končí pravidelně neúspěchem, a nebudeme, pánové, schopni žádné zákonodárné činnosti, dokud budou se zde nalézati pánové, kteří posuzují vše z národního hlediska, kteří zapomínají, že ten meč, který je řeže, může zítra řezati druhou stranu a že to, co se dnes zde stane v neprospěch jejich, může jim zítra býti ku prospěchu. Neboť, pánové, život nezůstává státi. Tak jest to! A fráse jest všecko to, co se zde dnes mluvilo o zachování rázu německých obcí. Fráse jsou to. Neboť ráz obcí řídí se rázem obyvatelstva. Jaké jest obyvatelstvo, takový přirozeně jest i ráz toho kterého města a veškeré úsilí zákonodárství směřovati má nikoliv k tomu, aby nějaký ráz nebo neráz byl zachován nýbrž, aby dán byl podklad pro spořádaný právní život, kde by každému poskytnuta byla náležitá záruka právní pro takový život a tak tomu má býti v našich samosprávných sborech, aby poskytovaly každému občanu k tomu možnost.
Buďte ubezpečeni, pánové, že jedná se tu o reformu nutnou a že má také za účel čeliti proti využitkování brutality majority. (Výborně! Výborně! Hlučný potlesk. )
Oberstlandmarschall: Es hat sich der Herr Abg. Posselt zum zweitenmale als Redner vormerken lassen. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Posselt: Hoher Landtag! Geehrte Herren! Es könnte aus dem Inhalte und dem Tone der Rede des verehrten Herrn Landesausschußbeisitzers Dr. Herold entnommen werden, als ob wir mit Ausnahme der Bestimmungen über die Ehrenbürger und Bürger auch grundsätzlich gegen den übrigen Inhalt des Antrages der Mehrheit der Gemeinde- und Bezirkskommission wären und als ob wir auch diesen weiteren fachlichen Teil des Antrages grundsätzlich verwerfen.
Nein, meine Herren, unser Minoritätsantrag, vertreten durch den geehrten Kollegen Dr. Funke, richtet sich ausdrücklich gegen die Eliminierung der Ehrenbürger und Bürger, und ich habe mir erlaubt, speziell bezüglich der Bürger an den hohen Landtag einen Appell zu richten.
Was diese weiteren Änderungen sachlicher Natur anbelangt, so könnte man dafür stimmen. Ich meine also ausdrücklich die Sache.
Wenn Herr Dr. Herold aber sagt, daß die Zeiten nicht stehen bleiben und sich ändern und daß deshalb mit den Zeiten vorwärts gegangen werden muß, so sind wir wahrhaftig diejenigen, welche dies zuerst oder gleichzeitig proklamiert haben, und dies ohneweiters unterschreiben. Aber wir sind auch diejenigen, welche dies stets verwirklichen und wenn obiges Motiv angeführt wird für die Beibehaltung des gestellten Majoritätsantrages, so kann ich nur das eine erklären:
Es ist unmöglich, daß die Zeit gerade bezüglich jener Punkte, welche zur Annahme beantragt werden, nicht stille steht und weiter geht, und daß sie demnach folgerichtig stille Steht bezüglich der anderen viel wichtigeren Reformen der Gemeindeordnung, der Gemeindewahlordnung.
Ich möchte nur betonen, daß wir ja gegen eine Änderung der Gemeindewahlordnung und Gemeindeordnung weder sprechen noch polemisieren.
Im Gegenteil! Sowohl mein Kollege Dr. Funke als ich haben betont, daß beide Gesetze ungemein änderungsbedürftig sind.
Ich bitte die Sache nicht so aufzufassen oder darzustellen, als ob wir gegen eine entschiedene Reform der Gemeindeordnung oder Gemeindewahlordnung wären, nur denken wir sie uns etwas anders als die Mehrheit, und da bitte ich, keinem Abgeordneten unserer deutschen Partei einen Vorwurf zu machen, wir müßten einen solchen Vorwurf zurückweisen! (Bravo! Bravo! Lebhafter Beifall. )
Posl. dr. Herold: Prosím ještě za slovo!
Nejvyšší maršálek zemský: Pan posl. dr. Herold přihlásil se po druhé ke slovu.
Dávám mu slovo.
Posl. dr. Herold: Velectění pánové! Račte především prominouti, že se opětně chápu slova. Mně se skutečně jen jedná o to, přesvědčiti naše pp. kolegy Němce o tom, že tomu tak není, jak to p. posl.
Posselt řekl. Mám před sebou protokol o sezení sněmu z r. 1868. Tehdáž byla většina na sněmu německá a tam tehdáž podal návrhy zem. výbor na změnu obecního zřízení, volebního řádu, který čelil k tomu, aby čestným měšťanům se právo volební v prvním sboru vzalo. To se také skutečně v dotyčném sezeni stalo a pan referent dr. Šubert pravil tehdáž toto:
"Die Veranlassung zu dem Vortrage, den ich gegenwärtig zu halten habe, gibt ein Bericht des Landesausschusses betreffend die Vorbeugung gegen Mißbrauch des Ehrenbürgerrechtes zu Wahlumtrieben.
Es ist nämlich die Beobachtung gemacht worden, daß durch massenhafte Ernennung von Ehrenbürgern und Ehrenmitgliedern besonders in den letzten Momenten einer Landtagswahl die eigentliche Majorität gefälscht und darin ein unerlaubtes Mittel zur Schaffung und Sicherung der Majorität gesunden worden ist und auch für die Zukunft leicht gefunden werden könnte.
Dieses veranlaßte den Landesausschuß, das Ersuchen zu stellen, es möge diese Frage einer Kommission zur Behandlung, Erwägung und Berichterstattung zugewiesen werden und diese Kommission ist es, die durch mich dem hohen Landtage ihre Ansichten kund gibt
Es läßt sich nicht leugnen, daß durch maßenhafte Ernennung von Ehrenbürgern, besonders in den letzten Momenten einer Landtagswahl, ein Mißbrauch getrieben wurbe und eine künstliche, den Gesinnungen der Wähler nicht entsprechende Majorität derselben erzielt werden könne. "
A dále praví: "Aus diesen Bestim mungen geht hervor, daß man einem Ehrenbürger, der die hier angegebenen Eigenschaften besitzt, das Wahlrecht nicht absprechen könne - es dürfte sich aber auch aus einem Schlüsse vom Gegenteil ergeben, daß man einem Ehrenbürger dieses Wahlrecht nicht einräumen solle, bei dem sich diese Erfordernisse nicht vorfinden.
ES liegt aber auch kein Grund vor einem Ehrenbürger, den keines dieser Erfordernisse an das Interesse der Gemeinde bindet, ein Wahlrecht bloß des Titels wegen zuzuweisen und auf diese Art einer oft ganz fremden, für das Gedeihen der Gemeinde vielleicht ganz gleichgiltigen Persönlichkeit,welche in feiner oder nur in einer Sehr losen Verbindung mit der Gemeinde Steht ein so. wichtiges Recht, wie es das Wahlrecht ist, Zuzugestehen. "
Pánové, již v r. 1868 na německé straně byli tohoto náhledu. Vy z toho seznáte, že to není něco nového, že si zem. výbor nic nového nevymyslil, nýbrž, že sledoval pouze myšlenky zcela správně a které již tenkráte r. 1868 na sl. sněmu na německé straně byly uznávány. A Vaši předkové zde v těchto lavicích súčastnili se činně na zákonodárné činnosti, poněvadž měli majoritu v tomto sněmu, a byli zajisté v mnohém ohledu důkladní lidé a račte i Vy v této příčině je následovati a pamatovati si to, co oni často o těchto čestných měšťanských právech volebních soudili a tvrdili. (Výborně ! Výborně!)
Oberstlandmarschall: Es hat sich, und zwar gegen den Kommissionsantrag der Herr Abg. Josef Hofmann zum Worte gemeldet. Ich erteile ihm dasselbe.
Abg. Josef Hofmann: Hoher Landtag! Wir Deutsche sind in diesem Landtage wahrlich in einer außerordentlich traurigen Lage. Denn einerseits sind wir hier in diesem Hause in der Minderheit und werden regelmäßig überstimmt, wenn einer aus unserer Mitte einen Antrag einbringt, der halbwegs das nationale Gebiet Streift, andererseits sind wir aber auch in den Kommissionen in der Minderheit und sind dort überdies auch in der hilflosen Lage, daß wir, die wir aus deutschen Bezirken kommen, nicht einmal die Verhandlungen Verstehen, die dort geführt werden und infolgedessen oft zu kurz kommen, weil wir uns nicht genügend und rasch wehren können.
Die Frage, die heute auf der Tagesordnung steht, ist aber keineswegs eine deutschoder czechischnationale, als welche sie heute ausgeschlachtet wird, sondern eine allgemein völkische.
Der Herr Abg. Posselt hat schon vorhin einiges erwähnt und die Gemeindeordnung im Allgemeinen besprochen, er hat aber weniger die heute in Frage stehenden Paragrafe gestreift. Dies will nun ich unternehmen.
Gestatten Sie mir, meine Herren, nachzuweisen, daß auch die anderen Paragraphe, wie sie heute in Vorschlag gebracht worden Sind, noch nicht reis sind, von den Gesetzgebern herausgegeben zu werden.
Wir wohnen hier in einem gesetzgebenden Hause und haben die Verpflichtung, fein Gesetz herauszulassen, daß nicht zuvor ordnungsgemäß und genau durchberaten ist. Alle Interessen muffen zuvor genau erwogen und abgewogen werden. Das ist nun mit diesem Gesetze nach keiner Beziehung hin geschehen.
Ich werde nun auf einige Punkte hinweisen, in welchen nach meiner Überzeugung das allgemeinvölkische Recht durch dieses neue Gesetz verkürzt wird.
Bor allem handelt es sich nur um den § 13. In demselben, so würde man doch glauben, sollte vor Allem der Zeitpunkt der Wahl festgestellt sein.
Bis heute ist es jedem Ortspascha (Widerspruch. ) freigestellt, die Wahl anzusetzen, wann er es für gut befindet und das, meine Herren, ist eine Gefahr für alle Völkischen Kreise, nachdem es dem betreffenden Bürgermeister freisteht, die Wahl ein halber bis ein Jahr hinauszuschieben, dann zu einem Seiner Partei gunstigen Zeitpunkt anzuordnen und damit die Minorität oder beziehungsweise diejenigen, die gegen die dermalige Gemeinderegierung Sturm laufen, ohnmächtig zu machen.
Ich verlange nun namens meiner Partei, daß es im § 13 festgestellt werde, wann die Wahl stattzufinden habe.
Ferner liegt noch eine gewaltige Waffe in den Händen der Ortspaschas, und ich halte trotz des vorhin laut gewordenen Widerspruches an diesem Worte fest, nachdem ich aus meiner Erfahrung weiß, daß viele Hunderte von Bürgermeistern, Deutsche und Czechen, nicht Bürgermeister, sondern wirklich Ortspaschas sind. (Abg. Glöckner ruft: Sie haben keine Ahnung, was ein Bürgermeister machen muß 1
Diese zweite wichtige Waffe, die den Bürgermeistern durch unsere Wahlordnungen in die Hände gespielt wird und zwar schon durch das derzeit bestehende Gesetz ist die Zusammenstellung der Wählerliste, die ihm ganz allein überlassen ist.
Nach unserer Auffassung ist es nicht Sache des Bürgermeisters allein, Sondern muß diese Wählerliste vom Stadtrat durchberaten werden, damit nicht der Einzelne sie allein zusammenstellt, und zwar nach seinem oft parteiischen Sinne. (Abg. Strache: Doch nicht nach dem der Opposition! Heiterkeit!)
Auf diesen Zuruf, der hier gemacht wurde, muß ich entgegnen, daß es besonders die Liberalen in den letzten Wahlen bewiesen haben, daß sie viel mehr Auslegungen für die Wahlordnung haben, als es eine gute Köchin versteht, aus Eiern, Butter und Mehl allerlei Speisen zu machen. (Lebhafte Heiterkeit. Beifall der Alldeutschen. )
Alles das, was ich gesagt habe, meine Herren, läßt sich zusammenfassen in wenige Worte, die wir in das Gesetz und zwar in den ersten Absatz des § 13 hineinfügen. Dieser § 13 würde dann folgendermaßen lauten: - Ich bitte aber, bevor ich den Wortlaut Zitiere, um Entschuldigung, daß ich jetzt schon auf die einzelnen Paragraph? eingehe; allein ich muß dies tun, nachdem ich nachweisen will, daß dieses Gesetz für die Herausgabe noch nicht reif, sondern daß es im völkischen Interesse noch einiger Abänderungen bedürftig ist.
Dieser § 13 müßte also unbedingt lauten: "Zum Behufe der Wahl des Gemeindeausschusses ist vom Gemeindevorstand und zw. bis längstens 14 Tage nach Ablauf der Wahlperiode, ein Verzeichnis aller wahlberechtigten Gemeindemitglieder anzufertigen."
Nun wird man mir einwerfen, das fei ja in 14 Tagen nicht möglich. Aber das ist wieder So ein Sogenannter liberaler Einwurf. (Heiterkeit. Beifall der Alldeutschen. ) Es ist das nämlich ganz gut möglich, nachdem die betreffenden Bürgermeister und Stadträte schon feit 3 Jahren wissen, daß sie nach 3 Jahren und 14 Tagen eine neue Wählerliste vorzulegen haben.
Meine Herren! Es ist dann auch im zweiten Absatze desselben Paragraphen unbedingt eine völkische Änderung anzubringen, und zwar wird von besonders denjenigen Parteien, die die Völkischen Rechte untergraben wollen, als Handhabe auch der Schlich gebraucht, daß man gewisse, besser situierte Wähler in 4 bis 5 Teile schneidet. (Heiterkeit. Rufe: Das ist Vivisektion! Erneuerte Heiterkeit. )
Sie machen mich nicht irre! Lassen Sie mich ausreden! Wer zuletzt lacht, lacht am besten. Der Abgeordnete Strache, der einmal radikal war und jetzt sich so benimmt, sollte sich eigentlich vor dem deutschen Volke schämen. (Heiterkeit der Liberalen. Stürmischer Beifall der Alldeutschen. )
Ich habe ihm am Dresdener Turnfeste zugejubelt und Thränen der Begeisterung geweint.
Heute muß ich es sagen: Es tut mir jeder Tropfen in der Seele wehe, den ich damals um Ihre Worte vergossen habe.
Also ich sagte, daß gewisse Wähler, welche besser situiert sind, geviertelt und gefünstelt werden.
Ich halte das aufrecht, denn es ist Tatsache; ich weiß es aus eigener Erfahrung, aus unseren Gemeinden, in der Nachbarschaft Karlsbad, ja aus Karlsbad selbst. Bei solchen Wählern nämlich, welche national gesinnt waren und verschiedene Gewerbe betrieben, z. B. das Fuhrwerksgewerbe und zugleich ein anderes, welche ein Haus besten und etwa auch noch eine Steuer aus einem anderen Titel bezahlen, wurde die Steuer nicht zusammengebogen, wie es im Geiste des Gesetzes vorgeschrieben ist, nein, bei denen wurden die Steuern einzeln eingesetzt, und so figurierten diese Wähler deshalb in fünf Auflagen im dritten Wahlkörper, während sie im zweiten Wahlkörper zum Durchfall kamen. Und gerade der zweite Wahlkörper ist in den Städten der entscheidende. Der dritte wird ohnehin in den meisten Fällen, wo es einen Volkskampf gibt, von vornherein Verloren gegeben. In ihm kommt es also auf 5 Stimmen mehr oder weniger nicht an.
Auf diese Weise wird die Wählerliste gefälscht, und es ist notwendig, daß der gesetzgebende Körper Wandel schafft. (Sehr richtig!)
Es ist auch notwendig, daß ferner in die Wählerliste nicht nur die einfachen Namen eingesetzt werden, sondern daß auch der Stand und der Wohnort der einzelnen darin festgestellt werde. (Abg. Dr. Funke ruft: Selbstverständlich!)
In den Wählerlisten von heute ist das nicht immer der Fall gewesen, Herr Dr. Funke, und im Gesetze ist es nicht klar ausgesprochen. So kommt es also in vielen Gemeinden vor -- ich lüge nicht, es ist Tatsache - daß eine ganze Kompagnie von Toten wiederaufersteht und in der Wählerliste mitaufmarschiert. (Rufe: Heil! Heiterkeit. )
Nicht nur, daß sie tatsächlich in der Wählerliste angeführt sind, sie geben, trotzdem sie am Friedhofe liegen, noch ihre Vollmachten ab, das heißt sie kommen durch Vertreter zur Wahl und betrügen auf diese Weise das Volk. (Ruf: Das sind liberale Künste 1)
Man würde sich hüten, wenn man den Stand und den Wohnort hinzufügen müßte, als Wohnort das Wort "Friedhof" anzuführen.
Es ist auch deswegen notwendig, meine Herren, daß wir Stand und Wohnort hinzusetzen, weil es viele zugewanderte kleine Leute gibt und Viele gleichnamige Wähler, welche die Allgemeinheit nicht kennt.
Die an der Macht befindliche Partei kennt sie aber sehr gut; denn sie müssen ja bei der Polizei gemeldet werden. Auf diese Weise erscheint wieder ein ganz ungleichartiges Recht an die beiden Teile, welche bei der Gemeindewahl im Kampfe sich befinden, ausgeteilt. Aus den angeführten Gründen möchte ich beantragen, daß in Hinkunft, nachdem dieser Gesetzentwurf zurückgeleitet und in der Kommission noch einmal durchberaten sein wird, der § 13 folgende Zusätze enthielte:
,, a) in Bezug auf die Einreihung der Wähler wird ausdrücklich bemerkt, baß die denselben unter Verschiedenen Titeln Vorgeschriebenen Steuern in einen Posten zusammenzuziehen sind, so daß jeder Wähler nur einmal in der Wählerliste erscheinen darf.
b) dem Namen des Wählers ist in der Wählerliste Stand und Wohnort des ersteren beizusetzen. "
Auch der nächstfolgende Paragraph, der nun Verändert werden soll, das ist der § 18, ist einer Verbesserung außerordentlich bedürftig.
Es ist eigentlich nur eine kleinliche Angelegenheit, zu der ich jetzt spreche, allein aus Vielen Kleinlichkeiten werden in den Tagen der Wahl, wo die Zeit sehr beschränkt ist, außerordentlich wichtige Fragen.
Es handelt sich nämlich auch um die Art und Weise der Auflage der Wählerliste. Es ist big jetzt schon öfter vorgekommen, daß solche Wählerlisten ausgelegt und daß dann von gewissen Kliken Leute bezahlt werden, welche zum Zwecke der Bewachung dieser Wählerlisten zu denselben hingesetzt werden, so dass die oppositionellen Parteien zu der Krippe, aus der sie fressen wollen, nicht hinzukommen. (Lebhafte Heiterkeit. )
Meine Herren, es sitzen nämlich an derselben Krippe schon andere von anderer Seite im voraus gefütterte Tiere, welche nicht mehr fressen wollen und doch niemanden vorlassen. (Abg. Březnovský ruft: Sind das vielleicht Haustiere?) Ja, das sind die Haustiere, der Juden und der Machthaber! (Rufe: Sehr gut! Sehr richtig! Heiterkeit. )
Der Wähler hat nicht immer Zeit, sich Stundenlang, ja tagelang hinzustellen und zu warten, bis die bezahlten Leute von der Krippe weggehen. Er muß wieder wegeilen und kommt so um sein gutes Reklamationsrecht.
Wir verlangen also, daß diese im Entwurfe vorgesehenen Wählerlisten nicht allein aufgelegt werden, sondern daß auch eine zweite hinzuzufügen ist, in welcher die Wähler in alphabetischer Ordnung aufgeführt sind, und wo bei jedem Namen eine Bezugziffer auf die Wählerliste zu finden ist.
So kann jeder Wähler bei seinem Erscheinen die Nummer nachschauen und diese in der Liste rasch aufsuchen. Er ist dann in zwei Minuten fertig, während er bei dem heutigen Wüste von vielen tausend ungeordneten Namen nicht imstande ist, seinen Namen aus der Liste rasch herauszufinden.
Es würde also dieser Zusatz zu § 18 folgendermaßen lauten: "Neben den nach der Steuerleistung geordneten Wählerlisten ist auch ein alphabetisches Verzeichnis sämtticher Wähler auszulegen, in dem nach jedem Namen die Post angeführt erscheint in welcher dieselben in der Wählerliste zu sinden sind. "
Es ist aber noch ein anderer Zusatz zu § 18 nötig, und das ist der, daß die Wählerliste in dem Falle, als es sich um eine Gemeinde mit mehr als 2000 Wählern handelt, in Druck gegeben werden muß, dies deswegen, auch daß die einzelnen Wähler nach Ende des Reklamationsverfahrens wissen, welche Nummer sie in dem Wahlverzeichnisse führen, damit sie also wissen, wann sie zur Stimmenabgabe gelangen. Dies hat auch schon ein Herr Vorredner als notwendig erwähnt.
Die Wähler brauchten dann nicht mehr Zwei bis drei Stunden zu warten, sondern können sich die Zeit einteilen. Es würde also der von mir beantragte Zusatz zu § 18 lauten: "In Gemeinden mit mehr als 2000 Wahlberechtigten ist die Wählerliste sofort nach deren Richtigstellung in Druck zu legen und den Wählern längstens drei Tage vor der Wahl zuzusenden. "
letzt komme ich aber zum Kardinalpunkte, zum § 33 der neuen Gesetzesvorlage. Ich bezeichne ihn als ein rückschrittliches Gesetz, und ich glaube, daß es nicht mehr in die heutige Zeit hineinpaßt.
Überall rinet sich das Volk zu neuen Rechten empor. Meine Herren, Sie werden es nicht zurückhalten; es wird auch ohne Sie eines Tages doch zum Siege kommen.
Die neue Fassung des § 33 enthält eine Bestimmung, in welcher an dem Betrage von 40 Kronen Strafgeld für jene Stadtverordneten, welche in der konstituierenden Sitzung nicht erscheinen, nicht nur festgehalten wird, sondern in der noch hinte her ein Pferdefuß nachhinkt, nämlich der, daß diese Strafe noch nicht Strafe genug ist, sondern daß der der Minorität angehörende Stadtverordnete einfach nach mehreren Sitzungen genötigt werden wird, denjenigen als Bürgermeister und Rat anzuerkennen, welche ihm die Majorität aufdiktiert. Ja, werden Sie sagen, das ist ja das alte gute Recht der Majorität. (Rufe: Selbstverständlich!)
Ganz recht, ich gebe das zu, daß unter normalen Verhältnissen die Majorität stets das Recht der Beschlußfassung haben muß; aber wenn Sie die Verhältnisse des heutigen Tages kennen, wo die Volksmassen fast überall eigentlich hinter der Minorität stehen, während sich die Majorität im Kollegium eigentlich sehr oft zusammensetzt aus dem Bürgermeister, einem bis zwei Stadträten, dem Sparkassadirektor und einigen luden (Beifall), dann müssen Sie sagen, wenn Sie die Minorität beleidigen, beleidigen Sie mindestens den ganzen dritten und die Hälfte des zweiten Wahlkörpers, kurz das Groß der ganzen Bevölkerung.
Gegen diese der Freiheit hohnsprechende Verfügung müssen wir Alldeutsche in diesem Hause entschieden Protest erheben.
Aus diesem Grunde, meine Herren, weil eben dieser Paragraph in etwas unklarer Fassung heute schon besteht, hat sich schon in mancher Gemeindevertretung ein großer und berechtigter Kampf entfaltet, die Masche im Gesetze hat uns eine wirksame Waffe geboten.
Ich verweise mir auf Karlsbad, Saaz und noch andere Städte, und muß Ihnen sagen: so gefährlich der Kampf auch war, um so heiß er auch geführt wurde so war er doch notwendig im Interesse der Bekämpfung der Korruption. (Abg. Wüst ruft: Heil!)
Wir Karlsbader zum Beispiel haben bei der Regierung umsonst Abhilfe angesucht, haben angesucht beim Ministerpräsidenten, und haben auch anderswo vorgesprochen, uns ist aber niemand zuhilfe gekommen. So haben wir uns zum Schlusse selbst geholfen. Wir haben obstruiert und unserer Obstruktion ist es gelungen, der breiten Schichte de Bevölkerung das gute Recht zu erringen, daß auch sie, beziehungsweise ihre Vertreter, vom Stadtrate nicht ausgeschlossen bleiben, daß auch sie dort eine Vertretung hat. Wir dürfen deswegen heute nicht dulden, daß uns das Recht der Obstruktion genommen wird.
Aus diesem Grunde, meine Herren, möchte ich Sie bitten, daß Sie alle diese Punkte des Paragraphen 33, welche sich auf die Strafe von 40 Kronen beziehen, und Leute zu Bettlern machen können, die um das Volksrecht kämpfen, fallen lassen, und daß Sie den § 33 nur in Seinen 2 ersten Punkten bestehen lassen.
Sie sehen, meine Herren, wie verbesserungsbedürftig im allgemein völkischer Beziehung dieser Gesetzuntwurf ist. Es ist dies keine deutsch- oder czechisch-nationale Sache, denn es gibt Volksbedränger im czechischen Gebiete ebenso gut wie im deutschen, und zwar Volksbedränger nicht etwa anderer,sondern derselben Nationalität. Mancher czechischer Bürgermeister ist derjenige, der mit dem Volksgute wuchert und mit demselben die eigene czechische Bevölkerung seiner Stadt niederhält, damit sie sich nicht zu freiheitlicher Bewegung auf ingt. Ebenso ist es im deutschen Gebiete.
Aus diesem Grunde ist es also, ich wiederhole es, eine allgemeine volkische Frage, die heute hier behandelt wird; das habe ich Ihnen, meine Herren, sagen müssen und ich kann nur mit den Worten schließen, daß jene Zeit vorüber ist, wo es geheißen hat: "Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist. "
Heute kommt ein dritter Satz dazu, wie er schon manchmal und in Perioden von 50 bis 100 Jahren sich immer wieder Geltung verschafft: "Gebet dem Volke, was des Volkes ist!" (Lebhafter Beifall und Rufe: Heil Hofmann!)
Oberstlandmarschall: Es hat sich noch der Herr Abg. Dr. Hackel zum Worte gemeldet.
Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dr. Hackel: Hoher Landtag! Ich habe mich lediglich wegen der letzten Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Herold in die Rednerliste eintragen lassen.
Der Herr Abg. Dr. Herold hat es unternommen aus den stenographischen Berichten des hohen Landtages eine gewisse Divergenz der damaligen Anschauungen mit den heutigen Anschauungen der Deutschen darzulegen.
Es nimmt mich Wunder, daß ein so scharfsinniger Jurist, wie Herr Abg. Dr. Herold, auf den Unterschied gekommen ist.
Denn aus den stenographischen Protokollen geht hervor, daß auf deutscher Seite gerade so wie heute das Bedürfnis anerkannt und ausgesprochen wurde, gewisse Mißbräuche, welche sich in die Wahlordnung eingeschlichen haben, zu beseitigen und auch heute sind wir bereit, den Mißbrauchen der Gemeindewahlordnung entgegenzutreten und an ihrer Beseitigung mitzuwirken.
Herr Abg. Dr. Herold meint nun, es gebe nur einen "Mißbrauch" mit den Ehrenbürgern, dagegen einen nützlichen Brauch mit den Ehrenbürgern gebe es absolut nicht.
Dem muß ich widersprechen und ich gestatte mir diesbezüglich aus die Verhältnisse in meinem Wahlorte Teplitz-Schönau hinzuweisen, wo im ersten Wahlkörper ein einziger Steuerträger ist, während in demselben sonst nur mehr Beamte der 8. Rangsklasse ihr Wahlrecht ausüben.
Es ist nun, meine Herren, gewiß hier eine so große Not an Wahlberechtigten und daher ein Recht der Stadt und der wahlberechtigten Bürgerschaft, sich dadurch selbst Hilfe zu schaffen, daß sie diesen gesetzlichen Mangel dadurch beseitigt, indem sie Ehrenbürger ernennt, die mit dem Wahlrecht im ersten Wahlkörper ausgestattet sind.
Man komme mir nicht mit der Einwendung der diesbezüglichen Bestimmung des § 18 der Gemeindewahlordnung, die da Remedur Schaffen könnte.
Es ist hier nicht der Fall, denn in diesem Falle wurden aus dem zweiten Wahlkörper lediglich drei Wähler vorrücken und wurde auch in diesem Falle das kollosale Übergewicht der Beamtenschaft Seine Wirkung weiter beibehalten.
Ich wurde dies auch gar nicht bedauern, durchaus nicht, denn ich bin mit den Herren Beamten zu Teplitz-Schönau sehr zufrieden, das sind ja patriotische Deutsche.
Aber wer bürgt und heute dafür, daß bei den jetzt Schwankenden Regierungsverhältnissen, die Regierung nicht Selbst ein Interesse daran findet, den ersten Wahlkörper von Teplitz - gleiche Verhältnisse sind auch in Aussig vorhanden, wo es auch viele czechische Beamte gibt - dadurch, daß sie einfach nach Teplitz lauter czechische Beamte Sendet, zu czechisieren? Schaffen Sie hier Abhilfe, dann könnten wir in dieser Beziehung mit uns Sprechen lassen ! (Lebhafter Beifall und Händeklatschen. )
Oberstlandmarschall: Es hat sich niemand mehr zum Worte gemeldet.
Ich erkläre die Generaldebatte für geschlossen.
Prohlašuji, že jest generální debata ukončena.
Der Herr Berichterstatter der Minorität hat auf das Schlußwort Verzichtet.
Dávám tedy závěrečné slovo panu zpravodaji.
Zpravodaj posl. Schwarz: Slavný sněme! Debata pravé provedená, poskytla velmi mnoho zajímavého. Prvně to, že výrok zpravodaje menšiny, že záležitost o které se jedná, jest politicko-národní, vyvrácen byl se strany, která jest zajisté národnější nežli pan zpravodaj, poněvadž se zove všeněmecká.
Řečník této strany totiž prohlásil věc, o kterou běží, že není žádnou věcí národní a že nemají strany národní z toho dělati věc svoji, jako to pravil pan zpravodaj menšiny, nýbrž že mají věcně celou záležitost posuzovati.
Druhé, co bylo zajímavo, bylo to co byl pan přísedící zemského výboru Dr. Herold přečetl.
Bylo to proto velice zajímavo, že konstatoval dr. Herold odpor v chování se nynějších německých poslanců proti vyloučení čestných měšťanů z volebního práva vůči stanovisku, jaké němečtí poslanci v roce 1868 v téže otázce zaujímali, jsouce pro toto vyloučení, ano sami se oň zasazujíce a že pan posl. Dr. Hackel, který se proti tomu ozval, výrok dra Herolda nikterak neoslabil.
Aby se význam tohoto odporu jak náleží posoudil, třeba bráti zřetel k němu, že tenkráte v tomto slavném sněmu nezasedal ani jeden zástupce českého národa, že byli zde jen zástupcové němečtí a že tito sami mezi sebou o vyloučení veškerých měšťanů z práva volebního se usnesli. (Slyšte!)
Také zemský výbor, který tuto změnu navrhoval, byl jen německý. (Slyšte!)
A kdyby se nebyl tenkráte sněm dopustil chyby, že opomenul, chtě vyloučiti čestné měšťany z práva voličského, vypustiti je také z § 1. obecního volebního řádu, tedy ze souhrnu voličů, dnes bychom nebyli o celé té věci musili mluviti, poněvadž by nebylo tu žádného zneužívání tohoto práva.
Bylo velice podařené, co pan kolega dr. Hackel pronesl na prospěch ponechání tohoto práva čestným měšťanům. Pravil,