Ètvrtek 24. èervence 1902

mit den anderen Kronländern. Sie würden wohl im besten Falle, wenn die heutige Dezember-Berfafsung außer Kraft gesetzt und alle gesetzgebende Gewalt wieder an den Landtag übertragen wird, eine neue LandeSordnurig entwerfen können und den Kompetenzkreis des Landes, sagen wir, ungemessen oder nach Möglichkeit vergrößern.

Das wäre, möchte ich sagen, die Erntezeit des autonomistischen Gedankens; Sie würden zunächst die Verwaltung und Justitz natürlich verländern, den obersten Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof in Prag errichten; darüber, ob für Böhmen allein oder für Böhmen, Mähren und Schlesien zusammen, sind Sie noch nicht einig. Durch dieses Anhängsel erschwert sich die Sache.

Aber bleiben wir bei der einfacheren Aufgabe.

Wir würden weitere Finanzangelegenheiten, Soweit sie nicht ausdrücklich der gemeinsamen Regie vorbehalten bleiben - zu diesem Kapitel komme ich noch - selbstverständlich verländern.

Wir bekämen z. B. einen Landeskulturrat, Sie zweifeln schon jetzt den rechtlichen Bestand bezüglich der Giltigkeit Selbstverständlich!

Aber zum Schlüsse müssen wir doch einige Ressorts annehmen, wo Sie gemeinschaftliche Betriebe vorziehen müßten Mit dem Kriegswesen, wäre es zwar sehr schmeichelhaft für das Nationalgefühl, eine eigene Armee zu haben, aber gegenüber dem Auslande würden Sie wahrscheinlich doch eine größere Menge vorziehen und ruhig an das Reich abgeben.

Ziemlich ähnlich wäre es wohl auch mit dem Münz- und Kreditwesen, Soweit dieses wirklich gemeinsame Angelegenheiten betrifft und mit dem Verkehrswesen; denn Eisenbahnpolitik und Handelspolitik im Großen kann man auch nur aus großen Staatsverbanden heraus machen.

Das wäre recht schön und gut; diese Zukunftsymphonie gefällt Ihnen wohl? Aber sind wir denn schon fertig? Ich möchte glauben, eine Kleinigkeit fehlt noch! Diese gewisse Abgabe an den gemeinsamen Reichsbetrieb verfügt auch über andere Kronländer, und wenn von den jetzigen Kronländern wenn man Böhmen, Mähren, Schlesien wegnimmt - drei subtrahiert, bleiben noch 14 übrig.

Diese sind ein ziemlich böses Zugehör, denn, wenn wir den Grundsatz aufstellen: "Nihil pro nobis sine vobis" müßten wir diese Grundsätze offenbar an den übrigen Kronländern anwenden und ob diese damit einverstanden sind, daß wir z. B. das Heerwesen, die Münz- und Verkehrspolitik in gemeinsamen Betrieb übernehmen, baß dieses Schlechtweg nach der böhmischen pfeife tanze - ich sage, nach der böhmischen Pfeife, denn wir würden mitpfeifen - wie eingangs erwähnt - das bezweifle ich aber fehr! Sie würden das nicht machen und nicht bloß unfere Landsleute aus angeborenem Haß - wir könnten nicht mehr sagen, gegen das èechische Volk, - sondern gegen uns geeinigte Böhmen.

Ihre eigenen flavischen Brüder würden den ärgsten Widerstand leisten; denn den Polen in Galizien gefällt das Wirtschaften auf Regimentskosten des Reiches sehr gut! (Sehr richtig!)

Die wären für die Verländerung des Finanzwesens gar nicht zu haben.

Ihre flavischen Brüder in Kärnthen und Südsteiermark, die Slovenen, wären gar nicht zufrieden über die Steigerung der Kompetenz des Landes, sie würden es als ein Unglück für sie empfinden und wären die ärgsten Gegner.

Also, was würde Schließlich aus dem ganzen Experimente, aus dem gemeinschaftlich unternommenen Experimente werden? Wir würden zur Einsicht kommen, so geht es nicht, es würden vielleicht wieder Vertreter der einzelnen Länder zusammenkommen, aber nein! Das geht doch nicht! Das war ja der Fehler im Jahre 1867, daß eben das Königreich Böhmen gegen sein historisches Recht zusammengeschweißt wurde mit den Vertretern anderer Kronländer, und daß es dort überstimmt und in eine Lage gebracht wurde, die nicht der Billigkeit entspricht.

Wir könnten auch nicht von vorne anfangen. Da wären wir mit den ganzen staatsrechtlichen Plänen dort angekommen, wo wir ausgegangen sind. Das geht doch nicht!

Was bleibt dann eigentlich übrig? Ich kann Ihnen dies ganz genau sagen, kurz und gut: der Ruf nach dem Staatsstreiche. Das allein wollen ihre staatsberechtlichen Bestrebungen bedeuten. Der Ruf an die Gnade des Monarchen: Andere die Ordnung des Staates in einer Weise, welche uns konveniert. (Sehr gut!)

Hochverehrte Herren! Jeder Staatsstreich, jedes Oktroy, ist ein Unrecht, und eine Rechtstheorie, die zum Schlüsse zum Anrufen des Unrechtes gelangt, ist nichts wert, von der können Sie uns unmöglich zumuten, daß wir mithalten.

Dies wollte ich an dieser Stelle in Erinnerung bringen, weil, wie gesagt, die Budgetdebatte vielfach verwoben ist mit derartigen staatsrechtlichen Exkursionen.

Ich lasse Ihnen das Zeugnis angedeihen, daß es diesmal nicht in so offensiver Form geschehen ist, wie wir sonst gewohnt sind in der Form von Adreßanträgen. Allein dagegen entschiedenste Stellung zu nehmen, erachteten wir als unsere Pflicht.

Wenn auf eine Verständigung mit uns jemals gerechnet werden soll, so ist Alles, was mit den staatsrechtlichen Bestrebungen Zusammenhängt, unbedingt zurückzudämmen; sonst ist eine Verständigung nicht möglich. Wir wollen einen Sichern Rechtsboden.

Was sollen uns Besprechungen, Zusicherungen, die auf einem Rechtsboden gegeben werden, den Sie hinterher selbst für ungiltig erklären und für dessen Beseitigung Sie sich selbst einsetzen wollen? Das können Sie uns nicht zumuten.

Wir halten uns an den reellen Boden, wo eben einmal die Einwohner nebeneinander wohnen, und wir sind bedacht, für, wenn irgendwie möglich - ich will nicht sagen - Versöhnung, so hoffnungsselig sind wir nicht - aber eine Milderung der Gegensätze herbeizuführen, eine weniger selbstmörderische Art des Kampfes, der nicht auf einmal zum Stillstande gebracht werden kann.

Und es ist ein Wunsch, der gewiß von der überwiegenden Mehrheit der Stammesgenossen in beiden Lagern auf das Alleraufrichtigste geteilt wird. Die bloße Tendenz zu kämpfen, um weiter zu kämpfen, ist wenig neu und gerade denjenigen, die die Existenzberechtigung im Kampfe haben, steht sie vollkommen ferne.

Eine Unmöglichkeit ist dort ganz gewiß nicht. Das hat im Kleinen die eben abgelaufene Landtagssession gezeigt. Wir, die wir schon seit Jahren im Kriege gegeneinander stehen, haben uns doch zu einem Werke wenigstens anstandslos geeinigt.

Aus beiden Seiten war die Einsicht vorhanden: Unserem Lehrerstande gegenüber ist die Aufbesserung der Verhältnisse eine rückständige Pflicht und Ehrenschuld. Wir sehen, dazu bedarf es einer besonderen Einnahmsquelle und haben wir sie nicht bloß mit Ziemlicher Einmütigkeit beschlossen, ja sogar uns leibhaftig dafür eingesetzt durch eine Deputation aller Parteilager, die nach Wien den Gang nach Kanossa unternahm? Wir hoffen von diesem einmütigen Vorgehen, daß der Erfolg nicht ausbleiben wird, wenn es auch jetzt nicht zu sein scheint.

Unter allen Umständen beweist doch dies, daß ein Zusammengehen in Dingen, welche außer der Kampfessphäre liegen, unbedingt möglich ist; ja, noch eine andere Erscheinung zeigt sich, daß nämlich die Landesvertretung in Fragen derartiger wirtschaftlicher Natur bald nach ganz anderen Gesichtspunkten sich gruppiert und zusammenschließt, daß nicht Deutsche und Èechen, sondern Agrarier, Industrielle und Gewerbsleute einerseits vorhanden sind, daß wir anderseits sogar dem Zufälligen Umstände gemäß, Gastwirtsfreundliche oder Brauereifreundliche auch eine Rolle spielen sehen.

Jedesfalls ist aber der Beweis geliefert, daß ein Zusammenarbeiten keinesfalls unmöglich ist. Daß aber der Streit für uns ein Unglück bedeutet und auch im Budget erkennbar ist, das unterliegt keinem Zweifel.

Ich will von den übrigen Ausgabskosten absehen, welche nicht den richtigen Ersparungsrücksichten entsprechen, aber bei jeder Post die - ich möchte sagen - halbwegs den Charakter einer Luxusausgabe trägt ich revoziere den Ausdruck Luxusausgabe und sage, einer Unterstützung für höhere Zwecke, welche über das tägliche Brot hinausgehen, da finden wir sie sofort analog im anderen Lager.

Da wird nicht mehr gefragt: Ist die Eisenbahn notwendig und erträglich? Sondern es wird gefragt: Durch welches Gebiet geht sie? Aha, durch deutsches, da müßt Ihr auch eine Bahn bewilligen, die durch èechisches Gebiet geht, und natürlich gleich mit einem entsprechenden Zuschlage, welcher der Bevölkerungsziffer entsprechen soll und gewöhnlich dann das Doppelte bedeutet.

Geradeso erhält es sich bei Kunstausgaben, bei Ausgaben für Bildungszwecke, Unterricht und derartige Zwecke. Das ist eine schon lange offenkundige Wunde, das wissen Sie, solange bauen Sie förmlich im eigenen Interesse unserer Wählerschast auf diese gegenseitige Connivenz, aber das Endergebnis ist doch eine Schädigung des Gesamtlandes (Sehr richtig!)

Ich erwähnte vorhin, eine sofortige Beseitiaung des Kampses erachtet kein vernünftiger Mensch für möglich. Das widerspricht aller psychologischen Erfahrung, das kann im bebten Falle nur langsam und äußerst vorsichtig eingeleitet werden, mit Schonung der beiderseitigen Interessen und der beiderseitigen Empfindlichkeit der Gegner, die so lange wieder einander in Wehr und Waffen stehen, und wer auch nur einen Ansatz zur Verständigung und Versöhnung machen will, muß dies auf der Grundlage gegenfeitiger Achtung tun.

Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so ist jeder Versuch in dieser Richtung von vornherein aussichtles. Es muß aber jeder Verständigungsversuch den Charakter eines beiderseitigen Interesses an sich tragen, es darf nicht ein Verständigungsversuch auch nur den Anschein haben, daß er das Ergebnis eines Druckes ist, den der andere mit Zuhilfenahme solcher Mittel ausübt, die eigentlich mit dem Zwiste nichts zu tun haben.

Darum erkläre ich - wenigstens als meine persöhnliche Anficht - daß es keinen unglücklicheren Zeitpunkt für die Anbahnung eines Verständigungssversuches gibt als den vor dem bevorstehenden österreichisch-ungarischen Ausgleiche. (Sehr richtig!)

Wir wissen Sehr wohl, und haben es heute aus dem Munde des Herrn Dr. Herold ganz feierlich versichern gehört, daß Sie sich diese Gelegenheit zu Nutze zu machen beabsichtigen und das Zustandekommen dieses Ausgleiches nötigenfalls vereiteln wollen, um sich. wie er anführt, Genugtuung zu verschaffen für das große Unrecht vom 17. Oktober 1899.

Meine Heren! Trotz allem Pathos, mit welchem der Herr Kollega Herold das vorgebracht hat, und mit welchem er offenbar auf Mitgefühl - ich möchte sagen vielleicht auch auf unserer Seite Spekuliert hat, kann ich ihm das doch in keinem Falle widmen.

Denn für Sie war die Aufhebung " der Sprachenverordnungen kein schwereres Übel, von Ihrem Standpunkte ars gesprochen, als für uns die Auferlegung derselben.

Soll über Ihrem Unmut vergessen sein der Unmut des deutschen Volkes nicht nur in unserem Kronlande, sondern in ganz Österreich, der Unmut, der anfloderne Zorn über die Erlassung der Sprachenverordnungen? Verlangen Sie, daß das ganz in Vergessenheit geraten sei?

Sollen wir, hoffend aus ein Satisfaktionsanbot für Sie, uns auf Kommando deshalb irgendwie, möchte ich fagen, in Verftänbigungsversuche einlassen, um Ihre Zustimmung zu dem österreichisch-ungarischem Ausgleiche zu ermöglichen? Gewiß nicht!

Jeder Versuch dieser Art, der unter solchen Auspicien unternommen oder gemacht wird, bringt die Unternehmer desselben von vornherein in den Verdacht ihrer Volksgenossen, daß sie nicht deshalb, weil sie die Sache selbst als billig erachten, sondern aus Leibdienerei gegen den oder jenen, oder gegenüber der Regierung so handeln.

Unter solchen Auspicien würden sogar die sachlich gerechtfertigten und billigsten Verständigutigsversuche vollständig aussichtslos sein, sie wurden an dem Mißtrauen unserer eigenen Stammesgenossen scheitern.

Dies sühlte ich mich verpflichtet, hier rückhaltslos zu erklären. Wenn jemals eine Verständigung zwischen uns angebahnt werden sollte, dann wäre ich viel eher der Ansicht, daß dies zu einer Zeit und auf einem Gebiete geschahen muß, wo wir beide gleichmäßig interessiert sind, und das ist das Gebiet der Wahlreform, welches heute auch

schon vom Herrn Abgeordneten Dr. Herold ausführlich behandelt wurde.

Ich glaube nämlich, daß wir beide Volksstämme in Böhmen, ein gleich großes, unzweifelhaft sehr hohes Interesse haben an einer gründlichen Reform unserer Wahlordnung, welche allerdings nur im Zusammenhange mit der Änderung der Landesordnung durchgeführt Werden könnte.

Wir haben beide vollkommen die Berechtigung und ein großes Interesse daran, daß die Aufteilung der Landtagsmandate aus den Städten und Landgemeinden in einer gerechten Weife auf Grund eines einfachen Schlüssels - welcher die Bevölkerungsziffer und Steuerleistung, beide kombiniert, in Betracht zu ziehen hätte - endlich einmal erfolgt, damit geradezu Ungeheuerlichkeiten beseitigt werden, von denen jetzt noch unsere Wahlordnung wimmelt.

Wir haben ein gleich- großes Interesse daran, daß diejenigen Zugehörigen zu unseren Völkerschaften, welche derzeit noch keinen Zutritt zum Landtag haben und doch indirekt an den Lasten des Landes partizipieren, endlich einmal den Zutritt zum Landtage erlangen (Bravo!)

Ich stimme mit dem Herrn Abgeordneten Dr. Herold darin überein, daß dieser Zutritt aller Voraussicht nach sich vollziehen kann, in einer, der fünften Kurie des Reichsrates analog nachgebildeten Weise.

Denn, was nützt es, sich in das Mäntelchen der Freiheit zu hüllen und zu sagen: ,, Ich bin für das allgemeine, direkte Wahlrecht im Landtage!" Wie bin ich aber in der Lage, es durchzuführen? Dazu brauch ich doch drei Viertel der jetzigen Mitglieder des Landtages!

Wie will ich einer ganzen Wählerklasse ein Wahlrecht absprechen, wie kann ich dies konfiszieren? Es ist dies, meine Herren, nicht möglich!

Es kann bloß eine Schrittweise Reform in dieser Richtung hergestellt werden, man muß sich des Einverständnisses nahezu sämtlicher Mitglieder des Landtages versichern, sonst bleibt jeder solcher Versuch ein Schlag ins Wasser.

Ich zweifle nicht daran, daß wir soweit den gegenwärtigen Ideen entgegengekommen sind, daß wir wohl alle soviel demokratisches Öl haben, beziehungsweise, daß wir uns alle mit Soviel demokratischen Öl tränken lassen mußten, um die Forderungen an sich als vollkommen gerecht zu erkennen.

Wer zu den Lasten des Landes beiträgt, hat auch Anspruch auf ein korrespondierendes Recht der Anteilnahme an der Gesetzgebung und Verwaltung des Landes. Allerdings kann der Landtag nicht vorgreifen gegenüber der Reichsvertretung, wo ein ausgedehnteres Wahlrecht noch mehr am Platze ist: allein ein guter Witte kann nach Einrechnung einer bestimmten Anzahl von Mandaten eine solche fünfte Kurie schaffen.

Das liegt im Bereiche und im Befugnisse der Landesverwaltung.

Wir haben ferner noch ein gleich großes Interesse daran, dass in der Kurie der Großgrundbesitzes, das, was jetzt als Ausfluß des guten Willens getan wird, nämlich das Kompromiß, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird, und daß dies nicht bloß dem guten Willen und dem Entgegenkommen der Parteien überlassen bleibe.

Sie haben gewiß, meine Herren, auch Billigkeitsgefühl genug und es wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß die Stellung von uns Deutschen hier im Landtage, bei den Wahlen in die Kommissionen, in den Landesausschuß und in die Landesinstitute, eine vollkommen unwürdige ist.

Wir sind nach wie vor der Gnade und Ungnade der einzelnen Parteien ausgeliefert, und können nur durch deren Wohlwollen irgend welche Stimme oder Stelle erlangen.

Das kann doch unmöglich im Sinne des Gesetzgebers gedacht und gehandelt sein.

Schließlich sind Sie ja auch vollkommene Anhänger des Gedankens, daß jede Nation ihre eigenen nationalen Rechte am besten wahrt, wenn sie allein sich um sie zu kümmern braucht, wenn dem anderen Volksstamme gar keine Ingerenz auf dieselben zusteht.

Von diesem Standpunkte aus aber empfiehlt sich die Errichtung von nationalen Kurien mit Vetorecht, während gegen das Unrecht in den Wahlen die Einführung von Wahlkurien das zweckentsprechende Mittel wäre. Es machte zwar den Eindruck, als würden Sie die Einführung von nationalen

Kurien mit Vetorecht als ein bloß einseitiges Zugeständnis an uns Deutsche ansehen.

Täuschen Sie sich aber darüber nicht! ES ist ganz entschieden im Interesse beider Teile und es ist zugleich ein Moment zur Vetständigungsaktion mehr darin gelegen, wenn jeder Volksstamm in der Vertretung des Landes unbeirrt seine Angelegenheiten selbst zu ordnen in der Lage ist.

Eine solche Wahlreform, die meines Erachtens den ersten Schritt zur Verständigung bilden könnte, hätte den Vorteil, daß sie bloß von der Landesvertretung allein abhängt, während in einer anderen Frage, wie dies so ziemlich unter uns feststeht, nur das Eingreifen der Reichsvertretung zum Ziele führen könnte, das ist nämlich die Regelung der Sprachenfrage.

Allerdings - und darin stimme ich mit Seiner Exzellenz dem Herrn Abg. Dr. Baernreither überein - das Junktim, mit dem man bisher alle Ausgleichsvorlagen zu versehen pflegte, kann für die Dauer, wenn jemals ein erfolgreicher Schritt getan werden soll, nicht erhalten bleiben.

Es ist ein Hemmschuh, welcher über dem einen das andere nicht zustande kommen läßt und zur Folge hat, daß schließlich aus den bestgemeinten Plänen nichts wird und nichts werden kann.

Jedes Junktim ist der Ausdruck eines ganz potenzierten Mißtrauens, daß nämlich der andere Teil, wenn ich mit meinen Leistungen den Vorantritt habe, mit seiner Gegenleistung nach seinem Versprechen nicht folgen könnte.

Das ist der Ausdruck einer solchen Gemütsstimmung, bei welcher der einfachste Verständigungsversuch an sich schon ausgeschlössen ist, daher ist das Junktim hinderlich und auf der anderen Seite nicht notwendig. Denn bei der Voraussetzung, unter welcher es seine Wirkung äußern könnte, ist jeder Versuch ohnedies aussichtslos.

Nicht minder wäre einer Regelung durch die Landesvertretung im Wege des Einverständnisses fähig die Sprachenfrage bei den autonomen Gemeinden. Denn für dieselbe war schon eine Einigung wenigstens in dem grundlegenden Gedanken erzielt, welcher dahin geht, daß jeder autonome Körper sich seine Verhandlungs- und Amtssprache selbst bestimmt und nicht gezwungen werden kann, Eingaben welcher Art immer in einer anderen Sprache als dieser entgegenzunehmen, beziehungsweise darüber zu amtshandeln.

Die Sache war, wie erwähnt, schon im Jahre 1900 bis auf einige unwesentliche Differenzen zur vollen Einigung gebracht und würde wahrscheinlich keinen besonderen Schwierigkeiten begegnen.

Allerdings, der heikelste Punkt ist und bleibt die Regelung der Sprachenfrage vor den staatlichen Behörden.

Hochgeehrte Herren von der èechischen Seite! Einige Ihrer Redner haben sich gestern darüber beklagt, daß Sie von allen deutschen Rednern bisher die zwar der Form nach verschieden, aber im Wesen gleichlautende, nämlich eine stramm ablehnende Antwort erhalten hätten, daß man der Forderung nach der internen èechischen AmtsSprache entgegengehalten hätte die Festlegung der deutschen Staatssprache.

Wenn Sie von mir etwas Anderes erwarten, dann bedauere ich, Sie enttäuschen zu müssen. (Beifall. )

Wir müssen Ihnen eine vollkommen übereinstimmende Antwort erteilen. (Lebhafter Beifall. )

Sie brauchen aber durchaus nicht in der Forderung der Festlegung der deutschen Sprache als Staatssprache eine Mißachtung Ihres Stammes oder eine Minberbewertung desselben zu erblicken. Die bringen Sie künstlich hinein, während sie im Wesen der Sache nicht liegt (Abg. Anýž ruft: Šestnáct milionù Slovanù proti 8 mil. Nìmcù a proto by mìla býti nìmecká Staatssprache!)

Gestatten Sie mir, ich will Ihnen den Beweis erbringen, es ist nicht meine Sache, mich in leere Phrasen zu ergehen, ich werde mir bald eine andere Frage au Sie zu stellen erlauben, Herr Kollege Anýž, wenn Sie sich; am Gespräche beteiligen wollen, woran Ihnen gelegen zu sein scheint.

Ein Recht der Sprache als solches gibt es nicht, sondern bloß ein Recht von Menschen bezüglich ihres Sprachgebrauches und der Alt. XIX. unseres Staatsgrundgesetzes hat bedauerlicher Weise, wie längst anerkannt ist, eine fehlerhafte Fassung, indem er von einer Gleichberechtigung von Sprachen spricht. (Widerspruch rechts. )

Die erste Prämisse müssen Sie als richtig zugeben. Die Sprachen Sind doch nicht Träger oder Subjekte von Rechten, das sind nur Menschen oder Personen, Seien es nun physische oder juristische Personen. Es haben allerdings Sämtliche Staatsbürger in Oesterreich einen Anspruch auf Gleichberechtigung im Gebrauche ihrer Sprache bei den öffentlichen Aemtern und Behörden, in der Schule, soweit die Sprache die landesübliche ist, wobei ich den alten Zwist ganz bei Seite lassen will, ob sie für den ganzen Umfang des Landes oder bloß für den jeweiligen Amtssprengel giltig ist.

Allein in diesem Umfange fungiert die Sprache als Bersständigungsmittel der Staatsbürger und Parteien untereinander als lokales Berständigungsmittel, welches ein. ganz bestimmtes Geltungsgebiet hat Daneben besteht aber ein Recht des Staates als der höchsten juristischen Person im Reiche auf den Gebrauch jener Sprache bei der Besorgung Seiner Angelegenheiten, welche er als die zweckmäßigste hiefür Selbst erachtet und als Solche feststellt.

Daß aber in einem vielsprachigen Staate, wie in Oesterreich, nur eine Sprache diese Funktion der Staatssprache oder allgemeinen Bermittelungssprache - denn dem Wesen nach sind diese beiden Ausdrucke vollständig gleich und nur in der Form verschieden nur jene Sprache erfüllen kann, welche von den meisten Bewohnern gesprochen wird, ist offenkundig, und der Sachlage nach ist das in Osterreich doch nur die deutsche. (Widerspruch rechts. Posl. dr. Zimmer: Kde to stojí ve èlánku XIX. ? Posl. dr. Roèek: Kde, to stojí napsáno? Posl. dr. Zimmer: To by musela býti øeè vìtšiny slovanské!)

Das ist Ihnen heute Sehr unangenehm, aber die Tatsache besteht schon. Und jetzt frage ich Sie, hochgeehrter Herr Anýž, in welcher Sprache wird denn ein èechischer Richter mit einem slovenischen seine Amtskorrespondenz fuhren? (Sehr gut I) Wahrscheinlich doch in der deutschen. (Sehr richtig!) Posl. Anýž: To je fantorn Váš!)

Nejvyšší máršálek zemský (zvoní): Prosím, aby øeèník nebyl vyrušován.

Abg. Dr. Eppinger (fortfahrend): Aber auch die Notwendigkeit einer solchen allgemeinen Bermittlungssprache ist gegeben. Aus der Tatsache selbst würden Sie sich nichts machen, nur aus Ihrer Festlegung und offiziellen Anerkennung, und zwar aus dem Grunde, weil das, aber unberechtigter Weife, Ihrer nationalen Eitelkeit mißfällt, weil Sie das verletzt. (Abg. Dr. Funke ruft: Chauvinismus !)

Aber, meine Herren, es war das Bedürfnis dafür früher nicht vorhanden. Gerade infolge neuerer Einbruchsversuche und infolge von Irrungen, die entstanden sind, erscheint jetzt die Festlegung einer Solchen allgemeinen Bermittlungssprache, die nur die deutsche Sein kann, unbedingt notwendig.

Das eine will ich dagegen zugeben.

Ich Sprach bisher von allen jenen Fällen, in welchen der Staat Seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, zu verwalten und zu entscheiden hat. Dort wird er um seiner selbstwillen, um seine Existenzberechtigung zu wahren, stramm darauf Sehen müssen, daß eine einheitliche Sprache gehandhabt wird, weil es nach der Natur der Sache nicht anders sein kann.

Allein, wo Parteienrechte in Frage kommen, wo die Tätigkeit der Staatsbehörden darin besteht, den Parteienrechten zur Geltung zu verhelfen, sei es nun, darüber zu entscheiden, oder die Entscheidung Vorzubereiten, oder selbst auszuführen, dort erkläre ich es anstandslos als die Pflicht des Staates, die exakt richtige Rechtspflege auf die höchfte Stufe zu stellen, und nicht bloß angebliche Zweckmäßigkeits- und politische Rücksichten zu üben. Diese Hüterin und Wahrerin der Rechtsordnung zu Sein ist die erste Aufgabe des Staates.

Allein zu den Parteien in diesem Sinne zähle ich in keinem Falte die Staatsbeamten selbst, die Organe des Staates in ihren amtlichen Berrichtungen. Denn der Staatsdienst ist nicht dazu da, um den Tummelplatz abzugeben für die Betätigung subjektiver nationaler Gefühle, des nationalen Bewußtseins, das bleibt von vornherein ausgeschlossen.

Allein die Auseinanderlegung und Gruppierung sämtlicher Geschäfte nach diesen zwei obersten Grundsätzen, nämlich das Staatsinteresse hier und das Parteienrecht dort, fuhrt zu dem Ergebnisse, das ich in einem Dichterworte zusammenfassen kann, welches ewig wahr bleibt: Leichtfertig ist die Jugend, zuweilen aber auch das Alter - mit dem Worte, insbesondere mit dem Schlagworte, doch Schwer handhabt es sich wie des Messers Schneide!"

Die Begriffe "Staatssprache" hier und "innere èechische Amtssprache" dort, erhalten Bedeutung und Inhalt dadurch, daß man sie genau präzisiert.

Bis dahin bleiben sie ein Schlagwort, das man in die Menge wirft, das Aufregung hüben und drüben erzeugt und der positiven Ausgestaltung nicht fähig ist.

Das muß Inhalt erst erhalten und das ist allerdings ein hartes Stück Arbeit, zu dem viel Fleiß und Erfahrung und, was nicht das Mindeste ist, auch guter Wille gehört.

Denn, hochgeehrte Herren, alle Verständigungsversuche, die Vielleicht jetzt unternommen werden konnten, werden insolange erfolglos bleiben, als nicht der aufrichtige gute Wille in beiden Lagern und überdies wenigstens beim weitaus größten Teile der Bevölkerung vorhanden ist.

Dieser Mangel läßt sich durch nichts, durch keine Kunst des Diplomatisierens, durch keine Erfahrungen und Geschicklichkeiten in der parlamentarischen Vertretung ersetzen:

Dieser Wille muß vorhanden sein, oder es ist Schade um die Zeit und Mühe, die auf derartige Versuche überhaupt verwendet wird.

Das braucht uns aber nicht abzuschrecken und, wenn unser ganzes Tun, welches diesem Zwecken gewidmet ist, auch für die nächste Zukunst aussichtlos erscheint, es ist ein schönes Ideal, seinem wirklichen Erkennen, der Erkenntnis dessen, was gut und recht ist, treu zu bleiben, ob mit, ob ohne Aussicht auf Erfolg für die letztzeit, treu zu bleiben, auch wenn das Gute erst kommenden Geschlechtern zum Segen gereichen sollte.

Und es ist dies ein Schönes Ideal! Es ist aber mit Entsagung verbunden; man verzichtet auf den lärmenden Beifall des Tages, auf die Begeisterung der lugend, welche natürlich im forschen Darauslosgehen mehr Befriedigung findet, als im nüchternen, prosaischen, verständigen Vorgang. Allein es hinterläßt in uns das beruhigende Bewußtsein der erfüllten Mannespflicht. (Beifall. )

Vielleicht, daß wir diesem Ideal einmal nahekommen - wahrscheinlich ist es aber unter den gegenwärtigen Umständen nicht!

Zur formalen Erledigung des Budgets bemerke ich, daß meine Gesinnungsgenossen und ich, zwar das Beispiel unserer Stammesgenossen aus andern Lagern ebenso gut hätten befolgen können, und das wir ebenso gut erklären können: "Wir sind dagegen".

ES schaut auch etwas schneidiger aus; allein das könnte ein großes Unglück und eine schöne Bescherung werden, wenn sich diesem Witze noch einige andere Parteien anschließen würden.

Erlauben sie, dann würde das Budget abgelehnt, und was würden Sie selbst dazu sagen? (Lebhafter Beifall. )

Das mußten ja schließlich die Anderen besorgen und gestatten Sie mir zu sagen, daß wir zu diesen anderen gehören. Wir werden für das Budget stimmen. (Lebhafter Beifall, andauerndes Händeklatschen. Redner wird beglückwünscht).

Nejvyšší maršálek zemský: Dávám závìreèné slovo panu zpravodaji.

Zpravodaj posl. dr. Foøt: Slavný snìme! Dosavadní, celkem velice klidný a z vìtší èástí i naprosto vìcný prùbìh rozpoètové debaty opravòoval k domnìnce, že i závìrek této debaty týmž tonem zakonèí.

Bohužel však doznali jsme sklamání, výslechnuvši øeè p. øeèníka, jenž vývody své právì dokonèil. Pan øeèník zpùsobem, vzhledem k jeho dosavadní politické èinnosti pøekvapujícím, vystoupil proti snahám národa èeského ne snad vyvrácením našich názorù, nýbrž zpùsobem snahy tylo bagatelisujícím, je ironisujícím, ba on pøímo svými úsmìšky nás urazil a provokoval do té míry, že považujeme za svoji povinnost, abychom mu naruèest stejným zpùsobem splatili. (Výbornì! Výbornì! Hluèný potlesk. )

Pan mluvèí strany nìmecké vytýkal nám, že prý vlastnì v ohledu státoprávním nevíme ani, co chceme, že prý nevíme, proè to chceme, a že prý nevíme, jak to chceme. To je asi trest jeho dlouhých vývodù.


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