Úterý 30. května 1905

laude ich mir namens des Budgetausschusses folgenden Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Der Stadtgemeinde Sebastiansberg wird zur teilweisen Bedeckung der Kosten für die bereits fertiggestellte Wasserversorgungsanlage ein mit Zurechnung des bereits der genannten Gemeinde zu diesem Zwecke vom Landesausschusse zugestandenen Beitrages von 2000 K dem vom k. k.. Ackerbauministerium bewilligten Staatsbeitrage gleichkommender Landesbeitrag von 8000 K, zahlbar in zwei Jahresraten á 4000 K bewilligt.

Sněmovní sekretář Dr. Haasz: Komise rozpočtová navrhuje:

Slavný sněme, račiž se usnésti:

Městské obci Bastiansperku povoluje se ku částečné úhradě nákladu s postavením vodovodu spojeného příspěvek rovnající se s přičtením podpory jmenované obci zemským výborem k tomuto účelu již povolené per 2000 K, příspěvku povolenému c. k. ministerstvem orby, tudíž příspěvek v obnosu 8000 K splatný ve dvou ročních lhůtách po 4000 K.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?

Žáda někdo za slovo?

Ich erkläre den gedruckten KommissionsAntrag für angenommen.

Prohlašuji, že jest tištěny návrh komise přijat.

Příštím předmětem denního pořádku jest zpráva komise rozpočtové o zprávě zemského výboru s osnovou zákona ohledně zahrazení strží v obcích Dešenicích a Divišovicích, okres Nýrsko.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budget-Kommission über den Landesausschußbericht mit dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Verbauung der Runsen in den Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz, Bezirk Neuern.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Dr. Ritter v. Perger: Hoher Landtag! Ich erstatte den Bericht der Budgetkommission über den Landesausschußbericht betreffend den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verbauung der Runsen in den Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz. Bez. Neuem.

Mit dem Erlasse des Landesausschusses vom 20. November 1901, Z. 85. 790, wurde der k. k. Statthalterei eröffnet, daß der Landesausschuß bereit wäre, zu den Kosten der Verbauung der Runsen in den Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz einen Beitrag Von 40% der vom Landeskulturrate mit 48. 500 K abgeschätzten Kosten zu leisten.

Das k. k. Ackerbauministerium hat laut Erlasses vom 30. Jänner 1902, Z. 2. 340, aus Grund der Äußerung der k. k. forsttechn. Abteilung für Wildbachverbauung. Sektion Kgt. Weinberge, und auf Grund eines generellen Projektes den Kostenaufwand mit rund 60. 000 K bestimmt und sich bereit erklärt, im Falle der Regelung dieses Unternehmens nach dem Gesetze Vom 30. Juni 1884, RGBl. Z. 116, und vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung zu dem Unternehmen einen 50% Beitrag aus dein staatlichen Meliorationsfonde bis zum Höchstbetrage von 30000 K unter der Bedingung zu bewilligen, daß der nach Abzug des 40% Laudesbeitrages noch erübrigende Restbetrag von den Interessenten sichergestellt und die künftige Erhaltung der Verbauungen vom Bezirksausschüsse in Neuern gewährleistet wird.

Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen wurde zwar Vom Bezirksausschüsse Neuern die Übernahme Der obbezeichneten Verpflichtung abgelehnt, wurde jedoch Von den interessierten Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz übernommen, die sich auch bereit erklärt haben, den unbedeckten Rest des Auswandes sicherzustellen.

Der Landesausschuß hat bereits mit der Zuschrift vom 7. Jänner 1903, Z. 98. 996, den betreffenden Gesetzentwurf dem k. k. Ackerbauministerium zur Genehmigung vorgelegt, und nachdem er erfahren hat, daß die Verfassung des diesbezüglichen Detailprojektes bereits im Zuge sei, gleichzeitig den Antrag gestellt, die definitive Textierung des Gesetzentwurfes erst nach Verfassung dieses Projektes vorzunehmen.

Hierauf hat die k. k. Statthalterei mit Note vom 3. Feber 1904, Z. 19. 960, das Von der k. k. forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Kgl. Weinberge, verfaßte und mit 33. 900 K veranschlagte Detailprojekt anher zur Genehmigung vorgelegt.

Dieses Projekt wurde mit dem Beschlusse des Landesausschusses vom 9. März 1904, Z. 20. 917, genehmigt und wurde der nun abgeänderte Gesetzentwurf dem k. k. Ackerbauministerium neuerlich zur Genehmigung unterbreitet. Mit dem Erlasse vom 25. April 1904, Z. 9835, hat das genannte Ministerium erklärt, daß es gegen die nunmehrige Fassung des Gesetzentwurfes keinerlei Einwendungen erhebe, hat jedoch gleichzeitig den Wunsch ausgesprochen, einige Ergänzungen und zwar im § 4, Abs. 2 und ersten und letzten Absatze des § 6 beizufügen. Diesem Wunsche wurde entsprochen und die genannten §§ wurden im Sinne der Weisungen des k. k. Ackerbauministeriums ergänzt.

Die Budgetkommission beantragt daher: Der hohe Landtag wolle beschließen:

I. Der nachfolgende Gesetzentwurf wird genehmigt:

Gesetz vom......betreffend die Verbauung von Runsen in den Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz, Bezirk Neuern.

Über Antrag des Landtages meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen wie folgt:

§ 1.

Die Verbauung der Runsen in den Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz, Bezirk Neuern, nach dem von der k. k. forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung verfaßten und vom k. k. Ackerbauministerium und dem Landesausschusse des Königreiches Böhmen genehmigten Projekte wird im Sinne des § 4 des Gesetzes vom 30. Juni 1884, R. -G. -BI. Nr. 116, als ein aus Landesmitteln auszuführendes Unternehmen erklärt.

§ 2.

Der Gesamtaufwand wird mit 33. 900 K festgesetzt.

§ 3.

Zur Deckung dieses Aufwandes wird aus dem Landesfonde ein Beitrag in der unüberschreitbaren Höhe von 13. 560 K d. i. 40 Prozent des Gesamtaufwandes, ferner ein aus dem staatlichen Meliorationsfonde vorbehalt-

lich der verfassungsmäßigen Genehmigung zu leistender Beitrag in der unüberschreitbaren Hohe von 16. 950 K d. i. 50 Procent des Gesamtaufwandes und endlich ein Beitrag der Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz in der Summe von 3390 K d. i. 10 Prozent des Gesamtaufwandes zugesichert.

Bon dem 10 10 proz. Beitrage der Gemeinden im Gesamtbeträge von 3390 K entfällt unter Berücksichtigung der in den einzelnen Gemeindegebieten auszuführenden Arbeiten der Betrag von 820 K. auf die Gemeinde Deschenitz und der Betrag von 2570 K auf die Gemeinde Diwischowitz.

Sollte der wirkliche Aufwand den angeührten Betrag von 33. 900 K nicht erreichen, so werden die angeführten Beträge des staatlichen Meliorationsfondes, des Landesfondes und der genannten Gemeinden Verhältnismäßig gemindert.

§ 4.

Falls zu den Kosten dieses Unternehmens Beiträge der Besitzer der angrenzenden Liegenschaften oder benachbarten Wasseranlagen aus Grund des § 26 des Gesetzes vom 30. Mai 1869, R. -G. -Bl. 93, im Verwaltungswege eingehoben werden, so darf die Gesamtsumme dieser Beiträge 30 Prozent des tatsächlichen Kostenaufwandes keinesfalls übersteigen.

Alle hier angeführten Beiträge sind zunächst zur Refundierung des im Sinne des § 3 von den Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz geleisteten Beitrages zu verwenden und zwar je nach der Lage der Grundstücke und Anlagen zu Gunsten der betreffenden Gemeinde. Der nach vollständiger Refundierung des Beitrages der Gemeinden etwa Verbleibende Rest der Interessentenbeiträge hat dem staatlichen Meliorationsfonde und dem Landesfonde nach Verhältnis ihrer Beitragsleistung zu den Kosten des Unternehmens zugute zu kommen.

§5.

Die näheren Bestimmungen über die Art und Weise der Durchführung dieses Unternehmens, insbesondere über die Bauzeit, die Flüssigmachung der im § 3 angeführten Beiträge, die Bauleitung und die Einflußnahme der Staatsverwaltung auf den Gang des Unternehmens werden einem besonderen, zwischen der Staatsverwaltung und dem Landesausschusse des Königreiches Böhmen abzuschließenden Übereinkommen vorbehalten.

In diesem Übereinkommen ist auch festzustellen, ob und in welchem Maße die im § 4 vorgesehene Einhebung von Interessentenbeiträgen innerhalb der bort bezeichneten Maximalziffer verlangt werden soll.

§ 6.

Die Erhaltung der Verbauungsarbeiten nach Vollendung des Baues obliegt den Gemeinden Deschenitz und Diwischowitz und zwar jeder hinsichtlich der in ihrem Gebiete liegenden Arbeiten.

Diese Gemeinden haben auch nach Verhältnis ihrer im § 3 normierten Baubeiträge die Kosten zu tragen, welche mit der seitens der Staats- und der Landesverwaltung diesfalls zu führenden Aussicht verbunden sein werden

§7. Mit der Durchführung dieses Gesetzes sind Meine Minister des Ackerbaues und der Finanzen betraut.

Hiebei bemerke ich noch, daß im § 5 eine etwas mangelhafte Übersetzung im tschechischen Texte vorkommt. Es soll im §5 nicht »bližší podmínky«, sondern »bližší ustanovení« heißen. Das ist eine Übersetzung des deutschen Textes: "Die näheren Bestimmungen. "

Ich beantrage die Genehmigung dieses Gesetzentwurfes in einer Lesung.

Sněmovní sekretář Dr. Haasz: Komise navrhuje, aby osnova zákona byla přijata a aby v § 5. byl text změněn a sice má státi: Bližší ustanovení« na místo »Bližší podmínky. «

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Prohlašuji, že jest tištěný návrh komise přijat s opravou, na kterou pan zpravodaj byl poukázal.

Ich erklare den gedruckten Commissionsantrag mit der Vom Herrn Berichterstatter erwähnten Korrektur für angenommen.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Korrektion des Langensackbaches und Verbauung von Runsen in den Gemeinden Flahae-Meretitz und Wilken vom 7. Oktober 1903.

Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise rozpočtové o osnově zemského zákona, jenž se týče úpravy potoka Langensack a zahrazení strží v obcích Blovu, Mířelicích a Wilken, ze dne 7. října 1903.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Dr. R. v. Perger: Ich gestatte mir hiemit den Bericht der Budgetkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Korrektion des Langensackbaches und Verbauung von Runsen in den Gemeinden Flahae-Meretitz und Wilken, vom 7. Oktober 1903, vorzulegen.

Das Ackerbauministerium hat diese Korrektionsanlagen mit 144. 000 Kronen veranschlagt und erklärt, einen 45pZt. Beitrag unter der Bedingung zu widmen, wenn das Unternehmen im Sinne des Gesetzes vom 30. Juni 1884 R. -G. -Bl. Nr. 116 geregelt und die Projektsausführung der k. k. forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Kgl. Weinberge, übertragen werden wird.

Der Landesausschuß hat gegen das Projekt keine Einwendung erhoben und auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 12. Feber 1902 Z. 3448 sich bereit erklärt, zur Durchführung des in Rede stehenden Unternehmens eine Landessubvention in dem Betrage von 45 pZt. des faktischen Aufwandes aus dem Landesfonbe zuzusichern und dem hohen Landtage einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Budgetkommission ist diesem Entschlusse des Landesausschusses beigetreten und hat den Gesetzentwurf angenommen und zwar hat sie in ihrer Sitzung am 7. Oktober beschlossen, dem hohen Landtage den unter Druck CCCCLXIX vorliegenden Gesetzentwurf, betreffend die Korrektion des Langensackbaches und Verbauung von Runsen in den Gemeinden Flahae-Meretitz und Wilken zur Annahme zu empfehlen.

Seither hat die k. k. Statthalterei mit Note vom 18. Oktober 1903, Zahl 220. 642 dem Landesausschusse die Mitteilung gemacht, daß das k. k. Ackerbauministerium gemäß Erlasses vom 9. Oktober 1903 Zahl 26. 643 dem bezüglichen Gesetzentwurf nicht vollkommen zustimmen kann, daß sie im großen Ganzen wesentliche Einwendungen gegen denselben aber nicht erhebt, sondern nur einzelne Ergänzungen desselben im Antrag bringt.

Um nun das Zustandekommen des Gesetzes nicht zu verzögern, hat die Budgetkommission beschlossen, die Von Der Regierung gewünschten Veränderungen anzunehmen und zwar soll es jetzt im § 3 heißen:

"Zur Deckung der Kosten dieses Unternehmens wird ein Beitrag aus dem Landesfonde in dem Höchstbetrage von 64. 800 K, d. i. 45 Prozent dieser Kosten, weiters ein gleich hoher Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonde Vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung und ein Beitrag der Gemeinden Flahae und Meretitz im Betrage von 14. 400 K, d. i. 10 Prozent des Gesamtaufwandes zugesichert. "

Nun kommt eine Einschiebung, welche die Regierung beantragt, nämlich:

"In Ermangelung eines gütlichen Übereinkommens wird der von diesen Gemeinden zu leistende Beitrag nach Verhältnis der in jeder Gemeinde Vorgeschriebenen direkten Steuern ausgeteilt. "

Weiter handelt es sich um mangelhafte Übersetzungen aus dem deutschen Texte in das Tschechische, und zwar wünscht die Regierung, daß im § 6 des böhmischen Textes zwischen die Worte: »ostatně und nesmějí« einzuschalten kommen die Worte: »s připočtením příspěvků obcemi již nyní zajištěných« und zwischen die Worte: »po případě und ještě« die Worte »po úpléem refundování příspěvků těchto obcí« einzuschalten kommen.

Um nun das Zusammenkommen des Gesetzes nicht zu verzögern, stellt der Ausschuß den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen, es seien im deutschen Texte die erwähnten Zusätze und im tschechischen Texte die zitierten Worte einzuschalten und weiter ebendort die bereits erwähnten Zusätze im § 6 einzuschalten.

Ich beantrage also namens der Budgetkommission, daß diese Gesetzentwürfe mit den von mir erwähnten Zusätzen vom hohen Hause angenommen werden.

Sněmovní sekretář dr. Haasz: Komise rozpočtová navrhuje přijetí zákona a navrhuje zároveň jisté opravy a sice u § 3. má býti vložen jako II. odstavec:

Příspěvek těchto obcí uhradí se nebude-li dosaženo dobrovolného dohodnutí - dle poměru přímé daně v každé obci předepsané. «

V německém textu při § 3.:

,, In Ermangelung eines gütlichen Übereinkommens wird der von diesen Gemeinden zu leistende Beitrag nach Verhältnis der in jeder Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuern ausgeteilt. "

Dále odpadne v německém textu v třetím odstavci za slovy "des Landesfondes" slovo,, des Bezirkes".

Ku konci § 4. má býti připojeno »království Českého. «

V  §. 6. řádka 4. od konce za slova »který se po případě« má býti připojeno »po úplném refundování příspěvků těchto obcí. «

V    řádce 5. shora má se připojiti »s připočtením příspěvků obcemi již nyní zajištěných. «

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Ich erkläre den gedruckten Kommissionsantrag mit den vom Herrn Berichterstatter erwähnten Korrekturen für angenommen.

Prohlašuji, že jest tištěný návrh komise přijat, s opravami na které pan zpravodaj byl poukázal.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß des Erzherzog in GiselStiftungsfondes für das Jahr 1899.

Příštím předmětem denního pořádku jest zpráva rozpočtové komise o účetních [závěrkách nadačního fondu arcivévodkyně Gisely za rok 1899.

Berichterstatter ist der Herr Abg. Fürst Rohan.

Ich erteile ihm das Wort.

Berichterstatter Abg. Fürst Rohan: Der Rechnungsabschluß des Erzherzogin Gisela Taubstummen-Stiftungsfondes für das Jahr 1899 weist aus:

An reellen Einnahmen (Aktiv-

Interessen) ..........

fl. 4. 285, 24

An reellen Ausgaben (Stif-

tungen) ...........

fl. 4. 100-

daher Überschuß..

fl. 185, 24

für 24 Stiftlinge.

   

Kapitalienstand 1899..

fl. 102. 115, 30

Kapitalienstand 1898..

fl. 102. 110, 86

daher Vermehrung...

fl. 4, 44

Schließliche Aktivreste keine, schließliche

Passivreste fl. 455-.

   

Kassabarschaft zu Jahres-

 

beginn..........

 

fl. 2. 975, 17

Kassabarschaft zum Jahres-

schlusse..........

 

fl. 3. 610, 97

daher Vermehrung...

 

fl. 635, 80

Die Budget-Kommission beantragt:

Der hohe Landtag Wolle diesen Rechnungsabschluß zur genehmigenden Kenntnis nehmen.

Rozpočtová komise navrhuje: Sl. sněme, račiž tuto účetní závěrku vzíti na vědomi a schváliti.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Bedangt jemand das Wort?

Ich bringe den Kommissionsantrag zur Abstimmung.

Přejdu k hlasování o návrhu komise.

Žádám pány, kteří návrh přijímají, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche den Kommissionsantrag annehmen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh je přijat

Příštím předmětem denního pořádku je tatáž záležitost, týkající se roku 1900.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist dieselbe Angelegenheit, betreffend das

Jahr 1900.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abgeordneter Fürst Rohan: Hoher Landtag! Der Rechnungsabschluß des Erzherzogin Gisela- Taubstummen -Stiftungsfondes für das Jahr 1900 weist aus:

An reellen Einnahmen (Aktiv-In-

teressen)........

k 8570, 86

an reellen Ausgaben (Stiftungen)

K 8200-

daher Ueberschuß...

K 370, 86

für 24 Stiftlinge.

 

Kapitalsstand 1900 betrug..

K 204. 247, 66

Kapitalsstand 1899 betrug..

K 204. 230, 60

daher Vermehrung

K 17, 06

Schließliche Aktivreste keine, schließliche

Passivreste K 910--.

 

Die Kassabarschaft zu Anfang 1900

 

hat betragen.......

K 7221, 94

die Kassabarschaft zu Ende 1900.

K 7588, 34

daher eine Vermehrung von.

K 361, 40

Die Budgetkommission beantragt: Der hohe Landtag wolle diesen Rechnungsabschluß zur genehmigenden Kenntnis nehmen.

Komise rozpočtová navrhuje:

Slavný sněme, račiž tuto účetní závěrku vzíti na vědomí a ji schváliti.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Dám hlasovati o návrhu komise.

Ich werde den Kommissionsantrag zur Abstimmung bringen.

Žádám pány, kteří přijímají návrh, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche den Kommissionsantrag annehmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Příštím předmětem denního pořádku jest tatáž záležitost za rok 1901.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budget-Kommission über den Rechnungsabschluß des Erzherzogin Gisela Stiftungsfondes für das Jahr 1901, vom 6. November 1903.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter abgeordneter Fürst Rohan: Hoher Landtag ! Der Rechnungsabschluß des Erzherzogin Gisela Taubstummen-Stiftungsfondes für das Jahr 1901 weist aus:

An reellen Einnahmen (Aktiv-In-

teressen)........

k 8571. 43

an reellen Auggaben (Stiftungen)

k 9110

daher Abgang...

K 538. 57

welcher aus der Kassabarschast gedeckt wurde.

Anfängliche Kassabarschaft..

k 7583. 34

schließliche Kassabarschaft..

k 7034. 94

daher geringer um..

k 548. 40

Kapitalsstand 1901....

k 204. 257, 49

1900....

k 204. 247, 66

daher Vermehrung

K 9, 83

Schließliche Aktivreste sind keine, schließ-

liche Passivrechte Sind keine.

 

Die Budgetkommission beantragt:

Der hohe Landtag wolle diesen Rechnungsabschluß zur genehmigenden Kenntnis nehmen.

Komise rozpočtová navrhuje:

Slavný sněme, račiž tuto účetní závěrku vzíti na vědomí a schváliti.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Žádám pány, kteří souhlasí s návrhem komise, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche den Kommissionsantrag annehmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Příštím předmětem denního pořádku jest tatáž záležitost z roku 1902.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist dieselbe Angelegenheit betreffend das Jahr 1902.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Fürst Rohan: Hoher Landtag ! Der Rechnungsabschluß des Erz-

herzogin Gisela Taubstummen-Stiftungsfondes für das Jahr 1902 weist aus:

An reellen Einnahmen (Aktiv-

K 8571. 92

Interessen)........

an reellen Ausgaben (Stiftungen)

,, 8200. -

daher Überschuß..

K 371, 92

Die Kassabarschaft, welche zum Schlüsse

des Jahres 1902.......

k 7396. 54

und zu Anfang des Jahres 1902.

" 7034. 94

beträgt, hat sich um......

k 361. 60

vermehrt.

 

Die Interessen von den Spareinlagen per K 10. 32 wurden kapitalisiert, so daß der Kapitalienstand mit Schluß des Jahres 1902 K 204. 267, 81 beträgt. Aktiv- und Passivreste hatte dieser Fond mit Schluß des Jahres 1902 keine.

Die Budgetkommission beantragt:

Der hohe Landtag wolle diesen Rechnungsabschluß zur genehmigenden Kenntnis nehmen.

Komise rozpočtová navrhuje:

Slavný sněme, račiž tuto účetní závěrku vzíti na vědomí a schváliti.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Žádám pány, kteří souhlasí s návrhem komise, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche den Kommissionsantrag annehmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß sich aus der Tagesordnung immer mehrere Rechnungsabschlüsse derselben Fonde für die einzelnen Jahre befinden.

Ich Würde es daher für zweckmäßig halten, wenn der Herr Berichterstatter ermächtigt würde, immer bezüglich aller Jahrgänge eines und desselben Fondes unter Einem Bericht zu erstatten.

Dovoluji si na to upozorniti, že se na denním pořádku nacházejí zprávy o účetních závěrkách fondů a sice tak, že vždycky po

sobě přichází několik ročníků téhož fondu. Mám za to, že snad bude prospěšno, když p. zpravodaj bude zmocněn, aby podal zprávu pod jedním ohledně všech ročníků, týkajících se téhož fondu tak, jak za sebou jsou na denním pořádku uvedeny.

Es gelangen infolge dessen jetzt zur Verhandlung die Rechnungsabschüsse des Dr. Eduard Horn'schen Stiftungs-Fondes für die Jahre

1900, 1901 und 1902.

Přijdou tedy k projednání nyní účetní závěrky fondu Dr. Ed. Horna za r. 1900, 1901 a 1902.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Fürst Rohan: Die Einnahmen des Dr. Horn'schen Stiftungsfondes betrugen in diesen Jahren 751 K, die Auslagen ebenfalls soviel, es varieren dieselben nur um wenige Heller, so daß sich Einnahmen und Ausgaben decken.

Der Kapitalstand betrug 17. 898 K 02 h und hat sich auch in diesen drei Jahren nicht geändert.

Die Kassabarschaft ist auch in dem letzten Jahre, wie in den übrigen gleich geblieben und betrug..........9 K 90 h.

Die Stiftungen wurden zwischen den Professoren am Prager Konservatorium Blaha und Smita je zur Hälfte verteilt.

Die Budgetkommission beantragt: Der hohe Landtag geruhe diese drei Rechnungsabschlüsse zur genehmigenden Kenntnis zu nehmen.

Komise rozpočtová navrhuje:

Slavný sněme, račiž tyto účetní závěrky vzíti na vědomí a schváliti.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Ich werde den Kommissionsantrag bezüglich dreier Jahrgänge des Dr. Eduard Hornschen Stiftungsfondes zur Abstimmung bringen.

Dam hlasovati o návrhu komise stran účetních závěrek za tři ročníky fondu Dr. Ed. Horna.

Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Nyní přijdou k projednání zprávy rozpočtové komise stran fondů dobrovolníků a vysloužilců za r. 1899, 1900, 1901 a 1902.

Nunmehr kommen zur Verhandlung die Berichte der Budgetkommission, betreffend die Rechnungsabschlüsse des Freiwilligen- und Invalidenfondes für die Jahre 1899, 1900, 1901 und 1902.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Fürst Rohan: Der Freiwilligen- und Invalidenfond weist nachstehende Gebahrung aus:

Aktiva.......

30. 774 fl. 15 fr.

Verschiedene Einnahmen

250 fl. 40 fr.

Zusammen.

31. 024 fl. 55 kr.

Ausgaben......

470 fl. - kr.

Der Überschuß beträgt

 

daher.......

30. 554 fl. 55 kr.

Der Kapitalstand betrögt mit Schluß des

Jahres 1899...

771. 358 fl. 90 kr.

mit Schluß d. J. 1898.

740. 975 fl. 37 kr.

Ergibt sich demnach eine

 

Vermehrung von..

30. 383 fl. 53 kr.

An Kapitalien gelangten in Zuwachs: Durch Ankauf von 4 pZt. Kommunal-Schuldscheinen der Landesbank des Königreiches Böhmen und durch Kapitalisierung der Zinsen von Sparkassaeinlagen zusammen fl. 30. 38353, welche die obige Kapitalvermehrung repräsentieren.

Im Jahre 1900 betrugen die reellen Ein-

nahmen:

     

Aktiv-Interessen.....

k 63. 74231

Verschiedene Einnahmen..

K 57115

Summa...

k 64. 31346

Reelle Ausgaben:

 

Unterstützungen an Ivaliden

 

und deren Witwen...

K 885 -

Überschuß...

K 63. 42846

Kapitalienstand:

 

Ende des Jahres 1900.

K 1, 612. 24228

" " " 1899.

K 1, 542 71780

Vermehrung...

K 69. 52448


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