Úterý 2. èervence 1901

gesagt, trotzdem ist damit nicht die Möglichkeit ausgeschlossen die große Aufgabe schrittweise zu lösen.

Dieses Functim und dieses Alles oder Nichts spielt in dieser Kundgebung überhaupt eine große Rolle und das kommt eben auf dasjenige hinaus, was ich früher gesagt habe, dass man lange Zeit brauchen wird, bis man auch nur die am dringendsten einer Remedur bedürftigen Punkte in der Wahlordnung einer legislativen Regelung wird zuführen können, weil sich immer wieder Punkte ergeben werden, über welche die Ansichten nicht geklärt sind, weshalb die Änderung der Wahlordnung nicht in Angriff genommen werden kann. Aber gestatten Sie mir betreffs dieser Kundgebung noch ein ganz offenes Wort. Ich hätte geglaubt, dass einem solchen Schritte, wie wir ihn gethan haben, gegenüber, mag nun ein Formfehler unterlaufen sein, was ich nicht zugebe, ein etwas versöhnlicherer, das Entgegenkommen unsererseits mehr betonender Ton in dieser Kundgebung hätte enthalten sein können. Und meine Herren! Wenn ich aus dem Eindrucke, den der Ton, besonders der Schlußsatz, dieser Kundgebung auf mich macht, der ich, weiß Gott, keine Kampfnatur, sondern eher für einen in erster Reihe kämpfenden Politiker allzu konzilianter Charakter bin, schließe und bedenke, welchen Eindruck diese Kundgebung auf etwas heißblütigere Genossen in meiner Partei machen muss, dann, meine Herren, kann ich nur mit tiefem Bedauern die Befürchtung nicht unterdrücken, dass diese Kundgebung für die Erweiterung der Kluft zwischen beiden Parteien mehr gewirkt hat, als mehrere Wahlkämpfe.

Ich möchte aber noch einige andere Gründe anführen, welche uns bewogen haben, jetzt diesen Antrag einzubringen. Wenn eine ernsthafte Partei einen Antrag von größerer politischer Bedeutung einbringt, so muss sie wohl erwägen, ob die Atmosphäre im parlamentarischen Leben, unter welcher sie den Antrag einbringt, einem möglichen Erfolge desselben günstig oder ungünstig ist.

Nun, meine Herren, ich glaube, dass dank den erfolgverheißenden Annäherungen, die wir zu unserer Freude im Laufe des heurigen Winters zwischen den einzelnen Parteien zu beobachten Gelegenheit hatten in der ganzen Wahlperiode dieses hohen Hauses die Atmosphäre für die Behandlung solcher Fragen niemals günstiger als im gegenwärtigen Momente war.

Meine Herren! Wie jeder Patriot, so haben auch wir mit innigster Freude begrüßt das Nachlassen der Spannung, ja die Annäherung zwischen den Vertretern beider Volksstämme, welche bei den Verhandlungen der letzten Reichstagssession zu Tage getreten ist. Diese Verhandlungen haben zu einer Kooperation in wichtigen wirtschaftlichen Fragen geführt, welche als Morgenroth einer besseren Zukunft zu schildern vielleicht nicht zu optimistisch ist.

Wenn wir auch aus rein sachlichen Gründen, über welche sich in aller Freundschaft mit fachlichen Argumenten disputieren lässt, in der Lage, waren, einer Anzahl von Beschlüssen, die aus dieser Kooperation hervorgingen, nicht zustimmen zu können, so hindert dies nicht und schmälert nicht die Freude über dieses sich Näheren beider Stämme, welche dieses schöne Land bewohnen.

Noch aber gleicht unser öffentliches Leben in dieser Beziehung einem Reconvalescenten, der nach schwerer Krankheit zur Kräftigung eine nahrhafte, aber leicht verdauliche Kost braucht.

Diese Kooperation hat sich bisher lediglich mehr oder weniger unbestritten auf wirtschaftlichem Gebiete gezeigt.

Soll dieselbe einen Wert und Erfolg für die Zukunft haben, ist es unbedingt nothwendig, dass auch versucht werde, in wichtigen politischen Fragen die Kräfte dieses Annäherungsgedankens zu messen, denn nur mit einer Prüfung in dieser Beziehung wächst auch der Muth, schwierige Fragen in Angriff zu nehmen.

Wir haben es als Patrioten für unsere Pflicht erachtet, einzugreifen und eine politische Frage zur Diskussion zu bringen, die, weil sie die Vertreter der nationalen Parteien in diesem hohen Hause nicht in erster Linie tangiert, eine leidenschaftslose und ruhige Erörterung ermöglicht.

Die Kosten dafür sind wir bereit aufzubringen.

Meine Herren! Es ist ein Opfer, das wir mit diesem Antrage bringen, ein Opfer, das wir aus Patriotismus im Interesse der Verständigung gerne bringen, aber es ist ein Opfer.

Ich bitte zu bedenken: Weint eine Partei, welche im Besitze sämmtlicher in einer Wählerklasse zu vergebender Mandate ist, eine Partei - und dieser Umstand darf nicht übersehen werden, - die einen Theil dieser Mandate im ehrlichen Kampfe errungen hat, eine Partei, welche glaubt, auch einem eventuellen, künftigen Wahlkampfe ruhig entgegensehen zu können, vorausgesetzt, dass nicht mächtige Einflüsse von außerhalb auf die Wählerkreise in feindseliger Weise gegen sie geltend gemacht werden, wenn, sage ich, eine solche Partei die Initiative ergreift zu einer Maßregel, mit welcher sie fast um ein Drittel ihrer Stärke in der öffentlichen Vertretung geschwächt wird, so glaube ich, ist das ein Entgegenkommen, welches im Parteileben, wenn überhaupt, so selten da war, aber jedenfalls Anerkennung verdient. (Bravo!)

Ich habe schon früher dargelegt, dass die Kompensation, welche in der absoluten Sicherung unserer Majorität bestehen würde, für die Zukunft illusorisch ist, muss aber noch betonen, dass dieser unser Antrag eine Action intendirt, die uns in Zukunft noch ein weiteres wichtiges legislatives Recht nimmt.

Ich bitte nicht zu vergessen, dass, wie die Landes- und Geschäftsordnung vorschreibt, gewisse Änderungen in der Wahl- und Landesordnung nur mit qualifizierter Anzahl der Anwesenden beschlossen werden können. Bisher, meine Herren, war unsere Partei in der Lage solche Beschlüsse zu vereiteln.

Ich kann Sie gleich versichern, es müßten schon vitale Interessen unserer Mandanten im Spiele sein, damit wir zu einer solchen Maßregel greisen.

Aber theoretisch waren wir in der Lage, dies zu vereiteln.

Wenn unser Gesetzentwurf Gesetz wird, kommen wir unter diejenige Zahl, welche diesbezüglich den Ausschlag geben könnte. Ist dies kein Entgegenkommen ? Meine Herren, ich glaube, dass aus diesen wenigen Ausführungen hervorgeht, dass dieser Antrag nicht egoistischen Tendenzen entsprungen ist, was man uns von gewisser Seite unterschiebt, sondern lediglich der Tendenz des lauteren Patriotismus. (Bravo!)

Meine Herren, ich möchte mir zum Schlüsse meiner Ausführungen erlauben, einen Appell an die einzelnen in diesem hohen Hause vertretenen Parteien zu richten, da ich mir wohl bewusst bin, dass unser Antrag nur dann Gesetz werden kann, wenn sämmtliche in diesem hohen Hause vertretenen Parteien ihre Mitwirkung nicht versagen.

Wir sind uns wohl bewußt, dass wir den Vertretern des böhmischen Volkes ein gewisses Opfer zumuten, wenn wir sie ersuchen für unseren Antrag zu stimmen, weil der Effekt desselben wäre, dass eine Partei, mit welcher sie in der letzten Legislaturperiode in vielen wichtigen Fragen in treuer Waffenbrüderschaft zusammengegangen sind, geschwächt würde, um eine größere Anzahl von Mandaten einer Partei zu Gute kommen zu lassen, welche ihren politischen Grundsätzen fernesteht.

Wir erwarten aber von ihrem Patriotismus und staatsmännischem Geiste, dass sie uns behilflich sein werden, dieses Opfer zu bringen.

Und an Sie. meine Herren Vertreter des deutschen Volkes in diesem hohen Hause richte ich die dringende Bitte, ergreifen Sie die Hand, welche wir Ihnen loyal entgegenstrecken, zu dem Zwecke, damit im künftigen Landtage eine Ihnen nahe verwandte Partei in größerer Anzahl vertreten fei.

Wer weiß, ob im nächsten Landtage und in den nächsten Jahren die Verhältnisse für die Realisierung dieses Prinzips günstig sein werden.

Aus all diesen Gründen empfehlen wir unseren Antrag dem hohen Hause und bitten für heute um die Annahme des formalen Antrags.

Wir werden wil allem Ernst bestrebt und bemüht sein, dass der von uns vorgeschlagene Gesetzentwurf Gesetz werde.

Sollte dies wider unser eifriges Bestreben nicht gelingen, dann meine Herren, werden wir uns mit dem Bewußtsein trösten müssen, eine klare That des Entgegenkommens und der Friedensliebe vollbracht und den Beweis erbracht zu haben, dass nicht wir es sind, welche eine Verständigung in diesem Lande zu hindern oder zu erschweren gesonnen sind. (Beifall).

Oberstlandmarschall: Es hat sich in formaler Beziehung der Herr Abg. Dr.

Eppinger das Wort erbeten. Ich ertheile demselben in formaler Beziehung das Wort.

Abg. Dr. Eppinger: Hoher Landtag! Ich stelle zunächst in formaler Beziehung nach § 42 al 3 der Geschäftsordnung den Antrag auf Fassung des Beschlusses, dass bei der Berathung über die in Rede stehende Vorlage, auch die Debatte über deren Grundsätze zulässig sei und glaube, bei der unverkennbar hohen Wichtigkeit und Bedeutsamkeit des Gegenstandes, um welchen es sich handelt, aus die Begründung meines Antrages verzichten zu können.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag, welcher in formaler Beziehung gestellt worden ist, sogleich zur Abstimmung bringen. Der Herr Abgeordnete Dr. Eppinger stellt den Antrag, dass bei der ersten Lesung des auf der Tagesordnung stehenden Antrages im Sinne des § 42 al 3 der Geschäftsordnung auch über die Grundsätze dieses Antrages verhandelt werde.

Pan poslanec dr. Eppinger èiní návrh, aby se pøi prvním ètení o návrhu, který se nachází na denním poøádku, jednalo též o zásadách tohoto návrhu.

O takovém formálním návrhu mám povinnost dáti hlasovati ihned bez dotazu na podporu.

Žádám pány, kteøí souhlasí s návrhem dra. Eppingra, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Eppinger zustimmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest pøijat.

Der Antrag Ist angenommen.

Es haben sich für diesen Fall zum Worte gemeldet:

contra: Herr Dr. Eppinger, Glöckner, Kutscher, Dr. Schreiner, pro: Herr Hermann Janda.

Pøihlásili se pro pøípad pøijetí formálního návrhu pana posl. dr. Eppingra k øeèi páni poslanci a sice contra: pp. dr. Eppinger, Glöckner, Kutscher, dr. Schreiner; pro se pøihlásil pan poslanec Heøman Janda.

Es gelangt nunmehr der erste Redner zum Worte, welcher gegen den Antrag eingetragen ist, es ist dies der Herr Abg. Dr. Eppinger; ich ertheile demselben das Wort.

Abg. Dr. Eppinger: Hoher Landtag 1 Der Antrag, welcher von den Herren Vertretern des konservativen Großgrundbesitzes gestellt wurde und soeben in sehr beredter Weise von deren Wortführer zur ersten Lesung begründet worden ist, würde, - seine Realisierung vorausgesetzt, - ganz unleugbar eine Besserung der politischen Situation im Landtage für uns im Gefolge haben. Mag man nämlich über die Stellung des Großgrundbesitzes, ferner über sein privilegiertes Wahlrecht welcher Ansicht immer sein, die eine Thatsache ist gewiss und unverkennbar, dass die Herren Vertreter des verfassungstreuen Großgrundbesitzes, welche bei Gesetzwerden dieses Antrages mit 21 Mandaten hier ihre Vertretung finden würden, uns politisch und national bei weitem näher stehen, als die gegenwärtigen Alleininhaber der 54 Mandate des nicht fideicommissarischen Großgrundbesitzes. Das ist vollkommen klar und man sollte glauben, dass wir nur alle Veranlassung hätten diesen Antrag mit heller Freude und eitlem Jubel zu begrüßen und nichts vernünftigeres thun könnten, als uns mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass diese Vorlage womöglich Gesetz werde, denn den praktischen Vortheil zu fördern gebietet einfach die Klugheit und derartigen Maßregeln Hindernisse zu bereiten, verräth politischen Unverstand, und das Alles wollen wir uns gegenwärtig halten.

Wenn wir trotzdem der Sache etwas mißtrauisch gegenüberstehen und von scheinbar so naheliegender Freude in Wirklichkeit wenig verspüren, so müssen wir gute Gründe haben.

Diese sind tatsächlich vorhanden und gestatten sie, dass ich dieselben näher erörtere.

Wir fragen uns zuerst, und diese Frage wurde von Seiner Excellenz dem Herrn Grafen Buquoy früher aufgerollt, was für Aussicht hat der gestellte Antrag tatsächlich zum Gesetze zu werden?

Die Antwort muss ganz entschieden lauten: Minimale, wenn überhaupt irgendwelche. Denn ich bitte das eine zu berücksichtigen: günstigenfalls endet die heutige Verhandlung mit dem Beschlusse, dass der Antrag einer erst zu bildenden Wahlreformcommission zuzuweisen sei.

Diese Commission müsste in einer der nächsten Sitzungen gewählt werden, müsste sich konstituieren, einen Referenten bestellen, über das Referat würde im Schöße der Commission bei der Wichtigkeit des Gegenstandes ganz selbstverständlich eine eingehende Debatte geführt worden. ES würde ein Commissionsbericht vor das Haus kommen und müsste in 2-3 Sitzungen verhandelt werden.

Dass hier im Hause bei einem so hochwichtigen Gegenstände den Redeln gar feine Zügel angelegt werden dürften, ist selbstverständlich, und ich möchte sagen, der politische Anstand würde gebieten, alle Parteirichtungen zum Worte kommen zu lassen und dass das nicht gerade mit Zeitersparnis geschehen würde. Dafür bürgt die behäbige Art der Debatten-Führung, wie sie sich selbst bei minder wichtigen Gegenständen eingebürgert hat.

Aber jetzt käme die Hauptrippe; dieser Antrag könnte nur in einer Sitzung zum Gesetze werden, in welcher drei Viertel sämmtlicher Mitglieder des Landtages zugegen wären, von denen sich zwei Drittel dafür erklärten. Hochgeehrte Herren, was das heißt, drei Viertel dieses Landtages mobil zu machen, darüber sind wir eines Sinnes. Selbst abgesehen von einem gewissen berufs- und passionsmäsigen Schränken, wenn man die physisch Verhinderten und Erkrankten in Abrechnung bringt, so wäre noch ein Appell an die allerletzte Reserve, an die hohen geistlichen Würdenträger nöthig, um drei Viertel der Mitglieder des Landtages zur Stelle zu bringen.

Alles das gilt bloss für den Fall, als sämmtliche Bestandteile dieses Hauses mit dem Antrage ganz einverstanden wären, als ein wirklicher Feuereifer herrschen würde, dann wäre die entfernte Möglichkeit vorhanden, den Antrag zum Gesetze zu machen. Ist das aber in Wirklichkeit vorhanden ? Gewiss nicht, meine Herren! Täuschen Sie sich über die Stimmen im eigenen Lager nicht, verfolgen Sie die Stimmen in Ihren eigenen Journalen, ja selbst im Leibjournale des konservativen Großgrundbesitzes und Sie finden, dass man dort mit den Vorschlägen nicht einverstanden ist.

Gott bewahre, man erklärt hiefür ein ganz überflüssiges Entgegenkommen; auf der anderen Seite kann es möglich sein, dass man der ganzen Aktion kein Hindernis in den Weg legt; dass aber im letzten Moment der Antrag als einseitiger Eingriff in das Wahlrecht vereitelt werden würde, darauf können Sie und ich getrost Gist nehmen.

Von einem wirklichen Beschlusse kann keine Rede sein. Darüber geben wir uns in Wirklichkeit keiner Täuschung hin. Es wäre von mir geradezu naiv, wenn ich Ihnen, den durch jahrzehntelange Übung geschulten Meistern in der Kunst, die politische Situation richtig zu beurteilen - Berechnungen anstellen wollte - die Sie längst 10 für einmal schon selbst angestellt haben.

Was bezwecken sie mit der Vorlage ? Offenbar eine Kundgebung, einen Stimmungsausdruck! Ich bin weit entfernt, Ihnen einen Vorwurf daraus zu machen; denn in einer Zeit, wie in der unseigen, wo derartige Kundgebungen und ab und zu die sogenannte Demonstrationspolitik zum viel benützten Rüstzeug jeder politischen Partei geworden sind, da darf man es nicht dem Einzelnen verargen, wenn er derselben Waffen sich bedient. Dagegen lässt sich nichts einwenden. Sie wollen zum Ausdrucke bringen, dass Sie nicht so egoistisch sind und einer Verständigung feindlich sind, als Sie an gewissen Orten ausgeschrieen werden.

Vielleicht dient Ihnen diesel Kundgebung zum Vorteile an einer Stelle, wo Sie es nöthig haben. Ich spreche darüber keine Mutmaßungen aus, sondern lasse nur der Möglichkeit die Thüre offen. Das geht uns aber nichts an. Es ist das ganz Ihre Sache! Verkennen will ich aber den Wert einer solchen Kundgebung durchaus nicht! - Ich schließe mich nämlich durchaus nicht jenen Stimmen an, welche etwa besagen: Ob die Herren vom Großgrundbesitze wollen oder nicht, das ist für den praktischen Erfolg der nächsten Landtagswahlreform ohnehin gleichgiltig. Die werden nicht dem Rade der Zeit in die Speichen fallen können und nicht aufhalten können, dass mit ihrem bevorzugtem Wahlrecht einmal gründlich aufgeräumt wird. (Zwischenruf des Abg. Glöckner: Ganz richtig!)

Ich stimme aber diesen Stimmen nicht bei, nämlich aus dem sehr einfachen, nüchternen und praktischem Grunde, weil auf gesetzlichem Wege eine Änderung der Landtagswahlordnung ohne die Herren vom Großgrundbesitze nicht möglich ist. (Zwischenruf des Abg. Glöckner: "Irgendwie muss es doch gehen!") Wie das aus gesetzlichem Wege möglich sein soll, dürfte etwas schwierig sein, zu ergründen.

Die Reform unmöglich zu machen, haben die Herren durch einfache Abfertigung in der Hand. Schon aus diesem Grunde erachte ich diese Kundgebung für recht wichtig. Ich registriere auch gerne, dass die Herren dadurch das Anerkenntnis liefern, dass sie den gegenwärtigen Zustand der Dinge, wozu nicht viel gehört, total unhaltbar und unbillig erachten, der wirklich, ich möchte sagen, dem natürlichen Gerechtigkeitsgefühle widerspricht.

Also dieses Zugeständnis ist daraus auch zu entnehmen.

Nun könnte noch eine weitere Frage an uns herantreten.

Wenn es sich nämlich, im Grunde genommen, um eine ziemlich harmlose Kundgebung handelt, die noch dazu praktisch, wenn es dazu kommt, zu Euerem Vortheile dient, warum stimmt Ihr da nicht zu? Das kostet nichts, und es gibt eine schönere Fassade, wenn man sich bei einer verständigungsfreundlichen Aktion lieber auf die Seite der Förderen stellt, als wenn man die Gefahr riskiert, als contra Stimmender hinterher gebrandmarkt zu werden, als wirklicher, von Haus aus starrsinniger Freund und Gegner jeder möglichen Verständigung und auch der bloßen Vorarbeiten hinzu Auch dafür haben wir ein vollständig klares Empfinden. Wir wissen sogar noch ein weiteres.

Man wird uns weiter vorhalten: Ein ablehnendes Votum gegenüber diesem entgegenkommenden Antrage ist nicht nur unschön von Euch, sondern möglicherweise für Euere Interessen in Zukunft gefährlich. Ihr verstimmt und erbittert nämlich erstens einmal unbedingt aus Seiten der Herren Antragsteller, denn das hinterlässt einen Stachel, wenn das Entgegenkommen übel gelohnt wird, und wenn auf einen Vorschlag, der scheinbar unseren Vortheil befördert, mit kalter Ablehnung geantwortet wird.

Ja noch mehr, es wird gesagt: Wer kann Euch dafür bürgen, dass Ihr mit einer sollten Ablehnung nicht selbst die Waffe in die Hand des Gegners liefert, wer bürgt dafür, wenn künftighin wieder die Compromissfrage einmal ventiliert wird, dass die Vertreter des konservativen Großgrundbesitzes auftreten und Folgendes sagen: Ja wir waren dazu bereit aus eigener Initiative, ohne Nötigung dazu. Wenn man uns aber so antwortet, so abweisend, sogar auf einer Seite, welche ja nur den Vortheil davon hat, so haben wir für die Zukunft keine Veranlassung, unserem natürlichen Egoismus, möchte ich sagen, einzudämmen und ihn nicht ohne weiters zur Geltung kommen zu lassen und freiwillig einen Besitzend preisgeben, den wir jetzt haben.

Was werden wir dazu sagen? Vor allem andern eins, nämlich: Bange machen gilt nicht.

Dass dieses gewisse Moment persönlicher Verstimmung und die Gereiztheit, was schließlich im Privatleben sehr naheliegend ist, dass das von ihnen nicht auf das politische Leben übertragen wird, dafür bürgt uns ihre Einsicht und ihre geschulte Politik.

Sie wissen sehr wohl, dass für das öffentliche Leben derartige persönliche Momente ganz in den Hintergrund treten müssen, dass da persönliche Gereiztheit oder Verschnupfung oder sonstige Augenblicksstimmungen gar keine Rolle spielen dürfen, dass es hier heißt, leidenschaftslos zu bleiben, klaren Kopf zu behalten und auf den Schlusseffect bedacht zu sein.

Das werden sie thun, das würde keine Gefahr abgeben. Sie würden auch weiter bei künftigen möglichen Compromissverhandlungen nicht völlig schroff ablehnen können, Sie werden sich wieder gegenwärtig halten müssen, dass allzu scharf schartig macht und dass, wie Seine Excellenz Graf Buquoy freimuthig anerkannte, ihre derzeitige Majorität in der Wählergruppe des Großgrundbesitzes auf ziemlich schwanken Füßen ruht.

Es ist immer festzuhalten, dass ein so von Haus oder Natur gegebener Unterschied der politischen Anschauungen nicht vorhanden ist, weder nationale Eigenarten noch Familientradition spielen nämlich bei sämmtlichen Mitgliedern dieser Wahlgruppe die ausschlaggebende Rolle, sondern zwischen den beiden, ich will ja nicht sagen, extremen, sagen wir, zwischen den beiderseitigen Stammen pendelt so eine Art Mittelpartei von vielleicht sechzig bis siebenzig Stimmen herum, welche das Zünglein an der Wagschale abgeben, und bei der letzten allgemeinen Neuwahl für den Landtag betrug bekanntlich ihre Majorität rund etwas über dreißig Stimmen. (Ruf: Einundreißig!)

Mit einer solchen Majorität ist als mit einer Stütze eines dauernden politischen Besitzstandes nicht zu rechnen. Allerdings kommen ja bei Ihnen Menschenkinder in Betracht, die am Ende der Noth und der Sorge um das tägliche Brot überhoben und derartigen Anfechtungen nicht recht zugänglich sind.

Allein an Stelle des einen Triebes tritt wieder ein anderer in den Vordergrund. Da gibt es als Fallstrick, welcher leicht zum Umschwenken in das andere Lager bestimmen kann, wieder die Eitelkeit und sonstige persönliche Momente, die so naheliegende Sucht nach Anerkennung der eigenen Thätigkeit.

Und, meine Herren, das ist schließlich eine Möglichkeit, welche die jeweilige Regierung sehr gut verwenden kann, denn sie müsste ganz curios ungeschickt sein, wenn sie nicht durch Zusicherungen und, ich will nicht sagen, durch agitatorischen Hochdruck, aber durch geschicktes Liebeswerben und Locken einwirken könnte, denn da kann sie leicht geradezu Wunderdinge wirken, und es könnte im Handumdrehen die Situation geändert sein. Seine Excellenz Herr Graf Buquoy anerkannte das ja auch und es lässt sich ja nicht leugnen, dass die Gefahr für Sie theoretisch und sogar praktisch möglich ist, dass sie für Sie besteht, dass einmal sämmtliche 54 Mandate alt die andere Partei fallen, und dann hätten Sie eben auch einen groben politischen Fehler gemacht, wenn Sie sich jedem Compromissversuche gegenüber ablehnend verhalten hätten und wenn Sie sich bei der Möglichkeit wenigstens eine verhältnismäßige Majorität sich zu sichern, dieselbe ganz aus der Hand gegeben hätten. Diese Rücksichten können ja bei Ihnen auch in die Wagschale fallen und dieselben brauchen also uns nicht geradezu als Warnungszeichen zu dienen, nur um jeden Preis zuzustimmen, nur mitzuthun, als wäre sonst Feuer am Dache; so uns zu drohen, das geht doch nicht an. Die Sache ist überhaupt nicht so harmlos geartet, dass wir aus diesem Anlasse die Gelegenheiten herleiten könnten, ihrer Friedensliebe ein Kompliment zu machen, denn platonisch ist der Antrag ohnedies, und zuzustimmen, oder abzulehnen ist füglich im Erfolg gleichgiltig. Und daher also soll gefolgert werden: Lieber sage ich: Ja, ja! Ich stimme zu, in der Commission wird die Sache schon begraben werden, und es geschieht ja damit nichts.

Nein, meine Herren, wir vergeben damit einen grundsätzlichen Standpunkt, dessen Berechtigung Sie doch selbst anerkennen müssen und gerade so wie die Vertreter der tschechischen Nation anerkannt haben, dass das, wozu die Vorschläge führen sollen, bloß eine stückweise Reform der Landtagswahlordnung ist, und zwar in einem jener Punkte, die für das Kräfteverhältnis der beiden Volksstämme im Lande von Belang sind, und die eine Verschiebung derselben nach sich ziehen können, ebenso erkennen wir dann eine bloß stückweise Reform in diesen Punkten, und diese wollen wir eben sowohl als die Vertreter des tschechischen Volkes nicht.

Ich hebe besonders hervor, wir wollen nicht eine Reform in jenen Punkten, die eine Verschiebung des Kräfteverhältnisses im Gefolge haben können. Denn im Großen und Ganzen in jeder einzelnen auch untergeordneten, wie man sagt, bloß wahltechnischen Bestimmung ist uns die Wahlordnung nicht etwa ein Sacrosanctum, an dem es keine Abänderung gibt; das ist durchaus nicht der Fall.

Dafür würden auch die Gründe, die ich später entwickeln will, gar nicht zulangen. Zu Reformen in untergeordneten, bloß der Zweckmäßigkeit dienenden Bestimmungen, sind wir jederzeit bereit und werden mitthun, um sie vornehmen zu lassen.

Einigen haben wir schon beigestimmt und wir selbst beantragen ja auch weitere. Wir haben z. B. anstandslos für die Einführung der direkten Wahlen in den Landgemeinden gestimmt, wir haben anstandslos der Verwechslung der Vororte in einzelnen Bezirksgruppen, wie z. B. speziell im Falkenauer Landgemeindenbezirke, zugestimmt, sogar der Ausscheidung von Lieben aus dem Landgemeindenbezirke und der Zuweisung zum Wahlbezirke Prag Josefstadt, und wir haben auch selbst in der letzten Zeit einen Antrag überreicht, der bloß in das Gebiet der Wahltechnik gehört, das ist nämlich der Antrag wegen der Behandlung leerer Stimmzettel und der Wahlvollmachten.

Das kann anstandslos von allen Seiten acceptirt werden. Denn in dem einen Punkte bezüglich der mangelhaften Wahlzettel ist er eine wörtliche Abschrift der Reichsrathswahlordnung, nur adaptiert für die Zwecke der Landtagswahlen, und anderen Punkte bezüglich der Vollmachten ist er vollkommen übereinstimmend mit einem vor Jahren durch den H. Collegen Brzorád eingebrachten Antrag ein sachliches Hindernis besteht hier nicht und hier könnte sich die Kooperation zeigen. Ganz anders aber steht es mit dem Antrage des Herrn aus dem konservativen Großgrundbesitz. Dieser bedeutet ganz unverkennbar eine Verschiebung des Kräfteverhältnisses im Landtag und zwar zu unseren Gunsten. Allein, meine Herren, bewilligen wir eine Änderung in einem solchen Punkte, verwirken wir dadurch die Berechtigung, Reformen in anderen Punkten zu widerstreben, wenn wir sie gleich als sachlich berechtigt anerkennen und das dürfen wir nicht.

Sie, meine Herren, von den Jungèechen, haben sofort die richtigen Konsequenzen gezogen und auch einen anderen Antrag eingebracht.

Außer dem Antrag Buquoy haben wir auch schon den Antrag Herold auf Ausscheidung von Žižkov und Weinberge und einigen benachbarten Landgemeinden aus dem Wahlbezirk Karolinenthal und Smichov und Konstituierung als eigener städtischer Wahlbezirk in Händen.

Ja, seine volle sachliche Berechtigung hat dieser Antrag, das ist in keinem Augenblick zu bezweifeln. Wenn eine Stadt mit 60. 000 und mehr Einwohnern mit irgend welchen armseligen Dörfern zusammen einen ländlichen Abgeordneten und sogar indirekt wählt, da ist es doch klar, dass das ein Unrecht und einer Sanierung bedürftig ist; aber die Wahlordnung enthält auch derartige Anomalien zu unseren Ungunsten; da haben Sie Aussig und Teplitz, welche gemeinschaftlich einen Abgeordneten wählen, während andere Städte mit knapp 10. 000 Einwohnern dasselbe Recht genießen.

Das ich auch sanirungsbedürftig und auf Ihren Antrag wegen Weinberge und Žižkov müßten wir konsequenter und richtiger Weise antworten mit einem Antrag wegen Teplitz und Aussig.

Daraus würden Sie wieder mit einem Antrag kommen und das hätte im Gefolge, dass wir wieder einen Antrag bringen, der unsere Besitzstand betrifft; furz, so würde sich eine Schraube ohne Ende entwickeln; es ginge der Streit los um den Vortritt der Vorlage und der Enderfolg wäre: - ein grossmächtiges Nichts. So wurde die praktische Fortsetzung dessen was Sie hier begonnen haben, uns ganz von selbst darauf führen: das geht nicht!

Eine Reform der Wahlordnung in diesem gewissen Punkte ist nur im Ganzen möglich, anders nicht. Auch noch andere Gründe, nicht blos praktische, haben wir dafür, dass keine Vorlage den Vortritt vor anderen haben dürfe. Eine weitere wichtige Erwägung ist die der nationalen Selbsterhaltung. Die ergibt sich aus der politischen Situation. Von 242 Mandaten des böhmischen Landtages befinden sich in deutschen Händen 70 oder eine Kleinigkeit darüber, jedenfalls nicht viel mehr als ein Viertel sämmtlicher Mandate. Nun, dass das eine Vertretung ist. die des deutschen Volkstammes, seiner Bedeutung im höchsten Grade unwürdig ist, (Rufe: Steuerkraft!) - mögen Sie schon nach der Bevölkerungsziffer: nach der Steuerlast oder nach der sonstigen Bedeutung kalkulieren - ist auch vollständig klar. - Stets bleibt das ein Vertretungsverhältnis, das einfach unhaltbar erscheint.

Wir sind nun einer Änderung der Wahlordnung in dieser Richtung gewiss nicht abgeneigt, es wäre dies ja unsere Pflicht aber stets nur durchgreifend und einheitlich im Ganzen. Wir müssen beim ersten Punkte der geändert werden soll, genau wissen, wie der letzte Punkte aus den sich die Änderung auch beziehen soll. - endigen wird. Gegenwärtig besitzen wir noch die eine Möglichkeit bei jeder Änderung der Landtagsordnung und der Landesordnung mitzusprechen, weil man mit uns rechnen muss.

Denn diesen gewissen Schlüssel vom Landtage, den haben wir noch in der Tasche, mit welchem wir durch Assentierung das


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP