Pátek 17. listopadu 1905

Deswegen genügt es nicht, daß man vielleicht bei irgend einer Gelegenheit Versprechungen macht, daß man im Parlament zum Scheine Reden hält, um die Interessen der Bevölkerung zu vertreten, sondern es ist notwendig, daß man Ernst macht und der Regierung tatsächlich in dieser Richtung ein bestimmtes Ziel und eine Bestimmte Zeit vorschreibt.

Der Finanzminister hat das Jahr 1 909 als den Zeitpunkt hingestellt, bis zu welchem eine Reform der Gebäudesteuer und vielleicht eine allgemeine Steuerreform durchdeführt werden soll.

Der Finanzminister ist aber gegangen, und der neue Finanzmimster Braucht die Versprechungen des alten nicht zu halten.

An uns wird es liegen, ob das wahr sein wird, was der Kollege Dr. Funke gesagt hat, oder ob der Optinismus Berechtigt ist, welchen der Kollege Glöckner an den Tag gelegt hat.

Gestatten Sie mir, nach diesen Ausführungen aus die Sache selbst zurückzukommen und zu sagen, wie ich jetzt Bereits getan habe, daß das Gesetz zwar tatsächlich sehr mangelhaft aber vom Standpunkte der Sozialgesetzgebung dennoch ein Fortschritt ist. Es ist ein solcher sowohl in sozialer und ethischer Hinsicht, wie auch in hygienischer Beziehung vom nationalökonomischen Standpunkte aus. Dieser Fortschritt ist vielleicht als ein äußerst geringer zu Bezeichnen; aber selbst wenn er nur als ein theoretischer erscheinen wurde, so ist er doch zweifellos ein Fortschritt. Im Sinne dieses Fortschrittes uns bei dieser Abstimmung zu verhalten, ist unsere Pflicht und unsere Aufgabe.

Die Gegner dieses Gesetzes - und es hat solche auch Bereits in der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten gegeben - haben angeführt, daß dadurch der Spekulation Tür und Tor geöffnet werden wird. Ich teile diese Anschauung nicht; ein solcher Pessinismus erscheint mir gerechtfertigt. Schon im Jahre 1892, als das Gesetz vom 9. August geschaffen wurde, wurden ähnliche Befürchtungen gehegt und doch ist, wie Bereits von anderen Rednern erwähnt worden ist, von den Begünstigungen dieses Gesetzes beinahe gar fein Gebrauch gemacht worden, indem nur 319 Arbeiterhäuser im Laufe von 10 Jahren gebaut worden sind.

Wir Brauchen deshalb keine Furcht zu hegen, umso weniger als es ja Bei uns derartige Privatinstitute nicht gibt, welche eine Initiative ergreifen würden, wie dies in anderen Staaten der Fall ist, wie z. B. in Deutschland, welches ein derartiges Gesetz nicht hat.

Ich verweise nur auf die Wirksamkeit der Rheinischen Bereinigung zur Förderung des Arbeiterhäuserwesens in Düsseldorf, welche einen ganz gewaltigen Einfluß in Bezug auf die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der arbeitenden Klassen gehabt hat.

Wir dürften auch bei dem Umstände, daß man in Brünn bereits daran gegangen ist, eine derartige Genossenschaft zu gründen und dieselbe von Seiten der Stadtgemeinden unterstützt hat, keine allzu weitgehenden Folgerungen ziehen.

Meine Herren, ich bin überzeugt, daß von diesem Gesetze bei den Einschränkungen, die darin gemacht werd, kein ausgiebiger Gebrauch gemacht werden, und daß eine Schädigung des Hausbesitzes, welche Schädigung ganz gewiß von uns ebenfalls schwer empfunden werden wurde, nicht eintreten wird.

Wir, meine Herren, stehen - das haben wir wiederholt bewiesen - ganz gewiß auch auf dem Standpunkte, daß es unsere Pflicht ist, den schon an und für sich so schwer geschädigten Hausbesitz nicht noch weiter zu belasten, ihm nicht noch weitere Schwierigsten zu machen, und wenn wir der Anschauung wären, daß durch Annahme dieses Gesetzes das eintreffen sollte, wären wir die ersten, die dagegen Stellung nehmen würden.

Aber selbst aus den Ausführungen des Herrn Abg. Glöckner geht hervor, daß auch er keine so ersten Befürchtungen hegen kann, denn er erklärt ja selbst, er sei der Meinung, daß das, was Herr Dr. Funke gesagt hat, nicht eintreffen, sondern daß in kürzer Zeit die Reform der Gebäudesteuergesetzgebung erfolgen werde.

Wenn nun eine solche Reform in baldiger Zeit in Aussicht steht - und das hat ja Herr Glöckner doch gesagt - so ist es naturgemäß, daß, da die Bautätigkeit sich nicht sofort entwickeln wird, der Hausbesitz, was ja überhaupt nicht zu erwarten ist, bis zu der Zeit der Gebäudereform nicht so schwer getroffen werden kann.

Als weiterer Grund wurde von den Gegnern angeführt, daß die Gemeinden geschädigt werden könnten.

Ich gebe zu, daß die Gemeinden ein Interesse daran haben, heute die volle Steuersumme durch Auslagen belasten zu können; aber erstens kommt hier nur ein Betrag von 50% für die Gemeinden in Betracht, und dann handelt es sich auf Grund des § 1 des Gesetzes eigentlich nur um jene Gebäude, die auf bisher unbebauten Flächen oder auf der Bauarea eines bis auf den Grund niedergerissenen Hauses zu dem Zwecke erbaut werden, um Arbeitern gesunde und billige Wohnungen zu bieten, also um Neubauten; es wird also die Schädigung der Gemeinde keine sofort positive sein, anderseits aber wird sie keine große sein, da ja die Häuser mit 50% belastet werden können. Zu dem ist sich stets vor Augen zu halten, daß nur verhältnismäßig wenige solcher Häuser errichtet werden dürften.

Dann kommt aber auch noch folgendes in Betracht. Wenn man sagt, daß durch eine derartige Reform die Gemeinden geschädigt werden, dann müßten wir überhaupt gegen jede Gebäudesteuerreform sein, da jede Gebäudesteuerreform doch in der Herabsetzung der Gebäudesteuer gipfelt. Wenn aber die Gebäudesteuer überhaupt herabgesetzt werden soll, so müssen die Gemeinden dann eigentlich noch mehr geschädigt werden als durch dieses unschuldige Gesetz.

Das ist naturgemäß. Wir mußten also aus dem Grunde, um die Gemeinden nicht zu schädigen, um ihre finanzielle Lage nicht zu erschweren, überhaupt gegen die Reform des Gebäudesteuerwesens sein, und das können wir unter keinen Umständen vertreten, das wäre ein Unding, denn dann mußte jeder, der für die Gebaudesteuerreform ist, nach dem Standpunkte der Gegner auch ein Schädiger der Gemeinwesen sein.

Meine Herren! Es ist auch noch gesagt worden, daß das Einkommen von 2400 K für die Berechtigung zum Genusse der Vorteile des Gesetzes zu hoch gegriffen sei.

Ja, für einen einzelnen Arbeiter mag das ja stimmen, aber wenn es im Gesetze heißt, daß bei einer Familie von fünf und mehr Köpfen 2400 K als Maximum angenommen wird, so ist dies gewiß nicht zu hoch gegriffen, insbesondere dort, wo es sich um Industriegebiete handelt, wo die Lebensmittel teurer sind, was naturgemäß zur Folge hat, daß die Löhne höher sein müssen als anderswo.

Wenn wir das alles in Betracht ziehen, müssen wir sagen, daß das Gesetz trotz seiner Mängel einen Fortschritt im Sinne sozialer und ethischer Gesetzgebung bedeutet und ein, wenn auch nur kleiner Schritt ist aus dem Wege zur Lösung der sozialen Frage, sowie zur Lösung der Gebäudesteuerreform.

Naturgemäß Verlangen wir aber auch, daß die Gebäudesteuerreform in absehbarer Zeit durchgeführt werde und gleichzeitig mit ihr überhaupt das Steuerwesen in Österreich in entsprechen der Weise einer Änderung unterzogen werde im Sinne des Musters der Gesetzgebung jener Staaten, wo die progressive Einkommensteuer eingeführt worden ist. Deshalb werden wir auch für die Resolution stimmen.

Wenn wir, meine Herren, noch bedenken, daß das Gesetz in allen Kronländern mit Ausnahme Dalmatiens bereits angenommen ist - und ich glaube nicht, daß es besonders ehrenb für das Kronlandd Böhmen ist, in dieser Hinsicht an die Seite Dalmatiens gestellt zu werden - müssen wir für dieses Gesetz stimmen. Deshalb werden wir unsere Stimme dafür abgeben. Wem es ernst ist, auch nur ein kleines Schärflein zur Lösung der sozialen Frage beizutragen und den breiten Schichten unseres Volkes Entgegenkommen zu zeigen, der wird für dieses Gesetz stimmen. Dadurch beweisen wir, daß es uns ernst ist, mit der so oft betonten Liebe zu den ärmsten unserer Volksgenossen. (Lebhafter Beifall. )

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Werunsky: Nachdem nunmehr kein Redner gegen den Antrag eingetragen ist, so erteile ich das Wort dem nächsten Redner für den Antrag der Kommission. Es ist der Herr Abg. Dr. Herrmann.

Jelikož další øeèník proti návrhu komise zanesen není, dávám slovo øeèníku pro návrh komise. Je to pan poslanec Herrmann.

Dávám mu slovo.

Ich erteile ihm das Wort.

Abg. Dr. Herrmann: Hoher Landtag! Ich habe mich zu dem in Verhandlung stehenden Gesetzentwurfe zum Worte gemeldet, weil der Verband der Hilfsvereine für Lungenkranke im Königr. Böhmen an diesen hohen Landtag eine Petition wegen raschester Aktivierung des Gesetzes vom 8. Juli 1902 gerichtet hat, weil diese Petition über eine Anregung unseres sehr geehrten Kollegen Prof. von Jaksch im Klub des verfassungstreuen Großgrundbesitzes einer eingehenden Beratung unterzogen und von diesem Klub einstimmig und Vollinhaltlich gebilligt wurde und auch durch diesen Klub zur Uiberreichung gelangt ist. Ich, habe also diese Petition zu vertreten. Mit Rücksicht aus die ganz eingehenden und ausgezeichneten Darlegungen des Kommissionsberichtes und mit Rücksicht auf die ausgezeichneten Ausführungen meines sehr geehrten Herrn Vorredners Dr. Funke, werde ich mich daraus beschränken können, in aller Kürze jene streng sachlichen Momente zur Geltung zu bringen, welche für das Rahmengesetz vom 8. Juli 1902 sprechen.

Bereits im Jahre 1892, wie wir ja von vielen Vorrednern gehört haben, wurden, und zwar mit Gesetz vom 9. Feber 1892 Z. 37 R. G. Bl, Neubauten mit Arbeiterwohnungen weitgehende Begünstigungen gewahrt. Allein diesem Gesetze hafteten manche Einschränkungen an. Vor allem wurde es nur Gemeinden, Genossenschaften Von Arbeitern und Arbeitgebern daselbst gestattet, derartige Gebäute zu bauen. Uiberdies waren die Bestimmungen des Gesetzes nicht elastisch genug. Es war beispielsweise für 1 m2 Bodenfläche ein Maximalmietzins festgesetzt, und so erwies sich dieses Gesetz als verbesserungsbedürftig.

Es ist nun eine feststehende Tatsache, daß in den Städten und Industrieorten Böhmens, das sich immer mehr zu einem Industrielande entwickelt, ein ganz außerordentlicher Mangel an Arbeiterwohnungen herrscht, ein Mangel, der sich immer mehr fühlbar gemacht hat. Aus diesen beiden Gründen wurde offenbar das neue Reichsgesetz vom 8. Juli 1902 erlassen, welches ge genüber dem alten Stande wesentliche Verbesserungen beinhaltet.

Vor allem anderen - und darin liegt, meine sehr geehrten Herren, der Schwerpunkt der ganzen gesetzgeberischen Aktion - ist eine Borsorge dafür getroffen, daß die schwerwiegenden Borteile der Steuerbefreiung und Steuererleichterung jenen und nur jenen zugute kommen werden und müssen, welchen sie zugedacht sind, den Mietern selbst, also der Arbeiterschaft, welche die enorme bishe-rige, die Armen im Verhältnis zu ihrem Einkommen geradezu progressiv hart treffende Mietzinssteuer zu Parias in Bezug aus das Wohnungsbedürfnis macht; dafür sorgen die Paragrafe 11 und 14 des neuen Gesetzes, die enge Begrenzung der Verzinsung der in den Arbeitergebäuden investierten Kapitalien, dafür sorgt die Verfügung, daß die Widmung als Reallast zu Gunsten des Staates auf die Dauer von 50 Jahren ins Grundbuch einzutragen ist, dafür sorgen zahlreiche Vorschriften in Bezug aus die Bauausgestaltung, insbesondere in Bezug Jaus die bessere Wohnweise, das Verbot der Aftervermietung, der Aufnahme von BettgeharninFamilientvohnhäusern, die behördliche Genehmigung der Hausordnung und der Mietsordnung, kurz eine ganze Reihe von Borschristen, die im Gesetze selbst und in den Vollzugsvorschriften vom 7. Jänner 1903 enthalten sind, Borschristen, welche durchwegs zweckentsprechend und einwandsfrei erscheinen.

Es ist also auf der einen Seite im Rahmen des Gesetzes vom 8. Juli 1902 vorgesorgt, daß die Vorteile des Gesetzes nur der Arbeiterschaft und zwar ausschließlich dieser Zu Gute kommen werden.

Auf der anderen Seite erwächst aus diesem Gesetze, genau betrachtet, von Gemeinden in einzelnen Fällen abgesehen, für Niemanden Nachteil.

Es erwächst kein Nachteil den Selbstverwaltungskörpern, denn dieselben leiden, wie schon ausgeführt wurde, einen Umlageausfall nur bezüglich - solcher Gebäude, welche ohne dieses Gesetz nicht gebaut worden wären. Übrigens ist ja der Umlagenausfall temporär beschränkt.

Was die Gemeinden anbelangt, so gebe ich zu und erkenne gerne an, daß dieselben in einzelnen Fällen durch die Kanalisierung namentlich bei der Anlage neuer Stadtteile, durch das Straßenregulierungswesen, durch die Wasserzuführung, die Beleuchtung, bedeutende materielle Opfer zu bringen haben werden, allein einerseits erhält die Gemeinde dann doch in der nur geminderten Umlage sofort eine parzielle Entschädigung nach Ablauf der Steuerfreiheit durch volle Umlagen Ersatz.

Bezüglich dieser Opfer konstatiere ich mit Befriedigung, daß wir von dem Vertreter eines blühenden Gemeinwesens, nämlich dem Herrn Abgeordneten Funke, gehört haben, daß die Gemeinden derartige Opfer mit Freuden zu bringen haben werden, weil durch dieses Gesetz ungeheueren Übelständen und Notständen Vorgebeugt oder Abhilfe geschaffen wird.

Es erwächst aber auch kein Nachteil den übrigen Grund- und Hausbesitzern, denn das neue Gesetz wird keineswegs auf den Bodenwert und die Bodenrente eine empfindliche, eine entschiedene alterierende Wirkung ausüben.

Der Haupteffekt des Gesetzes wird in der Besserung der Wohnweise liegen, ohne daß vielleicht eine ganz außerordentliche und die Besitzer nicht befreiter Gebäude schwer schädigende Verbilligung der Mietzinse eintreten wurde.

Die Gründe hiefür sind in dem Referentenbericht so ausführlich und überzeugend dargestellt, daß ich mir wohl versagen darf, dieselben hier noch einmal vorzubringen.

Die schönste Wirkung des Gesetzes wird jedoch, wenn ich so sagen darf, eine erziehliche sein.

Die breiten Volksmassen werden jetzt erst erkennen, welche Vorteile und welchen Wert eine anständige Wohnung, von dem das kostbarste Gut, die Gesundheit, außerordentlich abhängt, hat, und ist einmal diese Erkenntnis in die breiteren Massen gedrungen, werden schreiende Übelstände auf diesem Gebiete, welche heute Not, Elend und Krankheit zeitigen, ein Ende gesunden haben.

Also die Hebung der Wohnstätten, das wird der schönste und bleibende Effekt des Gesetzes werden und zwar über die Zeit   der Steuerbefreiuung hinaus.

Es ist dies eine Etappe auf dem Wege, welcher zur Höhe führt.

Meine Herren! Es gereicht mir zur außerordentlichen Befriedigung, daß dieses Gesetz jetzt, also zu einer Zeit, wo die Arbeiterschaft allenthalben recht ungestüm ihren Forderungen Geltung zu verschaffen trachtet, auf die Tagesordnung gelangt ist.

Denn die Votierung dieser Vorlage bedeutet für die Arbeiterschaft eine materielle Gabe von ganz enormem Werte, wenigstens nach meiner Überzeugung.

Die Votierung dieses Gesetzes erbringt aber auch den Beweis, daß in diesem hohen Hause, obgleich die Arbeiter in demselben nicht vertreten sind, den berechtigten Ansprüchen derselben vollständiges Verständnis und eine wohlwollende, opferwillige Beurteilung entgegengebracht wird. Und so bitte ich Sie, meine Herren, dieses Gesetz mit überwiegender Majorität anzunehmen. (Lebhafter Beifall. Redner wird beglückwünscht. )

Oberstlandmarschall: Zum Worte gelangt nunmehr der Herr Abgeordnete Posselt.

Abgeordneter Posselt: Ich habe zu diesem Gegenstände das Wort ergriffen, weil ich als Vertreter eines ausschließlich industriellen Bezirkes und als Vertreter von Orten und Gemeinden, denen an der Hauszinssteuer ungemein viel liegt, meine Abstimmung sozusagen zu rechtfertigen oder aufzuklären habe.

Ich habe bereits meinen Standpunkt in der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten bekannt gegeben und zum Schlusse erklärt, daß trotz einiger Erwägungen, welche uns bestimmen müßten, gegen die Vorlage zu votieren, wir doch vom Standpunkte der Humanität und Verbesserung der sanitären Verhältnisse in den Gemeinden für das Gesetz stimmen müssen, wollen wir nicht ungesunde soziale und wirtschaftliche Verhältnisse für die Dauer bestehen lassen oder doch dazu beitragen, daß solche Verhältnisse dauernd werden, die ja doch entschieden für die Allgemeinheit nachteilig genannt werden müssen. Daß durch dieses Gesetz die Gesundheitsverhältnisse nicht schon geradezu ideal werden, das ist selbstverständlich. Denn nicht bloß die Wohnungen der Arbeiter, sondern auch die Wohnungen in den ärmeren Landgegenden sind darnach angetan, daß man glauben sollte, die Leute müssen dort alle ungesund sein. Notorisch ist es, daß in jenen Gegenden, wo die ärmsten Verhältnisse herrschen, vielfach auch die gesündesten Leute sind, wie man uns z. B. anläßlich der Assentierungen sagt.

Es mag sein, daß diese Leute mehr an die Luft kommen, als die Arbeiter, aber immerhin ist die Wohnung an und für sich, wenn sie auch schlechter und schlichter ist, nicht immer die Ursache weit ausgebreiteter Erkrankungen.

Daß, wie vorausgehend behauptet wurde ein "unsägliches Elend" in den Gemeinden und den Städten eintreten werde, wenn das Gesetz angenommen und durchgeführt wird, möchte ich doch bezweifeln. Und ich muß dies deshalb verneinen, weil ich ja mit meiner Abstimmung dazu förmlich beitragen wurde, ein "unsägliches Elend" zu schaffen, was doch nicht vorausgesetzt werden kann.

Die Baulust richtet sich nicht allein nach bestimmten Begünstigungen, sie richtet sich auch nicht einfach nach gesetzlichen Paragraphen. Die Baulust richtet sich nur nach dem Bedarfe.

Und wenn in den Städten auch einzelne Wohnhäuser für die Arbeiter unter der Begunstigung dieses Gesetzes gebaut werden, so wird sich die eigentliche Baulust immer nur und weiterhin nach dem allgemeinen Bedarfe richten. Dies zeigt sich auch bei uns und ich kann den besten Beweis hiefür durch den Ausbau in unserer Stadt erbringen. Das Bauen ohne die Belastungen und Belästigungen, die das Gesetz selbst ausspricht und vorschreibt, wird sich immer mehr ausbreiten; es werden auch nachher viele Leute lieber mit einer zwölfjahrigen Steuerfreiheit, frei von solchen gesetzlichen Belastigungen bauen, als mit einer 24jahrigen Steuerfreiheit und mit den Beschränkungen aus dem vorliegenden Gesetze. Es wird überhaupt von dem Gesetze ebenso wie von dem Gesetze aus dem Jahre 1892, durchaus nicht jener weitgehenbe Gebrauch gemacht werden, wie er erwartet oder befurchtet war, weil es ja keinem Hausbesitzer oder Vermieter angeneym und lied sein wird, jederzeit der Kontrolle zu unterliegen, ob ja alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind oder nicht. Und beim geringsten Mangel, welcher gefunden wird, im Laufe der 24jährigen Steuerfreiheit die Begünstigung zu anulieren. Deshalb glaube ich, daß wir uns vor diesem Gesetze nicht allzusehr zu fürchten haben.

Was ich aber immer bedauere und was ich auch in diesem Falle gegenuber unserem Reichsrate bedauere, das ist der Umstand, daß man bei der Schaffung sozialer Gesetze in der neueren Zeit niemals daran denkt, die untersten autonomen Faktoren zu schützen, wenigstens in dem, was sie schon haben; daß man sie hingegen, wie ich mir bereits gestern zu bemerken erlaubt habe, nur stets verkürzt, und daß man es auch in diesem Falle wieder fur nötig gefunden hat, die Befreiung von Gemeindeumlagen als eine gesetzliche Bedingung für die Durchführung derartiger Bauten aufzustellen.

Ich habe allerdings gehört, daß das Gesetz im Reichsrate im letzten Augenblicke und rasch durchgepeitscht worden ist, aber nichtsbestoweniger hätte ich heute die Bitte an die Vertreter im Reichsrate zu stellen, daß sie doch zukünftig bei der Schaffung sozialer Gesetze Rücksicht nehmen auf die Gemeinden und die Bezirke, sonst wird man dazu kommen müssen, zum Schutze der Gemeinden und Bezirke eigene Gesetze zu schaffen, weil dann diese die Ärmsten sein werden unter den Armen.

Wir geben alles zu; wir geben zu, daß der Staat Wohljahrtseinrichtungen von uns verlangt, wir brauchen aber eigentlich diese Aufforderung nicht, denn jede gut geleitete Stadt geht daran, alles zu schaffen, was zum Wohle und was zur Verbesserung sozialer Verhältnisse der Bewohnerschaft in den Städten notwendig ist.

Aber man muß uns, um Gottes willen, doch die Möglichkeit lassen, diese Notwendigkeiten zu ertragen ! Durchaus, wenn man uns schon nicht besondere Einnahmen durch Gesetze bietet, wenigstens von dem wenigen, was wir haben, und was wir nur als Unterlage unserer berechtigten Voraussetzungen brauchen, nichts entziehen! Man darf uns die Mittel, derartige Einrichtungen zu schaffen, nicht wegnehmen.

Ich stelle also die Bitte an alle Faktoren, bei der Schaffung aller Gesetze, welche fernerhin erlassen werden, daran zu denken, daß die autonomen Verwaltungen unbedingt zu schützen sind und daß man sie nicht einfach als Beitragleistenden für solche Einrichtungen heranzieht, welche zwar der Allgemeinheit zugute kommen, an welchen aber der Staat doch das größte Interesse hat.

Es ist ja richtig, wenn man sagt, daß die Reform der Gebäudesteuer von dem Standpunkte, daß die Gemeinde durch die Verminderung der Steuersätze Nachteile erleidet, gewiß auch Nachteile für die Gemeinde bringen würde.

Mit Rücksicht aber darauf, daß die Gebäudesteuer-Reform unter der Voraussetzung gar nicht gedacht werden kann und darf, daß man nicht gleichzeitig für die autonomen Faktoren Ersatz schafft, ist eine Befürchtung schon heute diesbezüglich auszusprechen nicht nötig.

Ganz sicher werden auch in solchem Falle alle wirtschaftlichen Faktoren der öffentlichen Verbände daran denken müssen, das, was an Steuern, an der Basis für die Einnahmen der Gemeinden, weggenommen wird, in irgendeiner Weife wieder zu ersetzen.

Auch ich kann nur daraus hinweisen, daß uns hierin Deutschland das beste Muster geschaffen hat, und daß ich schon vor Jahren diesbezüglich eine ausführliche Darlegung gegeben habe, welche den krassen Unterschied zwischen den öffentlichen Einnahmen draußen und bei uns zeigt.

Wenn ich besonderen Wert aus alle gesetzlichen Bestimmungen legte, welche den Ausbau der Städte zum Zwecke und Ziele haben, so geschieht dies deshalb, weil ich vor allem verhütet haben möchte, daß irgendwelche gesetzliche Faktoren auch jene Schwierigkeiten, die dieses Gesetz bietet, auch beim Ausbau der Städte überhaupt, und bei der Auslegung der Bauordnung anwenden dürsten.

Ich bemerke, daß heute in den Städten hauptsächlich darauf gesehen, daß hauptsächlich gefordert wird, daß sogenannte Ein-FamilienHäuser gebaut werden. Diese sind nicht gar so teuer und sie bieten ein gesundes Wohnen und in Hinsicht der in diesem Gesetzentwurfe auch betonten öffentlichen Moral, in Hinsicht der öffentlichen Sittlichkeit alles Gute.

Diese Ein-Familien-Wohn-Häuser sind vielleicht auch jene, welche die durch dieses Gesetz zu schaffenden Wohnungen beeinflussen könnten, aber die Freiheit, welche die Bauordnung, trotzdem sie selbstverständlich auch gesetzliche Bestimmungen enthält, in Hinsicht der gewöhnlichen Wohnhäuser, also auch in Hinsicht der Ein-Familien-Häuser bietet, wird gewiß auch dazu beitragen, daß diese allerempfehlenswerteste Bauart in den Städten nicht geschädigt und gehemmt werde.

Ich stimme also ganz beruhigt für den Kommissionsantrag und zwar nicht nur deshalb, weil ich in den Kommissionen aus noch weiter angeführten Gründen für das besetz gestimmt habe, sondern auch deshalb, weil wir uns alle dahin einigen müssen, daß wir Der arbeitenden Bewohnerschaft fehlende Begünstigungen bringen und uns in keiner Lage den Vorwurf machen lassen sollen, daß wir etwa für die Arbeiterschaft keinen Sinn, kein Herz und kein Verständnis für ihre Bedürfnisse hätten.

Ich bitte Sie also, Verehrte, den Kommissionsantrag anzunehmen, und ich glaube auch meine Freunde aus den deutschen Städten und aus den Städten überhaupt ruhig einladen zu können, für dieses Gesetz zu stimmen.

Es werden sich ganz gewiß jene allzuweitgehende Befürchtungen, welche hier ausgesprochen worden sind, nicht erfüllen. (Beifall. - Abgeordneter Strache ruft: "Na, warten wir es ab!")

Oberstlandmarschall: Es hat sich noch Herr Abg. Peschka als Kontraredner eintragen lassen.

Dal se ještì zanésti pan posl. Peschka jako øeèník proti návrhu.

Jelikož nyní mluvil øeèník pro návrh náleží slovo p. posl. Peschkovi.

Nachdem gegenwärtig ein Herr für die Anträge gesprochen hat und der Abg. Peschka sich als Kontraredner eintragen ließ, gelangt nunmehr der Herr Abg. Peschka zum Wort.

Ich erteile das Wort dem Herrn Abg. Peschta.

Abg. Peschka: Hoher Landtag! Ich habe nicht die Absicht, in einer langen Rede unsere Ansicht zu begründen, sondern, nachdem alle Erklärungen für und gegen dieses Gesetz schon von verschiedenen Seiten dieses hohen Hauses abgegeben wurden, werde ich mich auf wenige kurze Erklärungen beschränken.

Wir können uns durchaus nicht verhehlen, daß in diesem Gesetz ein großer humanitärer Zug liegt, denn die Regierung will damit bezwecken, daß Neubauten errichtet werden, die Den Arbeitern, Sowohl den industriellen, wie den landwirtschaftlichen zu Gute kommen sollen. Man will die Steuerbefreiung dieser Hauser auf 24 Jahre gewahren und will dadurch die Bautätigkeit anregen, u. zw. in dem Sinne, daß nur reine Arbeiterwohnungen geschaffen werden. Darin liegt ein humanitärer Zug. Es wird auch dazu kommen, daß dadurch ein großer Teil der Arbeiter in die Lage versetzt wird, in besseren Wohnungen ein Unterkommen zu finden. Besonders vom moralischen Standpunkte ist es zu begrüßen, daß in diesen Arbeiterwohnungen das Aftervermieten verboten ist. Aber nicht nur der Industrie wird dies zugute kommen, sondern auch der landwirtschaftlichen Bevölkerung. (Zwischenruf: Gewiß, das steht ja ausdrücklich darin, Herr Kollege 1) Ja ich sage doch, auch die Landwirtschaft wird sich das Gesetz zunutze machen und wenn auch nicht in erster Linie der Bauernstand, so doch der landwirtschaftliche Großgrundbesitz.

Es muß gesagt werden, daß derzeit bei dem Großgrundbesitz ein Mangel an guten Arbeiterwohnungen vorhanden ist. Es gibt da Wohnungen, in denen 3, 4, 5 ja 6 Familien in einem Zimmer, in einer sogenannten ratajna, zusammenwohnen. Das ist unbedingt zu verpönen, ist nicht statthaft vom sittlichen und vom moralischen Standpunkte aus.

Es ist daher zu begrüßen, daß man von Seiten der Regierung endlich Schritte unter-nimmt, welche es ermöglichen, gesunde Arbeiterwohnungen zu bauen. 

Das sind die großen Vorzüge des Gesetzes.

Es gibt aber auch große Nachteile, die uns das Gesetz bringen wird.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß für die Gemeinden, für die Bezirke und auch für die Länder - für das Land gibt dies eigentlich bei der großen Steuersumme desselben feinen Ausschlag - aber doch für die Gemeinden und Bezirke ein großer Teil der Einkünfte aus den Umlagen verloren geht.

Dadurch werden insbesondere diejenigen Landgemeinden geschädigt, die in der Nähe der großen Industriezentren liegen.

Wir haben ja in Böhmen große Industriestädte, an welche Landgemeinden angrenzen. Die Arbeiter Wohnen nicht in den Städten, sondern in diesen angrenzenden Landgemeinden.

Der industrielle Unternehmer wird die Arbeiterwohnungen nicht in der Stadt bauen, wo die Baugrunde sehr teuer sind, sondern wird sie in die angrenzenden Landgemeinden verlegen. Diese Landgemeinden werden dann die ungeheuere Last für die Schulen, die humanitären Auslagen, für den Verkehr, die Beleuchtung u. s. w. zu tragen haben, und zum Schlüsse bekommen sie noch als Zugabe die Arbeiter als heimatszuständig (Ruf: Sehr richtig! und dadurch erhalten sie die große Armenlast aufgebürdet und können überdies, wie erwähnt, durch 24 Jahre keine wie immer gearteten Umlagen erheben.

Sie sehen also, meine Herren, das sind große Nachteile, die ich ja noch weiter ausbauen könnte. Aber ich will mich nur auf einige kurze Worte beschränken und erklären, daß bei dieser Gesetzesvorlage sehr vieles für die Annahme spricht, aber auch sehr viel dagegen.

Bei uns waltet jedoch der humanitäre Zug vor und deshalb werde ich und meine Parteigenossen für den Antrag stimmen. (Lebhafter Beifall. )

Nejvyšší maršálek zemský: Pøichází nyní k slovu p. posl. dr. Ladislav Dvoøák. Dávám mu slovo.

Posl. dr. Dvoøák: Slavný snìme! Prùbìh dosti živé debaty vede mì jako posledního øeèníka k tomu, abych konstatoval, že zdá se mi, že námitky, pokud byly proti navržené osnovì zákona èinìny, nevyplývají tak z vlastní povahy vìci, naopak, že se sl. snìmu u všech témìø stran - a zejména také pozdravuji prohlášení p. øeèníka pøede mnou - objevilo se plné pochopení pro sociální pokrok, který tato osnova znamená.

Jestliže tyto námitky však byly pøedneseny, tu zdá se mi, že vyplývají právì z té okolnosti, že vlastnì jde jen o èásteènou úpravu otázky bytové, o èásteèné upravení této otázky velké sociální dùležitosti, jejíž upravení okamžité zejm. v rámci øíšského zákona ovšem za tìchto okolností sl. snìmu vùbec není naprosto možno.

Jako otázka bytová není jen otázkou dìlnickou, nýbrž je èástí celé otázky sosociální, tak ovšem nutno je posuzovati námitky, které byly proti tomuto zákonu uèinìny nejen se stanoviska remedur, které osnova navrhuje, nýbrž nutno tu zajisté jíti dále a pøiznati meritorní obsah na pøíklad navržené resoluci p. posl. dr. Viškovského i mnohým ostrým námitkám, které byly pøedneseny proti dùvoïnosti a výši danì èinžovní.

Ale jestliže, pánové, máme si dnes zodpovìdìti otázku, jak zachovati se vùèi navržené osnovì, myslím, že všem sl. stranám


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