Pátek 5. èervence 1901

Podmoklí, Dìèínì, Škvròanech, pak v místních obcích èítajících pøes 30. 000 obyvatelù 30 perc., v Praze 40 perc. základního služného; pøídavky tyto buïte ve stejných lhùtách se základním služným vypláceny.

Tytu aktivní pøídavky hradí okres školní (§ 15 a 32 zákona ze dne 24. února

1873, è. 16 z. z. ).

V pøíèine poètu obyvatelstva, ustanoveného v tomto paragrafu a v § 28 a èl. II. je rozhodný výsledek toho kterého všeobecného sèítání lidu.

Zastupitelstvo místní obce, ve které jest škola, po pøípadì zastupitelství obcí pøiškolených, mohou se svolením c. k. zemské rady školní povoliti uèitelským osobám na školách své školní obce pøídavky drahotní nebo pøíbyteèné, v takových pøípadech musí však pøíspìvky ty pro všecky školy a to veškerým osobám uèitelským stejné kategorie ve stejné výši býti udìleny.

K tomu jest minoritní votum, které navrhuje, aby místo druhého odstavce pøedlohy bylo vloženo jako drahý odstavec: "tyto aktivní pøídavky hradí školní obec. "

Das Minoritätsvotum zu § 30 Alinea 2 lautet:

Diese Aktivitätszulagen bestreitet die Schulgemeinde.

Landtagssecretär Höhm (liest):

§ 30 lautet:

"Den lehrbefähigten Lehrpersonen an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen (eigenen Religionslehrern mit festen Bezügen) gebühren in die Pension nicht anrechenbare Aktivitätszulagen, welche in Ortsgemeinden

über 8. 000 bis 16. 000 Einwohner 15 Przt., in Ortsgemeinden über 16. 000 bis 30. 000

Einwohner 20 Przt. und in Karolinenthal, Smichow, Kgl. Weinberge, Žižkow, Karlsbad, Teplitz-Schönau, Marienbad und Franzensbad, sowie in den Gemeinden Koschiø, Wrfchowitz, Nusle, Fischern (Bez. Karlsbad), Bodenbach, Tetschen, Skwrnian, dann in den Ortsgemeinden mit mehr als 30. 000 Einwohnern mit 30 Przt., in Prag mit 40 Przt des Grundgehaltes zu bemessen und in gleichen Raten mit dem Grundgehalte auszuzahlen sind.

Diese Aktivitätszulagen bestreitet der

Schulbezirk (§ 15 und 32 L. G. vom 24. Feber 1873. L. -G. -Bl. Nr. 16).

Für die hier und in dem § 28 und Art. II. normierte Bevölkerungs-Zahl ist das Ergebnis der jeweiligen allgemeinen Volks-

zählung maßgebend.

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde, in welcher sich die Schule befindet, bezw. die Gemeindevertretungen der eingeschulten Gemeinden können mit Einwilligung des k. k. Landesschulrathes den Lehrpersonen an den Schulen ihrer Schulgemeinde Theuerungs- oder Quartierbeiträge bewilligen. In solchen Fällen müssen aber diese Beiträge für alle Schulen und zwar allen Lehrpersonen Derselben Kategorie in gleicher Höhe bewilligt werden. "

Oberstlandmarschall: Zu diesem Paragraph liegt ein Minoritätsvotum vor.

Ich ertheile dem Minoritätsberichterstatter Herrn Grafen Zedtwitz das Wort.

Abg. Karl Max Gras Zedtwitz: Die bisher von mir vertretenen, allerdings auch hier in der Minorität gebliebenen Antrage, betrafen die Bezüge des Lehrerpersonals. Der jetzige Antrag betrifft die Zahlungspflicht und zwar die Zahlungspflicht in der Weise, dass es sich darum handeln soll, ob die Aktivitätszulagen, welche in Folge der verschiedenen Lebensverhältnisse in den einzelnen Gemeinden an die Lehrer zu zahlen sind und zwar nach den im den vorangehenden §§ bereits getroffenen und bereits angenommenen Bestimmungen, - ob diese Zahlungspflicht von Seite der Schulgemeinden oder von Seite des Schulbezirkes zu übernehmen sei.

Die frühere Gesetzgebung hat die Aktivitätszulagen unter die Ausgaben des Landes miteingestellt. Der Antrag des Landesausschusses, welchem auch die Schulcommission in ihrer Majorität beigetreten ist, schreibt die Pflicht, die Aktivitätszulagen zu bestreiten, den Schülbezirken zu, und unser Minoritätsantrag geht darauf hin, dass die Schulgemeinden als solche die Aktivitätszulagen zu bestreiten haben.

Gestatten sie, mit einigen wenigen Worten darauf hinzuweisen, dass der Zweck der Aktivitätszulagen, wie er durch die bisherigen

Erörterungen festgestellt wurde, derjenige ist, die verschiedenen Lebenserfordernisse in den einzelnen größeren Orten gegenüber denen in den kleinen gewissermaßen auszugleichen. Es ist unleugbar, dass in den größeren Stadien die Bedürfnisse zum Leben und zur Beschaffung aller Lebensmittel und anderer Bedarfsartikel für das tägliche Leben, ungleich höher sind, als wie, wenigstens der Mehrzahl nach, in den kleineren Orten und hat der Landesausschuß seinen Antrag dahin gestellt, die Schulcommission dem zugestimmt, dass zur Ausgleichung der Verschiedenheit der Lebensverhältnisse Aktivitätszulagen gewährt werden. Da man von der Ansicht ausgegangen ist, dass in der übergroßen Mehrzahl von Landgemeinden die Verhältnisse, was dag materielle Leben anbelangt, sich so ziemlich gleichsteht, so ist big zu einer gewissen Grenze eine diesbezügliche Differenzierung durch Zuweisung von Aktivitätszulagen nicht nothwendig, und deswegen sind, wie die Majorität der Schulcommission angenommen hat, Aktivitätszulagen und das Recht, solche zu beanspruchen, erst in jenen Schulorten ausgesprochen worden, welche von 8000 Einwohnern auswärts als Bevölkerungsziffer haben, wobei selbstverständlich die Ergebnisse der letzten Volkszählung als maßgebend betrachtet werden.

Es ist, wie Sie, meine Herren, aus der Vorlage ersehen können eine gewisse Unterscheidung gemacht worden zwischen den kleineren Orten von 8000 big 16. 000 Einwohnern u. s. w. und dafür Prozente des Gehaltes ausgesprochen worden.

Dagegen ist ja gar nichts einzuwenden.

Es ist meiner Ansicht nach ganz recht und billig, dass man diese Abteilungen schafft, aber die Frage bleibt immer, wer soll verpflichtet sein, diesbezüglich die Zahlungen zu leisten.

Bereits im Vorjahre, als die Grundsätze über das von dem Landesausschusse vorzulegende Gesetz hier besprochen wurden, haben wir auf dieser Seite, und ich glaube, wohl auch ein großer Theil der Vertreter der Landgemeinden, uns dafür entschieden, dass es tatsächlich nicht der große Kreis der Steuerträger, sondern der Kreis jener Steuerträger es sein soll, welcher in dem betreffenden Orte, wo die Aktivitätszulagen zu leisten sind, thatsächlich sich befindet, und dass auch

die dortige Bevölkerung diesen Verpflichtungen nachzukommen hat.

Wir stehen auf dem Standpunkt und gehen von dem Gesichtspunkte aus, dass die Aktivitätszulage ein, ich möchte sagen, integrierendes Merkmal der Verhältnisse des betreffenden Schulortes ist, und infolgedessen der Schulort als solcher eben seinen Lehrern das zu leisten hat, was zu ihrer Lebensführung weiter erforderlich ist, nämlich was abgesondert von den allgemeinen Gehältern und Quinquennien zur Lebensführung in dem betreffenden Orte notwendig ist.

Ich meine also, es seien die Schulgemeinden als solche zu verhalten, dass sie diese Aktivitätszulagen leisten.

Thatsächlich ist ja bis heute vielfach von den Schulgemeinden allerdings im Wege von freiwilligen Leistungen ein Beitrag den Lehrern gezahlt worden und wir wissen, dass man in größeren Städten den Lehrern außer dem, was ihnen durch das Gesetz zugeschrieben ist, von Seiten der Schulgemeinde Zubußen gegeben hat, um ihnen ein standesgemäßes Leben im Schulorte zu ermöglichen.

Hier soll dieser Grundsatz durch das Gesetz ausgesprochen werden und ich glaube, so sehr ich durchdrungen war und bin von der Richtigkeit der Grundsätze, die in meinem früheren Minoritätsvotum lauen, aber hier abgelehnt wurden, dass bei diesem Minoritätsvotum es doch evident erscheint, dass das der richtige Vorgang sei, was wir in Antrag bringen.

Meine Herren, wenn jetzt der Schulbezirk als derjenige bezeichnet wird, der für die Aktivitätszulagen aufzukommen hat. wie kommen da die Landgemeinden in einem Schulbezirke dazu, für drei, vier in demselben Schulbezirke bestehende Städte die Aktivitätszulagen zu bezahlen?

Ich muss offen gestehen, das fasse ich nicht recht. Ihre Lehrer bekommen keine Aktivitätszulagen und zwar mit Recht nicht, weil überhaupt der Grundgehalt der Lehrer jetzt auf eine Höhe gestellt worden ist, welche gegenüber den früheren Gehalten eine ganz erhebliche Aufbesserung bedeutet.

Sie sind nothwendig in jenen Gemeinden, welche von 8000 Einwohnern aufwärts

zählen.

Und, meine Herren, dafür soll der ganze Schulbezirk auskommen, dafür sollen die Landgemeinden die Zahlung mitübernehmen für Umstände und Verhältnisse die nur in den Städten, beziehungsweise, in den größeren Orten existieren

Ich glaube, das widerstreitet so dem

Gefühle der Billigkeit und der Gerechtigkeit,

dass mein Minoritätsvotum mir wenigstens vollständig begründet erscheint.

Auf der andern Seite beobachten wir einmal andere Kategorien, gehen wir in große Städte mit eigenen Schulbezirken, Prag, Reichenberg, Königgrätz. Diese müssen, weil sie eigene Schulbezirke sind, die Aktivitätszulagen für ihre Lehrer bestreiten, aber sie müssen auch bestreiten jenes Plus, welches über die 10pCt. von den Schulbezirken durch das Land bestritten werden muss. Sie müssen auch dafür wieder mitzahlen und die Aktivitätszulagen, bezw. dieses Plus, welches über die 10percentigen Zulagen von dem Lande getragen werden muss, dazu müssen sie contribuiren.

Wie auf der einen Seite die Kategorie der ganz kleinen Landgemeinden durch diese Bestimmung mir schwer getroffen erscheint, so finde ich auch auf der anderen Seite eine Ungerechtigkeit gegenüber jenen großen Orten, die eigene Schulbezirke bilden

Nach beiden Seiten hin scheint mir die Auffassung, welche durch das Minoritätsvotum vertreten wird, die richtige zu sein und deswegen trete ich mit aller Wärme dafür ein.

Ich glaube, dass, wenn schon die Herren Vertreter der Landgemeinden, bezw. jener Orte, die unter 8000 Einwohner zählen, früher Anstand genommen haben, der bisher von mir vertretenen Minoritätsvoten aus Rücksicht für die Lehrerschaft beizutreten, dass sie sich jetzt veranlasst sehen, wo es sich um die Frage der Zahlungspflicht ohne jede Schädigung des Lehrerstandes handelt, - denn die Lehrer bekommen ihre Aktivitätszulage, und für sie ist die Frage irrelevant, aus wessen Tasche sie dieselbe bekommen, ob vom Lande, von dem Bezirke, der Gemeinde, thatsächlich bekommen sie sie dem Minoritätsvotum, welches ich hier zu vertreten mir erlaube, mit! Rücksicht auf die angeführten Gründe beizutreten. Und von diesem Standpunkte aus, meine Herren, ohne

mich in längere Erörterung einzulassen, empfehle ich das Minoritätsvotum (Bravo,

Bravo! Lebhafter Beifall)

Oberstlandmarschall: Zu diesem Paragraph sind Redner zum Worte gemeldet und zwar:

contra: die Herren Abgeordneten Pacher, Adámek, Janoušek;

pro: die Herren Abgeordneten Legler, Dr. Eppinger und Dr. Reiniger.

K tomuto èlánku jsou pøihlášeni øeèníci:

Contra páni posl. Pacher, Adámek a Janoušek;

pro páni posl. Legier, Dr. Eppinger, a Dr. Reiniger.

Es gelangt zum Worte der erste contra angemeldete Redner. Ich ertheile das Wort dem Herrn Abgeordneten Pacher.

Abgeordneter Pacher: Hoher Landtag! Die Anzahl der Einwendungen, die wir gegen das vorliegende Gesetz zu erheben hätten, ist ja eine nicht unbedeutende. Aus ähnlichen Gründen, aus denen wir verzichtet haben, in der Generaldebatte das Wort zu ergreifen, müssen wir uns auch einschränken, manches vorzubringen, was wir im Interesse des Lehrerstandes, der Schule und der Gerechtigkeit vorzubringen sonst nicht unterlassen hätten.

Aber unter einer steten Zwangslage stehend, sind wir im böhmischen Landtage gewöhnlich dazu verurteilt, wichtige und tiefgreifende Angelegenheiten in letzter Stunde in überhasteter Weise zu erledigen und da noch dafür zittern zu müssen, dass nicht durch irgend einen zufälligen Umstand gutgemeinte, scheinbar der Annahme sichere Anträge dennoch abgelehnt werden.

Darum, meine Herren, müssen wir, da es sich darum handelt, die neue Lehrergehaltsvorlage, sei sie nun auch nicht das, was wir uns darunter vorgestellt haben, anzunehmen, uns veranlasst fühlen, manche Wünsche zurückzustellen.

Es wird zum Beispiel, um nur zwei Angelegenheiten zu streifen, niemand leugnen wollen, dass die Behauptung, die aus Kreisen

der Bürgerschullehrer aufgestellt worden ist, der verhältnismäßig geringe Unterschied in den Bezügen der Volks- und Bürgerschullehrer werde eine Schädigung der Volksschullehrer zur Folge haben, einigermaßen berechtigt ist. Es werden eben manche Bürgerschullehrer streben, Oberlehrer an Volksschulen zu werden. Es wird dadurch einerseits die wünschenswerte Ausbildung der Bürgerschullehrer geschädigt, indem die Kräfte nicht dort bleiben, die einmal dort thätig sind, andererseits wird aber auch wieder das Fortkommen der Volksschullehrer beeinträchtigt, dadurch, dass ihnen die Bürgerschullehrer vorgezogen werden.

Ferner wird niemand von Ihnen, meine Herren, der Überzeugung sich verschließen, dass die Stellung der Industriallehrerinnen eine klägliche sei. Eine Besserung ihrer Lage hat zwar stattgefunden, wie ich glaube, vor drei Jahren, aber diese ist so gering gewesen, dass man immer Fälle erlebt, dass sich die Industriallehrerinnen nicht scheuen, durch Handarbeiten einen Verdienst zu erwerben, um nur das tägliche Brot hereinzubekommen, weil sie ja derart traurige Bezüge haben, dass sie sonst nicht zu leben vermögen und wir müssen zugestehen, dass die Industriallehrerinnen, die an mehreren Orten Dienst haben und so verpflichtet sind, weite Wege zu machen, den Anspruch erheben könnten auf die Quinquennalzulagen.

Meine Herren, wir müssen schon heute uns vorbehalten, künftighin, wenn vielleicht die finanziellen Verhältnisse des Landes und auch die Stimmung in diesem Hause günstiger sein werden, darauf zurückzukommen, denn vergessen soll diese Angelegenheit nicht bleiben.

Heute beschranken wir uns darauf, zum § 30 Anträge zu stellen, welcher unserer Ansicht nach große Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten gegen die Lehrer beseitigen sollen, da, wenn die Lehrer in einem Orte sich nicht wohl fühlen, auch die Schule dadurch beeinträchtigt wird, und die Kräfte, die an diese Schule kommen, den Lehrkräften anderer Schulen keineswegs gleichwertig sind

indem die besten vojt ihnen weiterstreben Aus diesen Gründen haben wir es für nöthig erachtet, Abhilfe gegen diese ungerechten Bestimmungen zu verlangen

Im § 30 sind die Aktivitätszulagen,

welche den lehrbefähigten Lehrpersonen an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, sowie den eigenen Religionslehrern zusprechen werden, erst für Ortsgemeinden mit über 8000 Einwohner angesetzt.

Das wird, meine Herren, von allen den zahlreichen - ich hätte beinahe gesagt zahllosen - Gemeinden, welche unter 8000 Einwohner zählen, als Zurücksetzung und bitteres Unrecht empfunden, und ist zu beglagen, nicht allein von dem Standpunkt aus, dass wieder Unterschiede zwischen Stadt- und Dorfschulen, oder zwischen größeren und kleineren Gemeinden entstehen, was wiederum eine Ungleichmäßigkeit der Lehrerkräfte zu Gefolge haben müsste, sondern es ist auch weiter der Umstand zu bedenken, dass sich dann von der Zahl der Einwohner und zwar bei der Lage der Dinge in Böhmen vielleicht mehr noch in den deutschen Theilen Böhmens als in den czechischen (Rufe: Das ist überall gleich!) - ein Schluss ziehen ließe auf die Theuerungsverhältnisse und daher auch auf die Berechtigung der dort Angestellten, eine Zulage zu ihrem Grundgehalt zu bekommen. (Rufe: In czechischen Orten ist das auch so!)

Darüber kann ich nicht sprechen, aber da unser Antrag allgemein lautet, kommt er beiden Theilen in gleicher Weise zu Gute.

In der Vorlage ist die Rede von Orten über 8000 Einwohner, welche eine Aktivitätszulage von 15 Perz. für ihre Lehrer beanspruchen können. Meine Herren, bedenken Sie, dass wir kleinere Orte haben, welche unter 8000 Einwohner zählen, welche thatsächlich reine Industrieorte, Fabriksorte sind, und welche derartige Theuerungsverhältnisse haben, wie irgend eine Stadt, und sei sie noch so groß, wenn sie etwa das Glück hat, in einer reichen landwirtschaftlichen Umgebung sich zu befinden, und, wenn sie auch selbst volkreich ist, eine weniger volkreiche Umgebung zu besitzen, von wo aus ihr Nahrungsmittel in reicher Hülle zuströmen.

Ferner müssen Sie bedenken, dass es andererseits kleine Ortschaften mit volkreichen Umgebungen gibt, wo Ortschaft n zusammenhängen, die zwar einzeln eine kleine Einwohnerzahl aufweisen, aber beinahe ununterbrochen sich aneinander anreihen, das sind Gegenden, wo die Bevölkerung in denselben

Theuerungsverhältnissen steht, wie in der Großstadt. Ich erinnere zum Beispiel an das böhmische Niederland bei Warnsdorf, Niedergrund, Obergrund bis Rumburg.

Dort gehen die Häuser ununterbrochen fort, so dass dort zwischen Land- und Stadtgemeinde kein Unterschied ist, da in den Landgemeinden Industrie betrieben wird.

Dasselbe finden Sie in Ostböhmen bei Trautenau, in den kleinen Fabriksstädten von Hohenelbe, Arnau, in Aussig und weiter

hinüber bis Asch.

Aus dem ganzen Norden Böhmens von Ost bis West, wie aus dem Süden bei Prachatitz haben ähnliche Orte unter den Theuerungsverhältnissen zu leiden und es kamen zahlreiche Kundgebungen nicht allein ans der Lehrerschaft, welche für sich einen höheren Bezug anstrebt, sondern auch Kundgebungen von Gemeinden- und Bezirksvertretungen, welche sich dagegen wenden, dass solche mechanische Unterschiede gemacht werden, welche ganz unbegründet sind, und ein Unrecht begründen, durch die Ungleichheit in der Behandlung trotz gleicher Theuerungsverhältnisse, namentlich in Ortschaften, welche in der Nähe großer Industrie- oder großer Curorte liegen, z. B. die Gemeindevertretung von Oberdorf bei Komotau. Oberdorf, das unmittelbar an die Stadt angrenzt und wo ebenso wenig zu unterscheiden ist, wo eines ansängt und das andere aufhört, wie hier z. B. Prag von Karolinenthal, Weinberge oder Smichow, setzt sich natürlich dafür ein, dass nicht ihre Lehrer ohne jede Aktivitätszulage da stehen, abwar sie unter eben solcher Theuerung der Verhältnisse stehen wie Komotau. Die Umgebung von Curorten kommt in genau in dieselbe Lage, wie die Bewohner des Curortes selbst, ja in eine noch schlechtere.

Sie wissen ja, dass die Landleute aus weiter Umgebung alle Waren in den Mittelpunkt hineintragen und dass erst das, was übrig bleibt und wieder herauskommt, wieder aus dem Lande verkauft wird. Selbstverständlich ist es ebenso theuer oder nicht viel billiger, aber schlechter, abgelegen, abgegriffen etc.

Alle diese Umstände bringen es dahin, dass die Umgebung von Curorten, nicht etwa

allein z. B. Fischern bei Karlsbad, das mit

demselben so zu sagen einen Ort bildet, son-

dern die ganze Ecke drüben, wo die großen Curorte liegen, unter einer ungewöhnlichen Theuerung leidet, besonders in der Curzeit, wo die Cursaison währt, und unter dieser Theuerung leiden selbstverständlich besonders diejenigen, welche keinen eigenen Grundbesitz haben, sondern von einem festen Gehalt leben müssen, also die Angestellten, die Lehrer.

Es ist, meine Herren, ähnlich zum Beispiel bei Städten, die einander nahe liegen. Theresienstadt, eine kleine Stadt, allerdings viel kleiner als Leitmeritz, steht unter höheren Theuerungsverhältnissen als Leitmeritz

selbst. Denn in Theresienstadt ist bekanntlich

viel Militär, Offiziere, und diese haben hohe Quartiergelder, darnach richten sich die Hausherren.

Offiziere und ihre Familien können selbstverständlich die Lebensmittel bezahlen, wenn sie auch etwas theuerer geboten werden, und so lebt der Beamte und der Lehrer in Theresienstadt unter theueren Verhältnissen, als wenn er drüben in der Schulstadt Leitmeritz wäre.

Ich will, meine Herren, die Aufzählung dieser Beispiele nicht ins Unendliche hinausziehen, obwohl bei mannigfachen Verhältnissen sich dem Gegenstand verschiedene neue Seiten abgewinnen ließen.

Ich will nur sagen, was man mir im Allgemeinen wird zugeben müssen, dass die Abgrenzung nach der Einwohnerzahl insbesondere in der Beziehung, dass man erst bei bestimmten höheren Ziffern der Einwohnerzahl mit Zulagen beginnt und aus andere Umstände keine Rücksicht nimmt, eine crasse Ungerechtigkeit wäre, und dass die Annahme dieses Punktes in § 30 in dieser Form nichts anderes bringen würde, als die sichere Aussicht, dass wir in der nächsten Zukunft mit Petitionen, Ansuchen, Antragen etc. nicht nur seitens der Lehrerschaft, sondern auch von den betreffenden Gemeinden selbst überschüttet würden, welche uns zwingen würden, die jetzt gethane Arbeit zu verbessern. Ich glaube daher, es wäre am besten, wir machen es in einem Aufwaschen und bringen eine, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bestimmung in Antrag und beschließen sofort darüber.

Der Kostenpunkt ist in dieser Beziehung wohl weniger ausschlaggebend, als sonst, denn

ich glaube, der ganze Betrag, um den es sich handelt, ist auf 200. 000 Kr. berechnet. ES ist kein so bedeutender Betrag im Verhältnis zu dem, was wir alles geleistet haben.

Meine Herren! Ich möchte dann darauf hinweisen, dass wir demzufolge auch den Unterschied, der hier aufgestellt worden ist, bezüglich der Curorte, in der Art, dass nur einige wenige genannt sind, nicht ausrecht erhalten können.

Die Curorte, die hier genannt sind, sind Curorte, die man als Weltturorte bezeichnen kann, und die stehen unter feinen anderen theueren Verhältnissen als Prag.

ES Wird sich wohl jeder überzeugt haben, dass man dort draußen nicht bloß als Kurgast, sondern als einfacher Tourist mindestens ebenso theuer lebt, gewiss nicht billiger als in Prag.

Meiner Ansicht nach ist es unrecht, wenn man diese Weltcurorte, die auch Weltpreise haben, Prag nachstellt; aber ebenso unrecht ist es, an alle kleineren Curorte - Sie haben in Ihrem Sprachgebiete auch solche - wie Sangerberg, Königsberg, Eichwald, Johannisbad nicht zu denken. Dort überall bilden sich nach und nach ähnliche Verhältnisse. Das Bade- und Curorte- und Sommerfrischenwesen nimmt zu, die Preise nehmen zu, und der Lehrer ist unglücklich, der unter dieser sich vergnügenden Welt dasteht mit kleinen Bezügen und sich nicht zu helfen weiss. Warum? Weil hier bei Fassung dieses Paragraphes nicht daran gedacht zu sein scheint, dass man die Welt nicht mehr nach einzelnen Kategorien von 5 big 5000 einteilen kann, sondern mit den mannigfachen Verhältnissen in den einzelnen Gegenden der Welt rechnen muss.

Meine Herren, ich will noch ein Beispiel anführen, Haida, die kleine Stadt, welche eine Einwohnerzahl nicht viel über 3000 hat, hat in der That viel ungünstigere Theuerungsverhältnisse, als Leipa das mehr Ackerbauund Industrialstadt ist und mit den angrenzenden Orten über 10. 000 Einwohner zählt. Und doch würde z. B. Haida, das Industrieort ist, welches durch den Umstand, dass ringsumher kleine Gemeinden sich befinden, welche auch Industrieorte sind, unter diesen Verhältnissen zu leiden haben, unter welchen Industrieorte mit stets wachsender Bevölkerung überhaupt leiden müssen.

ES ist also nicht denkbar, dass man gerechterweise au der Fassung des § 30, wie ihn die Commission vorgeschlagen hat, festhalten kann, sondern es bedarf die Fassung einer Änderung, und zwar in der Hinsicht, dass wir nicht allein schon von einer kleinen Einwohnerzahl angefangen, Aktivitätszulagen feststellen, und in Abstufen steigen lassen, sondern eine weitere Bestimmung aufnehmen, dass solche Orte, welche in der Nähe von Ortsgemeinden liegen, die in eine höhere Aktivitätszulagsclasse eingereiht sind, überhaupt Orte, die unter gleichen Theuerungsverhältnissen sich befinden, wie jene größeren Orte nach erbrachtem Nachweise und gestelltem Ansuchen gleichgestellt werden den früher genannten größeren Orten.

Dann meine Herren, entgehen wir auch der mühsamen und niemals auf volle Richtigkeit Anspruch machenden Aufzählung der einzelnen Orte, wie dieselbe versucht wurde, die aber höchstens durch ihre Unvollständigkeit zu einer ganzen Reihe von Verbitterungen und Reklamationen führen wird.

ES ist besser, man trifft im allgemeinen die Bestimmung, dass solchen Orten, die jenen Städten, deren Bevölkerungszahl eine gewisse größere Aktivitätszulage bedingt, angrenzen der benachbart sind und die gleiche Theuerungsverhältnisse nachweisen, auch gleiches Recht mit jenen großen Orten zukomme, wie man es getan hat bezüglich Prag, das mit seinen Vororten in der That eine Sonderstellung einnimmt.

Allein die Orte Fischern, Bodenbach, Tetschen, Skwrnian usw. aufzuzählen, ist überflüssig, es Bedarf der Vervollständigung u. muss durch eine allgemeine Bestimmung ersetzt werden.

Daher beantrage ich namens meiner Gesinnungsgenossen, der Mitglieder der alldeutschen Vereinigung, dass dieser § 30 in seinem 1. Absatz zu lauten hat:

§ 30.

Den lehrbefähigten Lehrpersonen an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen (eigenen Religionslehrern mit festen Bezügen) gebühren in die Pension nicht einrechenbare Aktivitätszulagen, welche in Ortsgemeinden mit 2000 oder weniger Einwohnern mit 10

Przt., bis 4000 Einwohnern mit 15 Przt., bis zu 10. 000 Einwohnern mit 20 Przt., bis 30. 000 Einwohnern mit 25 Przt., in

Orten mit über 30000 Einwohnern, sowie in allen als Curorten geltenden Orten im Allgemeinen mit 30 Przt., in Prag, sowie in Karlsbad, Marienbad, Franzensbad und

Teplitz-Schönau mit 40 Przt. des Grundge-

haltes zu bemessen und in gleichen Raten mit dem Grundgehalte auszuzahlen sind. Ortsgemeinden, welche gleiche Theuerungsverhältnisse, wie benachbarte, in eine höhere Classe der Aktivitätszulage eingereihte Orte nachweisen, sind über Ansuchen den letzteren Orten gleichzustellen

Diese Abänderung beantrage ich. Ferner bitte ich den Herrn Oberstlandmarschall, über den Absatz II gesondert abstimmen zu lassen, weil wir der Ansicht sind, dass es unserer Stellungnahme gegen die Umlagenwirtschaft, unserem Grundsätze, dass mit dieser Umlagenwirtschaft gebrochen werden muss, sowie unserer Anschauung, dass die Schulauslagen vom Lande zu tragen sind, widerspricht Es ist daher nach unserer Ansicht nicht zulässig, dass man hier auf einmal die Aktivitätszulage den Bezirken aufbürden

will.

Es ist dies ein Mittelding, aber ein schlechter Ausweg zwischen dem Minoritätsvotum, welches diese Last den Gemeinden aufbürden will, und dem Grundsatze, den wir selbst verfechten, dass die Schulangelegenheiten Landesangelegenheiten sind, daher aus dem Landessäckel bestritten werden sollen. Dieselben dürfen daher nicht auf die verschiedenen Bezirke aufgeteilt werden.

Dann wiederum eine Umlagenwirtschaft auf einem anderen Wege während, meine Herren, - ich scheue mich nicht es auszusprechen - nicht allein die Erfüllung der berechtigten Bedürfnisse der Schullehrer und Gemeinden, welche an den Schulen interessiert sind, welche uns dazu veranlassen müssen, dass wir selbst größere Schullasten auf uns nehmen, sondern die Überzeugung, dass nur dann, wenn wir die Regierung mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber unseren Forderungen, aus Reichsmitteln das Geld für die Schullehrer zu nehmen, ad absurdum führen, wir sie zwingen werden, einen anderen Weg einzuschlagen.

Meine Herren! Wenn wir selbst uns unserer besten Zukunft, der Jugend, berauben, und nicht der Finanznoth und Schulnoth der Länder zusteuern und uns abmarkten

und abfeilschen lassen, so tragen wir höchstens dazu bei, dass dieser Schlendrian weiter dauern und die Regierung weitere Ausflüchte suchen wird.

Wollen wir unsere ganze Landwirtschaft auf eine gesunde Grundlage stellen, so müssen wir mehr Einnahmen bekommen, und wissen, wo dies zu erzwingen ist: dann brauchen wir auch bezüglich der Schule nicht zu knausern; und das wird gewiss allen ohne Unterschied angenehm sein.

Ich will selbst von denjenigen Herren, welche gegen unseren Abänderungsantrag sind, annehmen, dass nicht Feindseligkeit gegen die Schule, sondern vielmehr ängstliche Sorge für den Landessäckel oder die eigene Tasche der Grund dafür ist, was man schließlich niemandem übelnehmen kann. Denn schließlich ist doch der Säckel dasjenige, was Wichtigkeit genug besitzt, mitzusprechen, und

die Zahl derjenigen ist nicht dicht gesät,

welche über ein überflüssiges Einkommen verfügen, obzwar ich glaube, dass gerade in diesem Hause die Mehrzahl derjenigen, die für höhere Schulumlagen eintreten, solche sind, die ein geringeres Einkommen haben, während eine große Anzahl von Herren, die über reiche Mittel verfügen, in dieser Beziehung zu knaufern für gut finden.

Ich schließe, indem ich Ihnen die von uns beantragte Fassung des § 30 im Interesse der Gerechtigkeit und im Interesse des Schulwesens zur Annahme empfehle, und indem ich zugleich meine Bitte um getrennte Abstimmung über den Absatz 2 des § 30 wiederhole.

Oberstlandmarschallstellvertreter kais. Rath Wohanka: Der Herr Abg. Pacher stellt den Antrag, dass der erste Absatz des § 30 abgeändert werde.

Ich werde die Unterstützungsfrage stellen sobald der Antrag des Herrn Abg. Pacher übersetzt sein wird.

Pan poslanec Pacher èiní návrh, aby první odstavec § 30. byl zmìnìn.

Uèiním o návrhu pana posl. Pachera dotaz na podporu, jakmile bude pøeložen.

Zum Worte gelangt nunmehr der Herr

Abg. Legler.


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