Sobota 26. èervence 1902

Kapitola tato vykazuje v potøebì 26, 385 912 korun, v úhradì pak 863. 440 korun. Vyøízení, týkající se kapitoly této, nalézá se na stránce 111 až 114 pod èl. VII.

Rozpoètová komise klade si za èest k tomuto vyøízeni ještì navrhnouti slav. snìmu dodatek, který zní:

"Zemský výbor se vyzývá, aby vstoupil ve vyjednávání s vládou, aby uèinila zákonné opatøení, aby v tom pøípadì, když náklad na obecné školství pøekroèí urèité procento celkových zemských vydání, stát pøispìl pøimìøenì k uhrazení tìchto školních vydání".

Petice, této vìci se týkající, uvedeny jsou pod èís. 14 až 19 na str. 136 a 137.

Landtagssekretär Höhm (liest):

Kapitel VII.

Erforderniß.....26. 385. 912 Kronen

Bedeckung..... 863. 440 Kronen

Die Erledigung dieses Kapitels befindet sich auf Seite 111 bis 114 unter Art. VII.

Die Budgetkommission erlaubt sich zu dieser Erledigung dem hohen Landtage noch einen Ergänzungsantrag zu unterbreiten, welcher lautet:

"Der Landesausschuß wird aufgefordert, sich mit der Regierung ins Einvernehmen zu setzen daß im Gesetzgebungswege Vorsorge getroffen werde, daß, sobald der Aufwand für das Volksschulwesen einen bestimmten Perzentsatz der gesammten Landesausgaben übersteigt, der Staat zur Bestreitung derselben entsprechende Beiträge zu leisten hat. "

Ferner gehören hieher die Petitionen 14 bis 19 auf Seite 136 bis 137.

Oberstlandmarschall: Zu dieser Position sind Redner zum Worte gemeldet:

K tìmto položkám jsou pøihlášeni øeèníci:

Contra:

Die Herren Abgeordneten.

Páni poslanci:

Müller Wilhelm, Dr. Funke, Dr. Šamánek, Bøeznovský, Dr. Stránecký.

Pro:

Páni poslanci:

Die Herren Abgeordneten: Wüst, Pros. Dr. Bachmann, Dr. Pippich und Schreiter.

Es gelangt zunächst zum Worte der erste gegen die Anträge eingetragene Redner, Herr Abg. Wilhelm Müller. Ich erteile ihm das Wort.

Abg. Wilhelm Muller: Hoher Landtag! Nachdem gestern Angehörige eines anderen Berufes in so beredten Worten für ihre Kollegen eingetreten sind, sei es mir gestattet, heute auch einige Worte für die Lehrer zu Sprechen.

Meine Bemerkung wird ganz kurz sein. Ich will mich daraus beschränken, einen von der Budgetkommission gestellten Antrag kurz Zu begründen.

Der Antrag lautet:

Die Regierung wird aufgefordert, den Gesetzentwurf, betreffend die Regulierung der Lehrergehalte im Königreiche Böhmen Zur Allerhöchsten Sanktion vorzulegen.

Die Berechtigung dieses Verlangens ist eine allseits anerkannte; sogar die Regierung hat es anerkannt, und der Herr Unterrichtsminister hat sein Wort gegeben, daß der vor einem Jahre beschlossene Gesetzentwurs bis Zum Dezember vorigen Jahres seine Sanktion erhalten werde.

Die Lehrer hofften also auf ein hübsches Weihnachtsgeschenk, dessen Wirkung allerdings erst nach mehr als Jahresfrist eintreten sollte. Sie wurden aber dabei bitter enttäuscht.

Den Grund für die Nichtgenehmigung des Gesetzentwurfes bildete der Mangel einer Bedeckung.

Diese Bedeckungsfrage ist nun gelöst. Ich will hier einschalten, daß ich von meinem Standpunkte mich für die Biersteuer nicht begeistern kann, weil ich ein Gegner aller jener Steuern bin, welche die Lebenshaltung der breiten Volksschichten verteuern.

Was aber blieb uns übrig ? Wir hatten keine Wahl.

Die Sage der Geldwirtschaft des Königreiches Böhmen befindet sich in dem Zustande eines unheilbaren Kranken und wir mußten eine bittere Pille aussuchen, um diese Krankheit zu bessern oder wo möglich zu heilen.

Nun taucht aber eine andere Frage aus, welche die Lehrerschaft aufs Höchste beunruhigt.

Man fragt sich mit Bangen: "Was wird jetzt, nachdem die Biersteuervorlage vom Landtage genehmigt ist, geschehen?"

Die Biersteuervorlage hat in der Werkstätte des Landtages eine etwas andere Gestalt erhalten, als die Regierung gewünscht hatte.

Wird man nicht diesen Anlaß willkommen finden, um die ganze Sache zu stürzen? Sollte hier die Regierung im Zweifel sein Sollte Sie das Gesetz nicht genehmigen, so könnte das Sehr bedenkliche Folgen haben.

Ich wenigstens möchte sehr davor warnen, die Lehrerschaft aufs neue zu enttäuschen.

Meine Herren, Sie werden sicher schon den Kummer gesehen haben, in welchen Familien geraten, die ein großes Unglück betroffen hat, denen durch Feuersbrunst die Häuser zerstört, durch Ueberschwemmung die Felder verwüstet, durch Hagelschlag die Feldfrüchte vernichtet wurden.

In einem ähnlichen Zustande befinden Sich aber taufende und abertausende Lehrerfamilien Seit vielen Jahren.

Ich frage nun:

Wer hat den Mut, diesen Familien noch weiter das Notwendigste vorzuenthalten, wer hat den Mut sie um die letzte Hoffnung zu bringen? Ein Stand von 25. 000 Personen, der dem Lande und dem Staate durch so viele Jahre treu und mit Einsetzung aller seiner Kräfte gedient hat, verdient sicher eine andere Behandlung. Glauben Sie, meine Herren, daß ein Lehrer der mit Kummer, Angst und Sorge im Herzen, freudig Seine Pflicht erfüllen soll, zufrieden sein kann dabei?

Ist es nicht ein Verbrechen an den Kindern, daß man ihnen für ihre sonnige Jugendzeit vergrämte Erzieher gibt? Es ist die heilige Pflicht aller einflußreichen Kreise, dahin zu wirken, daß der Eingangs erwähnte Antrag bald, sehr bald verwirklicht wird. Es ist keine Uebertreibung, meine Herren, wenn ich behaupte, daß nur die Hoffnung auf den 1. Jänner nächsten Jahres viele Lehrerfamilien noch aufrecht erhält. Es ist hier viel geklagt worden über die Not des Bauernstandes, über die Not der Kleingewerbetreibenden.

Ich bin der Letzte, der diese Not nicht anerkennen würde, weil ich dieselbe aus eigener Erfahrung sehr gut kenne. Aber Sie gestatten mir wohl eine Frage. Wenn mit 1. Jänner nächsten Jahres wirklich die erhöhten Lehrergehalte ausgezahlt werden, wohin werden dann diese rund 10 Millionen, dieses im Jahre ausmacht, kommen? Glauben Sie nicht, verehrte Herren, daß davon alles oder nur ein Teil in die Sparkassa kommt. Viele werden vielleicht zuerst ihre Schulden Zahlen müssen, und dann wird der Betrag benützt werden, um die Lebenshaltung in etwas bessere, anständigere - ich schäme mich gar nicht es zu sagen - Form zu bringen.

Das Geld wird wieder infolge der verbesserten Lebenshaltung den Landwirten und Kleingewerbetreibenden zufließen, im fortwährenden Kreislauf bleiben. Also die Lehrersschaft bekommt wohl das Geld, aber auf längerem oder kürzerem Umwege fließt es wieder in die Taschen der Steuerzahler zurück.

Noch eine weitere Frage will ich streifen. Einzelne Herren dürfen noch vom Wahne befangen sein, daß man der Lehrerschaft zuviel gegeben, daß es hätte können weniger sein. Dem gegenüber Witt ich nur bemerken, daß der § 55 des Reichsvolksschulgesetzes, welcher dem Lehrer ein Einkommen zusichert, daß er frei von hemmenden Nebenbeschäftigungen seine ganze Kraft dem Berufe widmen kann, noch nicht lange erfüllt ist.

Gestatten Sie mir diesbezüglich noch hinzuweisen auf die Anträge, welche von hochachtbarer Seite dieses Hauses eingebracht wurden, aus die Anträge der Herren Abgeordneten Werunský und Unýž, die in ihrer Forderung viel weiter gehen und deren Berechtigung man auch anerkannte. Und ich kann hier versichern, daß die Lehrerschaft nicht unterlassen wird, auf diesen Forderungen zu beharren, weil sie dabei beharren muß.

Ich hoffe, daß einmal die Zeit kommen wird, in dei es auch möglich ist, diese weitergehenden Anträge zu billigen, daß die Zeit kommen wird, wo man dem Gehalte nach zwischen Beamten und Lehrern keinen Unterschied machen wird. Um zu zeigen, wie grell der Unterschied ist zwischen dem Einkommen eines Beamten und dem eines Lehrers, will ich nur ein Beispiel herausgreisen aus der großen Menge.

Ich nehme einen bestimmten Fall, will aber Namen nicht nennen. Sie stehen selbstverständlich den Herren, welche es wünschen Sollten, im Privatgespräche gerne zur Verfügung.

Meine Herren! In einem Drte ist eine Bürgerschule und eine Fachschule, eine k. k. Fachschule.

Der Direktor der Bürgerschule, der fast 40 Jahre gedient hat und ausgezeichnet ist mit dem goldenen Verdienstkreuze, der Siebzehn Klassen unter seiner Leitung mit mehr als 500 Schülern hat, bekommt rund 1600 Gulden Gehalt.

Der Fachschulleiter, der etwa 25 Dienstjähre hat, zwei Klassen unter seiner Leitung und zwei Abteilungen der Sonntegsschule mit dem zehnten Teil der Schüler, bekam vor der Gehaltsregulierung der Staatsbeamten etwa denselben Betrag.

Nach der Regulierung stieg aber sein Gehalt fast auf das Doppelte, nämlich auf genau 3100 Gulden. Die Amtswohnung spielt dabei keine Rolle, weil beide Herren im Genuße einer solchen waren.

Nun, meine Herren, auf welchen Betrag wird nach der Regulierung des Gehaltes der Burgerschuldirektor steigen mit den 40 Dienstjähren ? Auf 2050 Gulden, das ist nicht einmal zwei Drittel jenes Einkommens, das der Leiter der Fachschule schon in etwas mehr als der halben Dienstzeit erreicht hat.

Aehnlich, wenn auch freilich nicht so grell, steht das Verhältnis auch zwischen Lehrern an Volks- und Bürgerschulen und den Lehrern an den Fachschulen.

Ich komme zum Schlusse. Wir Lehrer haben ein Stark ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl. Wir müssen daher offen anerkennen die Bereitwilligkeit, welche fast auf allen Seiten dieses hohen Hauses vorhanden war, der materiellen Lage der Lehrerschaft aufzuhelfen.

Wir erkennen das mit Dank an, und wir anerkennen auch vollkommen, daß unter den obwaltenden Verhältnissen das Mögliche getan wurde und fordern aber nun Gerechtigkeit seitens der Regierung. Wir fordern laut und dringend, und ich möchte da mit den Worten des Dichters sagen:,, -Herr, die Not ist groß" - ich wiederhole, wir fordern dringend die Sanktion des Lehrergehaltsgesetzentwurfes im Laufe der Ferien, damit wir im September, zu Beginn des neuen Schuljahres mit jener inneren Ruhe und Schaffensfreude an die Arbeit gehen, welche unerläßliche Bedingungen eines jeden Erfolges sind.

Ich schließe mit den Worten: Der hohe Landtag hat feine Pflicht getan, nun soll auch die Regierung ihre Pflicht erfüllen, ihr gegebenes Wort, ihr Versprechen einlösen. (Lebhafter Beifall. )

Oberstlandmarschall: Bevor wir in der Debatte fortschreiten, erteile ich noch das Wort dem Herrn Berichterstatter, welcher dem hohen Landtag noch einen Antrag der Kommission mitteilen wird, welcher übersehen wurde.

Nežli budeme pokraèovati v debatì, dávám ještì na okamžik slovo panu zpravodaji, který chce ještì oznámiti slav. snìmu návrh, na kterém se rozpoètová komise usnesla.

Zpravodaj posl. dr. Foøt: Rozpoètová komise ve schùzi, která byla skonèena pøed pùl hodinou, usnesla se zároveò mimo to, co jsem si dovolil oznámiti, navrhnouti slav. snìmu, aby mìstské obci Františkovým Lázním za pøíèinou sjezdu nìmeckých pøírodovìdcù a lékaøù, letos v Karlových Varech bìhem záøi konaného, byla poskytnuta subvence 1000 K a aby subvence ta byla zaøadìna do letošního rozpoètu.

Landtagsaktuar Dr. Voženílek (liest):

Dem Kurorte Franzensbad wird aus Anlaß der im September 1902 in Karlsbad stattfindenden Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte eine Subvention im Betrage Vom K 1000 - bewilligt, und der Betrag in den Voranschlag eingestellt.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir noch mitzuteilen, daß sich für die Anträge der Kommission noch haben eintragen lassen die Herren Abgeordneten Ronz und Dr. Èelakovský.

Dovoluji si ohlásiti, že se ještì pøihlásili k øeèi a sice pro návrhy komise pp. poslanci Ronz a ar. Èelakovský.

Es gelangt nunmehr zum Worte der Herr Abg. Wüst.

Abg. Wüst: Hoher Landtag! Wir freiheitlich gesinnten Abgeordneten haben uns die Pflege unseres Schulwesen zur Ausgabe gestellt. Pflicht eines jeden Volksvertreters ist es, diese Erziehungsstätten unserer Jugend als ein Kleinod zu hüten und unter anderem auch dafür zu sorgen, daß für den Großteil unseres Volkes, welcher nicht in der Lage ist, Mittel- und Hochschulen besuchen zu können, durch Vermehrung der Bürgerschulen der Besuch derselben erleichtert wird.

Insbesondere sind jene Gegenden zu berücksichtigen, wo die Mutter Natur ihren Segen nicht gespendet hat, wo der Boden ein karges Erträgnis abwirst und das Gewerbe brach liegt. In dieser letztangeführten traurigen Lage befindet sich das Erzgebirge.

Wenn nun das Erzgebirge von der Mutter Natur nicht so begünstigt ist, so ist es doch Pflicht der Regierung, für die Bewohner desselben zu sorgen, ist es unsere Pflicht, die Bewohner gegenüber dem Anstürme des gegenwärtigen traurigen wirtschaftlichen Kampfes gewappnet zu machen.

Dies können mir nur dadurch tun, daß wir sociale Reformen durchführen und für die Hebung des Schulwesens sorgen.

Die wahre Volksfreundlichkeit zu bekunden, ist jetzt wieder Gelegenheit. Die Stadt Schmiedeberg bewirkt sich um die Errichtung einer Knaben- und Mädchenbürgerschule im Einvernehmen mit den Orten Böhm. Hammer, Oberhals, Kupferberg, Wiesenthal und Stolzenhan.

Die Eingabe erliegt bereits beim Landesausschusse.

Nachdem die gesetzlichen und die lokalen Erfordernisse voll und ganz erfüllt sind und auch aus Grund der Lokalerhebung vom 26.

November 1901 seitens des Bezirksschulrates in Kaaden hiezu gestellten Bedingungen als erfüllt anerkannt wurden, ebenso der Sandesschulrat seine vollste Zustimmung zur Erbauung einer Knaben-Mädchenbürgerschule in Schmiedeberg gegeben hat, so harrt dieses Gesuch noch der Erledigung des Landesausschusses.

In Erwägung der Gründe für die Errichtung einer Knaben- und Mädchenburgerschule in Schmiedeberg, in Berücksichtigung der Armut im Erzgebirge, hatte ich an den Landesausschuß das Ersuchen, dem Ansuchen der Gemeinde Schmiedeberg um die Errichtung einer Knaben- und Mädchenburgerschule Stattzugeben und diesen Bau mit einer erhöhten Subvention zu unterstützen.

Im Wahlbezirke unseres Verbandsgenossen Kutscher sollte Sonntag am 27. dieses Monates in Lobositz ein Bundesfest abgehalten werden, das von der zuständigen politischen Behörde verboten wurde mit dem Bemerken, daß vorher ein èechisches Fest bewilligt sei.

Man Schreibt in einem Blatte des Wahlbezirkes unseres Klubgenossen Kutscher.

Deutsche auf nach Lobositz!

Sonntag, den 27. Juli nachmittags 3 Uhr wird in Lobositz auf der großen Insel ein von der Vereinigung sämtlicher èechischer Vereine in Nordböhmen und dem Sokolvereine in Lobositz zu veranstaltendes großes Volksfest zu Gunsten der Schulkinder der neuen èechischen Schule in Lobositz, unter dem Protektorate des bekannten Èechenführers Strejcovsky aus Hrdly und unter Mitwirkung der Sokolvereine in Smichov. Trebnitz, Libochowitz, Theresienstadt, Leitmeritz und Lobositz Stattfinden.

Die Musik besorgt die Melniker èechische Kapelle und werden die Sokolvereine sowohl einzeln wie in ihrer Gesumtheit turnen, wie sonstige "Volksbelustigungen" vor sich gehen.

Für dieses Èechenfest wird schon feit Wochen die Trommel gerührt und große Plakate mit den drei Wappen der Länder der böhmischen Krone laden zu den Festen ein. In früheren Jahren hat man nicht einmal in èechischen Gegenden derartige Anschlagzettel gestattet, die Leitmeritzer politische Behörde aber hat in ihrer Naivetät nicht nur das Èechenfest, sondern auch diese geradezu ausreizend wirkenden Plakate zum Anschlag bewilligt und damit das Ihre dazu beigetragen, die deutschen Bewohner nicht nur der Stadt Lobositz, sondern überall dort, wo die provokatorischen Anschlagzettel angebracht sind, zum Widerstände gegen dieses Èechenfest in der deutschen Stadt Lobositz anzuspornen.

Die Haltung der Leitmeritzer politischen Behörde diesem Feste gegenüber muß als das hingestellt werden, was sie ist, als eine die gesamten Bewohner des Elbegebietes und der näheren und weiteren Umgebung beleidigende. Man denke nur: èechische Turner aus Smichov, Libochowitz und anderen Orten veranstalten in der rein deutschen Stadt Lobositz ein rein zu Agitations- und Provokationszwecken dienendes Fest, und die Leitmeritzer politische Behörde, welche doch die nationalen Verhältnisse in Stadt und Land kennen sollte, bewilligte die Abhaltung dieses provokatorischen Festes, bei welchem Sie bei halbwegs ruhiger Uiberlegung verauschen konnte und mußte, daß die Deutschen der Stadt Lobositz sich eine derartige, bisher un erhörte Provokation nicht ruhig gefallen lassen können.

Mit der Abhaltung dieses Festes wurde und wird der deutschen Stadt Lobositz, beziehungsweise deren deutschen Bevölkerung geradezu ein Faustschlag in's Gesicht versetzt und der Gemeindeausschuß der Stadt Lobositz hat denn auch in seiner am Mittwoch, den 23. d. M. abgehaltenen Sitzung feierlichst gegen die Abhaltung dieses Èechenfestes Protest erhoben und jede Verantwortung für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung von Seite der Gemeinde abgelehnt.

Durch diesen Beschluß hat der Gemeindeausschuß nur einem Wunsch der Bevölkerung der Stadt Lobositz Rechnung getragen, welche sich durch die Bevölkerung dieses nur agitatorischen und provokatorischen Zwecken dienenden Festes in ihrem heiligsten nationalen Empfinden auf das tiefste beleidigt fühlt.

Und wer wollte dies der strammen deutschen Bevölkerung unserer Nachbarstadt Lobositz verargen? Man denke nur: Deutsche Würden Sich unterstehen in Raudnitz, Melnik oder Libochowitz ein deutsches Fest abzuhalten, hiezu deutsche Turnervereine aus Prag, Leitmeritz, Lobositz u. s. w. einzuladen ! Was wäre die Folge? Abgesehen davon, daß die politischen Behörden dieser èechischen Gebiete einem solchen Feste überhaupt im vornhinein die Bewilligung versagen würden, würden die Deutschen bei diesem Feste ihres Lebens nicht Sicher sein und wären jedenfalls Schneller wieder aus (Èechowien draußen als sie hinein gekommen sind, sofern ihnen das Letztere überhaupt gelingen würde.

Angesicht dieser Tatsachen wäre es für die Deutschen der Stadt Lobositz eine Schmach und Schande, würden sie sich diesen Einbruch der Èechen ruhig gefallen lassen und Deutsche dortselbst haben sich nun zusammengetan und veranstalten am Sonntag, den 27. Juli, nachmittags in Lobositz unter Mitwirkung nahezu sämtlicher deutscher Vereine der Stadt ein großes Bundesfest, mit welchem ein Festzug durch die Hauptstraßen der Stadt, eine Festrede ani Stadtplatze, ein großes Konzert mit Verschiedenen Volksbelustigungen u. s. w. verbunden ist und an welchem auch mehrere Reichsrats- und Landtagsabgeordnete teilnehmen werden.

Die deutschen Bewohner der Stadt Lobositz werden zu diesem deutschen Feste wie ein Mann erscheinen; sie erwarten aber auch, daß jeder Deutschbewußte in Stadt und Land, aus der näheren und weiteren Umgebung an diesem Nachmittage seine Pflicht tut, in Lobositz erscheint und dadurch unzweideutig dar-tut, daß, wenn es sich um die Bekundung unseres Volkstums, um den Schutz unseres deutschen Sprachbodens gegen slavische Anund Uibergriffe handelt, alle Deutschen ohne Unterschied des Standes, des Geschlechtes und der politischen oder nationalen Gesinnung sich als treue Volksgenossen zusammenfinden.

Und darum ergeht an Euch, deutsche Bürger und Bauern, deutsche Gewerbetreibende und Arbeiter aus Stadt und Land, aus Nah und Fern der Ruf: Eilet am Sonntag, den 27. Juli nachmittags, nach Lobositz und nehmet an dem großen deutschen Feste teil. Bleibet nicht zurück in der Betätigung Eueres Deutschbewußtseins, zeiget den Èechen, daß Ihr mindestens ebenso national wie diese zu fühlen versteht, erscheinet mit Weib und Kind und gebet durch Euere Anwesenheit bei diesem deutschen Feste kund, daß Ihr nicht gewillt seid, unsere heimischen deutschen Gaue von èechischen Fanatikern bedrängen zu lassen.

Deutsche Fahnen, eine biedere kerndeutsche Bevölkerung wird auch begrüßen und auch beweisen, daß sie nicht gewillt ist, auch nur einen Fußbreit deutschen Bodens dem Feinde zu opfern.

Deutsche Volksgenossen aus Stadt und Land, auf zum großen deutschen Feste nach Lobositz, setzet èechischem Übermuth und èechischer Begehrlichkeit deutsche Beharrlichkeit und deutsche Treue entgegen. Heil!

Deutsche, auf nach Lobositz ! An leitender Stelle berichten wir über die Abhaltung eines großen Èechentestes in Lobositz, das von der Bezirkshauptmannschaft Leitmeritz bewilligt wurde, wahrend das Bundesfest der Ortsgruppe Lobositz des Bundes der Deutschen in Böhmen verboten worden ist.

Èechen dürfen also im deutschen Sprachgebiete Feste feiern, Deutschen wird die Abhaltung von Festen in ihrer Heimat, auf ihrem, von den Vätern ererbten Boden verboten. Wir enthalten uns heute aus leicht begreiflichen Gründen einer Kritik dieses behördlichen Verbotes und bemerken nur, daß Sofort alle Schritte getan und die Hilfe deutscher Landtagsabgeordneten angerufen wurde, um die Aufhebung dieses Verbotes zu bewirken.

Dieses behördliche Verbot des Bundesfestes in Lobositz kann uns Deutsche aber natürlich nicht im mindesten abhalten, Sonntag doch nach Lobositz zu pilgern und ist es jetzt erst recht Pflicht aller Deutschen, am Sonntag nach Lobositz zu eilen, umsomehr, da an Stelle des Bundesfestes auf der Klementshöhe ein von der Leitmeritzer Schützenmusik ausgeführtes großes Konzert Stattfindet.

Au alle Deutsche von Leitmeritz und Umgebung ergeht das höfliche wie dringende Ersuchen, ihr Ziel Sonntag nach Lobositz zu richten, um So den dort zu Hunderten ankommenden èechischen Eindringlingen in das deutsche Sprachgebiet zu zeigen, daß wir jederzeit bereit sind, unseren deutschen Sprachboden vor slavischer Hochflut zu schützen.

Die meisten deutschen Vereine von Leitmeritz werden am Sonntag in Lobositz erscheinen und zu diesem Zwecke um 1) lb 2 Uhr Nachmittags von hier abgehendes Schiff benützen, mit welchem auch die Leitmeritzer Schützenkapelle, welche die Festmusik besorgt, nach Lobositz fährt.

Deutsche von Leitmeritz, Deutsche aus Stadt und Land, deutsche Vereine, eilet am Sonntag alle nach Lobositz, beteiligt euch an diesem großen Konzerte und zeiget unseren Volksgenossen in Lobositz, "daß wir sie in ihrem Bestreben, èechischen Übermut abzuweisen, wie ein Mann zu unterstützen bereit sind.

Deutsche, eilet am Sonntag unter allen Umständen mit Weib und Kind nach Lobositz. Aus nach Lobositz, sei am Sonntag das Losungswort eines jeden deutschen Mannes, einer jeden deutschen Frau und Jungfrau.

Das ist der genaue Wortlaut des Artikels und des Aufrufes, welcher von der politischen Behörde im Wahlbezirke unseres Klubgenossen Kutscher konfisziert wurde.

Zum Schlüsse, meine Herren, richte ich nochmals an den hohen Landesausschuß das Ersuchen, der Errichtung der Bürgerschulen im Erzgebirge kein Hindernis in den Weg Zu setzen und sie zu bewilligen. Damit schließe ich. (Beifall. )

Oberstlandmarschall: Es gelangt zum Worte der Herr Abg. Dr. Funke.

Abg. Dr. Funke: Hoher Landtag! Nicht um des Kampfes und nicht des Angriffes mitten ergreife ich das Wort, sondern meine Ausführungen haben den Zweck auf kulturellem Gebiete in einem national sehr umstrittenen Landstriche nunmehr eine Verständigung anzubahnen und den Weg vorzuzeigen, auf welchem es möglich ist, zu einem friedlichen Nebeneinandergehen zu gelangen.

Es ist wohl bekannt, daß die Stadt Trebnitz und deren nächste Umgebung seit einer langen Reihe von Jahren ein national sehr stark umstrittenes Gebiet bildet. In Trebnitz bestehen deutsche und èechische Schulen. Die deutsche Schule erfreut sich eines außerordentlichen Andranges; die Zahl der Schüler beträgt über 240. Die drei-klastige Volksschule ist so überfüllt, daß an eine Parallelisierung gedacht werden muß, und, wenn dies bis jetzt nicht geschehen ist, so war dies aus Ursachen und Gründen, die keineswegs als maßgebend angesehen werden können, die Errichtung einer Parallelklasse hintanzuhalten.

ES gibt auch eine ganze Reihe von Ortschaften, welche unmittelbar bei Trebnitz gelegen, oder mit dieser Stadt durch eine Lokal-Eisenbahn günstig verbunden sind, die immer nach Trebnitz ihre Blicke wenden, auf dessen kulturelles Gebiet, und ist es selbstverständlich, daß eine hervorragende Anzahl von deutschen Ortschaften, wie Tschischkowitz, Dlaschkowitz, Watislaw, Svittau, Nedwieditsch, Skalitz das Bestreben haben, nachdem diese Orte einschließlich Trebnitz mehr als 21 Schulklassen bilden, daß eine deutsche Bürgerschule in Trebnitz selbst errichtet werde.

Meine Herren! Ich habe aus Anlaß der Budgetdebatte im Abgeorbnetenhause beim Unterrichtsetat die Bürgerschule "die Mittelschule des Volkes" genannt und jeder, der ein Herz für die Entwicklung des Volkes hat, und dem daran gelegen ist, baß die Kinder nach der Volksschule eine entsprechende Bildung erhalten, welche für das Leben bestimmt ist, wird uns beipflichten, baß wir für die Errichtung von Bürgerschulen bort eintreten, wo das Bedürfnis nachgewiesen erscheint. Bei der Errichtung von Bürgerschulen darf kein kleinlicher Standpunkt maßgebend sein, sondern es muß das höhere Interesse obwalten und kleinliche Rücksichten, welche aus formalen Schwierigkeiten fußen werden, von einer einsichtsvollen Schulverwaltung und von jenen Körperschaften, denen das Entscheidungsrecht zusteht, unberücksichtigt bleiben.

ES ist ganz natürlich, baß die Trebnitzer Deutschen und die Deutschen in der Umgebung von Trebnitz das Bestreben hatten, eine Bürgerschule zu errichten; nachdem 21 Schulklassen vorhanden sind und nachdem die Bürgerschule in Lobositz einesteils überfüllt und andererseits viel zu weit entfernt ist.

Die Deutschen von Trebnitz giengen auch daran, eine deutsche Knabenbürgerschule zu errichten und haben sich genötigt gesehen, zuerst eine Privatbürgerschule zu errichten, Für diese Privatbürgerschule haben sie im Jahre 1901 das Oeffentlichkeitsrecht erlangt.

Die Gründung dieser Schule geht zurück auf das Jahr 1898 und der Besuch dieser Schule, die Erfolge dieser Schule, sind so bedeutend, daß sie von feiner dazu berechtigten Körperschaft in Abrede gestellt werden können.

Nachdem nun die Deutschen von Trebnitz und Umgebung die Privatbürgerschule zu errichten gedachten, sind auch die Èechen daran gegangen, eine Bürgerschule in Trebnitz zu errichten; hier lagen die Verhältnisse aber etwas anders Hier hat die Gemeindevertretung von Trebnitz, die bekanntlich ganz èechisch ist. sich bereit erklärt, die sachlichen Bedürfnisse für diese Schule zu bestreiten, und es wurde "der èechischen Bürgerschule in Trebnitz das Offentlichkeitsrecht eingeräumt und dieselbe als eine öffentliche erklärt und dieselbe demgemäß in die Verwaltung des Landes übernommen.

Der deutschen Bürgerschule ist das nicht gegönnt gewesen.

Das Bestreben, das Ansuchen des deutschen Schulerhaltungsvereines in Trebnitz wurde in allen Instanzen abgewiesen und es waren zumeist die Bestreitungen der sachlichen Bedürfnisse maßgebend, welche gegen die Errichtung einer deutschen Bürgerschule geltend gemacht wurden.

Nun die Gemeindevertretung von Trebnitz, die so ausgesprochen èechisch ist, die wird sich und hat sich auch niemals bewogen gefunden, für eine deutsche Bürgerschule die sachlichen Bedürfnisse zu bestreiten.

Aber es hat eine Nachbargemeinde Jentschitsch-Kostial sich bereit erklärt, für die sachlichen Bedürfnisse dieser deutschen Bürgerschule einzutreten und es ist nunmehr das hindernis entfernt worden, welches bis dahin bestanden hat, dagegen, daß die deutsche Privatbürgerschule mit Offentlichkeitsrecht als eine öffentliche Bürgerschule erklärt wurde.

Die Angelegenheit steht so, daß sie nunmehr der Entscheidung des Landesausschusses anheimgestellt ist.

Der Bezirksschulrat von Leitmeritz, der wohl in erster Reihe berufen erscheinen dürfte, vermöge seiner genauen Kenntnis der Verhältnisse eine berechtigte Äußerung, ein berechtigtes Votum abzugeben, hat sich in entschiedener Weise für die Oeffentlichkeit, beziehungsweise für die Übernahme der Privatbürgerschule mit Offentlichkeitsrecht in die öffentliche Verwaltung, ausgesprochen.

Meine Herren, es ist nun am Landesausschuß gelegen, mit aller Objektivität, aber


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