wenn man jeden Augenblick von jenseits der Leitha diese Worte hört, man hat es satt, durch das Ränkespiel der ungarischen Regierung sich einschüchtern zu lassen Wenn Ungarn diese Trennung will, so haben wir weder das Recht, noch die Macht, um uns dem zu widersetzen, wir haben aber auch nicht den Willen dazu. (Rufe: Sehr richtig!)
Oestenreich ist am Ausgleich nicht mehr interessiert als Ungarn, und wir sind nicht geneigt, der wirtschaftlichen Gemeinsamkeit neue Opfer zu bringen.
Ich neige mich der Anschauung jener zu, welche der Ansicht sind, daß die wirtschaftliche Gemeinschaft keinen integrierenden Bestandteil des politischen Dualismus bilden muß, daß Vielmehr auch nach der Aufhebung der wirtschaftlichen Gemeinschaft das Fortbestehen der pragmatischen Verbindung und Gemeinsamleit möglich ist.
Ich möchte in dieser Beziehung darauf hinweisen, daß die wirtschaftliche Gemeinschaft zunächst aus dem Zollbündnis und aus der Vereinbarung über andere wirtschaftliche Angelegenheiten bestehe, wie das Bankprivilegium, die Finanzen, Eisenbahnen und so weiter. Da will ich hinweisen auf das Beispiel Deutschlandäj, wo in den einzelnen Staaten die Verhältnisse in den Weise stehen, daß trotz der Reichseinheit diese Staaten in diesen wirtschaftlichen Belangen eine sehr weitgehende Autonomie haben.
Nun, meine Herren, wenn wir aber davon ausgehen, daß die Trennung sich sowohl auf das Zollbündnis als auch auf die übrigen Wirtschaftlichen Belange bezieht, so müssen wir zwei Perioden unterscheiden. Erfolgt nämlich die Trennung bis zu jenem Zeitpunkte, wo die Handelsverträge ablaufen, so ist vorauszusehen, daß sie auf unsere handelspolitischen Beziehungen nach außen, welche bereits durch Handelsverträge geregelt sind, feinen besonderen Einfluß ausüben wird, außer in einer Beziehung, nämlich in negativer Beziehung mit Rücksicht auf die große Rolle, welche die Meistbegünstigung spielt.
"Sollte Ungarn nach vollzogener Trennung an Österreich gewisse Konzessionen einräumen, so ist Deutschland berechtigt, die gleichen Begünstigungen für sich in Ansprüchen nehmen. Wenn wir umgekehrt Ungarn niedrigere Getreidezölle einräumen, so hat Rußland das gleiche Recht, diese Zölle zu beanspruchen. Nur ich gehe davon aus, daß diese Begünstigungen nicht bewilligt werden, sondern daß es nur zu einer Zolltrennung u. zw.
Festsetzung solcher Zollgrenzen kommt, wie sie in unserem autonomen Tarife festgestellt sind.
Dann würde sich die Situation etwa folgenderweise gestalten.
Die ungarische Industrie würbe allerdings zu einem gewissen Teile die österreichische Konkurrenz von ihrem Markte verdrängen, aber sie Würde die österreichische Konkurrenz mit jener ans dem deutschen Reiche tauschen, welche selbstverständlicher und für die ungarische Industrie gefährlicher, viel leistungsfähiger ist.
Was die ungarische Landwirtschaft anbelangt, so wäre allerdings ihre Lage aus dem österreichischen Markte insofern ungünstiger, weil dieselbe dann mit der Konkurrenz der ausländischen Importe zu kämpfen hätte. Die nächste Folge wäre die, daß die Getreibepreise bis zur vollen Höhe der Zollsätze steigen würben.
Jedoch bei dem Umstande, daß die österreichische Landwirtschaft nicht in der Lage ist, den Bedarf an Brotgetreibe für den Konsum Vollständig zu decken, müßte sich nach allen Regeln der Zollpolitik ergaben, baß der österreichische Konsument diese Verteuerung tragen mußte. Es würde daher einerseits allerdings die Kaufkraft der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine bedeutende Steigerung erfahren, aber andererseits würde die Lebenshaltung der industriellen Arbeiter beträchtlich verteuert werden.
Und das, meine Herren, könnte unter Umständen verhängnisvoll werden für jene Arbeiter, welche in jenen Industrien beschäftigt sind, die am Exporte nach Ungarn beteiligt sind.
Ihre Zahl wird auf 300. 000 geschätzt.
Wenn man also auch annehmen kann, daß mit Rücksicht auf die alten Beziehungen, welche die österreichischen Firmen zu Ungarn haben, ferner mit Rücksicht auf die Kenntnis Der Platzverhältnisse und die Kreditgewährung, vielleicht der Export nicht in bedeutendem Maße abnehmen wurde, so ist doch fein Zweifel, daß jedenfalls die Produktionstätigkeit dieser Industrien verringert wäre, und baß dies in gewisser Beziehung für die Arbeiter verhängnisvoll wäre.
Ganz anders wären die Verhältnisse, wenn die Zolltrennung im Jahre 1917 stattfinden würde. Dann wäre es allerdings Oesterretch möglich, gegen gewisse kleinere agrarische Konzessionen, namentlich Rußland und den Donauländern gegenüber, sehr wertvolle industrielle Kompensationen einzutauschen.
Aus meinen Erörterungen geht daher folgendes hervor, daß eine sofortige Zolltrennung weder für Oesterreich, noch für Ungarn jene Vorteile brächte, welche man von ihr erwartet, daß vielmehr die großen Veränderungen eintreten würden, deren Tragweite man vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus gar nicht ermessen kann. Anders aber wären die Verhältnisse, wenn eine solche Zolltrennung im Jahre 1917 erfolgen würde, dann wäre hinreichend Zeit vorhanden, sich vorzubereiten, und dann wäre es gewiß einer geschickten Handelspolitik möglich, jede Krise zu vermeiden.
Ich habe, meine Herren, früher darauf hingewiesen, baß der Ausgleich nicht bloß aus dem Zoll- und Handelsbündnisse, sondern auch aus andern wirtschaftlichen Vereinbarungen besieht, (Abg. Dr. Hacket ruft: Bankprivilegium!) und da glaube ich, daß bezüglich dieser Vereinbarungen kein Bedenken besteht, jeden diesbezüglichen Vertrag zu lösen.
Ich glaube daher, daß eine solche partielle, sofortige Trennung jener Weg wäre, der zu einer Lösung führen könnte, welche, wenn auch nicht vollkommen, so doch den meisten Wünschen, sowohl der jenseitigen, als auch der diesseitigen Reichshälfte entsprechen würde.
Nun, meine Herren, ich bin zuende; ich glaube, wir alle haben die Empfindung, daß die gegenwärtigen Verhältnisse unerträglich und auf d. e Dauer unhaltbar sind.
Mir Scheint die Frage der Trennung nur eine Frage der Zeit zu sein.
Es liegt einmal die Trennung in den Geschicken Österreichs: Sie est in fatis. Aber eines können mir sagen: Ungarn findet uns diesmal bereit und entschlossen, unsere Interessen mit aller Kraft und mit jenem gerunden wirtschaftlichen Egoismus zu wahren, welchen wir aus den Erfahrungen der langen Ausgleichsgeschichte geschöpft haben. (Lebhaster Beifall. )
In formaler Beziehung erlaube ich mir zu beantragen, es möge auf Grund des § 42 der Geschäftsordnung die Debatte über den von mir begründeten Antrag eröffnet werden. (StürmischerBeifall. Bravo-Rufe. Redner wird beglückwünscht. )
Oberstlandmarschall: Der Herr Antragsteller stellt den Antrag, daß im Sinne des betreffenden Absatzes des § 42 bei der ersten Lesung eine meritorische Debatte stattfinde.
Ich werde diesen Antrag zur Abstimmung bringen, indem ich bemerke, daß bezüglich des selben weder eine Unterstützungsfrage noch eine Debatte stattfinden kann.
Pan navrhovatel navrhl, aby ve smyslu èl. 42. j. ø. byla pøi prvním ètení zavedena meritorní debata. Dám hlasovati o tomto návrhu, pøipomínaje, že o takovém návrhu nemùže býti provedeno ani rokování, aniž je tøeba, aby byl uèinìn dotaz na podporu.
Pøedkládáni tedy sl. snìmu otázku, zdali k tomu svoluje, aby byla pøi prvním ètení provedena meritorní debata.
Ich lege dem hohen Hause die Frage vor, ob dasselbe damit einverstanden ist, daß bei der ersten Lesung eine meritorische Debatte stattfindet.
Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Žádám pány, kteøí souhlasí s návrhem, by vyzdvihli ruku.
Das hohe Haus hat beschlossen, eine meritorische Debatte zur Durchführung zu bringen.
Slavný snìm se na tom usnesl, by byla provedena o záležitosti, která se nachází v prvním ètení, metitorní debata.
Vzhledem k tomu dovoluji si sdìliti, že pro tento pøípad jsou pøihlášeni øeèníci.
Ich erlaube mir mitzuteilen, daß für diesen Fall sich bereits Redner zum Worte gemeldet haben:
contra pp. poslanci - die Herren Abgeordneten: Dr. Viškovský, Stein, Kubr, Peschka, Schreiter:
pro die Herren Abgeordneten - páni poslanci: Graf Zedtwitz, Iro, Pacher, Fürst Rohan, Ronz.
Pøichází tedy k øeèi první øeèník, který jest zanesen proti návrhu, a dávám slovo panu posl. dru. Viškovskému.
Poslanec dr. Viškovský: Slavný snìme! Dovoluji si pøedem pøipomenouti, že pøihlásil jsem se pouze formálnì jako øeèník, »proti«, ne proto, že bych chtìl mluviti proti návrhùm. nebo moje strana a já budeme hlasovati pro návrh.
Slavný snìme! Vzpomínám si na analogu podobného jednání v tomto slavném snìmu dne 17. bøezna 1896, kdy s velikou emfasí a nadšením sl. snìm pøijal návrh, kterým odporuèuje se vládì co nejrozhodnìjší postup v otázce vyrovnání rakouskouherského a odporuèuje se zároveò plná rozluka celní vùèi Uhrám
Nestalo se tak podle usnesení slavného snìmu, ano, celá otázka byla nejen seslabena, nýbrž i pøímo zbahnìna. Výsledky, ku