Úterý 2. července 1901

Haus zu derartigen Gegenständen beschlussunfähig machen können.

Diesen Schlüssel geben wir aber auch nicht früher ab, als bis wir genau in allen Einzelnheiten wissen, dass wir unter allen Umständen den Weg in den Landtag zurücktreffen müssen, es ist dies der gewisse Schlüssel, der sich jetzt durch mißbräuchliche Anwendung des Gesetzes für uns ergibt. Denn, meine Herren, das sich Absentiren von Sitzungen oder vom Landtag überhaupt ist doch eigentlich nicht im Sinne des Gesetzes gehandelt. Also bloß auf einer Hintertreppe können wir unser Miethausherrenrecht hier geltend machen, aber den Schlüssel zu dieser geben wir nicht früher heraus, als bis wir wissen, wie sonst die beabsichtigte Reform in allen Stücken ausfällt, und ob das Kräfteverhältnis in beruhigender Weise auch für alle Zukunft gesichert bleibt.

Das mag unschön sein, denn es ist der Ausdruck des höchsten Mißtrauens, anders kann man es doch nicht benennen es ist nämlich der Ausdruck des Glaubens, dass, wenn wir nicht eine entscheidende Stimme mit haben, Sie veranlassen könnten, was für uns vom größten Übel ist, dass Sie, möchte ich sagen, mit teuflischer Bosheit eine Änderung der Wahlordnung vornehmen könnten, bei welcher die Deutschen schließlich auch noch unter ihre jetzige Zahl herabkommen. Halten Sie uns das zu Gute, meine Herren. Mag dieses Misstrauen vielleicht auch in diesem Momente den gegenwärtigen Führern gegenüber, auch unter der jetzigen Stimmung, nicht begründet sein, aber im Kampfe macht man sich die Lehren der Vergangenheit zu Nutze, und da muß man eben nach den gemachten Erfahrungen fein Verhalten auch in der Gegenwart einrichten, und nach den Früchten, welche die nationalen Kämpfe in Böhmen schon gezeitigt haben, und nach den vulkanischen Eruptionen, in welchen sich oft rein nationaler Hass zur Geltung brachte, da darf man sich darüber nicht wundern.

Auch Sie stehen aus diesem Standpunkte der Notwehr, das ist eine nationale Notwehr, welche wir, wenngleich sie unserem persönlichen Empfinden nicht entsprechen sollte, nicht außer Acht lassen dürfen. Diese ist unsere Pflicht, und wenn sich dieselbe auch nicht mit unseren individuellen Anschauungen deckt, so müssen wir doch in dieser Frage unsere private Ueberzeugung zurückstellen und unserer Pflicht des übernommenen Amtes Folge leisten.

Auch Sie, meine Herren, stehen auf demselben Standpunkt. Sie haben wiederholt anerkannt, dass aus diesem Grunde thatsächlich eine Reform der Wahlordnung nur im Ganzen zulässig sei.

Wir haben aber auch einen weiteren Grund, aus welchem uns gerade hier und von dieser Seite der vorgebrachte Antrag gegenwärtig nicht recht discussionsfähig erscheint. Die Landtagswahlordnung in Böhmen ist im höchsten Grade reformbedürftig, das wissen wir ja alle. Jede Wahlordnung wird es im Laufe der Zeit, und es kann ja nicht anders fein; denn jede Wahlordnung fafst schließlich die Verhältnisse bloß in einem bestimmten Augenblicke zusammen, welche namentlich auf die wirtschaftliche, soziale und sonstige Bedeutung einer Bevölkerung Einfluß nehmen, und nach Maßgabe dieser Zusammenfassung anerkennt sie hier Wahlrechte und versagt sie dort. Im Lause der Zeit aber ändern sich diese Verhältnisse selbstverständlich und es müssen dann auch die daraus gezogenen Folgerungen unhaltbar werden und, wenn vollends eine Landtagswahlordnung, wie die unserige, vor 40Jahren erlassen wurde, wenn seither eine Zeit gefolgt ist, in welcher die Menschheit gerade in der Schichtung der Bevölkerung Wandlungen mitmachte, stärker und belangreicher als früher in Jahrhunderten, so kann es einen doch gar nicht Wunder nehmen, wenn die jetzige Landtagswahlordnung ein reines Stück- und Flickwerk darstellt, wenn sie voller Mängel und Schwächen ist. Die eine Schwäche zeigt sich schon. wie die Herren selbst anerkennen, in der Wahlordnung für den Großgrundbesitz, eine andere besteht in der unrichtigen Zusammenlegung von Orten in Stadtwahlbezirke und von anderen Orten in Landgemeindenbezirke, deren wirtschaftliche Bedeutung und Steuerkraft ganz bedeutend gewechselt hat. So entstehen auch da wieder Unbilligkeiten und Härten und nicht minder in der Verteilung der Mandate innerhalb der einzelnen Gruppen. Außer dergleichen Unbilligkeiten enthält nun die Wahlordnung auch noch einen gewaltigen Fehler darin, dass sie eine ganze Bevölkerungsgruppe derzeit vom Wahlrechte ganz und gar ausschließt.

Diese Bevölkerungsgruppe mochte allerdings für das politische Leben des Jahres 1860 noch keine besondere Bedeutung gehabt haben.

Gegenwärtig aber ist dieser große Gewaltige Theil der Bevölkerung zu einer Geltung gelangt im politischen Leben, dass jede künftige Revision der Wahlordnung unbedingt mit ihm zu rechnen haben wird und dass sie unbedingt ihm die gebührende Vertretung im Landtage zusichern muss. Hat dieser Bevölkerungstheil nach der Reichsrathswahlordnung als allgemeine Wählerclasse schon Zu tritt in den Reichsrath gefunden, warum soll dasselbe nicht für den Landtag Platz greifen; das ist ganz selbstverständlich. Wir salbst sind geradezu beflissen, diese Berechtigung der Arbeiterclasse auf Vertretung hier noch zu stärken. Früher konnten wir ruhig sagen: Zulassung der allgemeinen Wählerclasse zuerst im Reichsrathe und dann erst im Landtage u. zw. im verhältnismäßig geringerem Grade. Im Reichsrathe wird über viele Güter verhandelt, die sich nicht auf Gulden und Kreuzer, oder Kronen und Heller reduzieren lassen und für deren Mitberathung daher die Steuerleistung keinen Maßstab bieten kann.

Aber im Landtage hier ist alles im Vorhinein darnach zugeschnitten, dass nur über Landesauslagen verhandelt wird, die nur aus den Umlagen zu den direkten Steuern bestritten werden. Hier ergibt sich, dass die Berechtigung zur Vertretung für Nichtträger direkter Steuern auch theoretisch ziemlich anfechtbar ist.

Aber, meine Herren, wir haben uns neuestens sehr gerne gefallen lassen, dass die Zuweisung des Mehrerträgnisses aus der erhöhten Branntweinsteuer an die einzelnen Kronländer erfolge, und anerkennen, dass unser einziges Heil in der Zukunft in der Biersteuer zu suchen sein wird. Wir ziehen immer größere Massen zu den Landeslasten heran, welche früher nicht daran partizipierten, und diesem Vorgange muss auf der anderen Seite der Zutritt zum Landtage entsprechen. Wir sind weiter einig darüber, dass nicht bloß die Verteilung der Mandate der Großgrundbesitzer untereinander unbillig ist, sondern - gestatten Sie, meine Herren, dass ihre Vertretung unverhältnismäßig groß ist. 70 Mandate von 242! Das entsprach schon im Jahre 1860 gar nicht der wirklichen Bedeutung, die der Großgrundbesitz gegenüber den übrigen Bevölkerungsschichten hatte.

Das war schon damals bloss ein Anklang an die Vergangenheit, es war der Ausdruck der Tendenz an das Gegebene anzuknüpfen und schrittweise vorzugehen.

Es war die Erinnerung an den letztbestandenen ständischen Landtag. Das aber auch nur im Jahr 1860 der Großgrundbesitz gerade soviel oder nahezu gerade soviel Bedeutung gehabt hätte, wie auf einer Seite der Bürgerstand, Gewerbe, Industrie und Handel zusammen genommen und auf der anderen Seite der ganze Kleingrundbesitz, das werden Sie ja selbst nicht zu behaupten wagen. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass Sie, ohne einen politischen Selbstmord zu begehen, schwerlich in eine gänzliche Aufhebung ihres privilegierten Wahlrechts einwilligen werden, aber eine entsprechende Einschränkung der Mandate werden Sie als einsichtsvolle und zur Verständigung geneigte Männer ganz gewiss in eigenem Interesse zugestehen müssen. Jetzt bitte ich die politische Situation zu beachten, in der wir uns befinden. Auf einer Seite anerkennen wir, dass die Vertretung des Großgrundbesitzes im Landtage unverhältnismäßig groß ist, aus der anderen Seite anerkennen wir, dass die Zulassung der bisher unvertretenen Klasse ein unabweisbares Postulat der neuzeitlicher Anschauung ist, und jetzt sollen wir als erster Änderung des dermaligen Standes einer Wahlreform zustimmen, die gar nichts anderes zu thun hätte, als die Anzahl der Mandate des Großgrundbesitzes neuerlich anzuerkennen und auch für die Zukunft dadurch haltbar zu machen, dass mehr Einsicht und Billigkeit für das Verhältnis der Herren untereinander hierin zum Ausdrucke gebracht werde. Meine Herren! Dies wäre ein äußerst bedenklicher Widerspruch, eine Nichtübereinstimmung des Denkens und Wollens auf der einen Seite und des Handels auf der anderen.

Aus diesem Grunde ist die Sache doch nicht etwa so harmlos, als, dass wir die Zustimmung zum Eingehen in den Wahlreformantrag, bloß ich möchte sagen, um entgegenkommende Leute zu sein, geben sollten.

Sie selbst werden sich aber einer gänzlichen Umänderung der Wahlordnung im angedeuteten Sinne nicht widersetzen und zwar nicht blos aus idealen Rücksichten, sondern in eigenem wohlverstandenem Interesse. Wenn nämlich einmal eine an sich berechtigte Strömung so zum Durchbruch gelangt ist wie der Ruf nach einer Wahlreform, im Sinne moderner Zeitanschauung, so kann ein vernünftig denkender Mensch gar nichts besseres thun, als sich der Neubildung durchaus nicht zu widersetzen, sondern sich lieber zur Mitarbeit hiezu zu melden, damit er eben als Mitarbeiter dabei in Betracht komme. Dies sichert weit besser den Einfluß für die Zukunft, als wenn man bloß als ein zu bewältigendes Hindernis in Betracht kommt. Eine Wahlreform ist aber anstandslos zu erzielen, und zwar eine solche Wahlreform, welche den Anforderungen beider Volksstämme Rechnung trägt und auch dem Großgrundbesitz einen, wenngleich nicht den früheren Einfluss, wahrt.

Der Beweis dafür wurde schon im Jahre 1890 geliefert und wurde auch auf der Verständigungsconferenz des Jahres 1900 geliefert. Damals waren wir über gewisse grundsätzliche Punkte vollstänig einig, und es zeigte sich auch, dass selbst das Curiatveto, welches von mancher Seite als Schreckgespenst hingestellt wird, bei näherer Besichtigung gar nichts Schreckhaftes an sich hat und durchaus feine dauernde Scheidewand zwischen den beiden Volksstämmen bildet, sondern jedem Stamme bloß die Sicherheit gibt, in den ihm eigenen nationalen Fragen autonom vorgehen zu können und der Gefahr der Überstimmung entrückt zu sein.

Allgemein aber wurde damals anerkannt, auch von Ihrer Seite, meine Herren im čechischen Lager, wie auch von unserer Partei, wie auch von den Herren Großgrundbesitzern beider Lager, dass zwischen den einzelnen Gegenständen der Wahlreform ein Junktim bestehe, dass sogar die Wahlreform Hand in Hand gehen solle mit der Erledigung der übrigen Ausgleichsfragen.

Was nun Sie, meine Herren vom Großgrundbesitze, gethan haben, ist offenbar ein einseitiger Vorstoß - ich kann es anders nicht nennen - ein Abgehen von der früher kundgegebenen Überzeugung, ein Bruch der Konsequenz. Wenn Sie das unterlassen hätten und wegen eines Kompromisses für die nächsten Landtagswahlen mit Ihren Standesgenossen vom verfassungstreuen Großgrundbesitze in Unterhandlung getreten wären, so hätten Sie Ihren Interessen Besser gedient.

So können Sie dagegen dem Vorwurf nicht entgehen, dass der verfassungstreue Großgrundbesitz über Ihr Vorgehen verstimmt ist und das Ganze für eine Aktion hinter seinem Rücken erklärt, zu welcher er seine Zustimmung nicht geben kann. (Sehr richtig. )

Alles in allem mag der Antrag einer guten Absicht entsprungen sein. Das will ich nicht in Abrede stellen. Aber praktisch hat er keine Aussieht für den von Ihnen gewünschten Effekt. Für uns Deutsche aber würde ein Eingehen in diesem Antrag einen gefährlichen Bruch der Konsequenz, den Verlust der Berechtigung der Wahlreform auch in anderen Punkten zu widerstreben, nach sich ziehen.

Aus diesem Grunde, meine Herren, nehmen Sie es uns nicht über -das wissen wir wie misslich es ist, wie hart es ist, sich ablehnend stellen zu müssen, wo sogar praktische Vortheile zu einem anderen Verhalten drängen wurden, - allein wir müssen Ihnen in diesem Fahe höherer Rücksichten halber die Gefolgschaft versagen, wir müssen es thun, und darnach gedenken wir unsere Abstimmung einzurichten. (Bravo, lebhafter Beifall. )

Nejvyšší maršálek zemský: Dovoluji si ohlásiti, že se ještě přihlásil a sice pro návrh pan posl. sv. pán Parish.

Ich, erlaube mir mitzutheilen, dass sich noch zum Worte gemeldet hat und zwar für den Antrag der Herr Abg. Freiherr von Parish.

Přijde nyní k řeči první řečník, který je zanesen pro návrh.

Dávám slovo panu poslanci Heřmanu Jandovi.

Posl. Heřman Janda: Slavný sněme! Jménem klubu naší strany přihlásil jsem se dnes ku slovu původně v tom úmyslu, abych učinil jedině krátké prohlášeni, že budeme hlasovati pro návrh formální, který učinil pan navrhovatel. Jelikož však přihlásil se z druhé strany pan řečník nejen ve formálním ohledu, ale i také v ohledu zásadním, bude mně také dovoleno, abych i s naší strany pronesl se o zásadách a míněních, které pan řečník způsobem skutečně velmi krásným a způsobem, jak u něho bývá zvykem, elegantním, v tomto slav. sněmu přednesl.

Já především mám za svou povinnost, abych upozornil, že ve věci té ihned schladil jaksi naději, kterou navrhovatel tohoto zákona zde pronesl, že totiž očekává, že zejména kurie, která vlastně se nedotýká tak těsně některé národnosti, které zde v tomto království vedou mezí sebou boj, nebude snad předmětem nějakých sporů národnostních a že tím spíše mohou obě národnosti prostřednictvím svých poslanců pro návrh jeho hlasovati.

Pánové s druhé strany nepovažují ale pány zástupce kurie velkostatkářské za to, zač snad před více lety považováni byli a zač sami velmi často - a já to řeknu otevřeně, - sami bohužel se považují - a páni z velkostatku mně to nemohou míti za zlé, že totiž páni velkostatkáři nestojí na tak výlučném národním stanovisku jako my, že nejsou na tak výlučném národním stanovisku jako zástupcové ústavověrného německého velkostatku.

Pan dr. Eppinger zcela otevřeně řekl, že by byli sesíleni, svými konnacionály a se svými přáteli, a přes to jest proti tomu návrhu.

Velectění pánové, já nebudu se zmiňovati o tom, jakým způsobem bylo mluveno se strany pana dra. Eppingra o tom, proč páni z velkostatku podali tento návrh. Já se pánové docela dobře pamatuji, že tento návrh, který jest podán z velkostatku, na tomto slavném sněmu již byl předlohou vládní a sice před více jak 21 lety, kdy na tam té straně neseděli zástupcové historické šlechty, a pamatuji se, jak byl tento návrh vládní tehdáž se strany šlechty ústavověrné jiným způsobem potírán, než dnes se strany pana dra. Eppingra.

Pan dr. Eppinger zde se úplně jaksi oblekl v togu muže, který chce, aby byly široké vrstvy obou národů, kteří obývají toto království, zastoupeny v tomto sněmu, který chce rozšíření volebního práva, který chce, aby se různé nesrovnalosti ve věcech volebního řádu srovnaly a aby konečně nastaly podobné, aspoň pravděpodobné a příznivější poměry v našem volebním řádu, o kterém již před 20 lety bylo vysloveno, že jej zajisté kníže Bismark neznal, když řekl, že pruský volební řád jest ten nejhorší na světě. (Výborně !)

Pánové, mluví se zde ve věci té, že by prý se zadalo nějakému stanovisku, a pánové se strany německé a zejména mluvčí se strany německé poukázal na to, že by se zadávalo stanovisko tomu, kdyby se jednalo jen o opravě kurie velkostatkářské.

Mohu s potěšením konstatovati, že i my máme ten náhled, že při našem volebním řádu nelze mluviti o jednostranné opravě volebního řádu, nýbrž že jest nutno mluviti o volební opravě ve všech kuriích a nejen ve všech kuriích, nýbrž že je nutno mluviti o rozšíření volebního práva a o odstranění oné velké křivdy, která se děje venkovskému obyvatelstvu dosud zavedením voleb nepřímých. (Výborně !)

To jsou zásady, na kterých jsme stávali vždycky, a stojíme také dnes na tom, že jest povinností veškerého obyvatelstva a zejména zástupců tohoto obyvatelstva, aby se postarali o to, že, pakli jest někdo nucen, aby přispíval na potřeby státní a na potřeby zemské, mu má býti zajištěn stejný díl a stejný zájem a také vliv, aby tím způsobem se záležitosti zemské jak státní stejně spravovaly.

Jest sice pravda, že ještě v těchto záležitostech dnešního dne ony široké masy nepřispívají nižádným způsobem na potřeby zemské; jest pravda, že nemáme zavedenu na př. zemskou daň, že nemáme daň konzumní zemskou. Ale jsem pevně přesvědčen o tom a všichni, zrovna jak pan řečník přede mnou, že beztoho dlouho se neobejdeme, poněvadž není možná, aby se dále hospodářství vedlo tím způsobem, způsobem přirážkovým, jak se až dosud vede Velectění pánové, jak Vám pravím, neobejdeme se bez toho, a proto jest potřeba, aby se rozšířilo volební právo.

Velectění pánové, promluvím ještě o jedné věci, o které mluvil pan řečník přede mnou. Pan řečník přede mnou mluvil stále o tom, že s ohledu konsekvence musí hlasovati proti tomu návrhu; myslím však, že ze samé konsekvence pan řečník přede mnou částečně se nekonsekvence dopustil.

Máme zde dnes na stole a v starých sezeních jsme viděli několik návrhů, které byly podány od p. Dra Schlessingra, které pan řečník přede mnou podepsal a hájil. A v nich se jedná o způsob volení do zemského sněmu a do komisí. Dnes, velectění pánové, skutečně jedině na základě kompromisu zástupcové německého národa jsou voleni do komisí a do zemského výboru, a zde tvrdí o té záležitosti, že jest to pro ně ponižující, že jsou vlastně odkázáni na milost a nemilost většiny toho slavného sněmu. Jedná-li se o to, aby v jedné kurii nebyli odkázáni na milost většiny, tu poukazují-li na to, že to není správné, vyslovují-li se proti návrhu, který jim vlastně zákonným způsobem dává zastoupení, jehož se dožadují

Ve věci té se mi tedy zdá, že skutečně zde není konsekvence příčinou toho, že páni vystupují proti návrhu, který se strany klubu velkostatkářů byl podán.

Nebudu se zmiňovati o tom, že na př. p. Dr. Eppinger pravil, že jaksi nastala již jednostranná oprava tím, že sotva že byl podán návrh Jeho Exc. p. hraběte Buquoye, ihned přišel návrh p. Dra Herolda, který žádá zase částečnou opravu v kuriích venkovské a městské.

Velectění pánové, zdá se mi že pan Dr. Eppinger ve věci té přehlédl návrh, který jménem naší strany podal jsem já a který souhlasí úplně s jeho vývody, totiž že jest třeba, aby se celý volební řád změnil, že jest třeba, aby celý volební řád jaksi byl zmodernisován a podle dnešních poměrů upraven.

Ten návrh podala celá naše strana a ujišťuji p. Dra Eppingra, že jej podala s upřímného přesvědčení, a že ve věci této, jestliže byl podán místní nějaký návrh, nikterak tento návrh nevylučuje podání návrhu a usilovnou snahu, aby celý zemský řád podle práva a spravedlnosti byl změněn.

Mluvilo se zde stále o tom, že, jestliže by se ten návrh přijal, by nastala vulkánská erupce národnostního sporu. (Odpor. )

Skutečně nevím, kde by tato "vulkanische Eruption" měla nastati. (Opětný odpor. )

(Hlas: Tomu nebylo správně porozuměno )

Pak jest mi tím milejší, je-li v tom nedorozumění, poněvadž bych nevěděl, jak by z toho nevinného návrhu, který se dotýká kurie velkostatkářské, mohla povstati taková erupce.

Mám za svou povinnost, prohlásiti jménem naší strany, že přes to přes všechno, že trváme na původním našem volebním programu, že trváme na oněch zásadách, které jsme již před 6 lety jménem našeho klubu v tomto sl. sněmu měli čest hájiti, že trváme na tom, že tento volební řád nikterak neodpovídá požadavkům práva a spravedlnosti, že vůbec národ náš ve věci té jest zatlačen a potlačen, že neodpovídá skutečným potřebám lidu, poněvadž de fakto veškeré obyvatelstvo král. českého nenalézá zde takového zastoupení, jako by podle počtu a poplatnosti mu příslušelo, a že přes to přes všechno, že uznáváme, že jest nutno a potřebno celý řád volební změniti a zde v příčině té příslušný návrh na změnu volebního řádu podati, budeme hlasovati ve formálním ohledu pro návrh pánů zástupců velkostatku. Činíme tak z toho důvodu, ne že bychom uznávali právo kurie velkostatkářské, rovněž ne, že bychom si to přáli a že by nám to bylo milé, jestliže se pracuje na opravu pouze v kurii velkostatkářů, ale z toho důvodu, že máme za svou povinnost, abychom nevynechali a nepropásli jediné příležitosti, když se jedná o opravu volebního řádu.

My své stanovisko v této věci ještě v příslušné komisi na jevo dáme a pravím zřejmě, že vždy hájiti budeme ty naše zásady, kterých vždy a při každé příležitosti věrně se zastáváme.

Ve formálním ohledu dovoluji si učiniti návrh, aby komise, kterou navrhuje Jeho Exc. pan hrabě Buquoy, totiž 12, členná, rozšířena byla na 18 člennou, aby více stran v ní mohlo najíti zastoupeni, a sice tím způsobem, aby bylo voleno po 3 členech z každé kurie a 9 z celého sněmu. (Výborně! Výborně!)

Nejvyšší maršálek zemský: Pan posl. Janda činí ve formálním ohledu návrh, aby komise, kterou navrhuje pan hrabě Buquoy, byla 18 člennou a sice, aby byla sestavena tím způsobem, aby polovice byla volena celým sněmem a polovice kuriemi.

Žádám pány, kteří tento návrh podporují, by zvedli ruku.

Návrh jest dostatečně podporován.

Der Herr Abgeordnete Janda hat den Antrag gestellt, dass die in Verhandlung stehende Angelegenheit an eine Commission von 18 Mitgliedern verwiesen werde, während der Herr Antragsteller Graf Buquoy 12 Mitglieder für diese Commission beantragt hat. Der Herr Abgeordnete Janda hat 18 Mitglieder beantragt mit dem Beifügen, dass die eine Hälfte von dem ganzen Hanfe, die andere Hälfte von den Curien zu je 3 zu wählen fei.

Dieser Antrag ist hinreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Es gelangt der nächste Redner zum Worte, welcher gegen den Antrag eingetragen ist, der Herr Abgeordnete Glöckner.

Abgeordnete Glöckner: Der vorliegende Antrag des Grafen Buquoy, welcher noch so knapp vor Schluss der jetzigen Session des Landtages eingebracht wurde und welcher nach den Ausführungen des Herrn Grafen Buquoy selbst gewissermaßen eine Nothwendigkeit für die in Aussicht stehenden Landtagswahlen hingestellt wird dürfte, näher betrachtet, wohl zum großen Theil feinen Grund darin haben, dass nach manchen vielleicht unmaßgeblichen Behauptungen, aber höchst wahrscheinlich nach den Wahlen der Landtag auf deutscher Seite ein anderes Bild und ein anderes Gepräge haben dürfte, und dass man durch diesen Wahlreformantrag vielleicht eine Stärkung der bestehenden Parteien im Landtage selbst erzielen wollte.

Nichtsdestoweniger will ich es dahin gestellt sein lassen, und es ist auch nicht meine Aufgabe, zu untersuchen, welche Gründe und Ursachen den konservativen Großgrundbesitz bestimmt haben, mit diesem Antrage hervorzutreten.

Wenn man diesen Antrag mit etwas Vorsicht, ich möchte sagen, ja etwas skeptisch auffasst, so dürfen sich die Herren wohl nicht darüber wundern, wenn ich es offen und ehrlich ausspreche, sehr verehrte Herren, ohne Sie zu beleidigen und Ihnen nahe treten zu wollen, dass denn doch die Anschauung der weiteren Bevölkerung allgemein dahin geht, dass eine derartige Volksvertretung, wie sie hier im Landtag ist, und wie sie Collega Dr. Eppinger gekennzeichnet hat, eine vollständig unzulängliche ist und auf Grund des ganzen Culturlebens durch nichts begründet erscheint.

Diese bisherigen Vorrechte, sie beruhen auf alt herkömmlichen Privilegien, welche aber nach dem gegenwärtigen Culturzustande keine Berechtigung mehr haben.

Es mögen ja die Herren vielleicht glauben, dass sie mit größerem Verständnisse ausgerüstet seien, oder vielleicht, dass sie gerade dazu berufen seien, in dem Kampfe, welcher zwischen beiden Nationalitäten, der czechischen und der deutschen, gegenwärtig besteht, ausgleichend zu wirken. Aber meine Herren! Nichts von alledem ist richtig.

Man muss sich bei Wahlreformanträgen auf den Standpunkt der Gerechtigkeit stellen. Und wenn wir das thuen, wenn wir uns aus diesen Standpunkt stellen, dann müssen Sie selbst sagen: "Ein derartiges Vorrecht in dem Landhause, welches die Volksvertretung von Böhmen repräsentieren soll, das gebührt uns wohl nicht. Denn wirklich, jene geistigen Vorzüge über die anderen besitzen wir nicht, dass ein derartiger Vorzug gerechtfertigt wäre. "

Meine Herren! Wenn auf Grund älterer Privilegien bei Schaffung der constitutionellen Einrichtungen in Böhmen Ihnen ein derartiges Vorrecht eingeräumt worden ist, so mag es vielleicht damals seine Begründung gehabt haben; heute, meine sehr verehrten Herren, ist es gewiss überlebt, und diese Gründe und Ursachen sind heute nicht mehr vorhanden. Ich für meinen Theil stehe daher auf jenem Standpunkte, und schließe mich den Ausführungen des sehr geehrten Herrn Collegen Dr. Eppinger an und habe denselben im Übrigen nicht viel Neues beizufügen. Ich schließe mich ihm vollständig an, nur viel weitgehender wie er. Ich stehe auf dem Standpunkte einer vollständigen Reform der Landtagswahlordnung,

aufgebaut auf dem allgemeinen und gleichen Rechte aller Gesellschaftsclassen ohne Rücksicht auf den Stand und ohne Rücksicht auf den Rang. Es kann Ihnen der erwähnte Rang, der erwähnte Stand kein Vorrecht geben, über die Gesamtheit des Volkes vermöge der bevorzugten Stellung Recht zu sprechen.

Meine sehr geehrten Herren! Das müssen Sie zugeben, dass es eine Anmaßung von Rechten ist, wenn man darauf bestehen, dabei beharren wollte. Wenn Sie heute von diesem Ihnen jetzt zustehenden Rechte Gebrauch thun, so kann ich es Ihnen nicht übel nehmen. Sie machen von den Rechten, die Ihnen heute zufällig zustehen, Gebrauch. Aber dass dies ein wirkliches Recht sei, meine Herren, wenn sie die Hand aus Herz legen, werden Sie zu der Überzeugung kommen, ein wahres Recht ist es nicht.

Meine Herren! Wenn Sie die Wandlungen der Gesetzgebung, die Einrichtung der verschiedenen Staaten und Völker vergleichen, werden Sie auch sehen, wie man mit diesen alten Privilegien und den Vorrechten der Städte u. s. w. aufgeräumt hat. An Stelle dieser Rechte ist das moderne Gesetz getreten, und niemand hat zu mucksen gewagt. Wir haben uns diesem Gesetze einfach unterordnen müssen, und darum müssen sich die Herren ganz einfach darauf gefasst machen, dass bezüglich unserer Wahlordnung moderne Anschauungen von Gesetzeswegen werden platzgreifen müssen, es werden diese Privilegien endlich einmal zurücktreten müssen. Damit mögen sich diese sehr verehrten Herren heute schon vertraut machen.

Wenn ich dieser Anschauung heute klaren Ausdruck verleihe, so will ich nur die Meinung der breiten Volkskreise im allgemeinen zum Ausdrucke bringen. Denn, sehr geehrte Herren, gehen Sie hinaus, schauen Sie die Massen des breiten Volkes, den Bauernstand, den Arbeiterstand u. s. w. an! Sind das nicht die Stützen der menschlichen Gesellschaft, sind das nicht die Bienen des Staates und Landes, welche arbeiten, welche schaffen? Ohne diese gäbe es keine Nutzbarmachung der technischen Erfindungen, das wären Illusionen. Diese Leute stehen rechtlos da, diese Leute wollen mit allen Rechten ausgestattet werden. Nun, wenn man dem einen geben will, so muss mau dem anderen nehmen. Das geht nicht anders. Sonst schafft man wieder einen Zustand der Ungerechtigkeit, wie es heute z. B. im Reichsrathe der Fall ist. Man hat an die bestehenden 353 Abgeordneten einfach 72 angegliedert und das alte Unrecht bestehen lassen, und man hat den Leuten die Plätze eingeräumt, um ihre Meinung zum Ausdrucke zu bringen, aber eine gerechte Verkeilung für die Volksvertretung ist es nicht. Meine sehr geehrten Herren! Schauen Sie nach Deutschland! Da haben Sie im Deutschen Reiche eine Reichsvertretung, sie ist aufgebaut auf dem gleichen Rechte, auf dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechte.

Gehen Sie nach Frankreich, dort ist derselbe Fall, nach der Schweiz - derselbe Fall. Die Staaten entwickeln sich ganz modern. Man hat auch dort mit diesem System einer bevorzugten Classenvertretung brechen müssen und das wird auch bei uns nicht ausbleiben; je lauter die Stimmen der breiten Schichten der Bevölkerung an die Parlamente klopfen werden, desto früher wird dieser Zustand eintreten.

Dass man Tausende und Millionen von Menschen, welche Pflichten im Staate haben, aller Rechte baar erklärt, das geht auf die Dauer nicht, sie wollen auch theilnehmen an den Berathungen über die Geschicke des Volkes im Allgemeinen.

Das musste ich vorausschicken, um meine Anschauung bezüglich des Wahlreformantrages zu begründen und zu erklären.

Wir Deutsche stehen schon einmal auf dem Standpunkt einer richtigen und gerechten Vertretung der gesammten Bevölkerung Böhmens, wir stehen auf dem Standpunkt, um endlich einmal Frieden zu schaffen, dass beide Völker unabhängig von einander sich ihre Geschicke ordnen und regeln mögen.

Dann wird alles Misstrauen aufhören, dass die eine oder die andere Partei fürchten muss, čechisirt oder germanisirt zu werden.

Dieser Argwohn lässt sich nur auf diese Weise beseitigen und wenn wir das Ziel einer diesbezüglichen Verständigung bis heute noch nicht erreicht haben, so hat der conservative Großgrundbesitz auch etwas Schuld dabei.

Ich möchte nur an das Jahr 1890 erinnern, wo wir dem Ausgleiche sehr nahe waren, wer war es damals, der den Ausgleich unmöglich machte? Der konservative


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