1. Es wäre in Durchführung des Antrages des Abg. Hermann Janda und Genossen vom 30. Dezember 1901 in der nächsten Sitzung behufs Regelung der Versicherung gegen Elementarschäden eine aus 18 Mitgliedern bestehende Kommission zu wählen.
2. Der zu wählenden Kommission wäre auszutragen, im Lause der gegenwärtigen Landtagssession unter Berücksichtigung der Anträge Z. XXI., XXXVIII. und CLXXXV
sich über diejenigen Grundsätze zu einigen, aus Grund welcher die Versicherung gegen Elementarschäden im Königreiche Böhmen, in erster Reihe aber die Hagelversicherung und Feuerversicherung aufzubauen wäre.
Unter Einem ersuchen wir im Sinne des § 49 der Geschäftsordnung von der Drucklegung des Antrages Umgang zu nehmen und denselben unverzüglich in Verhandlung Zu ziehen.
Prag, am 29. September 1903. - Maštálka und Genossen.
Nejvyšší maršálek zemský: Pøedkládám slavné snìmovnì taktéž dotaz, zdali k tomu svoluje, aby tento návrh byl projednán, aniž by byl dán do tisku:
Ich werde dem hohen Hause auch die Frage vorlegen, ob dasselbe dem zustimmt, daß der Soeben Vorgelesene Antrag ohne jede Drucklegung in die Behandlung genommen werde.
Žádám pány, kteøí souhlasí, aby vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche zustimmen, die Hand zu erheben.
Jest dovoleno.
Es ist bewilligt.
Dále mnì byla odevzdána celá øada návrhù, stran kterých prohlašuji již nyní, že naložím s nimi dle jednacího øádu.
Ferner ist mir eine ganze Reihe von Anträgen noch übergeben worden, welche ich nunmehr dem hohen Hause mitteilen werde und bezüglich deren ich erkläre, daß ich dieselben der geschäftsordnungsmäsßigen Behandlung unterziehen werde.
Der Antrag des Herrn Abg. Niesig und Genossen.
Landtagssekretär Höhm (liest): Notstandsantrag des Abg. Wilh. Niesig und Genossen, betreffend Gewährung einer Unterstützung aus Landesmitteln für die durch eine Wasserkatastrophe schwergeschädigten Gemeinden der Gerichtsbezirke Haida, Böhm. Leipa und Zwickau.
Am 22. August l. J. wurben mehrere Gemeinden der besagten Bezirke so insbesondere Arnsborf, Langenau, Wolfersdorf, Röhrsdorf u. f. w. durch Hochwasser Schwer betroffen, wobei Von privatem, sowie Bezirkseigentume großer Schaden angerichtet wurde. Da diese Gemeinden heute noch an den Wasserschäden vom Jahre 1897 schwer zu tragen haben, außerdem durch Schul-, Wasserleitungs= und anderen Bauten in Schulden geraten Sind, ist es unmöglich, diese neuerlichen Schäden aus eigenen Mitteln zu tragen, weshalb die Gefertigten den Antrag Stellen:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
Den durch die Hochwasserkatastrophe vom 22. August l. J. schwer geschädigten Bezirken Haida, Böhm. -Leipa und Zwickau, sowie insbesondere deren Gemeinden Arnsdorf, Langenau, Wolfersdorf, Röhrsdorf u. s. w. sei eine angemessene Unterstützung aus Landesmitteln zu gewähren. Ebenso sei die hohe k. k. Regierung auzufordern, diesen bedrängten Bezirken und Gemeinden gleichfalls eine angemessene Staatsunterstützung zukommen zu lassen.
In formaler Beziehung wird beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung dem Budgetausschusse zuzuweisen.
Wilhelm Niesig u. Genossen.
Nejvyšší maršálek zemský: Návrh pana poslance Hovorky.
Snìmovní sekretáø Höhm (ète): Návrh poslance Frant. Hovorky a soudruhù za pøíèinou živelní pohromy v obcích: Ústí nad Orl., Velké Øetové, Malé Øetové, Pøívrati, Hnátnice, Landšperku, Dolní Dobrouèi, Dl. Tøebové, v Kerhaticíob, Hylvatech, v Èerném Výru, Oldøichovicích, v Dolních Lipohavách, v Støedních Lipohavách, v okresu Ústí nad Orlicí, v hejtmanství Landškrounském.
Dne 11. èervna 1903 srazily se nad uvedenými obcemi dvì bouøe se silnou vichøicí a nevídaným krupobitím, jakého není pamìtníka. Spousty krup zvící oøechù vlašských sypaly se z èerných mraèen jako sníh po 30 minut. Celá krajina byla záhy jako v zimì zasnìžena a kroupy do druhého dne zùstaly ležeti. Namnoze jich bylo až na 3 dm vysoko.
Nelze vylíèiti dojmy, které prochvìly postižené. Nelze vylíèiti hrùzu, která šíøila se u našich obyvatelù. Jedním slovem: Všecko znièeno. Snadno pochopiti náøek, pláè i zoufalství postižených. Celoroèní námaha, žeò. která slibovala prostøední sklizeò, úplnì znièena, nouze a i hlad následuje po tìžké katastrofì.
Úhrnem zastiženo tìchto 14 obcí a obnáší úøednì vyšetøený obnos škody
K 1, 150. 508.
Obce tyto jsou vesmìs chudé, položené v horských krajinách a vícekráte živelnì postižené.
Z tìchto dùvodù dovolujeme si podati následující návrh:
Slavný snìme, raèiž se usnésti:
Obcím v návrhu uvedeným budiž poskytnuta z prostøedkù zemských pøimìøená podpora. V ohledu formálním navrhujeme, by návrh pøidìlen byl výboru rozpoètovému bez prvního ètení.
Frant. Hovorka a soudruzi.
Antrag des Abg. Pacher und Genossen, betreffend die Errichtung von Parallelklassen an der landwirtschaftlichen Landesmittelschulein Kaaden.
Der hohe Landtag wolle beschließen:
Das am 21. April 1899 vom Landtage genehmigte Statut für landwirtschaftliche Landesmittelschulen wird dahin abgeändert, daß die Bestimmung des § 7, wonach an diesen Anstalten Parallelklassen nicht errichtet Werden dürfen, aufgehoben wird.
Der Landesausschuß wird gleichzeitig beauftragt Vorsorge zu treffen, daß an der landwirtschaftlichen Landesmittelschule in Kaaden in dem Falle, als sich für ein Schuljahr mehr als 45 qualifizierte Schüler um diese Anstalt bewerben, unverzüglich an die Errichtung einer Parallelklasse geschritten werden kann.
In formaler Beziehung wird beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung der Landeskultur- sowie der Budgetkommission zuzuweisen.
Prag, 29. September 1903.
Rafael Pacher und Genossen.
Oberstlandmarschall: Weiter noch ein Antrag des H. Abg. Pacher.
Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag des Abg. Pacher und Genossen betreffend den durch Hagelschlag, Sturm und Nässe hervorgerufenen Notstand im Erzgebirge, insbesondere im Gebtete der Stadtgemeinden Preßnitz und Weipert.
Der hohe Landtag wolle beschließen: Die k. k. Regirung wird aufgefordert, dem Notstande im Erzgebirge, insbesondere im Gebiete der Stabtgemeinden und Gerichtsbezirke Preßnitz und Weipert, deren Landwirte durch das Hagelwetter vom 22. August, durch den Sturm am 11. September und durch das Seit 7. September eingetretene andauernde Regenwetter wiederum die Vernichtung ihrer Erntcaussichten erfahren haben und nicht einmal das nötige Saatgut übrig behalten haben, die vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden und dafür zu sorgen, daß aus den zu diesem Zwecke zur Verfügung Stehenden Mitteln den Landwirten dieser Gegend, deren Schaben im Gebiete der Stadtgemeinde Preßnitz laut behördlichen Erhebungen 18. 035 Kronen, im Gebiete der Stadtgemeinde Weipert aber 28. 000 Kronen beträgt, eine dem von jedem Einzelnen erlittenen Verluste entsprechende Entschädigung zuteil werbe, bei der Verteilung aber die mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Gemeindeverwaltung in ausschlaggebender Weise beigezogen werde, und daß ferner unter Einstellung aller Steuerexekutionen die der Notlage entsprechenden Steuernachlässe und Abschreibungen unverzüglich erfolgen.
Gleichzeitig wird der hohe Landesausschuß aufgefordert, alle auf die Besserung der Erwerbs- und Verkehrsverhältnisse in diesen alljährlich von Mißernte und Notstand heimgesuchten erwerbsarmen Gegenden des Erzgebirges gerichteten Bestrebungen nachdrücklichst zu unterstützen und insbesondere zur Verwirklichung des Lokalbahnprojektes Sonnenberg-Preßnitz-Christofhammer-Landesgrenze seinerseits alles Erforderliche mit größter Beschleunigung zu unternehmen und dem Landtage hierüber ehestens Bericht zu erstatten. In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung der Budgetkommission zuzuweisen.
Prag, 29. September 1903.
Rafael Pacher und Genossen.
Nejvyšší maršálek zemský: Návrh pana poslance Hovorky.
Snìmovní sekretáø Höhm: (ète): Návrh poslance Františka Hovorky a soudruhù za pøíèinou živelní pohromy v obcích Peèínì, Žampachu, Hlavné, Rotneku, Sobekovicích a Nekoøi v okresu Žamberském.
Dne 2. èervna 1903 byla postižena obec Peèín strašnou prùtrží mraèen, kde dle pøiloženého seznamu úøednì vyšetøená škoda obnáší K 11. 697. Obec ta je chudá a vícekrát a vícekráte již živelní pohromou poškozená.
Dne 11. èervna postiženy obce Žampach, Hlavna, Rotnek hrozným krupobitím, že zjištìná úøednì škoda obnáší v Žampachu a Hlavní 15. 206 K, v Rotneku pøes 20. 000 k.
Dne 21. èervence byly postiženy hrozným lijákem, prùtrží mraèen obce Sobkovice a Nekoø, které obce také pøes 12. 000 K škody utrpìly.
Obce tyto jsou vesmìs chudé a trpí nouzí již po léta a kdyby nebyly dobroèinì podporovány, musilo by mnoho rodin se úplnì vystìhovati což se nyní i za tohoto opatøení dìje, že z dotyèných obcí obyvatelù stále ubývá.
Z tìchto dùvodù dovolujeme si uèiniti návrh: Slavný snìme, raèiž se usnésti.
Obcím živelní pohromou postiženým, uvedeným v tomto návrhu, budiž z prostøedkù zemských poskytnuta pøimìøená podpora.
V ohledu formálním navrhujeme, by návrh tento pøidìlen byl výboru rozpoètovému bez prvního ètení.
V Praze dne 29. záøí 1903.
Fr. Hovorka a soudruzi.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Schreiter und Genossen haben mir einen Antrag überreicht:
Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag des Abgeordneten Schreiter und Genossen, betreffend die Gewährung einer Notstandsunterstützung aus Landesmitteln an die durch Wolkenbruch geschädigten Bewohner und Gemeinden der politischen Bezirke BöhmischLeipa und Tetschen (Gerichtsbezirke Bensen und Böhm. Kamnitz) in Deutschböhmen.
Im Laufe der letzten Jahre wurde eine Anzahl von Gemeinden der politischen Bezirke Tetschen und Böhmisch-Leipa wiederholt durch Wetterschäden schwer geschädigt. Die aus diesem Anlasse eingebrachten Ansuchen um Notstandsunterstützungen, Staatliche Darlehen und Steuerabschreibungen fanden weder von Seite des Staates, noch von Seite des Landes jene Berücksichtigung, welche sie verdient hätten.
Nun wurden im laufenden Jahre wieder mehrere Gemeinden, darunter insbesondere Arnsdorf, Langenau und Wolfersdorf im politischen Bezirke Böhmisch-Leipa sowie Alpendorf, Großbocken und Markersdorf im politischen Bezirke Tetschen durch Wolkenbruch schwer geschädigt. Die Erhebungen ergeben hohe Schadenziffern. So beträgt allein in Langenau der an Wegen, Ufermauern, Brücken u. s. w. angerichtete Schaden nach den amtlichen Erhebungen 23. 090 Kronen, während die Privaten in dieser Gemeinde einen Schaden von 37. 500 Kronen erleiden, was zusammen 60. 590 Kronen ausmacht. Nicht viel besser Steht es in anderen Gemeinden.
Hilfe tut da dringend Not.
Die Gefertigten stellen deshalb den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, den genannten Gemeinden und Privaten auf Grund der vorgenommenen amtlichen Schadenerhebungen eine ausgiebige Unterstützung aus Landesmitteln zukommen zu lassen. In formaler Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Budgetausschuß ohne erste Lesung Beantragt.
Prag, 29. September 1903.
Fr. Schreiter und Genossen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abgeordneten Dr. Zdenko Schücker und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.
Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag des Abgeordneten Dr. Zdenko Schücker und Genossen:
Infolge unabwendbarer Elementarereignisse namentlich ungünstiger Witterungsverhältnisse, anhaltender Dürre, kalter Nächte und Insektenfraß ist das Hopfen- und Gemüsebautreibende Gebiet des Saazer und Postelberger Bezirkes, sowie der Städte Saaz und Postelberg, von einer schweren Katastrophe heimgesucht worden.
Der Hopfen- und Gemüsebau bildet in diesem Gebiete den Haupternährungszweig der Bevölkerung, in dem dieselbe auf einem großen Teile der Grundfläche dieses Gebietes Hopfen und Gemüse baut, bei dem Anbaue und bei der Aberntung der dieser Kultur gewidmeten Grundflächen beschäftigt ist, oder mit dem Handel dieser gewonnenen Produkte sich den Lebensunterhalt schafft.
Das Saazer Gebiet erzeugt die vorzüglichste Qualität des Hopfenartikels und wird der Saazer Hopfen in der ganzen Welt wegen seiner vorzüglichen Eigenschaften gesucht und geschätzt.
Im Jahre 1901 wurde im Saazer Gebiete ein Quantum von 88. 872 MCtr., also mehr als die Hälfte der gesamten auf Österreich entfallenden Erzeugungsmenge erzeugt, und dürfte das erzeugte Hopfenquantum einen Preis von mehr als 2. 4 Millionen Kronen repräsentiert haben. Der größte Teil des erzeugten Hopfenquantums wird über die österreichische Grenze ausgeführt und nachdem in dem genannten Jahre im ganzen über 100. 000 MCtr. mit einem Handelswert von über 28 Millionen Kronen ausgeführt worden sind, so ergibt Sich, welche Bedeutung für unsere Handelsbilanz der Artikel Hopfen besitzt.
Die Anpflanzung, Erzeugung und Aberntung des Hopfens ist mit namhaften Regiekosten verbunden, so daß man wohl annehmen kann dieselben belaufen sich per MCtr. Hopfen auf cirka 200 Kronen. Im heurigen Jahre ist nun infolge der eingangs geschilderten Verhältnisse ein Solcher Rück gang am Ertrage des Hopfens im genannten Gebiete eingetreten, daß nur 15 000 MCtr., Somit nicht der sechste Teil des im Jahre 1901 erzielten Hopfenerträgnisses gewonnen wird.
Ebenso ist der Gemüsebau und namentlich die Erzeugung von Gurten, die in vorzüglicher Qualität und großer Quantität im Saazer Gebiet gebaut werden, schwer geschädigt worden und der größte Teil des Anbaues in Verlust gegangen.
Vom Gemüsebau lebt zumeist die ärmere Bevölkerung, welche zum größten Teile nicht Besitzer des Grund und Bodens selbst ist. Sondern den Grund gegen Ablieferung eines Teiles der Ernte an den Eigentümer auf eigene Rechnung bewirtschaftet. Dieser Teil der Bevölkerung ist völlig subsistenzlos, wenn die mit Gemüse bebauten Grundstücke kein Ertragnis liefern, weder kann Sie ihren Verpflichtungen nachkommen, noch kann sie sich und ihren Familien den Lebensunterhalt schaffen.
In Anbetracht des hohen Wertes des Hopfens, und mit Rücksicht auf den großen Kreis jener Personen, welche in der Erzeugung, Anfechsung und indem Verschleiße des Hopfens ihren Lebensunterhalt finden, ist es erklärlich, daß der durch die Mißernte hervorgerufene Schaden ein ganz bedeutender, nach Millionen zählender ist, sowie auch, daß zahlreiche Schichten der Bevölkerung hiedurch der größten Notlage preisgegeben sind.
Die k. k. Regierung hat auch im Einverständnisse mit dem hohen Landesausschusse die Erhebung über den Umfang des durch diese Mißernte hervorgerufenen Schadens im Saazer Hopfen- und Gemüsebaugebiete an Ort und Stelle gepflogen und Von der Richtigkeit der hier geschilderten Verhältnisse und dem Umfange des verursachten Schadens sich die Überzeugung Verschafft.
Seitens der k. k. Regierung wurde die Gewährung der Staatlichen Hilfe in Aussicht gestellt. Aber auch das Land hat die Verpflichtung, in solchen Fällen hilfsbereit einzugreifen und durch eine Notstandsaktion mit beizutragen, daß die arg getroffene Bevölkerung nicht der Verarmung preisgegeben wird.
Es ist dringende Hilfe auch seitens des Landes erforderlich und deshalb stellen die Gefertigten den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die k. k. Regierung wird aufgefordert, auf Grund der amtlich erfolgten Sicherstellung des durch die heurige Mißernte im Hopfen und Gemüsebau des Saazer und Postelberger Bezirkes zugefügten Schadens, der hievon betroffenen Bevölkerung eine ausgiebige und rasche Hilfe aus staatlichen Mitteln in Form von nicht rückzahlbaren Unterstützungsbeiträgen und unverzinslichen Borschüssen zu gewähren;
2. Wird aus Landesmitteln selbst in gleicher Form der durch diese Mißernte geschädigten Bevölkerung eine angemessene Unterstützung bewilligt.
In formaler Beziehung wird beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung der Budgetkommission zuzuweisen.
Dr. Schücker und Genossen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abgeordneten Gustav Nowak und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.
Landtagssekretär Höhm (liest) Antrag des Abgeordneten Gustav Nowak und Genossen betreffs Gewährung einer Unterstützung für die durch Wolkenbruch geschädigte Gemeinde Röhrsdorf - Morgenthau, Bezirk Zwickau.
Am 22. August 1903 wurde die Gemeinde Röhrsdorf-Morgenthau abermals durch Hochwasser Schwer betroffen, so daß sie nach amtlichen Erhebungen einen Schaden von zirka 19. 000 K erleidet.
Da diese Gemeinde noch an den Wetterschäden vom Jahre 1897 zu tragen hat, und den ihr neuerlich an ihren Wegen und Stegen gewordenen Schaden allein zu tragen nicht im Stande ist, da sie durch den von ihr in den letzten Jahren durchgeführten Schulund Wasserleitungsbauten in Schulden geraten ist, so stellen die Gefertigten den Antrag:
Der hohe Landtag möge beschließen:
Der durch die Hochwasserkatastrophe vom 22. August d. J. geschädigten Gemeinde Röhrsdorf-Morgenthau sind von den dem hohen Landesausschusse, bzw. Landtage bewilligten Mitteln eine angemessene Unterstützung zu gewähren.
In formaler Beziehung wird beantragt, den Antrag ohne erste Lesung der Budgetkommission zuzuweisen.
Prag, am 29. September 1903.
Gustav Nowak und Gen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Nowak und Gen. haben mir noch einen Antrag überreicht.
Landtagssekretär Höhm (lieft 0 Antrag des Abgeordneten Gustav Nowak und Genossen um eine Unterstützung für die durch eine Wasserkatastrophe in den Gemeinden Hillemühle und Gersdorf (Gerichtsbezirk B. -Kamnitz) geschädigten Einwohner.
Infolge des Wolkenbruches in der Nacht vom 22. auf den 23. August d. J. wurde durch den Einsturz einer Schutzmauer der ohnedies in dürftigen Verhältnissen lebende Realitätenbesitzer Karl Richter in Hillemühl Nr. 77 arg geschädigt. Die Schutzmauer hatte Richter im Frühjahre um 400 Kronen notdürftig erbaut und nun hat sie das Hochwasser wieder weggerissen und der ohnedies stark verschuldete Mann steht ohne Mittel jetzt vor Einbruch des Winters hilflos da. Wenn die Regulierung des Kamnitzbaches nicht bald durchgeführt wird, wird sich im Hillmühler Tale der Schaden stets wiederholen und das Land wird sich der Hilfeleistung nie entziehen können.
Ebenso wurden mehrere Inlassen der Gemeinde Gersdorf im Gerichtsbezirke B. Kamnitz. so Franz Kronibholz Nr. 60, Josef Graffe Nr. 39, Julius Prosche Nr. 151, Theresia Heide Nr. 165, Hermann Hegenbarth Nr. 62, Josef Hegenbarth Nr. 119, Johann Hackel und Emilie Goldberg durch die Wasserkatastrophe schwer geschädigt.
Die Gefertigten stellen daher den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen, den durch die oben geschilderte Katastrophe geschädigten Einwohnern der Gemeinden Hillemühle und Gersdorf im Gerichtsbezirke Böhm. Kamnitz sei aus den Notstandskrediten eine rasche und entsprechende Hilfe zuzuwenden.
In formaler Beziehung wird beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung der Budgetkommission zuzuweisen.
Prag, am 29. September 1903.
Gustav Nowak und Genossen.
Oberstlandmarschall: Noch ein Antrag des H. Abgeordneten Nowak und Genossen um Errichtung einer Irrenanstalt.
Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag des Abg. Gustav Nowak und Genossen um Errichtung einer Irrenanstalt im deutschen Sprachgebiete Nordböhmens.
Seit mehreren Jahren wurde sowohl im Budgetausschusse, als auch im hohen Landtage selbst die räumliche Unzulänglichkeit der bestehenden Heil- und Pflegeanstalten für Geisteckranke im Kronlande Böhmen hervorgehoben und die Notwendigkeit der Errichtung einer oder zwei neuer Anstalten beschlossen.
In der Sitzung des Landesausschusses vom Jahre 1902 wurde auch der Beschluß gefaßt, es feien bei Neuerrichtung einer Anstalt vorzugsweise jene Landesteile zu berücksichtigen, welche bisher einer solchen entbehren.
In dieser Beziehung käme da insbesondere der von dem deutschen Sprachstamme bewohnte, starkbevölkerte und steuerkräftige Norden des Landes in Betracht und kamen die diesbezüglichen Wünsche auch bei der am 15. August d. I. in Tetschen abgehaltenen Versammlung der deutschen Bezirksobmänner Nordböhmens einstimmig zur Geltung.
Es mußte daher umsomehr der bekanntgewordene Beschluß des hohen Landesausschusses befremden, wornach zur Errichtung einer neuen Landesirrenanstalt das Gut Bohnitz bei Prag in Aussicht genommen erscheint, wodurch neuerlich dokumentiert wird, daß die Wünsche und Forderungen der Deutschen auch in diesem Falle unberücksichtigt bleiben sollen.
Die Gefertigten stellen daher den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen, daß die zur Errichtung kommende neue Landesirrenanstalt in den deutschen Teil Nordböhmens verlegt werde.
In formaler Beziehung wolle der Antrag der Budgetkommission zugewiesen werden.
Prag, am 29. September 1903.
Gustaw Nowak und Genossen. Oberstlandmarschall: Antrag des Abg. Vinzenz Hofmann und Genossen.
Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag
des Abg. Vinzenz Hofmann und Genossen wegen Unterstützung der durch Dürre in große Not gelangten Landwirte in den Gerichtsbezirken Mies, Staab, Tuschkau und Dobrzan.
Infolge des trockenen Vorjahres, des schnee- und regenlosen Winters und der abnormen Dürre des Jahres 1903 im westlichen Böhmen, ist dortselbst eine totale Mißernte zu verzeichnen.
Kein Klee, kein Heu und Grummet, und auch die angebinten Ersatzfuttermittel blieben ohne jedes Erträgnis, so daß das Geld für den Samen hinausgeworfen ist.
Infolge des Futtermangels muß das Vieh zum größten Teile verkauft werden, was nicht nur momentan, sondern auf Jahre hinaus von großem Schaden ist, und das unbedingt notwendige Vieh für den Wirtschaftsgebrauch, als Zugvieh und etwas Melkvieh befindet sich in einem elenden Zustande und ist Knochenbrüchigkeit zu erwarten.
Um Futtermittel anzukaufen, fehlt das Geld, da auch das Getreide total mißraten ist, Hafer wurde großenteils im grünen Zustande abgesichelt, die übrigen Sorten geben großenteils nicht den Samen.
Infolge dessen ist die Not eine große und allgemeine, und dringende Hilfe notwendig, wie die zahlreich überreichten Bittschriften ersichtlich machen, welche gänzliche Abschreibung der Grundsteuer, Gewährung von nicht rückzahlbaren Darlehen und kostenlose Verfrachtung von Futtermittel auf den k. k. Staatsbahnen sich erbitten.
Aus diesen Granden beantragen daher die Gefertigten:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
Der Landesausschuß wird beauftragt: 1. in den Gerichtsbezirken Mies, Staab, Tuschkau und Dobrzan durch die autonomen Behörden Erhebungen über den Umfang und Größe des durch die Dürre entstandenen Schadens zu pflegen und den im Notstand befindlichen Landwirten ausgiebige Unterstützung aus Landesmitteln in Form von unverzinslichen und nicht rückzahlbaren Darlehen zu gewähren, und den hiezu erforderlichen Kredit sofort vom hohen Landtage in Anspruch zu nehmen, und 2. die hohe Regierung wird aufgefordert.
Zu dem gleichen Zwecke eine ausgiebige Subvention zu gewähren, die Grundsteuer für das Jahr 1903 für die geschädigten Grundstücke zur Gänze abzuschreiben und die vollständige Frachtfreiheit für den Bezug von Futtermittel und Saatgut zu gewähren.
In formaler Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung dem sich damit befassenden Ausschusse zuzuweisen.
Prag, am 29. September 1903.
Vinzenz Hofmann und Genossen.
Oberstlandmarschall: Antrag des Herrn Abgeordneten Peschka und Genossen.
Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag der Abgeordneten Peschka und Genossen auf Gewährung einer Staatsunterstützung an die durch Hagelschlag geschädigten Gemeinden der Bezirke Leitomischl, Politschka, Stecken, Wildenschwert und Landskron.
Am 11. Juni d. J. sind einige Gemeinden der Bezirke Leitomischl, Wildenschwert und Landskron, am 19. Juli l. J. sind viele Gemeinden der Bezirke Leitomischl Politschka, Stecken, Wildenschwert und Landskron von einem schrecklichen Hagelwetter heimgesucht worden, durch welchen so viel Schaden angerichtet wurde, daß in diesen armen Gemeinden der Notstand ausgebrochen ist.
Um dem Notstande abzuhelfen, ist die Gewährung von Staats- und Landesunterstützungen dringend notvendig, weshalb der Antrag gestellt wird:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
"Die k. k. Regierung wird aufgefordert den Geschädigten der oben angeführten Bezirke eine entsprechende Staatsunterstützung zu gewahren".
In formaler Beziehung wird beantragt den Antrag ohne erste Lesung der Budgetkommission zuzuweisen.
Prag, am 29. September 1903.
Fr. Peschka und Genossen.
Nejvyšší maršálek zemský: Návrh posl. Kubra, Práška a soudr.
Snìmovní sekretáø Höhm (ète): Návrh poslancù Kubra, Práška, Zázvorky a soudruhù ve pøíèinì zaøadìni okresù Louny, Rakovník, Nové Strašecí, Køivoklát do nouzové akce vedené ve prospìch okresù živelní pohromou poškozených.
Slavný snìme, raèiž se usnésti: Okresy Louny, Rakovník, Nové Strašecí, Køivoklát, buïtež do akce ve prospìch poškozených katastrofami živelními, zvláštì pak vzhledem k úplné neúrodì chmele zaøadìny.
V Praze, 29. záøí 1903.
Stan. Kubr a soudr.
Antrag des Abgeordneten Gustav Nowak und Genossen betreffend die Regulierung des Kamnitzbaches und des in den Polzeufluß mnüdenden Absbaches.
In der 23. Sitzung des Böhm. Landtages, am 22. Juli 1902 wurde das Gesetz der Flußregulierungen mit der Bedingung angenommen, daß die betreffenden Arbeiten vom Jahre 1904 ab binnen 14 Jahren durchzuführen seien.
Der Artikel 21, dieses Gesetzes bestimmt, daß nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und der Regulierungsbedürftigkeit auch andere Wasserläufe in dieses Arbeitsprogramm einbezogen werden können.
In der Nacht vom 22. auf den 23. August d. I. gingen über Nordböhmen wolkenbruchartige Gewitteregen nieder, welche an den Fluren, Wegen und Stegen, sowie an einzelnem Privateigentum großen Schaden anrichteten.
Die Gegend hatte sich kaum von den Schäden des Jahres 1897 erholt, so wurde sie neuerlich heimgesucht.
Die kaumhergestellten User- und Schutzmauern wurden neuerlich unterwaschen und demoliert und die im Inundationsgebiete wohnenden Grundeigentümer stehen Solchen sich wiederholenden Elemantarereignissen ratlos gegenüber.
So verhält es sich im Hillemühler- und Windischkamnitzer Tale des Kamnitzbaches, wie auch in Markersdorf-Ebersdorf im Laufe des in die Polzen mündenden Absbaches.