verstanden werde, damit ihr nicht eine zuweitgehende Bedeutung beigelegt werde, möchte ich mit einigen Worten die Auffassung kennzeichnen, welche seitens der Regierung, seitens der Kanalisierungskommission der Frage der Kanalisierung im Gegensatze zu den heute Vorgekommenen Anschauungen entgegengebracht wird.
Jemand, der nicht mit der Entwicklung dieser ganzen Angelegenheit Vertraut ist, hätte vielleicht aus der heutigen Debatte den Eindruck genommen, daß die Regierung den Interessenten die Kanalisierung der Moldau und Elbe eigentlich aufgedrängt hat, daß sie es mit Widerstrebenden zu tun gehabt habe, welchen gegenüber sie sich auf den Standpunkt gestellt hat: diese Kanalisierung ist unbedingt notwendig und sie wird durchgeführt trotz der Weigerung der Interessenten; dem ist nicht so. Die Sache hat sich historisch anders entwickelt.
Nach Aufhebung der Elbezölle im Jahre 1870 hat sich an der Elbe auch in unserem Reiche ein starker Schiffsverkehr in erfreulicher Weise entwickelt, es hat das Interesse der Entwicklung des Schiffsverkehres, in den Kreisen der Interessenten, der Anratner, namentlich der Städte zugenommen.
Und da die Schiffahrt so ziemlich ihr Ende in Aussig gefunden hatte, sind Wünsche laut geworden, daß die Wasserstraße nach dem Süden gegen das Herz der Monarchie zu, praktibel gemacht werbe.
In zahlreichen Eingaben, Resolutionen des Landeskulturrates, der Handelskammern in Prag und in Reichenberg, der Städte Leitmeritz, Lobositz, Aussig und des Bezirksausschusses in Aussig, des Gewerbevereines, des Elbevereines ist die Regierung aufgefordert worden, auf das Allerdringendste dafür zu sorgen, daß diese Wasserstrecke praktikabel gemacht werde und in zahlreichen Petitionen dieser Art findet sich direkt die Forderung, es möge die Moldau und Elbe zwischen Prag und Aussig kanalisiert werden.
Die Regierung hat dem gegenüber eine Zeit lang eine abwartende Haltung eingenommen und erst als im Jahre 1893, wie heute seitens des geehrten Vertreters der Stadtgemeinde Aussig erwähnt worden ist, als die große Kalamität des sehr niedrigen Wasserstandes im Jahre 1893 die Wünsche der Interessenten ganz besonders heftig hat
hervortreten lassen, wurde im Handelsministerium eine Enquette abgehalten und bei derselben wurde den Interessenten Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt darzulegen.
Es ist von den Interessenten, unter welchen alle Geschäftskreise vertreten waren, die Forderung ausgesprochen worden,, baß die Schiffahrtsstraße an der Moldau bis Melnik, an der Elbe bis Aussig so eingerichtet sei, daß auch bei geringem Wasserstande eine Tauchtiefe von 90 cm, wenn möglich sogar von einem Meter ermöglicht werde.
Das ist nur möglich, wenn unterhalb des Fahrzeuges noch ein Spielraum von 20-30 cm, wie die Sachverständiger sagen, bei niedrigstem Wasserstande vorhanden ist.
Dieser Wunsch der betreffenden Interessenten ist ziemlich übereinstimmend mit dem Verlangen, der einige Jahre Vorher bei der internationalen Stromschau von Interessenten der Elbeuferstrecken aufgestellt worden war und bezüglich dessen die Stromschau-Kommission die Aufgabe übernommen hat, für die Durchsetzung dieses Wunsches auch einzutreten.
Damals ist von der Stromschau-Kommission die Forderung gestellt worden, es möge an der Elbe eine Tauchtiefe bei niedrigstem Wasserstande von wenigstens 90 cm erreicht werden.
Es ist nun an der Regierung gewesen, zu prüfen, in welcher Weise diese von den Interessenten an die Schifffahrt gestellten Anforderungen zu entsprechen möglich sei. Die Regierung hat den Auftrag erteilt, daß das gesamte Flußgebiet der Elbe von Melnik abwärts einer eingehenden technischen Prüfung zu unterziehen und festzustellen fei, ob die Realisierung dieser Wünsche möglich sei. Es zeigte sich nun, daß, wenn nichts anderes gemacht wird, als intensiver als es bisher geschieht, das frühere System anzuwenden, durch Leitwehren das Wasser zu vertiefen, zu baggern etc. es absolut unmöglich, technisch ganz und gar ausgeschlossen ist, eine Schiffahrtstrecke praktikabel zu machen in der Weise, daß den Anforderungen der Schiffahrtinteressen entsprochen wird.
Es wäre natürlich möglich, die Flußsohle so weit als man will zu vertiefen.
Allein, meine Herren, die notwendige
Wassermenge zur Erzielung der geforderten Tauchtiefe ist nicht zur Verfügung. Wir müßten, wenn nicht aufgestaut wird, damit rechnen, daß bei niedrigen Wasserständen das Flußbett mit tieferer Flußsohle nicht entsprechend mit Wasser ausgefüllt werden würde.
Ein weiteres wichtiges Bebenken war, daß eine solche energische Vertiefung der Flußsohle, welche in der ganzen Strecke zirka 65 cm hätte betragen mussen, zur Folge gehabt hätte, daß der Wasserspiegel sich vielfach gesenkt hätte und daß für die Landwirtschaft an den Ufern der Elbe Konsequenzen eingetreten wären, welche diejenigen Organe, die diese Arbeiten durchzuführen gehabt hätten, nicht hätten verantworten können, weil sie möglicherweise die nachteiligsten Folgen für die Landwirtschaft, für die Grundstucke an den Ufern gehabt hätten.
Sollte also der Wunsch der Interessenten erfüllt werden und ihnen eine stets praktikable Wasserstraße zur Verfügung stehen, dann ist ein anderes Mittel nicht gegeben gewesen, als die Kanalisierung der ganzen in Verhandlung stehenden Strecke.
Das war auch dasjenige Mittel, welches die Autoritäten, die in Anspruch genommen worden sind und sich hierüber geäußert haben, wie Harlacher, Zivilingenieur Deutsch von Wien zc., mit aller Bestimmtheit als das beste empfohlen haben.
Über das ist es nicht möglich hinauszukommen. Wenn wir eine immer praktikable Schiffahrtsstraße haben wollen, dann bleibt bei der Strecke, von der die Rede ist, nichts übrig, als sie zu kanalisieren.
Nun wird von Seiten einzelner Interessenten an der Elbe gesagt, und besonbers ist es der sehr geehrte Herr Vorredner, der diesen Standpunkt vertritt, es sei weder eine Kanalisierung, noch eine so gründliche Regulierung notwenbig, es genüge, wenn die Elbe oberhalb Aussig so fahrbar sei, als wie sie es unterhalb Aussig ist.
Allein, sehr geehrte Herren, dasselbe, was unterhalb Aussig möglich ist, ist nicht auch oberhalb Aussig möglich durchzuführen. Da sind doch entscheidende Unterschiede. Bor allem ist auch von dem geehrten Herrn Vorredner, dem Vertreter der Reichenberger Handelskammer, zugegeben worden, daß für die Dampfschiffahrt oberhalb und unterhalb Aussig zum Nachteile der oberen Strecke die Differenz der Tiefe des Wassers 20 cm beträgt. Um diese 20 cm ist die Schiffahrt in der oberen Strecke schwieriger durchzuführen, als in der unteren. Zudem sind hier seichte Stellen und Stromschnellen. Ob nun die Aufrechthaltung des Bestehenden genügt, das kann vielleicht am Besten aus den nachstehenden Daten beurteilt werden.
Nach dem Durchschnitte der letzten 13 Jahre ist von 296 Schiffahrtstagen im Jahre an 151, das ist 51% mit voller Ladung, an 59 Tagen, das ist 20% mit halber Ladung, an 86 Lagen, das ist 29% mit nur ein Drittel Ladung und noch weniger die Schiffahrt möglich gewesen, so daß die Schiffe nur während der halben Schiffahrtsperiode mit voller Tragfähigkeit ausgenutzt werden konnten, ganz abgesehen davon, daß in einzelnen trockenen fahren die Anzahl der vollschiftigen Tage bis auf 59 (25%) herabgesunken ist und daß in den Jahren 1893 und 1904 die Schiffahrt an 24 beziehungsweise 65 Tagen gänzlich eingestellt werden mußte.
Wenn demnach die Verhältnisse so liegen, daß in der Hälfte der schiffbaren Zeit nicht mit vollen Schiffen gefahren werden kann, so scheint es nicht unbegründet, einen derartigen Zustand als keinen befriedigenden anzusehen, geschweige denn als Erfullung derjenigen Wünsche, welche so laut, so eindringlich immer wieder von den Interessenten vorgebracht worden sind.
Es ist heute von demselben Herrn Redner, indem er sich gegen die Kanalisierung gewendet hat, auch vorgebracht worden, daß der Schlepplohn für Schiffe durch die kanalisierte Strecke ein so ungemein hoher ist. Er hat Ziffern genannt, welche geeignet wären, die Hoffnung zu erschüttern, daß dieses Wert von volkswirtschaftlichem Nutzen sein könnte.
Nun, ich glaube, das, was hier gesagt worden ist, bildet ein Argument gegen Kanalisierungen überhaupt. Wenn das Schleppen der Schuffe im ruhig stehenden Wasser einen derartigen Kostenaufwand erfordern wurde, der außer allem Vergleiche mit den Kosten steht, die früher erforderlich waren, so wäre nirgendwo kanalisiert worden. Man wäre auch anderwärts darauf gekommen, daß es unangemessen wäre, ein so teueres Werk zu bauen. Man wäre da bei den Eisenbahnen geblieben.
Ich glaube, daß die Gründe für die hohen Ziffern, deren Richtigkeit ich nicht Veranlassung habe zu bezweifeln, nicht andauernde sind, daß wohl nur die momentane Konjunktur ausgenützt wurde.
Es wurde von demselben Redner auch von Gebühren gesprochen, die für die Durchschleußung zu zahlen sind.
Er hat gesagt, es sei im Reichsgesetze vorgesehen, daß derartige Gebühren in Aussicht genommen werden, und hat anschließend daran bemerkt, daß der Staat nicht gewohnt ist, dort, wo er ein Recht hat, etwas zu nehmen, aus dasselbe zu Verzichten. Nun, ich mochte Sagen, die Voraussetzung, daß das Reichsgesetz über diesen Punkt abspricht, trifft, Wie ja dem Vorredner gewiß bekannt ist, im vorliegenden Falle nicht zu. Denn die Regulierungsstrecke, um die es sich handelt, ist nicht Gegenstand der reichsgesetzlichen Regelung im Wasserstraßengesetz vom Jahre 1901. Allein abgesehen davon, möchte ich nur sagen, daß, soweit mir bekannt ist, derzeit die Regierung an die Einführung einer Schleußenabgabe nicht denkt, womit ich freilich nicht die Verantwortung übernehmen kann, daß das für alle Zukunft so bleiben wird.
Heute kann das als eigentliches Argument nicht gelten.
Es ist von der Personendampfschiffahrt gesprochen worden, daß sie infolge der Staustufen zwischen Aussig und Leitmeritz sehr leiden und zurückgehen wird. Ich glaube, daß auch bisher die Personenschiffahrt wesentlich nur von denjenigen benützt wurde, welche zum Vergnügen gefahren sind. (Rufe: Nicht immer!)
Nehmen wir also an, daß nicht immer, aber der größere Teil der Passagiere mag sie nur zum Vergnügen benutzt haben. Ich glaube, meine Herren, daß dem Vergnügen durch die Schleußen kein Abbruch geschieht, im Gegenteil die Erfahrung zeigt, daß viele sehr gern gerade das Schiff benutzen werden, um die Schleußen zu besichtigen.
Allerdings Zeit wird viel verbraucht, allein ich glaube wenigstens jene Reisenden, welche zum Vergnügen fahren, werden den Zeitaufenthalt in der Schleuße nicht unangenehm empfinden, da dieser Aufenthalt in der Schleuße immer von Interesse ist.
Auch wird durch den größeren Wasserspiegel die Annehmlichkeit der Fahrt gewiß erhöht werden.
Uns, der Regierung und der Kanalisierungskommission schwebt vor, daß es in Hinblick auf die Verhältnisse, die vorliegen, und die Wünsche, die geäußert worden sind, noch am zweckentsprechendsten wäre, daß unterhalb Aussig fortgefahren werde, die Wasserstrecke soweit zu vertiefen und praktikabel zu machen, als immer möglich ist, da ja unterhalb Aussig die Kanalisierung nicht durchführbar ist, daß aber oberhalb Aussig kanalisiert werde, die dortige Flußstrecke aber nur dann unter den Zwang der Schleuße gestellt werde, die Wehre aber nur dann aufgestellt werden, wenn dies wirklich notwendig ist, wenn daß Wasser unter diejenige Marke sinkt, welche als Grenzpunkt für die Vollschiffigkeit angesehen wird. So würden für diese Strecke für den größten Steil des Jahres jene Nachteile der Kanalisierung, welche Besorgnis erregen und die gar nicht in Abrede gestellt werden Sollen, behoben und doch dasjenige erreicht, was von großer Wichtigkeit ist für jedes wirtschaftliche Unternehmen nämlich die Möglichkeit mit der Sicherheit, daß man immer fahren kann, kalkulieren zu können.
Aber daß man sagt, daß, da die Strecke unterhalb Aussig wegen des großen Schiffsverkehres nicht kanalisiert werden kann, auch die durch seichtere Strecke oberhalb Aussig nicht kanalisiert werten darf, das wurde nicht so überzeugend begründet, um mich von der Überzeugung, die ich mir in dieser Richtung zu bilden in der Lage war, abzubringen.
Ich glaube Vielmehr, daß die Kanalisierung ein sicheres Mittel bildet, einen regelmäßigen Verkehr zu unterhalten, den Verkehr zu steigern zum Wohle und Vorteil der Interessenten und möchte daher an den Landtag die Bitte richten, daß er den Anträgen, welche Vorliegen und welche dahin gehen, die nötigen Geldmittel zur Durchführung dieses Unternehmens zu bewilligen, gütigst beitreten.
Ich wiederhole, daß die Resolution, welche bezweckt, die Möglichkeit der Regulierung einer Strecke offen zu lassen, von mir als Regierungsvertreter nicht zurückgewiesen wird, daß ich die Bedenken, die vorgebracht wurden, als solche ansehe, welche, da sie von allen Interessentengruppen ausgehen, eine eingehende Beachtung verdienen, und wie ich hinzusetzen darf, in der Kanalisierungs-Kommission auch gewiß finden werden.
Wir werden gewissenhaft prüfen, ob wirklich für die Strecke von Leitmeritz abwärts allen Interessen, welche in Betracht kommen, im Ganzen und Großen die Regulierung mehr entspricht als die Kanalisierung. Sollte dies der Fall sein, so glaube ich die Versicherung abgeben zu können, daß die Kanalisierungskommission sich nicht ablehnend Verhalten wird, sondern ihre Befriedigung darin finden wird und das Bewußtsein richtig erfüllter Pflicht, wenn sie den Wünschen der Interessenten, welche so laut und so vernehmlich jetzt in anderer Weise als früher laut geworden sind, auch entsprechend entgegenkommt. (Lebhafter, langandauernder Beifall im ganzen Hause. )
Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr zum Wort der Herr Abgeordnete Dr. Funke.
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Abgeordnete Dr. Funke, der nächste eingetragene Redner ist Herr Abgeordnete Dr. Nitsche, ich erteile daher dem H. Abgeordneten Dr. Nitsche das Wort.
Abg. Dr. Nitsche: Hoher Landtag! Ich will nur wenige Worte Sprechen, diese meine Worte werden aber nicht talabwärts nach Leitmeritz und Aussig fliegen, sondern bergaufwärts in meine engste Heimat, den Böhmerwald.
Ich würde fein Wort Verlieren und den hohen Landtag in dieser Vorgerückten Stunde nicht aushalten, wenn ich nicht einerseits aus Rücksicht darauf, daß ich mich einem Mißverständnisse aussetzen würde, wenn ich vollständig schweigen würde, ein Paar Worte sagen müßte.
Der Herr Kollege Dr. Schreiner und ich, wir waren ja von jeher Freunde der Talsperren. Ich kann mich gut daran erinnern, daß als ich vor vier Jahren in der Kommission für öffentliche Arbeiten neben dem Herrn Kollegen Maštálka in der Richtung ex professo einzutreten Gelegenheit hatte, ich gar keinen Widerspruch gefunden habe.
Die Interpellation, die ich die Ehre gehabt habe, an Seine Excellenz den Herrn Statthalter einzubringen, wurde Verlangt von den Vertretern sämtlicher Bezirke Südlich von Budweis bis gegen Oberplan, hin von Sämtlichen Städten unzähligen industriellen Gewerbetreibenden, namentlich Müllern und Mühlenbesitzern, Sägemüllern zc.
Kurz und gut, es ist ein ganzer Sturm von Petitionen gewesen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter wegen der Talsperre in Salnau, und warum ? Weil man sie in feiner Weise der damaligen Kommission beigezogen hat, Seine Exzellenz der Herr Statthalter hat auch mir und denjenigen Herren, die mich beauftragt haben, eine vollständig befriedigende Auskunft gegeben.
Der Herr Präsident der deutschen Sektion, mein engerer Kollege und Vertreter der V. Kurie in Südböhmen, kann aber versichert sein, daß die Herren, die Kreise, die Interessenten, die von mir verlangt, daß ich in der Richtung etwas tun soll, vollständig ferne stehen der Absicht, sich in das Technische einzumischen, in die Frage, was möglich oder unmöglich ist, daß die aber nur wünschen, daß auch die den dortigen Interessentenkreisen gegebenen Worte, wozu die Landwirtschaft und Forstwirtschaft nicht in letzter Linie gehören, eingelöst werden.
Ob diese Talsperre in Salnau oder wo immer errichtet wird, ob sie größer oder kleiner zu sein hat, das haben die Sachverständigen, das haben die Techniker in erster Linie zu beurteilen. Dann kommt die Frage des Geldes! Und was muß man hören ? Daß die Petitionen, die so lange Zeit nicht beantwortet worden sind, etwas empfindlich berührt haben, daß sie den größten Wert darauf legten, daß alle jene Kreise, die durch die Anlage solcher Talsperren in irgend einer Weise materiell geschädigt oder berührt werden, in vollstem Maße entschädigt werden müssen, mögen dieselben Großgrundbesitzer oder kleine Grundbesitzer sein, kurz und gut, ein jeder. Das ist der Standpunkt der deutschen Böhmerwälder, ob Fabrikanten oder kleiner Leute, daß sie "leben und leben lassen".
Das wird hoffentlich auch in dieser Angelegenheit der Talsperre zur Wirklichkeit werden. (Lebhafte Bravorufe. )
Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr zum Worte der Herr Abgeordnete Dr. Funke.
Abg. Dr. Funke: Hoher Landtag ! Die großen Erfolge, welche die Kanalisierung in anderen Staaten erreicht hatte, waren die Ursache, daß dieser Frage und dieser Angelegenheit auch in Österreich in neuester Zeit näher getreten worden ist und es waren die Beschlüsse bezüglich der Errichtung des DonauOder-Kanals und des Donau-Moldau-ElbeKanals die Früchte dieser Bestrebungen. Die Frage der Errichtung eines Donau-MoldauElbe-Kanals ist nicht neu. Bereits die große Kaiserin Maria Theresia hatte der Errichtung dieses Kanals große Aufmerksamkeit zugewendet und es wurde ein den damaligen Verhältnissen entsprechendes Projekt entworfen. Die Folge des Beschlusses des Donau-Moldau-Elbe-Kanals ist jetzt die Frage, die uns vorwiegend beschäftigt. Se. Exzellenz der Herr Statthalter hat uns eine ganz genaue Geschichte der Entwicklung dieser Angelegenheit gegeben.
Es handelt sich heute vorwiegend von unserem Standpunkte um eine Angelegenheit, die von großer Wichtigkeit ist.
Die Teilnahme, welche das hohe Haus der Debatte bisher zuteil werden ließ, gibt den genügenden Beweis Von der Wichtigkeit dieser großen Angelegenheit.
Die Flußverhältnisse und die ungehindert entwickelte Schiffahrt auf der Elbe ist für alle diejenigen Städte und Ortschaften, welche an der Elbe gelegen sind von größter Wichtigkeit und es ist vollkommen richtig, daß diese Städte in früheren Jahren, und zu diesen Städten gehört auch Leitmeritz, wie Seine Exzellenz der Herr Statthalter ausdrücklich hervorgehoben hat, der Regierung nahegelegt haben, der Entwickelung der Schifffahrt auf der Elbe ihre vollste Aufmerksamkeit zuzuweisen (Bravo!)
Nun aber liegt die Sache so, daß wir vor der Frage der Kanalisierung einer Strecke stehen u. zw der Strecke Leitmeritz bis Aussig, von der behauptet wird, daß sie vom hydrotechnischen und volkswirtschaftlichen Standpunfte aus unumgänglich notwendig sei, eine Angelegenheit, die aber in jüngster Zeit von denjenigen, die daran am meisten interessiert sind, bestritten wird; und wenn es nicht möglich gewesen ist, früher die Stimme zu erheben, welche heute im hohen Hause erhoben worden ist, so bitte ich doch zu bedenken, daß unseren Interessenten an der Strecke Leitmeritz bis Aussig bis jetzt nicht Gelegenheit gegeben worden ist, überhaupt eine Äußerung abzugeben.
Das generelle Projekt, welches von der Firma Lanna ausgearbeitet worden ist, bildet die Grundlage auch jenes Beschlusses, welchen der hohe Landtag bereits vor 10 Jahren gefaßt hat, ohne daß die Elbe-Interessenten, die Anwohnenden an der Elbe, einen Einblick gewonnen hätten, wie diese Kanalisierung durchgeführt werden soll.
Das ist bisher nicht der Fall gewesen. Wir sind bis jetzt nur Von dem akademischen großen Beschlusse in Kenntnis gesetzt worden, daß diese Kanalisierung bis Aussig durchgeführt wird. Wie sie durchgeführt werden soll, und ob die Interessenten der einzelnen Städte, Orte, Gemeinden, die dabei berührt werden, Gelegenheit haben, ihre Wünsche und Meinungen zu äußern, darnach ist bis jetzt nicht gefragt worden.
Wir haben das in unserer bescheidenen Stellung, die wir als Vertreter der Städte einnehmen, sehr ruhig hingenommen und wenn ich mir heute hier erlaube, in dem kurzen Verlause meiner Ausführungen etwas lokal zu werden, so bitte ich, meine Herren, um Entschuldigung. Es handelt sich nämlich um große wirtschaftliche Ausgaben einzelner Städte, die für die Kanalisierung nicht ohne Bedeutung sind. Die Stadt Leitmeritz, welche vor Kurzem eine Wasserleitung mit einem Aufwand? von nahezu einer Million Kronen errichtet hat, geht nun daran, auch die Kanalisierung dieser Stadt durchzuführen und zwar mit einem Kostenauswande nicht eines generellen Projektes, denn wir kleine Leute sind etwas skeptisch gegen generelle Projekte, sondern auf Grundlage eines Detailprojektes und wurden diese Kosten mit 650. 000 K Veranschlagt, gewiß eine bedeutende Summe für eine Stadt bei einer Institution, die sich nicht verinteressieren noch amortisieren wird.
Es wurde ein Gesuch eingereicht, und am 12. Jänner d. I. die erste Kommission abgehalten.
Bei dieser Kommission waren auch Vertreter der Kanalisierungskommission anwesend und Vertreter der Flußregulierungskommission.
Die Vertreter der Kanalisierungskommission haben nun Einwände erhoben, insbesondere mit Rücksicht auf die Staustufe, die unterhalb Leitmeritz bei dem Dorfe Prosmik errichtet werden soll und haben eine ganz andere Legung des Hauptsammelkanales in dem unteren Teile der Stadt Leitmeritz beansprucht.
Wir haben als Bertreter der Stadt Leitmeritz unsere Einwendungen dagegen erhoben und seither, seit dem 12. Jänner ist doch bereits eine geraume Zeit verflossen, haben wir nichts weiter gehört. Ich bin daher Seiner Exzellenz dem Herrn Statthalter sehr zu Danke verpflichtet, daß er diese Angelegenheit bezüglich der Verhandlungen beschleunigt hat. Aber im Laufe der Verhandlungen wurde festgestellt, daß die Vertreter der Kanalisierungskommission die höhere Legung des Hauptsammelkanals im unteren Teile der Stadt beansprucht haben.
Es ist sehr leicht gesagt, solche Förde rungen zu stellen, aber Schwierig ist es sie zu erfüllen, denn diese Forderungen beziffern sich mit einem Kostenaufwande von 94. 000 K.
Also 650. 000 K für eine Sanitäre Einrichtung einer Stadt, die nicht über bedeutende Mittel verfügt, die den Aufwand für diese Kosten mittels eines Anlehens aufbringen muß, was wir ja gewöhnt sind, denn alle Städte ohne Unterschied müssen dieser Aufgabe durch Anlehen gerecht werden. 650. 000 Kronen und 94. 000 Kronen, das gibt eine ganz bedeutende Summe.
Ich war der Ansicht, daß die Kanalisierungskommission eine Partei ist bei einer solchen Verhandlung, geradeso wie die Stadt Leitmeritz. Es wurde nun aber die Belehrung zuteil, daß dem nicht so ist, daß die Kanalisierungskommission eine selbständige Behörde ist, welche zu entscheiden hat und deren Votum ein solches ist, welches, nachdem es vom fachtechnischen Standpunkte ausgeht, erfüllt werden muß.
Was blieb der Gemeindevertretung von Leitmeritz übrig als auch diese 94. 000 K zu bewilligen ?
Und heute findet eine Verhandlung wieder statt, die nur dadurch herbeigeführt worden ist, daß bei der Kanalisierung der Stadt Leitmeritz Rücksicht auf die Kanalisierung der Elbe genommen werden muß.
Meine Herren! Wir haben die Bitte gestellt, daß doch ein Teil mindestens des Mehraufwandes von 94. 000 Kronen von Seite der hohen Kanalisierungskommission oder einer anderen, etwa der Flußregutierungskommission, getragen werden soll.
Daraufhin wurde uns die Antwort zuteil, auf welche wir gefaßt waren, insbesondere ich, weil ich mehrere Solcher Erfahrungen gemacht habe, daß absolut kein Geld Vorhanden ist.
Nun ist dieser Mehraufwand von 94. 000 Kronen nur eine Folge der Kanalisation und da wird sich die Frage aufwerfen: Ist die Kanalisation von Leitmeritz, bezw. von dem oberhalb Leitmeritz gelegenen Ort Trschebautitz notwendig, ist sie vom hydrotechnischen und vom volkswirtschaftlichen Standpunkte unumgänglich notwendig, dient sie dazu, die notwendigen Bedürfnisse der Schiffahrt zu unterstützen oder ist es möglich, durch die Flußregulierung von Trschebautitz, bezw. von Leitmeritz u. s. w. allen berechtigten Wünschen und Bedürfnissen des Verkehres gerecht zu werden ?
Nun, meine Herren, ich achte gewiß hoch die Aussprüche der Wissenschaft und der Vertreter der Wissenschaft, aber andererseits müssen doch auch jene Ausspruche Beachtung finden, welche von Seite der Interessenten, um die es sich handelt, um deren Sein oder Nichtsein, um deren Wohlfahrt es sich in erster Reihe handelt, auch entscheidend mitzusprechen haben.
Diese Worte sind gesprochen worden und ich kann die Versicherung erteilen, daß die Werke der bezüglichen Kanalisierung, und gegen dieselbe ist heute im hohen Hause von dem bisherigen Vertreter an der Elbe gesprochen worden, sich als ein Ausdruck der Gesamtheit, der Bewohner an der Elbe darstellt. Es ist von fachkundiger Seite der Nachweis geliefert worden, daß eine Kanalisierung in jenem Sinne, durch welche der Verkehr der Schiffahrt unter allen Umständen ermöglicht, aber unter normalen Verhältnissen außerordentlich erschwert und verteuert ist, dort nicht eingeführt wird, wo nicht eine absolute und unbedingte Notwendigkeit Vorhanden ist.
Ich bitte, die Stromverhältnisse von Leitmeritz ins Auge zu fassen. Die Eger bringt in der Regel einen großen Zufluß an Wasser.
Von außerordentlichen Jahren, wie es das vorige Jahr war, kann man nicht reden, sie kommen in 100 oder 150 Jahren einmal vor Dadurch wird der Elbe eine große Wasser. menge zugeführt, dann kommt im Verlaufdes weiteren Stromes eine große Anzahl von sehr namhaften wasserreichen Bächen, die, wenn sie richtig behandelt würden und wenn diesen Wildbächen die gehörige Aufmerksamkeit von Seite des Landes zugewendet würde, würde durch sie eine große Menge Wasser im ganzen Jahre der Elbe zugeführt werden.
Die Wildbachfrage ist eine noch ungelöste Frage. Die Stadt Leitmeritz bietet uns wieder einen Beweis: der sogenannte Pokratitzer Bach fließt bis an den unteren Teil der Stadt und kann unter Umständen die größten Ver-heerungen herbeiführen.
Im Jahre 1901, wenige Tage vor der Anwesenheit Seiner Majestät in Leitmeritz, ist ein solches Elementarereignis eingetreten.
Es wurde ein ungeheuerer Schaden an dem Eigentume der Bewohner von Leitmeritz herbeigeführt. Häuser wurden verwüstet, sehr viele Bewohner konnten nur mit Mühe ihr Eigentum retten.
Seine Excellenz der Herr Statthalter, der wenige Tage vor der Ankunft Seiner Majestät in Leitmeritz gewesen ist, hat sich selbst von den Greueln und Verheerungen überzeugt.
Das Wasser hat an der Mündung des Baches in die Elbe die Vorrichtungen, die von Seite des Staates und des Landes eingerichtet worden waren, den ganzen Uferschutz Vollständig eingerissen und sonst ungeheueren Schaden angerichtet.
Was blieb uns übrig? Die Stadtgemeinde hat um eine Kommissson eingereicht, diese ist gekommen, sehr lange Verhandlungsprotokolle wurden aufgenommen und die Kosten wurden berechnet, Wir haben zwar gebeten, daß diese Kosten von Seite des Staates und des Landes getragen werden, aber wir wurden abgewiesen und die Stadtgemeinde Leitmeritz sollte sie zahlen. (Ruf: Hört!)
Wir haben uns nun erlaubt, eine Beschwerde zu überreichen und das hat eine sehr lange, lange Zeit gedauert. Die Angelegenheit ist übrigens heute noch nicht endgiltig erledigt.
Wir wissen nicht, sollen wir die Kosten zahlen oder wird sie das Land oder das Reich tragen ?
Die Stadtgemeinde ist der Ansicht, daß sie die Verpflichtung dazu nicht hat und ich habe auch wiederholt in Verschiedenen Eingaben aus die große Verantwortung hingewiesen, welche diejenigen trifft, welche in dieser Angelegenheit die Schuld tragen. Wenn wieder ein solches Elementarereignis eintreten sollte, so kann die Verwüstung eine noch größere werden, und es wird weder der Bürgermeister noch die Stadtvertretung von Leitmeritz die Verantwortung hiefür übernehmen.
Ich will damit sagen, wie notwendig es ist, daß der Verbauung der Wildbäche gehörige und allergrößte Aufmerksamkeit zugewendet werden soll. Das ist die Pflicht der Regierung, das ist die Pflicht der Landesverwaltung, und darauf hat auch der Herr Abgeordnete Dr. Schreiner mit Vollem Rechte hingewiesen. Es würde unendlich viel besser werden, wenn dieser Frage, die schon oft aufgeworfen wurde, gehörige Aufmerksamkeit zugewendet würde.
Ebenso ist es mit den Talsperren; wieviel Wasser würbe ausgespeichert werden, wenn auch an Verschiedenen Orten, nicht nur in dem Böhmenrwalde bei Salnau, sondern auch in den Seitentälern der Elbe solche Talsperren errichtet würden. Meine Herren, das Land Nieder-Oesterreich ist uns in dieser Beziehung weit Voraus. Im Aspangtal in der Gegend von Eiblitz ist eine Menge von Talsperren, die außerordentlich wohltätig und segensreich wirken.
Nur bei uns kann die Frage der Verbauung der Wildbäche nicht recht in Fluß kommen. Es wäre diese Verbauung auch eine geeignete Vorkehrung nicht nur Vom Standpunkte der Weltfahrstraßen, sondern auch die kleine Arbeit ist hier außerordentlich notwendig und wohltätig. Wenn hier eingegriffen wird, dann wird auch der Erfolg eintreten, daß ein fühlbarer Wassermangel nicht eintreten kann, der bisher oft großen Schaden stiftete.
Meine hochgeehrten Herren, auch die Frage der Art und Weise, wie die Flußregulierung durchgeführt wird, ist von höchster Bedeutung.
Es ist der Flußregulierungskommission mit vollem Recht die vollständige Anerkennung heute ausgesprochen worden. Wir dürfen aber nicht den Standpunkt festhalten, der immer im Lande und im Reiche eingehalten wird, baß für diese Angelegenheiten, die so notwen-