meinde Brünn sich Vielleicht in sehr günstigen Verhältnissen befindet, so hat sie doch gezeigt, daß sie der Wohnungsfrage der Arbeiter mit vollem Rechte die größte Bedeutung beimißt. Noch ein Beispiel erlaube ich mir hervorzuheben.
In den ersten Tagen dieses Monats hat in Belgien unter dem Borsitze des belgischen Königs eine Sitzung des Schöffenrates stattgefunden, und es wurde festgestellt, daß von den 400 Millionen der belgischen Staatsschulden, welche konvertiert worden sind, 60 Millionen für den Staat erübrigt wurden, und der belgische König hat dem Antrage des Schöffenrates Grimard, welcher zugleich Senator und Rechtsanwalt ist, zugestimmt, daß diese 60 Millionen dazu verwendet werden sollen, daß in der Nähe des Tustizpalastes in Brüssel alle jene engen und schmutzigen Gassen, welche sich jetzt bort befinden, niedergerissen werden und daß aus den 60 Millionen ein neues Arbeiterviertel errichtet werde.
Sie sehen, meine Herren, daß der Frage der Herstellung von gesunden Arbeiterwohnungen in anderen Staaten und Ländern auch die größte Bedeutung beigemessen wird. Es gibt aber auch noch ein großes ethisches Moment, welches uns die Verpslichtung auferlegt, für dieses Gesetz zu stimmen. Denn wir müssen doch barauf bedaut sein, daß die Bevölkerung - und ich spreche nicht nur Von den Arbeitern, sondern ich würbe dies auch sehr gerne ausdehnen aus ein Volkswohnungsgesetz, wenn es für uns dermalen eine solche Möglichkeit gebe - daß, sage ich, die Bevölkerung ein wirkliches Familienleben habe und daß sich ein geordneter Haus und Familienstand auf die weitesten Schichten der Bevölkerung ausdehnen könne.
Meine Herren! Denn auch der ärmere Mann, der Arbeiter im Allgemeinen gesprochen, ob er nun Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes, Erwerbsarbeiter oder Heimarbeiter ist, der hat ja doch den Sinn und den Wunsch, ein geordnetes Familienleben zu führen, und es Wird als großer Erfolg zu bezeichnen sein, wenn das Haupt der Familie, der Familienvater, sich in einer Wohnung befindet, die ihn nicht hinaustreibt in nächtlicher Stunde, sondern in einer Wohnung, in der er sich im Kreise seiner Familie gerne aufhält und auch für die Erziehung Seiner Kinder Sorgen kann, und es werden sehr biete dadurch hintangehalten werden, dem Alkoholismus sich zu ergeben.
Darum bin ich der Ansicht, daß der hohe Landtag den Entwurf dieses Gesetzes annehmen solle und dies auch aus dem Grunde, weil es ein eigentliches modernes Wohlfahrtsgesetz für die Arbeiter ist, und weil wir, wenn wir dieses Gesetz annehmen, dann auch die Hoffnung haben können, daß wir ein wirkliches Wohnungsgesetz erhalten.
Damit, meine Herren, schließe ich und bitte Sie, für diesen Entwurf zu stimmen. (Bravo! Lebhafter Beifall. )
Nejvyšší maršálek zemský: Dovoluji si sdìliti, že se dal ještì zapsati a sice pro návrhy komise pan poslanec Dr. Ladislav Dvoøák.
Ich erlaube mir mitzuteilen, daß sich noch für die Anträge Herr Abgeordneter Dr. Ladislaus Dvoøák in die Rednerliste hat eintragen lassen.
Nunmehr gelangt der nächste Kontraredner, der Herr Abgeordnete Glöckner zum Worte.
Bevor ich ihm das Wort erteile, erlaube ich mir noch die Übersetzung der vom Herrn Abgeordneten Dr. Viškovský gestellten Anträge mitzuteilen, welche hinreichend unterstützt worden sind.
Dieselben lauten: "Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die k. k. Regierung wird ausgesordert dahin zu wirken, daß die Giltigkeit des Reichsgesetzes vom 8. Juli 1902, Zahl 144 R. G. Bl., betreffend die Befreiung Von Gebäuden mit gefunden und billigen Arbeiterwohnungen außer der Arbeiterschaft auch auf ärmere Volksschichten überhaupt ausgedehnt werde.
2. Der Landesausschuß wird beauftragt, die eventuelle Besteuerung der Grundrente bei Bauparzellen zu Gunsten der Gemeinden, deren Erträgnis ausschließlich zur Regelung der Wohnungsfrage seitens der Gemeinden bestimmt wäre, in Erwägung zu ziehen.
3. Die k. k. Regierung wird ausgefordert auf Grund der Ergebnisse der Enquete über die Gebäudesteuer ehestens den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Regelung der Gebäudesteuer namentlich unter Berücksichtigung der notwendigen Erleichterungen für Heine Wohnungen einzubringen. "
Ich erteile nunmehr das Wort dem Herrn Abgeordneten Glöckner.
Abg. Glöckner: Hoher Landtag! Der sehr verehrte Kollege Dr. Funke hat mit den Wor-. ten seine Ausführungen begonnen: "Der Staat hat die Pflicht, für die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Staatsangehörigen Sorge zu tragen!"
Ich knüpfe bei diesen Ausführungen an, weil ich das Vollständig unterschreibe und auch genau denselben Standpunkt in dieser Richtung hin vertrete.
Nur in der Art und Weise und in der Auffassung über die in Verhandlung stehende Vorlage unterscheiden Wir uns wesentlich, wie und in welcher Weise man am ehesten dieses Ziel erreichen könnte.
Und da, meine sehr Verehrten Herren sehe ich mich Veranlaßt, auch auf die Schattenseiten einer diesbezüglichen Befreiung von den Landes- Bezirks- und Gemeindeumlagen hinzuweisen. Wir müssen uns vor Augen halten, daß wir mit einer sehr großen Zahl kleiner Hausbesitzer zu rechnen haben, welcher zum großen Steile auch der Arbeiterschaft angehört.
Bei der modernen Entwicklung unserer Kulturverhältnisse, unseres Industrie- und Gewerbswesens ist es denselben möglich geworden, durch außerordentlichen Fleiß und Sparsamkeit sich ein kleines Kapital zurückgelegt zu haben, mit diesem kleinen Kapital sich ein Häuschen zugebaut haben.
Hiezu kommt, daß in jenen. Orten, wo nicht die Hälfte der Häuser und die Hälfte der Wohnungen vermietet sind, die Zinssteuer erst bei jenen Gebäuden anfängt, welche 4 Wohnbestandteile haben, wenn es der Eigentümer des Hauses mitbewohnt.
So hat dieses Gebäudesteuergesetz, welches ja - und darauf werde ich noch zurückkommen - sehr viele Mängel besitzt, doch das Gute, daß es den Keinen Leuten möglich ist, sich ein Häuschen zu bauen, da dieselben bis zu 3 Wohnbestandteiten, nicht diesen kolossalen Abgaben, welche die Hauszinssteuer gebieterisch fordert, unterworfen wären. Und wenn Kollege Funke sich auf der Standpunkt gestellt, so eingehend für die Interessen gerade der arbeitenden Klassen einzutreten, so verweise ich darauf, daß ich dasselbe tue, daß ich es aber in der Richtung tue, daß ich auch jene Kreise schützen will, welche außerordentlich geschädigt würden und dadurch geschädigt würden, weil sie vielleicht eine Wohnung, nachdem sie sich mit den Bodenräumlichkeiten als Schlafftätte begnügen, für sich benutzen und vielleicht 2 Wohnungen oder zumindest eine Wohnung dieses Häuschens vermieten. Von diesem Mietbetrage haben sie feine Zinssteuer zu entrichten und infolgedessen ist es ihnen möglich, die Amortisationsquote von dem aufgenommenen Kapital zur Bezahlung dieses Häuschens bestreiten zu können.
Meine Herren! Sobald dieses Gesetz ein Unternehmer in ausgiebiger Weise in Anwendung bringen will, sei es, es wird ein Fabrikant, ein Baumeister ober ein anderer Kapitalist aus Grund dieses Gesetzes an die Erbauung von Arbeiterwohnungen schreiten, so werden sie folgenden Kontrast finden: Die Wohnungen draußen in der Provinz, selbst in Städten bis zu 16. 000 Einwohner tragen absolut nicht mehr als 1, höchstens l 1/2 pZt. Das, meine Herren, ist feine Verzinsung des Kapitals, welches man in ein Gebäude investiert, weil auf der Hauszinsgebäudesteuer sämtliche Umlagen des Landes, der Bezirke und Gemeinden ruhen und infolgedessen haben wir Gemeinden, wo oft die Hälfte ober doch mindestens 1/3 auf Steuern abgeht. Ein drittel des gesamten Zinses geht überall draußen aus Steuergiebigkeiten ab.
Unter solchen Umständen ist es also selbstverständlich, daß draußen in der Provinz niemand Lust hat, sein Kapital in Gebäuden zu investieren. Aus Grund dieses Gesetzes, meine Herren, ist es aber möglich, derartige Gebäude in großer Zahl aufzuführen, und die Folge davon wird selbstverständlich sein, daß man diese Wohnungen in erster Linie benützen wird, weil sie nicht diese Besteuerung von einem Drittel des gesamten Zinses unterliegen.
Nun, meine Herren, machen Sie sich doch einmal ein Bild, was Sie da für Schaben anrichten würden; davon hat der sehr verehrte Herr Vorredner gar feine Ahnung gehabt.
Man würde erstens jenen kleinen Arbeitern unmöglich machen, ihr Häuschen bewohnen zu können, weil sie ihre Mietsparteien verlieren werden und für die Amortisationsquoten aufzukommen nicht mehr in der Lage wären.
Meine Herren! Wir haben auch auf andere Berusskreise Rücksicht zu nehmen; auf jene Berusskreise, welche nicht Arbeiter sind, die Kleingewerbetreibende, die Keinen Landwirte, welche schließlich einige Lokale in ihren Häusern vermieten und diesen Mietsbetrag ebenfalls zu den ohnehin belasteten Häuschen zur Amortisation notwendig haben. Fällt ihnen dieser Mietsbetrag aus, dann ist der betreffende Kleingewerbetreibende nicht mehr in der Lage die Annuitäten bezahlen zu können, weil ihm diese Beträge abgingen. Auf der einen Seite wird hier etwas Gutes geschaffen und auf der anderen Seite wird unsägliches Elend damit hervorgerusen.
Diese Frage muß hier besprochen werden, muß hier erwogen werden, weil die Befreiung von sämtlichen Umlagen von tief einschneidender Rückwirkung nach der von mir soeben angeführten Richtung ist, und sehen Sie, meine Herren, dieses Gesetz - ich weiß nicht ob ich mich täusche - aber das ganze Gesetz vom Jahre 1902 bezüglich der billigen und gesunden Arbeiterwohnungen macht doch aus mich den Eindruck, als wenn die Regierung sich vor der Reform des Gebäudesteuergesetzes scheut.
Gerade das, was man von Seiten der Hausbesitzer in's Treffen geführt hat, ist richtig, nämlich die Ungerechtigkeit des jetzigen Hauszinssteuergesetzes - ich habe dasselbe wiederholt im Parlamente als Schandpfahl unserer Steuergesetzgebung bezeichnet und es ist auch so, weit in feinem anderen Lande eine so ungerechte und horrende Zinssteuer besteht - und wenn man sagt, es wird ein Methusalemsalter erforderlich fein, um erleben, bis die Regierung dieses Gesetz abändern wird; wenn ein solcher Ausspruch von Gesetzgebern gemacht Wird, wundert es mich umsomehr, denn wir haben alle das Recht und die Pflicht dafür zu sorgen, daß dieses Gesetz abgeändert werden muß, weil es im Interesse der gangen Bevölkerung gelegen ist.
Meine Herren! Sehen Sie, ich habe den Eindruck, weil gerade von den organisierten Hausbesitzervereinen diese Zustände, welche bezüglich der Arbeiterwohnungen himmelschreiend sind als unerträglich bezeichnet werden und weil durch dieses Zinssteuergesetz keine neuen Häuser gebaut Werden können und Zinshäuser schon gar nicht, weil nach dem 12. Jahr die Befreiung von der Zinssteuer dieselbe mit ihrer ganzen Härte im vollsten Maße eintritt.
In Folge dessen liegt die Bautätigkeit brach, und wenn man heute dieses Gesetz hier herausgegeben hat, das heißt wenn es in Wirksamreit tritt, so hat die Regierung sicherlich die Absicht, den Wind aus den Segeln des Ansturmes wegen Abänderung des Zinsfteuergesetzes herauszunehmen, um wenigstens eine berechtigte Forderung dadurch abzuschwächen und darauf hinweisen zu können, wir haben das Gesetz gemacht, wodurch Verbesserungen der Arbeiterwohnungen geschaffen werden können, Ihr dürft ja nur bauen, für gesunde und billige Arbeiterwohnung ist gesorgt, diese Beschwerde ist ganz ungerechtfertigt.
Steine Herren, ich habe den Eindruck, daß bei Schaffung dieses Gesetzes sich die Regierung von diesem Gesichtspunkte aus zum großen Teile hat leiten und bestimmen lassen, und, meine Herren, es geht nicht an, daß man durch kleine Palliativmittel derartigen Reformen des ganzen Gesetzes aus demWege geht.
Wenn man mir sagt, sagt dieses Gesetz schwierig ist abzuändern, dann erkläre ich, nein, es ist nicht schwierig, sondern es gehört nur der gute Wille, nur die richtige Einsicht der Gesetzgebung dazu.
Meine verehrten Herren ! Sie werden mir gewiß zugeben, daß die Forderung und Verwirklichung der Abänberung des Zinssteuergesetzes nicht auf ein Methusalemsalter hinausgeschoben werden kann. Und ich beweise Ihnen das in folgenbem: Als man im Jahre 1820 das Zinssteuergesetz geschaffen hat und die Hauszinsfteuer einführte, da hat man sich damals von jenem Standpunkte leiten lassen: Wo und wie kann dieses Gesetz eingeführt werden und wie ist der Ertrag des Hausbesitzes? Mit welchem Perzentsatz kann der Zinsertrag besteuert werden?
Und da kam man zur Schlußfolgerung daß der Ertrag draußen in der Provitz im Verhältnis zum Werte des Hauses so gering sei, daß die Hauszinssteuer überhaupt bort nicht eingeführt werden könne, weil Vermöge der niedrigen Zinsen das in das Haus investierte Kapital eine solche Besteuerung nicht Vertrug und eine Ueberwälzung der Hauszinssteuer durch Erhöhung des Mietzinses ausgeschlossen war, es wären dadurch damals schon jene unerträglichen Zustände eingetreten, wie dies tatsächlich im Jahre 1883 der Fall war. Also damals hat man es auf die Landeshauptstädte und die Badeorte beschränkt. Und im Jahre 1883, als man das Gesetz aus die Provinz ausgedehnt hat, hat man bei der Regierung die Unvorsichtigkeit begangen, zu erwägen, ob ein so hoher Perzentsatz ohne Schädigung des Hausbesitzes möglich sei. Aber auch unsere Parlamentarier haben es unterlassen zu berühren, ob der Perzentsatz 19 Perzent Brutto, 14 Prozent Netto gerecht wäre, ob er im Verhältnisse zum Zinsertrage, zum Ertrage des Hauses, zum Werte demselben stünde. Und wenn Sie sich dies einigermaßen vor Augen gehalten hätten, hätten Sie sich sagen müssen: Nein, das geht nicht.
Wenn in Wien, Prag und anderen großen Städten der 222/3 Prozentsatz gilt, so kann man draußen in der Provinz nicht mit 19 Perzent anlegen, weil dies in keinem Verhältnisse zum Ertrage steht. Sehen Sie, meine Herren, hätte man damals die Zinssteuer nicht mit dem horrenden Satze angewendet, hätte man gesagt: Wir werden für die Provinz 3, 4, 5 Prozent anlegen, so wäre dieser Notschrei über die Hohe des Zingsteuergesetzes nicht entstanden, dann, meine Herren, brauchte man auch diese Vorlage nicht. Gehen Sie nach Deutschland und sehen Sie, wie bequem, schön und billig die Arbeiterschaft wohnt, weil dort das Kapital im Hausbesitz investiert werden kann, weil der Kapitalist weiß, es trägt ihm 5, 6 Perzent und die Höhe der Zinssteuer kommt dort auch ganz wesentlich dem Mieter zu gute, daher die Wohnungen auch um ein Drittel billiger sind als bei uns. Bei uns ist dies vollständig ausgeschlossen, und weil dies nicht möglich ist, wird nicht gebaut. Dadurch entsteht die Wohnungsnot, dadurch die Verelendung der Arbeiterschaft und der breiten Schichten der Bevölkerung. Meine Herren, es ist notwendig, daß man in dieser Beziehung Klarheit schafft und wenn man nur die eine Seite des Gesetzes beachtet, ohne die andere zu erwägen, kommt man zu falschen Schlußfolgerungen. Wir stehen daher aus dem Standpunkte, daß das Zinssteuergesetz dahin reformiert werden soll, daß die Steuer nach dem Ertrage des Hauses bemessen werde. Und da wird die Regierung gar nicht in Verlegenheit kommen und die Befürchtung zu hegen brauchen, wie mir wiederholt der Sektionschef Meyer gesagt hat:
Meine Herren, das Geschenk bedeutet ja nichts anderes als ein Geschenk an die Hausbesitzer. Ja, z. B, die Bezirkssparkassa in Raspenau hat ein Gebäude in Wien, das trägt 5¼ Prozent.
Wenn in Wien die Hauszinssteuer herabgesetzt wird, so wäre dies ganz richtig ein Geschenk an die Hausbesitzer. Aber das Zinssteuergesetz muß reformiert werden, nicht schablonenmäßig, sondern nach dem Ertrage des Hauses, da wird man bei 5 und 5½ Prozent keine Ermäßigung brauchen, die Zinssteuer wird aber in der Provinz herunter gehen, weil sie sich dort auf den Mieter nicht überwallen läßt, was die natürliche Folge wird sein, daß es möglich ist, das Kapital in ein Haus in der Provinz zu investieren, da es dann zunächst 4 big 5 Prozent trägt.
Was die Abänderung des Gesetzes in dieser Richtung für eine Wohltat in der Gesamtbevölkerung bedeutet, liegt klar auf der Hand, dadurch, daß nichts gebaut wird, liegt die ganze Bautätigkeit lahm.
Es würde dann aber das ganze Gewerbe: Tischler, Schmiede, Schlosser, Maler, Tapezierer beschäftigt und ein großer Teil unseres darniederliegenden Gewerbes befruchtet. Aber dadurch, daß nicht gebaut werden kann, liegen die Gewerbe dauernd darnieder.
Und wenn die Regierungt sagt, wir fürchten die Reform des Gesetzes, weil wir den Ausfall nicht decken können, so sage ich:
In jenen Großstädten, wo der Zins eine derartige Versteuerung verträgt, werden 2/3 der Zinssteuer gezahlt, so Würde die Reform, die Reduzierung nur ⅓ betragen. Und ich glaube, das würde bei 64-65 Millionen, die die Hauszinssteuer trägt, nur einen Abgang von 18-20 Millionen Kronen betragen, dies könnte der Staatwohl vertragen. Dazu braucht es kein Methusalemsalter. Man muß die Frage vom richtigen Standpunkte anfassen und die Reform eines solchen Gesetzes ist möglich, wenn nur der gute Wille vorhanden ist.
Und eine solche Reform muß geschaffen werden, weil die Bevölkerungskreise es nicht länger ertragen können, daß so ungerechte Steuern wie jetzt, von den Hausbesitzern gezahlt werden müssen.
Nach richtigen Begriffen über die Leistungen dem Staate gegenüber kommt man zur Schlußfolgerung, daß jedes Mitglied des Staates nach seinem Vermögen ober Einkommen ohne Rücksicht auf die Erwerbsart besteuert werden soll, und das Wäre natürlicher Weise bei der progressiven Einkommensteuer der Fall und sollte dieselbe als direkte Steuer nur allein zu Grunde gelegt werden.
Ich stehe gewiß nicht auf dem Standpunkte, daß man alle indirekten Steuern ausheben kann, weil 90 Millionen indirekte Steuern und nur 30 Millionen direkte Steuern bestehen. Also eine Ausgleichung auf Grund einer allgemeinen schablonenmäßigen progressiven Personaleinkommensteuer ist nicht möglich. Aber die direkten Steuern sollen nach einer solchen Grundlage ausgebaut werden, daß eine gerechte Aufteilung stattfindet.
Schauen Sie sich den kleinen Erwerbsmann an. Der muß zahlen, daß er arbeiten darf, und wenn er gezahlt hat, dann muß er wieder zahlen nämlich die Einkommensteuer entrichten, wenn seine Einnahmen über 600 fl. betragen.
Und daß sein Einkommen über 600 Gulden beträgt, dafür sorgt schon die Steueradministration. Da wird ihm alles, seine Wohnung und seine Nebeneinkünfte so eingerechnet, daß er über 600 Gulden haben
Was für ein himmelschreiendes Unrecht ist das! Wenn er aber einen Rekurs einlegen soll, was wieder Geld kostet, so nimmt er lieber das Unrecht hin und zahlt, so lange es geht. Und dazu kommt noch das Unrecht, das mit der Gebäudesteuer für ihn verbunden ist, weil er auch alle Umlagen zahlen muß, die in der Regel mehr betragen als die direkte Staatssteuer.
Ein solcher Mann ist so überlastet, daß er sich feinen Rat weiß, während ein anderer, welcher in einem Unternehmen angestellt ist, bis zur Hohe der Besoldungssteuer von allen Umlagen befreit ist.
Wenn wir uns den Kops darüber zerbrechen, wie wir das Landes-Defizit decken sotten, dann sage ich: Nehmen Sie doch ein Darlehen aus bis zum Jahre 1909, dann wird die Freiheit der Personaleinkommensteuer aufgehoben und dann machen Sie feine Ausnahmen, unterziehen sie die Personaleinkommen-steuer der Umlagepflicht, dann können Sie das Landesdefizit zahlen und können noch die Umlagen herabsetzen. (Rufe: Sehr richtig! Abg. Dr. Zimmer ruft: To jest otázka!)
Ich muß noch darauf hinweisen, von welcher großen Bedeutung diese Frage ist, wenn man vom Standpunkte der Wohlfahrt die Arbeiterfrage in Betracht zieht.
Das Eine gereicht mir zum Troste, daß die Regierung das ganze Gesetz in derartig belastende Kautelen eingehüllt hat, daß sich so rasch auch selbst der Unternehmer für die Erbauung von Arbeiterwohnungen aufgrundlage dieses Gesetzes kaum entschließen wird.
Denn es sind, ich will diesfalls nicht noch näher auf die Vorlage eingehen, solche Bestimmungen darin enthalten, welche viele Schikanen und Unannehmlichkeiten zur Folge haben, so zwar, daß man es sich sehr überlegen wird, bevor man von diesem Gesetze Gebrauch machen wird.
Aber nachdem wir feine Gewähr haben, daß nach dem Inslebentreten dieses Gesetzes von Seiten der Regierung eine Aenderung geschaffen wird, damit diese Härte beseitigt werde und daß dieses Gesetz doch im großen Umfang in Gebrauch genommen würde, bestimmt mich heute schon, mich dahin auszusprechen, daß ich gegen jedwede Befreiung von Umlagen bin; auch aus dem Grunde, weil eine Ungerechtigkeit damit geschieht, daß der Eine, der ein Haus bauen kann, befreit ist von Umlagen, während der Andere, der aus Grund kapitalistischer Schablone zur Erbauung von Arbeiterwohnungen nicht schreiten kann, besonders der arme Gewerbsmann, diese Befreiung nicht genießt.
Wenn man ein solches Gesetz schaffen will, so muß es allgemeine Aufnahme finden und darf nicht nur für einzelne Klassen von großen Unternehmern bestimmt sein, denen es zu Gute kommen würde. Ein solches Gesetz muß aus jener Grundlage ausgebaut sein, daß es der Gesamtheit zugute kommt; nachdem ich aber darin eine große Schädigung des Hausbesitzes finde, weil die Hausbesitzer, welche schon heute mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, um ihre Häuser behaupten zu können, durch Annahme dieser Vorlage, durch Befreiung der Landes-, Gemeinde- und Bezirksumlagen, wieder immens geschädigt werden, - eine Schädigung, die von unberechenbarer Tragweite für den Hausbesitz ist; nachdem ich ferner befürchte, daß eine große Anzahl von Existenzen dadurch in Frage gestellt wird, ja daß viele kleine Hausbesitzer unter den Hammer kommen werden; so bin ich, meine Herren, auf all diesen Gründen Gegner der Beseitigung der Umlagen und ich kann der Regierung nur zurufen: Schaffet ein allgemeines Gesetz, wo es möglich, den Arbeitern gesunde Wohnungen zu verschaffen, ohne daß man von jenem Gesetze, das uns heute vorliegt, Gebrauch machen müßte.
Meine Herren! Mit solchen einseitigen Mitteln löst man keine große Fragen, und wenn es der Herr Abg. Dr. Funke besonders hervorgehoben hat, von welch' nützlicher Tragweite es ist, daß dieses Gesetz in Wirksamkeit tritt, wenn er diese vielen Schaben, die schlimmen hygienischen Zustände, den Umstand, daß ungesunde Wohnungen Seuchenherde sind, ins Treffen führte, so stimme ich ihm bei, aber insofern stimme ich ihm nicht bei, daß ich behaupte, daß dieses Gesetz nicht genügen wird. Dazu ist ein allgemeines Gesetz erforderlich, wodurch sich der Hausbesitz frei entfalten könne, daß es dem Kapital möglich ist, sich in den Hausbesitz zu investieren, ohne daß der Staat kommt und ihm die Hälfte des Zinses aus der Tasche nimmt. Das ist die reinste Vormögenskonfiskation, aber keine Steuerleistung
Wenn diese Zustände beseitigt sein werden, dann sind wir an jenem Punkte angelangt, meine Herren, wo wir gesunde, geräumige und brauchbare Arbeiterwohnungen schaffen können.
Aber mit diesem Gesetze wird man nur einseitig diese großen Schäden, welche in dieser Richtung bestehen, zu lindern vermögen und getragen von diesem Gedanken und von diesem Standpunkte aus ersuche ich Sie, meine Herren, gegen die Umlagebefreiuung zu stimmen. Damit schließe ich. (Beifall, Redner wird beglückwünscht. )
Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr als nächster Kontra-Redner der Herr Abg. Schreiter zum Wort; ich erteile ihm dasselbe.
Abg. Schreiter: Hoher Landtag! Es ist zweifellos richtig, was Herr Kollege Glöckner am Schlusse seiner Ausführungen gesagt hat, baß man mit Gesehen wie das vorliegende durchaus nicht soziale Fragen lösen könne; es ist femer Tatsache, meine Herren, daß der vorliegende Gesetzentwurf wieder nichts anderes ist als ein Flicken aus dem alten Gewande und daß er feine einschneidenden Wirkungen haben wird.
Meine Herren, das Gesetz, über das wir hier zu beschließen haben, das Rahmengesetz vom Jahre 1902, ist in mancher Einsicht äußerst mangelhaft. Es ist in erster Linie nicht geeignet, denen in ihrer Gesamtheit zugute zu kommen, welchen es zugute kommen soll, nämlich den breiten Schichten der Arbeiterschaft, obwohl durch selbes gewiß für einen Teil der arbeitenden Klassen bessere Verhältnisse geschaffen werden dürften.
Dagegen ist es im Interesse der Industriellen und vielleicht auch des Kapitals gelegen, welche Vorteile daraus ziehen werden.
Das Gesetz ist auch deshalb mangelhaft, weil es nur auf einen Teil der arbeitenden Bevölkerung Anwendung findet, während es andere Schichten derselben, welche ebenso schwer zu ringen haben, nicht in Betracht zieht, so die kleinen Landwirte, die kleinen Gewerbetreibenden, die Heimarbeiter und die kleinen Hausbesitzer überhaupt.
Und doch, meine Herren, hätte man Zeit und Gelegenheit gehabt, wenn man ein solches Gesetz schaffen wollte, es nicht einem einzelnen Stande und nur einer gewissen Klasse zugute kommen zu lassen, sondern dafür Corge zu tragen, daß ein Gesetz geschaffen werde, welches den armen und kleinen Steuerträgern zugute kommt.
Man hatte ja Muster an der Gebäudeteuergesetzgebung anderer Staaten, man hatte somit Zeit und Gelegenheit, unter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse in anderen Staaten und auf Grund der Erfahrungen, die man seit 1892 gemacht hatte, ein Gesetz zu schaffen, welches alle gerechtfertigten Wünsche befriedigen konnte, die vonseiten der einzelnen einschlägigen Kreise ausgesprochen worden sind und die in gerechter Fürsorge und Entlastung der niederen Steuerschichten gipfeln.
Die Regierung hatte Vorbilder in dieser Hinsicht, besonders in Bezug auf die Entlastung der kleinen Hausbesitzer. Ich nenne zuerst Sachsen; dort wurde die Gebäudesteuer als solche, als selbständige Steuer aufgelassen und tritt nunmehr als ein Steil der progressiven Einkommensteuer auf.
Die Folge davon ist, daß diejenigen Wohnungen welche einen verhältnismäßig geringen Mietzins tragen, vollständig von der Steuer befreit sind, daß diejenigen, welche einen etwas höheren Zinsertrag haben, nur ganz gering belastet erscheinen, wahrend nur die Gebäude, welche einen höheren Mietzinsertrag abwerfen, höher besteuert sind.
Ich verweise ferner auf Preußen. Dort sind diejenigen Gebäude, welche zum Teile oder gänzlich gewerblichen Zwecken dienen, nur mit 2 pZt. des Nutzungswertes beseuert, wahrend für die Notgebäude 4 pZt. des Nutzungswertes an Steuer zu entrichten sind. Dabei ist noch zu bedenken, daß der Ertrag der Gebäudesteuer in Preußen den Gemeinden zugewiesen ist.
In England hat man einen niederen Steuersatz, nämlich 375 pZt., und Wenn die Gebäude gewerblichen Zwecken dienen, von 25 pZt.
Man ging jedoch noch weiter. Es wurden im Jahre 1890 die Häuser, welche einen niedrigen Mietertrag geben, 17%, bezw. auf 08 % in der Beteuerung herabgesetzt.
In England ist man aber den Arbeitern, den kleinen Landwirten, den Kleingewerbetreibenden und den kleinen Hausvesitzern sogar soweit entgegengekommen, daß man dort sämtliche Gebäude mit unter 20 Pf und Sterling, das heißt unter 500 Kronen Wietzinsertrag vollstandig steuerfrei gemacht hat.
Wenn man sich diese Gesichtspunkte vor Augen gehalten hätte, so hatte man nicht nur für die Arbeiter weitgehende Fürsorge treffen können, sondern man wäre auch auf dem Gebiete der Gebäudesteuerreform, die doch eine Hauptaufgabe der Regierung sein sollte, um einen Schritt vorwärts gekommen und hätte gerade die kleineren Hausbesitzer entlastet, welche in erster Linie es verdienen und jene Bevolterungsschichten, welche ein gleiches Recht haben auf Fürsorge wie die Arbeiter haben, um welche es sich in diesem Gesetzentwurse vorzugsweise handelt.
Diese Gesichtspunkte sind von Seiten der Regierung nicht berücksichtigt worden, und wir haben deshalb heute noch die Ungeheuerlichkeit zu verzeichnen, daß in Oesterreich im allgemeinen der Steuersatz von 20% bezw. auch von 26'6% selbst für die kleinsten Hausbesitzer besteht.
Wenn auch das Gesetz wegen Auflassung der 26°6% Steuerklasse im Reichsrate angenommen worden ist, so besteht ein erhöhter Steuersatz noch auf Jahre hinaus in Geltung und mit der Umlage erhöht sich die Belastung im Durchschnitte auf 40%.
Das sind unhaltbare Zustände. - Gestatten Sie nur noch einige Worte über die Gebäudesteuerreform überhaupt zu sagen.
Ich gebe zu, daß der bildlich gebrauchte Ausdruck vonseiten des Kollegen Funke eine Hyperbel war, ich meine aber auch, daß sich der Herr Kollege Glöckner als der andere extreme Teil tauscht, wenn er behauptet, daß die Gebäudesteuerreform in kurzer Zeit durchgeführt werden wird.
Sie konnte zwar durchgeführt werden, allein wenn Sie betrachten, in welechern Tempo die Regierung bis jetzt vorgegangen ist, und daß das Ganze, was bis jetzt in Bezug auf die Reform der Gebäudefteuergesetzgebung uns geboten worden ist, darin besteht, daß die 26°6% in den wenigen Städten, wo sie noch bestanden, im Lause der Jahre auf 20% herabgesetzt werden sollen, wenn Sie ferner bedenken, daß die ganze Tätigkeit der Negierung in sozialreformatorischer Hinsicht darin besteht, daß sie uns eine solche Gesetzorlage, wie das Rahmengesetz vom Jahre 1902, geboten hat, so mussen Sie die Behauptung nicht unbegründet finden, daß es ausgeschlossen erscheint, in absehbarer Zeit zu einer durchgreifenden Gebaudeiteuerreform zu gelangen. Das ist traurig, aber nicht die Negieruug allein ist dafür verantwortlich zu machen, sondern auch die Gesetzgebung und in erster Reihe das Parlament.
Wir haben verschiedene Fragen, die uns im Laufe der Zeit bewegt haben. Wir haben gesehen, mit welcher Wucht die verschiedenen Parteien des Landtages und Neichgrates sich oft für kleinliche Fragen eingesetzt haben, wir haben gesehen, daß dadurch die Tätigkeit des Reichsrates lahmgelegt, daß der Regierung wiederholt ein Ultimatum gestellt wurde. Wenn wir diese Kraft und Energie aufbieten würden, wo es gilt, soziale Reformen zu schaffen, und dazu gehört die Reform der Gebäudesteuergesetzgebung, dann würde die österreichische Regierung unter allen Umständen gezwungen, diesem Nachdrucke nachzugeben.