Úterý 29. èervence 1902

Wassergenossenschaft Schönfeld - Schlaggenwald, welche sich durch die Ungunst der Verhältnisse in sehr mißlicher Lage befindet.

Der Antrag ist zugleich mit dem Kollegen Hofer eingebracht und lautet: "Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei für die Regulierung des Flößgrabens der Schönfeld - Schlaggenwalder Wassergenossenschaft angesichts der immer mehr in Verfall geratenden Arbeitsfähigkeit, der in ihr vereinigten Wasserwerke, schon in der allernächsten Zeit aus der für die Egerregulierung bestimmten Summe ein entsprechender Betrag zur Verfügung zu stellen. "

Diese Wassergenossenschaft ist im Besitze eines ganz interessanten Wasserwerkes und eines alten Kunstgrabens, der aus dem 16. Jahrhundert stammt, und aus jener Zeit, wo dort in der Gegend der Bergbau geblüht hat und wo diese Städte noch in glänzenden Verhältnissen waren.

Die Regierung, die mit den Privatgewerkschaften diesen Graben lange Jahre erhielt, zog sich plötzlich, als der Bergbau immer schlechter und schlechter wurde, zurück und hat sogar das ganze Wasserwerk in treuloser Gesinnung - möchte ich sagen an Private verkauft und somit die verbleibenden Wasserwerke genötigt, mit schweren Mitteln diesen Wassergraben zurückzukaufen.

Es ist somit die Regierung wahrhaftig und ernstlich verpflichtet, ein altes Unrecht gut zu machen.

Dieser Wassergraben, an dem 53 Wasserwerke hängen, die allein die Industrie der ganzen Gegend noch ein bischen lebhafter erhalten, leidet insbesonders durch große Schneeverwehungen im Winter.

Früher, in alten Zeiten, war der Graben durch Wälder geschützt und es bestand eine Strenge Vorschrift, daß kein Baum gefällt werden dürfe.

Zur Zeit der Auflassung des Robots wurden Waldparzellen verkauft und abgetrieben und so geschah es, daß der Graben um seinen Schutz kam und nun beinahe in jedem Winter Wochen-, ja monatelang durch Schnee betriebsunsähig gemacht ist.

ES ist gar kein anderes Mittel möglich, als die Anlage etwas größerer Teiche und größerer Stauungen, damit sich das Wasser wärmer erhält, weil bekanntlich bei einer gewissen Tiefe das Wasser die Wärme von 4 Grad Celsius behält.

Dadurch wird über eine entsprechende Wassermenge verfügt, um die verwehten Gräben auf natürliche Weife durchzuwaschen.

Sonst ereignet es sich weiter, daß die zahlreiche Arbeiterschaft dieser Wasserwerke während des Winters mitunter monatelang brotlos ist.

Ich will nicht weitere Worte machen, um diese traurige «age eingehender zu schildern, ich will nur noch bemerken, daß von 53 Wasserwerken heute nur noch 34 bestehen, daß also schon ein volles Drittel unter solchen Verhältnissen zugrunde gegangen ist.

Die Gemeinde Schlaggenwald hat vor Allem sich angestrengt, daß die neue Bahn, die nach Elbogen führt, wieder Leben in dieses verlassene Wasserwerk bringe, daß sich Käufer finden mögen; es haben sich aber ihre Hoffnungen keineswegs erfüllt und die Not dieser Industrien wächst immer mehr.

Es ist also die höchste Zeit, daß da eingegriffen werde und diesem verfallenden Bergstädtchen wieder eine Wohltat zugewendet werde. Ich bitte Sie deshalb noch einmal, diesen Resolutionsantrag - bekanntlich keine schwere Sache - zu unterstützen.

Ich habe schon vorher eine der Klippen erwähnt, welche in diesem Gesetze für unsere deutschen Wünsche gelegen ist.

Es war die Bestimmung der Grenzpunkte der Regulierung durch die Kommission. Diese Regulierungskommission wird aber noch viel größere Rechte besitzen, indem sie überhaupt die Reihenfolge des Arbeitsprogrammes zu entwickeln haben wird.

Da ist es naheliegend, daß, wenn wir auf diese Kommission gar keinen Einfluß haben, unsere deutschen Projekte natürlich ganz hintangesetzt werden und Somit erst am Ende der beabsichtigten Bauperiode, also nach zirka 18, 20 Jahren daran kommen könnten.

Diese Kommission hat aber auch das Recht alle mögliche Aenderungen wieder an dem Programme vorzunehmen und nachdem es meines Wissens nicht ausdrücklich heißt:

Aenderungen an der Reihenfolge sondern überhaupt Aenderungen, so kann es nicht anders gemeint fein, als daß auch das eine oder das andere mißliebige, natürlich deutsche, Projekt ausgeschaltet und ein anderes, natürlich èechisches, dafür cingesetzt werden kann.

ES hat diese Regulierungskommission aber immer noch ein weiteres Recht; sie hat das Recht Vorschläge zu machen bezüglich der Heranziehung der Interessenten. Schon Seine Durchlaucht Prinz Schwarzenberg hat davon gesprochen und nur 10%, als die voraussichtliche Durchschnittshöhe dieser Zwangsbeiträge genannt; sie kann aber auch ganz gut bestimmen, daß die betreffenden Interessenten den Höchstbetrag von 20% zahlen müssen, falls ihnen ihre Wünsche bezüglich der Regulierung gewährt werden sollen.

Es ist ferner noch zu erwähnen, daß von den derzeit fertigen Projekten, die allerwenigsten solche sind, die die deutsche Gegenden betreffen und, daß die Interessenten zumeist davor zurückschrecken, wenn sie genötigt sind, für die Kosten dieser Projekte aufzukommen.

Ich erinnere, daß in diesem Sinne Kollege Zuleger einen Antrag eingehend begründet hat indem er durchgetan hat, daß die Interessenten darauf. verzichten müssen, solche Regulierungen - er hat damals von Meliorationen gesprochen - das gilt aber hier auch - zu erhalten.

Gerade dieses Recht der Bestimmung dieses Perzentsatzes wird es mit sich bringen, daß einer recht ausgiebigen Protektionswirtschaft Tür und Tor geöffnet wird und da es auch wieder zweifellos ist, daß die genannten gesetzlich festzulegenden Mittel mit dem Umfange dieser Regulierungsarbeiten in einem umgekehrten und unrichtigen Verhältnisse stehen werden, so wird sicherlich vorzeitig das Geld ausgegangen sein und es werden dann jene Projekte leer ausgehen, welche in der Reihenfolge hinten stehen oder, daraus komme ich jetzt zu Sprechen, in einer unrichtigen Richtung reguliert werden. Uber diese Richtung der Arbeit, ob von der Quelle zur Mündung oder ob von der Mündung zur Quelle, enthält das Gesetz keinen Anhaltspunkt, und es wird natürlich der Kommission überlassen Sein, dies festzustestellen.

Nun erlaube ich mir fachmännisch folgendes vorzubringen. Ich spreche nämlich im Gegensatz zu mancher bisher geäußerten Aeußerung den Grundsatz aus, es habe die Richtung der Regulierung von der Quelle Zur Mündung vorzuschreiten und begründe dies dahin, daß man sich gegen die unvermeindlichen Hochwasser während der Arbeit am besten dadurch schützt, daß man dieselben durch Verbauungen und Talsperren nach Möglichkeit zurückhält und ungefährlich macht.

Es ist auch selbstverständlich, daß der Schwächste Punkt, wenn ein solches Hochwasser während einer angefangenen Regulierungsarbeit hereinkommt, immer die jeweilige Arbeitsstelle ist und wenn diese Arbeitsstelle gegen das Wasser gekehrt ist und wenn das Wasser insolge nicht durchgeführter Talsperre mit der alten vollen Wucht herunterkommt, diese Arbeitsstelle Schwerer geschädigt wird, als wenn das Hochwasser durch Talsperre und Verbauungen wesentlich gemildert ist und sich im bereits geschützten Bette herunter bewegt.

Das ist beinahe selbstverständlich, und ich habe mich gewundert, daß ich wiederholt gegenteilige Meinungen gehört habe.

Dabei ist immer vorausgesetzt, daß in den Strecken, für welche diese Worte gelten, an eine Schiffbarkeit nicht gedacht wird.

Also. meine Herren, gerade so, wie in der Medizin keine Therapie nötig wäre, wenn es eine bereits allmächtige Prophylaxe gäbe, so sind auch in unserem Kampfe gegen die Hochwässer die vorbeugenden Maßregeln weitaus gewichtiger als die einfach bloß schützenden Maßregeln.

Ich fürchte aber, daß bei der zu gewärtigenden Protektionswirtschaft, die au dem unteren Flußlaufe in der Ebene gelegenen feudalen und èechischen Her en des Landes besser fahren werden, als die Deutschen, welche sich im Gebiete her Bäche und an dem Oberlauf der Flüsse befinden.

Indem ich Schließe, wiederhole ich die wesentlichen Gesichtspunkte meiner Ausführungen. Diese gehen dahin, daß ich wünsche, es möge:

1.   Der Anwendung der Talsperren und Verbauungen ein möglichst weiter Spielraum gegeben werden;

2.   daß die Verwertung der Talsperren bezüglich der darin aufgespeicherten Wasserund Kraftmengen für industrielle und landwirtschaftliche Zwecke möglichst gefördert werde;

3.   daß bei Bestimmung der Richtung der Arbeit der einzig richtige Weg eingeschlagen werde, von oben nach abwärts zu regulieren.

Es ist selbstverständlich, daß wir, nachdem wir mehrere Zusatz- und Änderungsanträge eingebracht haben, für das Eingehen in die Spezialbebatte stimmen werden. (Beifall. )

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Peters hat einige Anträge angemeldet, welche eigentlich zur Spezialdebatte gehören. Ich werde ganz so, wie ich es früher getan habe, bezüglich dieser Anträge die Unterstützungsfrage Stellen, und dieselben dann gelegentlich bei der Beratung in die Spezialbebatte einbeziehen.

Zunächst beantragt der Herr Abgeord. Peters einen Antrag zum Berichte der Budgetkommission.

Im § 12, Absatz d) soll es lauten: "Aus je 2 gewählten Vertretern der beiden Sektionen des Landeskulturrates. "

Der Herr Abg. Peters hat erwähnt, wie er diesen Antrag gestellt hat, baß er ihn unter Der Voraussetzung stellt, daß die Anträge der Budgetkommission als Grundlage der Spezialbebatte genommen werden.

Nun bemerke ich, daß diese Voraussetzung nicht richtig ist, sondern daß ich beabsichtige bei der Spezialbebatte, wie ich mir erlauben werde, später auszuführen, über die Paragraphe gemeinsam nach den Anträgen der beiben Kommissionen beraten und darnach abstimmen zu lassen, und daß daher bei der Abstimmung über den § 12 auch aus den Antrag der Kommission für öffentliche Arbeiten jedenfalls wird Rücksicht genommen werden.

Ich glaube daher, daß dieser Antrag als gegenstansslos zu bettachten wäre.

Abg. Ingenieur Peters: In diesem Falle ja!

Oberstlandmarschall: Ferner stellt der Herr Abg. Peters noch folgende Anträge:

Im § 2 in den Punkten: 1, 2, 3, 7, 8, 12, 13, 14, 15, 16 sollen jedesmal die Worte "den eventuell sich als notwendig herausstellenden (ober ergebenben)" gestrichen werden.

Ich ersuche jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Dann stellt der Herr Abg. Peters den folgenden Antrag:

§ 2 möge Punkt 8 lauten: "Die Regulierung der Eger von der Mündung bis zur ärarischen Brücke in Eger u. s. w. "

Ich ersuche die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Weiter stellt der Herr Abg. Peters folgenden Antrag:

§ 2 Punkt 20, dritte Zeile Soll lauten: "Zuflüssen der Moldau, Elbe und Eger. "

Ich ersuche die Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Ferner den Antrag:

§ 2 Punkt 8 Einschaltung in der ersten Zeile hinter "Eger": "Mit Berücksichtigung der künstigen Schiffbarmachung. "

Ich bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist gleichfalls hinreichend unterstützt.

Endlich beantragt der Herr Abgeordnete Peters einen Resolutionsantrag zu § 2 Punkt 8, welcher jedoch selbstverständlich erst bei den Resolutionen zur Verhandlung gelangen kann.

Dieser Antrag lautet:

"Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei für die Regulierung des Flößgrabens der Schönfeld - Schlaggenwalder Wassergenossenschaft angesichts der immer mehr in Verfal! geratenen Arbeitsfähigkeit der in ihr vereinigten Wasserwerke, schon in der allernächsten Zeit aus den für die Egerregulierung bestimmten Summen ein entsprechender Betrag zur Verfügung zu stellen. "

Ich ersuche die Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Es gelangt nunmehr zum Worte der Herr Abg. Dr. Schreiner.

Abg. Dr. Schreiner: Hoher Landtag!

Ich gehe mit einiger Befangenheit daran, die Vorlage, welche sich eben aus der Tagesordnung befindet, zu besprechen. Meine Befangenheit wird umso größer, nachdem ich nicht so glücklick bin, wie mein unmittelbarer Herr Vorredner, ein Techniker zu sein und über technische Kenntnisse zu verfügen, sondern der Vorlage nur als Laie gegenübertrete.

Ich muß vor Allem feststellen, baß ich diese ganze große Vorlage, wie sie sich heute in beiden Berichten, in jenem der Kommission für öffentliche Arbeiten und im Berichte der Budgetkommission darstellt, mit großer und aufrichtiger Freude begrüße.

Entspricht sie doch einem in diesem hohen Hause von mir wiederholt geäußerten sehnlichen Wunsche, der dahin gieng, daß diese ganze große Angelegenheit der Regelung unserer heimischen Wasserwirtschaft nicht fürderhin stückweise und daher unvollständig, sondern von großen weiten Gesichtspunkten aus gelöst werden sollen.

Das Ziel, das wir uns gesteckt haben und mit Hilfe des Landes und des Reiches zu erlangen hoffen, es ist ein außerordentlich großes und hohes.

Allerdings müssen wir sorgfältig prüfen, ob dasjenige, was wir damt zu erreichen hoffen, auch tatsächlich zu erreichen möglich fein wird.

Seit mehr als 2 Jahrzehnten werden in diesem hohen Hause stets dieselben Wünsche und Beschwerden aus allen Kreisen der Bevölkerung in Bezug aus Regelung unserer Wasserverhältnisse erhoben.

Allein, meine hochgeehrten Herren, der Anlauf, der im Jahre 1884 in soviel versprechender Weise gemacht wurde, hat zu einem verhältnißmäßig sehr kläglichen Ergebnisse geführt, zu einem Ergebnisse, das wir eigentlich in gar keiner greifbaren Gestalt vor uns haben und als welches sich lediglich die Kanalisierung unserer Moldau von Prag an und der unteren Elbe von Melnik abwärts darstellt.

Das, meine Herren, war ja wirklich etwas, was erreicht wurde, aber was erreicht wurde nur für den Handel, nur für die Industrie, während die Landwirtschaft bei dieser Kanalisierung vollständig leer ausgegangen ist. Ich bedauere es, daß ihre Interessen, namentlich soweit sie sich auf einen in Böhmen so außerordentlich wichtigen Zweig unserer Urproduktion beziehen, nämlich auf die Forstwirtschaft, stets leer ausgegangen sind, ja in Bezug auf den Export durch die Kanalisierung, wie dies in diesem hohen Hause wiederholt hervorgehoben wurde, sogar geschädigt wurden.

Außerordentlich traurig ist es, meine Herren, daß wir, die Vertreter der Landwirtschaft, diese Gesetzesvorlage und diese Unterstützung der Regulierung unserer Wasserverhältnisse eigentlich nur der Wasserstraßenvorlage zu danken haben, und daß wir sonst unter keinen Verhältnissen in die Lage gekommen wären in Bezug auf die Regelung unserer Wasserverhältnisse seitens des Reiches in so ausgiebiger Weise unterstützt zu werden.

Ich hatte leider nicht die Gelegenheit, in der letzten Debatte über die Wasserstraßen hier das Wort zu ergreifen, allein, meine Herren, ich brauche nicht darauf hinzuweisen, daß ich bereits im Reichsrate mich als Gegner der Wasserstraßen ausgesprochen habe, der dafür auch rechte Gründe vorzubringen hatte und daß ich dies eigentlich vom Standpunkte der Landwirtschaft getan habe, einmal deswegen, weil wir mit Recht fürchten, eine Überflutung unseres heimischen Marktes mit ausländischem Getreide und dann die gewaltige finanzielle Belastung, welche namentlich die Landwirtschaft arg mitnehmen wird und durch welche sie schwer gedrückt sein würde.

Nur möchte ich, meine Herren, der Anschauung, welche Seine Durchlaucht Prinz Karl Schwarzenberg hier vorgebracht hat, nicht ganz beipflichten, wenn er gesagt hat, daß hier ein Junktim zwischen der Wasserstraßenvorlage und der Flußregulierung geschaffen wurde.

Ich bin vielmehr der Meinung, daß dieses Ausschälen - wenn ich so sagen darf - der 75 Millionen aus dem ganzen großen Kredite für die Wasserstraßen und die Zuweisung derselben für die Regulierung wohl in einem äußeren Zusammenhange mit der ganzen Wasserstraßenvorlage gelegen ist, daß uns aber niemand daran hindern dürfte, unsere Regulierung mit den aus Böhmen entfallenden Quoten durchzuführen, auch wenn dieser oder jener Teil der Wasserstraßen nicht zur Durchführung gelangen Sollte.

Ich glaube, daß diese Auffassung Seiner Durchlaucht zu ängstlich ist und daß es nur an der Bereinigung der Mitglieder dieses hohen Hauses gelegen sein wird, daß wir diesen Standpunkt, wenn ein Zweifel sein sollte, daß ein Junktim besteht, entschieden perhorreszieren und bekämpfen und uns an den strikten Wortlaut des Wasserstraßengesetzes halten sollten, demzufolge ein derartiges Junktim meiner bescheidenen Meinung nach nicht herausgelesen werden kann.

Ob die geplanten Flußregulierungen, meine Herren, auch tatsächlich ihren Zweck erfüllen werden, hängt naturgemäß ganz und voll von der Durchführung derselben ab, und da muß ich wohl sagen, daß ich der Anschauung bin, daß wir von dieser großen wichtigen Vorlage förmlich überrascht worden sind.

Meine Herren! Wenn wir im Jahre 1884, wo das große Wasserstraßenprogramm für Böhmen hier aufgerollt wurde, die einleitenden Arbeiten, die vorbereitenden Arbeiten, für die Durchführung unserer Regulierungen auch tatsächlich begonnen hätten, dann stünden wir heute ganz anders, als wo wir eben stehen. Dann könnten wir auf ein bereits vollständig ausgearbeitetes Programm hinweisen, während das Generalprogramm doch eigentlich nur im Schöße der Zukunft oder etwas deutlicher gesprochen, im Schöße der von uns einzusetzenden dießfälligen Kommission ruht.

Meine Herren, wenn wir tatsächlich diese Vorarbeiten während dieser 20 Jahre nicht getan haben, so will ich nicht sagen, daß wir Vollständig schuld daran waren und zwar aus dem Grunde, weil wir uns. niemals der Hoffnung hingeben zu können glaubten, daß uns jemals ein derartiger Betrag, wie wir ihn für die vollständige Regelung der Wasserverhältnisse benötigen, zur Verfügung gestellt werde.

Ich muB es Sehr freudig begrüßen, daß die Auffassung, welche die verehrliche Kommission für öffentliche Arbeiten in dieser gan-^ zen Vorlage zum Ausdruck gebracht hat, vollständig basiert auf den modernen Grundsätzen unseres Regulierungssystems, welche wesentlich abweichen von jenen Grundsätzen, die noch vor 40 und 50 Jahren allenthalben gegolten haben und die in dem einzigen Bestreben und in dem einzigen Zaubermittel gipfelten, daß die Besitzer der höher gelegenen Grundstücke nichts Eiligeres zu tun hatten, als sich des Wassers so rasch als möglich zu entledigen und es den tiefer liegenden Besitzern zuzuweisen, die naturgemäß unter dieser verdoppelten Hochwassergefahr so außerordentlich zu leiden hatten.

Und wenn der Herr Abgeordnete Peters darauf hingewiesen hat, daß man Vielseitig auch den Standpunkt wahrnimmt, daß man mit der Verbauung der Flüsse nicht im Quellund Oberläufe beginnen soll, so glaube ich, hat er doch nicht die nötige Unterlage für diese seine Behauptung, denn den ausgezeichneten und erschöpfenden Ausführungen des Herrn Berichterstatters Maštálka, dem ich meinen Dank und meine Anerkennung für seinen Vorzüglich gearbeiteten Bericht von dieser Stelle ausspreche, wird er entnommen haben, daß derselbe von ganz denselben Gesichtspunkten ausgeht, und eine ganze Reihe von Verbauungen und Talsperren, die beinahe bei jedem bedeutenderen Flußlaufe in dem Gesetzentwurf aufgeführt worden sind, werden ihn belehrt haben, daß man doch endlich einmal die Angelegenheit beim richtigen Ende anzupacken gewillt ist und daß man in der Regulierung der Oberläufe, beziehungsweise in der Zurückhaltung des Wassers in den Quellgebieten tatsächlich energisch vorschreiten wird.

Es ist auch, meine Herren, außerordentlich wichtig, darauf hinzuweisen, daß diese Angelegenheit, die Frage der Regelung unserer heimischen Wasserverhältnisse eine Angelegenheit ist, die, wenn ich so sagen kann, die ganze Bevölkerung in allen ihren Ständen, in allen ihren Parteien berührt, und es wäre sehr gefehlt, eine derartige Regelung, nämlich eine solche, die mit so großen finanziellen Opfern Land und Reich verbunden ist, von irgend einem einseitigen Standpunkte aus zu betrachten.

Meine Herren! Es wird eine Schöne aber auch eine außerordentlich schwierige Aufgabe unserer zukünftigen Kommission sein, die Interessen der Landwirtschaft und der Industrie in einer Solchen Weise gegeneinander abzuwägen, daß jeder bei dieser Teilung des heimischen Wassers auch gehörig berücksichtigt wird einesteils, und daß dabei dasjenige, was die große Menge, was die ganze Bevölkerung interessiert, der Schutz vor Hochwassergefahr, nicht aus dem Auge gelassen werde, daß, kurz gesagt, alle diese drei dabei interessierten Faktoren auch ihre vollständige Befriedigung aus der Durchführung der Regulierungsarbeiten erfahren.

Wenn ich daraus hingewiesen habe, daß auch die Landwirtschaft und, ich möchte sagen, einen hervorragenderen Teil, weil sie die Eigentumerin der Onellbäche ist, aus denen sich das ganze Wasser Sammelt, an dieser ganzen Regulierung und an der Benutzung des Wassers hat, so hebe ich das aus dem Grunde besonders hervor, weil ich zu meinem Bedauern in dem Berichte der Kommission für öffentliche Arbeiten doch nicht eine solche Betonung der Bedeutung dieser Regulierungen für unsere Landwirtschaft gefunden habe und weil ich das große Interesse, welches die Landwirtschaft daran hat, auch hier hervorgehoben haben wollte.

Meine Herren, Sie wissen, unter welcher Schwierigen Lage unsere Landwirtschaft seufzt.

Es ist ja so oft in diesem hohen Haufe wiederholt worden, auch anläßlich unserer letzten Debatte, wie schlecht es der Landwirtschaft geht, und es ist daher ganz naturgemäß, daß man dasjenige vorzukehren bestrebt sein muß, bei einem Wassersegen, der sich über das Land ergießen soll, was der Landwirtschaft vor allem frommt: die Entwässerung und die naturgemäß damit im Zusammenhange stehende Bewässerung.

Die Sache hat aber auch noch eine andere Seite, nämlich, daß wir mit dem Zurückhalten unserer Wässer im Quellgebiete uns vor Überschwemmungen schützen und so die unendlich kleine Ackerkrumme, Wiesenkrumme, der Landwirtschaft erhalten.

Es ist ja bekannt und schon der verstorbene Professor Harlacher hat vor Jahrzehnten die Frage in eingehender Weise und speziell für Böhmen bearbeitet und neuerlich hat Professor Strecker in Leipzig darauf hingewiesen, daß die Elbe bei Dresden jährlich 1, 000. 000 kg Stoffe teils schwebend, teils gelöst mit sich fuhrt, die sämtlich aus Böhmen stammen und außerordentlich wertvolle Schätze für unsere Landeskultur bilden würden.

Ist es nicht ein herrlicher Gedanke, mit vereinten Kräften mitzuwirken, daß mindestens ein Teil dieser Stoffe, die bestimmt sind, die Marschniederungen, die Elbeniederungen zu befruchten und dort glänzende Ernten hervorzubringen, zurückgehalten werde in unserem Quellgebiet, um mit diesem mit Mineralstoffen gesättigten Wasser befruchtend zu wirken und die Vegetation auf unseren Wiesen und Weiden zu bessern.

Wenn wir mit der Frage der Regelung unserer Wasserverhältnisse noch nicht weit gekommen sind, wie wir es heute wünschen, wenn wir in dieser Frage so überrascht worden sind, daß wir nicht wissen, wie die Sache anzupacken ist, daß es uns mangelt an technischen Kräften und an untergeordneten Aufsichtsorganen, so darf nicht verschwiegen werden, daß auch unsere Bevölkerung daran größtenteils die Schuld trägt.

Es ist ja bekannt, welche Millionen an Werten alljährlich durch Hochwasser verloren gehen und Solange die Kalamität des Hochwassers anhält, so lange hält auch das Interesse für eine Regelung unserer Wasserverhältnisse an und wenn das Hochwasser sich verlaufen hat, dann, meine Herren, kommt die Gleichgültigkeit unserer Bevölkerung wieder, die Sich um die Sache nicht weiter kümmert.

Es wird außerordentlich notwendig Sein, daß, wenn wir diese ganzen Flußregulierungen, wie sie hier gedacht sind und die sich auf nahezu 2 Jahrzehnte verteilen sollen, im Interesse der Landwirtschaft, der Industrie, kurz im Interesse der ganzen heimischen Bevölkerung durchführen Sollen, wir auch bezüglich der Lehrkanzeln an den technischen Hochschulen dieser Angelegenheit besondere Fürsorge zuwenden.

Nur auf diese Weife, wenn die maßgebenden Organe, wenn die ganze Bevölkerung sich eins fühlen wird in dieser Frage, werden jene Erfolge erreicht werden, welche uns allen vorschweben.

Meine Herren, auf einen Moment möchte ich Sie ganz besonders aufmerksam machen, das der Regulierung unserer Flüsse bisher Sehr hinderlich im Wege stand, und das ist die Frage, daß wir eigentlich bis jetzt nicht gewußt, wem die meisten Flüsse gehören. Wir haben öffentliche Flüsse, das sind also eigentlich Reichsflüsse, und unser Wassergesetz kennt da nur den Begriff der öffentlichen Flusse. Es hat sich im Laufe der Zeit ein gewisser Begriff Speziell in Böhmen von "Landesflussen" herausgestellt, das heißt solche, rücksichtlich Welcher das Land Vorsorge in Bezug auf die Benützung derfelben für die Schiffe oder Flüsse getroffen hat, mährend eine dritte Kategorie Von öffentlichen Flüssen besteht, die eigentlich Niemandes Eigentum sind, und um die sich leider Niemand gekümmert hat Wir wissen sehr wohl, daß dadurch, daß es bisher an einer derartigen Öbforge für unsere zahlreichen Flüsse, die nicht Landesund Reichsflüsse waren, gemangelt hat, die größten Schäden an unseren Flüssen entstanden sind, und dieser Umstand vollständiger Gleichgiltigkeit von Land und Reich gegenüber diesen Flüssen zu den großen Überschwemmungen der letzten Jahrzehnte beigetragen hat.

Meine Herren! wenn ich die Frage der Talsperren, die naturgemäß von den geehrten Herren Vorrednern als von großer Bedeutung hervorgehoben wurden, mit wenigen Worten streifen will, so möchte ich sagen: Die Talsperren allein tun es nicht und namentlich nicht die großen Talsperren allein. Ich bin vielmehr der bescheidenen Meinung, daß zu diesen großen Talsperren auch noch kleine Stauweiher gehören, daß aber naturgemäß auch dazu alle jene Mittel und Mittelchen gehören, welche man gemeinhin unter die Maßregeln und Maßnahmen zum Zwecke der Wildbachverbauung zählt, als Horizontalgräben, aber in erster Reihe gehört dazu die Aufforstung unserer Flächen im Quellgebiete, da stimme ich - ich werde mir auch diesbezüglich noch in der Spezialdebatte in dieser Angelegenheit einen Antrag erlauben - mit den geehrten Herren Borrednern darin überein, daß diese Aufforstung als ein Teil der großen Wasserregulierungsaktion angesehen werden Soll.

Der Herr Berichterstatter hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Aufforstung kahler Lehnen eine Aktion ist, die seitens beider Sektionen des Landeskulturrates feit Jahren in energischer Weise betrieben wird. Das ist auch eines jener Mittel und, wenn vorhin gesagt wurde, daß nichts geschehen ist. was vorbereitend gewirkt hätte für unsere heutige Arbeit, so muß ich dies dahin einschränken, daß tatsächlich schon viel geschehen ist.

Der Herr Berichterstatter hat in feinem Berichte wohl in keiner bösen oder kritischen Absicht auch der Tätigkeit der deutschen Sektion in dieser Richtung erwähnt mit den Worten, daß zu wünschen wäre, daß auch die deutsche Sektion dieser Aktion bald nachkommen würbe.

Ich muß jeboch bemerken zur Rechtfertigung dafür, daß die deutsche Sektion allerdings noch nicht das geleistet, was im Gebiete der èechischen Sektion geschehen, muß ich noch hervorheben, daß wir etwas Später als die Herren von der èechischen Sektion diese ganze Angelegenheit zu der unseren gemacht haben, weil wir der Meinung Sind, daß mit den beschränkten Mitteln, welche den Aufforstungszwecken zugewendet werden sollen, in erster Reihe diese Mittel verwendet werden sollen für die Aufforstung Von abgetriebenen Wäldern.

Wir mußten uns damals sagen mit Recht, daß es nicht ganz richtig angepaßt ist, wenn man nicht genugende Mittel hat, kahle Höhen zu bepflanzen und unterdessen abgetriebene Waldflächen zu kahlen Höhen werden zu lassen. Und um eine Einheitlichkeit in diesem Vorgange tatsächlich zu bewirken, haben wir uns für veranlaßt gesehen im Jahre 1899 dieser ganzen Aktion der èechischen Sektion beizutreten.

Wenn wir also etwas rückständig sind, was ich gerne zugeben will, so möchte ich doch zur Entschuldigung der deutschen Sektion hinzufügen, daß während der Jahre, wo das ganze Geld für die Aufforstungszwecke verwendet wurde, wie ich mich gerade jetzt überzeugt habe, noch bei 16 bis 18 Millionen Waldpflanzen zum Zwecke der Wiederbewaldung der abgetriebenen Waldfläche von der deutschen Sektion verwendet wurden, eine Sache, von der ich glaube, daß sie in Bezug auf Regulierung


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