Čtvrtek 24. července 1902

kdyby tato historická státotvarná, státoprávní individualita král. Českého plně ne tak, jak se děje dnes v našem celém ústavním zřízení, byla uznávána a kdyby jí bylo ušetřeno zrovna tak, jako se šetří individuality král. Uherského. Zdaž Vás, jako syny této země, když přijdete do delegací do Uber, nedotkne se jakýsi hrot výčitky, proč by koruna česká neměla míti toho lesku, jako koruna uherská? - vždyť jejich osudy jsou stejné. Tolik o historickém rázu.

Konečně to má ráz ústavní; ústavní ráz českého státního práva spočívá ovšem v tom, že my vycházíme z téhož stanoviska, z jakého sama prosincová ústava vychází, že totiž primerní zákonodárství náleží sněmu král. Českého a že toto zákonodárství v jistých společných odvětvích se přenáší na ústřední sbor. My ale stojíme na stanovisku, že se na ústřední a říšský parlament vídeňský přeneslo trochu mnoho, trochu více, než náš parlament a my zde můžeme vydržeti. Ale to jest také jen otázkou ústavy a otázkou praktickou a věřte mi, že bylo by ve prospěch německého lidu a nás všech, kdybychom dovedli najíti skutečně tu věcnou distinkci, co z tohoto primérního zákonodárství má zůstati tomuto původci veškerého práva, tomuto sněmu a co má býti přeneseno na ústřední parlament.

A možná, kdybychom na tomto základě ke shodě dospěli, že by se Vám to české státní právo počalo líbiti, ono opravdu je lepší než jeho pověst.

Velectění pánové, proč tedy vždy a ve všem se vidí jakýsi státoprávní moment? Vy pravíte, že tím státním právem českým Němci v Čechách byli by odtrženi od svých soukmenovců. To se mohlo ještě říci před 10 lety. Ale my slyšíme nyní nejen od tak zvaných Alldeutschů, slyšeli jsme včera dokonce od jednoho poslance strany té duchaplný výrok, že přišla na vrch "alldeutsche Pest" -, nýbrž slyšíme i od velmi moudrých a vážných německých kolegů: V tom není žádné velezrády, když otevřeně prohlašujeme, že cítíme se členy jednoho velkého německého národu za hranicemi a že ty vzájemné duševní svazky nemají býti protrženy. Já vím, že nepřekáži ani říšská, ani státní hranice této pospolitosti německé a zcela právem čerpáte z existence velkého německého národu za hranicemi této říše mnoho své síly a vytrvalosti Jak se můžete pak domnívati, že by takováto rekonstrukce státního zřízení na základě českého státního práva, odtrhla Vás od Vašich spoluobčanů německé národnosti ostatních zemi této říše, když by zde byly ještě společné záležitosti a když by zde byla společná vláda, v níž byste dozajista Vy měli vždy vrchu.

Ani tento argument není závažný a, jestli jsem se o něm zmínil, učinil jsem tak proto, aby se neustále nemělo za to, že tím sledujeme nějaké nemožné cíle.

Velectění pánové, já netajím sobě, že nynější doba vůbec k nějaké základné revisi ústavy sotva je vhodná. My víme, že před takovouto revisí ústavy musí se prodělati, abych tak řekl, krisi ústavních a politických, že je k tomu potřebí velikých přípravných prací a dobrého porozumění mezi dotyčnými faktory. Ale, velectění pánové, tím Vám žádnou křivdu nečiníme, poněvadž si nemůžeme mysliti, že bychom kterémukoli obyvateli tohoto království křivdili, když prohlašujeme stále a stále, že stojíme na tomto primerním státním právě tohoto království, že my stojíme při něm proto, poněvadž tato zem má právo, o svých osudech rozhodovati a poněvadž tato země má právo, aby mohla skutečně rozhodovati tak, jak si přeje. Tím nekřivdíme žádnému obyvateli tohoto království, tím nekřivdíme pranikomu. Jestliže to zde prohlašuji, prohlašuji to naproti těm pánům nejen z německé strany, nýbrž i proti těm pánům s naší české strany a těm tak zvaným mladším stranám; které nám neustále vyčítají, že my státní právo zapíráme, že naň nepamatujeme, že nepoužíváme všech příležitosti, abychom tomuto státnímu právu zjednali platnost atd.

Já pravím a opakuji to znovu a znovu: státní právo zemí koruny české a našeho království jest pro nás drahým odkazem naších předků, jest pro nás věcí, kterou pokládáme za svatou, a která je pro nás také takovou záležitostí, kterou nebudeme nositi stále na trh, aby jí bylo stále smýkáno (Výborně! Potlesk. )

Tak, pánové, pohlížíme na naše státní právo, tak pohlížíme na státoprávní naše účele. Máme důvěru v sílu našeho národa, ale máme také důvěru ve vývoj věcí, máme důvěru v sílu práva a máme konečně důvěru v celý historický vývoj střední Evropy, že konečně přijde doba, kdy rozpozná se na všech stranách, kdy rozpozná se při dynastii i u vídeňské vlády, kdy rozpozná se i u našich krajanů německých, že znovuuznání státoprávního postavení zemí koruny české je silnou a pevnou baštou proti každému nebezpečí z venčí (Výborně! Dlouhotrvající potlesk. Řečníku se gratuluje. )

Oberstlandmarschall: Es gelangt zum Worte der nächste für den Antrag eingetragene Redner Herr Abg. Dr. Eppinger.

Abg. Dr. Eppinger: Hoher Landtag! Es hieße wahrlich Holz in den Wald tragen, wenn ich als letzter Generalredner zur Budgetdebatte es übernehmen wollte, an der Hand der Ziffern des Budgets den Nachweis Zu führen, was uns ohnehin von vorneherein klar ist, was so oft hervorgehoben wurde, daß nämlich die Finanzlage von Böhmen eine überaus klägliche ist und durchaus nicht dem wirklichen Verhältnisse seiner Bedürfnisse einerseits und seiner Leistungsfähigkeit andererseits entspricht, sondern daß eigentliche Ergebnis der schon Jahrhunderte währenden Tatsache ist, daß Böhmen kein selbstständiger Staat, sondern das Glied eines Staatsgebildes ist und dieser Gemeinschaft, wie in anderer Richtung, so auch in der Finanzwirtschaft Rechnung tragen muß.

ES läßt sich nicht verkennen und wegleugnen, daß, wenn unser Heimatland nicht Zu den Einnahmen des Reiches weit mehr beitragen mußte, als seine Anteilnahme und die Gegenleistung desselben ausmacht, wenn sich Böhmen seine Einnahmsquellen selbständig bestimmen könnte und nicht damit vorliebnehmen müßte, was ihm der Staat als Einnahmsquelle zuweist oder, richtiger gesagt, übrig läßt, es finanziell ganz anders dastehen könnte, als es jetzt leider da steht.

Es sind dies ganz gewiß Tatsachen, deren Richtigkeit nicht verschwiegen werden kann, mag man ein Autonomist von Haus aus oder aus Passion sein oder nicht.

Es hat es auch der Herr Generalberichterstatter nicht unterlassen, hat das aber noch in ganz anderer Weise verwertet, denn er erklärte geradezu, daß in Österreich eine große Renaissance stattfinden müßte, daß die ganze Struktur des Staates überhaupt anders werden müßte, die Struktur Böhmens in- und außerhalb desselben, und daß ohne dieses radikale Heilmittel eine Sanierung der Finanzen überhaupt schlechterdings unmöglich wäre.

Das ist nun doch eine bedenkliche Sache und der unmittelbare Herr Vorredner hat geradezu mit begeisterten und einladenden Worten uns animieren wollen, aus denselben Gedanken einzugehen, nämlich aus den bekannten staatsrechtlichen Gedanken.

Ich möchte nur wissen, ob hier der Platz dazu ist, derartige Erwägungen vorzubringen und ob damit ein vernünftiger, einleuchtender Zweck verfolgt werde.

Wird vielleicht die uns hier obliegende Aufgabe dadurch gefördert und nicht etwa behindert und beirrt, ohne daß an den tatsächlich gegebenen Verhältnissen etwas geändert werden kann ?

Ich möchte wohl glauben, die letztere Frage ist unbedingt zu verneinen. (Abg. Dr. Hackel: Sehr richtig!)

Gewiß! Gestatten Sie mir ein Gleichnis.

Nehmen wir an, ein Baumeistet würde vom Inwohner einer Wohnung um Rat gefragt, wie innerhalb derfelben, nachdem dieselbe anerkannt unzweckmäßig und unbehaglich ist, überhaupt viel zu wünschen übrig läßt und ärmliches Mobiler aufweist, wie da Abhilfe geschaffen werden könne, vielleicht ein besserer Lichteinfall oder Luftzutritt vermittelt werden könnte, daß man Fenster ausbreche u. dgl. mehr.

Wenn nun in einem solchen Falle der Baumeister keinen anderen Rat wüßte, als zu sagen: "Sie, lieber Mann, Ihr ganzes Innenwohnen ist eigentlich nichts wert; so lange Sie da sind, kann ich nicht helfen, ziehen Sie aus und werfen Sie nur die übrigen heraus und schauen Sie, daß Sie nur selbst Hausherr werden, " dann wird er aber sagen, daß wohl dem verschüchterten Inwohner nicht damit geholfen würde:

"Entschuldigen Sie, gestrenger Herr Baumeister, ich wohne hier nicht zur Miete und nicht gegen Kündigung, sondern bin selbst so ein Stuck Hausherr seit langer Zeit, zumal sind das die Zimmer, in welchen meine eigenen Eltern und Großeltern gestorben sind, und in denen ich auch meine Kinder großzuziehen hoffe, mit Ihrem Rate ist mir eigentlich sehr wenig gedient, dazu habe ich Sie nicht zu Rate gezogen, Sondern Sie müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen und hätte ich Ihren Rat darüber eingeholt. "

Oder gehen wir noch weiter. Nehmen wir an, der Baumeister habe noch bessere und kühnere Vorschläge. Er spricht zu seinem Inwohner und sagt:

"Ihnen haben die Zimmer, die Sie jetzt bewohnen, früher gehört, Sie waren früher selbst ein kleiner Hausherr, und das ist das Grundstück zu dem jetzt bestehenden Gebäude. Da wurde im Laufe der Jahre rechts und links um-, zu- und angebaut, was Sie nicht hätten dulden müssen. Allerlei Sachen stehen jetzt dort, welche Sie in Ihrem Hause beeinträchtigen. Wissen Sie was? Schauen Sie, daß Sie das Haus freilegen, das ganze Um- und Angebaute räumen Sie weg, werden Sie selbständiger Hausherr, dann können Sie mit den übrigen Bewohnern des Hauses auf ganz anderen Grundlagen sich auseinandersetzen. "

Was aber wird dann geschehen? Vielleicht sagt der Inwohner:

"Nein, das scheint mir ein gewagtes Experiment zu sein, das mache ich nicht, " oder bei einem lebhafteren Temperament ist es auch möglich, daß es seinem Stolz, feinem Eigendünkel schmeichelt, und daß der Inwohner sagt: "Aha, von Rechtswegen könnte ich auch Hausherr sein, " und daß er mit Freude darauf eingeht, begeistert wird und sich erwärmt für dieses sein Staatsoder - Pardon - sein Hausherrnrecht.

Möglich ist das immerhin, aber das eine ist gewiß: "Sobald er auch nur einen Schritt zur Ausführung unternimmt, sobald er nicht etwa an die Freilegung seines hineingeredeten, selbständigen, kleinen Hauses, sondern auch nur an die Entwerfung seines vernünftigen Planes schreitet, wird er sofort gewahr werden, daß all' dies platterdings undurchführbar ist, daß sich die Um- und

Zubauten nicht erschüttern lassen, daß sich an ihnen nicht rütteln läßt, ohne daß zugleich die Festigkeit und Standfestigkeit des ganzen Gebäudes und der eigenen Wohnung Sehr erschüttert würde. Das Gleichnis ließe sich noch weiter ausführen.

Ich könnte auf den Fall verweisen, was dann daraus würde, wenn nicht bloß ein Inwohner da ist, wenn ihrer mehrere da sind, die nicht eines Sinnes, Sondern grundverschiedener Anschauungen wären.

Allein ich will Ihre Geduld nicht lange in Anspruch nehmen. Das Gleichnis hinkt, wie jedes andere, aber in einer Richtung, hochgeehrte Herren von čechischer Seite, charakterisiert es ziemlich genau den Standpunkt, den Sie stets einnehmen, wenn Sie in die Budgetdebatte den Zankapfel des Staatsrechtes hineinwerfen. Sie können an den Verhältnissen nichts ändern, uns nicht Luftbilder vorspiegeln, wie es sein könnte, wenn wir vielleicht in einer Zeit von anno dazumal lebten, oder wenn wir die Aufgabe hätten, den Staat neu zu organisieren, oder neue Finanzpläne für denselben auszuarbeiten. Das nützt uns absolut nichts.

Wir sind dermalen darauf angewiesen, mit den gegebenen Verhältnissen zu rechnen, und auf diesem Boden, so gut es geht, uns zurecht zu finden, in jenen Wohnungen, in welchen wir mit Ihnen zusammen zu wohnen berufen, oder - im Sinne der Exaltados aller Parteien gesprochen, - verurteilt sind.

Wir sind der Ansicht, daß wir uns vertragen müssen, so gut, als es nach Sachlage zulässig ist, vor allem aber lehnen wir mit aller Entschiedenheit alle staatsrechtlichen Experimente ab, (Bravo-Rufe) wenn eine solche Zumutung je an uns gestellt werden sollte. Wir tun dies nicht bloß aus irgend welcher Aversion, oder, wie uns der unmittelbare Herr Borredner zugemutet hat, aus Störrigkeit, wir beschränken uns nicht auf Witzeleien darüber, auf mehr oder weniger gelungene Stichelreden, wir wissen sehr gut, was Ihre staatsrechtlichen Bestrebungen eigentlich zum Inhalt haben.

Es war, der Herr Vorredner, wolle mir das vergeben, ein überflüssiges Mätzchen, uns zuzumuten, wir sollen vorliebnehmen mit der Definition: "Was wir hier tun und reden, ist Staatsrecht. "

So gut informiert über den Inhalt und Zweck Ihres Staatsrechtes sind mir noch.

Eine kurze Probe davon will ich Ihnen Sofort liefern. Ihre Staatsrechtlichen Bestrebungen gehen dahin, daß derjenige Länderkomplex, der heute offiziell benannt ist "Königreich Böhmen, Markgrafschaft Mähren und Herzogtum Ober- und Niederschlefien", daß er einmal ein selbständiges Ganze bildete unter der Erbherrschaft der Habsburger, mit Selbständigkeit nach Außen, Selbständiger Verwaltung nach Innen. Sie erklären weiter: In das jetzige Staatsrechtliche Verhältnis sind diese Kronländer auf rechtswidrige Weise gekommen. Sie erklären, daß der jetzige Zustand, nach welchem diese Kronlander über ihre wichtigsten Dinge auf dem Wiener Reichsrate gemeinschaftlich mit den Vertretern der übrigen Provinzen Österreichs zu beschließen berufen sind, keine Gesetzeskraft besitze, sondern er sei bloß mit der Autorität der Tatsache ausgerüstet und Sie knüpfen an diese Erörterung das weitere Begehren, daß dieser angeblich rechtswidrige Zustand beseitigt und an feine Stelle ein nach Ihrer Anficht einwandsfreier, früherer Zustand treten möge. Ich will Ihnen die Gerechtigkeit widerfahren lassen, Sie wollen nicht den früheren Zustand um feiner selbst willen, sondern Sie wollen nur die Rechtskontinuität wahren und die legten in Ihrem Sinne legalen Vertretung der Einwilligung erteilen lassen zu einer wohl vorbereiteten, modernen Ordnung der Dinge. Das ist gewiß wohl die Begriffsbestimmung Ihrer Staatsrechtlichen Bestrebungen und es war durchaus nicht nötig, uns mit Solchen Gemeinplätzen abzufinden, und eben darum, weil wir nun wissen, was das Ziel Ihrer Bestrebungen ist, lehnen wir es auch mit Voller Überzeugung ab, weil wir Ihnen ebenso genau nachrechnen und beweisen können, worin die Andurchführbarkeit - geradezu das Unausgedachte - dieser Ihrer Pläne liegt.

Das können wir Ihnen genau Sagen. Vor allein anderen leiden diese Ihre Theorien an dem Mangel, daß Sie sich Selbst im höchsten Grade unklar sind, welche Rechtsordnung Sie eigentlich restituieren wollen, welche Körperschaft Ihnen die letzte legale Vertretung des Landes vorstellen soll, welche für Sie das Organ bilden soll, um die Zustimmung zu einer neuen Ordnung der Dinge zu geben.

Das kann ich Ihnen an der Hand Ihrer eigenen Quellen, nicht etwa au der Land kritischen Nörgler aus unserem Lager nachweisen.

Es hängt dies mit folgendem zusammen: Die unmittelbaren Vorgänger unseres jetzigen Verfassungsgesetzes - und darauf haben Sie es ja besonders abgesehen, dieses Recht unwirksam zu machen, das ist ja das nächste Ziel ihres Strebens, - das, meine Herren, waren die Gesetzesvorschläge aus den Jahren 1848 und 1849, die nie zur Durchführung kamen, mithin nichts zählen; und dann die ständische Verfassung aus Grund der Ferdinandeischen Landesordnung von 1627.

Glauben Sie, meine Herren, daß Sie selbst sich darüber einig sind, ob diese verneuerte Landesordnung, ob die Ferdinande Rechtsgeltung habe oder nicht?

Nein, durchaus nicht! Nach altčechischer Auffassung, wenn ich Kalausek's Werk "Štátní právo české" als altčechische Bibel Ihrer Ueberzeugung und Anschauung gelten lassen kann, war die Ferdinandea entschieden ungiltig; denn er sagt wörtlich an einer Stelle, "sie sei ein Unrecht und bleibe ein Unrecht, bis dieses Unrecht wieder gutgemacht werde. "

An einer anderen Stelle sagt derselbe ausdrücklich "die Landesordnungen dürfen nie und nimmermehr als Maß dessen akzeptiert werden, was dem Königreiche Böhmen seit der Schlacht am weißen Berge von rechtswegen gebührt. "

Das sind ziemlich wörtliche Uebersetzungen, für deren Richtigkeit ich vollkommen einstehe. An Deutlichkeit lassen diese gewiß nichts zu wünschen übrig.

Nun, wie verhalt sich denn die jüngere čechische Auffassung dazu?

Neben diesem "alten Testamente" gibt es noch so ein gewisses jungčechisches "neues Testament". Als solches möchte ich wohl mit Recht bezeichnen die Brochure vom Herrn Kollegen Dr. Kramář. Mir ist wenigstens trotz eifrigen Strebens nichts informierendes unter die Hand gekommen und das Meiste, was ich an dieser Stelle von Ihnen gehört habe, ist genau auf demselben Boden gewachsen, aus welchem die Brochure stammt.

Wie verhält sich nun dieser zur Giftigkeit der Ferdinandea?

Er sagt an einem Orte ziemlich wörtlich - ich kann Ihnen das im Original Zitieren, die Brochure ist in deutscher Sprache erschienen -:

"und das öffentliche Recht Böhmens ist jetzt genau dasselbe, das es vor dem rechtswidrigen gewaltsamen Eingriffe der Kaiserin Maria Theresia war".

Das war aber das Jahr 1749.

Also Ihr Herr Klubgenosse Dr. Kramář, der findet, daß schon die Rückkehr aus den Zeitpunkt von 1749 genügt, wenn man aus den letzten einwandssreien Rechtszustand des öffentlichen Lebens in Böhmen zurückgehen will.

Meine Herren! Dieser Unterschied ist aber ein höchst bedenklicher. Ob ich in der Geschichte zurückmarschieren muß um bald drei Jahrhunderte oder bloß um 150 Jahre, das gibt nicht eine meilen-, sondern jahrhunderteweite Differenz der Anschauungen.

Warum kam aber wohl die jungčechische Prägung des Staatsrechtes zu einem so wesentlich anderen Resultate? Auch das kann ich Ihnen vollkommen erläutern. Das altčechische Program konnte mit dem bloßen Negieren auskommen, das war bloß darauf berechnet, die Rechtsgiltigkeit der von Ihnen festgehaltenen Verfassung anzufechten und Gründe dafür zusammenzutragen. Da kamen Sie damit vollkommen auf, um im Volke das dumpfgrollende Bewußtsein zu erhalten: uns ist Unrecht geschehen, und Jahrhunderte langes Unrecht wird hier immer genährt und gemehrt. Unter jungčechischer Führung - und zwar gerade zur Zeit, aus der die Kramář'sche Brochüre stammt - da witterten Sie etwas wie Morgenlicht, da glaubten Sie, So ganz unmöglich wäre es doch nicht, daß wir einmal freiere Hand erhalten, und etwas von unserem Staatsrecht unter Dach und Fach bringen konnten. Da fieng das Bedürfnis an, zu modernisieren alle Kreise, auf deren Mitwirkung oder auch nur Verstäudnis Sie hätten ungefähr zählen müssen, um die Sache etwas mundgerechter zu machen. Denn ein solches Frontmachen vor vollen drei Jahrhunderten hat etwas Mißliches, wenn man das vereinfachen kann und Sich bloß vor anderthalb Jahrhunderten aufpflanzt, das ist wesentlich einfacher und der Gedanke lag sehr nahe:

Warum kam Dr. Kramář zu diesem Resultat? Er fand, daß die Ferdinandea selbst eigentlich eine derogatorische Klausel enthalte, nach welcher der König sich einmal die Macht vorbehielt, in diesen seinen Erblanden Gesetze und Rechte, wie es das ius legis ferendae mit sich bringt, zu machen und zu ändern.

Und diese deragatorische Klausel anerkannte er ohne weiters, während die altčechischen Geschichtsforscher wesentlich anderer Ansicht waren. Tomek und Kalousek erklären ausdrücklich: diese Klausel bezog sich bloß auf das Privatrecht, aber mit den Landesrechten und den Verfassungsrechten umzuspringen, war er nicht berechtigt, das hat er nicht gewollt.

Dr. Kramář aber, in dem Bestreben, die Sache handlicher zu machen, nahm keinen Anstand daran, auszusprechen, - das ist für jeden, der es liest, sonnenklar, sowohl an der einen Stelle im Vorworte, als auch an der anderen im Artikel VIII. a, daß es keinem Zweifel unterliegt, - und sich mit der Auslegung geradezu lustig zu machen über seine Vorgänger, daß sie auch nur einen Augenblick im Zweifel gewesen sein konnten.

Wir wären glücklich dabei angelangt, daß wir noch die ständische Verfassung vorfinden, wenigstens in jungčechischer Prägung, und sie als giltig ansehen. So, möchte mau glauben, müßte der Landtag, wie er dazumal von Rechtswegen bestand, jetzt auch nur eigentlich zusammentreten, um hier Ja und Amen zu sagen zu den Reformen, welche geplant sind. Und dabei will ich Ihnen überall das Zugeständnis machen, daß Sie eine Reform in ganz modernem, alle Teile befriedigendem Sinne anstreben.

Was würde nun wohl geschehen? Der ständische Landtag sollte zusammentreten. Nun, ein schweres Stück Arbeit wäre es immerhin, denn die Vertreter des geistlichen Standes, die Vertreter des Herrenstandes, des Ritterstandes und die Vertreter der königlichen Städte, die sollten sich hier, oder, der historischen Treue halber, ob dem Prager Schlosse zusammenfinden, und sollten

nun - nun, was sollten sie eigentlich? Hier Scheinsitzung abhalten, zu etwas, was vorbereitet ist, ihr feierliches Ja oder Amen sagen. Und dann? Was sollten sie dann?

In Gottes Namen wieder verschwinden.

Eine leichte Aufgabe, Geisterspuck aufzuführen, hier zu erscheinen und dort in Versenkungen wieder zu verschwinden.

Das wäre ganz gut, aber glauben Sie denn auch, einen Darsteller dieser Rolle auch nur auf eine Stunde wieder aufzubringen.

Schlechterdings unmöglich! Wenn sogar beim Herren- und Ritterstande vielleicht der Besitz der entsprechenden landtäslichen Güter noch den Prüfstein für den wirklichen Besitz der Landstandfähigkeit abgeben könnte, Vertreter der königlichen Städte sind absolut nicht mehr zu finden.

Die jetzigen Bürgermeister und Räte, das sind eben Funktionäre auf Grund der Gemeinde-Ordnung aus dem Jahre 1860, die auch zu dem ganz verpönten Zeug gehört, das Ihnen rechtswidrig aufgedrängt wurde, aber Vertreter der königlichen Städte sind sie doch nicht.

Ich will aus dein Spiele lassen was das für ein Bild abgäbe. Eine Solche Versammlung wäre eher für ein Wachsfigurenkabinet als für die Landtagsstube von Böhmen verwendbar.

Also so kann es wohl nicht gemeint sein. Wie Abhilfe schaffen? Herr Dr. Kramář war auch darin nicht verlegen.

Ist es nicht der alte Landtag, nun so lassen wir den neuen Landtag als solchen gelten, als rechtsvermittelndes Organ, und schlankweg Schreibt er in Seiner Broschüre, ich zitiere fast wörtlich:

,, Was die legale Vertretung des Königreiches Böhmen anbelangt, so kann das gar keine Schwierigkeiten machen, weil der König nach der Ferdinandea berechtigt war, sich die Vertretung des Landes zusammenzusetzen, wie er wollte. Das Recht zu mehren und zu ändern, war also auch das Recht Vertreter zu bestimmen. "

Er führt als Beispiel an: Geradeso wie Ferdinand II. den geistlichen Stand zum ersten der Landesvertretung machte, ohne sich um die Zustimmung der übrigen Stände Zu kümmern, so konnte es der jeweilige König, auch da kommt et auf einmal zur Rechtsgiltigkeit des jetzigen Landtages auf Grund des Februarpatentes, und erst 1868 in der Deklaration von August hatten die damaligen Vertreter Ihres Volkes auf's feierlichste und entschiedenste erklärt, daß dieser Landtag es ist noch derselbe, in dem wir sitzen - die ungerechte, unrichtige und unberechtigte Vertretung des Landes sei, daß sie sich darum von den Verhandlungen dieser Körperschaften fern halten und sich an ihnen nicht weiter beteiligen wollen.

Das ist also wieder einmal eine Frontveränderung in der Rechtsanschauung! Und warum? Weil der jetzige Landtag viel handlicher ist, wenn man schon im Manövrieren ist.

Aber, meine Herren, diese Divergenz in den Anschauungen, dieser Frontwechsel, dieses so rein nach dem augenblicklichen Bedürfnisse Den Mantel nach dem Winde drehen macht doch einen kläglichen Eindruck.

Das soll die rechtliche Begründung sein für eine gange so schwerwiegende Bewegung, welcher ihr Volk an die 40Jahre durch dick und dünn nachläuft, für die es sich förmlich todschlagen läßt, im guten Glauben an die Richtigkeit dessen, was ihm gepredigt wird l

Dem Volke nehme ich es nicht übel; dem können wir nicht zumuten, daß es sich auf die Prüfung so gewundener, historischer und rechtlicher Erörterungen einlasse; allein unter Ihnen mag es doch einige wenige Wissende geben, -viele nicht - es ist keine angenehme Sache, es ist ein mühsames Stück Arbeit, sich darin zurecht zu finden - die sich nur halbwegs vom glatten Schlagworte emanzipiert haben und auf den Grundgehalt der Dinge zurückgehen.

Es ist nichts angenehmes, und allzuvielen werden es nicht sein, die sich dessen bewusst sind, aber einige gewiß, und gerade die Führer, welche die Aufgabe haben, an diesen Rechtszustand anzuknüpfen; und wenn diese denselben Gedanken im Volke einer auf guten Glauben bauenden Menge, immer wieder vormachen, so ist das, möchte ich sagen, ein Frevel, (Sehr richtig!) ein Mißbrauch, ein Gauckelspiel, wie es in diesen Dimensionen noch niemals dagewesen ist.

Wie kann man aber bei der Menge erwarten, daß die Einsicht hier Einzug halten könnte, wenn immer und immer wieder von den Führern die Fahne hervorgeholt und wieder lustig flattern gelassen wird? Zum so und so vielten Male erleben wir das, und gerade sind Sie wieder daran, sich unter der Staatsrechtssahne zu reillieren.

Mit welchem Rechte aber wollen Sie uns eine Mitarbeit an diesem Werke zumuten? Es ist doch für uns der reine Wahnsinn, wo wir uns doch der Unklarheit Ihrer eigenen Anschauung in dieser Sache bewußt sind.

Aber nicht genug daran. Hat denn dieses ganze Bestreben, die Geschichte rückzubilden, eine innere Berechtigung? Sie sagen, um mich auf Ihren Standpunkt zu stellen: Ja, im Leben eines Volkes sind tausend Jahre Unrecht noch fein Tag Recht.

Es entspricht dem Rechtsbewußtsein unseres Volkes, was ihm seiner Zeit Von Rechtswegen gebührte, wieder zu erlangen, und wir lassen uns durch den Ablauf der Zeit in diesem unseren Bestreben nicht beirren. Das sagen Sie. Gestatten Sie mir indeß: Dieselbe menschliche Bernunft, welche für das Geltungsgebiet des Privatrechtes gewisse zeitliche Schranken aufgerichtet hat, über welche hinaus ein Eingreifen der jetzigen Staatsgewalt nicht mehr zulässig erscheint, weil eine Notwendigkeit für das Rechtsbewußtsein längst nicht mehr vorhanden ist - dieselbe menschliche Bernunft ist es ja, die ja auch im Leben der Völker ähnliche Schranken aufbauen muß; denn, was ehemals Wohltat war, kann durch die Reaktivierung in die Gegenwart Plage, was ehemals Vernunft war, kann jetzt Unsinn werden. (Rufe: Bravo! Bravo!)

Im Leben der Einzelnen und Völker gibt es gewisse Erscheinungen, die, wenn sie einmal weggeschwemmt sind, für immer verloren sind, und die sich nie und nimmermehr galvanisieren lassen.

Und mit welchem Recht wollen Sie mit dieser Tendenz der Rückwirkung die Geschichte mit einem bestimmten Jahre anfangen. Oder - korrekt gesprochen - als Ausgangspunkt Ihrer Erörterung sehen Sie das Jahr 1526 an, nämlich den Bertrag zwischen Ferdinand I. und den Ständen mit seinem Krönungsrevers und dergleichen.

Ja, geehrte Herren, wenn man sich schon einmal auf den strammen Standpunkt stellen wollte gegenüber solchen Vorkommnissen, so muß man sich auch fragen: Ja, wer gab denn damals jenen ständischen Herren das Recht, sich für das ganze Land rechtsförmig zu verbinden?

Die Einwohnerschaft des Landes bestand ja nicht aus 200 bis 300 Herren, Sondern aus so und so vielen hunderttausenden Menschenhindern.

Und was wird die Antwort darauf sein ?

ES ist das geschichtliche Bildung, das hat sich so ganz von selbst ergeben. Ja! geschichtliche Bildung ist kein rechtserzeugender Faktor, Sondern ist ein Sammelname für alle möglichen Vorgänge, unter denen regelmäßig das reine Gegenteil des Rechtes, die Gewalt, die erste Rolle einnimmt.

Meine Herren! Blättern Sie nicht bloß in der Geschichte unseres Heimatlandes, blättern Sie in der Geschichte jedes beliebigen Staates in Europa nach, so werden Sie hier früher oder später auf eine Stelle Stoßen, die ganz einfach lehrt, daß Gewalt vor Recht geht. Es ist das ganz einfach, daß der Stärkere seinen Willen dem Schwächeren aufgezwungen hat. Ganz gewiß ist das wahr. Wollten aber deshalb alle europäischen Staaten eine solche Rückwärtskorrektur vornehmen, was wurde daraus werden? Daraus wurde ja ein Solches Durcheinander, ein Solches Uiberund Durcheinander werden, ein reiner Weltbrand, daß wir die Konsequenzen gar nicht auszudenken, geschweige denn zu erleben vermöchten. (Zwischenruf: Mommsens-Theorie!)

Das habe ich durchaus nicht damit gesagt, sondern die Tatsache in Erinnerung gebracht, daß in der Geschichte eines jeden Landes ein Punkt zu finden ist, in welchem diese Rechtskontinuität unterbrochen wird, bald früher, bald Später, das ist ja eine Tatsache, über deren Richtigkeit ja unmöglich ein Zweifel herrschen kann.

Aber nehmen wir Selbst den Fall, meine geehrten Herren, daß der böhmische Landtag in Seiner jetzigen Zusammensetzung anstandslos kompetent wäre zur Versassungsrevision, wie der Herr Kollege Kramář gesagt hat, nehmen wir weiter an, daß wir Deutsche sogar vollständig einverstanden wären mit Ihnen unter der Losung: jetzt wollen wir Schon endlich Ruhe haben, macht mit uns was Ihr wollt, es wird vielleicht nicht So Schlecht fein, glauben Sie denn, meine Herren, daß Sie imstande wären, mit der Form oder auch nur im Scheine Rechtens eine derartige staatsrechtliche Renaissanze herbeizuführen? Gar keine Möglichkeit!

Sie vergessen auf eines, das Einverständnis


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