Sobota 29. prosince 1906

daß an den Bürgerschulen die Fachlehrer verpflichtet werden sollen, den Unterricht in der Abteilung für Mädchen und Knaben zu erteilen, also die Function zweier Lehrkräfte zu versehen, allerdings gegen entsprechende Vergütung. Es wurde vorgeschlagen, ihnen etwa 25 bis 40 Prozent des in Ersparung gebrachten Gehaltes zukommen zu lassen.

Weiter wurde vorgeschlagen, an den Volksschulen und zwar an jenen, welche in einer Klasse nicht mehr als 60 Kinder ausweisen, den Halbtagsunterricht einzuführen, das heißt, die Lehrer zu verpflichten, vormittags in einer Klasse, nachmittags in einer anderen Klasse den Unterricht zu erteilen. Dieser Vorschlag ist allerdings in finanzieller Richtung erwägungswert, er konnte allerdings eine ganz namhafte Entlastung des Budget herbeiführen, aber mir wenigstens scheint es klar zu sein, daß man in pädagogischer Beziehung auf Anstand stoßen muß, daß dies von fachmännischer Seite nicht wird zugegeben werden und daß z. B. die letzten Nachmittagsstunden, welche ein solcher Lehrer erteilt, in sachlicher Güte entschieden nicht auf jenem Niveau stehen dürsten, welche die Neuzeit für den Volksunterricht vorschreibt. Mit solchen Vorschlägen bürste in Wirklichkeit nicht viel gedient sein, abgesehen davon, daß eine Änderung unserer Unterrichtsgesetzgebung vorausgehen müßte und eine solche Ersparungsmaßregel weder in das Programm Gegenwart noch in das der nächsten Zukunft gehört. Es könnte allerdings der gute Vorsatz gefaßt und ausgeführt werden.

Vom 1. Jänner 1907 werden absolut keine neuen Bürgerschulen errichtet und feine neuen Schulklassen. Wie würde es aber mit der Ausführung aussehen? Es gibt wirklich in ganz Böhmen keinen Wahlbezirk, in welchem nicht eine solche Schulfrage akut wäre und die Bevölkerung in Aufregung erhielte, und Sie, meine Herren Abgeordneten-Kollegen, werden die allerersten sein, welche mobilisiert würden von ihren Wählerschaften zum Sturmlaufe gegen den Landesausschuß, wenn er sich grundsätzlich ablehnend verhalten sollte.

Auch in diesem Falle verstößt die Theorie gegen die einfachen Wahrnehmungen der Praxis, die wir alltäglich machen können; und gerade die Herren Kollegen sind diejenigen, welche nachdrücklichst beim Landesausschusse sich dafür einsetzen, daß in diesem oder jenem Bezirke neue Bürgerschulen errichtet werden, und wenn Sie das nicht täten, so würden Sie es sich mit Ihrer Wählerschaft in dem aller heikelsten Punkte verderben.

Es nützt also nichts, für die Theorie auf der einen Seite zu plaidieren und aus der anderen Seite praktisch für die Ausgabe sich einzusetzen; das ist nicht vereinbar.

Ein ziemlich ähnliches Bewandtnis hat es mit der zweiten Kategorie der Landesauslagen, welche in hohem Grade bemerkbar sind, das sind Landesauslagen auf Herstellung öffentlicher Kommunikationen, insbesondere von Straßen und Lokalbahnen.

Die Tatsache läßt sich nicht leugnen, daß auf diesem Gebiete des Guten zuviel getan wurde und daß eine große Reihe von Lokalbahnen ins Leben gerufen wurde, die gegenwärtig und für die nächste Zukunft nicht rentabel sind.

Die Tatsache steht ferner fest, daß das Land allein aus dem Titel der Garantie für die Verzinsung des Prioritätenkapitales 3, 300. 000 K jährlich zu zahlen hat. Traurig aber ist, daß Geschehenes sich nicht ungeschehen machen läßt, und noch trauriger ist, daß sich auch in Zukunft nicht in Aussicht stellen läßt, daß alle Unternehmungen des Sandes hiemit plötzlich ein Ende gesunden haben. Wo bliebe dann die ausgleichende Gerechtigkeit? Könnten nicht die Bewohner und und Wähler solcher Bezirke, welche jetzt erst ein Anliegen haben, mit der Frage kommen: "Warum soll gerade vor uns die Türe zugeklappt werden ? Wir haben durch eine Reihe von Jahrzehnten zu Bahnen und Kommunikationen in fremden Bezirken gezahlt, und wenn wir jetzt unter gleichen Bedingungen um die gleiche Wohltat ansuchen, will man uns auf einmal abschlägig bescheiden. Wie kommen wir dazu?" Diese Tatsache läßt sich nicht aus der Seit schassen; auch hier ist es müssig, theoretisch für Ersparungen einzutreten, wenn in der Praxis das Gegenteil geschehen muß.

Was die sonstigen Einschränkungen im Landeshaushalte anbelangt, so bewegen sich die einschlägigen Vorschläge mit Vorliebe auf dem Gebiete des Personalauswandes, neuer Kreierung von Beamtenposten und um die Dotierung von bestehenden und neu zu schassenden Stellen.

Ich leugne nicht, es kann sein, daß diese Beschwerden zum Teil ihren Grund haben. Allein, meine Herren, mit den Einschränkungen der Beamtengehälter paßt es auch wie die Faust auf das Auge. Einen solchen Vorgang jetzt in der Landesverwaltung einführen zu wollen, während aus der anderen Seite die Beamten aller Kategorien, öffentliche und private, einen förmlichen Wettlauf veranstalten, um Aufbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage, um Erhöhung der Gehälter, um Gewährung von Teuerungszulagen, Quartiergeldern und um Einbeziehung derselben in die Pensionsgrundlage, wäre ja geradezu absurd. Der Zeitpunkt ist also für eine solche Aktion nicht gerade sehr glücklich gewählt.

Ich bitte ferner zu berücksichtigen, daß die Agenden des Landes gerade in den letzten Jahren ganz kolossal gestiegen sind; das ist eine selbstverständliche Tatsache, die eben auch in der Zahl der Beamten ihren ziffermässigen Ausdruck findet und nicht weggeleugnet werden kann. Denn, daß zur Bewilligung gesteigerter Aufgaben mehr Arbeitskräfte notwendig sind, versteht Sich Von Selbst.

Ich kann ferner nur die Tatsache konstatieren, daß alle Vorschläge zur Besserung Sich in sehr allgemeinen Umrissen bewegen, und wenn man in bestimmten Zweigen der Landesverwaltung Versuche macht, einmal auf konkrete Vorschläge zu kommen, daß den Beschwerdeführern der Atem ausgeht.

Wenn es sich zum Beispiel darum handelt, wie der Dienst, den jetzt zwei Beamte besorgen, vielleicht künftig bei besserer Einteilung von einem besorgt werden könnte, so ist die Lösung schwer, und man kommt regelmäßig aus einen Hinderungsgrund und auf das Eingeständnis, daß ein positiver Vorschlag nicht gemacht werden kann. Ich will zugeben, daß sich manches reformieren ließe, allein so aufliegend und um Remedur schreiend ist die Sache denn doch nicht.

Schließlich wende ich mich noch einer Kategorie von Ausgaben zu, die vielfach beanständet, aber auch vielfach überschätzt wurde. Das sind die Subventionen für die verschiedenen Privatvereine.

Ich will dabei die Frage nach der nationalen Distinktion bieser Vereine ganz bei Seite lassen. Hier handelt es sich einstweilen um den finanziellen Gesamteffekt. Ich glaube, man überschätzt diese Ausgabenpost; alles zusammen genommen, macht sie keine beson-

dere, geschweige denn eine imponierende Ziffer aus, und durch die Einstellung dieser Subventionen würde auf der anderen Seite ganz gewiß viel böses Blut erzeugt werden. Eine ganze Reihe von Vereinen, die derzeit wohltätig und Segensreich wirken, würde in der Existenz bedroht werden. Zu diesem Resultate kam wenigstens die Ersparungskommission, welche vor 2 Jahren im Landesausschusse eingesetzt wurde und gerade auf diesem Gebiete der Landesausgaben gründlich aufräumen zu können vermeinte, Schließlich jedoch zu dem Resultat kam, daß die Nachteile einer solchen Einschränkung gerade dieser Ausgaben weit größer sind als die Vorteile der Ersparnisse.

Kurzum, ich komme bezüglich der eventuellen Einschränkungen in den Landesausgaben zu jenem Resultate, zu welchem auch die erhebliche Mehrzahl der eingelaufenen Gutachten gekommen ist, daß nämlich von der Einschränkung der Landesausgaben als einem vermeintlich wesentlichen Faktor bei der Sanierung der Landesfinanzen durchaus nicht viel zu erwarten ist.

Viel wichtiger erscheint das zweite Gebiet, nämlich die Erhöhung der Landeseinnahmen. Hier liegt es auch auf der Hand, daß eine Erhöhung der Einnahmen theoretisch in doppelter Weise geschehen kann und zwar: erstens durch Erschließung neuer Einnahmsquellen oder zweitens durch stärkere Inanspruchnahme der bestehenden.

Auf die Gefahr hin, schulmeisterlich zu scheinen, will ich bei diesem Schema bleiben.

Die Erschließung neuer Einnahmsquellen bedeutet also Einführung neuer Landesabgaben. Sie ist seit länger als zwei Jahrzehnten eine Beschäftigung des hohen Landtages und des Landesausschusses. Es wurden die allerverschiedensten Vorschläge erstattet und darüber verhandelt, aber meine Herren, es ist in sehr wenigen punkten zu einer wirklichen Realisierung gekommen.

Auch Laienkreise interessieren sich sehr stark für diese Frage, und ich muß sagen, daß ich auch derartigen Anregungen gegenüber auf dem Standpunkte stehe, man solle das Gute und wirklich Beherzigenswerte annehmen, wo immer man dasselbe findet.

Die Erörterungen des Landtages führten gewöhnlich zu einem Konklusum des Inhaltes, daß der Landesausschuß angewiesen wird, über die Einführung dieser oder jener Abgabe mit der Regierung in Behandlung zu treten, und so die Grundlage zu schaffen, auf welcher eventuell ein Landtagsbeschluß ermöglicht werden könnte.

Die Laienkreise lassen diese Erwägung gewöhnlich außer Acht, sie glauben, das Land könne ganz autonom neue Abgaben beschließen und einführen, ganz nach Belieben. Das ist ein Irrtum.

Denn es ist Selbstverständlich, daß eine neue Landesabgabe nur mittels eines Landesgesetzes eingeführt werden kann, welches der Allerhöchsten Sanktion bedarf, und ein Solches Landesgesetz zur Sanktion zu befürworten oder aber nicht zu befürworten, das ist ja Sache der verantwortlichen Reichsregierung. Es versteht sich ganz von selbst, daß die Reichsregierung jedes Finanzprojekt des Landes nicht bloß unter dem Gesichtspunkte der Landesfinanzen beurteilen wird, sondern auch unter dem Gesichtspunkte der Reichsfinanzen und auch von der höheren Warte volkswirtschaftlich allgemeiner Rücksichten. Es ist klar, daß die Regierung nicht leicht ihre Zustimmung zur Besteuerung von Verbrauchsartikeln erteilen wird, die sie Selbst in der nächsten Zukunft für den Staat zu besteuern gedenkt oder zur Besteuerung von Artikeln, von welchen sie sich eines üblen wirtschaftlichen Rückschlages auf die Steuerkraft und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung versehen müßte.

Man darf also diese gewisse staatliche Sanktionierung oder Vorlage zu einer solchen durchaus nicht geringschätzen und etwa verspotten als die gnädige Erlaubnis zur Selbstbesteuerung, sondern das ist ein sehr wichtiger Faktor, auf den Bedacht genommen werden muß.

Ohne sich vorläufig die Sanktionierung eines solchen Gesetzes zu sichern, ist es ja eine ganz müssige Arbeit und hieße geradezu Zeit und Mühe verschwenden, wenn man den hohen Landtag animieren wollte, einschlägige Beschlüsse zu fassen. Es hieße dies einfach in die Lust bauen.

Hält man sich aber dies gegenwärtig, so erfährt das ganze weite Gebiet der Steuerprojekte, die für den Landtag in Betracht kommen könnten, eine sehr wesentliche.

Einschränkung, wenn nämlich diejenigen herausgegriffen werden, welche bis zur Stunde die Zustimmung der Regierung gefunden haben.

Es verhält sich dies folgendermaßen: Es wurden im Laufe der Zeit zur Verhandlung im Landtage gebracht und auch größtenteils zum Gegenstande der Verhandlungen mit der Regierung folgende Arten von Steuern gemacht:

1.   An Luxussteuern kommen in Betracht die Besteuerung der Haltung von Wagen, Pferden, Bedienten, Hunden, Musikinstrumenten, insbesondere Klavieren, von Billards, Fahrrädern, Jagdscheinen und Jagdpachtungen.

2.   Ferner gehören dazu Abgaben vom Verbrauche solcher Artikel, die bereits staatlichen Abgaben unterliegen: nämlich vom Verbrauche von Wein, Bier, Branntwein, Fleisch, Zucker und Tabak.

3.   Abgaben von Artikeln, die derzeit einer staatlichen Steuer nicht unterliegen, so vom Verbrauche an Zündhölzchen, Mineralkohle, Mineralwässern, Beleuchtung von Gas oder Elektrizität, von Papier- und Textilwaren und

4.    Schließlich sonstige Abgaben, z. B. Landesbesoldungssteuer, Landesvermögenssteuer, eine Gebühr von Amtshandlungen der autonomen Behörden, eine Gebühr von der Übertragung von Realrechten an unbeweglichen Sachen, eine Landeslottogewinnststeuer und eine Erweiterung des gegenwärtig in Prag und den Vororten bestehenden Krankenhausbeitrages auf alle Verlassenschaften in ganz Böhmen.

Bezüglich so ziemlich aller dieser Projekte wurde mit der Regierung in Unterhandlung getreten und das Resultat dieser Verhandlungen ist kurz zusammengefaßt folgendes:

Sie hat ihre vorläufige Zustimmung, - bisher wenigstens - erteilt zu nachstehenden Abgaben:

1. Aus dem Gebiete der Luxussteuern zur Einführung einer Fahrradtaxe, ferner einer Abgabe von Jagdkarten und Jagdpachtungen.

2.   Unter den Vom Staate besteuerten Verbrauchsartikeln zur Einführung eines Zuschlages zur staatlichen Verzehrungssteuer vom Verbrauche von Fleisch und Wein.

3.   Von den bisher noch unversteuerten Artikeln zu gar keiner Abgabe. Insbesondere fallen darunter Kohle und Mineralwässer.

4.   Von den sonstigen in Vorschlag gebrachten Abgaben gab die Regierung ihre Zustimmung zu einer Landesbesoldungssteuer, jedoch mit Ausschluß der Staatsbeamten und zur Ausdehnung des Krankenhausbeitrages auf den ganzen Konnex von Böhmen.

Ich erlaube mir nun auf  die einzelnen

Kategorien dieser zugelassenen   Steuer, die

Gegenstand näherer Erörterung  sein könnten, einzugehen.

Ich komme zunächst zu der zugelassenen Fahrradsteuer.

Ja, damit hat es eine eigene Bewandtnis. Chemals konnte man diese Steuer als eine Luxussteuer bezeichnen. Gegenwärtig hat Sie diesen Charakter zur Gänze verloren. Der Radfahrtsport hat als solcher eigentlich aufgehört. Wir finden Fahrräder im Dienste des Gewerbes als Hilfsmittel zum leichteren und schnelleren Verkehre, zu gewerblichen und industriellen Zwecken.

Ja, in dieser Erscheinungsform kann man von einer Luxussteuer nicht mehr sprechen und wird selbstverständlich davon absehen, besonders wenn weiter erwogen wird, baß auch die Fahrindustrie so gänzlich darniederliegt, daß ein neuer Eingriff an ihre Entwickelungsfähigkeit kaum zu verantworten wäre.

Es würde sich bei den niederen Sätzen, die überhaupt in Frage kommen könnten, um eine Landeseinnahme handeln, die absolut nicht dafür steht

Es ist weiters zugelassen worden eine eventuelle Abgabe von Jagdkarten und Jagdverpachtungen.

Es muß zugestanden werden, daß dies ein sehr passendes Objekt der Besteuerung wäre. Denn in der Ausübung der Jagd brückt Sich gewiß ein Luxus aus und zwar ein solcher, dessen Hintanhaltung und Einschränkung wenigstens iii manchen Bevölkerungskreisen, vielleicht auch durch volkswirtschaftliche Rücksichten geboten ist.

Gegen die Sache an sich ließe sich gewiß nichts einwenden, allein bei der Ausführung stößt man aus Hindernisse. Die Jagdkarten sind bekanntlich schon ein Gegenstand der Besteuerung und zwar zu Gunsten unserer Bezirke, beziehungsweise zu Gunsten der Städte Prag und Reichenberg, und zwar ist eine Jagdgastkarte mit 4 Kronen und eine Karte für den Jagdpächter nur für die Ausübung der eigenen Jagd mit 20 Kronen belegt. Eine Landesabgabe von diesen Karten könnte sich nur als ein Zuschlag zu den bestehenden Abgaben ausdrücken, aber diese würde selbstverständlich einen Rückgang im Verbrauche der Jagdkarten im Gefolge haben. Schon jetzt werden mit diesen Jagdkarten geradezu Schmutzereien ausgeführt, so z. B. daß der Jagdpächter auf eine Jagdgastkarte jagt und niemand eine Pächterkarte nimmt.

Es würde ein unmittelbarer Rückschlag in der Nachfrage eintreten. Dieser würde wieder eine Einbuße an den Einnahmen unserer Bezirke zur Folge haben und die Bezirke würden sich nicht mit Unrecht beschweren, daß man hier die Ergiebigkeit ihrer eigenen Einnahmsquellen beeinflußt.

Was ferner die Steuer auf die Jagdverpachtung anbelangt, so gilt hier das schon vorhin Gesagte und es gibt gedanklich dagegen keinen Einwand; allein eine Jagdverpachtung kann man denn doch nur dann in gerechter Weise besteuern, wenn man auch die Ausübung der eigenen Jagd einer Abgabe unterwirft. Denn dieselbe ist ein noch höherer Luxus, und man kann nicht bloß die Verpachtung besteuern und die Ausübung der eigenen Jagd abgabefrei lassen.

Gerade die Ausübung der Eigenjagd spielt in Böhmen eine weitaus überwiegende Rolle.

Wie würde sich aber eine Grundlage für die Besteuerung derselben treffen lassen? Bei der Verpachtung ist die Höhe des Pachtzinses maßgebend und bei der Eigenjagd kam man bei allem Spekulieren nur Darauf, daß die Größe der Area maßgebend sein könnte. (Rufe: Der Abschuß!)

In Dieser Erscheinungsform würbe eine Landesabgabe lediglich einen Zuschlag zur Grundsteuer bedeuten, und nachdem schon über eine zu hohe Grundsteuer allgemein geklagt wird, so würbe man wohl dem Sande und seiner Bevölkerung eine zweifelhafte Wohltat erweisen, wenn man zu einer Erhöhung der

Grundsteuer auf indirektem Wege beitragen würde.

Ich gehe nunmehr zur nächsten Kategorie der zugelassenen Steuern über, dag ist der Zuschlag zur staatlichen Verzehrungssteuer aus den Verbrauch von Fleisch und Wein.

Die Regierung hat sich bereit erklärt, 30% dieses Betrages dem Lande als Zuschlag zu überlassen.

Da ist es schade um jedes Wort, wenn man unter den heutigen Verhältnissen von einer Erhöhung der Fleifchabgaben Sprechen wollte. Ich übergehe daher diesen Gegenstand.

Das Fleisch und der Wein würden bei 30% der staatlichen Verzehrungssteuer nahezu 1 Million Kronen jährlicher Einnahmen ergeben, aber der Hauptanteil entfällt gerade auf das Fleisch, für den Konsum von Wein bleibt ein ganz enges Gebiet übrig. Gegenwärtig beträgt die staatliche Verzehrungssteuer vom Weine ungefähr 180. 000 K jährlich und die zugelassenen 30% Landeseinnahmen wurden 54. 000 K jährlich tragen. Daß diese Ziffer mit der Beeinträchtigung der Weinindustrie und des Weinhandels, die auch berücksichtigt sein wollen, nicht im Verhältnisse steht, ist auch ziemlich evident, so daß das Nähertreten an dieses Projekt doch nicht empfehlenswert erscheint.

Von den sonstigen Abgaben, die zugelassen wurden, steht schon seit einer Reihe Von Jahren aus der Tagesordnung die Landesbesoldungssteuer. Dieselbe ist von der Regierung als ein 60% iger Zuschlag zu der Einkommensteuer jener Personen gedacht gewesen, welche eine solche von ihrem Diensteinkommen entrichten, sofern dasselbe 1200 K übersteigt. Diese Steuer hatte Seinerzeit eine Art Berechtigung, nämlich unmittelbar nach der Steuerreform des Jahres 1898. Diese Personen zahlten nämlich nach dem früheren Steuergesetze von ihrem bemerkten Diensteinkommen die sogenannte Einkommensteuer II. Klasse und von dieser Einkommensteuer II. Klasse zahlten sie die Landesumlagen. Nun ist aber zufolge der Steuerreform die Einkommensteuer II. Klasse ausgehoben worden und an deren Stelle die allgemeine PersonalEinkommensteuer getreten. Die letztere ist bekanntlich bis zum Jahre 1909 grundsätzlich umlagenfrei, und so ist tatsächlich die Erscheinung Vorhanden, daß diese Angestellten, welche früher eine Landesumlage zahlten, jetzt zu den Landesumlagen gar keinen Beitrag leisten, während die Träger selbst der niedrigsten Erwerbsteuerfätze, Handwerker, Gewerbsleute, wenn auch eine geringe, so doch eine Landesumlage zahlen.

Das war der Grund, warum man sich besonders in den ersten Jahren für die Landesbefoldungsfteuer einsetzte.

Leider Gottes ist aber dieses Argument im Lause der Jahre auf einen bloß historischen Wert herabgesunken, denn die Steuerträger von heute werden diesen Wandel, der sich im Jahre 1898 Vollzog, gar nicht spüren. Es sind ja zum guten Teile gar nicht mehr dieselben Personen; denen einreden zu wollen "Euch geschieht lein Unrecht, ihr erfährt leine Mehrbelastung", das wäre wohl ein ziemlich mühsames Beginnen.

Abgesehen aber davon, stellt die Regierung mit unerschütterlicher Konsequenz den Grundsatz auf: der Landesbesoldungssteuer dürfen meine eigenen, die Staatsbeamten, nicht unterstellt werden.

Ich bitte sich darüber nicht zu wundem; ich finde den Standpunkt der Regierung begreiflich. Denn führt ein Kronland die Landesbesoldungssteuer ein, der die Staatsbeamten auch unterzogen werden, so findet dieser Beispiel selbstverständlich Eingang auch in den übrigen Kronländern, und es dauert nicht lang, so sind die Staatsbeamten überall dieser Last unterstellt.

Die Bezüge der Staatsbeamten sollen aber, wenigstens theoretisch so hoch sein, daß sie ihren Bedürfnissen nach Maßgaben ihres Standes und Ranges, insbesondere aber ihrer Arbeitsleistung entsprechen. Wird nun an dem, was sie jetzt beziehen, etwas genommen, so rufen sie unfehlbar auf der anderen Seite um Aufbesserung, wie es jetzt im umfassenden Maße geschieht, und dann kann der Staat, der mit der linken Hand genommen hat oder richtiger nehmen ließ, mit der rechten Hand wieder ersetzen, kann in sämtlichen Kronländern Teuerungszulagen aus Anlaß der Landesbesoldungssteuer einführen und wir kommen wieder auf den Standpunkt, den ich eingangs zu betonen mir erlaubt habe: d. i. auf ein Manko in den Reichsfinanzen, welches auf alle Steuerträger repartiert wird, wobei die Steuerträger Böhmens, als eines aktiven Kronlandes, schlechter fahren als die übrigen.

Wir würden uns also in einem circulus vitiosus bewegen.

Abgesehen davon ist auch die Nichtgleichstellung der Staatsbeamten in dieser Richtung mit den Privatbeamten an sich ungerechtfertigt, welche diese Steuer auch aus diesem Grunde für uns unannehmbar macht; denn dieselben Erwägungen, welche für die Staatsbeamten sprechen, bestehen auch schließlich für die Bezirks- und Gemeindebeamten, ja sogar für die Lehrerschaft. Diese würde nämlich auch unter die Steuerträger gehören, und deren Bezüge haben wir erst vor kurzem wieder aufgebessert. Wollen wir sie jetzt wieder beschneiden? Das wäre ein sinnwidriges Beginnen.

Kurzum, solange diese Schranke besteht wird es mit der Einführung der Landesbesoldungssteuer zumindest große Schwierigkeiten haben.

Zu Beginn jeder Landtagssession, wenn auch davon keine Rebe war, erhalte, wenigstens ich, ein halbes bis ein Dutzend Petitionen von Vereinen, Handelsangestellten, Fabriksaufsehen u., welche natürlich mit Nachdruck dagegen protestieren.

Es ist weiter zugelassen worden die Ausdehnung des Krankenhausbeitrages.

Das ist eine Maßregel, die gar feinem Anstand unterliegt, leider aber wenig trägt. Es wird nämlich schon gegenwärtig von allen Verlassenschaften, die in Prag und in dessen Vororten abgehandelt werden, ein Betrag von 1/2% des reinen Verlassenschaftswertes zu Krankenhauszwecken, der den Landesfond entlastet, eingehoben und diese Gebühr soll ausgedehnt werden auf ganz Böhmen, weil kein Grund vorliegt, aus welchem Prag und dessen Vororte allein diese Last treffen soll.

Die Regierung hat ihre Zustimmung erteilt und ursprünglich gewünscht, daß sich der Gesetzentwurf eng anschließen solle an das Gesetz über die Zahlung des Schulbeitrages Im Laufe der Berhandlung hat sie aber nicht gestattet, im Gegensatze zum Gesetze über den Schulbeitrag, daß auch das gebührenäquivalentpflichtige Vermögen dem neuen Krankenhausbeitrage unterzogen werde.

Der Entwurf über dieses Gesetz liegt fertig vor und kann jederzeit angenommen werden. Die Gebühr wird aber wahrscheinlich sehr wenig ergeben.

Wie viele Verlassenschaften und in wie hohem Werte alljährlich zur Abhandlung gelangen, darüber gibt es keine Regel, auch keine Durchschnittsberechnung, das ist viel zu viel Zufallsache.

Nach wenigstens einigermaßen verläßlichen Aufstellungen der Landesbuchhaltung durfte der Ertrag dieser Abgabe jährlich 400000 K betragen, allerdings ein verhältnismäßig sehr geringfügiger Betrag.

Damit wäre ich bei der Behandlung jener Steuern, die der Zustimmung der Regierung vorläufig sicher sind, fertig. Man könnte allerdings sagen: Das ist die gegenwärtige Ansicht der Regierung, aber Regierungen kommen und gehen, Ansichten wechseln oft in überraschend kurzer Zeit. Da muß ganz einfach das Land sich dafür einsetzen, daß die Regierung auch bezüglich dieser oder jener Abgabe ihre Anficht ändert, wie es auch früher der Fall war, und daß dem Lande doch durch ein planvolles und hartnäckiges Vorgehen neue Einnahmsquellen gesichert werden. Allein ich bedauere, auch in dieser Beziehung keine sehr rosige Perspektive eröffnen zu können, denn ich gestehe, die Gründe, aus denen sich die Regierung ablehnend zu diesem oder jenem Projekte verhält, sinb in den weitaus meisten Fällen so einleuchtend und triftig, daß man sich dem selbst nicht entziehen kann. Ich möchte an der Hand dessen nur eine besondere Abgabe behandeln, weil sie in gewissen Kreisen sich einer ganz außerordentlichen Popularität erfreut und oft zur Sprache gekommen ist; das ist die Besteuerung der Mineralkohlen. Das würde allerdings eine ausgiebige Einnahmsquelle Sein und würde gehörig in Betrag kommen. Die Regierung aber nimmt folgenden Standpunkt ein. Sie sagt: Zur Deckung von Landesausgaben darf bloß der Verbrauch an Kohle im Lande als Steuerobjekt dienen.

Die gewisse, ich möchte fast sagen, überschlaue Spekulation, auf Heranziehung des Auslandes schließt die Regierung loyal aus, und ich muß bekennen, daß ich ihren Standpunkt teile; denn so schlau, wie man sich durch das Projekt erweisen würde, wären die anderen Leute auch und würden wahrscheinlich in einer solchen öffentlichen Abgabe eine Umgehung des Zoll- und Handelsverträges und des Tarifes entdecken, denn das wäre ein verblümter Ausfuhrzoll und weiter nichts.

Schon aus diesen Gründen ist deshalb nichts zu machen. Aber was den Verbrauch von Kohle im Lande selbst betrifft, erklärt die Regierung etwas weit Schlimmeres.

Ich könnte - so äußert sich die Regierung - die Kohle freigeben, die zu Kochund Heizzwecken verbraucht wird, aber jene Kohle, die zu industriellen Zwecken benützt wird, lasse ich der Besteuerung nicht unterziehen. Eine solche Besteuerung des Kohlenverbrauches, so kalkuliert die Regierung, würde unsere industrielle Produktion in Böhmen unter ungünstigere Produktionsbedingungen stellen, als nicht nur die Industrie des Auslandes, sondern sogar auch die Industrie in den anderen Kronländern. (Zwischenruf: Die Verstaatlichung der Bergwerke wäre das Allerbeste!) Kann sein.

Meine Herren! Ich Skizziere bloß den Standpunkt der Regierung. Anderseits die bloße Heranziehung des Kohlenverbrauches zu Koch- und Heizzwecken scheint nun ein ganz unannehmbares Projekt. Das hieße nämlich das elementarste Subsistenzmittel besteuern, und eine Verbrauchssteuer Schaffen, die weitaus gehäßiger wäre als die übrigen bestehenden zusammengenommen.

Also in diesem engen Rahmen ist mit der Kohlenbesteuerung denn doch nicht zu rechnen.

Leichter wäre der Widerstand der Regierung zu besiegen oder Sich deren Zustimmung zu sichern, zu einer Reihe von Luxusabgaben, insbesondere zur Haltung von Equipagen, Bedienten, dann allenfalls bei der Beleuchtung mit Gas, Elektrizität und dergleichen. Ich gestehe zu, alle diese Projekte Sind erörterungsfähig, und nach dem Grundsatze: "Biete Kleine machen ein Großes", darf man sich ihnen nicht verschließen, allein vor einem möchte ich warnen, nämlich Sich einen auch nur halbwegs namenswerten Effekt davon zu versprechen.

Man überschätzt diese Projekte häufig. Fälle, wo man mit Zahlungen anfing, kamen dann auf eine geradezu lächerlich geringe Anzahl herab, insbesondere bei Equipagen und Domestiken zeigt sich dies.

Und ob eine Abgabe, deren finanzieller Effekt ein sehr geringfügiger wäre, bei genug hohen Einhebungskosten im richtigen Verhältnis steht zu dem Rückschläge auf die Industrie, die sich gerade mit der Erzeugung und dem Verschleiße dieses Artikels besaßt, ist auch eine überaus fragwürdige Sache.

Also wenn die Einführung neuer Steuern nicht geht, so stünden wir, ich möchte sagen, vor einem entscheidenden Schlußkapitel.

Wie steht es mit der Erhöhung der bestehenden Einnahmen ?

Ich bitte meine Herren! Die Einnahmen des Landes sind selbstverständlich überaus einfach und wörtlich an den fünf Fingern einer Hand hergezählt. Die Einnahmen des Landes sind nämlich: Einkünfte des eigenen Vermögens, ferner Musikabgaben und Schulbeiträge, ferner die Landesbierabgabe und die Umlagen zu den direkten Steuern, sowie schließlich die staatliche Überweisung aus der Personaleinkommensteuer und der Branntweinsteuer.

Die eine Kategorie ist wegen der gesetzlichen Feststellung einer Erhöhung unfähig, andere wie die Einkünfte aus dem Landesvermögen sind nach der Natur der Sache gebunden, also landen wir zum Schluß bei den Umlagen und bei der Bierabgabe.

Hochgeehrte Herren! Auch nur davon zu sprechen ist überaus gefährlich, auch wenn man es noch so vorsichtig einrichtet und rein theoretisch das pro und contra erörtert.

Wenn man nämlich auch dem Leser oder Hörer sein eigenes Urteil ganz anheimstellt, so gibt es unfehlbar Aufregung in den beteiligten Kreisen, welche auch nur den Keim eines solchen Gedanken in Grund und Boden stampfen wollen und diese Arbeit auch gründlich besorgen.

Wer sind aber in ganz Böhmen nicht beteiligte Kreise?

An den Umlagen zur direkten Steuer ist alles beteiligt, was Grund und Boden oder Gebäude hat, oder Erwerbsteuer bezahlt.

An der Landesbierabgabe ist alles beteiligt, nicht nur wer Bräuer und Gastwirt ist öder sie vertritt, sondern auch z. B. der Grundbesitzer, der Gerste baut, der an solchen Unternehmen beteiligt ist, und schließlich jeder Biertrinker oder Erhalter mehrerer Personen, welche auf Biergenuß mehr, weniger angewiesen sind, und zum Schlüsse Alles, was


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