Pátek 28. června 1901

Přejdeme k hlasování o formálním návrhu, který zní v ten mysl, aby návrh byl přikázán komisi zemědělské.

Wir gehen zur Abstimmung über.

Gegenstand der Abstimmung ist der formale Antrag, welcher dahin geht, dass der ans der Tagesordnung stehende Antrag an die Landeskulturkommission verwiesen werde.

Žádám pány, kteří souhlasí s formálním návrhem, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages des Abgeordneten Steiner (Kaaden) und Genossen, betreffend die Gewährung einer Staats- und Landessubvention für die durch einen Wolkenbruch in den Bezirken Pressnitz-Kaaden geschädigten Grund und Hausbesitzer.

Příštím předmětem denního pořádku jest první čtení návrhu poslance Steinera (Kadaň) a soudruhů v příčině poskytnutí státní a zemské subvence průtrží mračen poškozeným majitelům pozemků a domů v okresech Přísečnickém a Kadaňském.

Ich ertheile das Wort dem Herrn Antragsteller zur Begründung seines Antrages.

Abgeordneter Anton Steiner (Kaaden): Hoher Landtag!

Es ist dem hohen Hause bekannt, dass am 25., 26. und 28. Mai, sowie am 3. Juni l. J. furchtbare Wolkenbrüche über mehrere Gebiete unseres Heimatlandes niedergegangen sind und sich über das Gebiet meiner Heimat ergoßen und dort erheblichen Schaden anrichteten. Ich habe den Gemeinden meines Wahlbezirkes Folge geleistet, welche mich ersuchten, die angerichteten Schäden zu besichtigen; und ich will dem hohen Hause in Kürze einige Daten mittheilen, welche die am härtesten getroffenen Gemeinden betreffen. Es sind auch schon den politischen Behörden die Anzeigen über diese Wetterschäden eingelaufen, und glaube ich, dass die betreffenden Erhebungsacten der hohen Regierung schon vorliegen. Diese Wasserschäden vertheilen sich auf 3 Gebiete. 1. Auf dem öftlichen Abhang des Duppaner Gebirges, dessen Bäche vorwiegend dem Anbache zufließen.

Es haben dort folgende Gemeinden erheblichen Schaden erlitten: Dohnau, Langenau, Männelsdorf, Atschan, Schönhof, Prödlas, Rachl, Burgstadtl und Neudörfl bei Kaaden, in welchen Orten der Lohbach fürchterlich hauste. Ich habe dort die Wasserschäden besichtigt, und mit der politischen Behörde an der Seite eines Oberingenieurs Erhebungen gepflogen, auf Grund deren ich dem hohen Haufe in Kürze mittheilen werde, welche Summen die Schäden an den Objekten, welche die Fluten hart mitgenommen haben, betragen: in der Ortschaft Weiden im Schätzungsbetrage von 7000 Kronen, in Dohnau von 1000 Kronen, in Langenau von 10. 000 Kronen, Männelsdorf 11. 200 Kronen, Prödlas 6400 Kronen, Atschau 29. 000 Kronen, Rachl 20. 000 Kronen, Burgstadtl 56. 000 Kronen, Neudörfl bei Kaaden 24. 000 Kronen.

Und, meine Herren, wollen Sie darauf Rücksicht nehmen, dass das bloß diejenigen Schäden sind, die wirklich für weggeschwemmte Objekte erhoben worden sind, was nun Vieh, Grundstücke, Obstbäume, Geräthe, Maschinen und sonst dergleichen Objekte anbelangt, so sind die Schäden an denselben bisher noch nicht namhaft gemacht, doch habe ich seitens der politischen Behörde die Mittheilung erhalten, dass diese Schäden gestern und heute erhoben werden.

Ferner, meine Herren, muss ich erwähnen, dass 20 Stück Rinder, ein Paar Pferde, über 100 Stück Schafe, ebensoviele Zuchtschweine, 200 Stück kleine Schweine, ebensoviele Ziegen und sämmtliches Kleinvieh der betroffenen Besitzer den Fluten zum Opfer gefallen sind.

Ja wir haben auch dort einige Menschenleben zu beklagen und ist es nur dem Herrn Stöhr von Burgstadtl zu verdanken, der durch die Kunst des Schwimmens 5 Menschenleben gerettet hat, dass das Unglück nicht noch größer wurde. Der dritte Theil dieser Erhebungen betrifft das Thal des Mühlbaches, der in ben Aubach mündet; dort hat das Unglück besonders die Gemeinden Mereditz bei Radautz, Weinern, Flahe, Gehrles, Wiedlitz und im Aubachthale selbst die Gemeinden Wobern und BöhmischRust hart getroffen.

Meine Herren! Es sind dies lauter Bächlein, wo sich im Sommer nicht einmal ein Vogel satttrinken kann, und diese haben zu dieser Zeit so verheerende Elementarschäden angerichtet, wie ich eben sie schilderte.

Ja, es wurden sogar ganze Hopfenanlagen weggeschwemmt, Wiesen, aus welchen Futter schon zur Ernte herangewachsen war, Klee- und Getreidefelder wurden zerstört, das Gerölle wurde verschoben, die Bäche ihrer Ufer beraubt. So haben die Fluten in den genannten Gemeinden gewaltet.

Was das Getreide und die Rüben anbelangt, so ist infolge der anhaltenden Nässe und großen Kälte die Gerste alle ertrunken, die Rüben leiden alle an Wurzelfäulnis oder an Wurzelbrand, wie man bei uns zu sagen Pflegt. Es sind auch dortselbst in Flahe 30 Stück Schafe in den Fluten mit ums Leben gekommen. Ferner sind noch ähnliche Klagen eingelaufen aus den Gemeinden Wobern, Böhmisch-Ruft und Turtsch im Duppauer Gebirge.

Das zweite Gebiet liegt am linken Egerufer und erstreckt sich auf die Gemeinden des Wiesenbaches: Tschachwitz, Lusch, Tuschmitz, Pröstritz und Milsau.

Diese genannten Gemeinden gehören zu den fruchtbarsten Gegenden meines Wahlbezirkes, haben einen sehr intelligenten und strebsamen Bauernstand und sind natürlich auch am höchsten besteuert.

Ich glaube, meine Herren, ich brauche nicht erst lange darzulegen, was der gänzliche Ausfall einer jährlichen Ernte für die Ökonomie zu bedeuten hat, abgesehen von den andern Schäden.

Ferner, meine Herren, muss ich erwähnen, dass in Tschachwitz und in Lametitz zwei große Brücken und eine große gewölbte Brücke mit von den Fluten fortgenommen wurden.

Das dritte Gebiet, welches vom Wolkenbruch betroffen wurde, ist im Erzgebirge und zwar am südlichen Abhang desselben und wurden dort besonders die folgenden Gemeinden betroffen: Mereditz bei Klösterle, Wernsdorf, Laucha, Tomitschau, Pölma, Köstlwald mit Wengan, Dörnsdorf, Bettlern, Wohlau, Gaischwitz, Zobietitz und Neudörfl bei Pressnitz und haben auch diese Gemeinden sehr erheblichen Schaden gelitten.

Insbesondere muss ich hervorheben, dass in der Gemeinde Mereditz mit Zübisch sogar ein Drittel des Gemeindewaldes im Alter von 35 bis 40 Jahren mit den Fluten dahingerissen und fortgeschwemmt wurde, so dass heute 10 bis 12 Meter tiefe und ebenso breite Racheln dort zu sehen sind.

Wenn man heute hinkommt, würde man nicht glauben, dass dort Waldbestände gewesen sind, nachdem dort sämmtliches Holz fehlt und der Waldbestand in furchtbarster Weife devastirt ist. Das Holz haben die Fluten mitgenommen und es wurde von der Eger weggetragen.

Hiefür liegt noch ein weiterer Beweis in dem Umstände, dass die Wirkungen bis nach Saaz wahrnehmbar waren, wo die Holzbrücke in Saaz beschädigt und die Schwimmschule gefährdet worden ist.

Der Waldbestand ist vernichtet worden, und zwar kein junger Wald, sondern es ist dies schon ein hoher Bestand gewesen, wo schon Bauholz herausgeschlagen werden konnte.

Meine Herren! Ich glaube nun, wer die Lage der Landwirte und den Druck, der auf ihnen lastet, kennt, der muss mir zugeben, dass sie nicht im Stande sind, durch eigene Kraft diese Schäden auszuwetzen, nachdem diese Schäden, welche ich genannt habe, wertvolle Objekte betreffen, wie Früchte und Obstcultur, und selbst der Humus von den Fluten mitgerissen wurde.

Letzterer Schaden ist mir bisher allerdings der Ziffer nach noch nicht bekannt und wurden die näheren Daten, wie schon ausgeführt, erst in den nächsten Tagen einlaufen.

Nun, meine Herren, will ich noch erwähnen, dass die Besitzer, welche schon tief in Schulden stecken, auch nicht mehr in der Lage sind, Credit von irgend einer Seite zu erhoffen, so dass sie diese Schäden nicht aus eigenen Mitteln herzustellen vermögen. Glücklich sind noch diejenigen, deren Realitäten noch Platz für neue Schulden haben, wie viele sind aber unter ihnen, deren Credit erschöpft ist und die einer sorgenvollen Zukunft entgegensehen müssen.

Weiters muss ich aber noch bemerken, dass viele der betroffenen Gemeinden im heurigen Frühjahre von der Maul und Klauenseuche stark heimgesucht worden sind und auch durch dieses Unglück einen sehr großen Schaden erlitten haben.

Die Grundbesitzer durften mit ihrem Rindervieh nicht aufs Feld, vielmehr mußten die Feldarbeiten durch Pferdegespann verrichtet werden, und die Folge davon war, dass die Besitzer wieder große Mosten hatten.

Es ist wohl nicht nöthig, meinen Antrag noch weiter auszuführen, ich ersuche vielmehr das hohe Haus, demselben gefälligst beizustimmen.

Dieser Antrag lautet folgendermaßen:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.   Die k. k. Regierung wird aufgefordert, den durch Elementarereignisse geschädigten Landwirten der genannten Gemeinden ehestens eine Staatsunterstützung durch Gewährung von Subventionen und unverzinslichen Darlehen, sowie durch Abschreibung der Steuern zutheil werden zulassen.

2.   Den durch Elementarschäden betroffenen Wirtschaftsbesitzern wird eine ausgiebige Landesunterstützung bewilligt.

In formaler Beziehung ist dieser Antrag der Budgetcommission zur Berichterstattung binnen 8 Tagen (1 § 49 a der Geschäftsordnung) zuzuweisen.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort in formaler Beziehung ?

Žádá někdo za slovo ve formálním ohledu ?

Nachdem das nicht der Fall ist, übergehen wir zur Abstimmung.

Der formale Antrag geht dahin, dass der auf der Tagesordnung stehende Antrag der Budgetcommission zur Berichterstattung binnen 8 Tagen nach I § 49 a der Geschäftsordnung zuzuweisen sei.

Formální návrh zní v ten smysl, by byl návrh přikázán komisi rozpočtové, aby o něm podala zprávu do 8 dnů dle řl. 49. a. jednacího řádu.

Ich ersuche die Herren, welche dein formalen Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s návrhem formálním, by vyzdvihli ruku.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist a n g e n o m m e n.

Tím jest denní pořádek vyčerpán.

Damit ist die heutige Tagesordnung erschöpft.

Der Herr Abgeordnete Dr. Eppinger und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.

Páni posl. dr. Eppinger a soudruzi odevzdali mně návrh.

Landtagssekretär Höhm (liest):

Antrag der Abg. Dr. Eppinger und Genossen, betreffend die Behandlung mangelhafter Stimmzettel und Zulassung von Vollmachten bei den Landtags-Wahlen.

Der hohe Landtag geruhe den folgenden Entwurf als Landesgesetz zu beschließen:

Gesetz vom.............. betreffend Zusätze zu den Landesgesetzen vom 17. Jänner 1870 Nr. 8 L. -G. -Bl. und vom 9. Jänner 1873 Nr. 1 L. -G. -Bl. Art. I.

Der § 14 des Gesetzes vom 17. Jänner 187_ Nr. 8 L. -G. -Bl. wird durch folgende zwischen alinea 2. und alinea 3. einzuschaltende Zusätze ergänzt:

"Sind weniger Namen auf dem Stimmzettel angeführt, so verliert er deshalb seine Giltigkeit nicht.

Ist der Namen einer und derselben Person aus einem Stimmzettel mehrmals verzeichnet, so "wird er bei der Zählung der Stimmen nur einmal gezählt.

Stimmen, welche an Bedingungen geknüpft, oder denen Aufträge an den zu Wählenden beigefügt sind, endlich Stimmen, welche die damit bezeichnete Person nicht deutlich entnehmen lassen (insbesondere leere Stimmzettel) oder auf eine in Gemäßheit des § 3 von der Wählbarkeit ausgeschlossene Person gefallen sind, sind ungiltig und werden den abgegebenen Stimmen nicht beigezählt. "

Art. II

Der § 9 des Gesetzes vom 9. Jänner

1873 Nr. 1. wird durch nachstehende Bestimmungen ergänzt:

"In der Wählerclasse der Landgemeinden und in der Wählerclasse der Städte und Industrialorte wird die Ausübung des Wahlrechtes nur in folgenden Fällen zugelassen:

1. Für Minderjährige wird das Wahlrecht von dem Vormunde, für die Ehegattin von dem im gemeinschaftlichen Haushalte mit derselben lebenden Ehegatten ausgeübt.

2 Für juristische Personen wählt die nach dem Gesetze, den Statuten oder den gesellschaftlichen Bestimmungen zur Vertretung derselben berechtigte physische Person.

Sind zur Vertretung mehrere Personen berechtigt, so kann das Wahlrecht nur durch diejenige ausgeübt werden, welche alle zur Vertretung Berechtigten hiezu bevollmächtigen.

3. Für Mit-Eigenthümer von Liegenschaften und diejenigen, welche gemeinschaftlich eine zur Wahl berechtigende Steuer entrichten, hat das Wahlrecht jene Person auszuüben, welche von Allen hiezu bevollmächtigt wird. "

"In sämmtlichen übrigen Fällen kam in den obangeführten Wählerclassen das Wahlrecht nur persönlich ausgeübt werden. "

Art. III..

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit.

Art. IV.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes wird mein Minister des Inneren beauftragt.

In formaler Beziehung wird die Zuweisung dieses Antrages an eine zwölfgliedrige mit einer Hälfte zu je zwei aus den Curien und mit der anderen Hälfte aus dem Plenum des hohen Landtages zu wählende Commission beantragt.

Prag, am 22. Juni 1901.

Dr. Eppinger und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Páni posl. Šulc a soudruzi mně odevzdali návrh.

Die Herren Abg. Šulc und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.

Žádám, by tento návrh byl přečten.

Sněmovní sekretář Höhm (čte): Návrh poslance Jos. Šulce a soudruhů v příčině poskytnutí státní a zemské subvence průtrží mračen poškozeným rolníkům v okresu Nymburském a to v obcích Straky, Loučeň, Patřin, Studce, Sovenice, Mcely, Mečíř, Jikev, Jeseník, Bošín, Zábrdovice, Podlužany, Vestec a Jizbice.

Dne 9. dubna t. r. spustila se nad jmenovanými obcemi strašlivá průtrž mračen, vychrlivši velikou spoustu vody, která zničila veškerou úrodu, poškodila pole, odplavivši ornou půdu i louky a zahrady zanesši je štěrkem, tak že bude dlouhé doby potřebí, nežli bude lze uvésti je zase do dřívějšího pořádku.

Obce tyto postiženy byly již v dřívějších letech živelními pohromami, mokrem, záplavou hrabošů, trvajícím suchem, nedostalo se jim však ani od státu ani od země dosud žádné podpory.

Letošní živelní pohromou pak uvrženo jest rolnictvo obcí těchto do veliké bídy a nouze, takže velice strádati musí, neboť celková škoda na 670. 550 korun jest odhadnuta a proto činí podepsaní návrh:

Slavný sněme, račiž se usnésti:

1.   C. k. vláda se vyzývá, aby pohromami živelními poškozenému rolnictvu v jmenovaných obcích poskytla co nejdříve podporu státní udělením subvencí a bezúročných zápůjček, jakož i odpisy na daních.

2.   Budiž poškozeným rolníkům jmenovaných obcí povolena také vydatná podpora zemská.

Ve formálním ohledu budiž návrh tento přikázán komisi rozpočtové bez prvního čtení, aby o něm co nejdříve podala zprávu.

V Praze, dne 28. června 1901.

Jos. Šulc a soudruzi.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Páni poslanci Heřman Janda a soudruzi mně odevzdali návrh.

Die Herren Abg. Hermann Janda und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.

Žádám, by tento návrh byl přečten.

Sněmovní sekretář Höhm (čte). Návrh posl. Heřmana Jandy a soudr., aby zvolena byla komise, jež by vzala v úvahu a podala návrh, které články volebního řádu do sněmu království Českého a jak měly by se změniti.

Slavný sněme!

Budiž zvolena komise 24členná a to kuriemi z každé po čtyřech členech a 12 členů z celého sněmu s tím úkolem, by vzala v úvahu a podala návrh, které články volebního řádu do sněmu království českého a jak měly by se změniti.

V Praze, dne 28 června 1901.

Heřman Janda a soudr.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Páni posl. Udržal a soudruzi mně odevzdali dotaz k J. E. panu místodržiteli. Dovoluji si poznamenati, že tento dotaz jakož i další dotazy, které ještě dám přečísti, odevzdám J. E. panu místodržiteli.

Die Herren Abg. Udržal und Genossen haben nur eine Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter überreicht. Ich bemerke, dass ich sowohl diese Interpellation, als auch noch einige andere, welche mir überreicht worden sind und welche an S. E. den Herrn Statthalter gerichtet sind, an Seine Excellenz den Herrn Statthalter leiten werde.

Žádám, by byl především čten dotaz pana poslance Udržala.

Sněmovní sekretář Höhm (čte): Dotaz poslance Frant. Udržala a soudr. k J. E. místodržiteli král. Českého hr. Coudenhovovi.

Vaše Excellence!

Poslední sečítání lidu zavdalo podnět ke mnohým již stížnostem vzhledem ke způsobu, jakým bylo v království českém provedeno ve krajích převaleni německých.

Podepsaní sdělují tuto zkušenosti, jichž se nabylo v posledním úředním sčítání lidu v soudním okrese falknovském. Také v tomto okrese nepopiratelně bylo se strany něm. provozováno sčítací násilí. Uvádíme doklady toho, pokud nám byly sděleny. V Chodové napočteno bylo sčítacími komisaři 5372 Němců a 1 1 Čechů; že je tam Čechů více, o tom svědčí fakt, že se tam v březnu konala schůze sociálních demokratů, při níž česky bylo referováno p. red. Němcem z Prahy.

Horenní zprávy o tom, jak se provádělo sčítáni lidu, došly z Cidic, kde dle zpráv soukromých žije asi 400 Čechů. Úřední sčítání lidu řídil tam jakožto sčítací komisař řídící učitel pan Töschl, který rozděliv si obec na partie, obesílal si otce rodin na dni, jež sám určil a na dobu mezi 11-12 hod. polední (čeští dělníci nemohli v té době přijíti a proto p. komisař říd. uč. Töschl přijímal od dělníků, kteří přijíti nemohli, soupisy učiněné na kusu papíru; soupis česky sepsaný však nepřijal. V domech obývaných více nájemníky odevzdávány takovéto zápisky prostřednictvím majitelů nebo správců domů.

Jestliže se češti občané k p. Poschlovi dostavili osobně, dotazoval se jich na vše, jenom ne na otázku jazyka a zapisoval při českých občanech obcovací jazyk německý; poněvadž prý na Falknovsku musí být obcovací řečí jen němčina a o otázce obcovací řeči prý nerozhoduje řeč, kterou se mluví doma v rodině, nýbrž ta, jakou se mluví ve službě.

Podobně počínali si sčítací komisaři, jimiž byli učitelé ve Svodově (Zvodavě) a připojeném Davidově. Ve Svodově žije dle soukromých zpráv 700, v Davidově 300 Čechů.

Sčítací komisaři však přímo říkali, že každého zapíší jako Němce, poněvadž prý na Falknovsku nesmí býti obcovací řečí jazyk jiný nežli německý. Pro případ neuposlechnuti bylo se strany německé vyhrožováno pokutou 200 K. Jednomu úředníkovi, který trval na své češtině, bylo řečeno, že bude přes svůj odpor zapsán obc. jaz. německým. Úředník však setrval při svém a byl v německonacionálním časopise za to denuncován.

Také z Bukvy, Haselbachu, Habenspirku a jiných měst došly zprávy o znásilňování Čechů tím, že byli při sčítání lidu zapsáni jako Němci. Nejinak dělo se ve Starém Sedle:

Vzhledem k tomu, co tuto řečeno, táží se podepsaní: Jsou vylíčené zde případy Vaší Exc. známy ? A co hodlá Vaše Exc. učiniti, aby byla zjednána náprava?

X Praze, dne 28. června 1901.

Udržal a soudruzi.

Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Wolf und Genossen haben mir eine Anfrage an Seine Excellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Páni poslanci Wolf a soudruzi odevzdali mi dotaz k J. Exc. panu místodržitelovi.

Ich bitte den Antrag zu verlesen.

Landtagssekretär Höhm (liest):

Anfrage der Abg. Wolf und Genossen an Seine Excellenz den Herrn Statthalter von Böhmen.

Die Orte Weißkirchlitz und Probstau bei Teplitz, von zusammen über 5000 Einwohnern, haben kein eigenes Postamt, sondern sie gehören zum Postamt Teplitz. Der von dort kommende Briefbote bestellt die Briefe und kleineren Paquete an Wochentagen mit Ausnahme von Montag zweimal, im Winter und bei ungünstiger Witterung nur einmal, an Montage und an Feiertagen einmal und an Sonntagen gar nicht. So ist es infolge dessen zu wiederholtenmalen vorgekommen, dass wichtige Nachrichten, die noch am Montag in den Händen des Adressaten sein sollten und auch bereits Samstag nachmittags in Teplitz eingetroffen waren, dem Empfänger erst Montag nachmittags - also zu spät zugestellt wurden, woraus dem Betreffenden

selbstverständlich mannigfache Nachtheile erwachsen mussten. Die Gemeinde strebt seit einer Reihe von Jahren die Errichtung eines eigenen Postamtes in Weißkirchlitz an; auch hat man ihr von mehreren Seiten die Zusicherung baldiger Eröffnung gegeben: so soll auch Seine Excellenz der Herr Statthalter von Böhmen, als er im Jahre 1900 Deutschböhmen bereiste, nach Weißkirchlitz gekommen sein und die Erfüllung des berechtigten Verlangens für die allernächste Zeit in Aussicht gestellt haben Die nöthigen.

Vorerhebungen sind auch längst erfolgt und abgeschlossen, aber es geschieht nichts und noch immer müssen die Bewohner 2 bezw. 4 Kilometer weit zur Post nach Teplitz gehen oder andererseits geduldig warten, bis sie von dort ihre Poststücke zugestellt bekommen.

Weißkirchlitz und Probstau hat mehrere Fabriken, z. B. eine Papierfabrik, eine Majolikafabrik, eine Ziegelei, eine große Dampfmühle, mehrere Kohlenschächte, es leben dort größere und kleinere Kaufleute und Gewerbetreibende, Landwirte, es besteht dort eine Schule mit 10 Classen, deren Zahl im nächsten Jahre auf 12 erhöht wird.

Es ist also sicherlich das Verlangen nach Errichtung eines eigenen Postamtes berechtigt und wohl begründet und die Bewohner müssen die Nichterfüllung ihres Verlangens als eine beleidigende Zurücksetzung und Geringschätzung empfinden.

Die Unterzeichneten stellen deshalb die Anfrage:

Gedenkt Seine Excellenz dafür Sorge zu tragen, dass in Weißkirchlitz und Probstau mit aller Beschleunigung ein eigenes Postamt errichtet werde, um den oben geschilderten für den Staat geradezu unwürdigen Postverhältnissen Abhilfe zu schaffen Wolf und Genossen.

Oberstlandmarschall: Die Herren Abgeordneten Wolf und Genossen haben mir noch eine weitere Interpellation an Seine Excellenz den Herren Statthalter überreicht, welche ich zur Verlesung bringe.

Žádám, by byla další interpellace pana poslance Wolfa přečtena.

Landtagssekretär Höhm (liest): Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter von Böhmen.

Die Stadtvertretung von Sangerberg hat schon zu wiederholten Malen an die hohe Statthalterei sich mit dem Ersuchen gewendet, dass der seit dem Jahre 1887 aufgelassene Gensdarmerieposten in dieser Stadt wieder errichtet werde. Ein solches Gesuch wurde eingebracht im Jahre 1895 und ein weiteres im Jahre 1898, als man erfuhr, dass der Posten in Einsiedl um zwei Mann erhöht werden solle.

Das damalige eingehend motivierte Gesuch ist his heute unerledigt geblieben. Der Posten in Einsiedl ist aber um zwei Mann vermehrt und in vielen noch weit kleineren Orten sind eigene Gensdarmerieposten errichtet worden; nur für Sangerberg ist nicht ein Mann zu haben. Bei der Errichtung des Postens im Jahre 1879 hat die Gemeinde durch 5 Jahre das Quartiergeld für denselben bezahlt und die Kanzleieinrichtung angeschafft, welch letztere bei der Auflassung des Postens zurückgestellt wurde. Die Errichtung eines eigenen Gensdarmeriepostens in Saugerberg ist eine dringende Nothwendigkeit und die Unterzeichneten richten deshalb an Euere Excellenz die Frage:

Gedenkt Seine Excellenz anzuordnen, dass der im Jahre 1888 aufgehobene Gensdarmerieposten in Sangerberg wieder errichtet wird?

Abg. Wolf und Genossen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Wolf hat mir noch eine dritte Anfrage an Seine Excellenz, den Herrn Statthalter überreicht. Ich ersuche, dieselbe zu verlesen.

Landtagssekretär Höhm (liest):

Anfrage des Abg. Wolf und Genossen an Seine Excellenz den Herrn Statthalter von Böhmen.

Nachstehender Fall ist geeignet, ein grelles Licht auf die Amtsgebahrung unserer Steuerbehörden zu werfen und aus die Art, wie durch verschrobene und verzopfte bürokratische Gebräuche und Formeln die Steuerzahler chicanirt werden:

Das Haus Consc. Nr. 70 in Alt- Paulsdorf bei Reichenberg ist nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 25. März 1880, R. -G. -Bl. Nr. 38, von der Hausklassensteuer befreit. Ein unter 7. Mai 1897, Zahl 15. 385 eingebrachtes Gesuch blieb nun, trotzdem es vielleicht 8- bis 10mal urgiert wurde, bis Juli 1898 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Reichenberg liegen und auf die dringenden Fragen wurde immer geantwortet, es fei eine Erledigung noch nicht eingetroffen. Erst als sich der Gesuchsteller nicht mehr abweisen ließ, suchte man nach und fand, dass das Gesuch noch unerledigt, so wie es eingereicht war, bei der Vezirkshauptmanuschast liegen geblieben sei. Da erfolgte unter dem 27. Jänner 1899, Z. 134. 419 die günstige Erledigung dieses Gesuches und dieselbe wurde dem Gesuchsteller seitens der Bezirkshauptmannschaft am 19. Feber 1899 zugestellt.

Mittlerweile war aber seitens derselben Bezirkshauptmannschaft trotz rechtzeitiger Einbringung des Gesuches die Steuervorschreibung erfolgt und ist dem Besitzer des Hauses eine Hauszinssteuer im Betrage von 49 fl. bemessen worden. Als sich der Besitzer des Hauses darauf berief, dass er doch laut Verständigung vom 19. Feber 1899 und nach dem Wortlaut des Gesetzes von dieser Steuer befreit sei, wurde ihm, als er sich bei der Steuerbehörde meldete, die Einbringung eines Gnadengesuches an die Finanzdirection angerathen. Auch war man so liebenswürdig, ihm dieses Gesuch selbst zu verfassen. Nun ist es aber am 6 Juni wieder ein Jahr gewesen, seitdem dieses nach dem Ermessen eines jeden gewöhnlichen Sterblichen mindestens überflüssige Gesuch ausständig ist.

Dafür war der Steuerexecutor ein oft gesehener Gast beim Hausbesitzer Nr. 70 in AltPaulsdors, trotzdem dieser nicht schuld war, als ihm diese ganz gesetzwidrige Hauszinssteuer ausgerechnet wurde. Er konnte sich vor der Execution nur durch Fristgesuche retten, deren er bereits 3 eingebracht hat und aus deren letztes er die Erledigung dahin bekam, dass ihm seitens der Reichenberger Bezirkshauptmannschaft unter Z. 5805 eine

Zufristung bis längstens 31. Juli 1901 zugestanden werde.

Es ist sehr schwer, ein solches Vorgehen der Reichenberger Behörde mit dem richtigen Namen zu kennzeichnen Das Haus ist von der Steuer befreit, die Befreiungsbescheinigung ist in den Händen des Eigentümers, die Steuer wird aber trotzdem vorgeschrieben, man versucht sie sogar mit Zwangsmitteln einzutreiben und wenn der Besitzer die ganz gesetzwidrig vorgeschriebene Steuer nicht be


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP