Úterý 29. èervence 1902

Kanal von Budweis nach Korneuburg, welche um die Hälfte kurzer sind und frachtlich kürzer und wohlfeiler exportieren und die genügend Wasser haben, und die nicht so leicht Vereisen, als ein Kanal im Viertel ober dem Merhartsberg.

Darum bitte ich, meine Herren, den Kanal Linz - Hohenfurth - Rosenberg - Krurnmau Budweis sehr ernst zu nehmen und wirklich ernst zu Studieren.

Ich bin auch bei der Gelegenheit, wo es sich gehandelt hat, um eine Anregung die H. Dr. Fort gegeben hat, wo er sagte, es möge bei den Kanälen aus die Volkswirtschaft neben den Finanzen Rücksicht genommen werden. Ich habe dem mit vollen Freuden zugestimmt und habe im engeren Kreise der Klubgenossen gesagt, ich stimme diesem Antrag des Kollegen Foøt deshalb vollständig "bei, weil es meine aufrichtige und ehrliche Überzeugung ist. daß dieser Linz - Budweiser Kanal am wenigsten Schaden und am meisten nützen wird.

Ich bitte, meine Herren, mir diese kleine Abschweifung nicht übel zu nehmen. Ich habe Sie tun müssen, als titulierter südböhmischer Vizeadmiral und wie alle die freundlichen und neckischen Bezeichnungen meiner Freunde und Gegner heißen mögen, und ich freue mich, daß Sie mir endlich Gelegenheit gegeben haben in kurzer Weise mein Herz auch hier auszuschütten. (Heiterkeit und Beifall. )

Meine Herren ! Gestatten Sie mir, nachdem ich als Korreferent in der geschäftsordnungsmäßigen Versenkung mich befinde und bereits verschwunden bin, als Mitglied der Kommission über ein paar Angelegenheiten zu sprechen, die mich speziell interessiert haben und von denen der geehrte Herr Vorsprecher und der vorhergehende Berichterstatter nicht gesprochen haben.

Ich habe in erster Reihe mir notiert die Änderung in der Vertretung der sogenannten "Signoria", wie Se. Durchl. Fürst Schwarzenberg die im § 12 der Budgetkommission bezeichnete Kommission genannt hat, wie dieselbe vor sich gegangen ist, und da ist immerhin interessant die Embryologie dieses Paragraphen kennen zu lernen.

Nämlich nach der Vorlage des Landesausschusses, die im Einvernehmen mit der Regierung hinausgegangen ist, waren nur 2 Mitglieder des Landeskulturrates in Aussicht genommen.

Ich bin in der 1. Sitzung der Kommission dafür eingetreten, daß die Zahl der Vertreter der Steuerträger vermehrt werden möge, damit den finanziellen Sorgen, denen sich Niemand ernstlich entziehen kann, begegnet werden könnte.

Ich habe nun keinen Antrag gestellt, aber nur angeregt. Herr Koll. Kubr hat in der nächsten Sitzung, nachdem er gesehen, daß meine Erhöhung auf 6 nicht die Zustimmung finden durfte, wie auf Seite des Landesausschusses, wie auch auf der Seite der Regierung, Sr. Excellenz des Herrn Statthalters, sich damit begnügt, den formellen Antrag mit je 2 Vertretern zu stellen. Dieser Antrag wurde auch zum Beschlusse erhoben.

Nun ist freilich die Intention, die ich und Koll. Kubr und vielleicht auch Andere gehabt haben, nämlich die Interessen der Steuerträger doch etwas zu vertreten, dadurch, daß das Kuriatvotum über Antrag Seiner Exzellenz angenommen wurde, vielfach verrückt worden.

Hier ist eine Kurie mit der einen Stimme, da ist die andere Kurie mit der anderen Stimme.

In dieser Beziehung ist meinen und anderen Intentionen nicht entsprochen worden. Ich möchte aber bitten, nachdem uns allen daran gelegen ist, daß wir diese Vorlage vor Schluß des Landtages unter Dach und Fach bringen, daß an diesem Antrage, wie er seitens der Mitglieder der Kommission, Seitens der Regierung unter Zustimmung des Landesausschußbeisitzerstellvertreters gestellt wurde, nicht gerüttelt werden solle, daß aber - und ich möchte hier auch den Standpunkt Seiner Durchlaucht des Fürsten Schwarzenberg vertreten - wir bei jenen zwei Mitgliedern der Landeskultursektion verbleiben.

Wie ich höre, wird Dr. Schreiner einen speziellen Antrag in der Richtung stellen, doch will ich ihm in keiner Weise vorgreifen. Nur zur Erläuterung sage ich: Es läßt sich vollständig denken, daß die Zahl der Vertreter des Landesausschusses um einen oder zwei vermehrt werde und die vier aus dem Landeskulturrate bleiben. Es soll dadurch wohl ein all pari herbeigeführt werden und jenes unangenehme Empfinden beseitigt werden, das die Herren aus der Budgetkommission haben, daß drei Mitglieder aus dem Verwaltungskörper und aus der Vertretung

des Landes gewählt werden, das macht sich nicht gut.

Es wird ein solcher vermittelnder Antrag kommen; nun bitte ich aber, als Deutscher Südböhmens, als Angehöriger Südböhmens, doch eins zu bedenken:

Die Herren in der èechischen Mitte könnten sich mit dem Einen begnügen, für uns Deutsche ist das Begnügen mit Einem sehr schwer; denn wir haben oben ein großes deutsches Gebiet im Norden und mitunter noch etwas terra incognita im Süden und speziell deutsche Bezirke des Südens.

Da wäre es wirklich recht denkbar, von diesem mehr lokalen Standpunkte aus, der doch berührt zu werden verdient, wenn zwei gewählt werden, sodaß es möglich ist aus dem Norden einen zu nehmen und einen aus dem Süden, ich rede nur speziell bezüglich der deutschen Sektion des Landeskulturrates.

Wenn aber zwei gewählt werden, so müssen natürlich auch die Èechen ebensoviel haben, und so kommen wir wieder auf die 4, wie sie von der Kommission beantragt wurden.

Ein zweiter Punkt berührt die Fischerei. Ich werde keine Abhandlung halten über die bedeutende Aufgabe der Fischzucht und über den nationalen Reichtum, den dieselbe repräsentiert.

Ich will nur darauf hinweisen, haß ich in der Kommission auf diesen Gegenstand hingewiesen habe, daß ich aber faktisch eine Resolution nicht beantragt habe, denn wenn der eine ansängt, so kommen viele andere und wir wären nicht zu Ende gekommen.

Es wurde daher bestimmt, daß diese meine Bitten und Bedenken um Berücksichtigung der Fischzucht im Berichte selbst zur Aufnahme kommen sollen. Durch ein unliebsames Versehen ist dieser Passus nicht zum Ausdrucke gekommen und ich erlaube mir die Kollegen zu bitten, nachstehender Resolution zuzustimmen.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Die im § 12 des Gesetzentwurfes bezeichnete Kommission hat bei der Ausführung der gegenständlichen Flußregulierungsaktion auf die nur immer mögliche Schonung der Fischzucht Bedacht zu nehmen.

Meine Herren! Es ist das eine immerhin so wichtige Angelegenheit nicht nur für die sogenannten Agragier, sondern selbst diejenigen, die einen guten Lachs oder Hecht gerne essen, müssen darauf Bedacht nehmen.

Und drittens, meine Herren, möchte ich mir erlauben, die Aufmerksamkeit auch noch auf § 3 a. 2 hinzuweisen, wo ein Passus vorkommt; daß bei der Regulierung im Lande mit einer gewissen Regelmäßigkeit, einer bestimmten Gleichmäßigkeit mit Gerechtigkeit und der entsprechenden Billigkeit vorgegangen wird.

ES ist ja begreiflich, daß da oder dort ein gewisser Pessimismus herrscht und Mißtrauen entsteht u. s. w. und das Hat sich auch bei dem einen oder anderen Komissions-mitgliebe bei der Beratung dieser Vorlage entwickelt.

Ich habe mir als gewesener Korreferent des Komités auch erlaubt vermittelnd einzugreifen und Seine Exzellenz Dr. Baernreither hat den Paragraph so formuliert, wie er jetzt vorliegt.

Unter uns haben wir diesen § Loyalitätsparagraph geheißen, es soll das ein Paragraph sein, der ein loyales Vorgehen gegen alle Landesteile der Kommission aus Herz liegt.

Aus diesem Loyalitätsparagraph möchte ich sagen, aus den Empfindungen, die zu dessen Zustandekommen beigetragen haben, hat sich bei mir ein Abänderungsantrag entwickelt zur Resolution des Budgetausschusses, nämlich der Budgetausschuß sagt: Dem Landesausschusse wird aufgetragen, das Generalprogramm, sobald es ausgearbeitet ist und seitens der betreffenden Organe genehmigt wird, dem hohen Landtage zur Kenntnis vorzulegen.

Nun, zur Befriedigung der Neugier ist diese Resolution vollständig geeignet, aber auch nicht zu mehr, denn wenn das Generalprogramm fertig ist und dasselbe die endgiltige Genehmigung der Kommission hat, was hat dann der Landtag zu reden?

Gar nichts. Er kann nicht einmal mehr informativ in dieser Angelegenheit eingreifen.

Ich möchte mir einen ganz bescheidenen aber wichtigen Abänderungsantrag zu dieser Resolution gestatten:

"Dem Landesausschuß wird aufgetragen, das Generalprogramm, sobald es ausgearbeitet und bevor es seitens der betreffenden Organe endgiltig genehmigt wird dem hohen Landtage zur Kenntnisnahme vorzulegen. " Die Sache ist also so, das Generalprojekt ist fertiggestellt und früher kann man darüber nicht reden.

Bevor aber endgiltig entschieden worden ist, möge nicht eine neue Instanz an die neue Kommission angeschlossen werden, es möge aber der Landtag in Kenntnis gefetzt werden, wodurch dann bei Kenntnisnahme des Generalprojektes die einzelnen Mitglieder des hohen Landtages in der Lage sind, ihre verschiedenen abweichenden Anschauungen oder allfällig berechtigten Besorgnisse, daß da oder dort eine Zurücksetzung eintritt, zur Geltung zu bringen.

Nun, meine Herren, ich habe gehört, daß Seine Majestät der Kaiser von Rußland letzthin Nihilisten und unter Polizeiaussicht stehende Personen - wie ich in der Zeitung gelesen habe - einvernommen hat, um einen Einblick in die Verhältnisse zu bekommen.

Der Regierung und den verschiedenen Ministerien hat es auch nicht geschadet, wenn sie selbst verschiedene Kammer- und Beiräte rechtzeitig anhört, denn deswegen kann sie immer noch machen, was sie will.

Dieser Kommission nun bei ihrer fürchterlichen Verantwortlichkeit kann es nicht schaden, wenn ihr jemand als entscheidende Instanz eingeschoben wird, und wenn die Mitglieder des hohen Landtages in der Lage sind, gelegentlich der Kenntnisnahme des Generalprojektes sich hier loyal auszusprechen.

Denn kurz, diese Kommission hat natürlich ihr Stimmrecht, wie es ihr eingeräumt ist und soll nach besten Wissen und Gewissen entscheiden. Wir aber haben Recht bei der Kenntnisnahme zu reden und zu entscheiden und sie die Pflicht uns anzuhören.

Das ist das Wenige, meine Herren, womit ich glaube, niemanden Stoff weggenommen zu haben, was ich der Berücksichtigung des Landtages empfehle, und ich Schließe meine bescheidenen Ausführungen mit dem aufrichtigen Wunsche, daß das große Werk, welches angebahnt wird, zum

Wohle des ganzen Landes und feiner einzelnen Teile gedeihen möge.

(Hoch- und Heil-Rufe, Redner wird beglückwünscht).

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dr. Nitsche hat zwei Antrage eingebracht, welche sich aus Resolutionen beziehen, die allerdings in der Generaldebatte noch nicht zur Behandlung gelangen.

Ich werbe diese Antrage daher für die Spatere Behandlung vorbehalten.

Zunächst Werde ich nun die Unterstützungsfrage bezüglich dieser Anträge stellen und ich bringe daher diese beiden Antrage nach einander zur Verlesung.

Der erste Antrag lautet:

"Der hohe Landtag wolle beschließen:

"Die im § 12 des Gesetzentwurfes bezeichnete Kommission hat bei Ausführung gegenständlicher Flußregulierungsaktionen auf die immer nur mögliche Schonung der Fischzucht Bedacht zu nehmen. "

Ich ersuche jene Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Ein zweiter Antrag des Herren Abgeordneten Dr. Nitsche lautet:

"Abänderungsantrag zur Resolution der Budgetkommission:

"Dem Landesausschusse wird aufgetragen, das Generalprogramm, sobald es ausgearbeitet und noch bevor es seitens der betreffenden Organe endgiltig genehmigt wird, dem Landtage zur Kenntnisnahme vorzulegen. "

Ich ersuche jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist gleichfalls hinreichend unterstützt.

Zur Verhandlung Werden diese Anträge erst am Seinerzeitigen Orte kommen.

Es gelangt nunmehr der nächte gegen die Anträge eingetragene Redner zum Worte.

Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Ingenieur Peters.

Abg. Ingenieur Peters: Hoher Landtag! Ich hatte zuerst vorgehabt, Ihnen heute die kleinen Freuden und die großen Leiben eines noch unverdorbenen Anfängers in der charakterverderbenden Politik, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen über diese Vorlage in der Kommission für öffentliche Arbeiten, eingehend zu schildern.

Aber ich habe bereits soviel gelernt, daß Offenheit und Aufrichtigkeit feine politischen Tugenden sind, und werbe mich deshalb ohne mich jedoch mit dieser Tatsache zu befreunden - sofort dem Gegenstande zuwenden und Ihnen 5 Anträge vorführen, welche heute hier einzubringen und zu vertreten ich die Ehre habe.

Schon der erste Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß wir es mit 2 Vorlagen zu tun haben, welche bloß in einem Punkte wesentlich von einander unterscheiden:

Es ist bieg in dem Punkte § 12 Absatz c und d.

Die Kommission für öffentliche Arbeiten hat für den Ausschuß 4 Vertreter des Landeskulturrates in Vorschlag gebracht, und die Budgetkommission, die meines Erachtens sich mehr mit der finanziellen Seite der Sache zu befassen gehabt hätte, und sich um diese Angelegenheit weniger zu kümmern gehabt hätte - brauchte wahrlich nicht ändernd einzugreifen (Abg. Posselt ruft: Sehr richtig !), wir haben 6 Sitzungen mit diesen Sachen zugebracht - die Budgetkommission hat in wenigen Viertelstunden aber das Ergebnis unserer Beratung einfach wieder gestrichen (Abg. Hofer ruft: Leiber!), und ich kann da meine Ansicht nicht unausgesprochen lassen, das da ja der Berichterstatter in der Budgetkommission ein Mitglied der Kommission für öffentliche Arbeiten ist, er die Pflicht gehabt hätte, in der Budgetkommission die Ansichten der Kommission für öffentliche Arbeiten zu vertreten.

Es wurde als Begründung für die Rückänderung angeführt, daß man es doch nicht dahin kommen lassen dürfe, daß der Landesausschuß in jener Flußregulierungs-Kommission, die künftig bestehen soll, majorisiert werden dürfe.

Ich kann mir gar nicht vorstellen, das der Landesausschuß majorisiert werden kann, denn erstens hat er das Vetorecht und kann sich

jederzeit an die Kurie des Staates anlehnen und zweitens sind doch bekanntlich diejenigen, die hier im Lande majorisiert werden, immer nur die Deutschen.

Die autonome Kurie in dieser Commission wird nach dem Antrage der Kommission für öffentliche Arbeiten aus 4 Èechen und 2 Deutschen bestehen, und das scheint Schon wieder zu viel gewesen zu sein, dieses Verhältnis 4: 2, es mußte noch ein Deutscher gestrichen werden und ein Mitglied des Landesausschusses soll also wieder als eine Verstärkung der Èechen hinzugefügt werden, so das künstige Verhältnis 4: 1 sein soll.

Das Verlangen, daß wir eine um einen Mann stärkere deutsche Vertretung in der Kommission haben sollen, ist doch vollständig gerechtfertigt gewesen.

Da ich nun nicht weiß, wie der Herr Oberstlandmarschall sich bei der Abstimmung verhalten wird, ob er den einen ober den anderen Bericht der Abstimmung zu Grunde legen wird, so erlaube ich mir sicherheitshalber zu Drucknummer CCLIII., d. i. zum Berichte der Budgetkommission einen Abänderungsantrag einzubringen, daß nämlich § 12, Absatz d, lauten soll:

"Aus je 2 gewählten Vertretern der beiden Sektionen des Landeskulturrates. "

Es bleibt immer noch Punkt c), wie die Budgetkommission es wünscht. Es werden immer noch 3 Vertreter des Landesausschusses darin sein, und ich glaube, daß man also gar keine Gefahr läuft, das bei der Zusammensetzung von 5 Èechen und 2 Deutschen, die Èechen einmal - und darum handelt es sich Ihnen hier ja doch - majorisiert werden können.

Ein nächster Antrag begibt sich auf ein ganz anderes Gebiet und betrifft beide Berichte. Der § 2, der wichtigste Paragraph, welcher die einzelnen Flußregulierungen aufzählt, die vorgenommen werden Sollen, möge in den Punkten 1, 2, 3, 7, 8, 12, 13, 14, 15, 16 jedesmal, also zehnmal, in dem Wortlaut derart geändert werden, das die Worte: "den eventuell sich als notwendig herausstellenden (ober sich ergebenden)" gestrichen werden.

Es ist in diesem Paragraphe die Sprache von den Talsperren und Verbauungen. Diese Talsperren und Verbauungen sind also ich möchte sagen - doppelt verklausuliert, denn, wenn sich etwas als notwendig herausstellen soll, so braucht nicht das "eventuell" noch davor gesetzt zu werden.

Diese doppelt verklausulierten Talsperren

-  es ist das meines Erachtens geradezu eine Beleidigung für die Talsperren (Heiterkeit. ) und für die Wissenschaft im weiteren Sinne

-  die möchten also doch als etwas Wichtigeres, Wesentlicheres hingestellt werden.

Ich behaupte nämlich, daß das Schwergewicht einer guten Regulierung vielmehr bei den Verbauungen und Talsperren gelegen ist als bei den normalen Uferschutzarbeiten, die man Sich gewöhnlich vorstellt, wenn man an Flußregulierungen denkt.

Die Uferregulierungen Spielen mitunter auch eine große Rolle, aber nur dann, wenn es sich um die Schiffbarmachung eines Flusses handelt. Das ist aber bei den im § 2 aufgezählten Bächen und Flüssen nicht der Fall, hier spielt die Schiffahrt keine Rolle, und meine folgenden Ausführungen sind infolge dessen ganz gerechtfertigt.

Ich glaube, obschon es im Wege einer Zeichnung am allerbesten gienge, daß es mir gelingen wird, in Worten das klarzulegen, daß, wie gesagt, die Talsperren die Berbauung eine bedeutend größere Rolle spielen als die normalen Userschutzbauten. Die Flußregulierungen sollen, insofern Sie nicht der Schiffbarkeit dienen. Vor allem einerseits einen wirksamen Schutz gegen Hochwasser schaffen und andererseits geordnete Wasserverhältnisse herbeiführen. Immer wird naturlich das zweite, nämlich die Schaffung geordneter Wasserverhältnisse mit dem ersten Hand in Hand gehen. Ein Fluß, es gibt allerdings keinen Solchen, der kein Hochwasser hätte, braucht ganz bestimmt auch keine Regulierung.

Um nun die Hochwasserwelle, das Gefährliche des Hochwassers, möglichst unwirksam zu machen, bedarf es vor Allem einmal einer Verminderung der Höhe dieser Welle, die wir uns am besten als den höchsten Wasserstand vorstellen, ferner eine Verminderung der Schnelligkeit dieser Welle. Diese beiden Begriffe zusammen bilden die Stoßkraft des Wassers, jene gefährliche Kraft, die Schaden an den Ufern und auch der Landwirtschaft bereitet. Noch ein drittes, das sie bezwecken müssen, ist die Hebung der Widerstandsfähigkeit der Ufer, und schließlich ein viertes, die Bermehrung der Aufnahmsfähigkeit des Flußbettes in feinem ganzen Laufe.

Setzt können wir uns ganz gut zurecht legen, daß wenn wir es rein mit Uferschutzbauten zu thun hätten, diese können noch so hoch und noch so Stark gebaut werden, es wurde doch immer wieder einmal ein Hochwasser kommen, welches über dieselben hinaus gienge und dieselben zerstören wurde. Hingegen können wir uns ganz gut vorstellen, daß derartig viele Bachverbauungen und Talsperren in das Ursprungsgebiet des Flusses eingebaut werden, und die Niederschläge derart zurückgehalten werden, daß es eigentlich ein richtiges gefährliches Hochwasser nicht mehr geben kann.

Es ist also möglich, wenn man das System der Berbauung der Talsperren auf das Bestmögliche ausdehnt, die Notwendigkeit von Uferschutzbauten auf ein Minimum herunterzudrücken. Es ist dann Selbstverständlich, daß, wenn wir einmal diese Niederschläge in den Talsperren festgehalten haben, wir dieselben - nicht zulangssam, damit nicht ein nächstes Hochwasser uns überraschen kann. Sondern in einer entsprechenden, leicht berechenbaren reichlichen Mengel - nutzbringend aus der Talsperre ausströmen und nicht nur so unverwertet ins Wildfluder ablaufen lassen. Sondern daß wir die große Kraft dieses Wassers in verschiedener Weise wohltätig verwenden.

Es ist darauf schon Seinerzeit vom Herrn Kollegen Markert hingewiesen und als Wunsch in der Budgetdebatte geäußert worden, es mögen die Talsperren zur Belebung von Industrien verwendet werden. Das ist eine sehr wichtige Anregung und es wird mir vielleicht auch gestattet sein, dieselbe mit einigen Ziffern zu begründen.

Eine solche Talsperre - ich denke, daß viele gemacht werden, und daher nicht allzu große, und daß eine solche Talsperre, die etwa 10 Meter nutzbare Mauerhöhe hat und einen Fassungsraum, wenn die Stelle zur Talsperre gut gewählt ist, von 1/2 Million Kubikmetern, eine Talsperre, der man etwa eine Sekundliche Wassermenge von 100 oder 200 Litern entnimmt und welche sich in 10 bis 20 Tagen wieder entleeren wird, eine Solche Talsperre ist imstande, eine Kraft abzugeben von 10 bis 20 Pferdekräften und wenn ich mir nun vorstelle, daß, wenn die richtige Industrie ausgesucht wird, die in der Gegend einen günstigen Boden findet, daß eine solche Pferdekraft mit zirka 500 Kronen an Jahrespacht gerechnet werden könnte, so gibt dies jährlich den Ertrag einer solchen Talsperre von 5000 bis 10000 Kronen.

Meine Herren! das ist ein ziemlich ansehnlicher Betrag und macht die Talsperren geeignet, sich nahezu zur Hälfte zu verzinsen.

Die Hälfte der Kosten erscheinen somit aufgebracht und es könnten doppelt so viel Talsperren gebaut werden, wenn man die Industrie heranzieht, als wenn man sie unberücksichtigt läßt.

Dem ist aber entgegenzusetzen, wenn man nicht das System der Regulierung durch Talsperren als das maßgebende betrachtet, sondern bloß die Uferregulierungen, daß dann eigentlich diese Hochwasserwelle nicht gemindert, sondern ihre Stoßfraft geradezu noch Vergrößert wird. Je glätter die Ufer, je Weniger Widerstand dem Wasser durch Windungen entgegensteht, desto Schneller wird die Wassermenge talabwärts rinnen, da ja natürlich die Niederschlagsmenge durch die Wasserbauarbeiten in keiner Weise beinträchtigt wird.

Es ist selbstverständich, daß das durch die Talsperren auf eine höhere Durchschnittsmenge geregelte Wasser auch unter der Talsperre wieder nutzbringend verwendet werden wird.

Es können wieder eine ganze Menge neue Staustufen eingebaut werden oder alte Staustufen durch die vergrößerte Durchschnittsmenge wesentlich aufgebessert werden.

Desgleichen wird man schließlich, wenn man an Stellen kommt, wo das Gefälle des Flußes oder Baches schon zu geringe ist, dieses Wasser immer zu landwirtschaftlichen Zwecken verwenden. Zur Bewässerung von Wiesen braucht man keine Kraft mehr, nur viel Wasser. In dieser Weise lassen sich die Talsperren also nicht nur für industrielle, sondern auch für landwirtschaftliche Zwecke in ausgedehnter Weise verwerten.

Es ist außerdem noch mit Recht zu behaupten, daß wenn dag System der Talsperren in recht ausgiebiger Weise durchgeführt wird, eine große Ersparung an den bisherigen Erhaltungskosten der bestehenden Uferschutzbauten bis an die Landesgrenze erzielt werden kann.

Denn wenn wir eine so große oder so viele Talsperren bauen wurden, daß das Hochwasser sich der bestehenden Widerstandsfähigkeit der bestehenden Uferschutzbauten anpaßt, und daß also Überflutungen der Ufer nicht eintreten, dann wird es keine Schädigung der Wasserbauwerke mehr geben und die Erhaltungskosten werden ganz bedeutend herabgemindert werden.

Es ist damit der Antrag doch Wohl begründet, daß diese Worte, welche Talsperren und Berbauungen herabzusetzen geeignet sind, gestrichen werden mögen.

Ein dritter Antrag befaßt sich ebenfalls wieder mit § 2 und zwar mit Punkt 8. Dieser Punkt 8 hat eine kleine Borgeschichte.

Es stand nämlich im ursprünglichen Berichte des Landesausschusses, der den Kommissionsberatungen zu Grunde gelegen ist, bei der Eger, weil die Regulierung der Eger aus zwei Stücken bestand: "Mündung bis Wotamühle" einerseits und "Königswert bis Eger" andererseits.

Nun mußte uns Deutschen das in der Kommission sofort auffallen und ohne Zögern, als wir die Frage um Aufklärung gestellt hatten, war man auf der gegnerischen Seite sofort bereit uns das fehlende Stuck zu geben, hatte aber für diesen Fall schon eine Gegenleistung vorbereitet, den berühmten Botièbach.

Wir mußten mit diesem Handel schlechthin zufrieden fein, obwohl wir dabei das schlechtere Geschäft gemacht haben.

Ueber den Botièbach liegt ein längst verfaßtes Projekt Vor, der wird schon 1904 geregelt sein und eine schöne Talsperre besitzen, aber unsere Egerregulierung in der schwierigen Strecke Wotamühle bis Königswert werden wir so leicht nicht erleben.

Ich will nur darauf hinweisen, daß wir durch dieses im vorgehenden wahrheitstreu geschilderte Geschäft das gute Recht erlangt haben, in diesem Falle zu verlangen, daß beim Punkte 8, die Eger betreffend, die Endpunkte der Regulierung ebenso genau bezeichnet werden mögen, wie in den Punkten 1 u. 2, betreffend die Aupa und Elbe, wo die Grenzpunkte der gewünschten Regulierungen ebenfalls namentlich bezeichnet sind.

Es hat ja bekanntlich die künftige Regulierungskommission das Recht die Grenzpunkte zu bestimmen.

Wenn nun in der neuen Fassung die Grenzpunkte bei der Eger ungenannt bleiben werden, so laufen wir Gefahr, daß die Kommission ihr Recht ausübt und dieselben für die Eger so bestimmt, daß sie etwa bloß von der Mündung bis Postelberg geht und wir Deutsche das einzige wichtigere Stück Regulierung, das uns gegeben wurde, auch noch verlieren.

Also glaube ich, die Unterstützung dieses Antrages kann sogar von Seiten des Herrn Berichterstatters, der mir zustimmen wird, daß ich nichts unrichtiges gesagt habe, erfolgen.

Es ist eine bereits bekannte Sache, daß wir einen Antrag auf Projektierung und Verwirklichung des Eger -Main -Kanales eingebracht haben, und es ist auch jetzt gar nicht nötig, über denselben weiter zu Sprechen. Es wird sich dazu wohl in der nächsten Tagung noch einmal Gelegenheit ergeben. Aber ich kann das eine Sagen: Gerade so gut, wie bei den ersten Eisenbahnen niemandem noch eingefallen ist an die Lokalbahnen zu denken, so wird auch die Zeit kommen, baß wirklich einmal die Kanäle die Massenfrachten an sich gerissen haben und den Verkehr beherrschen werden, daß solche Zwischenkanäle und Verbindungen unbedingt noch kommen müssen.

Der Eger -Main -Kanal wird kommen, ob Sie dafür Stimmen ober nicht, denn die Eger ist ein viel zu bedeutender Fluß und durchfließt eine wirtschaftlich zu bedeutende Gegend.

Infolge dessen ist es notwendig, daß die künftigen Regulierungen der Eger auf diese Kanalisierung einigermaßen Rücksicht nehmen.

Es wurbe auch behauptet, und zwar von maßgebender Seite, daß die Projekte Schon in dieser Hinsicht Vorkehrungen treffen. Wenn das tatsächlich der Fall ist, warum, meine Herren, können wir nicht durch einige Worte in diesem Paragraphe schon jetzt hypothekarisch sicherstellen, daß unsere Eger einmal kanalisiert werde, und ich beantrage, baß hinter dem Worte Eger im § 2, Punkt 8 eingeschaltet werbe: "mit Berücksichtigung der künftigen Schiffbarmachung".

Mein fünfter Antrag betrifft Punkt 20 desselben Paragraphen. Dieser Punkt spricht bloß von Zuflüssen der Moldau und der Elbe. Was für ein wichtiger Fluß die Eger, und insbesondere für uns Deutsche, ist habe ich schon vorhin erwähnt und es ist ganz selbstverständlich, mochte ich sagen, daß wir verlangen, es möge noch hinter dem letzten Worte "Elbe" zugesetzt worden "und der Eger", es solle sich also das gesetzliche Recht auf Regulierung auch auf die Zuflüsse der Eger erstrecken.

Denn, meine Herren, wenn Sie es so machen würden, wie ich es gemacht habe, daß ich mir nämlich die ganzen Flüsse und Bäche, auf welche sich die Flußregulierungen dieses Gesetzes beziehen, etwa mit einem Pinsel und mit Farbe auf einer weißen Karte von Böhmen dargestellt habe, so fänden Sie beinahe alle Teile des Landes gleichmäßig mit Farbe überzogen, nur ein großes Gebiet würben Sie ohne Farbe finden, das ist das große deutsche geschlossene Sprachgebiet, das Sich etwa durch die Eckpunkte Eger, Saazr Pilsen, Tachau darstellen läßt. In diesem ganzen Gebiet ist nicht eine einzige Regulierung, denn die Zuflüsse der Eger sind ganz ausgeschlossen, und die Mies, die sich am meisten in dieses Gebiet hereinerstreckt, ist wieder, wie ein hoffentlich ganz unverbindlicher Anhang an diesen Kommissionsbericht besagt, bloß zur Regulierung bestimmt in der ganz kurzen èechischen Strecke Pilsen-Dobranzen von 12 km.

Es ist also dieses ganze große Gebiet, aus welchem die Zuflüsse der Eger kommen, vollständig ausgeschlossen von der Wohltat dieses Gesetzes und es ist daher dieser Zusatzantrag gewiß ebenfalls vollständig gerechtfertigt.

Sollten Sie aber wider Erwarten diesen Zusatzantrag nicht annehmen, so erlaube ich mir wenigstens einen Resolutionsantrag einzubringen, um einer der wichtigsten und notwendigsten Regulierungen in jenem Gebiete noch die Möglichkeit zu schaffen, in den Rahmen dieses Gesetzes einbezogen zu werden.

Dieser Resolutionsantrag betrifft die


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